Arbeitssicherheit im Verkauf - GBG 12
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Arbeitssicherheit im Verkauf
GBG 12
Seite 2
Verantwortung der
Unternehmer und Mitarbeiter
Seite 3
Bauliche Anforderungen
Seite 9
Inneneinrichtungen
Arbeitssicherheit im Verkauf
Arbeitsunfälle und krankheitsbedingte Fehlzeiten
von Mitarbeitern sind teuer und stören
den Betriebsablauf. Deshalb ist auch im Bereich
»Verkauf« ein Unternehmensziel:
ArbeitsundGesundheitsschutz
Seite 12 Arbeitsplatzgestaltung
Seite 14 Floristische Tätigkeiten
Seite 15 Handwerkszeug, Maschinen und Geräte
Seite 18 Gefährliche Arbeitsstoffe
Seite 20 Hauterkrankungen und Hautschutz
Seite 26 Marktstand
Seite 28 Schlussbemerkung
Seite 29 Betriebsanweisungen
Seite 33 Herstellernachweis von Hautschutzprodukten
Das vorliegende Merkheft »Arbeitssicherheit im Verkauf«
gibt Ihnen wichtige Informationen über
Sicherheitsmaßnahmen im Bereich »Verkauf«
Das Ziel des Merkheftes ist es, die Notwendigkeit des Arbeits-
und Gesundheitsschutzes aufzuzeigen und das Sicherheitsbewusstsein
jedes einzelnen Mitarbeiters zu wecken und zu
fördern. Jeder muss erkennen, dass Arbeitssicherheit sich im
Rahmen des Betriebsablaufes vollzieht und unlösbarer
Bestandteil des Betriebsgeschehens ist.
Denn Arbeits- und Gesundheitsschutz bedeutet für Mitarbeiter
und Unternehmer:
Schutz vor Verletzungen, Krankheit, Invalidität oder Tod.
Unfallverhütung bedeutet für die Familie:
Vermeidung von menschlichem Leid und finanzieller Notlage.
Unfallverhütung bedeutet für den Unternehmer:
Abwendung wirtschaftlicher Schäden.
Bezüglich der sicheren baulichen Ausstattung von Verkaufsgewächshäusern,
anderer Verkaufseinrichtungen sowie Binderaum,
Büro, Kühlraum und Sozialräumen finden Sie weitergehende
Informationen in den Merkheften GBG 16 und GBG 9.
Sind Verkaufseinrichtungen für Kunden (betriebsfremde Personen)
frei zugänglich, obliegt dem Unternehmer auch die
Verkehrssicherungspflicht auf dem gesamten Betriebs- 1
gelände.
2
Arbeitssicherheit im Verkauf
Verantwortung
der Unternehmer und Versicherten
Der Unternehmer
muss die technischen
und
organisatorischen
Voraussetzungen
für einen sicheren
Arbeitsablauf
schaffen.
Die Versicherten
müssen durch
ihr Verhalten den
sicheren Ablauf
der Arbeiten
gewährleisten.
Bereitstellen von geeignetem Handwerkszeug
sowie sicherheitstechnisch einwandfreien
Maschinen und Geräten sowie persönlicher
Schutzausrüstung.
Ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung
der Arbeits- und Sozialräume.
Gewährleistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz ist eine
Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeitsbereiche
im Bereich des Endverkaufs durchzuführen.
Erstellen von Betriebsanweisungen.
Durchführung von Unterweisungen und
Erfolgskontrollen.
Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke
der Unfallverhütung befolgen.
Bestimmungsgemäße Verwendung der
Betriebsmittel.
Erkannte Mängel im Betrieb dem Vorgesetzten
sofort melden.
Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.
Bauliche Anforderungen
Unverstellte Wege
erleichtern den Transport
Verkehrswege
Verkehrswege im Betrieb müssen sicher
begehbar sein oder befahren werden
können. Geh- und Fahrwege sind freizuhalten
und dürfen auch nicht mit Verkaufsware
eingeengt oder zugestellt
werden.
Die Auswahl von geeigneten Bodenbelägen
für unterschiedlichste Betriebsteile
(Laden, Arbeitsräume, Freiland)
sowie deren fachgerechte Verlegung und
Wartung tragen wesentlich zur Vermeidung
von Stolper-, Rutsch- und
Sturzunfällen bei.
Für den innerbetrieblichen Transport mit
Hand- oder Hubwagen sind Verkehrswege
ausreichend breit und niveaugleich
anzulegen, ggf. können schwach
geneigte Rampen Ausgleichsstufen
ersetzen. Stolperstellen sind unverzüglich
zu beseitigen.
Beschädigungen an Bodenbelägen
sind sofort auszubessern. Eine ausreichende
Beleuchtung ist notwendig.
Durchgangshöhen sind richtig zu
bemessen. Können Gefahrstellen an
baulichen Anlagen nicht bautechnisch
geändert werden, so sind sie mit
schwarz/gelber Schraffur zu kenn- 3
zeichnen.
Die Pflanzenreste
werden nach dem
Aufbau der Schnittblumenpräsentation
entfernt
4
Arbeitssicherheit im Verkauf
Der Einbau von rutschhemmenden Bodenbelägen wie
z.B. keramische Fliesen (Bewertungsgruppe R 11 für
Blumenbinderäume und -bereiche), rauhe Estriche,
elastische, festverlegte Beläge aus Gummi oder Kunststoff,
die auch im nassen Zustand rutschhemmend sind, sowie
Metallroste tragen wesentlich zur Sicherheit bei.
Im Freien (z.B. Verkauf von Baumschulware) sind Wege mit
Längs- und Querneigung anzulegen (Pfützenbildung vermeiden),
rutschhemmend auszuführen und regelmäßig zu
reinigen. Verkehrswege sind im Winter eis- und schneefrei zu
halten.
Verschüttetes
Blumenwasser
ist sofort
aufzuwischen
Das Handelsobjekt »Blume
und Pflanze« verschmutzt
unvermeidlich die Bodenbeläge.
