koalitionsvertrag_2018
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IV. Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung<br />
Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands<br />
Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern,<br />
gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau<br />
zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das<br />
Chancenland Deutschland wollen wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind folgende<br />
Projekte wichtig:<br />
1. Allgemeine Bildung und Schulen<br />
Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss<br />
von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates<br />
einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll<br />
auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge<br />
für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und<br />
dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen<br />
zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der<br />
Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern.<br />
Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung<br />
des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam.<br />
Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf<br />
den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm<br />
die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur,<br />
insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche<br />
Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c<br />
Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf<br />
die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.<br />
Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und<br />
Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch<br />
auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir<br />
gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch<br />
im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschulund<br />
Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung<br />
des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen<br />
und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten<br />
der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen<br />
und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB)<br />
VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter<br />
rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung<br />
von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände<br />
festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden<br />
Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.<br />
Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf das Leben und Arbeiten in der digitalen<br />
Welt vorbereiten und zugleich das Lernen in der Schule verbessern und modernisieren.<br />
Deshalb werden wir unsere Schulen im Rahmen des gemeinsamen Digitalpaktes<br />
Schule von Bund und Ländern so ausstatten, dass die Schülerinnen und<br />
Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können,<br />
um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Bund,<br />
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