12.02.2018 Aufrufe

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

Die Besteuerung der Renten - unter besonderer Berücksichtigunbg einer Reform des Systems der sozialen Sicherung - Dissertation aus dem Jahr 1988

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

86<br />

steuerlich unbelastet bleibt. Erst ab <strong>einer</strong> monatlichen<br />

<strong>Renten</strong>höhe von 1.456,-- DM und mehr werden die Leistungsempfänger<br />

zur Steuer herangezogen. Der durchschnittliche<br />

Belastungsverlauf <strong>der</strong> dargestellten Konzeption liegt weiter<br />

<strong>unter</strong> den in Tabelle 11 dargestellten Übergangslösungen.<br />

<strong>Die</strong>s kann in dem <strong>unter</strong>en Bereich <strong>des</strong> <strong>Renten</strong>spektrums durch<br />

die Wirkungen <strong>des</strong> absoluten Altersfreibetrags, in dem<br />

oberen Bereich <strong>des</strong> Spektrums mit <strong>der</strong> relativ ansteigenden<br />

Wirkung <strong>des</strong> Zusatzfreibetrags erklärt werden.<br />

<strong>Die</strong> bisherigen Überlegungen waren ausschließlich auf die<br />

horizontale Betrachtung <strong>des</strong> Übergangsproblems beschränkt.<br />

<strong>Die</strong> wissenschaftliche Diskussion darf sich aber nicht nur<br />

auf die Extreme <strong>der</strong> Alt- und Neufälle beschränken.<br />

Vielmehr sind es gerade die Mischfälle, die den Übergang<br />

zum nachgelagerten Verfahren erschweren, da auch für diese<br />

Gruppe die steuerliche Anwendbarkeit <strong>des</strong> Korrespondenzprinzips<br />

langfristig sichergestellt werden muß. Langfristig<br />

heißt in diesem Fall für einen Zeitraum von ca. 40 Jahren;<br />

dies entspricht <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> im Durchschnitt anrechenbaren<br />

Versicherungsjahre. Gegenüber den Altfällen gestaltet<br />

sich die Übergangsregelung für Mischfälle noch schwieriger,<br />

da hier neben zahlreichen individuellen Aspekten eine<br />

Unterscheidung zwischen den Beitragsjahren vor und nach dem<br />

Systemwechsel getroffen werden muß. <strong>Die</strong> Existenz beitragsloser<br />

anrechenbarer Versicherungsjahre erschwert das<br />

Problem zunehmend. <strong>Die</strong>s kann als Hauptgrund dafür gewertet<br />

werden, daß diese Problemstellung im wissenschaftlichen<br />

Schriftum bisher keine Beachtung fand, obwohl sie von<br />

existenzieller Bedeutung für die Beurteilung <strong>des</strong> nachgelagerten<br />

Verfahrens ist.<br />

Unter <strong>der</strong> einzelwirtschaftlichen Sichtweise <strong>der</strong> "Vermögenstheorie"<br />

scheint dieses Problem kaum lösbar zu sein. <strong>Die</strong><br />

durch das Umlageverfahren geprägte gesamtwirtschaftliche<br />

Betrachtungsweise ermöglicht es jedoch, zu einem Lösungskonzept<br />

zu gelangen, das als Ganzes einen reibungslosen<br />

Übergang zum nachgelagerten Verfahren erlaubt.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> zuvor getroffenen Annahme, daß 25 % <strong>des</strong><br />

Budgetvolumens <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>versicherungsträger aus<br />

besteuerten Beiträgen resultiert, ergibt sich folgen<strong>der</strong><br />

Lösungsansatz :<br />

Es wird <strong>unter</strong>stellt, daß dieser Anteil langfristig konstant<br />

war, weiter wird die Annahme 40 anrechenbarer Versicherungsjahre<br />

zu Grunde gelegt. Eine Extraktion <strong>der</strong> Zeit<br />

vor dem Inkrafttreten <strong>des</strong> Umlageverfahrens wird aus<br />

Vereinfachungsgründen nicht vorgenommen.<br />

Wie die bisherigen Überlegungen gezeigt haben, ist bei<br />

einem langfristig konstantem Verhältnis <strong>der</strong> besteuerten<br />

Beiträge am RV-Budgetvolumen dieser Anteil <strong>der</strong> <strong>Renten</strong>zahlung<br />

steuerfrei zu lassen. Da die tatsächlichen Werte<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit entgegen <strong>der</strong> Unterstellung jährlich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!