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E_1934_Zeitung_Nr.093

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N» 93 - <strong>1934</strong> AUTOMOBIL-REVUE 5<br />

die schweizerische Industrie dank gewaltiger<br />

Anstrengunsren hervorragende Resultate erzielt<br />

und sich damit neue Arbeits- und Absatzgelegenheiten<br />

geschaffen. Die weitere<br />

Entwicklung ist aber schicksalhaft mit der<br />

ZollbehandluTig des unentbehrlichen Betriebsstoffes,<br />

des Rohöls verbunden. Jede weitere<br />

Belastung müsste die Wirtschaftlichkeit des<br />

Betriebes solcher Motoren erheblich beeinflussen<br />

und würde sich augenblicklich sehr<br />

nachteilig auf den Absatz und die technische<br />

Fortentwicklung auswirken.<br />

Es ist daher bis jetzt erfreulicherweise<br />

von einer Erhöhung der Einfuhrzölle als rein<br />

fiskalische Massnahme Umgang genommen<br />

worden. Die Aussprache scheint ergeben zu<br />

haben, dass auch heute noch die gleichen<br />

Verhältnisse wie vor wenigen Jahren vorliegen<br />

und daher die Voraussetzungen für neue<br />

Zollbelastungen nicht günstiger sind als früher.<br />

Beschlüsse wurden an dieser rein orientierenden<br />

Konferenz keine gefasst. Voraussichtlich<br />

werden die Interessenten ihre Darlegungen<br />

in einer Eingabe an die Oberzolldirektion<br />

zusammenfassen. Hoffentlich findet<br />

diese auch behördlicherseits die notwendige<br />

Unterstützung. Das Los der Maschinenmdustrie<br />

ist zurzeit wirklich kritisch genug, als<br />

dass sie durch irgendwelche Zollmassnahmen<br />

noch schlimmer gestaltet zu werden braucht.<br />

Erhöhung der Autotnobilsteuer. In der regierungsrätlichen<br />

Botschaft zum Gesetz<br />

über die Wiederherstellung des finanziellen<br />

Oleichgewichtes findet man unter dem Abschnitt:<br />

Massnahmen zur Erzielung von Einsparungen<br />

auch eine Erhöhung der Automobilsteuer,<br />

in dem der bernische Regierungsrat<br />

dazu folgendes bemerkt:<br />

« Durch Alt. 21 soll die Verkehrssteuer für Motorfahrzeuge<br />

bescheiden erhöht werden, und zwar<br />

der Maximalbetrag für Motorvelos bis 5 PS von<br />

Fr. 40.—• auf Fr. 50.— und für die übrigen Fahrzeuge<br />

von Fr. 1200.— auf maximal Fr. 2000.—.<br />

Die Erhöhung der Maximalsteuer für Autofahrzeuge<br />

kommt nur für Luxuswagen und grosse Lastwagen<br />

in Trage, welche die Straosen besonders<br />

stark beanspruchen. Wie bisher soll jedoch der<br />

Ertrag der Steuer für die Verbesserung der Strassen,<br />

insbesondere für die Bekämpfung des Staubea<br />

verwendet werden. Wir rechnen mit einer Vermehrung<br />

der Einnahmen aus der Erhöhung der Steuer<br />