Pflanzenreste und
Blumenerde bilden in Verbindung
mit Wasser gleitfördernde
Stoffe.
Beim Herausnehmen von
Schnittblumen aus Vasen oder
anderen Gefäßen sind Wasserlachen
nicht immer zu vermeiden.
Deshalb sind Fußböden
regelmäßig zu reinigen
und Wasser aufzuwischen.
Denn wischfeuchte Bodenbeläge
erhöhen das Unfallrisiko
sowohl für Mitarbeiter als
auch Kunden.
Die Hauptreinigung sollte vor
oder nach Ladenschluss durchgeführt
werden. Festes Schuhwerk
mit rutschhemmender
Sohle und niedrigen Absätzen
gibt einen sicheren Halt.
5
6
Arbeitssicherheit im Verkauf
Türen und Tore
Blumenläden und Verkaufsgewächshäuser werden durch
Türen oder Tore mit lichtdurchlässigen Flächen betreten.
Bruchsichere Materialien wie Einscheibensicherheitsglas,
Verbundsicherheitsglas oder lichtdurchlässige Kunststoffe
sollen Stich- und Schnittverletzungen verhindern.
Kraftbetätigte Tür
mit Sicherungselement
Zusätzlich sind bei drehbaren Türen und Toren Sicherungen
gegen Auf- und Zuschlagen und Ausheben aus den Angeln
einzubauen. Drehbereiche von Flügeltüren sind von Gegenständen
freizuhalten. Durchsichtige Türen müssen in Augenhöhe
so gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen
werden können.
Sich automatisch öffnende und schließende kraftbetätigte
Türen finden im Verkaufsbereich immer mehr Anwendung.
Optimal eingestellte Sicherungselemente wie Schaltleisten,
Kontaktschläuche und Lichtschranken schützen vor Quetschgefahren.
Diese Türen sind regelmäßig durch eine befähigte
Person zu überprüfen. Das Ergebnis ist in einem Prüfbuch
festzuhalten.
Räume, Verkehrswege und Einrichtungen
Verkaufseinrichtungen, Aufenthaltsraum, Toiletten und Waschgelegenheiten
sind für Beschäftigte nach der Arbeitsstättenverordnung
zu bemessen. Verkaufsstände im Freien sind
so einzurichten, dass die Arbeitnehmer gegen Witterungseinflüsse
geschützt sind.
Kühlräume
Kühlräume dienen der Lagerung von Schnittblumen, Gemüse,
Obst und anderer verderblicher gärtnerischer Waren. Türen
und Tore von Kühlräumen müssen sich auch von innen öffnen
lassen, wenn sie von außen abgeschlossen sind.
Dennoch dürfen Räume nur verschlossen oder verriegelt
werden, wenn festgestellt wurde, dass sich keine Personen
dort aufhalten. Rutschhemmende Bodenbeläge und regelmäßige
Reinigung vermeiden Unfälle durch Ausrutschen.
Bei längerem Aufenthalt ist entsprechende Kleidung zu tragen,
die Schutz vor Kälte bietet. Die Ventilatoren der Kühlanlage
sind gegen Hineingreifen zu sichern.
Tür eines Kühlraumes
7
mit Öffnung von innen
8
Elektrische Anlagen
und Betriebsmittel
Arbeitssicherheit im Verkauf
Mängel an elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln
können lebensgefährlich sein. Nur eine Elektrofachkraft
darf Neuinstallationen, Reparaturarbeiten und Prüfungen
durchführen. Für Steckdosenstromkreise sind Fehlerstromschutzschalter
(FI-Schalter) mit einem Bemessungsdifferenzstrom
von 0,03 A (30 mA) einzusetzen.
Die elektrischen Anlagen
und Betriebsmittel sind
regelmäßig durch Elektrofachkräfte
zu prüfen:
Die ortsfeste elektrische
Anlage mindestens alle
vier Jahre.
Ortsbewegliche elektrische
Betriebsmittel mindestens
einmal jährlich (Bürobereich
alle 24 Monate).
FI-Schalter mit Prüftaste
Die Funktion des Fehlerstrom-Schutzschalters ist
mindestens einmal monatlich und nach Gewittern
durch Betätigen der Prüftaste von einem beauftragten
Betriebsangehörigen zu testen.
Inneneinrichtungen
Warenpräsentation
auf Paletten
und Ständern
Mit Hilfe von Regalen, Verkaufsständern, Tischen und
Dekorationen wird die Verkaufsware präsentiert. Die Verkaufseinrichtungen
sind standsicher aufzustellen. Dies gilt insbesondere
beim Umgang mit schwerer Ware wie Teichfolienrollen
auf Ständern, Steingut, Terrakotta und abgepackten Pflanzensubstraten
in Säcken auf Paletten.
Schwere Ware ist grundsätzlich im unteren Bereich von
tragfähigen Regalen (Herstellerangaben beachten) zu lagern.
Die auftretenden Kräfte beim Aus- und Einlagern bzw. beim
Abrollen von Teichfolien auf Verkaufsständern sind zu
berücksichtigen. Werden untere Rollen zuerst abgerollt,
besteht die Gefahr, dass nicht ausreichend befestigte
Ständer kopflastig werden und somit umfallen können.
9
Übersichtliche
Verkaufsware im
tragfähigen Regal
10
Arbeitssicherheit im Verkauf
Im Lagerbereich darf die zulässige Belastbarkeit von
Regalen ebenfalls nicht überschritten werden. Auch hier
muss die Standsicherheit in jedem Betriebszustand gegeben
sein.
Für den Transport von schweren Gütern sind Hilfsmittel wie
Hubwagen, Karren oder Gabelstapler einzusetzen.
Verkehrswege sind ausreichend breit auszulegen und
freizuhalten. Gabelstapler dürfen nur von unterwiesenen
und beauftragten Personen (Mindestalter 18 Jahre) bedient
werden, die dem Unternehmer ihre Fähigkeiten im Fahren
nachgewiesen haben. Gabelstapler sind regelmäßig durch
eine befähigte Person zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist
schriftlich festzuhalten.
