E_1939_Zeitung_Nr.009
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droht, zu entsprechenden Vorsichts- und<br />
Schutzmassnahmen verpflichtet ist. So hat<br />
beispielsweise das Bundesgericht eine Gemeinde<br />
als Eigentümerin einer Badanstalt<br />
verantwortlich gemacht, weil sie es unterliess,<br />
an einer im See angebrachten Stange,<br />
die zugleich die äusserste Grenze für Nichtschwimmer<br />
bedeutete, eine diesbezügliche<br />
Warnungstafel anzubringen. Wo es sich um<br />
augenfällige, d. h. nicht verborgene Geiahren<br />
handelt, hat das Bundesgericht aber die Verpflichtung<br />
zur Anbringung einer Warnungstafel<br />
konsequent verneint. Da Glatteis wohl<br />
Unbestrittenermassen keine augenfällige, d.h.<br />
eine verborgene Gefahr bedeutet, darf es nicht<br />
überraschen, wenn ein Geschädigter die<br />
Pflicht zur Signalisierung von Glatteis gerade<br />
damit begründet, dass, wenn das Sanden nicht<br />
möglich sei, wenigstens die Signalisierung<br />
derjenigen Stellen von Hauptstrassen, die üblicherweise<br />
vereisen, verlangt werden dürfe.<br />
Diesen allgemeinen Feststellungen gegenüber<br />
muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass das<br />
Bundesgericht den besonderen, durch die öffentliche<br />
Verwaltung geschaffenen Umständen angemessen<br />
Rechnung trägt; dabei führte es in<br />
einem bestimmten Falle aus, dass der Strassenbenützer<br />
nicht schlechthin auf alle Gefahren aufmerksam<br />
gemacht werden müsse. Diese Auffassung<br />
vertrat es auch im nicht publizierten Entscheide<br />
vom 1. März 1932 im Falle Märchy contra<br />
Kanton Schwyz, wo ep die Aufstellung einer Warnungstafel<br />
vor einer vereisten Strassenkurve nicht<br />
als erforderlich betrachtete, indem nicht mit Fug<br />
behauptet werden könn«, dass der Motorfahrzeugfiihrer<br />
auf alle Gefahren des Betriebes durch Tafeln<br />
aufmerksam gemacht werden müsse.<br />
Ein Entscheid der 2. Kammer des zürcherischen<br />
Obergerichtes vom 14. Mai 1937 bezüglich der Signalisierungepflicht<br />
eines in das Strassenprofil<br />
hineinragenden Erkers gelamgt zu ähnlichen Feststellungen.<br />
Er führt in der Begründung aus, dass<br />
die für den Strasseneigentümer bestehende<br />
Haftung aus Art. 58 OR sich auf bauliche<br />
Fehler oder baulich mangelhaften Unterhalt<br />
beziehe. Unter den Begriff des letzteren falle<br />
aber die Signaiisierungspflicht von<br />
bestehenden Verkehrsgefahren nicht.<br />
»Sie vorzunehmen, sei nicht eine dem Werkeigentümer<br />
obliegende Wegeunterhaltspflicht, sondern<br />
es handle sich hierbei wohl mehr um eine wegeoder<br />
verkebrepoIiseilicheMassnahme,<br />
für deren allfällige Nichterfüllung daher der Werkeigentümer<br />
nicht einzustehen habe.<br />
Dieser Entscheid ist wohl durchaus richtig und<br />
gibt auch für die uns beschäftigende Frage, ob<br />
Glatteis signalisiert werden muss. die zutreffende<br />
Lösung.<br />
Eher und mehr noch als der in das Strassenprofil<br />
hineinragende Erker bildet Glatteisbildung<br />
eine Verkehrsgefahr, die nicht auf bauliche Fehler<br />
oder baulich mangelhaften Unterhalt zurückzuführen<br />
ist. Die durch Glatteis mögliche Beeinträchtigung<br />
der Benützbarkeit der Strasse folgt nicht aus<br />
dem Werke selbst, sondern besteht unabhängig<br />
davon; denn es handelt sich dabei nicht um einen<br />
