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E_1931_Zeitung_Nr.054

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«weiter Wischerarm am ersten anschliessen, so dass<br />

dann auch die vor dem Nebenmann des Führers<br />

liegende Zone der Windschutzscheibe gereinigt<br />

wird. Als weiterer Vorteil wird diesen Wischern<br />

TOllständig geräuschloses Arbeiten nachgerühmt.<br />

Frage 7962. Abnützung der Vorderradreifen. Die<br />

Vorderradreifen meines Wagens nützen sich seit<br />

einiger Zeit aussergewöhnlich stark a^b. wobei mir<br />

noch besonders auffällt, dass sich die Abnützung<br />

hauptsächlich an den Aussenseiten des Laufstreifens<br />

zeigt, trotzdem die Räder senkrecht stehen. Die<br />

Abnützung ist ausserdem nicht gleichmässig über<br />

d«h Umfang der Reifen verteilt, vielmehr kann man<br />

an den Reifen von 5 zu 5 cm stärkere Abnützungsetellen<br />

erkennen, die Abnützung scheint also irgendwie<br />

wellenförmig vor sich zu gehen.<br />

E. T. in G.<br />

Antwort. Die übermässige Abnutzung der<br />

Vortterreifen wird in Ihrem Fall dadurch entstehen,<br />

dass die Räder in der Laufrichtung nicht richtig<br />

stehen. W«nn die Räder genau parallel stehen und<br />

demgemäss genau parallel laufen, so rollen sie auf<br />

dem Erdboden einfach ab; stehen sie aber im<br />

Winkel zueinander, so ergibt sich eine<br />

fibermässige Reibung, die um so grösser wird, je<br />

grösser di« Abweichung von der Parallelstellung<br />

der Räder ist. Nehmen wir an. der Wagen läuft<br />

auf einer schnurgeraden Strasse und das linke<br />

Vorderrad laufe genau parallel zur Längsachse des<br />

Wagen«, so wird bei diesem Rad eine einfache Abroltang<br />

auf der Strasse erfolgen. Dieses rechte<br />

Vorderrad dagegen hat das Bestreben, nach links<br />

xu läuten. Dieses Bestreben ist so deutlich, dass<br />

bei 100 Umdrehungen des Rades und bei einem<br />

Zentimeter Winkelstellung mehr als 3 m Trieb nach<br />

links entsteht. Dieser Trieb nach Hnks wird gewaltsam<br />

verhindert, weil das Rad durch die Achse<br />

nnd die Lager in seiner örtlichen Stellung gehalten<br />

wird. Die Wirkung des Triebes wird aber nicht<br />

verhindert, sondern äussert sich in einem Schleifen<br />

den Reifens in der Querrichtung des Strassenlaufes.<br />

Dieses Schleifen bzw. übermässige Reibung<br />

von 3 Metern bei 100 Umdrehungen des Rades ruft<br />

den übermässigen Verschleiss hervor. +<br />

Frage 7963. Motor klopft nach Entrussung. Der<br />

Motor meines Wagens, der schon an die 50000 km<br />

hinter sich hat, wurde letzthin wieder entrusst und<br />

allgemein gründlich gereinigt. Auf den Ersatz von<br />

Teilen konnte jedoch noch verzichtet werden, da<br />

übermässiges Spiel noch nirgends festzustellen war.<br />

Nachdem der Motor nun aber wieder zusammengebaut<br />

war, lief er merkwürdigerweise bedeutend weniger<br />

geräuschlos als vorher. Anscheinend klappert<br />

es im Innern des Motors an verschiedenen<br />

Stellen. Um Zündungsklopfen kann es sich dabei<br />

nicht handeln, da Veränderung der Zündeinstel-<br />

3ung nichts ausmacht und Verwendung eines<br />

