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E_1929_Zeitung_Nr.104

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N«104 - <strong>1929</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Es liegt im Interesse zahlreicher Autoraobmahrer,<br />

wenn der rechtliche Standpunkt betr. unverlangter<br />

Zusendungen erörtert würde und bitte um<br />

Auskunft. H. R. in 0.<br />

Antwort: Solche unverlangte Zustellungen<br />

von Gegenständen stellen sich rechtlich als Offerten<br />

dar. Eine Offerte kann entweder ausdrücklich oder<br />

stillschweigend abgelehnt oder angenommen werden.<br />

Für die stillschweigende Annahme einer Offerte stellt<br />

das schweizerische Obligatkmenrocht eine Vermutung<br />

in Axt. 6 auf:<br />

«Ist wegen der besonderen Natur des Geschäftes<br />

oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme<br />

nicht zu erwarten, so gilt der Vertrag als<br />

abgeschlossen, wenn der Antrag nicht binnen angemessener<br />

Frist abgelehnt wird.»<br />

Als Geschäfte der ersten Art werden nach der<br />

Gerichtspraxis diejenigen behandelt, welche infolge<br />

obrigkeitlicher Konzession, öffentlicher Auskünduns<br />

oder Rewerbsmässig vom Antragsempfänger betrieben<br />

werden. Diese Kategorie scheidet für die Beantwortung<br />

der gestellten Frage au», wo es sich nur<br />

um Privatpersonen handelt.<br />

Es bleibt noch zu prüfen, ob bei der unverlangten<br />

Zusendung die Umstände eine ablehnende Antwort<br />

erheischen.<br />

Es ist ohne weiteres einleuchtend, dass solche<br />

Umstände wie sie Art. 6 des schweizerischen Obligationenrechtes<br />

im Auge hat, nicht in einseitig gesetzten<br />

Bedingungen bestehen können. Eine solche<br />

einseitige Bedingung ist auch die Aufforderung, binaien<br />

einer gewissen Frist die eingesandten Gegenstände<br />

zurückzusenden, ansonst der Versender annehme,<br />

der Adressat wolle sie käuflich erwerben.<br />

Eine Ausnahme bilden hier Geschäfte, die ständig<br />

miteinander im Verkehre stehen; da wird nach<br />

allgemeiner Praxis angenommen, dass, wenn die<br />

'Sendung -während bestimmter Frist nicht abgelehnt<br />

•wird, sie stillschweigend angenommen worden ist,<br />

idenn hier liegen die vom Gesetze angeführten besonderen<br />

Umstände vor.<br />

In allen andern Fällen kann aber eine stiüischwoigende<br />

Annahme der unverlangt zugestellten<br />

Gegenstände nicht vermutet weiden, wenn binnen<br />

•der «inseitig angesetzten Ablehnungsfrist die Ablehnungserklärung<br />

oder die Rücksendung der Sache<br />

nicht erfolgt; andererseits darf die Ablehnung auch<br />

nicht ungebührlich lange verzögert werden.<br />

Liegt «inor solchen Offerte mit beigefügten Gegenständen<br />

das Rückporto bei, so darf der Versender<br />

verlangen, dass ihm die Offertensendung beförderlichst<br />

wieder zurückgesandt werde. Wird hingegen<br />

die Ansichtssendung ohne Rückporto verschickt,<br />

so eröffnen sich für den Empfänger zwei<br />

Möglichkeiten: a) Ex sendet die unverlangt zugestellten<br />

Gegenstände anfrankiert zurück; b) oder er<br />

teilt dem Versender mit, er möge dafür besorgt eein,<br />

dass die unverlangt zugestellten Gegenstände raschestens<br />

abgeholt werden. (Dies kann allerdings nur<br />

verlangt werden, wenn die Sendung aus dem Ortsrayon<br />

stammt.) Dann muss der Empfänger die Verantwortung<br />

übernehmen, dass die Sache, bis sie<br />

abgeholt wird, nicht beschädigt, verschlechtert (z. B.<br />

durch Rosten) wird oder verloren geht<br />

Im allgemeinen dürfte eich die sofortige Rücksendung<br />

empfehlen, da dadurch der Empfänger weiterer<br />

Verpflichtungen enthoben ist. *<br />