(Fehler der Strasse, der aus ihrer baulichen<br />
Anlage folgt, sondern der auf äussere, klimatische<br />
Einflüsse zurückzufüren, d. h. durch Naturgewalten<br />
bedingt ist. Diese Auffassung lässt sich<br />
durch die gesamte Gerichtspraxis stützen, insofern<br />
diese auch das Sanden vereister Strassenstrekiken<br />
nicht als in die dem Strasseneigentümer obliegende<br />
Unterhaltspflicht fallend betrachtet, sondern<br />
vielmehr gestützt auf Art. 25 MFG. den<br />
ßtrassenbenützer verhält, sein Fahrzeug ständig zu<br />
'beherrschen und die Geschwindigkeit den gegebenen<br />
Verhältnissen anzupassen. Es scheint, dass<br />
aus-<br />
die meisten Gerichte heute diese Ansicht<br />
nahmslos teilen.<br />
Der Werkeigentümer muss das Publikum<br />
nur gegen Gefahren schützen, die aus der<br />
Anlage des Werkes entstehen, ist aber nicht<br />
verpflichtet, Schutzmassnahmen gegen Naturgewalten<br />
zu treffen, die das öffentliche Recht<br />
beschlagen.<br />
Selbst wenn auch nach dem Schadensfalle eine<br />
Warnungstafel angebracht wurde, so kann der<br />
Geschädigte daraus nichts ableiten, denn das Gemeinwesen<br />
kann eben auch über die ihm als<br />
Werkeigentümer obliegenden Sorgfaltspflichten hinausgehen,<br />
wenn es versucht, den Automobilisten<br />
vor den Gefahren des Automobilbetriebes und sogar<br />
vor denen seiner eigenen Unvorsichtigkeit zu<br />
schützen,<br />
Gemäss diesen in Bundesgerichtsentscheiden<br />
niedergelegten Erwägungen wäre es grundsätzlich<br />
abwegig, den Staat aus Art. 58 OR. zur Signalisierung<br />
der durch Glatteis verursachten Verkehrsgefahren<br />
zu verhalten. Wenn eine 6olche Pflicht<br />
besteht, könnte sie allein aus der den Kantonen,<br />
eventuell den Gemeinden, durch die Verkehrsgesetzgebung,<br />
insbesondere durch den Art. 4 MFG.<br />
auferlegten Pflicht zur Durchführung der bundes--<br />
rätlichen Siznalordnuns hergeleitet werden.<br />
Dementsprechend wäre es empfehlenswert,<br />
dass entweder alle Kantone auf die Aufstellung<br />
von Warnsignalen verzichten oder<br />
aber diese Signalisierung mit Genehmigung<br />
des Eidg. Justiz- und Polizieidepartementes<br />
überall einheitlich durchführen;<br />
denn es wäre nicht leicht zu begreifen, wenn diese<br />
Sienalisierungsmassnahme von einer unsichtbaren<br />
An einer Konferenz in Luzern, die vom<br />
Schweiz. Autostrassen-Verein einberufen worden<br />
war und an welche die Regierungen der<br />
Kantone Luzern, Uri, Glarus, St. Gallen, Graubünden<br />
und Tessin sowie von der Vereinigung<br />
« Für die Gotthardstrasse > Delegationen entsandt<br />
hatten, wurde im letzten Spätherbst der<br />
Beschluss gefasst, der Gefahr des Abgefahrenwerdens<br />
unseres Landes durch vermehrte" Propaganda<br />
für die Winterverbindung für den ;<br />
Julier sowie durch betriebstechnische Verbesserungen<br />
beim Autotransport durch den Gotthard<br />
entgegenzutreten. In Zusammenhang<br />
damit hat nun der SAV, gemeinschaftlich mit<br />
der Vereinigung für die Gotthardstrasse, eine<br />
Eingabe an die Bundesbahnen gerichtet,<br />
worin sie auf die zahlreichen Faktoren hinweist,<br />
die geeignet sind, den ausländischen<br />
Automobilverkehr von der Schweiz abzulenken:<br />
stärkeres Hervortreten der Brennerlinie<br />
seit dem Anschluss Oesterreichs an Deutschland,<br />
Ausbau der Strassen in den französischen<br />
