E_1934_Zeitung_Nr.093
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N» 93 - <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-REVUE 5<br />
die schweizerische Industrie dank gewaltiger<br />
Anstrengunsren hervorragende Resultate erzielt<br />
und sich damit neue Arbeits- und Absatzgelegenheiten<br />
geschaffen. Die weitere<br />
Entwicklung ist aber schicksalhaft mit der<br />
ZollbehandluTig des unentbehrlichen Betriebsstoffes,<br />
des Rohöls verbunden. Jede weitere<br />
Belastung müsste die Wirtschaftlichkeit des<br />
Betriebes solcher Motoren erheblich beeinflussen<br />
und würde sich augenblicklich sehr<br />
nachteilig auf den Absatz und die technische<br />
Fortentwicklung auswirken.<br />
Es ist daher bis jetzt erfreulicherweise<br />
von einer Erhöhung der Einfuhrzölle als rein<br />
fiskalische Massnahme Umgang genommen<br />
worden. Die Aussprache scheint ergeben zu<br />
haben, dass auch heute noch die gleichen<br />
Verhältnisse wie vor wenigen Jahren vorliegen<br />
und daher die Voraussetzungen für neue<br />
Zollbelastungen nicht günstiger sind als früher.<br />
Beschlüsse wurden an dieser rein orientierenden<br />
Konferenz keine gefasst. Voraussichtlich<br />
werden die Interessenten ihre Darlegungen<br />
in einer Eingabe an die Oberzolldirektion<br />
zusammenfassen. Hoffentlich findet<br />
diese auch behördlicherseits die notwendige<br />
Unterstützung. Das Los der Maschinenmdustrie<br />
ist zurzeit wirklich kritisch genug, als<br />
dass sie durch irgendwelche Zollmassnahmen<br />
noch schlimmer gestaltet zu werden braucht.<br />
Erhöhung der Autotnobilsteuer. In der regierungsrätlichen<br />
Botschaft zum Gesetz<br />
über die Wiederherstellung des finanziellen<br />
Oleichgewichtes findet man unter dem Abschnitt:<br />
Massnahmen zur Erzielung von Einsparungen<br />
auch eine Erhöhung der Automobilsteuer,<br />
in dem der bernische Regierungsrat<br />
dazu folgendes bemerkt:<br />
« Durch Alt. 21 soll die Verkehrssteuer für Motorfahrzeuge<br />
bescheiden erhöht werden, und zwar<br />
der Maximalbetrag für Motorvelos bis 5 PS von<br />
Fr. 40.—• auf Fr. 50.— und für die übrigen Fahrzeuge<br />
von Fr. 1200.— auf maximal Fr. 2000.—.<br />
Die Erhöhung der Maximalsteuer für Autofahrzeuge<br />
kommt nur für Luxuswagen und grosse Lastwagen<br />
in Trage, welche die Straosen besonders<br />
stark beanspruchen. Wie bisher soll jedoch der<br />
Ertrag der Steuer für die Verbesserung der Strassen,<br />
insbesondere für die Bekämpfung des Staubea<br />
verwendet werden. Wir rechnen mit einer Vermehrung<br />
der Einnahmen aus der Erhöhung der Steuer<br />
mn Fr. 250.000—, was pro Motorfahrzeug durchschnittlich<br />
nicht ganz Fr. 12.— ausmacht. Dieser<br />
Ertrag verbessert das Budget also nicht, er ermöglicht<br />
es aber, dass sich der Staat bei Unterhalt<br />
und Ausbau der Strapsen nicht zu sehr einzuschränken<br />
braucht. ><br />
Nachdem schon im laufenden Jahr die Ein-<br />
nahmen aus der Besteuerung der Motorfahrzeuge<br />
zurückgegangen sind, dürfte dieser<br />
Vorschlag, sofern ihm entsprochen werden<br />
sollte, unzweifellos einen weiteren Rückgang<br />
bedingen.<br />
Ueber die Anwendung der Arbeits- und<br />
Ruhezeitvorschriften für gewerbsmässlge<br />
Motorfahrzeugführer erfolgte diese Woche<br />
eine Interpellation im Berner Qrossen Rat,<br />
