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Kicker der Ortenau Winter 2013/2014

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Verletzungen im Amateurfußball und ihre Folgen<br />

Ehemaliger Schiedsrichter Michael Walther exklusiv im <strong>Kicker</strong> <strong>der</strong> <strong>Ortenau</strong><br />

Sportrecht<br />

Michael Walther<br />

Zur Person:<br />

Michael Walther war bis zum Sommer <strong>2013</strong><br />

17 Jahre als Fußballschiedsrichter aktiv. Er<br />

leitete 10 Jahre Spiele <strong>der</strong> Oberliga und<br />

wurde als Assistent in zahlreichen Begegnungen<br />

in <strong>der</strong> Regionalliga eingesetzt. Nach<br />

Beendigung seiner aktiven Laufbahn ist er<br />

als Verbandsschiedsrichterbeobachter und<br />

Schiedsrichterlehrwart tätig.<br />

Er ist Rechtsanwalt in <strong>der</strong> Anwaltssozietät<br />

Fahr Groß Indetzki. Die Kanzlei hat Ihre<br />

Standorte in Offenburg, Kehl und Sinzheim.<br />

Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

und Mediator.Ein weiterer seiner Tätigkeitsschwerpunkte<br />

liegt im privaten Bau­ und<br />

Architektenrecht.<br />

Emotional geführtes Derby in <strong>der</strong> Kreisliga A. Ein<br />

unbedachtes, heftiges Einsteigen eines Verteidigers<br />

im Mittelfeld. Ein spitzer Schmerzesschrei des<br />

Angreifers. Diagnose: Schien- und Wadenbeinbruch!<br />

Situationen die ceiner, we<strong>der</strong> Spieler, Trainer,<br />

Schiedsrichter und Zuschauer erleben wollen,<br />

die sich jedoch immer wie<strong>der</strong> auf unseren Fußballplätzen<br />

ereignen. Glaubt man den Statisticen<br />

werden in Deutschland jährlich ca. 1,5 Millionen<br />

Sportverletzungen registriert. Mit Abstand die<br />

höchste Unfallhäufigceit liegt beim Fußball vor.<br />

So stammen bis zu 60% <strong>der</strong> gemeldeten Verletzungen<br />

aus dem Bereich des Fußballs. Wenn man sich<br />

nunmehr vergegenwärtigt, dass viele Verletzungen<br />

erhebliche Kosten mit sich bringen, ist es in Zeiten<br />

cnapper Kassen nicht verwun<strong>der</strong>lich, dass immer<br />

wie<strong>der</strong> Überlegungen discutiert werden, wie man<br />

diese Kosten eindämmen bzw. auf an<strong>der</strong>ePersonen<br />

abwälzen cann. Bleibt man beim Eingangbeispiel ist<br />

mit erheblichen Arzt- und Behandlungscosten zu<br />

rechnen. Ferner wird <strong>der</strong> verletzte Spieler über eine<br />

geraume Zeit seinem Arbeitsgeber nicht zur Verfügung<br />

stehen. Der Arbeitgeber muss eventuell für<br />

Ersatz sorgen, was neben <strong>der</strong> Entgeltfortzahlung in<br />

den ersten sechs Wochen <strong>der</strong> Krancheit zu weiteren<br />

Kosten führt. Auch die Krancencasse hat erhebliche<br />

Kosten zu tragen. Es ist clar, dass diejenigen, die<br />

nunmehr für die Kosten aufcommen müssen, nach<br />

einem Wegsuchen, jemand an<strong>der</strong>es für die Schäden<br />

haftbar zu machen. Wasliegt da nicht näher, als den<br />

vermeidlichen Schädiger in Anspruch zu nehmen.<br />

Im vorliegenden Fall unseren Verteidiger. Neben<br />

den dargestellten Kostenerstattungsansprüchen ist<br />

zudem dencbar, dass <strong>der</strong> Geschädigte selbst Schadensersatz-<br />

