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E_1936_Zeitung_Nr.053

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getan. Um eine gleichmässige Verteilung der<br />

Lasten auf alle Stände. Die Botschaft hören<br />

wir wohl. Allein da stocken wir auch schon.<br />

Hat nicht in der hitzigen Alkoholdebatte sogar<br />

der Referent der Kommission, welche<br />

Eintreten auf das Budget beantragte, hat<br />

nicht Herr Stutz mit leisem Vorwurf an die<br />

Adresse des Bundesrates festgestellt, das<br />

einzige neue Moment in der Nachtragsbotsch'afft,<br />

das Aussicht auf eine Verminderung<br />

der. Spritvorräte biete, sei — eben die Spritbeimischung?<br />

Anders ausgedrückt: Das Automobil<br />

solU wenn es nach dem Bundesrate<br />

ginge, dazu berufen und ausersehen sein, die<br />

katastrophalen Folgen der bisherigen Alkohol-<br />

Politik zu tragen und deren ungeheure<br />

Schnapsüberproduktion aufzuschlucken. In<br />

der Entdeckung dieses «Auswegs» aus dem<br />

Schlamassel, der einzigen neuen Idee des<br />

letzten Alkohol-Voranschlages, ist der Bundesrat<br />

vorläufig am Ende seiner Weisheit<br />

angelangt. Damit wähnt er die Sanierung der<br />

hoffnungslos verfuhrwerkten Situation bewerkstelligen<br />

zu können. Und dabei redet<br />

man noch von einer Verteilung der Lasten,<br />

wo es auch dem frömmsten Hirtenknaben in<br />

die Augen springen muss, dass sich dahinter<br />

nichts anderes als eine Umlegung besagter<br />

Lasten von der Allgemeinheit auf eine bestimmte<br />

Klasse von Bürgern, auf die «glücklichem<br />

Autobesitzer verbirgt, die ohnehin<br />

schon unter, den Zugriffen des Fiskus fast ersticken.<br />

Gegen eine solche groteske Provokation<br />

verwahren wir uns!<br />

Seinem Budget, auf dem Papier zum mindesten,<br />

einen etwas freundlicheren Anstrich<br />

zu verleihen, hat der Bundesrat die Spritproduzenten-Preise<br />

von Fr. 1.80 auf Fr. 1.60<br />

pro Liter herabgesetzt. Und er tut sich etwas<br />

darauf zugut, neben den Automobilisten auch<br />

von den Brennern ein Opfer zu fordern, das<br />

allerdings von bäuerlicher Seite, wie das<br />

Votum Herrn Biglers im Nationalrat bewies,<br />

nicht unwidersprochen hingenommen wurde.<br />

Bei näherem Zusehen freilich entpuppt sich<br />

dieses Vorgehen als Versuch mit untauglichen<br />

Mitteln. Mit der Reduktion des Produzentenpreises<br />

wird das Krebsübel der Schwarzbrennerei<br />

noch begünstigt und dem Schleichhandel<br />

Tür und Tor geöffnet. Also auch hier<br />

Scheinsanierung, vielleicht auch ein Manöver,<br />

zu dem Zweck ins Leben gesetzt, die bittere<br />

Pille des Beimischungszwanges für den Autofahrer<br />

zu versüssen und seinen Widerstand<br />

gegen diese Zumutung zu beschwichtigen<br />

nach dem Rezept, dass geteilter Schmerz ja<br />

halber Schmerz ist, Gewiss, wir Automobilisten<br />

s sind ausgesprochen biedere Eidgenossen<br />

— sonst hätten wir uns nicht derart ausquetschen<br />

lassen — aber es heisst denn doch<br />

unsere Gutmütigkeit überschätzen, wenn man<br />

glaubt, auf der einen Seite Schwarzbrenner<br />

und Schleichhändler in ihren obskuren Praktiken<br />

fröhlich weiter gewähren lassen, auf der<br />

andern aber dem Motorfahrzeugbesitzer das<br />

Fell über die Ohren ziehen zu können. So<br />

herrlich weit sollten wir es gebracht haben,<br />

dass der Bundesrat zwar zögert und zaudert,<br />