Geeigneter Aufstieg
zum Dekorieren im
Deckenbereich
Hinweise zum sicheren
Umgang mit Leitern finden
Sie im Merkblatt GBG 23!
Leitern und Tritte
Leitern und Tritte werden im Verkaufsbereich
für Dekorier- und Reparaturarbeiten sowie an
Regalen eingesetzt. Ungeeignete Aufstiege wie
Hocker, Kisten und Stühle sind nicht zu verwenden.
Leitern mit Mängeln oder schadhaften
Teilen sind sofort der Benutzung zu entziehen.
Beim Neukauf auf die Kennzeichnung EN 131
und ggf. auf das GS-Zeichen achten.
Mit einer Stehleiter können
Dekorationsarbeiten sicher
ausgeführt werden
Stehleitern sind nicht als Anlegeleitern zu
benutzen. Sowohl standsicheres Aufstellen
(Leiterpiktogramm beachten) als auch richtiges
Verhalten auf der Leiter garantieren ein sicheres
Arbeiten und tragen wesentlich zur Unfallverhütung
bei. Daneben erhöhen rutschhemmende,
intakte Leiterfüße aus Gummi die
Standsicherheit beim Einsatz von Leitern 11
und Tritten.
12
Arbeitssicherheit im Verkauf
Im Endverkaufsbetrieb werden besonders häufig Arbeiten wie
Topfen, Fertigen von Gestecken, Kränzen und Binden von
Sträußen im Stehen ausgeführt. Individuell einstellbare Arbeitstische
oder wahlweise unterschiedlich hoch gebaute feste Arbeitsflächen
sowie die Bereitstellung von Stehhilfen tragen bei zeitintensiven
Arbeiten zum Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter bei.
Beim Einsatz von Stehhilfen können sich Beschäftigte an
Steharbeitsplätzen mit ihrem Gesäß abstützen. Dadurch werden
Beine und Füße sowie die Rückenmuskulatur erheblich entlastet.
Stehhilfen können bis zu 60% des Körpergewichtes aufnehmen.
Entlastungen für den Rücken bei Steharbeitsplätzen schaffen auch
ergonomische Fußmatten, die gleichzeitig Fußkälte vermeiden.
Lastenhandhabung
Das Heben und Tragen von schweren Lasten wie wassergefüllte
Blumengefäße, Schalen, Kränze, Solitärpflanzen, Blumenerden
usw. lässt sich im Endverkaufsbetrieb nicht vermeiden.
Das Heben
von Lasten
Arbeitsplatzgestaltung
Falsch Richtig
Palettenware
wird sicher
mit einem
Gabelhubwagen
transportiert
Belastungsgrenzen sind individuell unterschiedlich und
werden bestimmt durch Alter, Geschlecht, körperliche
Leistungsfähigkeit und Gesundheitszustand. Der Mensch ist
durchaus in der Lage, entsprechend seiner körperlichen
Konstitution ohne Schädigung der Wirbelsäule Lasten zu
heben und zu tragen.
Das Tragen von Lasten sollte möglichst mit aufrechter Körperhaltung
erfolgen, wobei eine einseitige Belastung oder ein Verdrehen
der Wirbelsäule zu vermeiden ist. Die Last wird nah am
Körper mit geradem Rücken bewegt. Besonders schwere Lasten
sollten mehrmals abgesetzt oder von mehreren Personen
bewegt werden. Nach Möglichkeit sind Hilfsmittel, wie z.B.
Stechkarre, Handwagen, Hubwagen, Gabelhubwagen usw. einzusetzen.
Bei all diesen Transportarbeiten müssen Sicher- 13
heitsschuhe zur Verfügung gestellt und getragen werden.
14
Arbeitssicherheit im Verkauf
Floristische Tätigkeiten
Ordnung ist das halbe Leben und...
...ein wichtiger Aspekt der
Arbeitssicherheit, der auch
gegenüber dem Kunden eine
entsprechende Wirkung hat.
Das »kreative Chaos«
bleibt mit Hilfe der Ablagekästen
übersichtlich
Wir möchten Sie an dieser Stelle jedoch nicht
vom individuellen kreativen Chaos abhalten.
Eine Reihe von Organisationsmöglichkeiten,
wie z.B. Ablagekästen, helfen die Übersicht zu
behalten.
Spitze und scharfkantige Hilfsmittel in der
Binderei wie Bindedraht, Nadeln usw. führen zu
schmerzhaften Verletzungen. Die Aufbewahrung
von benötigtem Steckdraht, Klammern und
Dekorationsartikeln in Ablagekästen oder Regalen
direkt am Arbeitsplatz hat sich bewährt.
Schneidwerkzeuge sind nach Gebrauch in
geeignete Ablagen zu legen. Scheren sind in
geschlossenem Zustand abzulegen.
Das Arbeiten mit brennenden Kerzen, vor allem in
der Adventsbinderei, stellt eine nicht zu unterschätzende
Brandgefahr dar. Daher sind
brennende Kerzen nicht unbeaufsichtigt zu
lassen.
Ein ausreichender Abstand, insbesondere bei
schnell entflammbarer Kleidung, ist einzuhalten.
Feuerlöscher sind in ausreichender Anzahl bereitzustellen
und regelmäßig durch eine befähigte
Person einer Fachfirma prüfen zu lassen.
Aufbewahrung von Messern
und Scheren am Bindetisch in der Ablage
Handwerkszeug,
Maschinen Geräte
und
Verwendetes
Handwerkszeug
in der Binderei
Aus Ihrer eigenen Erfahrung wissen Sie sicherlich, dass nur
gepflegtes und geeignetes Werkzeug auch sicher eingesetzt
werden kann.
Defekte und stumpfe Geräte erweisen sich immer wieder als
Unfallursache.
Die wichtigsten Aspekte für den sicheren Umgang mit
Handwerkszeug sind:
Regelmäßige Pflege und Wartung.
