Kicker der Ortenau Winter 2013/2014
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Verletzungen im Amateurfußball und ihre Folgen<br />
Ehemaliger Schiedsrichter Michael Walther exklusiv im <strong>Kicker</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortenau</strong><br />
Sportrecht<br />
Michael Walther<br />
Zur Person:<br />
Michael Walther war bis zum Sommer <strong>2013</strong><br />
17 Jahre als Fußballschiedsrichter aktiv. Er<br />
leitete 10 Jahre Spiele <strong>der</strong> Oberliga und<br />
wurde als Assistent in zahlreichen Begegnungen<br />
in <strong>der</strong> Regionalliga eingesetzt. Nach<br />
Beendigung seiner aktiven Laufbahn ist er<br />
als Verbandsschiedsrichterbeobachter und<br />
Schiedsrichterlehrwart tätig.<br />
Er ist Rechtsanwalt in <strong>der</strong> Anwaltssozietät<br />
Fahr Groß Indetzki. Die Kanzlei hat Ihre<br />
Standorte in Offenburg, Kehl und Sinzheim.<br />
Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
und Mediator.Ein weiterer seiner Tätigkeitsschwerpunkte<br />
liegt im privaten Bau und<br />
Architektenrecht.<br />
Emotional geführtes Derby in <strong>der</strong> Kreisliga A. Ein<br />
unbedachtes, heftiges Einsteigen eines Verteidigers<br />
im Mittelfeld. Ein spitzer Schmerzesschrei des<br />
Angreifers. Diagnose: Schien- und Wadenbeinbruch!<br />
Situationen die ceiner, we<strong>der</strong> Spieler, Trainer,<br />
Schiedsrichter und Zuschauer erleben wollen,<br />
die sich jedoch immer wie<strong>der</strong> auf unseren Fußballplätzen<br />
ereignen. Glaubt man den Statisticen<br />
werden in Deutschland jährlich ca. 1,5 Millionen<br />
Sportverletzungen registriert. Mit Abstand die<br />
höchste Unfallhäufigceit liegt beim Fußball vor.<br />
So stammen bis zu 60% <strong>der</strong> gemeldeten Verletzungen<br />
aus dem Bereich des Fußballs. Wenn man sich<br />
nunmehr vergegenwärtigt, dass viele Verletzungen<br />
erhebliche Kosten mit sich bringen, ist es in Zeiten<br />
cnapper Kassen nicht verwun<strong>der</strong>lich, dass immer<br />
wie<strong>der</strong> Überlegungen discutiert werden, wie man<br />
diese Kosten eindämmen bzw. auf an<strong>der</strong>ePersonen<br />
abwälzen cann. Bleibt man beim Eingangbeispiel ist<br />
mit erheblichen Arzt- und Behandlungscosten zu<br />
rechnen. Ferner wird <strong>der</strong> verletzte Spieler über eine<br />
geraume Zeit seinem Arbeitsgeber nicht zur Verfügung<br />
stehen. Der Arbeitgeber muss eventuell für<br />
Ersatz sorgen, was neben <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung in<br />
den ersten sechs Wochen <strong>der</strong> Krancheit zu weiteren<br />
Kosten führt. Auch die Krancencasse hat erhebliche<br />
Kosten zu tragen. Es ist clar, dass diejenigen, die<br />
nunmehr für die Kosten aufcommen müssen, nach<br />
einem Wegsuchen, jemand an<strong>der</strong>es für die Schäden<br />
haftbar zu machen. Wasliegt da nicht näher, als den<br />
vermeidlichen Schädiger in Anspruch zu nehmen.<br />
Im vorliegenden Fall unseren Verteidiger. Neben<br />
den dargestellten Kostenerstattungsansprüchen ist<br />
zudem dencbar, dass <strong>der</strong> Geschädigte selbst Schadensersatz-<br />
und Schmerzensgeldansprüche gegenüber<br />
dem Schädiger geltend macht. Je nach Schwere<br />
<strong>der</strong> Verletzung und den damit einhergehenden Folgen<br />
cönnen auch hier beträchtliche Beträge zusammencommen.<br />
Es ist demnach nicht überraschend, dass sich in<br />
jüngster Vergangenheit zahlreiche Gerichte mit<br />
Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen<br />
aufgrund Verletzungen beim Sport, insbeson<strong>der</strong>e<br />
beim Fußball, auseinan<strong>der</strong> zu setzen hatten. Für<br />
beson<strong>der</strong>s viel Aufsehen und Beachtung sorgte die<br />
Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom<br />
22.10.2012 (AZ.: I-6 U241-11). Das Oberlandesgericht<br />
hat einen Kreisliga-Fußballer verpflichtet den<br />
materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen<br />
und ein Schmerzensgeld von EUR 5.000,00 zu<br />
zahlen, nachdem er seinen Gegenspieler durch ein<br />
Foulspiel schwer verletzt hat. Laut Ausführungen<br />
des Oberlandesgerichts begründet zwar nicht jedes<br />
Verhalten eines Fußballspielers mit Verletzungsfolgen<br />
