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E_1928_Zeitung_Nr.095

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Spezifisch schwere Brennstoffe haben jedoch<br />

vor den leichten den Vorteil voraus,<br />

dass sie mehr Kilometer ergeben. Um das<br />

einzusehen braucht man sich nur zu vergegenwärtigen,<br />

dass Benzin und Benzol ungefähr<br />

den gleichen Energiegehalt pro kg haben,<br />

dass also bei dem viel höhern Gewicht<br />

des Benzols dasselbe'pro Liter viel mehr<br />

Wärmeeinheiten enthält. th.<br />

Deutsche Mechanikerschulen iür Motoriabrzeugmechaniker.<br />

Die Ausbildung des<br />

Nachwuciises im Motorfahrzeug-Reparaturgewerbe<br />

wird vom Reichsverband Deutscher<br />

Mechaniker e. V. (Reichsverband des Kraftfahrzeug-,<br />

Fahrrad-, Bureau- und Nähmaschinenhandels)<br />

in ganz besonderem Masse gefördert.<br />

Deutsche Kraftfahrzeug-Meehaniker-<br />

Schulen sind von ihm in Altona, Bielefeld,<br />

Chemnitz, Düsseldorf und Braunsberg (Ostpreussen)<br />

gegründet worden und erfreuen<br />

sich neben der Förderung durch die Handwerkskammern<br />

staatlicher und städtischer<br />

Unterstützung. Die halbjährigen Lehrgänge<br />

der Schulen, welche im Oktober beginnen,<br />

sind einheitlich geregelt. Der Untericht zerfällt<br />

in einen wissenschaftlichen Teil (Mathematik,<br />

Mechanik, Zeichnen, Technologie,<br />

Werkzeugkunde, Elektrotechik, Motoren- und<br />

Fahrzeugkunde, Armaturenkunde) und in den<br />

praktischen Werkstättenunterricht sowie<br />

kaufmännische Ausbildung. Daneben ist auf<br />

besonderen Wunsch Fahrerausbildung möglich.<br />

Die Ausbildung eines guten Nachwuchses<br />

an Auto- und Motorradmechanikern ist auch<br />

bei uns ein Postulat, dessen Erfüllung nicht<br />

nur im Interesse der Besitzer von Reparaturwerkstätten,<br />

sondern im Interesse aller Moforfahrzeugbesitzer<br />

liegt. Es wird eine Aufgabe<br />

des kommenden Jahres sein, die Bestrebungen<br />

zur Gründung von schweizerischen<br />

Automechanikerschulen mit einem Vorstoss<br />

zu festigen.<br />

lt.<br />

Wo Miracle Oil<br />

der Maschine<br />

Leben bringt<br />

GENERALVERTRETUNG FÜR DIE SCHWEIZ :<br />

A. BLAETTLER- SCHENKEL, AEGERTENSTRASSE 16, ZÜRICH<br />

Für die Kantone Bern und Solothurn: E. Sturxenegger, Beundenfeldstrasse 41,<br />

