koalitionsvertrag_2018
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beitslosen, der Wirtschaft und des regionalen Arbeitsmarktes orientieren. Dazu wollen<br />
wir die bestehenden Instrumente evaluieren.<br />
Wir wollen die Arbeitsmarktinstrumente stärker auf die digitale Weiterbildung ausrichten<br />
und wir wollen finanzielle Anreize für die Weiterbildung schaffen. Zusätzlich wollen<br />
wir die bestehende Allianz für Aus- und Weiterbildung stärker auf die digitale Fortund<br />
Weiterbildung ausrichten.<br />
Wir werden das allgemeine Initiativrecht der Betriebsräte für Weiterbildung stärken.<br />
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und Betriebsrat haben über Maßnahmen der Berufsbildung<br />
zu beraten. Können sich beide nicht verständigen, kann jede Seite einen<br />
Moderator anrufen mit dem Ziel, eine Einigung zu erreichen. Ein Einigungszwang<br />
besteht nicht.<br />
Durch einen erleichterten Datenaustausch einschließlich der Schülerdaten soll die<br />
Transparenz am Übergang von der Schule in Ausbildung erhöht und die Zusammenarbeit<br />
der beteiligten Institutionen verbessert werden, um so einen erfolgreichen beruflichen<br />
Werdegang zu unterstützen. Dies ist z. B. für die Jugendberufsagenturen<br />
wichtig, um den Übergang von der Schule in den Beruf erfolgreich begleiten zu können.<br />
Die Gruppe der schwer zu erreichenden Jugendlichen soll in dieser Legislaturperiode<br />
im Fokus stehen. Für eine Anwendung des § 16h Sozialgesetzbuch II wollen wir ab<br />
2019 50 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellen.<br />
Auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden wir verbessern, Hemmnisse<br />
der Inanspruchnahme beseitigen, die Wirkung prüfen und gezielt erhöhen. Leistungen<br />
sollen künftig möglichst pauschal abgerechnet werden. Dort wo es möglich ist,<br />
wollen wir Einzelanträge reduzieren und z. B. Schulen ermöglichen, gesammelte Anträge<br />
für die berechtigten Kinder diskriminierungsfrei zu stellen. Unter anderem soll<br />
hierzu das Schulstarterpaket aufgestockt werden. Die Eigenanteile zur gemeinschaftlichen<br />
Mittagsverpflegung in Kitas und Schulen und für Schülerbeförderung entfallen.<br />
Im Rahmen des bestehenden Teilhabepaketes soll allgemeine Lernförderung auch<br />
dann möglich sein, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist.<br />
Wir werden prüfen, wie die bei Wahrnehmung des Umgangsrechts zusätzlich entstehenden<br />
Bedarfe bei der Leistungsgewährung künftig einfacher berücksichtigt werden<br />
können. Damit entlasten wir Alleinerziehende.<br />
Wir wollen die Selbstverwaltung stärken und gemeinsam mit den Sozialpartnern die<br />
Sozialwahlen modernisieren.<br />
Das Zeitalter der Digitalisierung wollen wir als Chance für mehr und bessere Arbeit<br />
nutzen. Wir wollen deshalb neue Geschäftsmodelle fördern und gleichzeitig die Tarifbindung<br />
stärken.<br />
Wir wollen die Gründung und Wahl von Betriebsräten erleichtern. Dazu werden wir<br />
das vereinfachte Wahlverfahren für alle Betriebe mit 5 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmern verpflichtend machen. Für Betriebe mit 101 bis<br />
200 wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen wir die<br />
Wahl zwischen dem vereinfachten und allgemeinen Wahlverfahren.<br />
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