E_1933_Zeitung_Nr.013
E_1933_Zeitung_Nr.013
E_1933_Zeitung_Nr.013
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
N° 13 - <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
Tourismus<br />
Der Automobll-Verlad durch<br />
Gotthard- und SImplon-Tunnel.<br />
Anfang Februar fand unter dem Vorsitz von<br />
Direktor Paschoud eine Konferenz von Vertretern<br />
der S. B. B. und des A. C. S. statt, in<br />
welcher auf dessen Veranlassung die dringend<br />
gewordenen Fragen zur Schaffung von<br />
Erleichterungen im Automobilverlad durch<br />
Gotthard- und Simplon-Tunnel besprochen<br />
wurden.<br />
Es waren vor allem vier Fragen, die aufgeworfen<br />
worden waren, und über die in<br />
erster Linie verhandelt werden musste.<br />
1. Einführung eines Einheitstarifs an Stelle<br />
der jetzt gültigen drei Tarife (Gepäckgut,<br />
Eilgut und Frachtgut).<br />
2. Erleichterung und Mithilfe beim Verlad<br />
und Ablad der Automobile durch die S.B.B.<br />
3. Abschaffung der Sondergebühren für den<br />
Verlad von Automobilen am Sonntag, die<br />
heute im Kanton Uri noch verlangt werden.<br />
4/Zukünftiger Verlad an der Simnlonlin'e.<br />
nicht nur in Domodossola, sondern auch<br />
in Iselle.<br />
Zur Frage eines Einheitstarifs äusserten<br />
sich die Bundesbahnvertreter in negativem<br />
Sinne. Es seien die Reglemente, die heute<br />
einer Abänderung entgegensehen. Wollte man<br />
heute für die Automobilisten einen Ausnahmetarif<br />
aufstellen, so würde dadurch ein Präzedenzfall<br />
geschaffen, der z. B. von den Lebensmittelspediteuren<br />
sofort ausgenützt werden<br />
würde. Dem wurde nun ganz richtig<br />
entgegengehalten, dass bei Bestehen der heutigen<br />
hohen Tarife die Schweiz in Zukunft<br />
durch den internationalen Automobilverkehr<br />
umfahren würde, einmal durch den Mont<br />
Cenis und dann im weiteren über die ganzjährig<br />
fahrbare Brennerstrasse. Das könne<br />
den S.B.B. auf keinen Fall gleichgültig sein,<br />
denn heute sei doch mit einem durchschnittlichen<br />
Jahresmittel von 4000 Automobilen, die<br />
»durch den Gotthard transportiert werden, zu<br />
rechnen. Die meisten fahren hin und zurück,<br />
was einer Einnahme der Bahn von 160 000 Fr.<br />
entspricht. Dazu kommen noch die Billets<br />
zweiter Klasse von rund 32 000 Reisenden,<br />
wobei also mit einem Betrag von über<br />
350 000 Fr. zn rechnen ist. der bei etwelcher<br />
Belebung der Tunneltransporte sogar auf<br />
500 000 Fr. gesteigert werden kann. Wenn<br />
die S. B. B. sich nicht entschliessen können,<br />
die Tarife zu senken und einheitlich zu gestalten,<br />
so sind die Automobilverbände und<br />
die Vereinigung «Pro Qotthardstrasse» gezwungen,<br />
ihr Möglichstes zu tun, um den<br />
Gotthard ganzjährig offen zu halten.<br />
Die Antwort, die darauf von Bahnseite gefceben<br />
wurde, zeigt recht deutlich die recht<br />
cekünstelte Tarifpolitik, denn Direktor Paschoud<br />
erklärte, dass im Falle der Offenhaltung<br />
der Gotthardstrasse für den Autotnobilverlad<br />
eben Spezialtarife eingeführt<br />
werden müssten. Es klingt also recht eigentümlich,<br />
dass unter dem Druck der Konkurrenz,<br />
aber auch erst dann, Spezialtarife möglich<br />
sind.<br />
Vorgeschlagen wurden dann von den<br />
S.B.B.-Vertretern eine recht unerwartete<br />
