E_1928_Zeitung_Nr.098
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gewissen Ausnahmefällen zugelassen wird.<br />
Für Strassen mit hartem Belag ist die Verwendung<br />
von Eisenbereifung, sowie von<br />
Schneeketten und Raupenbändern verboten.<br />
Für bestimmte Strassen wird der Regie<br />
rungsrat ermächtigt, für Wagen mit Voll<br />
gummibereifung niederere Qeschwindigkeitei<br />
vorzuschreiben, als im Konkordate vorgese<br />
hen sind. Pneubereifung und Bereifung mi<br />
Weichgummi sind einander gleichgestellt<br />
Vollgummireifen, die sich auf 40 mm abge<br />
nützt haben, müssen durch neue ersetzt werden.<br />
Höchstgewicht, Entgegenkommen an das<br />
Gewerbe.<br />
Man weiss, dass die Frage des Höchstgewichtes<br />
in den Konferenzen der Polizeidirektoren,<br />
wie auch bei der Beratung der eidgenössischen<br />
Automobilvorlage von ausschlaggebender<br />
Rolle war. Der luzernische Regierungsrat<br />
sieht ein, dass es im allgemeinen<br />
Geschäfts- und Gewerbeinteresse liegt, den<br />
Lastwagenverkehr nicht mit allzu einschränkenden<br />
Vorschriften zu belasten. Der Motorlastwagen<br />
spielt tatsächlich mit jedem Tage<br />
eine grössere Rolle, und deshalb wird man<br />
Einschränkungen nur so weit als zulässig<br />
erachten dürfen, als dabei anderweitige ebenfalls<br />
berechtigte Interessen nicht tangiert<br />
werden. Es ist dies eine Erwägung, die übrigens<br />
auch bei der Frage des Nachtfahrverbotes<br />
und bei der Regelung der Arbeitszeit<br />
eine Rolle spielen dürfte. Da der luzernische<br />
Regierungsrat auch die schweizerischen Bundesbahnen<br />
nicht ganz vor den Kopf stossen<br />
durfte, hat er sich auf den Standpunkt der<br />
Polizeidirektorenkonferenz gestellt und eine<br />
Höchstbelastung von 10 Tonnen als allgemeiner<br />
Interessenausgleich zugebilligt. Bezüglich<br />
das Höchstgewicht des Lastwagens schliesst<br />
sich der Gesetzesentwurf der st. gallischen<br />
Vorlage an. Sofern Bau und Anlage der<br />
Strassen, sowie die öffentliche Sicherheit es<br />
gestatten, soll der Regierungsrat ermächtigt<br />
werden, für solche Strassen ein Höchstgewicht<br />
von 15 Tonnen zu bewilligen.<br />
Schalldämpfer, allgemeine Verkehrsvorschriften.<br />
Neu im Gesetzesentwurf ist die Bestimmung<br />
betreffend Schalldämpfer für Fahrzeuge,<br />
die durch einen Explosionsmotor angetrieben<br />
werden. § 12 verlangt, dass solche<br />
Motorfahrzeuge mit wirksamen Schalldämpfungsvorrichtungen<br />
zu versehen sind. Wo<br />
diese fehlen, kann die Verkehrsbewilfigung;<br />
entzogen werden. Interessant und wirkungsvoll<br />
sind die im Gesetzesentwurf enthaltenen<br />
allgemeinen Verkehrsvorschriften. Wenn sie<br />
auch bloss zwei Paragraphen umfassen, so<br />
ist damit doch ein guter Anfang gemacht,<br />
um nicht nur die Motorfahrzeugbesitzer, sondern<br />
alle Strassenbenützer zu erfassen. Hervorgehoben<br />
sei dabei besonders, dass an unübersichtlichen<br />
Kurven bei Entgegenkommen<br />
eines andern Fahrzeuges das Ueberholen verboten<br />
wird, ebenso gegenüber demjenigen<br />
Motorfahrzeug, das mit der erlaubten Maximalgeschwindigkeit<br />
fährt Von spezieller Bedeutung<br />
ist die Vorschrift des § 17, wonach<br />
jedes auf einer Strasse verkehrende Fuhrwerk<br />
auf der Vorderseite mit ausreichendem,<br />
gut sichtbarem Licht versehen sein und ein<br />
rotes Schlusslicht besitzen muss. Ebenso<br />
müssen alle Langholz- und ähnliche Langwarenfuhrwerke<br />
