E_1931_Zeitung_Nr.054
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«weiter Wischerarm am ersten anschliessen, so dass<br />
dann auch die vor dem Nebenmann des Führers<br />
liegende Zone der Windschutzscheibe gereinigt<br />
wird. Als weiterer Vorteil wird diesen Wischern<br />
TOllständig geräuschloses Arbeiten nachgerühmt.<br />
Frage 7962. Abnützung der Vorderradreifen. Die<br />
Vorderradreifen meines Wagens nützen sich seit<br />
einiger Zeit aussergewöhnlich stark a^b. wobei mir<br />
noch besonders auffällt, dass sich die Abnützung<br />
hauptsächlich an den Aussenseiten des Laufstreifens<br />
zeigt, trotzdem die Räder senkrecht stehen. Die<br />
Abnützung ist ausserdem nicht gleichmässig über<br />
d«h Umfang der Reifen verteilt, vielmehr kann man<br />
an den Reifen von 5 zu 5 cm stärkere Abnützungsetellen<br />
erkennen, die Abnützung scheint also irgendwie<br />
wellenförmig vor sich zu gehen.<br />
E. T. in G.<br />
Antwort. Die übermässige Abnutzung der<br />
Vortterreifen wird in Ihrem Fall dadurch entstehen,<br />
dass die Räder in der Laufrichtung nicht richtig<br />
stehen. W«nn die Räder genau parallel stehen und<br />
demgemäss genau parallel laufen, so rollen sie auf<br />
dem Erdboden einfach ab; stehen sie aber im<br />
Winkel zueinander, so ergibt sich eine<br />
fibermässige Reibung, die um so grösser wird, je<br />
grösser di« Abweichung von der Parallelstellung<br />
der Räder ist. Nehmen wir an. der Wagen läuft<br />
auf einer schnurgeraden Strasse und das linke<br />
Vorderrad laufe genau parallel zur Längsachse des<br />
Wagen«, so wird bei diesem Rad eine einfache Abroltang<br />
auf der Strasse erfolgen. Dieses rechte<br />
Vorderrad dagegen hat das Bestreben, nach links<br />
xu läuten. Dieses Bestreben ist so deutlich, dass<br />
bei 100 Umdrehungen des Rades und bei einem<br />
Zentimeter Winkelstellung mehr als 3 m Trieb nach<br />
links entsteht. Dieser Trieb nach Hnks wird gewaltsam<br />
verhindert, weil das Rad durch die Achse<br />
nnd die Lager in seiner örtlichen Stellung gehalten<br />
wird. Die Wirkung des Triebes wird aber nicht<br />
verhindert, sondern äussert sich in einem Schleifen<br />
den Reifens in der Querrichtung des Strassenlaufes.<br />
Dieses Schleifen bzw. übermässige Reibung<br />
von 3 Metern bei 100 Umdrehungen des Rades ruft<br />
den übermässigen Verschleiss hervor. +<br />
Frage 7963. Motor klopft nach Entrussung. Der<br />
Motor meines Wagens, der schon an die 50000 km<br />
hinter sich hat, wurde letzthin wieder entrusst und<br />
allgemein gründlich gereinigt. Auf den Ersatz von<br />
Teilen konnte jedoch noch verzichtet werden, da<br />
übermässiges Spiel noch nirgends festzustellen war.<br />
Nachdem der Motor nun aber wieder zusammengebaut<br />
war, lief er merkwürdigerweise bedeutend weniger<br />
geräuschlos als vorher. Anscheinend klappert<br />
es im Innern des Motors an verschiedenen<br />
Stellen. Um Zündungsklopfen kann es sich dabei<br />
nicht handeln, da Veränderung der Zündeinstel-<br />
3ung nichts ausmacht und Verwendung eines<br />
klopffesten Brennstoffes auch nicht. Andererseits<br />
