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E_1933_Zeitung_Nr.013

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N° 13 - <strong>1933</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

Tourismus<br />

Der Automobll-Verlad durch<br />

Gotthard- und SImplon-Tunnel.<br />

Anfang Februar fand unter dem Vorsitz von<br />

Direktor Paschoud eine Konferenz von Vertretern<br />

der S. B. B. und des A. C. S. statt, in<br />

welcher auf dessen Veranlassung die dringend<br />

gewordenen Fragen zur Schaffung von<br />

Erleichterungen im Automobilverlad durch<br />

Gotthard- und Simplon-Tunnel besprochen<br />

wurden.<br />

Es waren vor allem vier Fragen, die aufgeworfen<br />

worden waren, und über die in<br />

erster Linie verhandelt werden musste.<br />

1. Einführung eines Einheitstarifs an Stelle<br />

der jetzt gültigen drei Tarife (Gepäckgut,<br />

Eilgut und Frachtgut).<br />

2. Erleichterung und Mithilfe beim Verlad<br />

und Ablad der Automobile durch die S.B.B.<br />

3. Abschaffung der Sondergebühren für den<br />

Verlad von Automobilen am Sonntag, die<br />

heute im Kanton Uri noch verlangt werden.<br />

4/Zukünftiger Verlad an der Simnlonlin'e.<br />

nicht nur in Domodossola, sondern auch<br />

in Iselle.<br />

Zur Frage eines Einheitstarifs äusserten<br />

sich die Bundesbahnvertreter in negativem<br />

Sinne. Es seien die Reglemente, die heute<br />

einer Abänderung entgegensehen. Wollte man<br />

heute für die Automobilisten einen Ausnahmetarif<br />

aufstellen, so würde dadurch ein Präzedenzfall<br />

geschaffen, der z. B. von den Lebensmittelspediteuren<br />

sofort ausgenützt werden<br />

würde. Dem wurde nun ganz richtig<br />

entgegengehalten, dass bei Bestehen der heutigen<br />

hohen Tarife die Schweiz in Zukunft<br />

durch den internationalen Automobilverkehr<br />

umfahren würde, einmal durch den Mont<br />

Cenis und dann im weiteren über die ganzjährig<br />

fahrbare Brennerstrasse. Das könne<br />

den S.B.B. auf keinen Fall gleichgültig sein,<br />

denn heute sei doch mit einem durchschnittlichen<br />

Jahresmittel von 4000 Automobilen, die<br />

»durch den Gotthard transportiert werden, zu<br />

rechnen. Die meisten fahren hin und zurück,<br />

was einer Einnahme der Bahn von 160 000 Fr.<br />

entspricht. Dazu kommen noch die Billets<br />

zweiter Klasse von rund 32 000 Reisenden,<br />

wobei also mit einem Betrag von über<br />

350 000 Fr. zn rechnen ist. der bei etwelcher<br />

Belebung der Tunneltransporte sogar auf<br />

500 000 Fr. gesteigert werden kann. Wenn<br />

die S. B. B. sich nicht entschliessen können,<br />

die Tarife zu senken und einheitlich zu gestalten,<br />

so sind die Automobilverbände und<br />

die Vereinigung «Pro Qotthardstrasse» gezwungen,<br />

ihr Möglichstes zu tun, um den<br />

Gotthard ganzjährig offen zu halten.<br />

Die Antwort, die darauf von Bahnseite gefceben<br />

wurde, zeigt recht deutlich die recht<br />

cekünstelte Tarifpolitik, denn Direktor Paschoud<br />

erklärte, dass im Falle der Offenhaltung<br />

der Gotthardstrasse für den Autotnobilverlad<br />

eben Spezialtarife eingeführt<br />

werden müssten. Es klingt also recht eigentümlich,<br />

dass unter dem Druck der Konkurrenz,<br />

aber auch erst dann, Spezialtarife möglich<br />

sind.<br />

Vorgeschlagen wurden dann von den<br />

S.B.B.-Vertretern eine recht unerwartete<br />

