E_1929_Zeitung_Nr.104
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N«104 - <strong>1929</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
Es liegt im Interesse zahlreicher Autoraobmahrer,<br />
wenn der rechtliche Standpunkt betr. unverlangter<br />
Zusendungen erörtert würde und bitte um<br />
Auskunft. H. R. in 0.<br />
Antwort: Solche unverlangte Zustellungen<br />
von Gegenständen stellen sich rechtlich als Offerten<br />
dar. Eine Offerte kann entweder ausdrücklich oder<br />
stillschweigend abgelehnt oder angenommen werden.<br />
Für die stillschweigende Annahme einer Offerte stellt<br />
das schweizerische Obligatkmenrocht eine Vermutung<br />
in Axt. 6 auf:<br />
«Ist wegen der besonderen Natur des Geschäftes<br />
oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme<br />
nicht zu erwarten, so gilt der Vertrag als<br />
abgeschlossen, wenn der Antrag nicht binnen angemessener<br />
Frist abgelehnt wird.»<br />
Als Geschäfte der ersten Art werden nach der<br />
Gerichtspraxis diejenigen behandelt, welche infolge<br />
obrigkeitlicher Konzession, öffentlicher Auskünduns<br />
oder Rewerbsmässig vom Antragsempfänger betrieben<br />
werden. Diese Kategorie scheidet für die Beantwortung<br />
der gestellten Frage au», wo es sich nur<br />
um Privatpersonen handelt.<br />
Es bleibt noch zu prüfen, ob bei der unverlangten<br />
Zusendung die Umstände eine ablehnende Antwort<br />
erheischen.<br />
Es ist ohne weiteres einleuchtend, dass solche<br />
Umstände wie sie Art. 6 des schweizerischen Obligationenrechtes<br />
im Auge hat, nicht in einseitig gesetzten<br />
Bedingungen bestehen können. Eine solche<br />
einseitige Bedingung ist auch die Aufforderung, binaien<br />
einer gewissen Frist die eingesandten Gegenstände<br />
zurückzusenden, ansonst der Versender annehme,<br />
der Adressat wolle sie käuflich erwerben.<br />
Eine Ausnahme bilden hier Geschäfte, die ständig<br />
miteinander im Verkehre stehen; da wird nach<br />
allgemeiner Praxis angenommen, dass, wenn die<br />
'Sendung -während bestimmter Frist nicht abgelehnt<br />
•wird, sie stillschweigend angenommen worden ist,<br />
idenn hier liegen die vom Gesetze angeführten besonderen<br />
Umstände vor.<br />
In allen andern Fällen kann aber eine stiüischwoigende<br />
Annahme der unverlangt zugestellten<br />
Gegenstände nicht vermutet weiden, wenn binnen<br />
•der «inseitig angesetzten Ablehnungsfrist die Ablehnungserklärung<br />
oder die Rücksendung der Sache<br />
nicht erfolgt; andererseits darf die Ablehnung auch<br />
nicht ungebührlich lange verzögert werden.<br />
Liegt «inor solchen Offerte mit beigefügten Gegenständen<br />
das Rückporto bei, so darf der Versender<br />
verlangen, dass ihm die Offertensendung beförderlichst<br />
wieder zurückgesandt werde. Wird hingegen<br />
die Ansichtssendung ohne Rückporto verschickt,<br />
so eröffnen sich für den Empfänger zwei<br />
Möglichkeiten: a) Ex sendet die unverlangt zugestellten<br />
Gegenstände anfrankiert zurück; b) oder er<br />
teilt dem Versender mit, er möge dafür besorgt eein,<br />
dass die unverlangt zugestellten Gegenstände raschestens<br />
abgeholt werden. (Dies kann allerdings nur<br />
verlangt werden, wenn die Sendung aus dem Ortsrayon<br />
stammt.) Dann muss der Empfänger die Verantwortung<br />
übernehmen, dass die Sache, bis sie<br />
abgeholt wird, nicht beschädigt, verschlechtert (z. B.<br />
durch Rosten) wird oder verloren geht<br />
Im allgemeinen dürfte eich die sofortige Rücksendung<br />
empfehlen, da dadurch der Empfänger weiterer<br />
Verpflichtungen enthoben ist. *<br />
Anfrage 852. Mangelhafter Occasionswagen.<br />