bin ich sicher, dass alle Gelenke und Verbindungsstellen<br />
im Innern des Motors fest angezogen wurden.<br />
Woher könnte dann dieses plötzliche Klopfen<br />
und Klappern kommen? I. I. in T.<br />
Antwort: Ein wenig Klopfen in einem älteren<br />
Motor nach der Reinigung braucht man nicht<br />
ernst zu nehmen, solange es nicht stark ist. Irgendeine<br />
Gefahr besteht jedenfalls dabei nicht. Mit<br />
der Zeit setzt sich wieder Schmutz zwischen Kolbenringe<br />
und Zylinderführung und zwischen Kolbenbolzen<br />
und ihre Lagerung, so dass das Klopfen<br />
nachlässt. Eine Erneuerung der Kolbenbolzen und<br />
-ringe ist erst erforderlich, wenn der Betriebsstoffund<br />
Oelverbrauch übermässig gross geworden ist.<br />
••<br />
Frage 7964. Zurückschlagbares Dach. Ich beabsichtige,<br />
an meinem Chrysler-Wagen ein zurückschlagbares<br />
Dach machen zu lassen. Ich wähle<br />
zwischen den beiden Systemen «Arbenz-Sunsaloon»<br />
und «Gangloff» und wäre ich Sportkollegen sehr zu<br />
Dank verpflichtet, wenn sie mir mitteilen wollten,<br />
welche besonderen Eigenschaften diese beiden<br />
Systeme haben, sowie die Vorteile jedes Systems.<br />
L. G. in S.<br />
s»<br />
Anfrage 1040. Kaufvertrag und Provision. Mein<br />
Lieferant eines neuen Wagens hat sich verpflichtet,<br />
einen Occasionswagen halbteilig mit Fr. 3000.— in<br />
Zahlung zu nehmen. Dabei war vertraglich beiden<br />
Kontrahenten, also dem Lieferanten und mir, für<br />
den Verkauf dieses Wagens eine Provision von<br />
10 Prozent zugestanden.<br />
Nun hat der Lieferant diesen Wagen verkauft,<br />
und zwar eigenmächtig, ohne mich vorher anzufragen,<br />
einige hundert Franken unter dem vereinbarten<br />
Preise. Auch hat er von sich aus Reparaturen<br />
am Wagen (Karosserie) ausgeführt. Meines<br />
Erachtens bin ich nun berechtigt, auf dem abgemachten<br />
Preise von Fr. 3000.— (halbteilig) zu beharen,<br />
indem ich für den Mindererlös und die Reparaturkosten<br />
nicht haftbar bin, da ich diesbezüglich<br />
nichts wusste und deshalb auch meine Einwilligung<br />
nicht gegeben habe.<br />
Der Lieferant hat mit dem Käufer des Oceasionswagens<br />
einen Vertrag abgeschlossen, wonach<br />
dieser Fr. 1500.— Anzahlung geleistet hat und das<br />
weitere in monatlichen Abzahlungen getilgt werden<br />
soll<br />
Ṅun verrechnet der Lieferant die ganze Provision<br />
von der Verkaufssumme mit der Anzahlun&i<br />
AUTOMOBIL-REVUn <strong>1931</strong> —<br />
Auf meine Vorstellung, dass dieselbe erst nach gänzlicher<br />
Tilgung der Abzahlung oder eventuell jeweils<br />
von den geleisteten Abzahlungen verrechnet<br />
werden dürfe, erklärt der Lieferant, dass es auch<br />
bei einem Abzahlungsgeschäft im Automobilhandel<br />
allgemein üblich sei, die volle Provision mit der Anzahlung<br />
zu verrechnen.<br />
Meines Erachtens kann dies, auch ohne vertragliche<br />
Vereinbarung, nicht zu Recht bestehen, denn<br />
es geht doch nicht an, die Provision einzustecken,<br />
bevor der Wagen bezahlt ist.<br />
Die Hauptfrage für mich ist die, ob der Verkäufer<br />