Lösung, indem eine Preisreduktion auf<br />
rrossen Strecken eintreten soll. z. B. für die<br />
Strecke Qöschenen-Locarno eine Taxermässigung<br />
von 198 Fr. auf 80 Fr. 60 und für die<br />
Strecke Aifölo-Zürich von 200 Fr. auf<br />
Sl Fr. 30.<br />
Selbstverständlich liegt in diesen Vorschlägen<br />
kein Entgegenkommen den Automobilisten<br />
gegenüber. Praktisch kommt ein<br />
Bahnverlad auf so lange Strecken gar nicht<br />
in Frage, denn der Verlad wickelt sich fast<br />
tusschliesslich zwischen Göschenen und Airolo<br />
ab. Immerhin sind die Bundesbahnen bereit,<br />
die ganze Angelegenheit noch weiter zu<br />
prüfen.<br />
Zum zweiten Punkt erklärten die S.B.B.-<br />
Vertreter, dass sie sich nicht dazu entschliessen<br />
könnten, den Verlad selber zu besorgen,<br />
da sie nur ein Transportunternehmen<br />
seien. Es wurde dann aber doch vereinbart,<br />
dass der A. C. S. ein Projekt ausarbeiten<br />
solle, das Vorschläge enthalte, um<br />
die Formalitäten für den Bahnverlad zu vereinfachen<br />
und die benötigte Zeit zu verkürzen.<br />
Am ehesten scheint eine Verwirklichung<br />
von Punkt 3 möglich zu sein. Es liegt nämlich<br />
heute ein neues Reglement zur Genehmigung<br />
beim Eisenbahndepartement. das<br />
gestatten würde, die urnerischen Gemeinden<br />
daze zu bringen, von ihren Sonntags-Sondergebühren<br />
abzukommen.<br />
Ebenso sagten die Vertreter der Bahn<br />
ihre volle Unterstützung darin zu. es endlich<br />
zu erreichen, dass der Bahnveriad nicht von<br />
Wie wir bereits in einer der letzten Nummern<br />
mitgeteilt haben, organisiert die Sektion<br />
Genf des A. C. S. auch in diesem Jahre<br />
anlässlich des Salons eine Sternfahrt nach<br />
Genf. Wir sind in der Lage, bereits heute<br />
das Reglement der am 11. März stattfindenden<br />
Veranstaltung besprechen zu können. Das<br />
Rallye ist offen für die Mitglieder des A. C. S.<br />
und aller der A. I. A. C. R. angegliederten<br />
{ Clubs, sowie für Inhaber von internationalen<br />
! Lizenzen für Konkurrenten und Fahrer. Die<br />
Sternfahrt, die bei jeder Witterung durchgeführt<br />
wird, ist als touristische Prüfung ausgeschrieben,<br />
bei der jeder Konkurrent nach<br />
einem gewerteten Stundenmittel eine frei ausgewählte<br />
Strecke zwischen dem Startort und<br />
der Ankunft zurückzulegen hat. Die gewählte<br />
Route hat indessen die schematischen Linien<br />
zu berücksichtigen, welche die verschiedenen<br />
Kontrollorte miteinander verbinden, die auf<br />
einer dem Reglement beigegebenen Karte verzeichnet<br />
sind. (Im Momente, da wir diese<br />
Zeilen schreiben, ist es den Organisatoren<br />
noch nicht möglich, uns die Kontrollorte, die<br />
auf der erwähnten Karte angegeben sind, zu<br />
nennen. Wir werden sie voraussichtlich schon<br />
in der nächsten Nummer veröffentlichen können.)<br />
Die Sternfahrer dürfen ihre zu fahrende<br />
Route nicht so zusammenstellen, dass sie<br />
zweimal die gleiche Etappe berücksichtigen.<br />
Ein Hin- und Herfahren zwischen zwei Kontrollorten<br />
ist vollständig ausgeschlossen. Eine<br />
Ausnahme wird für die von Genf und den<br />
französischen Kontrollen Lyon, Grenoble,<br />
Dijon, Annecy und St-Claude ausgehenden<br />
Teilnehmer gemacht, die das Recht besitzen,<br />
auch ein zweites Mal, also auf dem<br />