Anfrage 852. Mangelhafter Occasionswagen.<br />

Ende August sah ich in der Garage X. in 0. einen<br />

4-Pl.-Personenwagen. 9,4 St-Pf., 1926, Allwetterkarosserie,<br />

der gut erhalten war und den ich zu<br />

kaufen beabsichtigte, sofern er den Anforderungen<br />

an den Militärdienst gewachsen sei. Am 2. September<br />

gegen Mittag führte der Vertreter des Herrn X.,<br />

Herr A-, diesen Wagen in B. vor. Es wurde eine<br />

Fahrt gemacht, an der neben mir und A. noch zwei<br />

Herren teilnahmen. Ich wiederholte dem Vertreter<br />

A., dass ich den Wagen nur kaufen würde, wenn<br />

er den Anforderungen des Militärdienstes entspreche.<br />

Der Motor machte bei der Fahrt einen gewissen<br />

Lärm, was mich veranlasste. den Vertreter<br />

darauf aufmerksam zu machen. Er wiederholte<br />

mehrere Male, der Lärm komme von den oben gesteuerten<br />

Ventilen, die man nicht einstellen könne.<br />

Nach seiner Aussage sei der Wagen motorisch<br />

durchrevidiert und unbedingt in Ordnung, er gebe<br />

den Wagen mit aller Garantie.<br />

Nach all diesen Versicherungen entschloss ich<br />

mich zum Kauf des Wagens. Der Vertreter nahm<br />

ihn gleichen Tages wieder mit nach 0.. um noch<br />

verschiedene Kleinigkeiten an demselben in • Ordnung<br />

zu bringen. Donnerstag, den 5. September<br />

brachte ihn A. wieder nach B.. und ich fuhr mit<br />

ihm und in Begleitung eines Kameraden in die<br />

Karosseriefabrik, um noch zwei Notsitze einbauen<br />

zu lassen. Bevor ich den Wagen dann am 6. September<br />

wieder holte, liess ich den Motor durch den<br />

Automobilschadenexperten einer Unfallversicherung<br />

untersuchen, der sich sofort äusserte. der Lärm<br />

komme nicht von den Ventilen, sondern im Motor<br />

sei unbedingt ein Lager defekt. Wie lange der Motor<br />

so halte, sei für ihn fraglich.<br />

Für den Wagen hatte ich ein Aufgebot zum<br />

Stellen in den Militärdienst auf 7. September. Am<br />

7. September, 6 Uhr, fuhr ein Hilfsfahrer in M.<br />

weg. 7 Uhr 15 telephonierte er mir von S.. der Motor<br />

mache einen solchen Lärm, dass er sich nicht<br />

mehr weiterzufahren getraue. Ich eab ihm darauf<br />

den Auftrag, mit aller Sorgfalt nach M. zurückzufahren.<br />

Gleichzeitig telephonierte ich an X. in 0. und<br />

sagte ihm, der Wagen stehe in M. zu seiner Verfügung,<br />

da aller Wahrscheinlichkeit nach ein Lager<br />

im Motor defekt sei. X. liess gegen Mittag den Wagen<br />

in M. holen, fuhr mit eigener Kraft bis A. und<br />

liess von dort den Wagen nach 0. schleppen.<br />

Am 9. September erhielt ich von 0. telephonisch<br />

den Bericht, dass der Motor auseinandergenommen<br />

sei und dass tatsächlich ein Lager defekt sei, das<br />

jedoch sofort ersetzt werde. Der Wagen werde am<br />

Morgen des nächsten Tages wieder betriebsbereit<br />

sein.<br />

Am 11. September begab ich mich nach 0., um<br />

den Wagen wieder zu holen. Er war bereit, und<br />

der Sohn des Herrn X. sagte mir, dass er jetzt unbedingt<br />

aushalten werde, man könne mit ihm fahren,<br />

wie man wolle. Ich machte neuerdings darauf<br />

aufmerksam, dass ich nur einen Wagen kaufen<br />

werde, wenn er militärtauglich sei. Ich fuhr den<br />

Wagen dann von 0. nach M. und liess ihn in der<br />

Garage stehen.<br />

Für den Wagen hatte ich in der Zwischenzeit<br />

ein weiteres Aufgebot erhalten, und zwar auf den<br />

14. September. Ich liess am 12. September den Wagen<br />

in einer Garage gründlich reinigen und instandstellen.<br />

Nachdem ich an jenem Orte mit dem<br />

Garagier die vorzunehmenden Arbeiten besprochen<br />

hatte, liess ich mich mit dem Wagen mit drei anderen<br />