durch ein rotes Schlusslicht<br />
oder einen Begleiter mit roter Handlaterne<br />
gesichert sein. Die Automobilisten werden<br />
sicherlich dankbar dafür sein, dass durch § 17<br />
Scheidewege! Zu unser aller Glück fand ihn<br />
in diesem Augenblick Miss Kent im Gartenhaus,<br />
wie er vor den Schätzen sass, Hess sich<br />
alles von ihm beichten und brachte ihn dann<br />
zu Muttern. Womit die unterhaltsame Geschichte<br />
von Jung-Haralds erstem und wohl<br />
einzigem Versuch im Verbrechen schliesst.<br />
Wenn du mich fragst, sage ich, dass der<br />
Krach, der augenblicklich in der Bibliothek<br />
stattfindet, ihm sehr gut anschlagen wird.<br />
Jung-Harald kann noch ein ganz braver Bürger<br />
werden.»<br />
Eine Pause entstand, während Mike diese<br />
Tatsachen verdaute.<br />
«Wisst Ihr,» sagte Lady Fairlie plötzlich,<br />
«dieses Mädchen hat ein gutes Herz. Mir hat<br />
es sehr gefallen, wie sie ihn verteidigte und<br />
betonte, dass er die Absicht gehabt habe, die<br />
Sachen zurückzugeben. Ja, wirklich ein liebes<br />
Mädchen, finde ich.»<br />
Sie sah ihren Neffen an. «Nun, da das festgestellt<br />
ist, wann kommst du nach Hause?»<br />
Mike errötete und hustete verlegen.<br />
«Ach recht bald — Tante Karoline. Ich —<br />
ich habe nur noch hier in — in Ordnung zu<br />
bringen.»<br />
«Merkwürdig», murmelte Lady Fairlie.<br />
«Das sagte der andere auch. Hoffentlich ist<br />
dein Etwas von anderer Art.»<br />
«Das Etwas ist eben in den Rosengarten<br />
gegangen», warf Mr. Moon liebenswürdig<br />
ein, «von dem Kind begleitet. Du kannst dir<br />
die Socken heraufziehen Mike, und losgeh —<br />
aber hier kommt die Bussfertigkeit in Sack<br />
und Asche.»<br />
(Fortsetzung folgt.)<br />
die bis jetzt bestandene grosse Möglichkeit,<br />
mit unbeleuchteten Langholzfuhrwerken zusammenzustossen,<br />
auf ein Minimum verringert<br />
wird.<br />
Kein allgemeines Nachtfahrverbot.<br />
Erfreulicherweise hat der luzerinsche Regterungsrat<br />
von einem allgemeinen Nachtfahrverbot<br />
für alle Motorlastwagen abgesehen.<br />
Ein Nachtfahrverbot wird nur für Motorfahrräder<br />
während der Monate Mai bis November,<br />
von 23 bis 5 Uhr, und während der<br />
Monate Dezember bis und mit April, von<br />
22 bis 6 Uhr vorgesehen. Dabei soll der<br />
Regierungsrat ermächtigt werden, das Nachtfahrverbot<br />
auf andere Arten stark lärmender<br />
Motorfahrzeuge auszudehnen. Die Botschaft<br />
enthält hierüber auf Seite 16 einen Passus,<br />
den wir unsem Lesern vollinhaltlich zur<br />
Kenntnis geben möchten. Er lautet :<br />
« Man darf nicht vergessen, der Lastwagenverkehr<br />
spielt in unserem Wirtschaftsleben<br />
eine gewaltige, mit jedem Tag wachsende<br />
Rolle. Der Gesetzgeber muss sich sehr wohl<br />
überlegen, ob seine Massnahmen nach dieser<br />
Richtung nicht eine unzulässige Behemmung<br />
bringen können. Das gilt auch für das Nachtfahrverbot.<br />
Wohl hat der Kanton Bern ein<br />
solches Verbot erlassen und dabei den Schutz<br />
des Bundesgeriehtes gefunden, und doch ist<br />
heute nicht sieher, ob Bern und jene Kantone,<br />
die Berns Beispiel befolgt haben, an ihrem<br />
Verbote in der Zukunft festhalten können. Es<br />
gibt zahlreiche Fuhren, z. B. Lebensmitteltransporte,<br />
die überhaupt nicht oder wenigstens<br />
nicht zu gewissen Jahreszeiten, anders<br />
als während der Nacht ausgeführt werden<br />
können. Will man wirklich derartige Fahrten<br />