die Eiterbeulen an der Alkoholverwaltung<br />

endlich mit entschlossenem Eingriff zu entfernen<br />

und sie restlos auszutilgen, dass er<br />

aber dafür einmal mehr herzhaft und unbekümmert<br />

auf das Automobil einschlägt? Wir<br />

sollen die Suppe auslöffeln helfen, welche<br />

diese Cunctator-Politik dem ganzen Lande<br />

einbrockt? Dafür bedanken wir uns.<br />

Die Hochstrassen unserer Alpen — könnten<br />

Magnete des internationalen Tourismus sein<br />

Lautet nicht ein bekanntes Diplomatenwort:<br />

«Gäbe es keine Eidgenossenschaft, dann<br />

müsste man sie künstlich schaffen»? Und<br />

tatsächlich umreisst diese Ansicht, obschon<br />

von rein politischen Ueberlegungen ausgehend,<br />

trefflich die Bedeutung unserer Heimat<br />

als Hüterin des wichtigsten europäischen<br />

Alpenstrassennetzes. Gerade heute sind unsere<br />

alpinen Hochstrassen wiederum im<br />

Brennpunkt internationaler Politik, und die<br />

von den eidgenössischen Räten kürzlich angenommene<br />

Wehrvorlage bezweckt ja einzig<br />

die Bereitstellung der Mittel zur Sicherung<br />

des<br />

wichtigsten Paßstaates der Erde<br />

und seiner Vorfelder. Allen politischen Hindernissen<br />

zum Trotz gilt es deshalb, vor allem<br />

der grossen Friedensaufgabe eingedenk zu<br />

sein, wie sie die möglichst schlagfertige Verteidigung<br />

der unser Land durchziehenden<br />

internationalen Verkehrsadern Schiene und<br />

Strasse darstellt. An dieser Wacht haben alle<br />

unsere Nachbarn vitalstes Interesse. Und die<br />

davon abhängige, allerdings höchste Abwehrbereitschaft<br />

des Hüters voraussetzende Friedensgarantie<br />

hat wohl nicht wenig zur Spitzenstellung<br />

der Schweiz unter allen Reiseländern<br />

der Erde beigetragen. Früh schon<br />

müssen ausländische Gäste, und bestimmt<br />

nicht die einflusslosesten, die Kunde von der<br />

Die Motorfahrzeuge den teuren Alkohol<br />

der Alkoholverwaltung schlucken zu lassen,<br />

ist krasser Unsinn! Den Motorfahrzeughaltern<br />

das Defizit der Alkoholverwaltung aufzubürden,<br />

ist eine Ungeheuerlichkeit!<br />

einzigartigen Schönheit unserer Berge und<br />

Gletscher, von den tiefblauen Berg- und den<br />

oft sturmgepeitschten Randseen, von den<br />

wetterbraunen Bergdörfern und den lieblichen<br />

Städtchen in alle Erdteile hinausgetragen<br />

haben. Ungeahnt war der'Aufschwung unseres<br />

Reiseverkehrs in der zweiten Hälfte des vergangenen<br />

Jahrhunderts, damals nämlich, als<br />

die schwarze Kohle unsern Paßstaat zur<br />

verkehrspolitischen Drehscheibe des Kontinentes<br />

machte. Setzte im allgemeinen während der<br />

Epoche der Eisenbahn eine Verödung der<br />

Strassen ein, so nahmen die Dinge hinsichtlich<br />

unserer Alpenstrassen einen wesentlich andern<br />

Verlauf. Nach der im Jahre 1848 erfolgten<br />

Zentralisierung des Postwesens unter einheitlicher,<br />

eidgenössischer Verwaltung wurden<br />

nämlich in richtiger Erkenntnis der grossen<br />

Bedeutung unserer alpinen Hochstrassen<br />

über viele derselben Pferdepostverbindungen<br />

eingerichtet. In den Jahren 1860—1870 gab<br />

es beispielsweise nicht weniger als 500 solcher<br />

Linien, und schon 1880 verzeichnete der Gotthard<br />

eine Frequenz von mehr als 60 000, der<br />

Simplon eine solche von etwa 13 000 Reisenden.<br />

Von Chur gelangten an einzelnen Tagen<br />

