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E_1939_Zeitung_Nr.009

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droht, zu entsprechenden Vorsichts- und<br />

Schutzmassnahmen verpflichtet ist. So hat<br />

beispielsweise das Bundesgericht eine Gemeinde<br />

als Eigentümerin einer Badanstalt<br />

verantwortlich gemacht, weil sie es unterliess,<br />

an einer im See angebrachten Stange,<br />

die zugleich die äusserste Grenze für Nichtschwimmer<br />

bedeutete, eine diesbezügliche<br />

Warnungstafel anzubringen. Wo es sich um<br />

augenfällige, d. h. nicht verborgene Geiahren<br />

handelt, hat das Bundesgericht aber die Verpflichtung<br />

zur Anbringung einer Warnungstafel<br />

konsequent verneint. Da Glatteis wohl<br />

Unbestrittenermassen keine augenfällige, d.h.<br />

eine verborgene Gefahr bedeutet, darf es nicht<br />

überraschen, wenn ein Geschädigter die<br />

Pflicht zur Signalisierung von Glatteis gerade<br />

damit begründet, dass, wenn das Sanden nicht<br />

möglich sei, wenigstens die Signalisierung<br />

derjenigen Stellen von Hauptstrassen, die üblicherweise<br />

vereisen, verlangt werden dürfe.<br />

Diesen allgemeinen Feststellungen gegenüber<br />

muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das<br />

Bundesgericht den besonderen, durch die öffentliche<br />

Verwaltung geschaffenen Umständen angemessen<br />

Rechnung trägt; dabei führte es in<br />

einem bestimmten Falle aus, dass der Strassenbenützer<br />

nicht schlechthin auf alle Gefahren aufmerksam<br />

gemacht werden müsse. Diese Auffassung<br />

vertrat es auch im nicht publizierten Entscheide<br />

vom 1. März 1932 im Falle Märchy contra<br />

Kanton Schwyz, wo ep die Aufstellung einer Warnungstafel<br />

vor einer vereisten Strassenkurve nicht<br />

als erforderlich betrachtete, indem nicht mit Fug<br />

behauptet werden könn«, dass der Motorfahrzeugfiihrer<br />

auf alle Gefahren des Betriebes durch Tafeln<br />

aufmerksam gemacht werden müsse.<br />

Ein Entscheid der 2. Kammer des zürcherischen<br />

Obergerichtes vom 14. Mai 1937 bezüglich der Signalisierungepflicht<br />

eines in das Strassenprofil<br />

hineinragenden Erkers gelamgt zu ähnlichen Feststellungen.<br />

Er führt in der Begründung aus, dass<br />

die für den Strasseneigentümer bestehende<br />

Haftung aus Art. 58 OR sich auf bauliche<br />

Fehler oder baulich mangelhaften Unterhalt<br />

beziehe. Unter den Begriff des letzteren falle<br />

aber die Signaiisierungspflicht von<br />

bestehenden Verkehrsgefahren nicht.<br />

»Sie vorzunehmen, sei nicht eine dem Werkeigentümer<br />

obliegende Wegeunterhaltspflicht, sondern<br />

es handle sich hierbei wohl mehr um eine wegeoder<br />

verkebrepoIiseilicheMassnahme,<br />

für deren allfällige Nichterfüllung daher der Werkeigentümer<br />

nicht einzustehen habe.<br />

Dieser Entscheid ist wohl durchaus richtig und<br />

gibt auch für die uns beschäftigende Frage, ob<br />

Glatteis signalisiert werden muss. die zutreffende<br />

Lösung.<br />

Eher und mehr noch als der in das Strassenprofil<br />

hineinragende Erker bildet Glatteisbildung<br />

eine Verkehrsgefahr, die nicht auf bauliche Fehler<br />

oder baulich mangelhaften Unterhalt zurückzuführen<br />

ist. Die durch Glatteis mögliche Beeinträchtigung<br />

der Benützbarkeit der Strasse folgt nicht aus<br />

dem Werke selbst, sondern besteht unabhängig<br />

davon; denn es handelt sich dabei nicht um einen<br />

(Fehler der Strasse, der aus ihrer baulichen<br />

Anlage folgt, sondern der auf äussere, klimatische<br />

Einflüsse zurückzufüren, d. h. durch Naturgewalten<br />

bedingt ist. Diese Auffassung lässt sich<br />

durch die gesamte Gerichtspraxis stützen, insofern<br />

diese auch das Sanden vereister Strassenstrekiken<br />

nicht als in die dem Strasseneigentümer obliegende<br />

Unterhaltspflicht fallend betrachtet, sondern<br />

vielmehr gestützt auf Art. 25 MFG. den<br />

ßtrassenbenützer verhält, sein Fahrzeug ständig zu<br />

'beherrschen und die Geschwindigkeit den gegebenen<br />

Verhältnissen anzupassen. Es scheint, dass<br />

aus-<br />

die meisten Gerichte heute diese Ansicht<br />

nahmslos teilen.<br />

Der Werkeigentümer muss das Publikum<br />

nur gegen Gefahren schützen, die aus der<br />

Anlage des Werkes entstehen, ist aber nicht<br />

verpflichtet, Schutzmassnahmen gegen Naturgewalten<br />

zu treffen, die das öffentliche Recht<br />

beschlagen.<br />

Selbst wenn auch nach dem Schadensfalle eine<br />

Warnungstafel angebracht wurde, so kann der<br />

