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E_1928_Zeitung_Nr.098

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gewissen Ausnahmefällen zugelassen wird.<br />

Für Strassen mit hartem Belag ist die Verwendung<br />

von Eisenbereifung, sowie von<br />

Schneeketten und Raupenbändern verboten.<br />

Für bestimmte Strassen wird der Regie<br />

rungsrat ermächtigt, für Wagen mit Voll<br />

gummibereifung niederere Qeschwindigkeitei<br />

vorzuschreiben, als im Konkordate vorgese<br />

hen sind. Pneubereifung und Bereifung mi<br />

Weichgummi sind einander gleichgestellt<br />

Vollgummireifen, die sich auf 40 mm abge<br />

nützt haben, müssen durch neue ersetzt werden.<br />

Höchstgewicht, Entgegenkommen an das<br />

Gewerbe.<br />

Man weiss, dass die Frage des Höchstgewichtes<br />

in den Konferenzen der Polizeidirektoren,<br />

wie auch bei der Beratung der eidgenössischen<br />

Automobilvorlage von ausschlaggebender<br />

Rolle war. Der luzernische Regierungsrat<br />

sieht ein, dass es im allgemeinen<br />

Geschäfts- und Gewerbeinteresse liegt, den<br />

Lastwagenverkehr nicht mit allzu einschränkenden<br />

Vorschriften zu belasten. Der Motorlastwagen<br />

spielt tatsächlich mit jedem Tage<br />

eine grössere Rolle, und deshalb wird man<br />

Einschränkungen nur so weit als zulässig<br />

erachten dürfen, als dabei anderweitige ebenfalls<br />

berechtigte Interessen nicht tangiert<br />

werden. Es ist dies eine Erwägung, die übrigens<br />

auch bei der Frage des Nachtfahrverbotes<br />

und bei der Regelung der Arbeitszeit<br />

eine Rolle spielen dürfte. Da der luzernische<br />

Regierungsrat auch die schweizerischen Bundesbahnen<br />

nicht ganz vor den Kopf stossen<br />

durfte, hat er sich auf den Standpunkt der<br />

Polizeidirektorenkonferenz gestellt und eine<br />

Höchstbelastung von 10 Tonnen als allgemeiner<br />

Interessenausgleich zugebilligt. Bezüglich<br />

das Höchstgewicht des Lastwagens schliesst<br />

sich der Gesetzesentwurf der st. gallischen<br />

Vorlage an. Sofern Bau und Anlage der<br />

Strassen, sowie die öffentliche Sicherheit es<br />

gestatten, soll der Regierungsrat ermächtigt<br />

werden, für solche Strassen ein Höchstgewicht<br />

von 15 Tonnen zu bewilligen.<br />

Schalldämpfer, allgemeine Verkehrsvorschriften.<br />

Neu im Gesetzesentwurf ist die Bestimmung<br />

betreffend Schalldämpfer für Fahrzeuge,<br />

die durch einen Explosionsmotor angetrieben<br />

werden. § 12 verlangt, dass solche<br />

Motorfahrzeuge mit wirksamen Schalldämpfungsvorrichtungen<br />

zu versehen sind. Wo<br />

diese fehlen, kann die Verkehrsbewilfigung;<br />

entzogen werden. Interessant und wirkungsvoll<br />

sind die im Gesetzesentwurf enthaltenen<br />

allgemeinen Verkehrsvorschriften. Wenn sie<br />

auch bloss zwei Paragraphen umfassen, so<br />

ist damit doch ein guter Anfang gemacht,<br />

um nicht nur die Motorfahrzeugbesitzer, sondern<br />

alle Strassenbenützer zu erfassen. Hervorgehoben<br />

sei dabei besonders, dass an unübersichtlichen<br />

Kurven bei Entgegenkommen<br />

eines andern Fahrzeuges das Ueberholen verboten<br />

wird, ebenso gegenüber demjenigen<br />

Motorfahrzeug, das mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit<br />