bis 100 Postkurse über Albula, Bernhardin,<br />

Oberalp etc. zur Ausführung.<br />

Der Ausbau unserer Alpenstrassen war berühmt<br />

zu jenen Zeiten; er erfuhr mächtige<br />

Förderung und war als bestes Werbemittel<br />

für das Land und als wirksamste Unterstützung<br />

des Hotelgewerbes anerkannt. Schweizerische<br />

Paßstrassen genossen hohes Ansehen,<br />

und nicht selten holten ausländische<br />

Strassenbauer sich bei uns die nötigen Unterlagen<br />

und Erfahrungen.<br />

Dann kam die Zeit, da soziale Kämpfe<br />

eine Besserung der wirtschaftlichen. Lage<br />

der grossen Masse, das heisst der unselbständig<br />

Erwerbenden herbeiführten. Das Ferienmachen<br />

gehörte nun auch für diese Kreise<br />

nicht länger zu den unerreichbaren Dingen.<br />

Kein Wunder, dass die Sehnsucht nach dem<br />

von Dichtern und Sängern gepriesenen Kleinod<br />

Schweiz übermächtig wurde. Magneten<br />

gleich wirkten die Naturschönheiten unseres<br />

Landes auf das internationale Reisepublikum.<br />

Der Ruf unserer Heimat als<br />

Stätte des Reisegenusses und der Erholung<br />

war gross und schien weder Abschwächung<br />

noch Versagen erleiden zu können. Als eine<br />

der schwerwiegendsten Folgen dieser allzu<br />

optimistischen Selbstüberhebung muss heute<br />

die Ueberdimensionierung unseres gesamten<br />

Fremdenverkehrsapparates bezeichnet werden.<br />

Hotelpaläste nach ein und derselben stereotypen<br />

Form, die jede Anpassung an den<br />

Charakter der Umgebung vermissen lassen,<br />

schössen Pilzen gleich aus dem Boden, ja<br />

— eine Zeitlang schien es, als wollte die<br />

Schiene jeden unserer Berge erobern. Zwischen<br />

Genfer- und Bodensee, zwischen Rhein<br />

und Tessin fand man sich im Streben nach<br />

Internationalität, versuchte man, sich darin<br />

zu übertreffen, um heute vor dem mühevollen<br />

und verlustbringenden Erfordernis der<br />

Rückbesinnung auf die typisch heimatliche<br />

Note zu stehen.<br />

Unterdessen blieb die Technik der Verkehrsmittel<br />

weder bei der Eisenbahn, noch<br />

bei den Postkutschen stecken. Mit dem<br />

Siegeszug des Motorfahrzeuges<br />

begannen sich die verödeten Strassen und<br />

Täler erneut zu beleben. Frühzeitig erkannten<br />

weitblickende Männer die Bedeutung des Automobils<br />

auch für den schweizerischen Tourismus.<br />

Bereits anlässlich der ins Jahr 1898<br />

fallenden ; Gründung des schweizerischen<br />

Automobil-Clubs erfuhr dessen Zweck folgende<br />

Umschreibung: «Die Entwicklung der<br />

Automobiltouristik in unserem Lande ist mit<br />

allen Mitteln zu fördern und dem Ausbau der<br />

Strassen die grösste Aufmerksamkeit zu<br />

schenken.» Noch volle drei Jahrzehnte sollte<br />

es jedoch dauern, ehe die Einstellung zum<br />

Automobil bei uns ohne allzu grosse Ein-J<br />

schränkungen als freundlich bezeichnet werden<br />

durfte. Die « paradiesischen » Zustände,<br />

da jede Passfahrt eine erhebliche Sonderver-*<br />

gütung zur Voraussetzung hatte, oder das<br />

Reisen im Automobil in gewissen Teilen, beispielsweise<br />

in der südöstlichen Ecke unseres<br />

Landes, überhaupt unmöglich war, sind vielen<br />

von uns noch erinnerlich.<br />

Erst die Kriegs* und vor allem die Nach'<br />

kriegsiahre haben dann dem schweizerischen<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 30. JUNI <strong>1936</strong> — N° 53<br />

