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koalitionsvertrag_2018

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IV. Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung<br />

Bildung, Wissenschaft und Forschung sind die Schlüsselthemen für Deutschlands<br />

Zukunft. Es gilt, technologische, wissenschaftliche und soziale Innovationen zu fördern,<br />

gerechte Bildungschancen für alle zu gewährleisten und ein hohes Qualifikationsniveau<br />

zu sichern. Die Freiheit der Wissenschaft ist für uns konstitutiv. Für das<br />

Chancenland Deutschland wollen wir zusätzliche Mittel mobilisieren. Dabei sind folgende<br />

Projekte wichtig:<br />

1. Allgemeine Bildung und Schulen<br />

Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss<br />

von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir nach dem Vorbild des Wissenschaftsrates<br />

einen Nationalen Bildungsrat einrichten. Der Nationale Bildungsrat soll<br />

auf Grundlage der empirischen Bildungs- und Wissenschaftsforschung Vorschläge<br />

für mehr Transparenz, Qualität und Vergleichbarkeit im Bildungswesen vorlegen und<br />

dazu beitragen, sich über die zukünftigen Ziele und Entwicklungen im Bildungswesen<br />

zu verständigen und die Zusammenarbeit der beteiligten politischen Ebenen bei der<br />

Gestaltung der Bildungsangebote über die ganze Bildungsbiographie hinweg zu fördern.<br />

Über Mandatierung, Zusammensetzung, institutionelle Anbindung und Ausstattung<br />

des Nationalen Bildungsrates entscheiden Bund und Länder gemeinsam.<br />

Zur Verbesserung der Bildung werden wir eine Investitionsoffensive für Schulen auf<br />

den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm<br />

die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur,<br />

insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche<br />

Schulen. Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c<br />

Grundgesetz (GG) durch die Streichung des Begriffs „finanzschwache“ in Bezug auf<br />

die Kommunen anpassen. Die Kultushoheit bleibt Kompetenz der Länder.<br />

Wir werden ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für alle Schülerinnen und<br />

Schüler im Grundschulalter ermöglichen. Wir werden deshalb einen Rechtsanspruch<br />

auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter schaffen. Dafür werden wir<br />

gemeinsam mit den Ländern die Angebote so ausbauen, dass der Rechtsanspruch<br />

im Jahre 2025 erfüllt werden kann. Der Bund stellt für Investitionen in Ganztagsschulund<br />

Betreuungsangebote zwei Milliarden Euro zur Verfügung. Bei der Umsetzung<br />

des Rechtsanspruchs werden wir auf Flexibilität achten, bedarfsgerecht vorgehen<br />

und die Vielfalt der in den Ländern und Kommunen bestehenden Betreuungsmöglichkeiten<br />

der Kinder- und Jugendhilfe und die schulischen Angebote berücksichtigen<br />

und darauf aufbauen. Für die Ausgestaltung wollen wir das Sozialgesetzbuch (SGB)<br />

VIII nutzen. Um diesen Rechtsanspruch bis 2025 zu verwirklichen, bedarf es konkreter<br />

rechtlicher, finanzieller und zeitlicher Umsetzungsschritte, die wir in einer Vereinbarung<br />

von Bund und Ländern unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände<br />

festlegen werden. Dabei wird der Bund sicherstellen, dass insbesondere der laufenden<br />

Kostenbelastung der Kommunen Rechnung getragen wird.<br />

Wir wollen Schülerinnen und Schüler besser auf das Leben und Arbeiten in der digitalen<br />

Welt vorbereiten und zugleich das Lernen in der Schule verbessern und modernisieren.<br />

Deshalb werden wir unsere Schulen im Rahmen des gemeinsamen Digitalpaktes<br />

Schule von Bund und Ländern so ausstatten, dass die Schülerinnen und<br />

Schüler in allen Fächern und Lernbereichen eine digitale Lernumgebung nutzen können,<br />

um die notwendigen Kompetenzen in der digitalen Welt zu erwerben. Bund,<br />

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