durch ein solches Fahrverbot verunmöglichen<br />
? »<br />
Gebühren und Steuern.<br />
Was die Gebühren und Steuern anbetrifft,<br />
so ist an den bisherigen Ansätzen keine Aenderung<br />
vorgenommen worden. Immerhin wird<br />
durch die Anwendung der Konkordatsformel<br />
für die Berechnung der Pferdekräfte eine<br />
massige Erhöhung Platz greifen. In Anbetracht,<br />
dass der Kanton Luzern sich alle Mühe<br />
gibt, seine Strassen zu modernisieren, werden<br />
die Motorfahrzeugbesitzer diese bescheidene<br />
Erhöhung wohl ohne Opposition in Kauf nehmen.<br />
Im übrigen enthalten die Paragraphen<br />
24 bis und mit 27 gewisse Zugeständnisse, die<br />
seitens der Motorwagenbesitzer gewiss angenehm<br />
empfunden "werden dürften.<br />
Zuteilung der Erträgnisse an die Gemeinden.<br />
Auch betreffend Zuteilung eines gewissen<br />
Prozentsatzes des Erträgnisses aus Automobilgebühren<br />
an die Gemeinden scheint der<br />
Regierungsrat den richtigen Weg eingeschlagen<br />
zu haben. Es ist vorgesehen, 20 % vom<br />
Nettoerträgnis der Motorfahrzeirg-Gebühreu<br />
denjenigen Gemeinden zuzuweisen, deren<br />
Strassenunterhalt zufolge des Automobilver-<br />
\ehrs ausserordentliche Kosten verursacht.<br />
Bei der Verteilung soll die Länge der als<br />
Durchgangsstrasse iu Betracht fallenden<br />
Gemeindestrasse, das Mass der für diese<br />
Durchgangsstrasse gedachten Aufwendungen<br />
und die finanzielle Lage der betreffenden Gemeinde<br />
massgebend sein.<br />
Vernünftige Regelung der Arbeitszeit.<br />
Was die Regelung der Arbeitszeit anbetrifft,<br />
so hat sich die luzernische Regierung<br />
darauf beschränkt, Vorschriften aufzustellen,<br />
welche die Arbeitszeit jener Fahrer regeln,<br />
die im wesentlichen berufsmässig dem Fahren<br />
obliegen und deren Dienst für die allgemeine<br />
Sicherheit in besonderem Masse in Beracht<br />
kommt. Fahrer, welche Motorlastwagen<br />
und Motorfahrzeuge, die zum Transport<br />
von mehr als acht Personen eingerichtet<br />
ind, sowie Taxameter zu führen haben, sollen<br />
:ine tägliche Ruhezeit von 10 Stunden zugesichert<br />
erhalten. Dabei ist wiederum bemerkenswert,<br />
dass die Luzerner Regierung die<br />
Bestimmung des Berner Dekretes, « die Fahrer<br />
müssen spätestens nach 10 Stunden, Mittag<br />
und Zwischenpausen eingerechnet, am<br />
Lenkrad abgelöst werden», nicht aufgenommen'<br />
hat und zwar mit der Begründung, dass<br />
sie kaum durchzuführen sei und die dahingehende<br />
Interpretation der Berner Regierung<br />
nicht befriedigen könne.<br />
Im Ganzen : Gute Arbeit.<br />
Die Luzerner Regierung hat nach unserer<br />
Ueberzeugung mit dem neuen Gesetzesentwurf<br />
eine vorbildliche Arbeit geleistet. Wir<br />
Iauben, dass er im Grossen Rate einer günstigen<br />
Aufnahme sicher sein darf und dass<br />
keine grossen Abänderungsanträge zu erwarten<br />
sind. Wir möchten sogar so weit gehen,<br />
zu betonen, dass bei einer künftigen Beratung<br />
des schweizerischen Automobilgesetzes der<br />
luzernische Gesetzesentwurf eine gute Gründlage<br />
bilden wird.<br />
Die Strassenmitte gehört weder dir noch<br />
dem entgegenkommenden Fahrer. Ihr beide<br />
müsst mit dem Strassenrand vorlieb nehmen,<br />
wenn ihr ungeschoren aneinander vorbeikommen<br />
wollt.<br />
ÄUTOMORTL-RFVUC<br />
Zum Ausbau des aargauischen<br />
Strassennetzes.<br />
Der aargauische Grosse Rat, der am 20.<br />