fährt Von spezieller Bedeutung<br />

ist die Vorschrift des § 17, wonach<br />

jedes auf einer Strasse verkehrende Fuhrwerk<br />

auf der Vorderseite mit ausreichendem,<br />

gut sichtbarem Licht versehen sein und ein<br />

rotes Schlusslicht besitzen muss. Ebenso<br />

müssen alle Langholz- und ähnliche Langwarenfuhrwerke<br />

durch ein rotes Schlusslicht<br />

oder einen Begleiter mit roter Handlaterne<br />

gesichert sein. Die Automobilisten werden<br />

sicherlich dankbar dafür sein, dass durch § 17<br />

Scheidewege! Zu unser aller Glück fand ihn<br />

in diesem Augenblick Miss Kent im Gartenhaus,<br />

wie er vor den Schätzen sass, Hess sich<br />

alles von ihm beichten und brachte ihn dann<br />

zu Muttern. Womit die unterhaltsame Geschichte<br />

von Jung-Haralds erstem und wohl<br />

einzigem Versuch im Verbrechen schliesst.<br />

Wenn du mich fragst, sage ich, dass der<br />

Krach, der augenblicklich in der Bibliothek<br />

stattfindet, ihm sehr gut anschlagen wird.<br />

Jung-Harald kann noch ein ganz braver Bürger<br />

werden.»<br />

Eine Pause entstand, während Mike diese<br />

Tatsachen verdaute.<br />

«Wisst Ihr,» sagte Lady Fairlie plötzlich,<br />

«dieses Mädchen hat ein gutes Herz. Mir hat<br />

es sehr gefallen, wie sie ihn verteidigte und<br />

betonte, dass er die Absicht gehabt habe, die<br />

Sachen zurückzugeben. Ja, wirklich ein liebes<br />

Mädchen, finde ich.»<br />

Sie sah ihren Neffen an. «Nun, da das festgestellt<br />

ist, wann kommst du nach Hause?»<br />

Mike errötete und hustete verlegen.<br />

«Ach recht bald — Tante Karoline. Ich —<br />

ich habe nur noch hier in — in Ordnung zu<br />

bringen.»<br />

«Merkwürdig», murmelte Lady Fairlie.<br />

«Das sagte der andere auch. Hoffentlich ist<br />

dein Etwas von anderer Art.»<br />

«Das Etwas ist eben in den Rosengarten<br />

gegangen», warf Mr. Moon liebenswürdig<br />

ein, «von dem Kind begleitet. Du kannst dir<br />

die Socken heraufziehen Mike, und losgeh —<br />

aber hier kommt die Bussfertigkeit in Sack<br />

und Asche.»<br />

(Fortsetzung folgt.)<br />

die bis jetzt bestandene grosse Möglichkeit,<br />

mit unbeleuchteten Langholzfuhrwerken zusammenzustossen,<br />

auf ein Minimum verringert<br />

wird.<br />

Kein allgemeines Nachtfahrverbot.<br />

Erfreulicherweise hat der luzerinsche Regterungsrat<br />

von einem allgemeinen Nachtfahrverbot<br />

für alle Motorlastwagen abgesehen.<br />

Ein Nachtfahrverbot wird nur für Motorfahrräder<br />

während der Monate Mai bis November,<br />

von 23 bis 5 Uhr, und während der<br />

Monate Dezember bis und mit April, von<br />

22 bis 6 Uhr vorgesehen. Dabei soll der<br />

Regierungsrat ermächtigt werden, das Nachtfahrverbot<br />

auf andere Arten stark lärmender<br />

Motorfahrzeuge auszudehnen. Die Botschaft<br />

enthält hierüber auf Seite 16 einen Passus,<br />

den wir unsem Lesern vollinhaltlich zur<br />

Kenntnis geben möchten. Er lautet :<br />

« Man darf nicht vergessen, der Lastwagenverkehr<br />

spielt in unserem Wirtschaftsleben<br />

eine gewaltige, mit jedem Tag wachsende<br />

Rolle. Der Gesetzgeber muss sich sehr wohl<br />

überlegen, ob seine Massnahmen nach dieser<br />

Richtung nicht eine unzulässige Behemmung<br />

bringen können. Das gilt auch für das Nachtfahrverbot.<br />

Wohl hat der Kanton Bern ein<br />

solches Verbot erlassen und dabei den Schutz<br />

des Bundesgeriehtes gefunden, und doch ist<br />

heute nicht sieher, ob Bern und jene Kantone,<br />

die Berns Beispiel befolgt haben, an ihrem<br />

Verbote in der Zukunft festhalten können. Es<br />