Fremdenverkehr mit all seinen tausendfachen<br />

Ausstrahlungen die vollzogenen Umwälzungen<br />

so recht eindrücklich zum Bewusstsein gebracht.<br />

Mit der seinerzeitigen Monopolstellung<br />

der Schweiz als Reiseland war es schon damals<br />

endgültig vorbei. Der Traum von vollbesetzten<br />

Hotelpalästen dürfte noch für lange<br />

Zeit und — rühren wir uns nicht endlich —<br />

sogar für immer nur Vision bleiben. Man hat<br />

die Not in allen am schweizerischen Tourismus<br />

beteiligten Kreisen gross werden lassen,<br />

ehe man gewillt war, wenigstens da und dort<br />

die im internationalen Fremdenverkehr eingetretenen<br />

Strukturwandlungen in Rechnung<br />

zu setzen. Erst als das Ausland sich unsere<br />

Kurzsichtigkeit, unsere teilweise durch kleinliche<br />

Schikanen und Eigenbrötelei bedingten<br />

Ungeschicklichkeiten zunutze machte und<br />

grosse Kontingente des internationalen Fremdenstromes<br />

über seine Strassennetze zu leiten<br />

verstand, erst die von unsern Nachbarn in<br />

grosszügigster Weise durchgeführten Touristikaktionen<br />

und — geben wir es doch unumwunden<br />

zu — vor allem die sichtbaren Erfolge<br />

dieser letztern haben uns endlich aus<br />

unserem eigenwilligen Selbstbetrug aufgerüttelt.<br />

Rund<br />

Im Kanton Bern.<br />

(Schluss folgt.)<br />

Das von den führenden Strassenverkehrsverbänden<br />

beschickte bern. Aktionskomitee<br />

beschloss einstimmig, der allgemeinen Stilllegungsparole<br />

des Motorfahrzeugverkehrs<br />

der Landesverbände Folge zu leisten. Die<br />

hierfür eingesetzte Zentralstelle -wird im<br />

Sinne der von der « Via Vita» erlassenen<br />

Richtlinien die gesamthafte Stillegung des<br />

motorisierten Strassenverkehrs auf breiter<br />

Basis durchzuführen. Sie wird in dieser<br />

Aktion vom Autogewerbe und den über den<br />

ganzen Kanton Bern verteilten Sektionen<br />

der UMS, des SRB und des ATB tatkräftig<br />

unterstützt.<br />

. . . und auf Zürcher Boden<br />

Die wenigen Tage, die bis zum 5. Juli verbleiben,<br />

werden vom Aktionskomitee der<br />

kantonalen Strassenverkehrsliga, das am 27.<br />

Juni neuerdings in einer Vollsitzung mit einzelnen<br />

Interessentengruppen tagte, voM und<br />

ganz: ausgenützt, um den Erfolg der Still-<br />

Iegungsaktion sicherzustellen. Die Stimmung<br />

ist bei den zürcherischen Motorfahrzeugbesitzern<br />

äusserst gereizt und kritisch.<br />

In den nächsten Tagen werden nun aus<br />

den Autos die roten, Meinen Plakate leuchten,<br />

die für die ganze Aktion nachdrücklichst<br />

werben sollen. In einem 21,000 Motorfahrzeugbesitzern<br />

zugestellten, energisch afogefassten<br />

Zirkular erhalten diese alle nötigen<br />

Instruktionen, wobei unter anderm strikte<br />

verlangt wird, am 5. Juli jede Eisenbahnund<br />

Postautofahrt zu unterfassen. Es soll dadurch<br />

dem allzu frühen Frohlocken der Bahnen<br />

der Riegel geschoben werden und<br />

auch der Aktion der Postverwaltung gegen<br />

die Gesellschaftswagenbesitzer vorgebeugt<br />

werden. Zahlreiche Hilfskräfte, d. h.<br />

rund 500 Mann, nimmt der vorgesehene Kontrolldienst<br />