mn Fr. 250.000—, was pro Motorfahrzeug durchschnittlich<br />

nicht ganz Fr. 12.— ausmacht. Dieser<br />

Ertrag verbessert das Budget also nicht, er ermöglicht<br />

es aber, dass sich der Staat bei Unterhalt<br />

und Ausbau der Strapsen nicht zu sehr einzuschränken<br />

braucht. ><br />

Nachdem schon im laufenden Jahr die Ein-<br />

nahmen aus der Besteuerung der Motorfahrzeuge<br />

zurückgegangen sind, dürfte dieser<br />

Vorschlag, sofern ihm entsprochen werden<br />

sollte, unzweifellos einen weiteren Rückgang<br />

bedingen.<br />

Ueber die Anwendung der Arbeits- und<br />

Ruhezeitvorschriften für gewerbsmässlge<br />

Motorfahrzeugführer erfolgte diese Woche<br />

eine Interpellation im Berner Qrossen Rat,<br />

welche folgenden Wortlaut hat:<br />

« Welche Massnahmen gedenkt der Regierungsrat<br />

zu ergreifen, um dem Art. 17 des neuen eidg.<br />

Motorfahrzeuggesetzes im Kanton Bern Nachachtung<br />

zu verschaffen, und welche Organe gedenkt<br />

er mit diesen Massnahmen zu betrauen? Ist der<br />

Regierungsrat nicht der Ansicht, dass eine weitere<br />

Aufschiebung der Arbeitszeitkontrolle mit dem immer<br />

mehr propagierten Kampf gegen den Verkehrsunfall<br />

nicht vereinbar ist? »<br />

Weiterbezug der btrnischen Automobilsteuer-<br />

einen zweiten Wagen zu fahren. Der stärkere Motor<br />

bestimmt die Taxation. 2. Für Wagen, die länger<br />

als 5 Jahre im Betriebe stehen, erfolgt eine<br />

Steuerermässigung um 50 Prozent. 3. Wagen,<br />

welche diese Steuererleichterung geniessen, dürfen<br />

soweit als möglich nur mit Inlandsfabrikaten instand<br />

gehalten werden. 4. Es sollten Mittel und<br />

Wege gesucht werden, dass die durch diese Neuordnung<br />

benötigten grossen Mengen Waren, wie<br />

Pneus etc.. in unsern leerstehenden Uhrenfabriken<br />

hergestellt werden könnten. 5. Die benötigten Hunderte<br />

von Arbeitern sind möglichst den Arbeitslosen<br />

zu entnehmen.<br />

Regierungspräsident und Polizeidirektor Stauffer<br />

wies in seiner Antwort diese Vorschläge als undurchführbar<br />

ab. Die Regierung müsse sich gegen<br />

jede Verminderung der Automobilsteuern wenden,<br />

da nur mit diesen der -Unterhalt der Strassen finanziert<br />

werden könne. Zudem würden diese Vorschläge<br />

einen grossen Kontrollapparat voraussetzen.<br />

Punkt 3 sei mit der verfassungsmässig garantierten<br />

Handels- und Gewerbefreiheit nicht zu vereinbaren.<br />

Bei Punkt 4 befinde sich der Antragsteller in einer<br />

Illusion, und was Punkt 5 anbelangt, sei zu beach-<br />

Zuschläge. Der Grosse Rat des Kantons Bern hatte<br />

eich am 14. November über einen Antrag des Re-ten, dass es sich nur um eine verschwindend kleine<br />