gibt zahlreiche Fuhren, z. B. Lebensmitteltransporte,<br />

die überhaupt nicht oder wenigstens<br />

nicht zu gewissen Jahreszeiten, anders<br />

als während der Nacht ausgeführt werden<br />

können. Will man wirklich derartige Fahrten<br />

durch ein solches Fahrverbot verunmöglichen<br />

? »<br />

Gebühren und Steuern.<br />

Was die Gebühren und Steuern anbetrifft,<br />

so ist an den bisherigen Ansätzen keine Aenderung<br />

vorgenommen worden. Immerhin wird<br />

durch die Anwendung der Konkordatsformel<br />

für die Berechnung der Pferdekräfte eine<br />

massige Erhöhung Platz greifen. In Anbetracht,<br />

dass der Kanton Luzern sich alle Mühe<br />

gibt, seine Strassen zu modernisieren, werden<br />

die Motorfahrzeugbesitzer diese bescheidene<br />

Erhöhung wohl ohne Opposition in Kauf nehmen.<br />

Im übrigen enthalten die Paragraphen<br />

24 bis und mit 27 gewisse Zugeständnisse, die<br />

seitens der Motorwagenbesitzer gewiss angenehm<br />

empfunden "werden dürften.<br />

Zuteilung der Erträgnisse an die Gemeinden.<br />

Auch betreffend Zuteilung eines gewissen<br />

Prozentsatzes des Erträgnisses aus Automobilgebühren<br />

an die Gemeinden scheint der<br />

Regierungsrat den richtigen Weg eingeschlagen<br />

zu haben. Es ist vorgesehen, 20 % vom<br />

Nettoerträgnis der Motorfahrzeirg-Gebühreu<br />

denjenigen Gemeinden zuzuweisen, deren<br />

Strassenunterhalt zufolge des Automobilver-<br />

\ehrs ausserordentliche Kosten verursacht.<br />

Bei der Verteilung soll die Länge der als<br />

Durchgangsstrasse iu Betracht fallenden<br />

Gemeindestrasse, das Mass der für diese<br />

Durchgangsstrasse gedachten Aufwendungen<br />

und die finanzielle Lage der betreffenden Gemeinde<br />

massgebend sein.<br />

Vernünftige Regelung der Arbeitszeit.<br />

Was die Regelung der Arbeitszeit anbetrifft,<br />

so hat sich die luzernische Regierung<br />

darauf beschränkt, Vorschriften aufzustellen,<br />

welche die Arbeitszeit jener Fahrer regeln,<br />

die im wesentlichen berufsmässig dem Fahren<br />

obliegen und deren Dienst für die allgemeine<br />

Sicherheit in besonderem Masse in Beracht<br />

kommt. Fahrer, welche Motorlastwagen<br />

und Motorfahrzeuge, die zum Transport<br />

von mehr als acht Personen eingerichtet<br />

ind, sowie Taxameter zu führen haben, sollen<br />

:ine tägliche Ruhezeit von 10 Stunden zugesichert<br />

erhalten. Dabei ist wiederum bemerkenswert,<br />

dass die Luzerner Regierung die<br />

Bestimmung des Berner Dekretes, « die Fahrer<br />

müssen spätestens nach 10 Stunden, Mittag<br />

und Zwischenpausen eingerechnet, am<br />

Lenkrad abgelöst werden», nicht aufgenommen'<br />

hat und zwar mit der Begründung, dass<br />

sie kaum durchzuführen sei und die dahingehende<br />

Interpretation der Berner Regierung<br />

nicht befriedigen könne.<br />

Im Ganzen : Gute Arbeit.<br />

Die Luzerner Regierung hat nach unserer<br />

Ueberzeugung mit dem neuen Gesetzesentwurf<br />

eine vorbildliche Arbeit geleistet. Wir<br />

Iauben, dass er im Grossen Rate einer günstigen<br />

Aufnahme sicher sein darf und dass<br />

keine grossen Abänderungsanträge zu erwarten<br />

sind. Wir möchten sogar so weit gehen,<br />

zu betonen, dass bei einer künftigen Beratung<br />

des schweizerischen Automobilgesetzes der<br />

luzernische Gesetzesentwurf eine gute Gründlage<br />

bilden wird.<br />

Die Strassenmitte gehört weder dir noch<br />

dem entgegenkommenden Fahrer. Ihr beide<br />

müsst mit dem Strassenrand vorlieb nehmen,<br />

wenn ihr ungeschoren aneinander vorbeikommen<br />