Entsprechende Auswahl für das Einsatzgebiet.
Auf ergonomische Ausgestaltung achten, z.B. Rollgriff
bei Rosenschere.
Scheren in geschlossenem Zustand ablegen.
Handwerkszeuge wie Messer und Scheren niemals
offen in der Arbeitskleidung tragen.
15
16
Neben der Auswahl des geeigneten
Werkzeuges ist es besonders
wichtig, Mitarbeiter in dessen
Handhabung, Pflege und Aufbewahrung
einzuweisen.
Erschwerend kommt hinzu, dass
Blumengebinde beim Einkürzen
oder Anschneiden mit der freien
Hand gehalten werden und es
somit häufig zu Schnittverletzungen
kommt.
Zum Putzen von Blumenstielen,
Andrahten von Zapfen, Binden
von Kränzen oder Prägen von
Kranzschleifen werden im Endverkaufsbetrieb
Spezialmaschinen
eingesetzt.
Blumenstielputzmaschine mit Fußschalter,
Auffangbehälter und Höhenverstellung
Arbeitssicherheit im Verkauf
Bestimmungsgemäße Verwendung, die Beachtung der Bedienungsanleitung
der Hersteller und die erforderliche Fachkunde schützen Sie
und Ihre Mitarbeiter vor Verletzungen, z.B. durch rotierende Messer,
umlaufende Werkzeuge oder heiße Teile. Ein ausreichender Sicherheitsabstand
ist zum Werkzeug einzuhalten. Niemals sollten die Schutzeinrichtungen
außer Kraft gesetzt werden. Wird die Arbeit für längere Zeit
unterbrochen oder müssen Wartungs- bzw. Reinigungsarbeiten durchgeführt
werden, so ist immer der Netzstecker zu ziehen.
Einsatz einer
Klebepistole
Blumenstielputzmaschinen haben umlaufende Werkzeuge.
Pflanzenreste fallen in einen bereitgestellten Behälter. Beim
Umgang mit dornigen oder stacheligen Blumen sind Schutzhandschuhe
zu tragen.
Klebepistolen sind in jedem Betrieb im Einsatz. Eine
geeignete Ablagemöglichkeit am Arbeitstisch verhindert das
ungewollte Berühren der heißen Teile. Wird die Klebepistole
zwischen Bindegrün abgelegt, sind Beschädigungen der
elektrischen Anschlussleitung durch Messer oder Scheren
nicht ausgeschlossen. Um schmerzhafte Verbrennungen zu
vermeiden, sind nach Gebrauch Klebepistolen sofort
auszuschalten (Netzstecker ziehen!).
17
18
Arbeitssicherheit im Verkauf
Gefährliche
Arbeitsstoffe
T+ T
Xn O
F+
C
F
Xi
N
Ganz ohne Chemie kommt auch ein Endverkaufsbetrieb
nicht aus. Wie können Sie unterscheiden
zwischen Gefahrstoffen und »harmlosen Hilfsmitteln«?
Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, wie ein
Stoff oder eine Zubereitung zu kennzeichnen ist.
In der Regel sind Gefahrstoffe mit einem auffälligen
Gefahrensymbol versehen.
So können Sie erkennen, ob z.B. das eingesetzte Farbspray
oder das Klebe-, Reinigungs- und Lösemittel sowie
das verwendete Pflanzenschutzmittel zu den Gefahrstoffen
gehören. Die auf der Verpackung abgedruckten
Gefahrenhinweise (R-Sätze) und Sicherheitsratschläge
(S-Sätze) geben Ihnen Auskunft über den sicheren
Umgang mit diesem Gefahrstoff.
Zusätzlich wird vom Hersteller in den Sicherheitsdatenblättern
auf die eventuell notwendigen
persönlichen Körperschutzmittel hingewiesen.
Diese sind vom Unternehmer bereitzustellen und von den
Mitarbeitern zu tragen.
Weiterführende Informationen finden Sie in den
Merkheften GBG 8, 11 und 17.
Für Pflanzenschutzmittel
gilt:
Keine
Selbstbedienung
Bitte beachten Sie:
Der Einsatz von Gefahrstoffen erhöht das Risiko, Gesundheitsschädigungen
davonzutragen. Der beste Schutz ist,
auf gefährliche Arbeitsstoffe zu verzichten oder zumindest
auf weniger gefährliche Ersatzstoffe umzustellen. Arbeitsplatzbezogene
Betriebsanweisungen, Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnisses
und Unterweisungen der Mitarbeiter
geben mehr Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen.
Gartenbau-Berufsgenossenschaft · Technischer Aufsichtsdienst
Frankfurter Straße 126 · 34121 Kassel · Telefon (0561) 9280 · Fax (0561) 9282304
Arbeitsplatzbereich
Betriebsanweisung Gesamtbetrieb
Tätigkeit
gem. §14 GefStoffV
Kulturarbeiten
Gefahrstoffbezeichnung
Pflanzenschutzmittel, Dünger und andere Pflanzenbehandlungsmittel, soweit es sich um
Gefahrstoffe handelt. Diese Betriebsanweisung gilt nur in Verbindung mit dem Beipackzettel
oder Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Mittels.
Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahrstoffe können bei unsachgemäßem Gebrauch Mensch und Umwelt gefährden.
Die Aufnahme kann über Haut, Mund oder Atmungsorgane erfolgen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
Augenschutz :
Körperschutz : bitte dem Gefahrstoffkataster bzw. den
Atemschutz : Produktinformationen entnehmen*
Handschutz : Aufbewahrungsort:
Verhaltensregeln : Umgang mit Pflanzenschutzmitteln nur durch Sachkundige!
Nur die Kulturen bearbeiten, die von Herrn/Frau
freigegeben wurden.
