Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988
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steuerlich unbelastet bleibt. Erst ab <strong>einer</strong> monatlichen<br />
<strong>Renten</strong>höhe von 1.456,-- DM und mehr werden die Leistungsempfänger<br />
zur Steuer herangezogen. Der durchschnittliche<br />
Belastungsverlauf <strong>der</strong> dargestellten Konzeption liegt weiter<br />
<strong>unter</strong> den in Tabelle 11 dargestellten Übergangslösungen.<br />
<strong>Die</strong>s kann in dem <strong>unter</strong>en Bereich <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>spektrums durch<br />
die Wirkungen <strong>des</strong> absoluten Altersfreibetrags, in dem<br />
oberen Bereich <strong>des</strong> Spektrums mit <strong>der</strong> relativ ansteigenden<br />
Wirkung <strong>des</strong> Zusatzfreibetrags erklärt werden.<br />
<strong>Die</strong> bisherigen Überlegungen waren ausschließlich auf die<br />
horizontale Betrachtung <strong>des</strong> Übergangsproblems beschränkt.<br />
<strong>Die</strong> wissenschaftliche Diskussion darf sich aber nicht nur<br />
auf die Extreme <strong>der</strong> Alt- und Neufälle beschränken.<br />
Vielmehr sind es gerade die Mischfälle, die den Übergang<br />
zum nachgelagerten Verfahren erschweren, da auch für diese<br />
Gruppe die steuerliche Anwendbarkeit <strong>des</strong> Korrespondenzprinzips<br />
langfristig sichergestellt werden muß. Langfristig<br />
heißt in diesem Fall für einen Zeitraum von ca. 40 Jahren;<br />
dies entspricht <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Durchschnitt anrechenbaren<br />
Versicherungsjahre. Gegenüber den Altfällen gestaltet<br />
sich die Übergangsregelung für Mischfälle noch schwieriger,<br />
da hier neben zahlreichen individuellen Aspekten eine<br />
Unterscheidung zwischen den Beitragsjahren vor und nach dem<br />
Systemwechsel getroffen werden muß. <strong>Die</strong> Existenz beitragsloser<br />
anrechenbarer Versicherungsjahre erschwert das<br />
Problem zunehmend. <strong>Die</strong>s kann als Hauptgrund dafür gewertet<br />
werden, daß diese Problemstellung im wissenschaftlichen<br />
Schriftum bisher keine Beachtung fand, obwohl sie von<br />
existenzieller Bedeutung für die Beurteilung <strong>des</strong> nachgelagerten<br />
Verfahrens ist.<br />
Unter <strong>der</strong> einzelwirtschaftlichen Sichtweise <strong>der</strong> "Vermögenstheorie"<br />
scheint dieses Problem kaum lösbar zu sein. <strong>Die</strong><br />
durch das Umlageverfahren geprägte gesamtwirtschaftliche<br />
Betrachtungsweise ermöglicht es jedoch, zu einem Lösungskonzept<br />
zu gelangen, das als Ganzes einen reibungslosen<br />
Übergang zum nachgelagerten Verfahren erlaubt.<br />
Ausgehend von <strong>der</strong> zuvor getroffenen Annahme, daß 25 % <strong>des</strong><br />
Budgetvolumens <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherungsträger aus<br />
besteuerten Beiträgen resultiert, ergibt sich folgen<strong>der</strong><br />
Lösungsansatz :<br />
Es wird <strong>unter</strong>stellt, daß dieser Anteil langfristig konstant<br />
war, weiter wird die Annahme 40 anrechenbarer Versicherungsjahre<br />
zu Grunde gelegt. Eine Extraktion <strong>der</strong> Zeit<br />
vor dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Umlageverfahrens wird aus<br />
Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen.<br />
Wie die bisherigen Überlegungen gezeigt haben, ist bei<br />
einem langfristig konstantem Verhältnis <strong>der</strong> besteuerten<br />
Beiträge am RV-Budgetvolumen dieser Anteil <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>zahlung<br />
steuerfrei zu lassen. Da die tatsächlichen Werte<br />
<strong>der</strong> Vergangenheit entgegen <strong>der</strong> Unterstellung jährlich