Lösung, indem eine Preisreduktion auf<br />

rrossen Strecken eintreten soll. z. B. für die<br />

Strecke Qöschenen-Locarno eine Taxermässigung<br />

von 198 Fr. auf 80 Fr. 60 und für die<br />

Strecke Aifölo-Zürich von 200 Fr. auf<br />

Sl Fr. 30.<br />

Selbstverständlich liegt in diesen Vorschlägen<br />

kein Entgegenkommen den Automobilisten<br />

gegenüber. Praktisch kommt ein<br />

Bahnverlad auf so lange Strecken gar nicht<br />

in Frage, denn der Verlad wickelt sich fast<br />

tusschliesslich zwischen Göschenen und Airolo<br />

ab. Immerhin sind die Bundesbahnen bereit,<br />

die ganze Angelegenheit noch weiter zu<br />

prüfen.<br />

Zum zweiten Punkt erklärten die S.B.B.-<br />

Vertreter, dass sie sich nicht dazu entschliessen<br />

könnten, den Verlad selber zu besorgen,<br />

da sie nur ein Transportunternehmen<br />

seien. Es wurde dann aber doch vereinbart,<br />

dass der A. C. S. ein Projekt ausarbeiten<br />

solle, das Vorschläge enthalte, um<br />

die Formalitäten für den Bahnverlad zu vereinfachen<br />

und die benötigte Zeit zu verkürzen.<br />

Am ehesten scheint eine Verwirklichung<br />

von Punkt 3 möglich zu sein. Es liegt nämlich<br />

heute ein neues Reglement zur Genehmigung<br />

beim Eisenbahndepartement. das<br />

gestatten würde, die urnerischen Gemeinden<br />

daze zu bringen, von ihren Sonntags-Sondergebühren<br />

abzukommen.<br />

Ebenso sagten die Vertreter der Bahn<br />

ihre volle Unterstützung darin zu. es endlich<br />

zu erreichen, dass der Bahnveriad nicht von<br />

Wie wir bereits in einer der letzten Nummern<br />

mitgeteilt haben, organisiert die Sektion<br />

Genf des A. C. S. auch in diesem Jahre<br />

anlässlich des Salons eine Sternfahrt nach<br />

Genf. Wir sind in der Lage, bereits heute<br />

das Reglement der am 11. März stattfindenden<br />

Veranstaltung besprechen zu können. Das<br />

Rallye ist offen für die Mitglieder des A. C. S.<br />

und aller der A. I. A. C. R. angegliederten<br />

{ Clubs, sowie für Inhaber von internationalen<br />

! Lizenzen für Konkurrenten und Fahrer. Die<br />

Sternfahrt, die bei jeder Witterung durchgeführt<br />

wird, ist als touristische Prüfung ausgeschrieben,<br />

bei der jeder Konkurrent nach<br />

einem gewerteten Stundenmittel eine frei ausgewählte<br />

Strecke zwischen dem Startort und<br />

der Ankunft zurückzulegen hat. Die gewählte<br />

Route hat indessen die schematischen Linien<br />

zu berücksichtigen, welche die verschiedenen<br />

Kontrollorte miteinander verbinden, die auf<br />

einer dem Reglement beigegebenen Karte verzeichnet<br />

sind. (Im Momente, da wir diese<br />

Zeilen schreiben, ist es den Organisatoren<br />

noch nicht möglich, uns die Kontrollorte, die<br />

auf der erwähnten Karte angegeben sind, zu<br />

nennen. Wir werden sie voraussichtlich schon<br />

in der nächsten Nummer veröffentlichen können.)<br />

Die Sternfahrer dürfen ihre zu fahrende<br />

Route nicht so zusammenstellen, dass sie<br />

zweimal die gleiche Etappe berücksichtigen.<br />

Ein Hin- und Herfahren zwischen zwei Kontrollorten<br />

ist vollständig ausgeschlossen. Eine<br />

Ausnahme wird für die von Genf und den<br />

französischen Kontrollen Lyon, Grenoble,<br />

Dijon, Annecy und St-Claude ausgehenden<br />

Teilnehmer gemacht, die das Recht besitzen,<br />

auch ein zweites Mal, also auf dem<br />