Verhalten im Gefahrfall
Brand : Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschmittel
:
:
:
:
:
:
:
Auslaufen mit geeigneten Mitteln aufnehmen und sachgerecht entsorgen
Sonstiges
Erste Hilfe
nicht in die Kanalisation bzw. in Gewässer gelangen lassen
Augenkontakt Augen mit Wasser spülen, Arzt aufsuchen
Hautkontakt mit Wasser und Seife waschen, Arzt aufsuchen
Kleiderkontakt Kleidung sofort ausziehen und reinigen
Einatmen an die frische Luft bringen, Arzt aufsuchen
Notruf: 112
Arzt:
Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen, Wasser trinken,
Herr/Frau
Arzt aufsuchen
Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials:
Tel:
Sachgerechte Entsorgung
Entsorgung erfolgt durch Herrn/Frau
Datum Unterschrift des Unternehmers
*Gefahrstoffe sind in
einem Gefahrstoffverzeichnis
aufzulisten.
Dem Verzeichnis sind die
Gebrauchsanweisungen
oder Sicherheitsdatenblätter
beizufügen.
Vom Unternehmen verwendete Pflanzenschutzmittel sind
ordnungsgemäß, in Originalverpackungen, stets gesondert,
unter sicherem Verschluss, kühl und trocken zu lagern.
Der Verkauf von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln an
Kunden darf nur von Personen mit einem Sachkundenachweis
erfolgen. Pflanzenschutzmittel dürfen für den
Kunden nicht frei zugänglich sein (keine Selbstbe- 19
dienung).
}
Eine Betriebsanweisung enthält
Anweisungen zum sicheren Umgang
mit dem eingesetzten Gefahrstoff
20
Arbeitssicherheit im Verkauf
Hauterkrankungen und
Hautschutz
Hautgefährdungen und Hauterkrankungen
Hauterkrankungen
wie rauhe Hände,
Juckreiz, Brennen,
Röten und Schuppen
Die menschliche Haut schützt das Körperinnere
gegen chemische, physikalische und
mikrobiologische Einwirkungen. Nur eine gesunde
Haut kann die vielfältigen Funktionen erfüllen.
Voraussetzung für eine gesunde Haut
ist Schutz, Reinigung und Pflege.
Bei Hautgefährdungen reagiert die Haut mit
Verhornung, Säureschutzmantel, Pigmentbildung,
Schweiß, Hauttalg usw. als Schutzfunktion.
Diesen natürlichen Schutzfunktionen sind
Grenzen gesetzt. Mechanische Verletzungen
(z.B. Stiche, Schnitte), chemische Einwirkungen
(z.B. Reinigungsmittel, Farben) und ständiger
Umgang mit Schnittblumen und Topfpflanzen in
Verbindung mit Feuchtigkeit überfordern die
Möglichkeiten der Schutzfunktionen. Wasser gilt
ab einem entsprechenden täglichen Kontakt
(> 2 Stunden) als Gefahrstoff, was eine arbeits-
medizinische Beratung oder Untersuchung zur
Folge haben kann. Hauterscheinungen wie rauhe
Hände, Juckreiz, Brennen, Röten und Schuppen
sind Zeichen von Hauterkrankungen. Diese können
sowohl spontan als auch erst nach Jahren
durch immer wiederkehrenden Kontakt mit Feuchtigkeit,
sensibilisierenden Pflanzeninhaltsstoffen
oder anderen Schadstoffen, oftmals auch in
Wechselwirkung, auftreten.
Geeignete
Schutzhandschuhe
minimieren den
Kontakt zum Substrat
Narzissen, Tulpen, Chrysanthemen usw. sind bekannte
Pflanzen mit hochwirksamen Allergenen. Zudem entstehen bei
Arbeiten mit Pflanzen, Blumenerden, Nadelhölzern und Farben
zum Teil starke Verunreinigungen auf der Haut. Zu den berufsbedingten
Hauterkrankungen bei Floristinnen und Floristen
zählen Ekzeme allergischer oder toxisch-degenerativer Art
(Kontaktallergie oder Abnutzungsdermatose).
Allergische Erkrankungen der Atemwege können sich durch
Augenbrennen, Tränenabsonderung oder Fließschnupfen
äußern.
Vor Beginn der Arbeiten ist durch eine Gefährdungsbeurteilung
zu ermitteln, welche Unfall- und Gesundheitsgefahren
am Arbeitsplatz entstehen. Bei der Bewertung der
Schutzmaßnahmen gilt folgende Rangfolge:
Austausch von schädigenden Stoffen durch einen
gefahrlosen oder weniger schädigenden Stoff.
Herabsetzung des Kontaktes mit Schadstoffen durch
mögliche Änderungen der Arbeitsabläufe.
Verbesserung der hygienischen Verhältnisse.
Tragen geeigneter persönlicher Körperschutzausrüstung.
Durchführen eines speziellen Hautschutzes.
21
Auch für die
Binderei gibt es
geeigneten
Handschutz
22
Arbeitssicherheit im Verkauf
Handschutz
Zur Vermeidung von Handverletzungen bei Arbeiten mit
dornigen oder stacheligen Pflanzen, Substraten, Nadelhölzern,
Farben, Reinigungsmitteln usw. sind geeignete
Schutzhandschuhe zu tragen.
Aufgrund der vielseitigen Arbeiten in der Floristik sind Handschuhe
einzusetzen, bei denen das Tastgefühl für feine
Arbeiten (z.B. Sträußebinden, Gestecke erstellen) voll erhalten
bleibt. Dazu eignen sich Handschuhe aus dünnem Material
mit Baumwoll-Innengewebe. Beim Umgang mit Nadelhölzern,
bei Pflanz- und Entdornungsarbeiten können Leder- oder
Baumwollhandschuhe mit Nitrilbeschichtung eingesetzt
werden.
Der
Unternehmer
hat einen
nach Hautgefährdungen
gegliederten
Hautschutzplan
zu erstellen.
Hautschutz wird
unterteilt in drei
Stufen:
Hautschutz
Hautreinigung
Hautpflege
Hautschutz
Nicht immer können in allen Arbeitsbereichen Schutzhandschuhe
getragen werden. Um dennoch Hautgefährdungen zu
vermeiden, ist geeigneter Hautschutz einzusetzen. Dieser ist
gleichzeitig eine sinnvolle Ergänzung zum Handschutz.