wollt.<br />

ÄUTOMORTL-RFVUC<br />

Zum Ausbau des aargauischen<br />

Strassennetzes.<br />

Der aargauische Grosse Rat, der am 20.<br />

November besammelt war, hat sich noch einmal<br />

mit dem Bauprogramm betreffend Instandstellung<br />

der Strassen für den Automobilverkehr<br />

befasst und dabei in grosszügiger<br />

Weise eine namhafte Erweiterung des neuen<br />

Strassenbauprogrammes gutgeheissen. In Diskussion<br />

standen folgende Zusatzanträge der<br />

Kommissionen :<br />

a) Für die künftigen Instandstellungeu sei<br />

das im Bericht des Regierungsrates vom 11.<br />

November 1927 enthaltene allgemeine Programm<br />

zu genehmigen mit folgenden Erweiterungen<br />

:<br />

1. Die Ortsverbindungsstrasse Hendschiken-<br />

! Dottikon-Wohlen ist — eventuell unter Erhebung<br />

zur Landstrasse — ebenfalls staubfrei<br />

herzustellen, worüber der Regierungsrat dem<br />

Grossen Rate eine besondere Vorlage unterbreiten<br />

soll.<br />

2. Soweit der für die Rheintalstrasse (Stein-<br />

Kaiserstuhl) ausgesetzte Kredit nicht von den<br />

Innerortsinstandstellungen in Anspruch genommen<br />

wird, soll er für Ausserortsstrecken<br />

genannter Strasse Verwendung finden.<br />

3. Der Regierungsrat soll prüfen und darüber<br />

besonderen Bericht erstatten, ob die<br />

Strecke Rümikon - Kaiserstuhl durchgehend<br />

umgebaut werden solle, statt nur die Kurve<br />

zu korrigieren.<br />

4. Der Regierungsrat soll ferner ein Projekt<br />

vorlegen für eine Korrektion der Strecke<br />

Muri-Wallenschwil, sowie Hendschiken-Langelen-Wolilenberg.<br />

5. Der Regierungsrat wird ersucht, dem<br />

Rate ein Dekret über die Instandstellung der<br />

Strasse durchs Wynental vorzulegen.<br />

b) Der Betrag von Fr. 50 000, der bisher<br />

aus den Auto- und Velogebühren an die<br />

Amortisation des kantonalen Notstandkredites<br />

bezahlt wurde, ist künftig (erstmals 1929)<br />

für die Instandstellung der Autostrassen nach<br />

dem vorliegenden zweiten Strassenbauprogramm<br />

zu verwenden.<br />

Nach einer ziemlich scharfen Debatte<br />

erteilte der Rat dem Dekret, wie es aus der<br />

ersten Beratung hervorgegangen war, einstimmung<br />

die Genehmigung. Ebenso wurden<br />

die Zusatzanträge der Kommission, sowie ein<br />

weiterer Antrag, die Bözbergstrasse (Basel-<br />

Brugg-Zürich) auf ihrer ganzen Ausdehnung<br />

im Aargau mit Beförderung für den modernen<br />

Verkehr instandzustellen, gutgeheissen.<br />

Die Millionenkosten werden aus den Automobil-<br />

und Fahrradgebühre'n; die dem Kanton<br />

Aargau für das laufende Jahr 1,2 Millionen<br />

Franken einbringen, gedeckt. Zudem werden<br />

in Zukunft nach Kommissionsantrag die<br />

50 000 Franken, die aus den Auto- und den<br />

Velogebühren zur Amortisation des kantonalen<br />

Notstandkredites bestimmt waren, inskünftig<br />

für die Instandstellung der Autostrasse<br />

verwendet.<br />

Der aargauische Grosse Rat hat gute<br />

Arbeit geleistet. In kürzester Frist wird der<br />

Kanton ein vortrefflich ausgebautes, dem<br />

modernen Automobilverkehr dienendes Strassennetz<br />

erhalten. Der fortschrittliche Geist,<br />

von dem sich der aargauische Grosse Rat<br />

leiten Hess, ist erfreulich. Es bleibt zu hoffen,<br />

dass auch die aargauischen Gemeinden nach<br />

Möglichkeit ihre Durchgangsstrassen dem<br />

modernen Verkehr anpassen werden. K.<br />

Bussenpraxis im Kanton Bern.<br />

Auszug aus einem Schreiben eines Gebtissten<br />

an einen Gerichtspräsidenten.<br />

«Ich gestatte mir, darauf zu verweisen,<br />

