E_1933_Zeitung_Nr.102
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N° 102 - <strong>1933</strong> ÄUTOMOBIL-REVUE 5<br />
Eisenbahn und Automobil<br />
Fortsetzung von Seite 2<br />
e) Die Eisenbahnen sollen ermächtigt werden,<br />
ihre Beförderungssätze innerhalb bestimmter Grenzu<br />
verändern;<br />
f) Obwohl das Recht der Verfrachter auf gleiche<br />
Beförderungssätze unter gleichen Bedingungen unbedingt<br />
anerkannt werden müsste, so sind doch<br />
z. B. für Abonnementstarife gewisse Ausnahmen<br />
zu machen. Diese Ausnahmen dürften jedoch die<br />
unbedingte Veröffentlichungspflicht nicht berühren;<br />
g) die den Eisenbahnen zu Zwecken der Landesverteidigung<br />
aufgelegten Leistungen, die Beförderung<br />
von Abgeordneten, Regierungsbeamten,<br />
Post, sowie Gefangenen usw. müssten nach, den<br />
gewöhnlichen Sätzen vergütet werden;<br />
h) die den Eisenbahnen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen<br />
auferlegten Beschränkungen sollten<br />
die gleichen sein, wie für Kraftverkehrsunternehmen.<br />
Um die hier vorgezeichneten Ziele zu erreichen,<br />
müsste im Rahmen des regulierten<br />
Wettbewerbs für den Kraftverkehr folgendes<br />
-festgelegt werden:<br />
1. Technische Bedingungen t<br />
a) zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf<br />
den Landistrassen und zur Beschränkung<br />
der sich für die Oeffentlichkeit ergebenden<br />
Nachteile (Führerscheinzwang, Ausstattung<br />
der Fahrzeuge mit den notwendigen<br />
Signalapparaten, periodische Kontrolle<br />
der Fahrzeuge auf Beförderungsfähigkeit,<br />
Benutzungsverbot bestimmter<br />
Strassen, und vor allem Beschränkung<br />
der Ausmäste von Lastkraftwagen, Omnibussen,<br />
Zirkus- und anderen Wohnwagen,<br />
Anhängern und Wagenzügen);<br />
b) zum Schutz von Strassen und Brücken<br />
gegen übermässige Abnutzung und von<br />
Gebäuden gegen Beschädigung (allmähliches<br />
Verbot von Vollgummireifen, Bestimmung<br />
der Zahl der Achsen und Anhänger<br />
nach der Ladefähigkeit, Begrenzung<br />
des zulässigen Höchstbruttogewichts).<br />
2. Gesetzliehe Bestimmungen: Bestimmung deT<br />
den Verkehrsunternehmen obliegenden Haftpflicht.<br />
Die Einführung einer ausreichenden Zwangsversicherung<br />
zum mindesten Dritten gegenüber, wäre<br />
vorzusehen.<br />
3. Arbeitsbedingungen: Festsetzung der Arheits-<br />
und Ruhestunden.<br />
Ausser diesen für den ganzen Kraftverkehr<br />
geltenden Bestimmungen müssten noch besondere<br />
Bestimmungen für gewerbsmässige<br />
Verkehrsunternehmungen getroffen werden:<br />
Alle gewerbsmässigen Verkehrsunternehmen<br />
müssten behördlich genehmigt werden (Lizenzsystem).<br />
Den öffentlichen und regelmässigen Verkehrsunternehmen<br />
wäre die Pflicht zur Aufrechterhaltung<br />
eines regelmässigen Dienstes aufzuerlegen; sie<br />
müssten ferner verpflichtet sein, im Rahmen ihrer<br />
technischen Möglichkeiten alle Personen und Gü-<br />
"ter auf Anforderung zu befördern. In allen Fällen<br />
müssten sie verpflichtet werden, ihre Tarife<br />
zu veröffentlichen und sie gleichmässig für alle<br />
Verfrachter anzuwenden; letzteres allerdings mit<br />
den fÜT die Eisenbahnen vorgesehenen Ausnahmen.<br />
Nur solche Unternehmen sollten zum öffentlichen<br />
und regelmässigen Verkehrsdienst zugelassen<br />
werden, die hierfür alle erforderlichen Garantien<br />
bieten.<br />
Es ist klar, dass die Anforderungen, die<br />
in Zukunft an alle Ueberlandverkehrsunternehmen<br />
gestellt werden müssen, nur noch<br />
solche Unternehmen fortbestehen lassen können,<br />
die in der Lage sind, die Bedingungen<br />
zu erfüllen, die im Interesse der Aufrechterhaltung<br />
eines leistungsfähigen Ueberlandverkehrs<br />
erfüllt werden müssen. Augenscheinlich<br />
würde es dem Allgemeininteresse<br />
zuwiderlaufen, auf Massnahmen zu verzichten,<br />
die für die Organisation des gesamten<br />
Verkehrswesens wesentlich sind, und deren<br />
Durchführung bei grösseren gewerblichen<br />
Unternehmen keinen Schwierigkeiten begegnet,<br />
nur damit solche Einzelunternehmen im<br />