welche folgenden Wortlaut hat:<br />
« Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat<br />
zu ergreifen, um dem Art. 17 des neuen eidg.<br />
Motorfahrzeuggesetzes im Kanton Bern Nachachtung<br />
zu verschaffen, und welche Organe gedenkt<br />
er mit diesen Massnahmen zu betrauen? Ist der<br />
Regierungsrat nicht der Ansicht, dass eine weitere<br />
Aufschiebung der Arbeitszeitkontrolle mit dem immer<br />
mehr propagierten Kampf gegen den Verkehrsunfall<br />
nicht vereinbar ist? »<br />
Weiterbezug der btrnischen Automobilsteuer-<br />
einen zweiten Wagen zu fahren. Der stärkere Motor<br />
bestimmt die Taxation. 2. Für Wagen, die länger<br />
als 5 Jahre im Betriebe stehen, erfolgt eine<br />
Steuerermässigung um 50 Prozent. 3. Wagen,<br />
welche diese Steuererleichterung geniessen, dürfen<br />
soweit als möglich nur mit Inlandsfabrikaten instand<br />
gehalten werden. 4. Es sollten Mittel und<br />
Wege gesucht werden, dass die durch diese Neuordnung<br />
benötigten grossen Mengen Waren, wie<br />
Pneus etc.. in unsern leerstehenden Uhrenfabriken<br />
hergestellt werden könnten. 5. Die benötigten Hunderte<br />
von Arbeitern sind möglichst den Arbeitslosen<br />
zu entnehmen.<br />
Regierungspräsident und Polizeidirektor Stauffer<br />
wies in seiner Antwort diese Vorschläge als undurchführbar<br />
ab. Die Regierung müsse sich gegen<br />
jede Verminderung der Automobilsteuern wenden,<br />
da nur mit diesen der -Unterhalt der Strassen finanziert<br />
werden könne. Zudem würden diese Vorschläge<br />
einen grossen Kontrollapparat voraussetzen.<br />
Punkt 3 sei mit der verfassungsmässig garantierten<br />
Handels- und Gewerbefreiheit nicht zu vereinbaren.<br />
Bei Punkt 4 befinde sich der Antragsteller in einer<br />
Illusion, und was Punkt 5 anbelangt, sei zu beach-<br />
Zuschläge. Der Grosse Rat des Kantons Bern hatte<br />
eich am 14. November über einen Antrag des Re-ten, dass es sich nur um eine verschwindend kleine<br />
Anzahl Arbeiter handle, die dadurch beschäftigt<br />
werden könnten, was in keinem Verhältnis zu den<br />
dadurch bedingten staatlichen Einbussen stehe.<br />
Der Interpellant erklärte sich von dieser Antwort<br />
nicht befriedigt (ae.)<br />
gierungsrates zu entscheiden, der folgendermassen<br />
lautet:<br />
Die im Dekret vom 18. März 1924 (I, § 4, Ziff. 2)<br />
für die Dauer von zehn Jahren vorgesehenen Zuschläge<br />
von 10% für Motorwagen mit Pneubereifung<br />
und für Motorräder sowie von 30% für Motorwagen<br />
mit Vollgummi-Bereifung seien bis zur<br />
allfälligen Revision der Steuervorschriften weiter<br />
zu beziehen.<br />
Nach kurzer Begründung durch Regierungspräsident<br />
Stauffer und Empfehlungen durch den<br />
Sprecher der Staatswirtschaftskommission wurde<br />
dieser Antrag vom Rate unverändert angenommen.<br />
Damit bleibt es also vorläufig beim alten. Bei<br />
der immer noch wenig motorfreundlichen Einstellung<br />
unserer Parlamentarier konnte der Beschluss<br />
an den Steuerzuschlägen festzuhalten, nicht überraschen,<br />
denn 'Steuerreduktionen sind nur im Ausland,<br />
nicht aber in der Schweiz bekannt, so wie<br />
fast wie ein blaues Wunder wirken würden. Zu<br />
bedenken gibt aber der Umstand, wie leicht ein<br />
sogenanntes durch die Behörden zugesicherts Provisorium<br />
zu einer dauernden Einrichtung wird. Als<br />