Anzahl Arbeiter handle, die dadurch beschäftigt<br />

werden könnten, was in keinem Verhältnis zu den<br />

dadurch bedingten staatlichen Einbussen stehe.<br />

Der Interpellant erklärte sich von dieser Antwort<br />

nicht befriedigt (ae.)<br />

gierungsrates zu entscheiden, der folgendermassen<br />

lautet:<br />

Die im Dekret vom 18. März 1924 (I, § 4, Ziff. 2)<br />

für die Dauer von zehn Jahren vorgesehenen Zuschläge<br />

von 10% für Motorwagen mit Pneubereifung<br />

und für Motorräder sowie von 30% für Motorwagen<br />

mit Vollgummi-Bereifung seien bis zur<br />

allfälligen Revision der Steuervorschriften weiter<br />

zu beziehen.<br />

Nach kurzer Begründung durch Regierungspräsident<br />

Stauffer und Empfehlungen durch den<br />

Sprecher der Staatswirtschaftskommission wurde<br />

dieser Antrag vom Rate unverändert angenommen.<br />

Damit bleibt es also vorläufig beim alten. Bei<br />

der immer noch wenig motorfreundlichen Einstellung<br />

unserer Parlamentarier konnte der Beschluss<br />

an den Steuerzuschlägen festzuhalten, nicht überraschen,<br />

denn 'Steuerreduktionen sind nur im Ausland,<br />

nicht aber in der Schweiz bekannt, so wie<br />

fast wie ein blaues Wunder wirken würden. Zu<br />

bedenken gibt aber der Umstand, wie leicht ein<br />

sogenanntes durch die Behörden zugesicherts Provisorium<br />

zu einer dauernden Einrichtung wird. Als<br />

die Zuschläge damals eingeführt wurden, da hat<br />

man den Steuerzahlern die Pille mit dem Versprechen<br />

versüsst, es handle sich um eine auf zehn<br />

Jahre beschränkte Massnahme. Nun die Zeit abgelaufen<br />

ist, setzt man sich fröhlich über diese<br />

Verpflichtung hinweg und dekretiert die Verlängerung<br />

der Zuschläge. Auf diese Weise wird im<br />

Volk das Vertrauen in parlamentarische Methoden<br />

Bekämpfung der Verkehrsunfälle.<br />

Grossrat Aebersold hatte im bernischen Grossen<br />

Rat nachstehende einfache Anfrage eingereicht:<br />

Die Strassenverkehrsunfälle, insbesondere verursacht<br />

durch unkorrektes Verhalten der Lenker<br />

von Motorfahrzeugen, nehmen in erschreckendem<br />

Masse zu. Die Unfallstatistik für den Kanton<br />

Bern zeigt ein Ansteigen der Unfälle seit 1928<br />

von 2026 auf rund 2800 pro laufendes Jahr, der<br />

Verletzten von 1226 auf 1750 und der Toten von<br />

74 auf 80—90, trotzdem die Zahl der Fahrzeuge<br />

eher abnahm. Ueber 80 Prozent der Unfälle sind<br />

auf grobes Verschulden der Führer von Fahrzeugen<br />

zurückzuführen.<br />

Der Presse war zu entnehmen, dass die kantonalen<br />

Polizeidirektoren diesen Herbst eine<br />

scharfe Resolution gefasst haben, mit dem Zwecke,<br />

durch vorbeugende Maasnahmen und schärfere<br />

Handhabung des Automobil- und Verkehrsgesetzes<br />

die Verkehrsunfälle zu vermindern.<br />

Da die Vorbereitungen für die Fahrsaison 1935<br />

rechtzeitig getroffen werden müssen, wird der Regierungsrat<br />

angefragt, ob dieselben, der erwähnten<br />

waren folgende:<br />

1. Mit einer Kontrollgebühr von Fr. 50.— ist der<br />

Autobesitzer berechtigt, mit seiner Kontrollnummer<br />

keineswegs gefördert Am allerwenigsten bei den Resolution Folge gebend, für unser Kantonsgebiet<br />

Motorfahrzeughaltern, die nun schon durch verschiedene<br />

Erfahrungen dieser Art schwer ent-<br />

im Sinne einer Verstärkung und eines Ausbaues<br />

in Angriff genommen worden sind, insbesonders<br />

täuscht wurden. Man wird aber solche Experimente<br />

nicht auf die Dauer unwidersprochen wie-<br />

Hauptzweck, in erster Linie aufklärend und er-<br />

der Verkehrspatrouillen auf Motorrädern, mit dem<br />

derholen können.<br />

ziehend zu wirken, nötigenfalls aber auch mit<br />

aller Schärfe gegen Unbelehrbare vorzugehen.<br />

Autoverkehr and Arbeitsbeschaffung. Grossrat Der Regierungsrat antwortete wie folgt:<br />

Arthur Laubscher (Täuffelen) hatte im bernischen Der Regierungsrat sieht sich veranlasst, auf die<br />

Grossen Rat eine Interpellation für eine eventuelle einfache Anfrage des Grosgrat Aebersold betreffend<br />

Neuordnung im Automobilverkehr als Beitrag zur die Bekämpfung der Verkehrsunfälle folgendes zu<br />

Belebung des Arbeitsmarktes und zur Bekämpfung antworten:<br />

der Arbeitslosigkeit eingereicht Seine Anregungen • Zunächst ist die Angabe des Fragestellers, die<br />