Rückweg, die Strecke Lausanne—Genf zu<br />

befahren.<br />

Die Konkurrenten müssen bei der Anmeldung<br />

das von ihnen ausgewählte Itineraire<br />

bekanntgeben. Alle nachträglichen Aenderungen<br />

der gewählten Strecke ziehen Bestrafung<br />

nach sich. Fährt ein Konkurrent eine längere<br />

Route als diejenige, die er offiziell anmeldete,<br />

so wird nur die Länge der zuerst gemeldeten<br />

Strecke gewertet. Falls das Itineraire kürzer<br />

als das offiziell angemeldete ist, so erhält der<br />

Konkurrent entsprechend der fehlenden Distanz<br />

Abzug. Die Berechnung der zurückgelegten<br />

Qesamtdistanz jedes Konkurrenten<br />

wird nach den Eintragungen im Streckenheft<br />

vorgenommen, indem die Kilometer zwischen<br />

den verschiedenen Kontrollorten zusammen-<br />

Brig bis Domodossola bewerkstelligt werden<br />

muss, sondern dass schon in Iselle ausund<br />

eingeladen werden kann. Schwierigkeiten<br />

irgendwelcher Art sollten dieser Aenderung<br />

nicht entgegenstehen. Zollamt und Verladeeinrichtungen<br />

stehen in Iselle zur Verfügung,<br />

und es ist zu hoffe, dass die Schritte<br />

der S.B.B, bei den italienischen Bahnen für<br />

diese Neuerung von Erfolg begleitet sind.<br />

Sicher ist, dass die ganze Aussprache doch<br />

in manchem Punkte Abklärung gebracht hat,<br />

und wenn das positive Resultat auch noch<br />

nicht befriedigend ist, so ist doch ein Schritt<br />

weiter getan, um dem Autotourismus in der<br />

Schweiz in absehbarer Zeit einige Frlp'chterungen<br />

zu schaffen, die so dringend notwendig<br />

geworden sind und die mit Rücksicht auf<br />

die zu erwartenden Einnahmen ebensosehr<br />

im Interesse der Bahn liegen. L.<br />

Epofftnacl&fficffttesi<br />

Der Sport am Genfer Salon<br />

Sternfahrt nach Genf.<br />

gezählt werden. Die offiziellen Streckendistanzen<br />

figurieren auf der schon erwähnten,<br />

dem Reglement beigelegten Sternfahrtskarte.<br />

Die eingehaltene Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

wird nicht für die Gesamtstrecke berechnet,<br />

sondern jeweils für die einzelnen<br />

Streckenabschnitte.<br />

Die Kontrollen sind von 8—12 und 13—15<br />

Uhr geöffnet. Zwischen 12 und 13 Uhr ist<br />

eine Neutralisationsstunde eingelegt, um den<br />

Konkurrenten das Einnehmen eines Imbisses<br />

zu ermöglichen. Bei der Berechnung des<br />

Stundenmittels des betreffenden Routenabschnittes<br />

wird diese Stunde berücksichtigt.<br />

Die geheimen Kontrollen, deren Lage den<br />

Konkurrenten nicht mitgeteilt wird, werden<br />

durch eine gelbe Fahne gekennzeichnet. Der<br />

Kommissär jeder geheimen Kontrolle notiert<br />

die Zeit der Durchfahrt jedes Konkurrenten<br />

im Streckenheft.<br />

Der Start erfolgt in einem der Kontrollorte,<br />

den die Konkurrenten bei ihrer Anmeldung<br />

als Ausgangspunkt der Fahrt bezeichnet<br />

haben. Die Abfahrt wird von morgens 8 Uhr<br />

an mit je einer Minute Intervalle zwischen<br />

jedem Konkurrenten erteilt. Für die Fahrer,<br />

die von den auf französischem Boden liegenden<br />

Kontrollen ausgehen, wurde der Start auf<br />

7 Uhr morgens franz. Zeit festgesetzt. Als<br />

offizielle Zeit gilt die Bahnhofzeit in den verschiedenen<br />

Orten. Die Ankunft in Genf beim<br />

Palais des Expositions, wo die Zielkontrolle<br />

installiert ist, muss zwischen 14 Uhr 30 und<br />

17 Uhr 30 vor sich gehen.<br />