in allen grösseren Orten und auf<br />

allen wichtigeren Durchgangsrouten in Anspruch.<br />

Alle Automobilisten und Motorradfahrer<br />

sind dringend aufgefordert, sich hiefür<br />

sofort bei ihren Clubs oder bei den<br />

Zentralstellen für die Stillegungsaktion für<br />

den Kanton Zürich zu melden. Als solche<br />

sind die Sekretariate der Zürcher Sektionen<br />

des ACS und TCS bestimmt worden, wo<br />

alle Organisationsfäden zusammenlaufen.<br />

Mit allem Nachdruck "wird auf die vollständige<br />

Schliessung aller Tanksäulen hingearbeitet.<br />

Denn der Motorfahrzeugverkehr<br />

wird gerade mit diesem Mittel am besten<br />

lahmgelegt. Und wenn dadurch auch ausländische<br />

Fahrer in Mitleidenschaft gezogen<br />

werden, so ist das ja vielleicht bedauerlich,<br />

aber schliesslich schadet es auch nichts,<br />

Wer sich heute nicht zur Wehr setzt und<br />

sich der Stillegung des Strassenverkehrs am<br />

5. Juli nicht unterzieht, wird inskünftig alle<br />

weiteren finanziellen Belastungen ohne Widerspruch<br />

auf sich nehmen müssen!<br />

wenn man gerade im Ausland von der kritischen<br />

Lage des Automobilismus in der<br />

Schweiz Kenntnis erhält und so via Hotellerie<br />

der Bundesrat erneut veranlasst wird,<br />

dem Alkoholbeimischuiigszwang und der geplanten<br />

Benzinpreiserhöhung Valet zu sagen.<br />

Stillegung des Strassenverkehrs<br />

am 5. Juli <strong>1936</strong>.<br />

Das schweizerische Autogewerbe nährt<br />

40,000 Mitbürger und deren Familien 1 Jede<br />

neue Verteuerung des Motorfahrzeugverkehrs<br />

bedeutet Rückgang im Autogewerbe<br />

und gefährdet Existenzen! Im Ausland bat<br />

man das eingesehen und belastet das Auto<br />

weit weniger als dies in der Schweiz teschieht!<br />

In der Schweiz ist das Motorfahrzeug<br />

Opfer eines nie dagewesenen Beutezuges<br />

! Am 5. Juli werden die Motorfahrzeugbesitzer<br />

beweisen, dass sie nicht gewillt<br />

sind, Lasten über Lasten auf sich zu nehmen.<br />

Am 5. Juli fährt kein rechtdenkender Automobilist<br />

! Am 5. Juli wird kein Tropfen<br />

Benzin getankt! Am 5. Juli soll den Worten<br />

einmal die Tat folgen, zur heilsamen Lehre<br />

jener Behörden, die sich bis heute den Geboten<br />

der Notwendigkeit stetsfort verschlossen<br />

haben!<br />

Haftung der Garage<br />

für eingestellte Wagen.<br />

Aus dem Bundesgericht.<br />

Eine Transportfirma in Luzern benutzte zunächst<br />

ihre Reparaturwerkstätte auch als<br />

öffentliche Garage; als die Garage verlegt<br />

wurde, blieb am Eingang der Reparaturwerkstätte<br />

ein Schild mit der Aufschrift «Autogarage<br />

». Eines Abends wurde einem Automobilisten<br />

von einem Angestellten der Firma<br />

das Einstellen seines Wagens gegen Zahlung<br />

von 2 Fr. gestattet. Der Angestellte erklärte,<br />

dass die Garage nachts nicht bewacht werde;<br />

er schloss das Lokal ab und zeigte dem Auf<br />

tomobilisten, der seinen Wagen morgens früh<br />

wieder holen wollte, das Versteck des Schlüssels.<br />

Der Automobilist hatte den Kontaktschlüssel<br />

an seinem Wagen gelassen, und in<br />

der Nacht kam ein anderer Angestellter der<br />