klopffesten Brennstoffes auch nicht. Andererseits<br />

bin ich sicher, dass alle Gelenke und Verbindungsstellen<br />

im Innern des Motors fest angezogen wurden.<br />

Woher könnte dann dieses plötzliche Klopfen<br />

und Klappern kommen? I. I. in T.<br />

Antwort: Ein wenig Klopfen in einem älteren<br />

Motor nach der Reinigung braucht man nicht<br />

ernst zu nehmen, solange es nicht stark ist. Irgendeine<br />

Gefahr besteht jedenfalls dabei nicht. Mit<br />

der Zeit setzt sich wieder Schmutz zwischen Kolbenringe<br />

und Zylinderführung und zwischen Kolbenbolzen<br />

und ihre Lagerung, so dass das Klopfen<br />

nachlässt. Eine Erneuerung der Kolbenbolzen und<br />

-ringe ist erst erforderlich, wenn der Betriebsstoffund<br />

Oelverbrauch übermässig gross geworden ist.<br />

••<br />

Frage 7964. Zurückschlagbares Dach. Ich beabsichtige,<br />

an meinem Chrysler-Wagen ein zurückschlagbares<br />

Dach machen zu lassen. Ich wähle<br />

zwischen den beiden Systemen «Arbenz-Sunsaloon»<br />

und «Gangloff» und wäre ich Sportkollegen sehr zu<br />

Dank verpflichtet, wenn sie mir mitteilen wollten,<br />

welche besonderen Eigenschaften diese beiden<br />

Systeme haben, sowie die Vorteile jedes Systems.<br />

L. G. in S.<br />

s»<br />

Anfrage 1040. Kaufvertrag und Provision. Mein<br />

Lieferant eines neuen Wagens hat sich verpflichtet,<br />

einen Occasionswagen halbteilig mit Fr. 3000.— in<br />

Zahlung zu nehmen. Dabei war vertraglich beiden<br />

Kontrahenten, also dem Lieferanten und mir, für<br />

den Verkauf dieses Wagens eine Provision von<br />

10 Prozent zugestanden.<br />

Nun hat der Lieferant diesen Wagen verkauft,<br />

und zwar eigenmächtig, ohne mich vorher anzufragen,<br />

einige hundert Franken unter dem vereinbarten<br />

Preise. Auch hat er von sich aus Reparaturen<br />

am Wagen (Karosserie) ausgeführt. Meines<br />

Erachtens bin ich nun berechtigt, auf dem abgemachten<br />

Preise von Fr. 3000.— (halbteilig) zu beharen,<br />

indem ich für den Mindererlös und die Reparaturkosten<br />

nicht haftbar bin, da ich diesbezüglich<br />

nichts wusste und deshalb auch meine Einwilligung<br />

nicht gegeben habe.<br />

Der Lieferant hat mit dem Käufer des Oceasionswagens<br />

einen Vertrag abgeschlossen, wonach<br />

dieser Fr. 1500.— Anzahlung geleistet hat und das<br />

weitere in monatlichen Abzahlungen getilgt werden<br />

soll<br />

Ṅun verrechnet der Lieferant die ganze Provision<br />

von der Verkaufssumme mit der Anzahlun&i<br />

AUTOMOBIL-REVUn <strong>1931</strong> —<br />

Auf meine Vorstellung, dass dieselbe erst nach gänzlicher<br />

Tilgung der Abzahlung oder eventuell jeweils<br />

von den geleisteten Abzahlungen verrechnet<br />

werden dürfe, erklärt der Lieferant, dass es auch<br />

bei einem Abzahlungsgeschäft im Automobilhandel<br />

allgemein üblich sei, die volle Provision mit der Anzahlung<br />

zu verrechnen.<br />

Meines Erachtens kann dies, auch ohne vertragliche<br />

Vereinbarung, nicht zu Recht bestehen, denn<br />

es geht doch nicht an, die Provision einzustecken,<br />

bevor der Wagen bezahlt ist.<br />

Die Hauptfrage für mich ist die, ob der Verkäufer<br />

