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E_1929_Zeitung_Nr.013

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13<br />

Uli. Bistl<br />

BERN, 15. Februar <strong>1929</strong><br />

N° 13<br />

Blatt<br />

BERN. 15. Februar <strong>1929</strong><br />

Eisenbahn und Molorlasfwagen."<br />

IV. Kapitel<br />

Tarife, Arbeitszeit, Haftpflicht.<br />

Immer wieder wird von den Bahnen gel-<br />

'tend gemacht, dass ihnen durch das Automobil<br />

eine illoyale Konkurrenz durch die<br />

den letztern eingeräumte freie Benützung<br />

der Strassen, der Freiheit vom Arbeitszeitgesetz,<br />

der geringern Haftpflicht etc. entstehe,<br />

Faktoren, die dem Automobil bei gewerbsmässigen<br />

Transporten billige Tax-<br />

•ansätze erlaube. Fast im gleichen Atemzug<br />

•wird dabei jedoch betont, dass der Automofciltransport<br />

teurer sei als der Bahntransport.<br />

Beim Automobil kommt der Tonnenkilometer<br />

auf 15—16 Rappen zu stehen (nach Angabe<br />

von Präsident Dr. Schrafl bei der Eisenbahn<br />

jedoch nur auf 11,4 Rappen)- Hier besteht<br />

offensichtlich ein Widerspruch. Tatsache ist,<br />

dass die Autotaxen nur in seltenen Fällen<br />

niedriger als die Bahntaxen sind, aus dem<br />

einfachen Grunde heraus, weil die dem Automobilbetriebe<br />

vorgehaltenen Vorteile teilweise<br />

nicht vorhanden sind. Es ist eben<br />

nicht zu vergessen, worauf wir bereits hingewiesen<br />

haben, dass die Automcibilisten<br />

einen sehr erheblichen Beitrag an die Strassenkosten<br />

bezahlen und einen noch grösseren<br />

•Betrag der Bundeskasse in Form von Zöllen<br />

abzuliefern haben. Die Bahnen jedoch sind<br />

steuerfrei und ihr Betrieb ist nur wenig mit<br />

Zellen belastet. Wir möchten erwähnen, dass<br />

d : ° Einnahmen der 25 Kantone aus dem<br />

Motorfahrzeugverkehr, die im Jahre 1919<br />

noch 890 430 Franken betrugen, im Jahre<br />

•1927 bereits auf rund 17 Millionen angestiegen<br />

waren, so dass sie gegenüber dem erwähnten<br />

Jahre ungefähr das zvvanzigfache<br />

betragen. Es ist denn auch nicht abzustreiten,<br />

dass für sehr viele Kantone der Motorfahrzeugverkehr<br />

zu einer erheblichen, ja gewichtigen<br />

Einnahmequelle geworden ist.<br />

•Ebenfalls sei in diesem Zusammenhang noch<br />

einmal erwähnt, dass die Einnahmen des<br />

•Bundes aus dem Benzinzo'l auch wesentlich<br />

angewachsen sind. Betrugen sie im Jahre<br />

1925 noch 15 572 637 Franken, so waren sie<br />

•bereits im Jahre 1927 auf 20 762 000 Franken<br />

gestiegen.<br />

• Siehe „Auto-Revne" Nr. 5, 6, 8 und 11.<br />

Es ist zuzugeben, dass die Betriebskosten<br />

beim Motorlastwagen gewöhnlich höher sind<br />

als beim reinen Bahnbetrieb. Die Bahnen<br />

aber vergessen immer anzugeben, dass zu<br />

ihren eigentlichen Gebühren der Spediteur<br />

jene der Ab- und Zufuhr der Güter von den<br />

Bahnstationen zuzuzählen hat. Bei Kurzstreckensendungen<br />

und solchen von leichterem<br />

Gewicht sind aber nicht selten die Camionnagegebühren<br />

höher als die Bahntaxen.<br />

Zudem gibt es manche Güter, bei deren<br />

Transport die Taxfrage erst in zweiter Linie<br />

kommt und wo ein rascher Transport und<br />

ein solcher ohne Umlad weit wichtiger ins<br />

Gewicht fällt als ein niedriger Tarif. Dies<br />