dass ich nicht zu Vergnügungszwecken Ihre<br />

Umgebung aufgesucht habe, sondern zwecks<br />

Einkauf bei der Firma X. in Y. zu tun hatte,<br />

wo ich, zu Ihrer genauen Orientierung, im<br />

Laufe der letzten Jahre für nicht unerhebliche<br />

Beträge eingekauft habe, d. h. vom 1. Januar<br />

bis 31. Oktober <strong>1928</strong> für Fr. 24,000.—.<br />

Am gleichen Platze bemühen sich noch weitere<br />

Firmen, mit mir Geschäfte zu tätigen.<br />

Falls Sie die Busse nicht auf ein Minimum<br />

reduzieren könnten, wäre ich gezwungen,<br />

Ihre Gegend möglichst zu meiden und es<br />

wird mir dies nicht schwer fallen, zumal es<br />

sich nicht um Marktartikel handelt, weitere<br />

Aufträge meinerseits ausserhalb des Kantons<br />

Bern zu placieren. Es ist dies für mich der<br />

einzig mögliche Weg um dem von Ihnen geduldeten<br />

absurden Automobilfangsystem beizukommen,<br />

bezw. die dortige Industrie zu<br />

schädigen, bis die Behörde zum Rechten<br />

sieht.»<br />

Diese «Stimme aus dem Publikum» ist ein<br />

deutlicher Beweis, wie sehr sich der Kanton<br />

Bern durch das von ihm betriebene Bussensystem<br />

wirtschaftlich schädigt. Stimmen, wie<br />

die vorliegende, kommen uns in letzter Zeit<br />

sehr häufig zur Kenntnis. Der wirtschaftliche<br />

Boykott des Kantons Bern hat somit bereits<br />

begonnen. Die Verantwortung hiefür trifft die<br />

bernische Regierung, die aus Automobilkreisen<br />

verschiedentlich und aufs eindringlichste<br />

gewarnt und ersucht worden ist, Einsicht<br />

walten zu lassen. Der Schaden, den die<br />

bernischen Behörden dem bernischen Wirtschaftsleben<br />

zufügen, ist ein ausserordentlich<br />

grosser und in seinen Folgen unabsehbar.<br />

Dr. R. v. Stürler. Advokat, Bern.<br />

Englische Automobilstatistik.<br />

London, November <strong>1928</strong>.<br />

Die statistische Abteilung des Verkehrsministeriums<br />

hat wieder eines ihrer regelmässig<br />

erscheinenden Bulletins herausgegeben, in<br />

welchem über den Stand der Motorfahrzeuge<br />

bis Ende August <strong>1928</strong> aufschlussreiche Zahlen<br />

veröffentlicht werden.<br />

Zuerst die staatlichen Einnahmen! In den<br />

von der Statistik erfassten neun Monaten (1.<br />

Dezember 1927 bis und mit 31. August <strong>1928</strong>)<br />

flössen der Staatskasse brutto 23,3 Millionen<br />

Pfund zu. Nach erfolgten Abzügen für Rückvergütungen,<br />

administrative Auslagen etc.<br />

verbleiben aber immer noch an die 500 Millionen<br />

Schweizer-Franken, die grösstenteils<br />

dem Strassenfonds überwiesen werden. Die<br />

Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />

haben in den letzten Jahren in ganz unvorhergesehenem<br />

Umfange zugenommen. 1922 flössen<br />

dem Staate rund 10 Millionen Pfund zu,<br />

1927 waren es bereits 21 Millionen und dieses<br />

Jahr wurden nun in den nämlichen neun<br />

Monaten wiederum 2 Millionen Pfund oder 50<br />

Millionen Schweizer-Franken mehr vereinnahmt!<br />

Da begreift man es wohl, dass der<br />

Finanzminister ab und zu mit dem Strassenfonds<br />

liebäugelt, dessen pralle Kasse oftmals<br />

im Gegensatz steht zu der nach einem Defizit<br />

neigenden allgemeinen Staatskasse. Allein<br />

von einigen wenigen ausserordentlichen Fällen<br />

abgesehen, hat dieses Geld immer restlos<br />

für den Strassenbau gedient. Das englische<br />

Parlament und auch die Motorfahrzeugbesitzer<br />

kennen glücklicherweise keine langwierigen<br />

Debatten, um ein karges Viertel, wie es<br />

sich die Kantone und die schweizerischen<br />