Herren noch nach M. führen. Unterwegs<br />

machte aber der Motor wieder solchen Lärm, dass<br />

an eine Weiterfahrt nicht »u denken war und wir<br />

uns auf der Strecke entschlossen, den Wagen wenn<br />

möglich wieder nach 0. zurückzubringen. Zur<br />

Heimfahrt von 0. stellte uns X. seinen Wagen zur<br />

Verfügung.<br />

Der Motor wurde dann aim 13. September in 0.<br />

neuerdings auseinandergenommen und konstatiert,<br />

dass das gleiche Lager wieder ausgeschlagen war<br />

(nach ca. 50 km). Da ich aber auf den 14. September<br />

unbedingt einen Wagen stellen musste, verlangte<br />

ich von X. einen anderen Wagen. Er sagte<br />

allerdings, der defekte Wagen sei am 14. September,<br />

morgens, wieder marschbereit. Da ich aber am 14.<br />

September, morgens, nicht wagte, den Wagen in<br />

Dienst zu stellen, stellte mir X. seinen Wagen zur<br />

Verfügung. Ich liess den alten Wagen also in 0.<br />

und habe ihn bis heute nicht übernommen. Statt<br />

jenem steht nun der Wagen des Herrn X. auf meinen<br />

Namen im Dienst. An Entschädigung für diesen<br />

Wagen wird 60 Rappen pro gefahrenen km ausbezahlt,<br />

wovon X 20 und ich 40 Rappen beziehen.<br />

Nach diesen gemachten Erfahrungen steigen bei<br />

mir Zweifel ob der Leistungsfähigkeit »tes Wagens<br />

auf, so dass ich ihn nicht mehr übernehmen möchte.<br />

Der Motor scheint an einem Konstruktionsfehler zu<br />

leiden.<br />

Für den Kaufpreis von Fi. 3000.— stellte ich<br />

zwei Akzepte aus, eines im Betrage von Fr. 1000.—<br />

per 15. Oktober und den Rest von Fr. 2000.— per<br />

Ende Dezember.<br />

Fragen:<br />

1. Ich habe den Wagen unter dem ausdrücklichen<br />

Vorbehalt (jedoch nur mündlich, aber unter<br />

Zeugen) gekauft, dass er militäxdiensttauglich sei.<br />

Wegen den fortwährenden Defekten hat aber der<br />

Wagen bis heute keinen Dienst leisten können. Da<br />

die verschiedenen Lagerdefekte bekannt geworden<br />

sind, dürfte ich ihn auch künftig nicht mehr in den<br />

Dienst geben können.<br />

Kann ich deswegen vom Kauf zurücktreten?<br />

2. Der Vertreter des X., Herr A., erklärte verschiedene<br />

Male unter Zeugen, dass der Wagen motorisch<br />

durchrevidiert und unbedingt in Ordnung<br />

sei. Das stellt sich nach den Mängeln als bewusste<br />

Unwahrheit heraus.<br />

Genügt das, um den Kauf zu annullieren?<br />

3. Von mir wurde Versicherung und Fahrbewilligung<br />

für den Wagen gelöst. Kann ich diese Beträge<br />

von X. zurückverlangen?<br />

4. Wegen Nichtsteilenkönnen des Wagens beinn<br />

ersten Aufgebot zum Militärdienst ist mir folgender<br />

Schaden entstanden: Der von anderer Seite gestellte<br />

Ersatzwagen hat im ganzen ca. 1400 km zurückgelegt,<br />

ergibt ä 45 Rappen pro km Fr. 630.—. Im<br />

Falle ich den Wagen übernehmen nrass. kann ich<br />

diesen Betrag von X. geltend machen?<br />

5. Kann ich im Falle, dass ich'den Wagen übernehmen<br />

muss, den Einbau eines neuen Motors verlangen?<br />

Oder welche Vorkehren habe ich zu treffen?<br />

6. Wie habe ich mich wegen den ausgestellten<br />

Akzepten zu verhalten? Soll ich solche bei Fälligkeit<br />

bezahlen?<br />

Antwort: Da der Occasionswagen bedeutend<br />

billiger ist als ein fabrikneuer Wagen, eo dürfen<br />

an ihn auch nicht dieselben Anforderungen gestellt<br />

werden wie an ein neues Auto.<br />

Frage 1. In Ihrem Falle war aber eine Voraussetzung<br />

für den Verkaufsabschluss. dass der<br />

Occasionswagen militärdiensttauglich sei. Dieses<br />

Erfordernis wurde Ihnen vom Vertreter des Verkäufers<br />

unter Zeugen zugesichert. Auch als Sie Vici<br />

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