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E_1933_Zeitung_Nr.102

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N° 102 - <strong>1933</strong> ÄUTOMOBIL-REVUE 5<br />

Eisenbahn und Automobil<br />

Fortsetzung von Seite 2<br />

e) Die Eisenbahnen sollen ermächtigt werden,<br />

ihre Beförderungssätze innerhalb bestimmter Grenzu<br />

verändern;<br />

f) Obwohl das Recht der Verfrachter auf gleiche<br />

Beförderungssätze unter gleichen Bedingungen unbedingt<br />

anerkannt werden müsste, so sind doch<br />

z. B. für Abonnementstarife gewisse Ausnahmen<br />

zu machen. Diese Ausnahmen dürften jedoch die<br />

unbedingte Veröffentlichungspflicht nicht berühren;<br />

g) die den Eisenbahnen zu Zwecken der Landesverteidigung<br />

aufgelegten Leistungen, die Beförderung<br />

von Abgeordneten, Regierungsbeamten,<br />

Post, sowie Gefangenen usw. müssten nach, den<br />

gewöhnlichen Sätzen vergütet werden;<br />

h) die den Eisenbahnen hinsichtlich der Arbeitsbedingungen<br />

auferlegten Beschränkungen sollten<br />

die gleichen sein, wie für Kraftverkehrsunternehmen.<br />

Um die hier vorgezeichneten Ziele zu erreichen,<br />

müsste im Rahmen des regulierten<br />

Wettbewerbs für den Kraftverkehr folgendes<br />

-festgelegt werden:<br />

1. Technische Bedingungen t<br />

a) zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf<br />

den Landistrassen und zur Beschränkung<br />

der sich für die Oeffentlichkeit ergebenden<br />

Nachteile (Führerscheinzwang, Ausstattung<br />

der Fahrzeuge mit den notwendigen<br />

Signalapparaten, periodische Kontrolle<br />

der Fahrzeuge auf Beförderungsfähigkeit,<br />

Benutzungsverbot bestimmter<br />

Strassen, und vor allem Beschränkung<br />

der Ausmäste von Lastkraftwagen, Omnibussen,<br />

Zirkus- und anderen Wohnwagen,<br />

Anhängern und Wagenzügen);<br />

b) zum Schutz von Strassen und Brücken<br />

gegen übermässige Abnutzung und von<br />

Gebäuden gegen Beschädigung (allmähliches<br />

Verbot von Vollgummireifen, Bestimmung<br />

der Zahl der Achsen und Anhänger<br />

nach der Ladefähigkeit, Begrenzung<br />

des zulässigen Höchstbruttogewichts).<br />

2. Gesetzliehe Bestimmungen: Bestimmung deT<br />

den Verkehrsunternehmen obliegenden Haftpflicht.<br />

Die Einführung einer ausreichenden Zwangsversicherung<br />

zum mindesten Dritten gegenüber, wäre<br />

vorzusehen.<br />

3. Arbeitsbedingungen: Festsetzung der Arheits-<br />

und Ruhestunden.<br />

Ausser diesen für den ganzen Kraftverkehr<br />

geltenden Bestimmungen müssten noch besondere<br />

Bestimmungen für gewerbsmässige<br />

Verkehrsunternehmungen getroffen werden:<br />

Alle gewerbsmässigen Verkehrsunternehmen<br />

müssten behördlich genehmigt werden (Lizenzsystem).<br />

Den öffentlichen und regelmässigen Verkehrsunternehmen<br />

wäre die Pflicht zur Aufrechterhaltung<br />

eines regelmässigen Dienstes aufzuerlegen; sie<br />

müssten ferner verpflichtet sein, im Rahmen ihrer<br />

technischen Möglichkeiten alle Personen und Gü-<br />

"ter auf Anforderung zu befördern. In allen Fällen<br />

müssten sie verpflichtet werden, ihre Tarife<br />

zu veröffentlichen und sie gleichmässig für alle<br />