Zahl der Fahrzeuge habe seit 1928 euer abgenommen,<br />

währenddem die Unfälle zugenommen hätten,<br />

zu berichtigen. Nach den statistischen Angaben<br />

des Automobilbureaus, bzw. des Strassenverkehreamtes<br />

aus den Jahren 1928 und 1933, die übrigens<br />

in den Geschäftsberichten über die Staatsverwaltung<br />

wiedergegeben sind, wurden an Verkehrsbewilligungen<br />

für Automobile und Motorräder im<br />

Jahre 1928 insgesamt 16,775 ausgegeben, 1933 aber<br />

insgesamt 20,839- An Führerausweisen wurden ausgestellt<br />

1928 für Automobile und Motorräder insgesamt<br />

22,788, 1933 dagegen insgesamt 30,965.<br />

Im Jahre <strong>1934</strong> dürfte, obschon die genauen statistischen<br />

Zahlen noch nicht vorhanden eind, eine<br />

weitere leichte Zunahme der Fahrzeuge und Führer<br />

zu konstatieren sein. Erfahrungsgemäss besteht<br />

zwischen der Zunahme des Verkehrs und der Häufigkeit<br />

der Unfälle ein gewisser Zusammenhang.<br />

Die Resolution der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren<br />

vom 13. Oktober <strong>1934</strong>, auf die der<br />

Fragesteller Bezug nimmt, sieht eine Reihe von<br />

Massnahmen vor, die in ihrer Gesamtheit auf die<br />

strikte Anwendung der neuen eidgenössischen Vorschriften<br />

über die Regelung des Strassenverkehrs<br />

hinzielen. Als eines dieser Mittel wird die Verstärkung<br />

der motorisierten Polizei auf der Strasse<br />

empfohlen. Das Bureau der Justiz- und Polizeidirektorenkonferenz<br />

ist eingeladen worden, zu studieren,<br />

wie die Ausübung der Strassenpolizei im<br />

Gebiete der ganzen Schweiz einheitlich gestaltet<br />

werden könnte. Im weitern wird eine schärfere<br />

Handhabung der Praxis des Entzuges der Führerausweise<br />

und eine schärfere Praxis der Gerichte<br />

in der Bekämpfung der Unfälle durch Strafsentenzen<br />

verlangt. Dem eidgenössischen Justiz- und<br />

Polizeidepartement wurde empfohlen, die Frage der<br />

Limitierung der Geschwindigkeiten neuerdings zu<br />

prüfen, ebenso den Erlass einheitlicher Instruktionen<br />

über die Führerprüfungen, und schliesslich<br />

wurde die Wiedereinführung der Numerierung der<br />

Fahrräder verlangt<br />

In der Einsetzung motorisierter Polizeipatroufllen<br />

auf der Strasse, die vorbeugen, aufklären und<br />

nötigenfalls repressiv wirken, ist der Kanton Bern<br />

vorangegangen. Auch hierüber finden sich in den<br />

Geschäftsberichten der Polizeidirektion fortlaufende<br />

Angaben.<br />

Die Polizeidirektion ist bereit, die Frage zu<br />

prüfen, ob ein weiterer Ausbau der Verkehrspatrouillen,<br />

insbesondere auf Motorrädern, erfolgen<br />

kann. Auch die Massnahmen der Polizei müssen<br />

sich aber im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel halten.<br />

Zudem wird nnr durch eine umfassende Anwendung<br />

der bestehenden Vorschriften und nicht durch<br />

eine einzelne Massnahme, sowie durch die Zusammenarbeit<br />

aller beteiligten Behörden, Verwaltungen<br />

und der Strassenbenützer selbst eine Herabminderunft<br />

der Strassenunfälle und ihrer verheerenden<br />

Folgen erzielt werden können.<br />

Die Beförderung von Automobilen durch Tunnels<br />

und mit Fähren führt man am besten anhand<br />

der Angaben der kleinen Broschüre aus, die von<br />

der Zentralverwaltung des A. C. S. herausgegeben<br />

wurde. Sie enthält Fahrplan, Verladepreise und<br />

sonstige Vorschriften beim Gotthard-, Simplon-,<br />

Lötschberg-, Albu'la-, Mont-Cenis und Arlberg-<br />

Tunnel sowie der Fähren über den Bodensee, VierwaMstättersee,<br />

Zürichsee, Langensee und Comersee<br />

für den Winter <strong>1934</strong>/1935. Das Büchlein ist ein geeignetes<br />

Vademecum, das in jeder Tasche Platz findet<br />

und dem Automobilisten nützliche Dienste leisten<br />

kann.<br />

Das Rad der Zeit<br />

geht immer vorwärts. So ist auch die gewöhnliche<br />

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