Geschädigte daraus nichts ableiten, denn das Gemeinwesen<br />

kann eben auch über die ihm als<br />

Werkeigentümer obliegenden Sorgfaltspflichten hinausgehen,<br />

wenn es versucht, den Automobilisten<br />

vor den Gefahren des Automobilbetriebes und sogar<br />

vor denen seiner eigenen Unvorsichtigkeit zu<br />

schützen,<br />

Gemäss diesen in Bundesgerichtsentscheiden<br />

niedergelegten Erwägungen wäre es grundsätzlich<br />

abwegig, den Staat aus Art. 58 OR. zur Signalisierung<br />

der durch Glatteis verursachten Verkehrsgefahren<br />

zu verhalten. Wenn eine 6olche Pflicht<br />

besteht, könnte sie allein aus der den Kantonen,<br />

eventuell den Gemeinden, durch die Verkehrsgesetzgebung,<br />

insbesondere durch den Art. 4 MFG.<br />

auferlegten Pflicht zur Durchführung der bundes--<br />

rätlichen Siznalordnuns hergeleitet werden.<br />

Dementsprechend wäre es empfehlenswert,<br />

dass entweder alle Kantone auf die Aufstellung<br />

von Warnsignalen verzichten oder<br />

aber diese Signalisierung mit Genehmigung<br />

des Eidg. Justiz- und Polizieidepartementes<br />

überall einheitlich durchführen;<br />

denn es wäre nicht leicht zu begreifen, wenn diese<br />

Sienalisierungsmassnahme von einer unsichtbaren<br />

An einer Konferenz in Luzern, die vom<br />

Schweiz. Autostrassen-Verein einberufen worden<br />

war und an welche die Regierungen der<br />

Kantone Luzern, Uri, Glarus, St. Gallen, Graubünden<br />

und Tessin sowie von der Vereinigung<br />

« Für die Gotthardstrasse > Delegationen entsandt<br />

hatten, wurde im letzten Spätherbst der<br />

Beschluss gefasst, der Gefahr des Abgefahrenwerdens<br />

unseres Landes durch vermehrte" Propaganda<br />

für die Winterverbindung für den ;<br />

Julier sowie durch betriebstechnische Verbesserungen<br />

beim Autotransport durch den Gotthard<br />

entgegenzutreten. In Zusammenhang<br />

damit hat nun der SAV, gemeinschaftlich mit<br />

der Vereinigung für die Gotthardstrasse, eine<br />

Eingabe an die Bundesbahnen gerichtet,<br />

worin sie auf die zahlreichen Faktoren hinweist,<br />

die geeignet sind, den ausländischen<br />

Automobilverkehr von der Schweiz abzulenken:<br />

stärkeres Hervortreten der Brennerlinie<br />

seit dem Anschluss Oesterreichs an Deutschland,<br />

Ausbau der Strassen in den französischen<br />

Savoyeralpen und die Streckenführung der<br />

Transkontinental-Linie London-Istanbul, welche<br />

unser Land rechts liegen lässt. Aus der<br />

Erkenntnis dieser Gefahren, heraus sind die<br />

zahlreichen Projekte für die Schaffung von<br />

Strassentunneln unter den Alpen hindurch zu<br />

erklären. Sie alle kranken jedoch an einem<br />

Grundübel: dass sie dem Faktor Wirtschaftlichkeit<br />

nicht genügend Rechnung tragen.<br />

Wir besitzen aber bereits eine ganzjährige<br />

Nord-Südverbindung am Gotthard, nämlich<br />

die Bahnstrecke. Durch Ausnutzung der hier<br />

sich bietenden Möglichkeiten können wir die<br />

Abwanderung der fremden Autogäste verhindern.<br />

Worin nun diese Möglichkeiten "bestehend<br />

In der Taxermässigung für den Autotransport,<br />

in der Vermehrung der Fahrgelegenheiten,<br />

der Schaffung bequemer Ein- und<br />

Ausladerampen, der Einsetzung von Spezialwagen,<br />

in der Einrichtung eines Schnelldienstes<br />

mit besonders geschultem Personal. Bei<br />

gleichen Kosten und gleichem Zeitaufwand<br />

würde der Automobilist eine Beförderung<br />

mit der Bahn dem Selbstfahren durch einen<br />

15 km langen Strassentunnel vorziehen.<br />

Allerdings wäre dabei die Verwirklichung<br />

der Forderung unerlässlich, dass Fahrer und<br />

Passagiere im eigenen Wagen sitzen bleiben<br />

dürften (wie es bei Tunneltransporten im<br />

Ausland bereits der Fall ist), dass ferner die<br />

Taxen in keinem Fall höher sind als die<br />

Selbstkosten der SBB, Postulate, die wir zum<br />

Teil bereits früher an dieser Stelle verfochten<br />

haben. Indessen geht die Eingabe noch<br />

einen Schritt weiter und plädiert, unter Hinweis<br />

auf gewisse Autofähren im Ausland/<br />

welche die Beförderung völlig kostenlos besorgen,<br />

für einen Taxabbau, der nicht bei<br />

den Selbstkosten Halt macht. Ungeachtet der<br />

Ermässigung der Tarife für den Autotransport<br />

duroh den Gotthard von ursprünglich<br />

43 Fr. auf 20 Fr. liegt dieser Ansatz, zu welchem<br />

noch die Billettkosten hinzugeschlageri<br />

AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 31. JANUAR <strong>1939</strong> — N° 9<br />

