29.01.2018 Aufrufe

sportFACHHANDEL 03_2018 Leseprobe

  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

38 | MIXED | Service 3.<strong>2018</strong><br />

Auch Streif-Sieger Thomas Dreßen und seine persönlichen<br />

Sponsoren müssen sich dem IOC unterwerfen: Die Vermarktungsrechte<br />

liegen allein beim IOC und den Olympia-Sponsoren.<br />

WEGEN OLYMPIASCHUTZGESETZ UND IOC-REGEL 40<br />

Achtung bei der<br />

Werbung mit Olympia!<br />

Die Olympischen Spiele sind das größte Sportevent weltweit. Warum also nicht diese Aufmerksamkeit nutzen<br />

und mit Olympia für sich, seine Produkte oder Dienstleistungen werben? Aber Achtung, in Deutschland gelten<br />

das Olympiaschutzgesetz und (zumindest noch) die Regel 40 des IOC.<br />

Text: Dr. Paul Lambertz<br />

Die Olympischen Spiele sind nicht nur im<br />

Hinblick auf die sportlichen Wettkämpfe<br />

und Leistungen der Athleten herausragend,<br />

sondern auch im Hinblick auf deren kommerziellen<br />

Wert. Schätzungen zufolge haben allein die Olympischen<br />

Spiele in Rio de Janeiro dem IOC Sponsoringeinnahmen<br />

in Höhe von zwei Milliarden Euro<br />

beschert. Kein Wunder also, dass das IOC bestrebt<br />

ist, diese Einnahmequelle bestmöglich zu schützen.<br />

In Deutschland bestimmen konkret das Olympiaschutzgesetz<br />

und die Regel 40 der IOC Charta wie<br />

mit Olympia geworben werden darf.<br />

Aber was genau ist das Olympiaschutzgesetz<br />

und was verbietet es? Anlass der Verabschiedung<br />

des Olympiaschutzgesetzes war die – erfolglose –<br />

Bewerbung der Stadt Leipzig als Austragungsort<br />

der Olympischen Sommerspiele 2012. Das IOC<br />

hatte nämlich angekündigt, die Spiele nur noch<br />

in Länder zu vergeben, in denen die ausschließliche<br />

Vermarktung der olympischen Symbole und<br />

Bezeichnungen durch das IOC sichergestellt sei.<br />

Der Gesetzgeber sah sich somit, um eine Bewerbung<br />

überhaupt erst zu ermöglichen, gezwungen,<br />

ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Das<br />

Gesetz soll das olympische Emblem und die olympischen<br />

Bezeichnungen schützen. Ohne Erlaubnis des<br />

IOC bzw. des DOSB darf in Deutschland niemand<br />

im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem<br />

zur Kennzeichnung oder Werbung von Waren oder<br />

Dienstleistungen, als Firma, Geschäftsbezeichnung<br />

oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder für<br />

Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen verwenden.<br />

Daneben ist es auch verboten, ohne Zustimmung<br />

im geschäftlichen Verkehr die olympische Bezeichnung<br />

zur Kennzeichnung von Waren oder<br />

© ROSSIGNOL/AGENCE ZOOM

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!