Ende August sah ich in der Garage X. in 0. einen<br />
4-Pl.-Personenwagen. 9,4 St-Pf., 1926, Allwetterkarosserie,<br />
der gut erhalten war und den ich zu<br />
kaufen beabsichtigte, sofern er den Anforderungen<br />
an den Militärdienst gewachsen sei. Am 2. September<br />
gegen Mittag führte der Vertreter des Herrn X.,<br />
Herr A-, diesen Wagen in B. vor. Es wurde eine<br />
Fahrt gemacht, an der neben mir und A. noch zwei<br />
Herren teilnahmen. Ich wiederholte dem Vertreter<br />
A., dass ich den Wagen nur kaufen würde, wenn<br />
er den Anforderungen des Militärdienstes entspreche.<br />
Der Motor machte bei der Fahrt einen gewissen<br />
Lärm, was mich veranlasste. den Vertreter<br />
darauf aufmerksam zu machen. Er wiederholte<br />
mehrere Male, der Lärm komme von den oben gesteuerten<br />
Ventilen, die man nicht einstellen könne.<br />
Nach seiner Aussage sei der Wagen motorisch<br />
durchrevidiert und unbedingt in Ordnung, er gebe<br />
den Wagen mit aller Garantie.<br />
Nach all diesen Versicherungen entschloss ich<br />
mich zum Kauf des Wagens. Der Vertreter nahm<br />
ihn gleichen Tages wieder mit nach 0.. um noch<br />
verschiedene Kleinigkeiten an demselben in • Ordnung<br />
zu bringen. Donnerstag, den 5. September<br />
brachte ihn A. wieder nach B.. und ich fuhr mit<br />
ihm und in Begleitung eines Kameraden in die<br />
Karosseriefabrik, um noch zwei Notsitze einbauen<br />
zu lassen. Bevor ich den Wagen dann am 6. September<br />
wieder holte, liess ich den Motor durch den<br />
Automobilschadenexperten einer Unfallversicherung<br />
untersuchen, der sich sofort äusserte. der Lärm<br />
komme nicht von den Ventilen, sondern im Motor<br />
sei unbedingt ein Lager defekt. Wie lange der Motor<br />
so halte, sei für ihn fraglich.<br />
Für den Wagen hatte ich ein Aufgebot zum<br />
Stellen in den Militärdienst auf 7. September. Am<br />
7. September, 6 Uhr, fuhr ein Hilfsfahrer in M.<br />
weg. 7 Uhr 15 telephonierte er mir von S.. der Motor<br />
mache einen solchen Lärm, dass er sich nicht<br />
mehr weiterzufahren getraue. Ich eab ihm darauf<br />
den Auftrag, mit aller Sorgfalt nach M. zurückzufahren.<br />
Gleichzeitig telephonierte ich an X. in 0. und<br />
sagte ihm, der Wagen stehe in M. zu seiner Verfügung,<br />
da aller Wahrscheinlichkeit nach ein Lager<br />
im Motor defekt sei. X. liess gegen Mittag den Wagen<br />
in M. holen, fuhr mit eigener Kraft bis A. und<br />
liess von dort den Wagen nach 0. schleppen.<br />
Am 9. September erhielt ich von 0. telephonisch<br />
den Bericht, dass der Motor auseinandergenommen<br />
sei und dass tatsächlich ein Lager defekt sei, das<br />
jedoch sofort ersetzt werde. Der Wagen werde am<br />
Morgen des nächsten Tages wieder betriebsbereit<br />
sein.<br />
Am 11. September begab ich mich nach 0., um<br />
den Wagen wieder zu holen. Er war bereit, und<br />
der Sohn des Herrn X. sagte mir, dass er jetzt unbedingt<br />
aushalten werde, man könne mit ihm fahren,<br />
wie man wolle. Ich machte neuerdings darauf<br />
aufmerksam, dass ich nur einen Wagen kaufen<br />
werde, wenn er militärtauglich sei. Ich fuhr den<br />
Wagen dann von 0. nach M. und liess ihn in der<br />
Garage stehen.<br />
Für den Wagen hatte ich in der Zwischenzeit<br />
ein weiteres Aufgebot erhalten, und zwar auf den<br />
14. September. Ich liess am 12. September den Wagen<br />
in einer Garage gründlich reinigen und instandstellen.<br />
Nachdem ich an jenem Orte mit dem<br />
Garagier die vorzunehmenden Arbeiten besprochen<br />
hatte, liess ich mich mit dem Wagen mit drei anderen<br />