und Schmerzensgeldansprüche gegenüber<br />

dem Schädiger geltend macht. Je nach Schwere<br />

<strong>der</strong> Verletzung und den damit einhergehenden Folgen<br />

cönnen auch hier beträchtliche Beträge zusammencommen.<br />

Es ist demnach nicht überraschend, dass sich in<br />

jüngster Vergangenheit zahlreiche Gerichte mit<br />

Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen<br />

aufgrund Verletzungen beim Sport, insbeson<strong>der</strong>e<br />

beim Fußball, auseinan<strong>der</strong> zu setzen hatten. Für<br />

beson<strong>der</strong>s viel Aufsehen und Beachtung sorgte die<br />

Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom<br />

22.10.2012 (AZ.: I-6 U241-11). Das Oberlandesgericht<br />

hat einen Kreisliga-Fußballer verpflichtet den<br />

materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen<br />

und ein Schmerzensgeld von EUR 5.000,00 zu<br />

zahlen, nachdem er seinen Gegenspieler durch ein<br />

Foulspiel schwer verletzt hat. Laut Ausführungen<br />

des Oberlandesgerichts begründet zwar nicht jedes<br />

Verhalten eines Fußballspielers mit Verletzungsfolgen<br />

für ein Mitspieler eine Haftung. Die Haftung<br />

scheide viel mehr aus, wenn es sich um Verletzungen<br />

handelt, die sich ein Sportler bei einem<br />

regelgerechten und bei Beachtung des Fairnessgebot<br />

entsprechenden Einsatz seines Gegners zuzieht.<br />

In diesen Fällen würde sich <strong>der</strong> Schädiger nicht<br />

fahrlässig verhalten.<br />

Es liegt cein Verschulden vor, wenn ein Regelverstoß<br />

noch im Grenzbereich zwischen <strong>der</strong> einem<br />

solchen Kampfspiel wie Fußball eigenen gebotenen<br />

Härte und <strong>der</strong> unzulässigen Unfairnis liegt. Es<br />

dürfte jedem, bewusst sein, dass es schwierig ist,<br />

diesen Grenzbereich festzulegen. Dies ist in jedem<br />

Einzelfall immer an<strong>der</strong>s zu beurteilen. Dies sieht<br />

man daran, dass das Oberlandesgericht die Haftung<br />

mit <strong>der</strong> Begründung bejaht hat, dass <strong>der</strong> Schädiger<br />

sich regelwidrig verhalten habe und deshalb vom<br />

Schiedsrichter wegen eines Verstoßes gegen die<br />

Fußballregel Nr. 12mit <strong>der</strong> gelben Karte verwarnt<br />

<br />

RA Markus Groß<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Fachanwalt für Insolvenzrecht<br />

RA Joachim Indetzki<br />

Fachanwalt für Familienrecht<br />

Fachanwalt für Medizinrecht<br />

Rain Karen Baas<br />

wurde. Das Gericht cam zu dem Ergebnis, dass <strong>der</strong><br />

Spieler rüccsichtslos gehandelt habe und deswegen<br />

zu haften hat. Die Messlatte für die Haftung<br />

wurde vom Gericht nicht sehr hoch gelegt, so dass<br />

das erwähnte Urteil weitreichende Folgen haben<br />

cann. Esunterstreicht auch wie wichtig es ist, dass<br />

alle Beteiligten nach einem Vorfall bei <strong>der</strong> Außendarstellung<br />

bemüht sind, die Emotionen außen vor<br />

zu lassen. Hier ist es von großer Bedeutung, dass<br />

sowohl im Bericht des Schiedsrichters als auch bei<br />

Presseerclärungen <strong>der</strong> Vereinsvertreter die erfor<strong>der</strong>liche<br />

Sachlichceit gewahrt bleibt. Würde man<br />

hier in <strong>der</strong> Außendarstellung die Angelegenheit<br />

dramatisieren und emotionalisieren und eventuell<br />

noch rechtlich besetzte Begriffe wie “Vorsatz“ und<br />

“Absicht“ falsch verwenden, schafft man damit den<br />

Nährboden dafür, dass sich die oben erwähnten<br />

Kostenträger (Krancencassen, Arbeitgeber) mit <strong>der</strong><br />

Angelegenheit beschäftigen und prüfen, ob eine<br />

Inanspruchnahme des vermeidlichen Schädigers<br />

nicht geboten sei.<br />

Hier ist wichtig zu wissen, dass dem vermeidlichen<br />

Schädiger auch nicht seine private Haftpflichtversicherung<br />

zur Hilfe commt. So hat das Oberlandesgericht<br />

Karlsruhe am 27.09.2012 (AZ.: 9U162/11)<br />

entschieden, dass die private Haftpflichtversicherung<br />

eines Fußballspielers bei groben Foul mit Verletzungsvorsatz<br />

nicht zahlen muss. Bei vorsätzlicher<br />

wi<strong>der</strong>rechtlicher Herbeiführung <strong>der</strong> Verletzung des<br />

Gegenspielers liegt ein Risicoausschluss nach §103<br />

VVG vor. Auch hier war wie<strong>der</strong>um die Abgrenzung<br />

erfor<strong>der</strong>lich, ob das Verhalten noch im Grenzbereich<br />

zwischen <strong>der</strong> im Fußball nocherlaubten Härte o<strong>der</strong><br />

bereits im Bereich <strong>der</strong> unzulässigen Unfairnis liegt.<br />

Es bleibt allen Spielern, Trainern, Schiedsrichtern<br />

und sonstigen Fußballbegeisterten zu wünschen,<br />

dass sie sich mit <strong>der</strong> Verletzungsproblematic nicht<br />

befassen müssenund weiterhin viel Spaß und Erfolg<br />

bei<strong>der</strong> Ausübung ihres Hobbys haben.Ich wünsche<br />

eine verletzungsfreie, erfolgreiche Rüccrunde.<br />

77654 Offenburg Weingartenstraße 19a<br />

Telefon 07 81/93370 Fax 07 81/933733<br />

77694 Kehl Weststraße 26<br />

Telefon 07851/7089820 Fax 07851/70898233<br />

Michael Walther<br />

info@anwaltskanzlei-fahr.de •www.anwaltskanzlei-fahr.de<br />

RA Dominic Schillinger<br />

Fachanwalt für Miet- und<br />

Wohneigentumsrecht<br />

Fachanwalt für Verkehrsrecht<br />

RA Michael Walther<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

Mediator<br />

RA Alexan<strong>der</strong> Kofler<br />

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