Bern.<br />

Für die Ostschweiz: A. Barth, St. Jakobstr. 87, St. Gallen.<br />

Jurid-Bremsbelag<br />

Westinghouse-Batterien<br />

Stromberg-<br />

Vergaser<br />

Unannehmlichkeiten des Winters<br />

wie bei der Kälte das Anspringen des Motors<br />

erschwert wird. Auch diese Schwierigkeit kann<br />

behoben werden. Das „Miracle Oil" belegt die<br />

obern Teile der Zylinder mit einer feinen Schicht<br />

Paraffin — verhindert dadurch das Festkleben der<br />

Kolben — und garantiert bei grösster Kälte ein<br />

leichtes Anspringen des Motors — erspart Ihnen<br />

Aerger — und schont die Batterie.<br />

Aus diesen Gründen ist der Benzinzusatz<br />

„Miracle Oil" auch im Winter unentbehrlich.<br />

Erhältlich In allen Autogeschäften und Garagen, wo nicht,<br />

rltwohf min H/>f<br />

Regenerierung von gebrauchtem Motoren-<br />

Oel. Zwei amerikanische Forscher namens<br />

Brunt und Schuyler haben entdeckt, dass gebrauchtes<br />

Kurbelgehäuse-Oel wieder verwendungsfähig<br />

gemacht werden kann, indem man<br />

es mit heisser Wasserglas-Lösung, der Stearin<br />

und Metallresinat zugesetzt wurden, behandelt.<br />

Es bildet sich dann ein Schlamm, in<br />

dem alle festen Verunreinigungen des Oels<br />

niedergeschlagen sind. Das noch im Oel enthaltene<br />

Benzin wird durch Wasserdampfdestillation<br />

ausgeschieden und als Rückstand<br />

bleibt ein sehr klares Oel von guter Schmierfähigkeit.<br />

Laut « Auto-Technik » ist bei diesem<br />

Verfahren folgende Ausbeute zu erzielen:<br />

Wiedergewonnenes Oel 75,0 %<br />

Rückstand in der Blase 3,3 %<br />

Raffinationsverlust beim Benzin 2,2 %<br />

Wiedergewonnenes Schmieröl 19,5 %<br />

Das Reinigungsverfahren soll verhältnismässig<br />

wenig Kosten verursachen. m.<br />

Anfrage 714. Garantie für Pneu. Anfang dieses<br />

Jahres kaufte ich einen fabrikneuen Wagen mit<br />

einjähriger Garantie. Nach etwa zwei Monaten,<br />

bevor ich 6000 km gefahren war, platzten mir ohne<br />

irgendwelche Ursache zwei Pneus. Der Vertreter<br />

der Firma behauptet, für solche Fälle bestehe keine<br />

Garantie. Bin ich nun verpflichtet, die zwei neuen<br />

Pneus zu bezahlen? N. in W.<br />

Antwort- Massgebend ist vor allen Dingen<br />

der Kaufvertrag. Enthält derselbe spezielles Bestimmungen<br />

betreffend Pneugarantie, können Sie zweifellos<br />

einen Ersatzanspruch geltend machen. Liegt<br />

aber eine derartige besondere Bestimmung nicht<br />

vor oder kann sio nicht bewiesen werden, dann<br />

haftet der Verkäufer für die Pneus nicht, es sei<br />

denn, Sie wären in der Lage, einen Konstruktionsfehler<br />

nachzuweisen, der das Platzen der Pneus zur<br />

Folgo hatte, oder einen Mangel an den Pneus, für<br />

den der Vorkäufer haftbar erklärt werden kann<br />

oder gestützt auf welchen der Verkäufer bei der<br />

Pneu-Lieferungsstelle Ersatz vorlangen kann. Gemäss<br />

der im Automobilhandel bestehenden Usancen<br />

wird grundsätzlich für die Pneus nicht Garantie<br />

geleistet. Anspruch auf Ersatz haben Sie daher<br />

nur, wenn ein Verschulden des Verkäufers vorliegt<br />

und Sie beweisen können, dass dasselbe das Platzen<br />

der Pneus zur Folge hatte, dass allenfalls eine absichtliche<br />

Täuschung vorliegt oder dergleichen.<br />

Sonst können Sie nach 5000 km Fahrt einen Garantieanspruch<br />

jedenfalls nicht geltend machon. *<br />

Anfrage 715.« Grenzformalitätcn für Ein- und<br />

Ausreise von Autos. Ich besitze einen Wagen,<br />

Modell 1926. Die Schweizer Zollquittung ist in<br />

meinem Besitze.<br />

Welche Formalitäten muss ich erfüllen, um mit<br />

meinem Wagen cino Reise nach Frankreich und<br />

Deutschland zu machen ? Was ist ein internationaler<br />

Fahrausweis? Ich habe schon davon gehört.<br />

Wo ist ein solcher zu beziehen und welchen Zweck<br />

erfüllt dieser?<br />

An meinem Wohnorte besteht eine Sektion des<br />

A. C. S. Bietet der Eintritt mir Vorteile ?<br />

Welche Gebühren sind zu entrichten für die Einreise<br />

nach Frankreich? Ist es ein Unterschied, ob<br />

man längere oder kürzere Zeit im Lande vorbleibt?<br />

Die gleiche Frage bezieht sich auf die Einreise<br />

nach Deutschland.<br />

G. B. in F<br />

Antwort: Die in die Schweiz einreisenden<br />

Auslandsautomobilisten oder die sich ins Ausland<br />

begebenden Schweizer Automobilisten haben sich vor<br />

der Reise folgende Ausweise zu beschaffen: 1. Pässe<br />

für alle Wageninsassen. 2. Internationaler Fahrausweis.<br />

8. Zollpapiere für den Wagen.<br />

Der internationale Fahrausweis gibt dem Inhaber<br />

das Recht zum Befahren all derjenigen Staaten,<br />

die der internationalen Uebereinkunft vom<br />

Werkzeugkasten<br />

Kotflügel<br />

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11. Oktober 1909 beigetreten sind. Er entbindet<br />