Kantonsgrenze an plötzlich aufhören würde. Ueberdies<br />

liegt es begreiflicherweise nicht nur für einen<br />

eventuellen Geschädigten, sondern auch für die<br />

Gerichte nahe, sich gegebenenfalls auf die Tatsache,<br />

dass in einem andern Kanton solche Signale<br />

angebracht sind, zu berufen, obwohl, wie schon<br />

gesagt, eine rechtliche Pflicht für eine über die<br />

diesbezüglichen eidgenössischen Vorschriften hinausgehende<br />

Signalisierung unseres Erachtens nicht<br />

besteht Wollte man eine solche Pflicht annehmen,<br />

so würde damit den eidgenössischen Signalen ihre<br />

Bedeutung genommen, und kein Strasseneigentümer<br />

wüsste dann mehr, was er überhaupt noch<br />

vorzukehren hat, um sich vor dem Dornengehege<br />

der Schadenersatzforderungen nach Art, 58 OR. zu<br />

schützen; alles würde für ihn uferlos.<br />

Für eine ganzjährige Automobilverbindung durch den Gotthard<br />

werden müssen, auch heute noch derart<br />

hoch, dass uns dadurch zahlreiche ausländische<br />

Automobilisten, namentlich aus valutaschwaohen<br />

Ländern, verlorengehen.<br />

Wer auch nur einigermassen Einblick in<br />

diesen Fragenkomplex hat, den muss die Gefahr<br />

einer Umfahrung der Schweiz im internationalen<br />

Autotourismus mit ernster Sorge<br />

erfüllen. Dass sie gebannt werden kann, wenn<br />

es gelingt, die in der Eingabe formulierten<br />

Vorschläge zu realisieren, unter denen einzelne<br />

schon vor geraumer Zeit aufgetaucht<br />

sind, steht für uns ausser Zweifel.<br />

Um die zürcherische<br />

Verkehrsnesetz-I nitiati<br />

Es sei in diesem Zusammenhang übrigens darauf<br />

hingewiesen, dass die Regierungsratswahlen<br />

vor der Tür stehen. Voraussichtlich kommt es zu<br />

einem Wahlkampf, wobei auch die Strassenverkehrsinteressenten<br />

ein ernstes Wort mitzusprechen<br />

hoffen Mit halben Lösungen können sie sich nicht<br />

zufrieden geben. Muss die zu erwartende Gegenvorlage<br />

der Regierung in ihrer Gesamtheit als ungenügend<br />

angesprochen werden, dann kommt nur<br />

eine Volksabstimmung in Betracht. Turicum.<br />

ve.<br />

•stischer<br />

Was verbraucht die amerikanische Autoindustrie<br />

an Rohstoffen?<br />

Als «Kunde» der Rohstoffproduzenten<br />

nimmt die amerikanische Automobilindustrie<br />

in deren Reihen einen gewichtigen Platz ein,<br />

entfallen doch auf sie 80 % des Verbrauchs<br />

der USA an Kautschuk, 28 % des Nickel-,<br />

21 % des Stahl-, 31 % des Blei- und je 13 %<br />

des Aluminium- und Zinkkonsams.<br />

Rumänien motorisiert.<br />

Bestand die rumänische Automobilindustrie<br />

bisher lediglich in der Montage, wobei u. a.<br />

die Karosserie im Lande selbst hergestellt<br />

wurde, so sollen nunmehr Verhandlungen im<br />

Gange sein, deren Ziel die Schaffung einer eigenen<br />

Autoindustrie bildet.<br />

26 % aller amerikanischen Antös gehören<br />

Frauen.<br />

Einer kürzlich veröffentlichten Statistik zufolge<br />

sind nicht weniger als 26% aller Autos,<br />

die in den USA in Betrieb stehen, im Besitz<br />

von Frauen. Und die Frauen stellen auch einen<br />

ständig wachsenden Anteil an den Erfindern,<br />

die auf das Auto bezügliche Ideen patentamtlich<br />

schützen lassen. Während noch<br />

vor 4 Jahren nur 0,6% aller das Auto betreffenden<br />

Erfindungen von Frauen stammten,<br />

waren es in den ersten elf Monaten des Jahres<br />

1938 bereits 4,5%. Bei den meisten dieser<br />

Erfindungen handelt es sich um Verbesserungen,<br />

die dem Fahrkomfort zugute kommen.<br />

134.700 Anzeigen<br />

haben die motorisierten Verkehrspatrouillen<br />

der Pariser Polizei im Jahre 1938 erstattet,<br />

wobei es sich in der Mehrzahl der Fälle um<br />

Eine Interpellation Im Kantonsrat<br />

Wie an dieser Stelle •wiederholt hervorgehoben<br />

wurde, empfindet man in den Kreisen der<br />

Zürcher Verkehrsinteressentenverbände ein Unbehagen<br />

über die Behandlung des Initiativbegehrens Papier nimmt sich diese Zahl imposant aus.<br />

technische « Vergehen » handelte. Auf dem<br />

für ein neues kantonales Verkehrsgesetz durch Weniger imposant dagegen wirkt es, zu hören,<br />

dass davon nur etwa 20 % behandelt<br />

die kantonale Polizeidirektion. Trotz allen Zusicherungen<br />

sind die Verbände auch heute noch<br />

nicht im Besitz der seit langem fälligen Stellungnahme<br />

und Vorschläge dieser Behörde. Während wachsen soll.<br />

wurden, dieweil über dem Rest offenbar Gras<br />

nun bald alle Kantone Schrite unternommen haben,<br />

um den Motorfahrzeugbesitzern grössere oder Eine Lancia-Montagefabrik in Abessinien.<br />

kleinere Erleichterungen zu gewähren, hat der<br />

automobilreichste Kanton der Schweiz in dieser Wie Pilze sind letztes Jahr im Industrieviertel<br />

von Addis Abeba die neuen Unterneh-<br />

Beziehung in den letzten Jahren überhaupt nichts<br />

getan.<br />

mungen aus dem Boden geschossen. Unter<br />

Man sin? sogar so weit, durch eine Verschleppung<br />

in der Behandlung der Initiative die Behandwerk,<br />

verbunden mit einer grossen Reparatur-<br />

ihnen nimmt das von Lancia erbaute Montagelung<br />

des Volksbegehrens derart hinauszuziehen, werkstätte, wohl die bedeutendste Stellung ein.<br />

dass die Volksabstimmung letztes Jahr nicht mehr Bis jetzt sind von den 10.000 m 2 Areal 1000 m*<br />

vorgenommen werden und daher das neue Verkehrsgesetz<br />

nicht auf den 1. Januar <strong>1939</strong> in Kraft mit Fabrikräumen überbaut worden.<br />