Ueberlandverkehr am Leben erhalten bleiben,<br />
deren Verkehrsleistungen vielfach minderwertig<br />
sind, und deren Regulierung und<br />
Kontrolle unüberwindliche Schwierigkeiten<br />
machen würde. Schon jetzt neigt man dazu,<br />
die Betriebe zu grösseren Einheiten zusammenzufassen.<br />
Man wird sich darüber<br />
klar werden, dass diese Entwicklung notwendig<br />
weitergehen muss, wie sich die zukünftigen<br />
Beziehungen zwischen Eisenbahn und<br />
Kraftwagen auch immer gestalten mögen.<br />
Auf diesen Gebieten dürfte im internationalen<br />
Interesse eine internationale Vereinheitlichung<br />
der Regulierungen im Ueberlandverkehr<br />
möglich und sogar ausserordentlich<br />
wünschenswert sein. Das gilt insbesondere<br />
für die Ausmasse und das Gewicht der Fahrzeuge,<br />
die Signalapparate, den Höchstachsendruck,<br />
die Ausmasse der Reifen, sowie für<br />
die mit der gesetzlichen Haftung der Unternehmer<br />
zusammenhängenden Fragen.<br />
Diejenigen Länder, die diese Politik des<br />
regulierten Wettbewerbes befolgen, werden<br />
genau zu prüfen haben, in welchem Umfang<br />
die Eisenbahnen ermächtigt sein sollen, ihre<br />
Tarife den Wettbewerbsverhältnissen frei anzupassen.<br />
In Anbetracht der bedenklichen Auswirkungen,<br />
die eine Erhöhung der Tarife für Massengüter<br />
als Ausgleich für eine unvermeidliche<br />
Senkung der höheren Tarife auf das gesamte<br />
Wirtschaftsleben und besonders auf die Industrie<br />
eines Landes haben müsste, könnte<br />
man vielleicht zu dem Ergebnis kommen,<br />
dass den Eisenbahnen ein solcher Tarifausgleich<br />
nicht erlaubt werden sollte. Um die<br />
Eisenbahnen für eine solche Beschränkung<br />
ihrer Freiheit zu entschädigen, sind in vielen<br />
Ländern Kontrollmassnahmen eingeführt worden,<br />
mit dem Ziel, den Kraftverkehrsbetrieb<br />
im Einklang mit den Verkehrsbedürfnissen<br />
und unter Berücksichtigung der schon bestehenden<br />
Verkehrseinrichtungen zu beschränken.<br />
Diese Massnahmen bestehen im' allgemeinen<br />
in einer Beschränkung der Zahl der behördlich<br />
zugelassenen Kraftverkehrsunternehmen.<br />
In manchen Fällen geht diese Beschränkung<br />
bis zur Erteilung einer ausschliesslichen<br />
Konzession. Andere Massnahmen<br />
bestehen u. a. im Verbot gewisser<br />
Fahrzeugtypen oder bestimmter Streckenführung<br />
oder in der Beschränkung des Verkehrs<br />
auf eine bestimmte Maximalentfernung.<br />
Gelegentlich wird sogar dem Kraftverkehr<br />
die Beförderung bestimmter Güterklassen<br />
untersagt<br />
Derartige Massnahmen, deren Anwendungsmöglichkeit<br />
in den einzelnen Ländern sehr<br />
verschieden sein wird, enthalten mehr oder<br />
weniger Elemente eines Monopols. Sie haben<br />
daher den Nachteil, die Arbeitsteilung zwischen<br />
Eisenbahn und Kraftwagen durch Anwendung<br />
der beiden einander widersprechenden<br />
Grundsätze des Monopols und des Wettbewerbes<br />
herbeiführen zu wollen. Infolgedessen<br />
tragen diese Massnahmen unweigerlich<br />
einen willkürlichen Charakter. Aus diesen<br />
Gründen haben sich die obengegebenen<br />
Kontrollmassnahmen in der Praxis als schwer<br />
durchführbar erwiesen. Das Bestehen des<br />
Werkverkehrs hat nur dazu beigetragen,<br />
diese Schwierigkeiten zu erhöhen, besonders<br />
dort, wo dem Werkverkehr jede entgeltliche<br />
Güterbeförderung verboten war.<br />
Man könnte als Alternative vorziehen, die<br />
Eisenbahnen dadurch zu entschädigen, dass<br />
man die Betriebskosten der beiden Transportarten<br />
auszugleichen sucht. Diese Massnahmen<br />
könnten entweder auf eine höhere Besteuerung<br />
des Kraftverkehrs hinauslaufen<br />
oder in Bestimmungen zur Verminderung der<br />
Wettbewerbsfähigkeit des Kraftverkehrs bestehen,<br />
z. B. allgemeine Beschränkung der<br />
Fahrzeuggrössen.<br />
Befolgt man weder die eine noch die andere<br />
Methode (Beschränkung des Kraftverkehrs<br />
oder Ausgleich der Betriebskosten),<br />
so ist nur noch eine dritte Lösung möglich,<br />
die in manchen Ländern zur Anwendung<br />
kommt; sie besteht darin, dass die Eisenbahnen<br />
direkt oder indirekt aus Mitteln des<br />