die Zuschläge damals eingeführt wurden, da hat<br />
man den Steuerzahlern die Pille mit dem Versprechen<br />
versüsst, es handle sich um eine auf zehn<br />
Jahre beschränkte Massnahme. Nun die Zeit abgelaufen<br />
ist, setzt man sich fröhlich über diese<br />
Verpflichtung hinweg und dekretiert die Verlängerung<br />
der Zuschläge. Auf diese Weise wird im<br />
Volk das Vertrauen in parlamentarische Methoden<br />
Bekämpfung der Verkehrsunfälle.<br />
Grossrat Aebersold hatte im bernischen Grossen<br />
Rat nachstehende einfache Anfrage eingereicht:<br />
Die Strassenverkehrsunfälle, insbesondere verursacht<br />
durch unkorrektes Verhalten der Lenker<br />
von Motorfahrzeugen, nehmen in erschreckendem<br />
Masse zu. Die Unfallstatistik für den Kanton<br />
Bern zeigt ein Ansteigen der Unfälle seit 1928<br />
von 2026 auf rund 2800 pro laufendes Jahr, der<br />
Verletzten von 1226 auf 1750 und der Toten von<br />
74 auf 80—90, trotzdem die Zahl der Fahrzeuge<br />
eher abnahm. Ueber 80 Prozent der Unfälle sind<br />
auf grobes Verschulden der Führer von Fahrzeugen<br />
zurückzuführen.<br />
Der Presse war zu entnehmen, dass die kantonalen<br />
Polizeidirektoren diesen Herbst eine<br />
scharfe Resolution gefasst haben, mit dem Zwecke,<br />
durch vorbeugende Maasnahmen und schärfere<br />
Handhabung des Automobil- und Verkehrsgesetzes<br />
die Verkehrsunfälle zu vermindern.<br />
Da die Vorbereitungen für die Fahrsaison 1935<br />
rechtzeitig getroffen werden müssen, wird der Regierungsrat<br />
angefragt, ob dieselben, der erwähnten<br />
waren folgende:<br />
1. Mit einer Kontrollgebühr von Fr. 50.— ist der<br />
Autobesitzer berechtigt, mit seiner Kontrollnummer<br />
keineswegs gefördert Am allerwenigsten bei den Resolution Folge gebend, für unser Kantonsgebiet<br />
Motorfahrzeughaltern, die nun schon durch verschiedene<br />
Erfahrungen dieser Art schwer ent-<br />
im Sinne einer Verstärkung und eines Ausbaues<br />
in Angriff genommen worden sind, insbesonders<br />
täuscht wurden. Man wird aber solche Experimente<br />
nicht auf die Dauer unwidersprochen wie-<br />
Hauptzweck, in erster Linie aufklärend und er-<br />
der Verkehrspatrouillen auf Motorrädern, mit dem<br />
derholen können.<br />
ziehend zu wirken, nötigenfalls aber auch mit<br />
aller Schärfe gegen Unbelehrbare vorzugehen.<br />
Autoverkehr and Arbeitsbeschaffung. Grossrat Der Regierungsrat antwortete wie folgt:<br />
Arthur Laubscher (Täuffelen) hatte im bernischen Der Regierungsrat sieht sich veranlasst, auf die<br />
Grossen Rat eine Interpellation für eine eventuelle einfache Anfrage des Grosgrat Aebersold betreffend<br />
Neuordnung im Automobilverkehr als Beitrag zur die Bekämpfung der Verkehrsunfälle folgendes zu<br />
Belebung des Arbeitsmarktes und zur Bekämpfung antworten:<br />
der Arbeitslosigkeit eingereicht Seine Anregungen • Zunächst ist die Angabe des Fragestellers, die<br />
Zahl der Fahrzeuge habe seit 1928 euer abgenommen,<br />
währenddem die Unfälle zugenommen hätten,<br />
zu berichtigen. Nach den statistischen Angaben<br />
des Automobilbureaus, bzw. des Strassenverkehreamtes<br />
aus den Jahren 1928 und 1933, die übrigens<br />
in den Geschäftsberichten über die Staatsverwaltung<br />
wiedergegeben sind, wurden an Verkehrsbewilligungen<br />
für Automobile und Motorräder im<br />