Gartenbau-Berufsgenossenschaft · Technische Abteilung
Frankfurter Straße 126 · 34121 Kassel · Telefon (05 61) 9 28-0 · Fax (05 61) 9 28-23 04
Wie werden die Hautmittel richtig benutzt?
Richtiges Auftragen von Hautschutzmitteln
● Hautschutzmittel vor der Arbeit, nach dem Händewaschen und nach den Pausen und vor dem Anziehen der Handschuhe
auf die trockene gereinigte Haut auftragen
● Zuerst auf den Handrücken auftragen, die Handrücken gegeneinander reiben
● Sorgfältig auch zwischen den Fingern und rund um die Fingernägel einreiben
● Restliches Mittel mit Waschbewegung verteilen; dabei die Handgelenke und Unterarmbereich nicht vergessen
● Vorgang nach jedem Waschen wiederholen
● Schutzhandschuhe erst anziehen, wenn Hautschutzmittel eingezogen ist
Richtiges Waschen mit Hautreinigungsmitteln
● Hautreinigungsmittel auftragen, zunächst ohne Wasser gründlich verreiben und kurz einwirken lassen
● Keine Bürste oder Scheuermittel verwenden
● Verunreinigungen und Reinigungsmittel mit Wasser gründlich nachspülen, dabei kein heißes Wasser verwenden
● Hände sorgfältig und schonend abtrocknen (auch zwischen den Fingern)
● Hautschonende Einmalhandtücher benutzen
Richtiges Pflegen mit Hautpflegemitteln
● Hautpflegemittel nach der Arbeit und ggf. in der Freizeit jeweils nach gründlicher Hautreinigung sorgfältig, auch zwischen
den Fingern, auftragen
● Das Auftragen in gleicher Weise wie beim Hautschutzmittel angegeben vornehmen
Dazu bieten Hersteller von Hautschutzmitteln Informationsmaterial
an, mit dessen Hilfe arbeitsplatzgerechte Hautschutzpläne
individuell erstellt werden können. Die einzelnen Komponenten
des Hautschutzes sind farblich gekennzeichnet, so dass
eine Verwechslung ausgeschlossen wird. Spendersysteme stellen
Anwenderhilfen für hygienische, aber auch dosierte und
damit wirtschaftliche Entnahme der Mittel dar. Die Installation
der Spender soll im Bereich der Waschstelle erfolgen. 23
24
Auch nach
getaner Arbeit
an die Hände
denken
Hautschutz
Arbeitssicherheit im Verkauf
Vor Arbeitsbeginn und nach Pausen sind die Hände mit
dem Hautschutzmittel einzucremen. Das Hautschutzmittel
muss auf die spezifische Hautgefährdung abgestimmt sein.
Es soll ein Eindringen von Schadstoffen in die Haut möglichst
gut verhindern und die Hautreinigung erleichtern.
Gegen wasserlösliche Schadstoffe (z.B. Reinigungsmittel,
Dünger) werden wasserunlösliche Hautschutzmittel
benutzt. Diese kommen auch bei intensivem, langandauerndem
Hautkontakt mit Wasser zum Einsatz.
Gegen wasserunlösliche Schadstoffe (Öle, Harze, Farben)
werden wasserlösliche Hautschutzmittel benutzt.
Bei wechselnden oder nicht klar definierbaren Hautgefährdungen
können auch Präparate mit relativ breitem
Wirkungsspektrum eingesetzt werden. Der sogenannte
„Flüssige Handschutz“ ersetzt in besonderen Fällen,
z.B. beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln, nicht
die persönliche Schutzausrüstung (Schutzhandschuh).
Hautreinigung
Die Hautreinigung soll gründlich und hautschonend erfolgen.
Das Reinigungsmittel muss auf die Art und die Verschmutzung
abgestimmt sein.
Vorsicht:
Produkte, die als
Reibemittel z.B.
scharfkantigen Sand
enthalten, können
zu Mikroverletzungen
der Haut führen.
Verdünner, Waschbenzin
und Terpentin
eignen sich nicht zur
Hautreinigung.
Hautpflege
Die regelmäßige Hautpflege unterstützt die Regeneration der Haut.
Bei Arbeitsende sind nach der Reinigung fett- und feuchtigkeitshaltige
Pflegemittel anzuwenden.
Doch merke: Nur der kombinierte Handschutz und der gleichzeitige
Einsatz von Hautschutz bieten den optimalen Schutz
25
gegen Hautgefährdungen und Erkrankungen!
26
Marktstand
Verkaufsstände
Blumenstand auf dem
Wochenmarkt
Arbeitssicherheit im Verkauf
Blumen, Pflanzen, Obst und Gemüse werden von
Gartenbaubetrieben traditionell auf Wochenmärkten
verkauft.
Mit Hilfe von Verkaufswagen bis hin zu einfachsten
Zeltkonstruktionen mit Verkaufstischen und Marktschirmen
wird die Ware angeboten.
Bügel
sichern den
aufgeklappten
Verkaufsstand
Die auf den Märkten errichteten Verkaufseinrichtungen sind
standsicher aufzustellen. Verkaufsstände im Freien sind so
einzurichten, dass die Arbeitnehmer gegen Witterungseinflüsse
geschützt sind. Rutschhemmende Bodenbeläge aus
Gummi oder Kunststoff erleichtern das ständige Stehen auf
dem harten und kalten Untergrund. Zu betretende Verkaufswagen
sind sicher und bequem über eine gut profilierte Stufe
oder einen Tritt zu erreichen.
Heizgeräte
In der kalten Jahreszeit werden Marktstände zusätzlich mit
Seitenschutz und mobilen Heizgeräten ausgestattet, damit
sowohl die Beschäftigten als auch die empfindliche Verkaufsware
vor Witterungseinflüssen geschützt sind.