Verfrachter anzuwenden; letzteres allerdings mit<br />

den fÜT die Eisenbahnen vorgesehenen Ausnahmen.<br />

Nur solche Unternehmen sollten zum öffentlichen<br />

und regelmässigen Verkehrsdienst zugelassen<br />

werden, die hierfür alle erforderlichen Garantien<br />

bieten.<br />

Es ist klar, dass die Anforderungen, die<br />

in Zukunft an alle Ueberlandverkehrsunternehmen<br />

gestellt werden müssen, nur noch<br />

solche Unternehmen fortbestehen lassen können,<br />

die in der Lage sind, die Bedingungen<br />

zu erfüllen, die im Interesse der Aufrechterhaltung<br />

eines leistungsfähigen Ueberlandverkehrs<br />

erfüllt werden müssen. Augenscheinlich<br />

würde es dem Allgemeininteresse<br />

zuwiderlaufen, auf Massnahmen zu verzichten,<br />

die für die Organisation des gesamten<br />

Verkehrswesens wesentlich sind, und deren<br />

Durchführung bei grösseren gewerblichen<br />

Unternehmen keinen Schwierigkeiten begegnet,<br />

nur damit solche Einzelunternehmen im<br />

Ueberlandverkehr am Leben erhalten bleiben,<br />

deren Verkehrsleistungen vielfach minderwertig<br />

sind, und deren Regulierung und<br />

Kontrolle unüberwindliche Schwierigkeiten<br />

machen würde. Schon jetzt neigt man dazu,<br />

die Betriebe zu grösseren Einheiten zusammenzufassen.<br />

Man wird sich darüber<br />

klar werden, dass diese Entwicklung notwendig<br />

weitergehen muss, wie sich die zukünftigen<br />

Beziehungen zwischen Eisenbahn und<br />

Kraftwagen auch immer gestalten mögen.<br />

Auf diesen Gebieten dürfte im internationalen<br />

Interesse eine internationale Vereinheitlichung<br />

der Regulierungen im Ueberlandverkehr<br />

möglich und sogar ausserordentlich<br />

wünschenswert sein. Das gilt insbesondere<br />

für die Ausmasse und das Gewicht der Fahrzeuge,<br />

die Signalapparate, den Höchstachsendruck,<br />

die Ausmasse der Reifen, sowie für<br />

die mit der gesetzlichen Haftung der Unternehmer<br />

zusammenhängenden Fragen.<br />

Diejenigen Länder, die diese Politik des<br />

regulierten Wettbewerbes befolgen, werden<br />

genau zu prüfen haben, in welchem Umfang<br />

die Eisenbahnen ermächtigt sein sollen, ihre<br />

Tarife den Wettbewerbsverhältnissen frei anzupassen.<br />

In Anbetracht der bedenklichen Auswirkungen,<br />

die eine Erhöhung der Tarife für Massengüter<br />

als Ausgleich für eine unvermeidliche<br />

Senkung der höheren Tarife auf das gesamte<br />

Wirtschaftsleben und besonders auf die Industrie<br />

eines Landes haben müsste, könnte<br />

man vielleicht zu dem Ergebnis kommen,<br />

dass den Eisenbahnen ein solcher Tarifausgleich<br />

nicht erlaubt werden sollte. Um die<br />

Eisenbahnen für eine solche Beschränkung<br />

ihrer Freiheit zu entschädigen, sind in vielen<br />

Ländern Kontrollmassnahmen eingeführt worden,<br />

mit dem Ziel, den Kraftverkehrsbetrieb<br />

im Einklang mit den Verkehrsbedürfnissen<br />

und unter Berücksichtigung der schon bestehenden<br />

Verkehrseinrichtungen zu beschränken.<br />

Diese Massnahmen bestehen im' allgemeinen<br />

in einer Beschränkung der Zahl der behördlich<br />

zugelassenen Kraftverkehrsunternehmen.<br />

In manchen Fällen geht diese Beschränkung<br />