Rückweg, die Strecke Lausanne—Genf zu<br />
befahren.<br />
Die Konkurrenten müssen bei der Anmeldung<br />
das von ihnen ausgewählte Itineraire<br />
bekanntgeben. Alle nachträglichen Aenderungen<br />
der gewählten Strecke ziehen Bestrafung<br />
nach sich. Fährt ein Konkurrent eine längere<br />
Route als diejenige, die er offiziell anmeldete,<br />
so wird nur die Länge der zuerst gemeldeten<br />
Strecke gewertet. Falls das Itineraire kürzer<br />
als das offiziell angemeldete ist, so erhält der<br />
Konkurrent entsprechend der fehlenden Distanz<br />
Abzug. Die Berechnung der zurückgelegten<br />
Qesamtdistanz jedes Konkurrenten<br />
wird nach den Eintragungen im Streckenheft<br />
vorgenommen, indem die Kilometer zwischen<br />
den verschiedenen Kontrollorten zusammen-<br />
Brig bis Domodossola bewerkstelligt werden<br />
muss, sondern dass schon in Iselle ausund<br />
eingeladen werden kann. Schwierigkeiten<br />
irgendwelcher Art sollten dieser Aenderung<br />
nicht entgegenstehen. Zollamt und Verladeeinrichtungen<br />
stehen in Iselle zur Verfügung,<br />
und es ist zu hoffe, dass die Schritte<br />
der S.B.B, bei den italienischen Bahnen für<br />
diese Neuerung von Erfolg begleitet sind.<br />
Sicher ist, dass die ganze Aussprache doch<br />
in manchem Punkte Abklärung gebracht hat,<br />
und wenn das positive Resultat auch noch<br />
nicht befriedigend ist, so ist doch ein Schritt<br />
weiter getan, um dem Autotourismus in der<br />
Schweiz in absehbarer Zeit einige Frlp'chterungen<br />
zu schaffen, die so dringend notwendig<br />
geworden sind und die mit Rücksicht auf<br />
die zu erwartenden Einnahmen ebensosehr<br />
im Interesse der Bahn liegen. L.<br />
Epofftnacl&fficffttesi<br />
Der Sport am Genfer Salon<br />
Sternfahrt nach Genf.<br />
gezählt werden. Die offiziellen Streckendistanzen<br />
figurieren auf der schon erwähnten,<br />
dem Reglement beigelegten Sternfahrtskarte.<br />
Die eingehaltene Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
wird nicht für die Gesamtstrecke berechnet,<br />
sondern jeweils für die einzelnen<br />
Streckenabschnitte.<br />
Die Kontrollen sind von 8—12 und 13—15<br />
Uhr geöffnet. Zwischen 12 und 13 Uhr ist<br />
eine Neutralisationsstunde eingelegt, um den<br />
Konkurrenten das Einnehmen eines Imbisses<br />
zu ermöglichen. Bei der Berechnung des<br />
Stundenmittels des betreffenden Routenabschnittes<br />
wird diese Stunde berücksichtigt.<br />
Die geheimen Kontrollen, deren Lage den<br />
Konkurrenten nicht mitgeteilt wird, werden<br />
durch eine gelbe Fahne gekennzeichnet. Der<br />
Kommissär jeder geheimen Kontrolle notiert<br />
die Zeit der Durchfahrt jedes Konkurrenten<br />
im Streckenheft.<br />
Der Start erfolgt in einem der Kontrollorte,<br />
den die Konkurrenten bei ihrer Anmeldung<br />
als Ausgangspunkt der Fahrt bezeichnet<br />
haben. Die Abfahrt wird von morgens 8 Uhr<br />
an mit je einer Minute Intervalle zwischen<br />
jedem Konkurrenten erteilt. Für die Fahrer,<br />
die von den auf französischem Boden liegenden<br />
Kontrollen ausgehen, wurde der Start auf<br />
7 Uhr morgens franz. Zeit festgesetzt. Als<br />
offizielle Zeit gilt die Bahnhofzeit in den verschiedenen<br />
Orten. Die Ankunft in Genf beim<br />
Palais des Expositions, wo die Zielkontrolle<br />
installiert ist, muss zwischen 14 Uhr 30 und<br />