Mobile Heizgeräte, die mit Flüssiggas betrieben werden, sind
so aufzustellen, dass niemand gefährdet wird (Sicherheitsabstand
in der Bedienungsanleitung beachten).
Vorsicht: Heizstrahler – zu geringer Abstand
und nicht standsichere Aufstellung gefährden
die Gesundheit
Gebläseheizgeräte erleichtern den
Aufenthalt in der kalten Jahreszeit
Heizstrahler, Gebläseheizungen und eingebaute Flüssiggasheizungen
in Verkaufswagen sind regelmäßig durch eine befähigte
Person zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist schriftlich
festzuhalten. Auf eine ausreichende Belüftung des beheizten
Raumes ist zu achten.
Flüssiggasflaschen sind gemäß der „Gefahrgutverordnung
Straße“ (GGVSE) zu transportieren.
27
28
Schlussbemerkung
Arbeitssicherheit im Verkauf
Das vorliegende Merkblatt »Arbeitssicherheit im Verkauf«
soll erreichen, dass sowohl der Unternehmer, der Verantwortliche
als auch jeder Mitarbeiter im Verkauf über die
wesentlichsten Punkte der Arbeitssicherheit bei den einschlägigen
Arbeiten informiert ist.
Bei allen Arbeiten im Verkaufsbereich müssen die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften (VSGen) der Gartenbau-
Berufsgenossenschaft beachtet werden.
Des Weiteren stellt die Gartenbau-Berufsgenossenschaft Ihnen
folgendes Informationsmaterial kostenlos zur Verfügung:
Betriebsanweisungen
Merkhefte
Aufkleber
Aushänge
Weitere Informationen erhalten Sie bei:
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Technischer Aufsichtsdienst
Frankfurter Straße 126 · 34121 Kassel
Telefon (o5 61) 9 28-0 · Fax (o5 61) 9 28-23 04
www.gartenbau.lsv.de
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:
nach Arbeitsschutzgesetz Arbeiten mit Buschholzhackern
Datum Unterschrift des Unternehmers
Floristische Tätigkeiten
Gefahren für Mensch und Umwelt
– Stichverletzungen durch Stacheln und Dornen.
– Toxische Hautreaktionen durch Pflanzensäfte.
– Sensibilisierungen der Haut durch ständigen Wasserkontakt (Feuchtarbeitsplatz nach GefStoffV).
– Allergische Reaktionen auf Pflanzen, Pflanzensäfte, Pollen o. ä.
– Schnitt-/Stichverletzungen durch scharfe/schneidende Werkzeuge oder Drähte.
– Verbrennungen durch Heißklebepistole.
– Ausrutschen und Stolpern.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112
– Sofortmaßnahmen am Unfallort einleiten.
– Rettungswagen / Arzt rufen.
– Unternehmer / Vorgesetzten informieren.
– Bei Auftreten von allergischen Reaktionen Arzt aufsuchen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
– Grünabfälle (z.B. am Bindetisch oder im Verkaufsraum) regelmäßig in geeignete Abfallbehälter entsorgen.
– Fußböden im Arbeits- und Verkaufsbereich regelmäßig reinigen.
– Rutschhemmendes Schuhwerk tragen.
– Scharfe und schneidende Werkzeuge bei Nichtgebrauch in geeigneten Ablagen aufbewahren.
– Soweit möglich, bei den Arbeiten Handschutz tragen.
– Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel verwenden (in Hautschutzplan zusammenstellen).
– Feuchtarbeit soweit wie möglich reduzieren.
– Heißklebepistole nach Gebrauch an geeigneter Stelle auskühlen lassen.
– Soweit möglich, nickelfreie Drähte verwenden.
– Direkten Hautkontakt mit Reinigern, Pflanzenfarben, Frischhaltemitteln, Blattglanz, Pflanzenbehandlungsmitteln
vermeiden.
– Pflanzenbehandlungsmittel (Pflanzenschutzmittelsprays) oder Blattglanz nur in gut belüfteten Räumen oder
im Freien verwenden (Herstellerangaben beachten).
Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen
– Nach Kontakt zu hautreizenden oder toxischen Pflanzensäften, betroffene Hautstellen sofort gründlich
mit Wasser reinigen.
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:
nach Arbeitsschutzgesetz und
Unfallverhütungsvorschriften
VSG 3.1
Transportarbeiten mit handgeführten
Flurförderzeugen, Rollcontainern und CC-Karren
Gefahren für Mensch und Umwelt
– Umsturz.
– Fußverletzungen durch Anfahren.
– Quetschverletzungen der Hände und Finger.
– Einquetschen von Personen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
– Die Unfallverhütungsvorschrift 3.1 und die Bedienungsanleitung beachten.
– Die Transportgeräte dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden.
– Bei allen Transportarbeiten sind Sicherheitsschuhe zu tragen.
– CC-Karren und Rollcontainer immer im Vorwärtsgehen ziehen, dabei seitlich vom Karren gehen!
– CC-Karren und Rollcontainer immer an der lenkbaren Seite ziehen.
– Beim Beladen der Transportgeräte auf das zulässige Ladegewicht achten.
– Auf einen möglichst niedrigen Ladungsschwerpunkt achten – schwere Ladung unten, leichte Ladung oben.
– Höhe und Breite der Verkehrswege beachten.
– Mit angepasster Geschwindigkeit fahren.
– Transportgeräte nach dem Abstellen gegen Wegrollen sichern
(Feststellbremse betätigen, Hubwagen absenken).
– Handschutz tragen.
Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen
– Im Gefahrfall (Umstürzen) ist der Gefahrenbereich sofort zu verlassen.
– Andere Personen warnen.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112
– Sofortmaßnahmen am Unfallort einleiten.
– Rettungswagen / Arzt rufen.
– Unternehmer / Vorgesetzten informieren.
Instandhaltung
– Zur Wartung und Instandhaltung ist die Bedienungsanleitung des Herstellers zu beachten.