Nach dem Eintreffen in Genf haben die<br />

Sternfahrtteilnehmer eine obligatorische Geschmeidigkeitsprüfung<br />

zu bestreiten, die im<br />

Klassement ihre Berücksichtigung findet. Die<br />

Aufgabe besteht darin, zuerst 100 m möglichst<br />

langsam und sodann, ohne anzuhalten,<br />

100 folgende Meter möglichst schnell zu befahren.<br />

Die Prüfung geht nach dem folgenden<br />

Schema vor sich:<br />

30 m<br />

t<br />

100 m 100 m<br />

Der bei a' placierte Wagen hat 30 m zur<br />

Verfügung, um richtig anfahren zu können;<br />

die Strecke A—B, die 100 m lang ist, ist dann<br />

mit möglichst grosser Langsamkeit zu befahren.<br />

Ohne anzuhalten, hat der Konkurrent<br />

von B aus seinen Wagen zu beschleunigen,<br />

um die ebenfalls 100 m lange Strecke B—C<br />

mit der grösstmöglichsten Geschwindigkeit<br />

zu erledigen.<br />

Für das Endklassement werden gewerfet:<br />

1. die zurückgelegte Strecke; 2. die Durchschnittsgeschwindigkeit<br />

auf jedem Streckenabschnitt<br />

und 3. dte Geschmeidigkeitsprüfung.<br />

Für je fünf, gefahrene Kilometer oder ein<br />

Bruchstück davon wird ein Punkt erteilt. In<br />

keinem Falle darf die Zahl der zugeteilten<br />

Punkte grösser als 60 sein.<br />

Für die Wagenklasse bis 1500 ccm ist ein<br />

Stundenmittel von 40 km vorgeschrieben, für<br />

die Klasse bis 3000 ccm ein solches von 45 km<br />

und für die Wagen über 3000 ccm ein Durchschnitt<br />

von 50 Stdkm. Die gefahrenen Durchschnittsgeschwindigkeiten<br />

auf jedem Streckenabschnitt<br />

werden mit Punkten bewertet. Für<br />

die genaue Einhaltung des Mittels sind 120<br />

Punkte reserviert, für jeden ganzen oder angebrochenen<br />

Kilometer Ueber- oder Unterschreitung<br />

des angegebenen Durchschnittes<br />

wird ein Punkt von dem Total von 120 abgezogen.<br />

Auch die Resultate der Geschmeidigkeitsprüfung<br />

kommen durch eine Punktbewertung<br />

in Anrechnung. Jeder Konkurrent<br />

erhält die Punktzahl, die sich aus dem Ver-<br />

T<br />

hältnis j ergibt, dabei ist T die Zeit, die für<br />

die Strecke A—B, und t die Zeit, die für die<br />

Strecke B—C benötigt wurde.<br />

Das Reglement sieht ein Generalklassement<br />

für alle Wagen vor, das die verschiedenen<br />

Zylinderinhalte nicht berücksichtigt. Zum<br />

Sieger wird derjenige Fahrer erklärt, der am<br />

meisten Punkte erworben hat. Einem Drittel<br />

der klassierten Teilnehmer werden Preise<br />

verabfolgt, alle anderen Konkurrenten der<br />

StenTahrt erhalten ein Rallve-Andenken.<br />

Auch in diesem Jahre wird wieder eine<br />

Spezialkonkurrenz f ür den Mejrevet-Becher<br />

ausgeschrieben. Bekanntlich hat ihn die Sektion<br />

Bern des A. C. S. bereits zum zweiten<br />

Male inne; erringt sie den Wanderbecher<br />

auch ein drittes Mal, so geht er in ihren endgültigen<br />

Besitz über. Bewertet werden die<br />

Resultate der drei bestklassierten Mitglieder<br />

der gleichen A. C. S.-Sektion; dabei werden<br />

die verschiedenen Ränge addiert, und Sieger<br />

bleiben die Konkurrenten mit der kleinsten<br />

Punktzahl. (Der E r ste = 1 Punkt, der Zweite<br />

= 2 Punkte usw.)<br />

Anmeldungen werden his zum 4. März von<br />

der Sektion Genf des A. C. S.. 43, rue du<br />

RlTne, entgegengenommen. (Nenngeld pro<br />

Wagen 30 Fr.) Nenmt"

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