bis zur Erteilung einer ausschliesslichen<br />

Konzession. Andere Massnahmen<br />

bestehen u. a. im Verbot gewisser<br />

Fahrzeugtypen oder bestimmter Streckenführung<br />

oder in der Beschränkung des Verkehrs<br />

auf eine bestimmte Maximalentfernung.<br />

Gelegentlich wird sogar dem Kraftverkehr<br />

die Beförderung bestimmter Güterklassen<br />

untersagt<br />

Derartige Massnahmen, deren Anwendungsmöglichkeit<br />

in den einzelnen Ländern sehr<br />

verschieden sein wird, enthalten mehr oder<br />

weniger Elemente eines Monopols. Sie haben<br />

daher den Nachteil, die Arbeitsteilung zwischen<br />

Eisenbahn und Kraftwagen durch Anwendung<br />

der beiden einander widersprechenden<br />

Grundsätze des Monopols und des Wettbewerbes<br />

herbeiführen zu wollen. Infolgedessen<br />

tragen diese Massnahmen unweigerlich<br />

einen willkürlichen Charakter. Aus diesen<br />

Gründen haben sich die obengegebenen<br />

Kontrollmassnahmen in der Praxis als schwer<br />

durchführbar erwiesen. Das Bestehen des<br />

Werkverkehrs hat nur dazu beigetragen,<br />

diese Schwierigkeiten zu erhöhen, besonders<br />

dort, wo dem Werkverkehr jede entgeltliche<br />

Güterbeförderung verboten war.<br />

Man könnte als Alternative vorziehen, die<br />

Eisenbahnen dadurch zu entschädigen, dass<br />

man die Betriebskosten der beiden Transportarten<br />

auszugleichen sucht. Diese Massnahmen<br />

könnten entweder auf eine höhere Besteuerung<br />

des Kraftverkehrs hinauslaufen<br />

oder in Bestimmungen zur Verminderung der<br />

Wettbewerbsfähigkeit des Kraftverkehrs bestehen,<br />

z. B. allgemeine Beschränkung der<br />

Fahrzeuggrössen.<br />

Befolgt man weder die eine noch die andere<br />

Methode (Beschränkung des Kraftverkehrs<br />

oder Ausgleich der Betriebskosten),<br />

so ist nur noch eine dritte Lösung möglich,<br />

die in manchen Ländern zur Anwendung<br />

kommt; sie besteht darin, dass die Eisenbahnen<br />

direkt oder indirekt aus Mitteln des<br />

öffentlichen Haushaltes subventioniert werden,<br />

um sie für Betriebsverluste zu entschädigen<br />

und ihnen die Beschaffung des für<br />

ihre Entwicklung erforderlichen Kapitals zu<br />

sichern.<br />

Schlussbetrachtung.<br />

Die in diesem Bericht angegebenen Methoden<br />

der Koordination von Eisenbahn und<br />

Kraftwagen können selbstverständlich die<br />

Eisenbahnen nicht von der Notwendigkeit befreien,<br />

ihre Verwaltung, ihren Betrieb und<br />

ihre technischen Einrichtungen den neuesten<br />

Errungenschaften des wissenschaftlichen Fortschrittes<br />

und den wechselnden Bedürfnissen<br />

der Oeffentlichkeit und vor allem der Entwicklung<br />

der Wirtschaft anzupassen. Diese<br />

Anpassung sollte insbesondere eine Verringerung<br />

der Selbstkosten zum Ziel haben und<br />

letzten Endes zu einer Herabsetzung der Tarife<br />

führen.<br />

Es bleibt noch abzuwarten, inwieweit die<br />

Eisenbahnen bei reguliertem Wettbewerb sich<br />

durch Organisation und Anpassung einen<br />

« Platz an der Sonne » erhalten können. Sehr<br />

viele Umstände deuten darauf hin, dass die<br />

Eisenbahnen, mit Ausnahme der Lokalbahnen,<br />