November besammelt war, hat sich noch einmal<br />
mit dem Bauprogramm betreffend Instandstellung<br />
der Strassen für den Automobilverkehr<br />
befasst und dabei in grosszügiger<br />
Weise eine namhafte Erweiterung des neuen<br />
Strassenbauprogrammes gutgeheissen. In Diskussion<br />
standen folgende Zusatzanträge der<br />
Kommissionen :<br />
a) Für die künftigen Instandstellungeu sei<br />
das im Bericht des Regierungsrates vom 11.<br />
November 1927 enthaltene allgemeine Programm<br />
zu genehmigen mit folgenden Erweiterungen<br />
:<br />
1. Die Ortsverbindungsstrasse Hendschiken-<br />
! Dottikon-Wohlen ist — eventuell unter Erhebung<br />
zur Landstrasse — ebenfalls staubfrei<br />
herzustellen, worüber der Regierungsrat dem<br />
Grossen Rate eine besondere Vorlage unterbreiten<br />
soll.<br />
2. Soweit der für die Rheintalstrasse (Stein-<br />
Kaiserstuhl) ausgesetzte Kredit nicht von den<br />
Innerortsinstandstellungen in Anspruch genommen<br />
wird, soll er für Ausserortsstrecken<br />
genannter Strasse Verwendung finden.<br />
3. Der Regierungsrat soll prüfen und darüber<br />
besonderen Bericht erstatten, ob die<br />
Strecke Rümikon - Kaiserstuhl durchgehend<br />
umgebaut werden solle, statt nur die Kurve<br />
zu korrigieren.<br />
4. Der Regierungsrat soll ferner ein Projekt<br />
vorlegen für eine Korrektion der Strecke<br />
Muri-Wallenschwil, sowie Hendschiken-Langelen-Wolilenberg.<br />
5. Der Regierungsrat wird ersucht, dem<br />
Rate ein Dekret über die Instandstellung der<br />
Strasse durchs Wynental vorzulegen.<br />
b) Der Betrag von Fr. 50 000, der bisher<br />
aus den Auto- und Velogebühren an die<br />
Amortisation des kantonalen Notstandkredites<br />
bezahlt wurde, ist künftig (erstmals 1929)<br />
für die Instandstellung der Autostrassen nach<br />
dem vorliegenden zweiten Strassenbauprogramm<br />
zu verwenden.<br />
Nach einer ziemlich scharfen Debatte<br />
erteilte der Rat dem Dekret, wie es aus der<br />
ersten Beratung hervorgegangen war, einstimmung<br />
die Genehmigung. Ebenso wurden<br />
die Zusatzanträge der Kommission, sowie ein<br />
weiterer Antrag, die Bözbergstrasse (Basel-<br />
Brugg-Zürich) auf ihrer ganzen Ausdehnung<br />
im Aargau mit Beförderung für den modernen<br />
Verkehr instandzustellen, gutgeheissen.<br />
Die Millionenkosten werden aus den Automobil-<br />
und Fahrradgebühre'n; die dem Kanton<br />
Aargau für das laufende Jahr 1,2 Millionen<br />
Franken einbringen, gedeckt. Zudem werden<br />
in Zukunft nach Kommissionsantrag die<br />
50 000 Franken, die aus den Auto- und den<br />
Velogebühren zur Amortisation des kantonalen<br />
Notstandkredites bestimmt waren, inskünftig<br />
für die Instandstellung der Autostrasse<br />
verwendet.<br />
Der aargauische Grosse Rat hat gute<br />
Arbeit geleistet. In kürzester Frist wird der<br />
Kanton ein vortrefflich ausgebautes, dem<br />
modernen Automobilverkehr dienendes Strassennetz<br />
erhalten. Der fortschrittliche Geist,<br />
von dem sich der aargauische Grosse Rat<br />
leiten Hess, ist erfreulich. Es bleibt zu hoffen,<br />
dass auch die aargauischen Gemeinden nach<br />
Möglichkeit ihre Durchgangsstrassen dem<br />
modernen Verkehr anpassen werden. K.<br />
Bussenpraxis im Kanton Bern.<br />
Auszug aus einem Schreiben eines Gebtissten<br />
an einen Gerichtspräsidenten.<br />
«Ich gestatte mir, darauf zu verweisen,<br />
dass ich nicht zu Vergnügungszwecken Ihre<br />
Umgebung aufgesucht habe, sondern zwecks<br />