gesetzt werden konnte. Die Befürchtung, man sei<br />

ini Kaspar-Escherhaua bestrebt, diese" Verzögerungspolitik<br />

fortzuführen und den Erlass eines Nach den Erklärungen eines prominenten<br />

Zu wenig Lastwagen in Deutschland.<br />

neuen Verkehrsgesetzes auch im Jahre <strong>1939</strong> zu rerunmögliohen,<br />

scheint leider nur allzu begründet. deutschen Behördevertreters besitzt Deutschland<br />

zu wenig Lastwagen. Ihr Anteil am Ge-<br />

Anderseits deuten aber auch gewisse Anzeichen<br />

darauf hin, das« den der Kantonalen Strassenverkehrsliga<br />

angeschlossenen Verbänden die Gerenddem<br />

er in England 23$ und in Frankreich<br />

samtbestand beläuft sich nur auf 16 %, wähduld<br />

langsam auszugehen droht. Im Kantnnsrat<br />

hat am 23. Januar R. Hafner (Zürich) eine Interpellation<br />

eingereicht, welche folgende Fragen an<br />

25 % beträgt.<br />

die Regierung richtet:<br />

« Schwerarbeiter » unter den Strassen.<br />

Bei der 1934/35 in Frankreich veranstalteten<br />

Verkehrszählung wurde festgestellt, dass<br />

Wann gedenkt der - Reglerungsrat das<br />

Volksbegehren für ein kantonales Verkehrspesetz<br />

der Volksabstimmung zu unterbreiten? im ganzen Lande 28 Strassen existieren, auf<br />

Welches sind die Gründe, die den Rwileruntsrat<br />

veranlagten, bis heute noch kein Fahrzeuge (das heisst 7200 binnen 24 Stun-<br />