den Fahrer von jeder weitern Fahrprüfung in den<br />

betreffenden Staaten.<br />

Dieses Dokument wird von der Behörde ausgestellt,<br />

die die Fahrbewilligung für den Fahrer und<br />

dio.Verkehrsbewilligung für das Fahrzeug erteilte.<br />

Neben einer Beschreibung des Wagens enthält es<br />

eine Pholographie des oder der Fahrer. Dieser Fahrausweis<br />

ist von den Zollbehörden des Ein- und Ausroisestaatos<br />

zu visieren.<br />

Jeder Führer, dor sich an der Zollstation ohno<br />

internationalen Fahrausweis stellt, ist genötigt, zur<br />

Ausstellung einer Fahrbewilligung des betreffenden<br />

Staates oino Fahrprüfung abzulegen. Für die Einreise<br />

in ein anderes Land muss sich der Autotourist<br />

noch einen Freipass oder ein Triptyk oder ein Passiorscheinhoft<br />

verschaffen.<br />

Der Wagen muss ausser der Polizeiplakette mit<br />

einem seine Nationalität anzeigenden Kontrollschild<br />

versehen sein, der die Buchstaben des Herkunftslandes<br />

trägt.<br />

Zollpapiere für den Wagen, a. Freipass. Der<br />

Automobilist muss, bevor er sein Land verlässt, sich<br />

mit einem Freipass versehen. Dieses Dokument dient<br />

zur Identifizierung des Wagens bei der Rückroiso<br />

und berechtigt zur zollfreien Einreise. Es ist gewöhnlich<br />

für ein Jahr vom Tage seiner Ausstellung<br />

an gültig und wird von den Grenzzollstationen ausgestellt;<br />

doch ist es ratsam, dasselbe von einer<br />

Kreiszollbehörde oder von der Direktion der Zollverwaltung<br />

zu verlangen. Der Wagen ist hierbei<br />

vorzuführen.<br />

Wenn das Automobil ausländischer Herkunft ist,<br />

wird der Freipass erst nach Vorweisung der Quittung<br />

für die bezahlten Zollgebühren ausgestellt. Bei<br />

jeder Ausreise und bei jeder Rückreise ist der Freipass<br />

von den Zollbehörden visieren zu lassen.<br />

b. Triptyk. Das Triptyk gestattet das Passieren<br />

der Grenze ohne Entrichtung der Zollgebühren. Es<br />

kann nur für touristische Zwecke verwendet und<br />

'nur auf den Namen eines einzelnen Fahrers ausgestellt<br />

werden.<br />

Der A. G. S. nimmt die Ausstellung von Triptyks<br />

an seine Aktiv- und auswärtigen Mitglieder sowie<br />

an die Mitglieder der der A. I. A. G. R. angeschlossenen<br />

Clubs vor; in diesem Fall muss die Erlaubnis<br />

des betreffenden Clubs (z. B. telegraphisch)<br />

eingeholt werden.<br />

Die Mitglieder der Regional-Clubs sind unter der<br />

Bedingung zum Erhalt von Triptyks berechtigt, dass<br />

ihr Gesuch vom nationalen Club des betreffenden<br />

Landes, dem sio angehören, visiert worden ist.<br />

Für die Ausstellung eines Triptyks ist ein Gesuch<br />

auf speziellem Formular einem Soktionssekretariat<br />

einzureichen unter gleichzeitiger Vergütung der<br />

Versicherungsprämie und Unterzeichnung einer vom<br />

Club abgeschlossenen Versicherungspolice.<br />

Das Clubmitglied kann auch die Verpflichtung<br />

zur Stellung einer Solidar-Kaution und Garantie-<br />

Erklärung liefern, die von einer bedeutenderen<br />

schweizerischen Bank zu stellen ist. Die Ausstellung<br />

des Triptyks erfolgt für die Aktivmitglieder<br />

des A. C. S. gratis. Die auswärtigen Mitglieder des<br />

Clubs haben ein Anrecht auf ein Gratistriptyk pro<br />

Jahr, für die weitern Triptyks ist eine Schreibgebühr<br />

von Fr. 5.— zu entrichten. Die Mitglieder<br />

der der A. I. A. G. R. affiliierten Clubs haben<br />

Fr. 10.— für jedes verlangte Triptyk zu bezahlen.<br />

c. Passierscheinheft. Falls der Reisende mehrere<br />

Länder bereist, kann er sich ein sog. Passierscheinheft<br />

ausstellen lassen.<br />

vorn Pneumatik, hinten<br />

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Aufsteckladen, passend f.<br />