gilt für alle leicht verderblichen Gütersendungen,<br />

wie Lebensmittel, und für alle Transporte,<br />

bei denen der Umlad Bruchgefahren<br />

in sich birgt. Die Ueberlegenheit des Automobils<br />

ist in der schnelleren und in vielen<br />

Fällen billigeren Tra.-isportfähigkeit, in der<br />

ökonomischen Anpassungsfähigkeit, im besseren<br />

Erfassen der wirtschaftlichen Bedürfnisse<br />

begründet- Das Umladen fälit weg, die<br />

Kosten der Zufuhr zur Bahnstation, des Einladens,<br />

des Ausladens und des Abtransportes<br />

verschwinden. Die ganze Transportdauer<br />

wird wesentlich abgekürzt. Zudem ist es<br />

endlich möglich, Siedlungen zu bedienen, die<br />

ausser den Bereich der Bahn fallen. Umschlagspesen<br />

müssen nicht erhoben werden,<br />

empfindliche Güter sind besser geschützt. Es<br />

ist denn auch Tatsache, dass trotz allen Anstrengungen<br />

es den 'Bahnen und der Sesa<br />

nicht gelungen ist, leicht zu beschädigende<br />

Güter bei mehrmaligem Umlad in gutem<br />

Zustand an den Bestimmungsort gelangen zu<br />

lassen. Es sei beispielsweise nur an die<br />

Möbelindustrie erinnert. Ein Bahntransport<br />

der Möbel kann ohne Gefahr nicht unternommen<br />

werden, wenn nicht die Ware sehr<br />

gut verpackt ist, was wiederum unverhältnismässig<br />

grosse Unkosten verursacht. Die Verpackungsspesen<br />

bei manchen Betrieben sind<br />

nur zu oft derart hoch, dass sie sogar die<br />

Höhe der Transportkosten zu übertreffen<br />

vermögen, und trotz diesen Spesen ist noch<br />

keineswegs die Garantie geleistet, dass die<br />

Ware beim Bahntransport nicht dennoch<br />

verdorben wird. Die Entschädigungen der<br />

Bahnen bilden ein Kapitel für sich. Ohne<br />

Schwierigkeiten und Prozesse geht es gewöhnlich<br />

nicht ab.<br />

Werden somit die Faktoren Zeitgewinn,<br />

Verminderung der Beschädigungsgefahr und<br />

Ermässigung der Verpackungskosten berücksichtigt,<br />

so rücken die sogenannten höhern<br />

Transportkosten des Automobils in ein ganz<br />

anderes Licht. Im Vergleich zum Bahntransport<br />

ist der Automobiltransport nur insofern<br />

teurer, als die reinen Transportgebühren ohne<br />

die Camionnage usw. in Frage kommen- Berücksichtigt<br />

man jedoch aiie Umstände, rechnet<br />

man den kostenlosen Rücktransport des<br />

Verpackungsmaterials, der Gebinde usw. ein,<br />

so kommt der Automobilbetrieb trotz allem<br />

billiger zu stehen. Er ist daher wirtschaftlicher.<br />

In seiner beachtenswerten Arbeit « Die<br />

verkehrspolitische Bedeutung der Automobillinien<br />

» schreibt Herr Dr. S. Winzeler folgendes<br />

:<br />

«Die Eisenbahn ist eben wegen ihrer ökonomischen<br />

und technischen Beschaffenheit<br />

grundsätzlich ausserstande, den Besonderheiten<br />

des Verkehrsbedürfnisses, wie sie im<br />

ländlichen Nahverkehr bestehen, vollständig<br />

zu entsprechen. Den Anforderungen, die in<br />

diesem Teilgebiet des Verkehrslebens an ein<br />

Verkehrsmittel gestellt werden müssen, kann<br />

nur ein Strassenfahrzeug vollauf gerecht werden,<br />

und tatsächlich bietet uns die heutige<br />

Technik im Automobil ein solches Fahrzeug,<br />

dessen technische Leistungsfähigkeit und<br />

Vollkommenheit soweit entwickelt ist, dass<br />

es ohne weiteres berufen erscheint, auch<br />

einem öffentlichen Linienverkehr als Transportmittel<br />