17 Uhr 30 vor sich gehen.<br />
Nach dem Eintreffen in Genf haben die<br />
Sternfahrtteilnehmer eine obligatorische Geschmeidigkeitsprüfung<br />
zu bestreiten, die im<br />
Klassement ihre Berücksichtigung findet. Die<br />
Aufgabe besteht darin, zuerst 100 m möglichst<br />
langsam und sodann, ohne anzuhalten,<br />
100 folgende Meter möglichst schnell zu befahren.<br />
Die Prüfung geht nach dem folgenden<br />
Schema vor sich:<br />
30 m<br />
t<br />
100 m 100 m<br />
Der bei a' placierte Wagen hat 30 m zur<br />
Verfügung, um richtig anfahren zu können;<br />
die Strecke A—B, die 100 m lang ist, ist dann<br />
mit möglichst grosser Langsamkeit zu befahren.<br />
Ohne anzuhalten, hat der Konkurrent<br />
von B aus seinen Wagen zu beschleunigen,<br />
um die ebenfalls 100 m lange Strecke B—C<br />
mit der grösstmöglichsten Geschwindigkeit<br />
zu erledigen.<br />
Für das Endklassement werden gewerfet:<br />
1. die zurückgelegte Strecke; 2. die Durchschnittsgeschwindigkeit<br />
auf jedem Streckenabschnitt<br />
und 3. dte Geschmeidigkeitsprüfung.<br />
Für je fünf, gefahrene Kilometer oder ein<br />
Bruchstück davon wird ein Punkt erteilt. In<br />
keinem Falle darf die Zahl der zugeteilten<br />
Punkte grösser als 60 sein.<br />
Für die Wagenklasse bis 1500 ccm ist ein<br />
Stundenmittel von 40 km vorgeschrieben, für<br />
die Klasse bis 3000 ccm ein solches von 45 km<br />
und für die Wagen über 3000 ccm ein Durchschnitt<br />
von 50 Stdkm. Die gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten<br />
auf jedem Streckenabschnitt<br />
werden mit Punkten bewertet. Für<br />
die genaue Einhaltung des Mittels sind 120<br />
Punkte reserviert, für jeden ganzen oder angebrochenen<br />
Kilometer Ueber- oder Unterschreitung<br />
des angegebenen Durchschnittes<br />
wird ein Punkt von dem Total von 120 abgezogen.<br />
Auch die Resultate der Geschmeidigkeitsprüfung<br />
kommen durch eine Punktbewertung<br />
in Anrechnung. Jeder Konkurrent<br />
erhält die Punktzahl, die sich aus dem Ver-<br />
T<br />
hältnis j ergibt, dabei ist T die Zeit, die für<br />
die Strecke A—B, und t die Zeit, die für die<br />
Strecke B—C benötigt wurde.<br />
Das Reglement sieht ein Generalklassement<br />
für alle Wagen vor, das die verschiedenen<br />
Zylinderinhalte nicht berücksichtigt. Zum<br />
Sieger wird derjenige Fahrer erklärt, der am<br />
meisten Punkte erworben hat. Einem Drittel<br />
der klassierten Teilnehmer werden Preise<br />
verabfolgt, alle anderen Konkurrenten der<br />
StenTahrt erhalten ein Rallve-Andenken.<br />
Auch in diesem Jahre wird wieder eine<br />
Spezialkonkurrenz f ür den Mejrevet-Becher<br />
ausgeschrieben. Bekanntlich hat ihn die Sektion<br />
Bern des A. C. S. bereits zum zweiten<br />
Male inne; erringt sie den Wanderbecher<br />
auch ein drittes Mal, so geht er in ihren endgültigen<br />
Besitz über. Bewertet werden die<br />
Resultate der drei bestklassierten Mitglieder<br />
der gleichen A. C. S.-Sektion; dabei werden<br />
die verschiedenen Ränge addiert, und Sieger<br />
bleiben die Konkurrenten mit der kleinsten<br />
Punktzahl. (Der E r ste = 1 Punkt, der Zweite<br />
= 2 Punkte usw.)<br />
Anmeldungen werden his zum 4. März von<br />
der Sektion Genf des A. C. S.. 43, rue du<br />
RlTne, entgegengenommen. (Nenngeld pro<br />
Wagen 30 Fr.) Nenmt"