Einkauf bei der Firma X. in Y. zu tun hatte,<br />
wo ich, zu Ihrer genauen Orientierung, im<br />
Laufe der letzten Jahre für nicht unerhebliche<br />
Beträge eingekauft habe, d. h. vom 1. Januar<br />
bis 31. Oktober <strong>1928</strong> für Fr. 24,000.—.<br />
Am gleichen Platze bemühen sich noch weitere<br />
Firmen, mit mir Geschäfte zu tätigen.<br />
Falls Sie die Busse nicht auf ein Minimum<br />
reduzieren könnten, wäre ich gezwungen,<br />
Ihre Gegend möglichst zu meiden und es<br />
wird mir dies nicht schwer fallen, zumal es<br />
sich nicht um Marktartikel handelt, weitere<br />
Aufträge meinerseits ausserhalb des Kantons<br />
Bern zu placieren. Es ist dies für mich der<br />
einzig mögliche Weg um dem von Ihnen geduldeten<br />
absurden Automobilfangsystem beizukommen,<br />
bezw. die dortige Industrie zu<br />
schädigen, bis die Behörde zum Rechten<br />
sieht.»<br />
Diese «Stimme aus dem Publikum» ist ein<br />
deutlicher Beweis, wie sehr sich der Kanton<br />
Bern durch das von ihm betriebene Bussensystem<br />
wirtschaftlich schädigt. Stimmen, wie<br />
die vorliegende, kommen uns in letzter Zeit<br />
sehr häufig zur Kenntnis. Der wirtschaftliche<br />
Boykott des Kantons Bern hat somit bereits<br />
begonnen. Die Verantwortung hiefür trifft die<br />
bernische Regierung, die aus Automobilkreisen<br />
verschiedentlich und aufs eindringlichste<br />
gewarnt und ersucht worden ist, Einsicht<br />
walten zu lassen. Der Schaden, den die<br />
bernischen Behörden dem bernischen Wirtschaftsleben<br />
zufügen, ist ein ausserordentlich<br />
grosser und in seinen Folgen unabsehbar.<br />
Dr. R. v. Stürler. Advokat, Bern.<br />
Englische Automobilstatistik.<br />
London, November <strong>1928</strong>.<br />
Die statistische Abteilung des Verkehrsministeriums<br />
hat wieder eines ihrer regelmässig<br />
erscheinenden Bulletins herausgegeben, in<br />
welchem über den Stand der Motorfahrzeuge<br />
bis Ende August <strong>1928</strong> aufschlussreiche Zahlen<br />
veröffentlicht werden.<br />
Zuerst die staatlichen Einnahmen! In den<br />
von der Statistik erfassten neun Monaten (1.<br />
Dezember 1927 bis und mit 31. August <strong>1928</strong>)<br />
flössen der Staatskasse brutto 23,3 Millionen<br />
Pfund zu. Nach erfolgten Abzügen für Rückvergütungen,<br />
administrative Auslagen etc.<br />
verbleiben aber immer noch an die 500 Millionen<br />
Schweizer-Franken, die grösstenteils<br />
dem Strassenfonds überwiesen werden. Die<br />
Einnahmen aus dem Motorfahrzeugverkehr<br />
haben in den letzten Jahren in ganz unvorhergesehenem<br />
Umfange zugenommen. 1922 flössen<br />
dem Staate rund 10 Millionen Pfund zu,<br />
1927 waren es bereits 21 Millionen und dieses<br />
Jahr wurden nun in den nämlichen neun<br />
Monaten wiederum 2 Millionen Pfund oder 50<br />
Millionen Schweizer-Franken mehr vereinnahmt!<br />
Da begreift man es wohl, dass der<br />
Finanzminister ab und zu mit dem Strassenfonds<br />
liebäugelt, dessen pralle Kasse oftmals<br />
im Gegensatz steht zu der nach einem Defizit<br />
neigenden allgemeinen Staatskasse. Allein<br />
von einigen wenigen ausserordentlichen Fällen<br />
abgesehen, hat dieses Geld immer restlos<br />
für den Strassenbau gedient. Das englische<br />
Parlament und auch die Motorfahrzeugbesitzer<br />
kennen glücklicherweise keine langwierigen<br />
Debatten, um ein karges Viertel, wie es<br />
sich die Kantone und die schweizerischen<br />