– Reparaturen nur von Fachpersonal durchführen lassen.
Datum Unterschrift des Unternehmers
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:
nach Arbeitsschutzgesetz und
Unfallverhütungsvorschriften
VSG 1.1, BGR 500
– Thermische Gefahr (Kälte).
– Umgang mit Arbeitsstoffen (Kühlmittel).
Arbeiten im Kühlraum
Gefahren für Mensch und Umwelt
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
– Kühlraum nur von unterwiesenen Personen betreten.
– Kühlraum nur verschließen, wenn sich keine Personen im Raum befinden.
– Kühlraum muss jederzeit von innen zu öffnen sein.
– Bei Arbeiten im Kühlraum wärmende Kleidung tragen.
– Je nach Tätigkeiten im Kühlraum Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe tragen.
– Beim Umgang mit Arbeitsstoffen (z.B. Kühlmittel) die Betriebsanweisung gemäß
Gefahrstoffverordnung beachten.
Verhalten im Gefahrfall bzw. bei Störungen
– Kühlraum verlassen.
– Bei austretendem Kühlmittel geeignete Schutzkleidung tragen.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112
– Sofortmaßnahmen am Unfallort einleiten.
– Rettungswagen / Arzt rufen.
– Unternehmer / Vorgesetzten informieren.
Instandhaltung
– Regelmäßige Prüfung der Kühlanlage durch befähigte Person.
Datum Unterschrift des Unternehmers
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Betriebsanweisung Betrieb/Betriebsteil:
nach § 14 Gefahrstoffverordnung/TRGS 401
Unfallverhütungsvorschriften
VSG 4.5 Tätigkeit:
Feuchtarbeit
– Verarbeiten von Schnittblumen und feuchten Pflanzenmaterialien.
– Nass- und Feuchtreinigung der Tische, Töpfe, Arbeitsräume usw.
– Verarbeiten von feuchten Substraten.
– Verarbeiten von flüssigen Arbeitsstoffen.
– Tragen von flüssigkeitsdichten Handschuhen.
Gefahren für Mensch und Umwelt
– Wenn die Haut regelmäßig mit Wasser in Berührung kommt, wird ihre Widerstandskraft herabgesetzt und es kann
zu Hauterkrankungen kommen.
– Zusätzliches Benutzen von Desinfektionsmitteln, reizende oder sensibilisierende Arbeitsstoffe können die Haut darüber
hinaus schädigen und zu Allergien oder Sensibilisierung führen.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln
– Die bereitgestellten Schutzhandschuhe sind zu tragen und nach der Arbeit zu trocknen.
– Arbeitshandschuhe sind baumwollgefüttert oder ggf. häufiger zu wechseln.
– Vor der Arbeit und mindestens alle drei Stunden sind die Hände und Unterarme mit
dem Hautschutzmittel _________________ einzucremen (Handrücken, Fingerzwischenräume, Unterarme,
Handinnenflächen).
– Die Hände sind mit dem Reinigungsmittel __________________ zu reinigen.
– Nach der Arbeit sind die Hände mit dem Hautpflegemittel ________________ einzucremen.
– Der ausgehängte Hautschutzplan ist einzuhalten.
– Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 24) anbieten (bei regelmäßig mehr als 2 Std. Feuchtarbeit pro
Arbeitsschicht). Bei regelmäßig mehr als 4 Std. Feuchtarbeit pro Arbeitsschicht, G 24 veranlassen.
Verhalten im Gefahrfall
– Bei ersten Anzeichen einer Hautschädigung (Rötung, Schuppung, Juckreiz, Einrisse) ist ein Arbeitsmediziner
oder Hautarzt zu Rate zu ziehen.
Name: Tel.:
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Ersthelfer: Herr / Frau Notruf: 112
Bei Kontakt mit reizenden oder sensibilisierenden Arbeitsstoffen
Hände gründlich mit Wasser reinigen und ggf. Arzt konsultieren.
Sachgerechte Entsorgung
– Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind entsprechend der Herstellerangaben zu entsorgen.
Datum Unterschrift des Unternehmers
Es wird bestätigt, dass die Inhalte dieser Betriebsanweisung mit den betrieblichen Verhältnissen und Erkenntnissen der Gefährdungsbeurteilung übereinstimmen.
Herstellernachweis
von Hautschutzprodukten
Die Liste
erhebt
keinen
Anspruch
auf
Vollständigkeit
Basotherm GmbH
Postfach 1254, 88382 Biberach
Beiersdorf AG
Unnastraße 48, 20253 Hamburg
Chemische Fabrik Stockhausen GmbH
Postfach 570, 47805 Krefeld
Chemische Fabrik Carl Wilden GmbH
Postfach 1864, 63238 Neu-Isenburg
Cosmedis Pharma GmbH
Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf
Faweco GmbH
Haardtring 130, 64295 Darmstadt
Feilbach-Chemie
Postfach 66, 55247 Mainz-Kastel
Peter Greven, Fett-Chemie GmbH & Co. KG
Postfach 1260, 53896 Bad Münstereifel
Chemische Fabrik Kreussler GmbH & Co. KG
Postfach 120454, 65082 Wiesbaden
Ursula Rath GmbH
Messingweg 11, 48308 Senden
Reinol, Obstfeld GmbH, Chemische Fabrik
Altenaer Straße 49–53 a, 58769 Nachrodt-Wiblingwerde
Tegee Chemie Bremen
Bergedorfer Straße 6–8, 28219 Bremen
Paul Voormann GmbH, Handreinigungsmittel
Siemensstraße 44, 42551 Velbert
Woellner-Werke GmbH & Co.
Postfach 211469, 67014 Ludwigshafen
5. überarbeitete Ausgabe, Mai 2008
Herausgeber:
Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Technischer Aufsichtsdienst
Frankfurter Straße 126
D-34121 Kassel
Telefon (05 61) 9 28-0
Fax (05 61) 9 28-23 04
http://www.gartenbau.lsv.de
Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier
05/2008 10.000
Oberbrunner