denen die Verkehrsintensität pro Minute fünf<br />

kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz<br />

über den Motorfahrzeug- und Fahrden)<br />

übersteigt. Wenn sie diese Grenze einmal<br />

überschreitet, dann allerdings tut sie es<br />

radverkehr zu ermSflllchen, als letzter Kanton<br />

In der Schweiz? Halt es der Rtgierungsrat<br />

nicht für annezeigt, durch längst notgelstände*<br />

zwischen 13.100 und 26.900 Wagen<br />

gleich gründlich, bewegen sich doch die «•Pewendige<br />

Erleichterunnen des Motorfahrzeugverkehrs<br />

grosse ArbeifsmSglichkeiten zu<br />

pro Tag.<br />

schaffen und auf diese Weise die Landesverteidigung<br />

zu fördern?<br />

18.000 Fahrzeuge mehr — und doch weniger<br />

Stockungen.<br />

Trotzdem sich die Menge der in den Strassen<br />

von Paris zirkulierenden Fahrzeuge in<br />

den letzten drei Jahren von 57 000 auf 75 000<br />

vermehrt hat, scheint sich nach den Feststellungen<br />

des dortigen Polizeipräfekten der<br />

Verkehr eher flüssiger abzuspielen als 1935.<br />

Man lernt eben nie aus, weder Fahrer noch<br />

Polizei.<br />

In der Aufregung erkennt er den Ankömmling<br />

vom Morgen nicht wieder.<br />

« Darf ich die Vorstellung tibernehmen ? ><br />

sagt Muriel ganz gesellschaftlich. «Dies ist<br />

Charles d'Andrade. mein Mann. — Major<br />

Sir Andrew Law, der eben aufs ritterlichste<br />

für mich eingetreten ist, Charles.»<br />

«Ich kann Ihnen nicht genug danken, Sir<br />

Andrew », erklärt Charles und schüttelt vorsichtig<br />

die Rechte des Majors, die ziemlich<br />

angeschwollen ist.<br />

« Ich stehe Ihrer Gattin jederzeit zu Diensten<br />

». erwidert Sir Andrew gemessen. Er<br />

wünscht nicht, über seine Stellungnahme<br />

irgendwelche Zweifel zu lassen.<br />

Charles überhört das. Don Aguillar sieht<br />

erstaunt vom einen zum andern.<br />

t Sie scheinen gar nicht dieser d'Andrade<br />

zu sein ? > wendet er sich schliesslich an<br />

den Major.<br />

« Nein », erwidert Charles, bevor der Major<br />

antworten kann, «das bin ich. Und wie<br />

Sie sehen, beschütze ich meine geschätzten<br />

Kunden davor, ernstlich verletzt oder gar<br />

totgeschlagen zu werden. ><br />

«Sie sollten lieber Ihre Gattin beschützen<br />

!» schnarrt Sir Andrew mit Vorwurf.<br />

< Ich bin Ihres Schutzes nicht sehr bedürftig<br />

», lächelt Don Aguillar finster. « Aber da<br />

Sie endlich da sind — möchten Sie vielleicht<br />

jetzt unser Geschäft zum Abschluss bringen<br />

? »<br />

< Nach diesen Aufregungen muss ich mich<br />

vor allem meiner Frau widmen», erwidert<br />

Charles mit freundlichem Spott. < Sie sind<br />

selbst schuld daran. Aber wir sprechen uns<br />

noch, Don Aguillar.»<br />

Damit nimmt er Muriels Arm und geht<br />