Firma in angeheitertem Zustande, fuhr mit<br />

dem Wagen weg und rannte damit gegen eine<br />

Mauer. Der Eigentümer des Wagens belangte<br />

die Transportfirma und den schuldigen Angestellten<br />

solidarisch auf rund 4800 Fr. Schadenersatz.<br />

Seinen Anspruch gegen den<br />

Schadenstifter stützte er auf Art 41 ff. des<br />

Obligationenrechts (unerlaubte Handlung),<br />

denjenigen gegen die Firma auf Art 490 OR^<br />

wonach Stallwirte für die Beschädigung, Vernichtung<br />

oder Entwendung der bei ihnen eingestellten<br />

Wagen haften. Diese Haftung besteht<br />

gegenüber jedem Einbringenden nur bis<br />

zum Betrage von 1000 Fr., sofern dem Stallwirte<br />

oder seinem Personal kein Verschulden<br />

zur Last fällt.<br />

Das Luzerner Obergericht bejahte sowohl<br />

die Haftung der Firma als die des Angestellten,<br />

sah jedoch ein Mitverschulden des Klägers<br />

im Steckenlassen des Kontaktschlüssels<br />

und schützte deshalb die Klage für den herabgesetzten<br />

Betrag von 3000 Fr.<br />

In seinem Urteil vom 23. Juni hat das Bundesgericht<br />

gegenüber der Transportfirma<br />

gleichfalls die Haftung des Stallwirtes zur<br />

Anwendung gebracht, die wegen ihrer Anwendung<br />

auf Garagisten erhöhte praktische Bedeutung<br />

gewinnt Wenn der Kläger vor der<br />

Reparaturwerkstätte die Aufschrift «Auto-*<br />

garage » las, durfte er annehmen, dass er es<br />

mit einer Garage zu tun habe; wenn sodann<br />

ein Angestellter das Einstellen des Wagens<br />

gegen eine Taxe von 2 Fr. erlaubte, durfte<br />

er ferner voraussetzen, dass der Angestellte<br />

zu dem darin liegenden Vertragsschluss von<br />

seinem Arbeitgeber ermächtigt sei.<br />

Das bundesgerichtliche Urteil weicht jedoch<br />

von der Vorinstanz darin ab, dass es im<br />

Steckenlassen des Kontaktschlüssels kein Mitverschulden<br />

des Klägers sieht. Der Automobilist,<br />

der sich an eine Garage wendet, soll<br />

sich auf diese verlassen können und braucht<br />

an keine besonderen Vorsichtsmassnahmen<br />

gegenüber dem Garagepersonal zu denken}<br />

vielmehr ist es Aufgabe des Garageinhabers«<br />

für ein zuverlässiges Personal zu sorgen. Daher<br />

hätte es auch kein Mitverschulden des<br />

Klägers bedeutet, wenn er den Kontaktschlüssel<br />

nicht nur am Wagen gelassen, sondern<br />

einem Angestellten der Firma übergeben<br />

hätte. Somit ist kein Abzug von der Schadenersatzforderung<br />

für Mitverschulden des<br />

Klägers zu machen. Die gegenteilige Auffas-i<br />

sung des Obergerichts böte schon deshalb<br />

Schwierigkeiten, weil viele Automobile nicht<br />

mehr mit Kontaktschlüsseln versehen sind.<br />

Da der Schaden auf schweres Verschulden<br />

eines Angestellten zurückzuführen ist, beschränkt<br />

sich die Haftbarkeit aus Art. 490 OR*<br />

nicht auf 1000 Fr.<br />

Die Transportfirma und der Angestellte<br />

wurden solidarisch zu 4586 Fr. Schadenersatz<br />

an den Kläger verurteilt<br />

Wp.<br />

Gestern betrug der Benzinpreis 37 Rappen,<br />

heute bezahlst Du für den Liter schon<br />

43 Rappen! Wieviel willst Du morsen<br />

Zahlen ? !

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