Sportskollegen im Interesse der allgemeinen<br />
Wohlfahrt vom Bund erkämpfen müssen.<br />
Zur Orientierung über den Stand an Fahrzeugen,<br />
für welche die Verkehrsbewilligung<br />
gelöst worden ist, dienen nachfolgende Zahlen,<br />
die sich jeweilen auf den Bestand am 31.<br />
August beziehen:<br />
1922 1027 1028<br />
Personenwagen 314 800 778100 877 300<br />
Last- und Lieferungswagen,<br />
Traktoren 151000 274 700 294 200<br />
Taxameter 77 600 95 700 93 400<br />
Motorräder 378 000 671700 690 700<br />
Pferdefuhrwerke 232 900 102 600 82 700<br />
Die Zahlen sprechen wohl für sich selbst!<br />
Die Entwicklung des Motorfahrzeugwesens<br />
geht auch in England ununterbrochen weiter.<br />
Die Zunahme an Motorrädern scheint sich etwas<br />
verlangsamt zu haben. Dies hängt mit<br />
der blühenden Industrie und der- grossen.<br />
Nachfrage nach den Kleinautos, den sogenannten<br />
Babywagen, zusammen. Diese Liliputautos<br />
bedeuten für die Motorradfabriken<br />
eine ernste Konkurrenz, und heute wird noch<br />
niemand darüber ein Urteil abgeben können,<br />
zu welchen Gunsten sich der Kampf entscheidet.<br />
Das Motorrad wird zwar nie verdrängt<br />
werden können, aber der Absatz mag leicht<br />
stationär werden oder gar etwas zurückgehen.<br />
Im umgekehrten Sinn© geht die Bewegung<br />
bei den Pferdefuhrwerken. Ihre Zahl<br />
schmilzt immer mehr zusammen und allein iu<br />
den sechs zum Vergleich herangezogenen<br />
Jahren haben sich deren Reihen ganz gewaltig<br />
gelichtet. Zwar hat sich die Abnahme etwas<br />
verlangsamt, aber aufgehalten ist sie<br />
wohl nicht mehr.<br />
Der offene Tourenwagen erfreut sich in<br />
England immer noch beträchtlicher Beliebtheit.<br />
Da die Statistik die Wagen nach ihrer<br />
Bauart noch in geschlossene und offene Wagen<br />
ausscheidet, ist es möglich, sich auch<br />
diesbezüglich an genaues Zahlenmaterial zu<br />
halten. Von den in England in den Monaten<br />
Juni, Juli und August <strong>1928</strong> neu in den Verkehr<br />
gelangten 39,400 Personenwagen waren<br />
27,140 Limousinen, sogenannte «Saloon cars»,<br />
und über 12,000 offene Tourenwagen. Weitaus<br />
am stärksten war die Zunahme an Autos,<br />
die der 12- und 8-Steuer-PS-Klasse angehören,<br />
welche zusammen fast die Hälfte der<br />
in diesem Vierteljahr neu auf die Strasse gekommenen<br />
Wagen ausmachen. bi.<br />
Auto und Strassenbahn in der<br />
Verkehrsunfallstatistik.<br />
(Eine Duplik.)<br />
Wenn ich zu einer kurzen Duplik schreite,<br />
so geschieht dies in erster Linie deswgen,<br />
weil Herr Dr. E. V. in seiner Entgegnung (in<br />
Nr. 96 der A. R. vom 16. November) zu meiner<br />
Notiz in Nr. 92 vom 2. November die<br />
irrige Meinung vertritt, ich habe beabsichtigt,<br />
den Automobilisten « vorzurechnen », dass die<br />
mit dem Autoverkehr verbundenen Gefahren<br />
überschätzt würden. Jedenfalls aber ist mir<br />
ein derartiges Unterfangen, das ich selbst als<br />
eines ernst- und gewissenhaften Fahrers unwürdig<br />
bezeichnen müsste, nie im Traume<br />
eingefallen.<br />
Ueberhaupt habe ich meinen Berechnungen<br />
an und für sich gar keinen allzu grossen<br />
Wert beigemessen. Sie sollten mir doch nur<br />
sozusagen als Sprungbrett dienen. Und wozu?<br />
Erstens wollte ich den Automobilgegnern<br />
sagen: So gefährlich wie das Ding aussieht<br />
(auf 1218 Unfälle 617 Automobilbeteiligungen),<br />
ist es bei näherem Zusehen doch nicht»