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ZÜRICH<br />

Das Passierscheinheft kann vom Automobil-Cluh<br />

der Schweiz nur für die in der Schweiz wohnenden<br />

Automobilisten, die Besitzer eines Schweizer Wagens<br />

sind, ausgestellt werden, da der Froipasa<br />

zwecks Vereinfachung in das Zollpassierheft mit<br />

eingeheftet ist. Dieses Passierscheinheft ist für<br />

folgende Staaten gültig : Belgien, Dänemark, England,<br />

Finnland, Frankreich, Holland, Italien, Luxemburg,<br />

Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz,<br />

Spanien, Tschechoslowakei.<br />

Die gleichzeitige Ausstellung eines Triptyks und<br />

eines Passiorscheinheftes ist gestattet, aber es dürfen<br />

diese Dokumente nicht zu gleicher Zeit verwendet<br />

werden. So kann zum Beispiel die auf dem<br />

einon Dokument vermerkte Ausreise die auf dem<br />

andern konstatierte Einreise nicht annullieren.<br />

Der internationale Fahrausweis zuzüglich Kontrollschild<br />

kommt auf ca. Fr. 20.— zu stehen. Die<br />

Kosten des Freipasses sind minim.<br />

Deutschland verlangt pro Aufenthaltstag eine Gobühr<br />

von 1 Mark. Auch Frankreich verlangt unge<br />

fähr denselben Betrag. • *<br />

Anfrage 716. Ich habe vor kurzem meinen Wagen<br />

einem Karossier zur Neupolsterung, Neubercifung<br />

und Neubemalung übergehen. Für sämtliche<br />

Arbeiten wurde ein totaler Pauschalpreis vereinbart,<br />

der bei Zurückgabe des fertiggestellten Wagens<br />

zu entrichten war Die Neuhemalung übergab der<br />

Karossder einem Autamaler, der den Wagen nach<br />

einem besondern Verfahren neu bemalte.<br />

Als wir den fertiggestellten Wagen abholen wollten,<br />

teilte uns der Maler mit, dass die Farbe an<br />

verschiedenen Stellen abgeblättert sei und dass er<br />

den ganzen Wagen deshalb von Grund auf nochmals<br />

neu behandeln müsse. Nach acht Tagen war<br />

dann der Wagen fertig. Ich habe jedoch schon bei<br />

der Abnahme des Wagens mitton auf der Motorhaube<br />

zwei Stellen gefunden, wo die Farbe total<br />

abgeblättert war und dies dem Maler gerügt. Die- 1<br />

eer malte gleiche Farbe darüber, und der Fehler<br />

war scheinbar behoben. Zu gleicher Zeit sah ich.<br />

aflioh, dass einige Stellen mit ganz anderer (grauer)<br />

Farbe ausgebessert waren. Ich reklamierte ebenfalls.<br />

D»?r Maler erklärte darauf, dass diese Stellen<br />

aufbellen würden und innert einigen Tagen gana<br />

gleich als beige erscheinen.<br />

Ich gab mich mit dieser Antwort zufrieden. Inzwischen<br />

sind jedoch 4 Wochen verflossen, und die<br />

Farbe ist immer noch grau und nicht beige. Der<br />

untero Teil einer Türe schimmert immer noch grau<br />

und nicht beige. Jedesmal, wenn ich den Wagen<br />

waschen Husse, entdecke ich im übrigen immer wieder<br />

nouo Stellen, wo die Farbe weg ist.<br />

loh habe den Eindruck, dass die Farbe viel zu<br />

dick aufgetragen ist. Muss ich nun den Wagen so<br />

annehmen oder muss ich ihn flicken lassen, mit der<br />

Gefahr, dass alle bis heute gut erhaltene Farbe nachher<br />

auch noch auscinanderfällt? Oder kann ich.<br />

wirklich cino gänzliche Neubehandhtns verlangen?<br />

Muss ich mir dio Neubehandlung vom gleichen Maler<br />

gefallen lassen oder kann ich don Karossier, der<br />

mir für die Arbeit verantwortlich ist und an den<br />

ich aiuch bezahlt habe, verpflichten, dass er die Neubemalung<br />

durch einen andern Maler bewerkstelligen<br />

läset? S. in E.<br />

Antwort: Es handelt sich vorlicgendenfalla<br />

um einen Werkvertrag. Der Unternehmer war gegen<br />

eine zum voraus vereinbarte Vergütung verpflichtet,<br />

Ihren Wagen neu anzustreichen. Die von<br />

ihm übernommene Arbeit hat er mit aller Sorgfalt<br />

mit den geharteten, verstärkten<br />

Quergliedern und dem einfachen,<br />

sichern Schloss gehören in jedes<br />

Automobil.<br />

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