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VHS Programm FS 2018

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Gesellschaft<br />

Gesellschaft und Leben<br />

von Beispielen, wie sich<br />

was, in wieviel Euro auswirkt.<br />

Sie erhalten neben<br />

einem ausführlichen Skript<br />

Hinweise und Tipps, wie Sie<br />

Abschläge reduzieren und<br />

den Übergang sowie die Rente optimieren können. Max. 40 Teilnehmer/innen<br />

F 1245<br />

Hinterbliebenenrente - Tipps und Hinweise!<br />

Hermann Scharl, gerichtlich zugelassener Rentenberater und HRM Master<br />

Mittwoch, 25.04.<strong>2018</strong><br />

19:30 - 21:00 Uhr<br />

<strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle Maxhütte-Haidhof<br />

Kursgebühr: 10,00 Euro<br />

Der Vortrag richtet sich an alle, die die Gestaltungsmöglichkeiten des<br />

Hinterbliebenenrechts besser kennenlernen wollen: Seit 2017 können Altersrentner<br />

die Einkommensanrechnung auf die Hinterbliebenenrente reduzieren. Wer die<br />

Einflussgrößen kennt, weiß, welche Stellschrauben was beeinflussen.<br />

Herr Scharl ist ein unabhängiger, neutraler Rentenberater. Er informiert praxisorientiert<br />

anhand von Beispielen, wie sich was, in wieviel Euro auswirkt. Im Mittelpunkt<br />

des Vortrags stehen Rentenhöhe, Kinderzuschlag, Einkommensanrechnung,<br />

Rentenabfindung, Rentensplitting und Erziehungsrenten. Sie erhalten neben<br />

einem ausführlichen Skript Hinweise und Tipps.<br />

Max. 40 Teilnehmer/innen<br />

F 1246<br />

Versorgungsausgleich abändern - geht das?<br />

Hermann Scharl, gerichtlich zugelassener Rentenberater<br />

und HRM Master<br />

Mittwoch, 16.05.<strong>2018</strong><br />

19:30 - 21:00 Uhr<br />

<strong>VHS</strong>-Geschäftsstelle Maxhütte-Haidhof<br />

Kursgebühr: 10,00 Euro<br />

Der Vortrag richtet sich an alle, die sich über<br />

Änderungsmöglichkeiten des Versorgungsausgleichs informieren<br />

möchten.<br />

Erhöhung des eigenen Anspruchs? Verringerung der eigenen<br />

Belastungen? - Ist das möglich? Der Versorgungsausgleich geht davon<br />

aus, dass die in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte bei Auflösung<br />

der Ehe beiden Eheleuten zu gleichen Teilen zustehen. Wer weniger Anrechte<br />

erworben hat erhält vom geschiedenen Ehepartner Anrechte. Eine Korrektur<br />

rechtskräftiger Entscheidungen infolge rechtlicher und tatsächlicher Änderungen<br />

nach der Scheidung ist möglich. Dies ist insbesondere bei Scheidungen vor<br />

dem 01.09.2009, bei schuldrechtlichen Ansprüchen oder Verwendung der<br />

Barwertverordnung der Fall. Bekannt ist die Erhöhung der Mütterrente für vor<br />

1992 geborene Kinder von einem auf zwei Jahre Kindererziehungszeit. Es gibt<br />

Härtefallregelungen. Aber es kann auch Enttäuschungen geben, wenn die<br />

Nachteile bei einem Sachverhalt größer als die Vorteile bei einem anderen ausfallen.<br />

Der Referent Herr Scharl ist ein unabhängiger, neutraler Rentenberater. Er<br />

informiert praxisorientiert anhand von Beispielen. Sie erhalten wichtige Hinweise<br />

und Tipps. Max. 40 Teilnehmer/innen<br />

NEU<br />

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