Jahre 1928 insgesamt 16,775 ausgegeben, 1933 aber<br />
insgesamt 20,839- An Führerausweisen wurden ausgestellt<br />
1928 für Automobile und Motorräder insgesamt<br />
22,788, 1933 dagegen insgesamt 30,965.<br />
Im Jahre <strong>1934</strong> dürfte, obschon die genauen statistischen<br />
Zahlen noch nicht vorhanden eind, eine<br />
weitere leichte Zunahme der Fahrzeuge und Führer<br />
zu konstatieren sein. Erfahrungsgemäss besteht<br />
zwischen der Zunahme des Verkehrs und der Häufigkeit<br />
der Unfälle ein gewisser Zusammenhang.<br />
Die Resolution der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren<br />
vom 13. Oktober <strong>1934</strong>, auf die der<br />
Fragesteller Bezug nimmt, sieht eine Reihe von<br />
Massnahmen vor, die in ihrer Gesamtheit auf die<br />
strikte Anwendung der neuen eidgenössischen Vorschriften<br />
über die Regelung des Strassenverkehrs<br />
hinzielen. Als eines dieser Mittel wird die Verstärkung<br />
der motorisierten Polizei auf der Strasse<br />
empfohlen. Das Bureau der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz<br />
ist eingeladen worden, zu studieren,<br />
wie die Ausübung der Strassenpolizei im<br />
Gebiete der ganzen Schweiz einheitlich gestaltet<br />
werden könnte. Im weitern wird eine schärfere<br />
Handhabung der Praxis des Entzuges der Führerausweise<br />
und eine schärfere Praxis der Gerichte<br />
in der Bekämpfung der Unfälle durch Strafsentenzen<br />
verlangt. Dem eidgenössischen Justiz- und<br />
Polizeidepartement wurde empfohlen, die Frage der<br />
Limitierung der Geschwindigkeiten neuerdings zu<br />
prüfen, ebenso den Erlass einheitlicher Instruktionen<br />
über die Führerprüfungen, und schliesslich<br />
wurde die Wiedereinführung der Numerierung der<br />
Fahrräder verlangt<br />
In der Einsetzung motorisierter Polizeipatroufllen<br />
auf der Strasse, die vorbeugen, aufklären und<br />
nötigenfalls repressiv wirken, ist der Kanton Bern<br />
vorangegangen. Auch hierüber finden sich in den<br />
Geschäftsberichten der Polizeidirektion fortlaufende<br />
Angaben.<br />
Die Polizeidirektion ist bereit, die Frage zu<br />
prüfen, ob ein weiterer Ausbau der Verkehrspatrouillen,<br />
insbesondere auf Motorrädern, erfolgen<br />
kann. Auch die Massnahmen der Polizei müssen<br />
sich aber im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />
Mittel halten.<br />
Zudem wird nnr durch eine umfassende Anwendung<br />
der bestehenden Vorschriften und nicht durch<br />
eine einzelne Massnahme, sowie durch die Zusammenarbeit<br />
aller beteiligten Behörden, Verwaltungen<br />
und der Strassenbenützer selbst eine Herabminderunft<br />
der Strassenunfälle und ihrer verheerenden<br />
Folgen erzielt werden können.<br />
Die Beförderung von Automobilen durch Tunnels<br />
und mit Fähren führt man am besten anhand<br />
der Angaben der kleinen Broschüre aus, die von<br />
der Zentralverwaltung des A. C. S. herausgegeben<br />
wurde. Sie enthält Fahrplan, Verladepreise und<br />
sonstige Vorschriften beim Gotthard-, Simplon-,<br />
Lötschberg-, Albu'la-, Mont-Cenis und Arlberg-<br />
Tunnel sowie der Fähren über den Bodensee, VierwaMstättersee,<br />
Zürichsee, Langensee und Comersee<br />
für den Winter <strong>1934</strong>/1935. Das Büchlein ist ein geeignetes<br />
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