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Zeit füreinander zu haben und die Partnerschaftlichkeit zu stärken. Wir werden dazu<br />
Modelle entwickeln, mit denen mehr Spielraum für Familienzeit geschaffen werden<br />
kann.<br />
Im Teilzeit- und Befristungsrecht wird ein Recht auf befristete Teilzeit eingeführt. Insbesondere<br />
für Frauen ist es wichtig, nach einer Familienphase ihre beruflichen Pläne<br />
voll verwirklichen zu können. Gegenüber dem Referentenentwurf zur Weiterentwicklung<br />
des Teilzeitrechts werden folgende Änderungen vereinbart:<br />
1. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung oder Verkürzung der Arbeitszeit oder<br />
vorzeitige Rückkehr zur früheren Arbeitszeit während der zeitlich begrenzten<br />
Teilzeitarbeit.<br />
2. Der neue Teilzeitanspruch nach diesem Gesetz gilt nur für Unternehmen, die in<br />
der Regel insgesamt mehr als 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.<br />
3. Für Unternehmensgrößen von 46 bis 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird<br />
eine Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, dass lediglich einem pro angefangenen 15<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anspruch gewährt werden muss. Bei der Berechnung<br />
der zumutbaren Zahlen an Freistellungen werden die ersten 45 Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter mitgezählt. Bei Überschreitung dieser Grenze kann<br />
der Arbeitgeber einen Antrag ablehnen.<br />
4. Der Arbeitgeber kann eine befristete Teilzeit ablehnen, wenn diese ein Jahr unter-<br />
oder fünf Jahre überschreitet. Die Tarifvertragsparteien erhalten die Möglichkeit,<br />
hiervon abweichende Regelungen zu vereinbaren.<br />
5. Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Teilzeitarbeit kann die Arbeitnehmerin oder<br />
der Arbeitnehmer frühestens nach einem Jahr eine erneute Verringerung der Arbeitszeit<br />
verlangen.<br />
Angesichts der Herausforderungen und Veränderungen durch die Digitalisierung und<br />
die Globalisierung in unserer Gesellschaft wollen wir eine neue Arbeitsweltberichterstattung<br />
entwickeln, die Sozialstaatsforschung wieder verstärken und die sozialpartnerschaftlich<br />
ausgerichtete „Initiative Neue Qualität der Arbeit“ fördern und fortentwickeln.<br />
Wir wollen den Sozialstaat modernisieren und fortlaufend an neue Herausforderungen<br />
anpassen. Dazu wollen wir u. a. die gesetzliche Unfallversicherung und das Berufskrankheitenrecht<br />
weiterentwickeln.<br />
Wir wollen den Arbeitsschutz insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der<br />
Digitalisierung überprüfen. Die vorliegenden Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz<br />
und Arbeitsmedizin, besonders mit Blick auf psychische Erkrankungen, sollen<br />
dazu ausgewertet werden.<br />
Um weltweit gute Arbeit zu fördern und soziale Ungleichheit abzubauen, wollen wir<br />
die internationale Zusammenarbeit im Rahmen der Vereinten Nationen – insbesondere<br />
der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – vertiefen und die Zusammenarbeit<br />
in den G7 und G20 im Bereich der Beschäftigungs- und Sozialpolitik weiter voranbringen.<br />
Unsere Strategie zur Bekämpfung von Zwangsarbeit, Kinderarbeit und<br />
Arbeitsausbeutung soll fortgesetzt, verstetigt und intensiviert werden.<br />
2. Entlastung der Bürgerinnen und Bürger bei Steuern und Sozialabgaben<br />
Wir werden insbesondere untere und mittlere Einkommen beim Solidaritätszuschlag<br />
entlasten. Wir werden den Solidaritätszuschlag schrittweise abschaffen und ab dem<br />
Jahr 2021 mit einem deutlichen ersten Schritt im Umfang von zehn Milliarden Euro<br />
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