des Wagens berechtigt ist, seine ganze Provision<br />

von der geleisteten Anzahlung in Abzug zu<br />

bringen, und ob ich für den Mindererlös und Reparaturkosten,<br />

welches beides ohne mein Wissen<br />

getan wurde, mithaftbar bin. Von der Tätigung<br />

des Kaufes hatte ich Wissen, hingegen war mir<br />

der Preis unbekannt, und wusste ich auch von den<br />

vorgenommenen Reparaturen an der Karosserie<br />

nichts, bis ich vor kurzem eine Abrechnung verlangt<br />

habe.<br />

F. (A.)<br />

Antwort: Nach Ihrer Darstellung wurde an<br />

den Kaufpreis des neuen Wagens die Hälfte des<br />

Preises eines von Ihnen in Tausch gegebenen Occasionswagens<br />

verrechnet, d. h. Sie blieben zur Hälfte<br />

Eigentümer des Occäsionswagens, während Ihr Lieferant<br />

des neuen Wagens ebenfalls zur Hälfte<br />

Miteigentümer am Occasionswagen ward.<br />

Ihre gegenseitigen Rechte am Wagen richten sich<br />

somit nach den Vorschriften des Miteigentums.<br />

Demnach wäre der Lieferant befugt gewesen,<br />

gewöhnliche Verwaltungshandlungen vorzunehmen,<br />

wie z. B. Ausbesserungen, solange Sie mit ihm<br />

keine andere Abmachung getroffen hatten. Sie wä-<br />

ren deshalb pflichtig, für die Auslagen solcher gewöhnlichen<br />

Verwaltungshandlungen im Verhältnis<br />

Ihres Miteigentumsanteiles aufzukommen.<br />

Für die Vornahme wichtigerer Verwaltungshandlungen<br />

hätte der Lieferant Ihre Zustimmung einholen»<br />

sollen. Hätte er dies unterlassen, so hätte er<br />

seine Kompetenzen überschritten und müsste die<br />

Auslagen selber tragen, dürfte aber einen allfälligen<br />

Wehrwert, den das Auto durch die Reparatur<br />

erworben hat, für sich beanspruchen. Ob es sich<br />

bei den vorgenommenen Reparaturen um gewöhnliche<br />

Verwalhingshandlungen oder um wichtigere<br />

handelt, geht aus der von Ihnen gegebenen Darstellung<br />

nicht hervor. Je nach Abklärung dieser<br />

Tatbestandsfrage sind Sie gehalten, ebenfalls daran<br />

zu bezahlen, oder berechtigt, diese abzulehnen.<br />

Zum Verkaufe des im Miteigentum stehenden<br />

Autos unter dem vereinbarten Preise hätte der Lieferant,<br />

sofern nicht etwas anderes abgemacht war,<br />

Ihre Zustimmung einholen sollen. Er wird Ihnen<br />

deshalb für sein eigenmächtiges Vorgehen schadenersatzpflichtig,<br />

d. h. Sie können verlangen, dass er<br />

Ihnen den Wert Ihres Miteigentumsanteiles ausbezahle.<br />

Was nun die Provision betrifft, so ist der Lieferant<br />

berechtigt, dieselbe zu verlangen, wenn das<br />

Geschäft zur Ausführung gekommen ist. Nach herrschender<br />

Meinung ist die Provision nicht schon mit<br />

dem Abschlüsse des Geschäftes mit dem Dritten<br />

verdient, sondern erst, wenn der Kaufpreis bezahlt<br />

oder doch ein wesentlicher Teil davon erlegt worden<br />

ist. Beim Verkaufe Ihres Occäsionswagens wird es<br />

sich somit fragen, in welchem Verhältnisse die Anzahlung<br />

zum gesamten Kaufpreise steht. Je nachdem<br />

ist die Provision bereits geschuldet und dürfte<br />

deshalb verrechnet werden auf die Anzahlung oder<br />

wird erst nach Eingang weiterer Ratenzahlungen<br />

fällig. *<br />

Anfrage 1041. Verrechnung. Ein gewisser L.<br />