öffentlichen Haushaltes subventioniert werden,<br />
um sie für Betriebsverluste zu entschädigen<br />
und ihnen die Beschaffung des für<br />
ihre Entwicklung erforderlichen Kapitals zu<br />
sichern.<br />
Schlussbetrachtung.<br />
Die in diesem Bericht angegebenen Methoden<br />
der Koordination von Eisenbahn und<br />
Kraftwagen können selbstverständlich die<br />
Eisenbahnen nicht von der Notwendigkeit befreien,<br />
ihre Verwaltung, ihren Betrieb und<br />
ihre technischen Einrichtungen den neuesten<br />
Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschrittes<br />
und den wechselnden Bedürfnissen<br />
der Oeffentlichkeit und vor allem der Entwicklung<br />
der Wirtschaft anzupassen. Diese<br />
Anpassung sollte insbesondere eine Verringerung<br />
der Selbstkosten zum Ziel haben und<br />
letzten Endes zu einer Herabsetzung der Tarife<br />
führen.<br />
Es bleibt noch abzuwarten, inwieweit die<br />
Eisenbahnen bei reguliertem Wettbewerb sich<br />
durch Organisation und Anpassung einen<br />
« Platz an der Sonne » erhalten können. Sehr<br />
viele Umstände deuten darauf hin, dass die<br />
Eisenbahnen, mit Ausnahme der Lokalbahnen,<br />
weniger unter dem Wettbewerb des Kraftverkehrs<br />
als unter der Wirtschaftskrise leiden.<br />
Es spricht viel dafür, dass bei Belebung<br />
der Wirtschaft sowohl für die Eisenbahn wie<br />
für den Kraftwagen, wenigstens für eine<br />
Reihe von Jahren, genügend Verkehr vorhanden<br />
sein wird. Der grosse Teil des Verkehrs,<br />
für den die beiden Verkehrsmittel sich ergänzen<br />
und nicht miteinander im Wettbewerb<br />
stehen, ist bereits hervorgehoben worden.<br />
Der Ausschuss hat beschlossen, keines der<br />
im vorliegenden Bericht erwähnten und<br />
untersuchten Systeme allgemein zur Annahme<br />
zu empfehlen. Er ist allerdings einstimmig<br />
zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />
das System des unbeschränkten Wettbewerbs<br />
unmöglich ist.<br />
Angesichts der vorangehenden Erwähnungen<br />
ist es kaum nötig, noch einmal die Bedeutung<br />
der Entscheidung, die in jedem Land<br />
getroffen werden muss, hervorzuheben, da<br />
sie die gesamte Tarifstruktur des Verkehrswesens<br />
der einzelnen Länder und folglich<br />
auch die Standortsverhältnisse der Industrien<br />
beeinflusst. Es handelt sich hier aber auch<br />
um eine Frage von internationaler Bedeutung,<br />
denn wenn die wichtigsten Länder dabei<br />
nicht eine ähnliche Politik treiben, so besteht<br />
die Gefahr, dass die Verkehrstarife im<br />
internationalen Wettbewerb in Verwirrung<br />
geraten und dass die Möglichkeit, die Binnentarife<br />
den strukturellen Veränderungen des<br />
Verkehrswesens anzupassen, wesentlich verringert<br />
wird.<br />
hat zufriedene Kunden, weil sie<br />
seit über 30 Jahren stets die<br />
Interessen ihrer Kundschaft über<br />
alles berücksichtigt, indem sie<br />
nicht nur Wagen unübertroffener<br />
Qualität, sondern auch solche,<br />
die nicht veralten, baut.<br />
WAS SCHWEIZER-BESITZER SCHREIBEN:<br />
„loh bin mit meinem 6-Zyl. -Minerva-Tourenwagen<br />
sehr zufrieden. Seine solide Konstruktion<br />
verbürgt absolute Sicherheit bei ruhigem und<br />
fast geräuschlosem Gang des Motors." Dr. v.W. inV.<br />
„Wir haben mit unserem Minerva-6-Zyl., 30 PS, der<br />
nun 80.000 km abgefahren hat, nur die besten<br />
Erfahrungen gemacht." K. K. in A.<br />
„Ichfahre seit 1930 einenMinerva, 32PS, 6Zyl.<br />
und bin mit dem Wagen in jeder Beziehung ausserordentlich<br />
zufrieden." I. B. in S.<br />
„Wirhabenmitunsernbeiden6-Zyl.l7-und27-PS-<br />
Minervadie allerbesten Erfahrungen gemacht u.<br />
empfehlen diese Marke aufs beste." G.&Co. inB.<br />
„Unser Minerva, Modell 1928, 30 PS, hat bis<br />
heute 55.000 km gefahren ohne Reparaturen von<br />
Belang. Der Wagen hat sehr ruhigen Gang und ist<br />
durchaus zuverlässig". K. in W.<br />
„Wir sind mit den in unserem Betriebe sich<br />
befindenden Minerva-Automobilen sehr zufrieden."<br />
G. in Z.<br />
Originale stehen zur Verfügung der Interessenten.<br />
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