Sportskollegen im Interesse der allgemeinen<br />

Wohlfahrt vom Bund erkämpfen müssen.<br />

Zur Orientierung über den Stand an Fahrzeugen,<br />

für welche die Verkehrsbewilligung<br />

gelöst worden ist, dienen nachfolgende Zahlen,<br />

die sich jeweilen auf den Bestand am 31.<br />

August beziehen:<br />

1922 1027 1028<br />

Personenwagen 314 800 778100 877 300<br />

Last- und Lieferungswagen,<br />

Traktoren 151000 274 700 294 200<br />

Taxameter 77 600 95 700 93 400<br />

Motorräder 378 000 671700 690 700<br />

Pferdefuhrwerke 232 900 102 600 82 700<br />

Die Zahlen sprechen wohl für sich selbst!<br />

Die Entwicklung des Motorfahrzeugwesens<br />

geht auch in England ununterbrochen weiter.<br />

Die Zunahme an Motorrädern scheint sich etwas<br />

verlangsamt zu haben. Dies hängt mit<br />

der blühenden Industrie und der- grossen.<br />

Nachfrage nach den Kleinautos, den sogenannten<br />

Babywagen, zusammen. Diese Liliputautos<br />

bedeuten für die Motorradfabriken<br />

eine ernste Konkurrenz, und heute wird noch<br />

niemand darüber ein Urteil abgeben können,<br />

zu welchen Gunsten sich der Kampf entscheidet.<br />

Das Motorrad wird zwar nie verdrängt<br />

werden können, aber der Absatz mag leicht<br />

stationär werden oder gar etwas zurückgehen.<br />

Im umgekehrten Sinn© geht die Bewegung<br />

bei den Pferdefuhrwerken. Ihre Zahl<br />

schmilzt immer mehr zusammen und allein iu<br />

den sechs zum Vergleich herangezogenen<br />

Jahren haben sich deren Reihen ganz gewaltig<br />

gelichtet. Zwar hat sich die Abnahme etwas<br />

verlangsamt, aber aufgehalten ist sie<br />

wohl nicht mehr.<br />

Der offene Tourenwagen erfreut sich in<br />

England immer noch beträchtlicher Beliebtheit.<br />

Da die Statistik die Wagen nach ihrer<br />

Bauart noch in geschlossene und offene Wagen<br />

ausscheidet, ist es möglich, sich auch<br />

diesbezüglich an genaues Zahlenmaterial zu<br />

halten. Von den in England in den Monaten<br />

Juni, Juli und August <strong>1928</strong> neu in den Verkehr<br />

gelangten 39,400 Personenwagen waren<br />

27,140 Limousinen, sogenannte «Saloon cars»,<br />

und über 12,000 offene Tourenwagen. Weitaus<br />

am stärksten war die Zunahme an Autos,<br />

die der 12- und 8-Steuer-PS-Klasse angehören,<br />

welche zusammen fast die Hälfte der<br />

in diesem Vierteljahr neu auf die Strasse gekommenen<br />

Wagen ausmachen. bi.<br />

Auto und Strassenbahn in der<br />

Verkehrsunfallstatistik.<br />

(Eine Duplik.)<br />

Wenn ich zu einer kurzen Duplik schreite,<br />

so geschieht dies in erster Linie deswgen,<br />

weil Herr Dr. E. V. in seiner Entgegnung (in<br />

Nr. 96 der A. R. vom 16. November) zu meiner<br />

Notiz in Nr. 92 vom 2. November die<br />

irrige Meinung vertritt, ich habe beabsichtigt,<br />

den Automobilisten « vorzurechnen », dass die<br />

mit dem Autoverkehr verbundenen Gefahren<br />

überschätzt würden. Jedenfalls aber ist mir<br />

ein derartiges Unterfangen, das ich selbst als<br />

eines ernst- und gewissenhaften Fahrers unwürdig<br />

bezeichnen müsste, nie im Traume<br />

eingefallen.<br />

Ueberhaupt habe ich meinen Berechnungen<br />

an und für sich gar keinen allzu grossen<br />

Wert beigemessen. Sie sollten mir doch nur<br />

sozusagen als Sprungbrett dienen. Und wozu?<br />

Erstens wollte ich den Automobilgegnern<br />

sagen: So gefährlich wie das Ding aussieht<br />

(auf 1218 Unfälle 617 Automobilbeteiligungen),<br />

ist es bei näherem Zusehen doch nicht»

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