des Wagens berechtigt ist, seine ganze Provision<br />
von der geleisteten Anzahlung in Abzug zu<br />
bringen, und ob ich für den Mindererlös und Reparaturkosten,<br />
welches beides ohne mein Wissen<br />
getan wurde, mithaftbar bin. Von der Tätigung<br />
des Kaufes hatte ich Wissen, hingegen war mir<br />
der Preis unbekannt, und wusste ich auch von den<br />
vorgenommenen Reparaturen an der Karosserie<br />
nichts, bis ich vor kurzem eine Abrechnung verlangt<br />
habe.<br />
F. (A.)<br />
Antwort: Nach Ihrer Darstellung wurde an<br />
den Kaufpreis des neuen Wagens die Hälfte des<br />
Preises eines von Ihnen in Tausch gegebenen Occasionswagens<br />
verrechnet, d. h. Sie blieben zur Hälfte<br />
Eigentümer des Occäsionswagens, während Ihr Lieferant<br />
des neuen Wagens ebenfalls zur Hälfte<br />
Miteigentümer am Occasionswagen ward.<br />
Ihre gegenseitigen Rechte am Wagen richten sich<br />
somit nach den Vorschriften des Miteigentums.<br />
Demnach wäre der Lieferant befugt gewesen,<br />
gewöhnliche Verwaltungshandlungen vorzunehmen,<br />
wie z. B. Ausbesserungen, solange Sie mit ihm<br />
keine andere Abmachung getroffen hatten. Sie wä-<br />
ren deshalb pflichtig, für die Auslagen solcher gewöhnlichen<br />
Verwaltungshandlungen im Verhältnis<br />
Ihres Miteigentumsanteiles aufzukommen.<br />
Für die Vornahme wichtigerer Verwaltungshandlungen<br />
hätte der Lieferant Ihre Zustimmung einholen»<br />
sollen. Hätte er dies unterlassen, so hätte er<br />
seine Kompetenzen überschritten und müsste die<br />
Auslagen selber tragen, dürfte aber einen allfälligen<br />
Wehrwert, den das Auto durch die Reparatur<br />
erworben hat, für sich beanspruchen. Ob es sich<br />
bei den vorgenommenen Reparaturen um gewöhnliche<br />
Verwalhingshandlungen oder um wichtigere<br />
handelt, geht aus der von Ihnen gegebenen Darstellung<br />
nicht hervor. Je nach Abklärung dieser<br />
Tatbestandsfrage sind Sie gehalten, ebenfalls daran<br />
zu bezahlen, oder berechtigt, diese abzulehnen.<br />
Zum Verkaufe des im Miteigentum stehenden<br />
Autos unter dem vereinbarten Preise hätte der Lieferant,<br />
sofern nicht etwas anderes abgemacht war,<br />
Ihre Zustimmung einholen sollen. Er wird Ihnen<br />
deshalb für sein eigenmächtiges Vorgehen schadenersatzpflichtig,<br />
d. h. Sie können verlangen, dass er<br />
Ihnen den Wert Ihres Miteigentumsanteiles ausbezahle.<br />
Was nun die Provision betrifft, so ist der Lieferant<br />
berechtigt, dieselbe zu verlangen, wenn das<br />
Geschäft zur Ausführung gekommen ist. Nach herrschender<br />
Meinung ist die Provision nicht schon mit<br />
dem Abschlüsse des Geschäftes mit dem Dritten<br />
verdient, sondern erst, wenn der Kaufpreis bezahlt<br />
oder doch ein wesentlicher Teil davon erlegt worden<br />
ist. Beim Verkaufe Ihres Occäsionswagens wird es<br />
sich somit fragen, in welchem Verhältnisse die Anzahlung<br />
zum gesamten Kaufpreise steht. Je nachdem<br />
ist die Provision bereits geschuldet und dürfte<br />
deshalb verrechnet werden auf die Anzahlung oder<br />
wird erst nach Eingang weiterer Ratenzahlungen<br />