zu dienen. Die Bahnen konnten in<br />

ihrer starren Gebundenheit an die Schiene<br />

dem/Verkehrsbedürfnis, das aus dem freien<br />

Erwerbsleben entsprang und nach möglichst<br />

individueller Befriedigung drängte, nie ganz<br />

entsprechen. So konnten denn auch alle Misserfolge<br />

mit dem Bau von Kraftwagen nicht<br />

Verhindern, dass dieses Problem immer wieder<br />

von neuem mit unermüdlichem Eifer angepackt<br />

wurde, bis endlich doch der Erfolg<br />

kam.»<br />

Es ist denn auch total verfehlt, immer wieder<br />

auf frühere Verhältnisse abstellen zu<br />

wollen und zu behaupten, was früher möglich<br />

gewesen sei, gehe auch heute noch. Solange<br />

keine Automobile vorhanden waren, musste<br />

man sich eben helfen so gut es ging, und mit<br />

dem Bahntransport ging es manchmal sehr<br />

schlecht. In dem Augenblick, da das Automobil<br />

sich die ganze Welt erobert, ist es ein<br />

übles und kurzsichtiges Unterfangen, das Automobil<br />

zugunsten der Eisenbahn beständig<br />

zurückbinden zu wollen. Der erschwerte Konkurrenzkampf,<br />

dem die Schweiz unterworfen<br />

ist, verlangt, dass unsere Volkswirtschaft mit<br />

dem gleichen Hilismittel arbeite wie das<br />

Ausland Sie kann dabei auf die Jeremiaden<br />

der Bahnen keine Rücksicht nehmen, sondern<br />

nur bedauern, dass ihr die Verwendung dieser<br />

Hilfsmittel zum Schaden der Allgemeinheit<br />

unnötig erschwert wird.<br />

Auch mit der Freiheit in der Arbeitszeit-'<br />

gestaltung für die Wagenführer ist es nicht<br />

so weit her, wie man dies immer gerne glauben<br />

machen möchte. Die Besitzer der meisten<br />

Motorlastwagen, die hier ja aliein in Frage<br />

kommen können, rekrutieren sich aus Handels-<br />

und Industriekreisen. Ihre Betriebe sind<br />

dem Arbeitszeitgesetz unterstellt und werden<br />

nicht anders behandelt als die übrigen<br />

Angestellten und Arbeiter. Die konzessionierten<br />

Unternehmungen unterstehen ebenfalls<br />

dem Gesetz und die privaten Gesellschafts-<<br />

wagenbetriebe sind durch die Konzession B<br />

gleichfalls einer vorgeschriebenen Arbeitszeit<br />

unterstellt. Von einer staatlichen Arbeitsregelung<br />

sind eigentlich nur die 144 gewerbsmassigen<br />

Transportunternehmer befreit. Die-J<br />

se stellen aber nur etwa 10 % der Motorlastwagen-Besitzer<br />

dar, bilden a so einen verschwindend<br />

kleinen Teil in der Gesamtzahl<br />

der Motortahrzeugbesitzer. Zudem sind Ende<br />

1927 zwischen dem Verband Schweizerischer<br />

Motorlastwagenbesitzer und der Schweizer«<br />

Berufschauifeur-Vereinigung Normen aufgestellt<br />

worden, welche in Art. 4 die Arbeitszeit<br />

genau regeln. Dadurch wird dem<br />

Arbeitnehmer täglich eine zusammenhängende<br />

Ruhezeit von 10 Stunden gesichert.<br />

Der Arbeiter hat zudem Anspruch auf einen<br />

halben freien Arbeitstag. Sonntagsarbeit wird<br />

ebenfalls kompensiert. Diese Normen sind<br />

von den beiden Verbänden im März resp.<br />

April des Jahres 1928 genehmigt worden Es<br />

geht demnach, nicht an, in der Oeffentlichkeit,<br />

welche die Verhältnisse nicht kennen kann,<br />

den Eindruck erwecken zu wollen, als litten<br />

die Motorlastwagenführer unter einer über»<br />

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