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Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

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136<br />

7.1 <strong>Die</strong> protektionierte Vorteilswegnahme<br />

Neben den als sogenannte Drittwirkung bezeichneten<br />

Beitragsmehreinnahmen, die <strong>unter</strong> <strong>der</strong> Annahme eines<br />

vermin<strong>der</strong>ten Anreizes zur Abwan<strong>der</strong>ung in die Schattenwirtschaft<br />

vermutlich entstehen, eröffnet das nachgelagerte<br />

Verfahren den RV - Trägern weitere Subsidien. Wie die<br />

Betrachtung <strong>der</strong> verteilungspolitischen Folgen <strong>des</strong> nachgelagerten<br />

Verfahrens zeigte, werden die Haushaltsnettoeinkommen<br />

<strong>der</strong> Arbeitnehmer durch dieses Modell positiv<br />

bestimmt. <strong>Die</strong>ser Effekt impliziert jedoch die Möglichkeit<br />

<strong>der</strong> Vorteilswegnahme von <strong>unter</strong>schiedlicher Seite.<br />

Angesichts <strong>der</strong> angespannten Finanzsituation <strong>der</strong> GRV bietet<br />

es sich an, diese Form <strong>der</strong> Steueranpassung zu kanalisieren.<br />

<strong>Die</strong>s könnte durch eine Beitragserhöhung zum Zeitpunkt <strong>des</strong><br />

Übergangs geschehen. Es würde folglich eine vom Gesetzgeber<br />

protektionierte Vorteilswegnahme durch die GRV erfolgen.<br />

Begünstigte <strong>der</strong> Steuerreform wären somit nicht die Arbeitnehmer,<br />

son<strong>der</strong>n die RV - Träger.<br />

Für dieses Sanierungsform <strong>der</strong> RV - Finanzen spricht u.a.,<br />

daß hier k<strong>einer</strong>lei Haushaltsgrundsätze berührt sowie primär<br />

alle Finanzausgleichsprobleme außer acht gelassen werden.<br />

Aus finanzwissenschaftlicher Sicht ist ferner positiv<br />

hervorzuheben, daß diese Beitragserhöhung nur geringe<br />

Wi<strong>der</strong>stände hervorrufen wird. Hierfür spricht die Annahme<br />

eines den Steuern gegenüber geringeren Belastungsgefühls<br />

<strong>der</strong> Beiträge. 1/2<br />

Gegen das Modell <strong>der</strong> protektionierten Vorteilswegnahme<br />

sprechen vor allem die zu erwartenden verteilungspolitischen<br />

und allgemein politischen Probleme. So dürfte<br />

die Einführung <strong>des</strong> nachgelagerten Verfahrens auf<br />

politischen Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> und Gemeinden stoßen.<br />

<strong>Die</strong>s läßt sich dadurch erklären, daß die Gebietskörperschaften<br />

aller drei Ebenen an dem Einkommensteueraufkommen<br />

beteiligt sind. In dieser Vermutung findet sich<br />

ein weiteres Argument, das prinzipiell gegen das nachgelagerte<br />

Verfahren anzuführen ist.<br />

Tabelle 18 stellt den Nettoeffekt <strong>einer</strong> protektionierten<br />

Vorteilswegnahme dar. Dabei wird eine Erhöhung <strong>des</strong> RV -<br />

Beitragssatzes auf 20 % <strong>unter</strong>stellt. <strong>Die</strong> im Vergleich zum<br />

konsolidierten Effekt angeführte Entlastungswirkung <strong>des</strong><br />

nachgelagerten Verfahrens wurde <strong>der</strong> Tabelle 14 a ( Seite<br />

98 ) entnommen. Im Ergebnis zeigt sich, daß die als<br />

umstritten einzustufenden Verteilungswirkungen <strong>des</strong><br />

nachgelagerten Verfahrens durch die gleichzeitige<br />

Beitragserhöhung weiter verschärft werden. Während <strong>der</strong><br />

Nettoeffekt bei mittleren und hohen Einkommen auch<br />

weiterhin positiv ausfällt, werden<br />

1 Siehe Schmöl<strong>der</strong>s, G., a.a.O., Seite 346 f<br />

2 An<strong>der</strong>s aber Kapitel 8 dieser Arbeit

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