glaubt, bei uns ein Guthaben von Fr. 30.— zu besitzen,<br />

das ich jedoch mit eingeschriebenem Brief<br />

regelrecht bestritt, worauf L. nichts gegen mich<br />

unternommen hat, auch auf den Brief nicht antwortete.<br />

Anstatt durch den Richter sich event. sein Recht<br />

zusprechen zu lassen, wendet er folgenden Trick<br />

an: Er lässt einen mir unbekannten Chauffeur mit<br />

Lastwagen zu meinem Benzintank fahren, welcher<br />

60 Liter Benzin einfüllen lässt. Im Momente, wo<br />

die Füllung beendet ist, erscheint von der nächsten<br />

Strassenecke her, wo er sich versteckt hielt. L. und<br />

erklärt, dieses Benzin sei für ihn, er wolle es mit<br />

seinem Guthaben an mich verrechnen. Ich weigere<br />

mich, protestiere, kann aber nicht verhindern, dass<br />

der Chauffeur ankurbelt und die beiden mit dem<br />

Wagen und dem Benzin wegfahren. Was kann ich<br />

hier tun?<br />

Antwort- In Ihrem Falle wird nach der<br />

uns von Ihnen gegebenen Darstellung Ihnen wahrscheinlich<br />

nichts anderes übrig bleiben, als den<br />

Klageweg zu beschreiten, d. h. dass Sie Ihr Guthaben<br />

für die Benzinlieferung vor Richteramt 3<br />

Bern einklagen; sofern Sie Zeugen für Ihre Lieferung<br />

haben oder sofern Herr L. dies zugibt, dürfte<br />

dies weiter keine Schwierigkeiten bereiten. Herr<br />

L. wird dann seine Forderung von Fr 30.— Ihnen<br />

gegenüber geltend machen; besteht diese nicht zu<br />

Recht, wie Sie in der uns gegebenen Darstellung<br />

ausführen, so wird seine Widerklage resp. Verrechnungseinrede<br />

abgewiesen werden, und Sie kommen<br />

zu Ihrem Guthaben.<br />

Es wäre vielleicht gut. wenn Sie Herrn L. einen<br />

Brief des Inhaltes schreiben würden, dass Sie ihn<br />

einladen, den Preis für die Benzinlieferung zu bezahlen,<br />

da Sie sein Guthaben und deshalb eine Verrpchnung<br />

ihm gegenüber nicht anerkennen können.<br />

Weist er in dipsem Antworfschrpibnn Ihr Ansinnen<br />

ab, so liegt vielleicht in dessen Abfassuns eine-Bestätigung<br />

des Benzinkaufes und seines Vorgehens,<br />

was als Beweisstück für Ihren. Prozess nützlich<br />

sein könnte. *<br />

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des A. D. A. C Von Stephan Dietl. Ziv -Ing. 373<br />

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Aus jeder Zeile spricht die Erfahrung des alten<br />

Praktikers, der genau weiss, wo den automobilistischen<br />

Nachwuchs der Schuh drückt. Dietl versteht<br />

es, nicht mit lehrhaft erhobenem Zeigefinger,<br />

sondern mit dem Herzen zu dozieren. Nach der<br />

Einführung in die Organe des Wagens, deren<br />

Kenntnis für den Fahrer notwendig ist, nimmt die<br />

Fahrtechnik als solche den breitesten Raum ein.<br />

Ein reiches Material ist hier klar und übersichtlich<br />

verarbeitet «Die Lanrlstrasse». «Das StiAtfahren»<br />

«Das Gebirge». «In Schnee und Eis».<br />

«Nachtfahrt und Beleuchtung». «Das Kurvenfahren»<br />

«Das Schleudern», diese wenigen Beispiele<br />

der Kapitelüberschriften zeigen schon, wie<br />

eingehend Fahrtechnik und Fahrkunde behandelt<br />

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