13.02.2018 Aufrufe

ZAP-0418_web

  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Anwaltsmagazin<br />

<strong>ZAP</strong><br />

Die Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz<br />

würde die Realisierung ihrer Rechte quer durch die<br />

Rechtsgebiete stärken. Das Gutachten bezieht sich<br />

auch auf die Feststellungen des Ausschusses der<br />

Vereinten Nationen für die Rechte des Kindes,<br />

denen zufolge die Gewährung von Rechten, die<br />

für alle Menschen gelten, nicht genügt, um die<br />

Beachtung von Kinderrechten sicherzustellen.<br />

Bei der Etablierung der Kinderrechte im Grundgesetz<br />

sollten laut Gutachten der Vorrang des<br />

Kindeswohls, Beteiligungsrechte für Kinder und<br />

Jugendliche sowie Entwicklungs- bzw. Entfaltungsrechte<br />

der kindlichen Persönlichkeit Niederschlag<br />

finden. „Kinderrechte können in das Grundgesetz<br />

aufgenommen werden, ohne das grundsätzliche<br />

Verhältnis von Kindern, Eltern und Staat anzutasten.<br />

Eine Stärkung der Rechte von Kindern führt nicht<br />

automatisch zu einer Schwächung der Rechte von<br />

Eltern. Im Gegenteil erhalten Eltern dadurch bessere<br />

Möglichkeiten, die Rechte ihrer Kinder gegenüber<br />

staatlichen Einrichtungen durchzusetzen“, soKRÜGER.<br />

Das vollständige Rechtsgutachten der beiden<br />

Professoren kann unter https://www.dkhw.de/un<br />

sere-arbeit/schwerpunkte/kinderrechte/guteachtenkinderrechte-ins-grundgesetz/<br />

abgerufen werden.<br />

[Quelle: DKHW]<br />

BVerwG-Präsident fordert<br />

Änderungen im Asylprozessrecht<br />

Der Präsident des BVerwG, Prof. Dr. Dr. h.c. KLAUS<br />

RENNERT, hat Ende Januar anlässlich einer Tagung<br />

auf die Herausforderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

durch die dramatische Zunahme<br />

asylrechtlicher Streitigkeiten hingewiesen. Die<br />

Eingangszahlen in Asylsachen bei den 51 Verwaltungsgerichten<br />

seien von gut 45.000 im Jahr<br />

2014 auf 400.000 im Jahr 2017 gestiegen und<br />

machten mittlerweile etwa drei Viertel der Gesamtbelastung<br />

der Verwaltungsgerichte aus. Die<br />

Klagewelle im Asylrecht ist derzeit auch ein<br />

Thema bei den Koalitionsverhandlungen in Berlin.<br />

Die überbordenden Eingangszahlen im Asylbereich<br />

verstopften die Gerichte und verlängerten die<br />

Laufzeiten der Verfahren nicht nur im Asylbereich,<br />

so RENNERT. Zwar hätten die Länder die Zahl der<br />

Richterstellen in den vergangenen zwei Jahren<br />

erhöht. Allerdings stehe der Zunahme an Verfahrenseingängen<br />

in diesem Zeitraum um 120 % eine<br />

Zunahme an Richterstellen um lediglich 15 %<br />

gegenüber. Die Verfahrenszahl je Richter habe<br />

sich von 143 im Jahr 2011 bis heute mehr als<br />

verdoppelt. Zudem werde es immer schwieriger,<br />

geeigneten Richternachwuchs zu gewinnen.<br />

Neben der Verbesserung der personellen und<br />

sachlichen Ausstattung der Verwaltungsgerichte<br />

erscheinen RENNERT zufolge Änderungen des Asylprozessrechts<br />

dringend geboten. Über die vom<br />

Gesetzgeber bereits vorgesehene Sprungrevision<br />

in Asylsachen hinaus könne eine weitere Erleichterung<br />

des Rechtsmittelzugangs zur Einheitlichkeit<br />

der Rechtsprechung beitragen.<br />

Ferner solle das Zurückverweisungsverbot für die<br />

Berufungsgerichte beseitigt werden. Die 1992 zur<br />

Verfahrensbeschleunigung eingeführte Sonderregelung<br />

erweise sich zunehmend als kontraproduktiv.<br />

Das gelte insbesondere in Fällen, in denen<br />

das Verwaltungsgericht ein Asylgesuch nicht individuell<br />

geprüft, sondern eine Gruppenverfolgung<br />

angenommen habe und das Berufungsgericht das<br />

für falsch halte. In diesen Fällen müsse die Einzelfallprüfung<br />

nachgeholt werden, wofür das Verwaltungsgericht<br />

eingerichtet sei, ein Oberverwaltungsgericht<br />

aber regelmäßig nicht. Hier erweise<br />

sich das Zurückverweisungsverbot als überaus<br />

hinderlich. Schließlich solle in Erwägung gezogen<br />

werden, die Befugnis des BVerwG im Asylprozess<br />

in gewissem Ausmaß auf tatsächliche Feststellungen<br />

zu erstrecken und sog. Länderleitentscheidungen<br />

zu ermöglichen. [Quelle: BVerwG]<br />

Leitfaden zur Datenschutz-<br />

Grundverordnung<br />

Die EU-Kommission hat am 24. Januar einen<br />

Leitfaden zu den neuen, ab 25. Mai geltenden<br />

Datenschutzbestimmungen veröffentlicht, um deren<br />

reibungslose Anwendung in der gesamten EU<br />

zu erleichtern. Der Leitfaden bezieht sich in erster<br />

Linie auf den Handlungsbedarf in den EU-Behörden<br />

sowie in den einzelnen Mitgliedstaaten, gibt<br />

also einen Überblick darüber, was die Europäische<br />

Kommission, die nationalen Datenschutzbehörden<br />

sowie sonstige nationale Verwaltungen noch tun<br />

sollten, um die Vorbereitungen erfolgreich abzuschließen.<br />

158 <strong>ZAP</strong> Nr. 4 14.2.2018

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!