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Anwaltsmagazin<br />
<strong>ZAP</strong><br />
Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz<br />
würde die Realisierung ihrer Rechte quer durch die<br />
Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich<br />
auch auf die Feststellungen des Ausschusses der<br />
Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes,<br />
denen zufolge die Gewährung von Rechten, die<br />
für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die<br />
Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.<br />
Bei der Etablierung der Kinderrechte im Grundgesetz<br />
sollten laut Gutachten der Vorrang des<br />
Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und<br />
Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte<br />
der kindlichen Persönlichkeit Niederschlag<br />
finden. „Kinderrechte können in das Grundgesetz<br />
aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche<br />
Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten.<br />
Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht<br />
automatisch zu einer Schwächung der Rechte von<br />
Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere<br />
Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber<br />
staatlichen Einrichtungen durchzusetzen“, soKRÜGER.<br />
Das vollständige Rechtsgutachten der beiden<br />
Professoren kann unter https://www.dkhw.de/un<br />
sere-arbeit/schwerpunkte/kinderrechte/guteachtenkinderrechte-ins-grundgesetz/<br />
abgerufen werden.<br />
[Quelle: DKHW]<br />
BVerwG-Präsident fordert<br />
Änderungen im Asylprozessrecht<br />
Der Präsident des BVerwG, Prof. Dr. Dr. h.c. KLAUS<br />
RENNERT, hat Ende Januar anlässlich einer Tagung<br />
auf die Herausforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
durch die dramatische Zunahme<br />
asylrechtlicher Streitigkeiten hingewiesen. Die<br />
Eingangszahlen in Asylsachen bei den 51 Verwaltungsgerichten<br />
seien von gut 45.000 im Jahr<br />
2014 auf 400.000 im Jahr 2017 gestiegen und<br />
machten mittlerweile etwa drei Viertel der Gesamtbelastung<br />
der Verwaltungsgerichte aus. Die<br />
Klagewelle im Asylrecht ist derzeit auch ein<br />
Thema bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin.<br />
Die überbordenden Eingangszahlen im Asylbereich<br />
verstopften die Gerichte und verlängerten die<br />
Laufzeiten der Verfahren nicht nur im Asylbereich,<br />
so RENNERT. Zwar hätten die Länder die Zahl der<br />
Richterstellen in den vergangenen zwei Jahren<br />
erhöht. Allerdings stehe der Zunahme an Verfahrenseingängen<br />
in diesem Zeitraum um 120 % eine<br />
Zunahme an Richterstellen um lediglich 15 %<br />
gegenüber. Die Verfahrenszahl je Richter habe<br />
sich von 143 im Jahr 2011 bis heute mehr als<br />
verdoppelt. Zudem werde es immer schwieriger,<br />
geeigneten Richternachwuchs zu gewinnen.<br />
Neben der Verbesserung der personellen und<br />
sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte<br />
erscheinen RENNERT zufolge Änderungen des Asylprozessrechts<br />
dringend geboten. Über die vom<br />
Gesetzgeber bereits vorgesehene Sprungrevision<br />
in Asylsachen hinaus könne eine weitere Erleichterung<br />
des Rechtsmittelzugangs zur Einheitlichkeit<br />
der Rechtsprechung beitragen.<br />
Ferner solle das Zurückverweisungsverbot für die<br />
Berufungsgerichte beseitigt werden. Die 1992 zur<br />
Verfahrensbeschleunigung eingeführte Sonderregelung<br />
erweise sich zunehmend als kontraproduktiv.<br />
Das gelte insbesondere in Fällen, in denen<br />
das Verwaltungsgericht ein Asylgesuch nicht individuell<br />
geprüft, sondern eine Gruppenverfolgung<br />
angenommen habe und das Berufungsgericht das<br />
für falsch halte. In diesen Fällen müsse die Einzelfallprüfung<br />
nachgeholt werden, wofür das Verwaltungsgericht<br />
eingerichtet sei, ein Oberverwaltungsgericht<br />
aber regelmäßig nicht. Hier erweise<br />
sich das Zurückverweisungsverbot als überaus<br />
hinderlich. Schließlich solle in Erwägung gezogen<br />
werden, die Befugnis des BVerwG im Asylprozess<br />
in gewissem Ausmaß auf tatsächliche Feststellungen<br />
zu erstrecken und sog. Länderleitentscheidungen<br />
zu ermöglichen. [Quelle: BVerwG]<br />
Leitfaden zur Datenschutz-<br />
Grundverordnung<br />
Die EU-Kommission hat am 24. Januar einen<br />
Leitfaden zu den neuen, ab 25. Mai geltenden<br />
Datenschutzbestimmungen veröffentlicht, um deren<br />
reibungslose Anwendung in der gesamten EU<br />
zu erleichtern. Der Leitfaden bezieht sich in erster<br />
Linie auf den Handlungsbedarf in den EU-Behörden<br />
sowie in den einzelnen Mitgliedstaaten, gibt<br />
also einen Überblick darüber, was die Europäische<br />
Kommission, die nationalen Datenschutzbehörden<br />
sowie sonstige nationale Verwaltungen noch tun<br />
sollten, um die Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen.<br />
158 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 14.2.2018