weniger unter dem Wettbewerb des Kraftverkehrs<br />

als unter der Wirtschaftskrise leiden.<br />

Es spricht viel dafür, dass bei Belebung<br />

der Wirtschaft sowohl für die Eisenbahn wie<br />

für den Kraftwagen, wenigstens für eine<br />

Reihe von Jahren, genügend Verkehr vorhanden<br />

sein wird. Der grosse Teil des Verkehrs,<br />

für den die beiden Verkehrsmittel sich ergänzen<br />

und nicht miteinander im Wettbewerb<br />

stehen, ist bereits hervorgehoben worden.<br />

Der Ausschuss hat beschlossen, keines der<br />

im vorliegenden Bericht erwähnten und<br />

untersuchten Systeme allgemein zur Annahme<br />

zu empfehlen. Er ist allerdings einstimmig<br />

zu dem Ergebnis gekommen, dass<br />

das System des unbeschränkten Wettbewerbs<br />

unmöglich ist.<br />

Angesichts der vorangehenden Erwähnungen<br />

ist es kaum nötig, noch einmal die Bedeutung<br />

der Entscheidung, die in jedem Land<br />

getroffen werden muss, hervorzuheben, da<br />

sie die gesamte Tarifstruktur des Verkehrswesens<br />

der einzelnen Länder und folglich<br />

auch die Standortsverhältnisse der Industrien<br />

beeinflusst. Es handelt sich hier aber auch<br />

um eine Frage von internationaler Bedeutung,<br />

denn wenn die wichtigsten Länder dabei<br />

nicht eine ähnliche Politik treiben, so besteht<br />

die Gefahr, dass die Verkehrstarife im<br />

internationalen Wettbewerb in Verwirrung<br />

geraten und dass die Möglichkeit, die Binnentarife<br />

den strukturellen Veränderungen des<br />

Verkehrswesens anzupassen, wesentlich verringert<br />

wird.<br />

hat zufriedene Kunden, weil sie<br />

seit über 30 Jahren stets die<br />

Interessen ihrer Kundschaft über<br />

alles berücksichtigt, indem sie<br />

nicht nur Wagen unübertroffener<br />

Qualität, sondern auch solche,<br />

die nicht veralten, baut.<br />

WAS SCHWEIZER-BESITZER SCHREIBEN:<br />

„loh bin mit meinem 6-Zyl. -Minerva-Tourenwagen<br />

sehr zufrieden. Seine solide Konstruktion<br />

verbürgt absolute Sicherheit bei ruhigem und<br />

fast geräuschlosem Gang des Motors." Dr. v.W. inV.<br />

„Wir haben mit unserem Minerva-6-Zyl., 30 PS, der<br />

nun 80.000 km abgefahren hat, nur die besten<br />

Erfahrungen gemacht." K. K. in A.<br />

„Ichfahre seit 1930 einenMinerva, 32PS, 6Zyl.<br />

und bin mit dem Wagen in jeder Beziehung ausserordentlich<br />

zufrieden." I. B. in S.<br />

„Wirhabenmitunsernbeiden6-Zyl.l7-und27-PS-<br />

Minervadie allerbesten Erfahrungen gemacht u.<br />

empfehlen diese Marke aufs beste." G.&Co. inB.<br />

„Unser Minerva, Modell 1928, 30 PS, hat bis<br />

heute 55.000 km gefahren ohne Reparaturen von<br />

Belang. Der Wagen hat sehr ruhigen Gang und ist<br />

durchaus zuverlässig". K. in W.<br />

„Wir sind mit den in unserem Betriebe sich<br />

befindenden Minerva-Automobilen sehr zufrieden."<br />

G. in Z.<br />

Originale stehen zur Verfügung der Interessenten.<br />

mmerva<br />

FABRIK-NIEDERLAGE<br />

IN ZÜRICH<br />

Bureaux und Ausstellung — Utoquai 29 — Telephon 27.083<br />

Service und Ersatzteile: Badenerstrasse 330 — Telephon 59.372<br />

4-, 6- und 8-Zyl..Modelle ab 10 PS und 7950 Fr.<br />

keit. Verlangen

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