sportFACHHANDEL 03_2018 Leseprobe
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38 | MIXED | Service 3.<strong>2018</strong><br />
Auch Streif-Sieger Thomas Dreßen und seine persönlichen<br />
Sponsoren müssen sich dem IOC unterwerfen: Die Vermarktungsrechte<br />
liegen allein beim IOC und den Olympia-Sponsoren.<br />
WEGEN OLYMPIASCHUTZGESETZ UND IOC-REGEL 40<br />
Achtung bei der<br />
Werbung mit Olympia!<br />
Die Olympischen Spiele sind das größte Sportevent weltweit. Warum also nicht diese Aufmerksamkeit nutzen<br />
und mit Olympia für sich, seine Produkte oder Dienstleistungen werben? Aber Achtung, in Deutschland gelten<br />
das Olympiaschutzgesetz und (zumindest noch) die Regel 40 des IOC.<br />
Text: Dr. Paul Lambertz<br />
Die Olympischen Spiele sind nicht nur im<br />
Hinblick auf die sportlichen Wettkämpfe<br />
und Leistungen der Athleten herausragend,<br />
sondern auch im Hinblick auf deren kommerziellen<br />
Wert. Schätzungen zufolge haben allein die Olympischen<br />
Spiele in Rio de Janeiro dem IOC Sponsoringeinnahmen<br />
in Höhe von zwei Milliarden Euro<br />
beschert. Kein Wunder also, dass das IOC bestrebt<br />
ist, diese Einnahmequelle bestmöglich zu schützen.<br />
In Deutschland bestimmen konkret das Olympiaschutzgesetz<br />
und die Regel 40 der IOC Charta wie<br />
mit Olympia geworben werden darf.<br />
Aber was genau ist das Olympiaschutzgesetz<br />
und was verbietet es? Anlass der Verabschiedung<br />
des Olympiaschutzgesetzes war die – erfolglose –<br />
Bewerbung der Stadt Leipzig als Austragungsort<br />
der Olympischen Sommerspiele 2012. Das IOC<br />
hatte nämlich angekündigt, die Spiele nur noch<br />
in Länder zu vergeben, in denen die ausschließliche<br />
Vermarktung der olympischen Symbole und<br />
Bezeichnungen durch das IOC sichergestellt sei.<br />
Der Gesetzgeber sah sich somit, um eine Bewerbung<br />
überhaupt erst zu ermöglichen, gezwungen,<br />
ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Das<br />
Gesetz soll das olympische Emblem und die olympischen<br />
Bezeichnungen schützen. Ohne Erlaubnis des<br />
IOC bzw. des DOSB darf in Deutschland niemand<br />
im geschäftlichen Verkehr das olympische Emblem<br />
zur Kennzeichnung oder Werbung von Waren oder<br />
Dienstleistungen, als Firma, Geschäftsbezeichnung<br />
oder zur Bezeichnung einer Veranstaltung oder für<br />
Vereinsabzeichen oder Vereinsfahnen verwenden.<br />
Daneben ist es auch verboten, ohne Zustimmung<br />
im geschäftlichen Verkehr die olympische Bezeichnung<br />
zur Kennzeichnung von Waren oder<br />
© ROSSIGNOL/AGENCE ZOOM