Herren noch nach M. führen. Unterwegs<br />
machte aber der Motor wieder solchen Lärm, dass<br />
an eine Weiterfahrt nicht »u denken war und wir<br />
uns auf der Strecke entschlossen, den Wagen wenn<br />
möglich wieder nach 0. zurückzubringen. Zur<br />
Heimfahrt von 0. stellte uns X. seinen Wagen zur<br />
Verfügung.<br />
Der Motor wurde dann aim 13. September in 0.<br />
neuerdings auseinandergenommen und konstatiert,<br />
dass das gleiche Lager wieder ausgeschlagen war<br />
(nach ca. 50 km). Da ich aber auf den 14. September<br />
unbedingt einen Wagen stellen musste, verlangte<br />
ich von X. einen anderen Wagen. Er sagte<br />
allerdings, der defekte Wagen sei am 14. September,<br />
morgens, wieder marschbereit. Da ich aber am 14.<br />
September, morgens, nicht wagte, den Wagen in<br />
Dienst zu stellen, stellte mir X. seinen Wagen zur<br />
Verfügung. Ich liess den alten Wagen also in 0.<br />
und habe ihn bis heute nicht übernommen. Statt<br />
jenem steht nun der Wagen des Herrn X. auf meinen<br />
Namen im Dienst. An Entschädigung für diesen<br />
Wagen wird 60 Rappen pro gefahrenen km ausbezahlt,<br />
wovon X 20 und ich 40 Rappen beziehen.<br />
Nach diesen gemachten Erfahrungen steigen bei<br />
mir Zweifel ob der Leistungsfähigkeit »tes Wagens<br />
auf, so dass ich ihn nicht mehr übernehmen möchte.<br />
Der Motor scheint an einem Konstruktionsfehler zu<br />
leiden.<br />
Für den Kaufpreis von Fi. 3000.— stellte ich<br />
zwei Akzepte aus, eines im Betrage von Fr. 1000.—<br />
per 15. Oktober und den Rest von Fr. 2000.— per<br />
Ende Dezember.<br />
Fragen:<br />
1. Ich habe den Wagen unter dem ausdrücklichen<br />
Vorbehalt (jedoch nur mündlich, aber unter<br />
Zeugen) gekauft, dass er militäxdiensttauglich sei.<br />
Wegen den fortwährenden Defekten hat aber der<br />
Wagen bis heute keinen Dienst leisten können. Da<br />
die verschiedenen Lagerdefekte bekannt geworden<br />
sind, dürfte ich ihn auch künftig nicht mehr in den<br />
Dienst geben können.<br />
Kann ich deswegen vom Kauf zurücktreten?<br />
2. Der Vertreter des X., Herr A., erklärte verschiedene<br />
Male unter Zeugen, dass der Wagen motorisch<br />
durchrevidiert und unbedingt in Ordnung<br />
sei. Das stellt sich nach den Mängeln als bewusste<br />
Unwahrheit heraus.<br />
Genügt das, um den Kauf zu annullieren?<br />
3. Von mir wurde Versicherung und Fahrbewilligung<br />
für den Wagen gelöst. Kann ich diese Beträge<br />
von X. zurückverlangen?<br />
4. Wegen Nichtsteilenkönnen des Wagens beinn<br />
ersten Aufgebot zum Militärdienst ist mir folgender<br />
Schaden entstanden: Der von anderer Seite gestellte<br />
Ersatzwagen hat im ganzen ca. 1400 km zurückgelegt,<br />
ergibt ä 45 Rappen pro km Fr. 630.—. Im<br />
Falle ich den Wagen übernehmen nrass. kann ich<br />
diesen Betrag von X. geltend machen?<br />
5. Kann ich im Falle, dass ich'den Wagen übernehmen<br />
muss, den Einbau eines neuen Motors verlangen?<br />
Oder welche Vorkehren habe ich zu treffen?<br />
6. Wie habe ich mich wegen den ausgestellten<br />
Akzepten zu verhalten? Soll ich solche bei Fälligkeit<br />
bezahlen?<br />
Antwort: Da der Occasionswagen bedeutend<br />
billiger ist als ein fabrikneuer Wagen, eo dürfen<br />
an ihn auch nicht dieselben Anforderungen gestellt<br />
werden wie an ein neues Auto.<br />
Frage 1. In Ihrem Falle war aber eine Voraussetzung<br />
für den Verkaufsabschluss. dass der<br />
Occasionswagen militärdiensttauglich sei. Dieses<br />
Erfordernis wurde Ihnen vom Vertreter des Verkäufers<br />
unter Zeugen zugesichert. Auch als Sie Vici<br />
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