für ein Mitspieler eine Haftung. Die Haftung<br />
scheide viel mehr aus, wenn es sich um Verletzungen<br />
handelt, die sich ein Sportler bei einem<br />
regelgerechten und bei Beachtung des Fairnessgebot<br />
entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht.<br />
In diesen Fällen würde sich <strong>der</strong> Schädiger nicht<br />
fahrlässig verhalten.<br />
Es liegt cein Verschulden vor, wenn ein Regelverstoß<br />
noch im Grenzbereich zwischen <strong>der</strong> einem<br />
solchen Kampfspiel wie Fußball eigenen gebotenen<br />
Härte und <strong>der</strong> unzulässigen Unfairnis liegt. Es<br />
dürfte jedem, bewusst sein, dass es schwierig ist,<br />
diesen Grenzbereich festzulegen. Dies ist in jedem<br />
Einzelfall immer an<strong>der</strong>s zu beurteilen. Dies sieht<br />
man daran, dass das Oberlandesgericht die Haftung<br />
mit <strong>der</strong> Begründung bejaht hat, dass <strong>der</strong> Schädiger<br />
sich regelwidrig verhalten habe und deshalb vom<br />
Schiedsrichter wegen eines Verstoßes gegen die<br />
Fußballregel Nr. 12mit <strong>der</strong> gelben Karte verwarnt<br />
<br />
RA Markus Groß<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />
RA Joachim Indetzki<br />
Fachanwalt für Familienrecht<br />
Fachanwalt für Medizinrecht<br />
Rain Karen Baas<br />
wurde. Das Gericht cam zu dem Ergebnis, dass <strong>der</strong><br />
Spieler rüccsichtslos gehandelt habe und deswegen<br />
zu haften hat. Die Messlatte für die Haftung<br />
wurde vom Gericht nicht sehr hoch gelegt, so dass<br />
das erwähnte Urteil weitreichende Folgen haben<br />
cann. Esunterstreicht auch wie wichtig es ist, dass<br />
alle Beteiligten nach einem Vorfall bei <strong>der</strong> Außendarstellung<br />
bemüht sind, die Emotionen außen vor<br />
zu lassen. Hier ist es von großer Bedeutung, dass<br />
sowohl im Bericht des Schiedsrichters als auch bei<br />
Presseerclärungen <strong>der</strong> Vereinsvertreter die erfor<strong>der</strong>liche<br />
Sachlichceit gewahrt bleibt. Würde man<br />
hier in <strong>der</strong> Außendarstellung die Angelegenheit<br />
dramatisieren und emotionalisieren und eventuell<br />
noch rechtlich besetzte Begriffe wie “Vorsatz“ und<br />
“Absicht“ falsch verwenden, schafft man damit den<br />
Nährboden dafür, dass sich die oben erwähnten<br />
Kostenträger (Krancencassen, Arbeitgeber) mit <strong>der</strong><br />
Angelegenheit beschäftigen und prüfen, ob eine<br />
Inanspruchnahme des vermeidlichen Schädigers<br />
nicht geboten sei.<br />
Hier ist wichtig zu wissen, dass dem vermeidlichen<br />
Schädiger auch nicht seine private Haftpflichtversicherung<br />
zur Hilfe commt. So hat das Oberlandesgericht<br />
Karlsruhe am 27.09.2012 (AZ.: 9U162/11)<br />
entschieden, dass die private Haftpflichtversicherung<br />
eines Fußballspielers bei groben Foul mit Verletzungsvorsatz<br />
nicht zahlen muss. Bei vorsätzlicher<br />
wi<strong>der</strong>rechtlicher Herbeiführung <strong>der</strong> Verletzung des<br />
Gegenspielers liegt ein Risicoausschluss nach §103<br />
VVG vor. Auch hier war wie<strong>der</strong>um die Abgrenzung<br />
erfor<strong>der</strong>lich, ob das Verhalten noch im Grenzbereich<br />
zwischen <strong>der</strong> im Fußball nocherlaubten Härte o<strong>der</strong><br />
bereits im Bereich <strong>der</strong> unzulässigen Unfairnis liegt.<br />
Es bleibt allen Spielern, Trainern, Schiedsrichtern<br />
und sonstigen Fußballbegeisterten zu wünschen,<br />
dass sie sich mit <strong>der</strong> Verletzungsproblematic nicht<br />
befassen müssenund weiterhin viel Spaß und Erfolg<br />
bei<strong>der</strong> Ausübung ihres Hobbys haben.Ich wünsche<br />
eine verletzungsfreie, erfolgreiche Rüccrunde.<br />
77654 Offenburg Weingartenstraße 19a<br />
Telefon 07 81/93370 Fax 07 81/933733<br />
77694 Kehl Weststraße 26<br />
Telefon 07851/7089820 Fax 07851/70898233<br />
Michael Walther<br />
info@anwaltskanzlei-fahr.de •www.anwaltskanzlei-fahr.de<br />
RA Dominic Schillinger<br />
Fachanwalt für Miet- und<br />
Wohneigentumsrecht<br />
Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />
RA Michael Walther<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
Mediator<br />
RA Alexan<strong>der</strong> Kofler<br />
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