mit ihr hinaus. Major Law folgt dem Paar<br />

mit gemischten Gefühlen. Don Aguillar starrt,<br />

ihnen wütend nach. Das war ein missglück-'<br />

ter Handstreich. Am Ende hat er dadurch:<br />

den Kerl dem Gegner in die Arme getrieben.<br />

Jetzt muss er sich zusammennehmen' und<br />

versuchen, zu retten, was zu retten ist.<br />

Im Auto sitzen Muriel und Charles dem 1<br />

Major gegenüber. Er hat Muriels Dank-,<br />

sagungen so verlegen zurückgewiesen, dass<br />

sie bald geschwiegen hat. Aber ihre Augen<br />

sprechen um so deutlicher. Sir Andrew hat<br />

das Gefühl, dass zwischen ihr und ihm unsichtbare<br />

Fäden spinnen und er ist überzeugt,<br />

dass sie ihm sein Einschreiten nicht<br />

vergessen wird.<br />

Charles d'Andrade bemerkt offenbar nichts<br />

von alledem. Hübsch und unbeteiligt sitzt er<br />

neben seiner Frau, mit den Gedanken ganz<br />

offenbar schon wieder anderweitig beschäftigt.<br />

« Ein echter businessman », denkt Andrew<br />

Law verächtlich und beschwichtigt gleichzeitig<br />

sein Gewissen. < Nach einer solchen<br />

Szene hat er schon wieder alle Gedanken<br />

beim Geschäft. Nein, er verdient seine Frau<br />

nicht.»<br />

Er tut Mr. d'Andrade unrecht. Auch Charles<br />

grübelt nicht über seinen Geschäften,<br />

sondern über seinen Gefühlen. Ueber seiner<br />

Liebe zu Peggy, seiner Freundschaft für<br />

Muriel und auch über seiner Dankbarkeit für<br />

diesen musterhaften Sir Andrew, die er —<br />

offenbar ist es ein Manko seines Charakters<br />

— leider durchaus nicht empfinden kann.<br />

IV.<br />

Die achte Plage.<br />

«Spiel, Satz und Sieg Miss Peggy Troy!»<br />

Der Schiedsrichter klettert von seinem<br />

hohen Stuhl, Peggy eilt ans Netz, schüttelt<br />

der minder glücklichen Gegnerin die Hand<br />

und lässt sich von .ihr gratulieren. Das Publikum<br />

klatscht Beifall, ein Vertreter der<br />

Sportpresse knipst. Peggy hat das Tournier<br />

ihres Clubs gewonnen, Freunde und Freundinnen<br />

umdrängen sie, im Augenblick ist sie<br />

unumstrittener Mittelpunkt.<br />

Lady Constanza sitzt auf der Terrasse<br />

des Clubhauses zwischen jungen Menschen<br />

in Weiss mit Tennisschlägern. Sie ist in Begleitung<br />

eines steifen, älteren, graumelierten<br />

Herrn, ihres Vetters Lewis Saxtorph.<br />

«Wenn sie hässlich wäre», murmelt Mr.<br />

Saxtorph kopfschüttelnd, «oder krumme<br />

Beine hätte oder etwa schielte —><br />

«Von wem sprichst du eigentlich?» fragt<br />

Lady Constanza etwas scharf.<br />

»Von Peggy natürlich.» Mr. Saxtorph<br />

schüttelt noch immer den Kopf.<br />

«Peggy hat weder krumme Beine noch<br />

schielt sie. Dass sie hübsch ist, will ich als<br />

ihre Mutter nicht behaupten, aber —»<br />

(Fortsetzung folgt.)

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