fällig. *<br />
Anfrage 1041. Verrechnung. Ein gewisser L.<br />
glaubt, bei uns ein Guthaben von Fr. 30.— zu besitzen,<br />
das ich jedoch mit eingeschriebenem Brief<br />
regelrecht bestritt, worauf L. nichts gegen mich<br />
unternommen hat, auch auf den Brief nicht antwortete.<br />
Anstatt durch den Richter sich event. sein Recht<br />
zusprechen zu lassen, wendet er folgenden Trick<br />
an: Er lässt einen mir unbekannten Chauffeur mit<br />
Lastwagen zu meinem Benzintank fahren, welcher<br />
60 Liter Benzin einfüllen lässt. Im Momente, wo<br />
die Füllung beendet ist, erscheint von der nächsten<br />
Strassenecke her, wo er sich versteckt hielt. L. und<br />
erklärt, dieses Benzin sei für ihn, er wolle es mit<br />
seinem Guthaben an mich verrechnen. Ich weigere<br />
mich, protestiere, kann aber nicht verhindern, dass<br />
der Chauffeur ankurbelt und die beiden mit dem<br />
Wagen und dem Benzin wegfahren. Was kann ich<br />
hier tun?<br />
Antwort- In Ihrem Falle wird nach der<br />
uns von Ihnen gegebenen Darstellung Ihnen wahrscheinlich<br />
nichts anderes übrig bleiben, als den<br />
Klageweg zu beschreiten, d. h. dass Sie Ihr Guthaben<br />
für die Benzinlieferung vor Richteramt 3<br />
Bern einklagen; sofern Sie Zeugen für Ihre Lieferung<br />
haben oder sofern Herr L. dies zugibt, dürfte<br />
dies weiter keine Schwierigkeiten bereiten. Herr<br />
L. wird dann seine Forderung von Fr 30.— Ihnen<br />
gegenüber geltend machen; besteht diese nicht zu<br />
Recht, wie Sie in der uns gegebenen Darstellung<br />
ausführen, so wird seine Widerklage resp. Verrechnungseinrede<br />
abgewiesen werden, und Sie kommen<br />
zu Ihrem Guthaben.<br />
Es wäre vielleicht gut. wenn Sie Herrn L. einen<br />
Brief des Inhaltes schreiben würden, dass Sie ihn<br />
einladen, den Preis für die Benzinlieferung zu bezahlen,<br />
da Sie sein Guthaben und deshalb eine Verrpchnung<br />
ihm gegenüber nicht anerkennen können.<br />
Weist er in dipsem Antworfschrpibnn Ihr Ansinnen<br />
ab, so liegt vielleicht in dessen Abfassuns eine-Bestätigung<br />
des Benzinkaufes und seines Vorgehens,<br />
was als Beweisstück für Ihren. Prozess nützlich<br />
sein könnte. *<br />
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Aus jeder Zeile spricht die Erfahrung des alten<br />
Praktikers, der genau weiss, wo den automobilistischen<br />
Nachwuchs der Schuh drückt. Dietl versteht<br />
es, nicht mit lehrhaft erhobenem Zeigefinger,<br />
sondern mit dem Herzen zu dozieren. Nach der<br />
Einführung in die Organe des Wagens, deren<br />
Kenntnis für den Fahrer notwendig ist, nimmt die<br />
Fahrtechnik als solche den breitesten Raum ein.<br />
Ein reiches Material ist hier klar und übersichtlich<br />
verarbeitet «Die Lanrlstrasse». «Das StiAtfahren»<br />
«Das Gebirge». «In Schnee und Eis».<br />
«Nachtfahrt und Beleuchtung». «Das Kurvenfahren»<br />
«Das Schleudern», diese wenigen Beispiele<br />
der Kapitelüberschriften zeigen schon, wie<br />
eingehend Fahrtechnik und Fahrkunde behandelt<br />
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