Savoyeralpen und die Streckenführung der<br />
Transkontinental-Linie London-Istanbul, welche<br />
unser Land rechts liegen lässt. Aus der<br />
Erkenntnis dieser Gefahren, heraus sind die<br />
zahlreichen Projekte für die Schaffung von<br />
Strassentunneln unter den Alpen hindurch zu<br />
erklären. Sie alle kranken jedoch an einem<br />
Grundübel: dass sie dem Faktor Wirtschaftlichkeit<br />
nicht genügend Rechnung tragen.<br />
Wir besitzen aber bereits eine ganzjährige<br />
Nord-Südverbindung am Gotthard, nämlich<br />
die Bahnstrecke. Durch Ausnutzung der hier<br />
sich bietenden Möglichkeiten können wir die<br />
Abwanderung der fremden Autogäste verhindern.<br />
Worin nun diese Möglichkeiten "bestehend<br />
In der Taxermässigung für den Autotransport,<br />
in der Vermehrung der Fahrgelegenheiten,<br />
der Schaffung bequemer Ein- und<br />
Ausladerampen, der Einsetzung von Spezialwagen,<br />
in der Einrichtung eines Schnelldienstes<br />
mit besonders geschultem Personal. Bei<br />
gleichen Kosten und gleichem Zeitaufwand<br />
würde der Automobilist eine Beförderung<br />
mit der Bahn dem Selbstfahren durch einen<br />
15 km langen Strassentunnel vorziehen.<br />
Allerdings wäre dabei die Verwirklichung<br />
der Forderung unerlässlich, dass Fahrer und<br />
Passagiere im eigenen Wagen sitzen bleiben<br />
dürften (wie es bei Tunneltransporten im<br />
Ausland bereits der Fall ist), dass ferner die<br />
Taxen in keinem Fall höher sind als die<br />
Selbstkosten der SBB, Postulate, die wir zum<br />
Teil bereits früher an dieser Stelle verfochten<br />
haben. Indessen geht die Eingabe noch<br />
einen Schritt weiter und plädiert, unter Hinweis<br />
auf gewisse Autofähren im Ausland/<br />
welche die Beförderung völlig kostenlos besorgen,<br />
für einen Taxabbau, der nicht bei<br />
den Selbstkosten Halt macht. Ungeachtet der<br />
Ermässigung der Tarife für den Autotransport<br />
duroh den Gotthard von ursprünglich<br />
43 Fr. auf 20 Fr. liegt dieser Ansatz, zu welchem<br />
noch die Billettkosten hinzugeschlageri<br />
AUTOMOBIL-REVUE DIENSTAG, 31. JANUAR <strong>1939</strong> — N° 9<br />
Kantonsgrenze an plötzlich aufhören würde. Ueberdies<br />
liegt es begreiflicherweise nicht nur für einen<br />
eventuellen Geschädigten, sondern auch für die<br />
Gerichte nahe, sich gegebenenfalls auf die Tatsache,<br />
dass in einem andern Kanton solche Signale<br />
angebracht sind, zu berufen, obwohl, wie schon<br />
gesagt, eine rechtliche Pflicht für eine über die<br />
diesbezüglichen eidgenössischen Vorschriften hinausgehende<br />
Signalisierung unseres Erachtens nicht<br />
besteht Wollte man eine solche Pflicht annehmen,<br />
so würde damit den eidgenössischen Signalen ihre<br />
Bedeutung genommen, und kein Strasseneigentümer<br />
wüsste dann mehr, was er überhaupt noch<br />
vorzukehren hat, um sich vor dem Dornengehege<br />
der Schadenersatzforderungen nach Art, 58 OR. zu<br />
schützen; alles würde für ihn uferlos.<br />
Für eine ganzjährige Automobilverbindung durch den Gotthard<br />
werden müssen, auch heute noch derart<br />
hoch, dass uns dadurch zahlreiche ausländische<br />
Automobilisten, namentlich aus valutaschwaohen<br />
Ländern, verlorengehen.<br />
Wer auch nur einigermassen Einblick in<br />
diesen Fragenkomplex hat, den muss die Gefahr<br />
einer Umfahrung der Schweiz im internationalen<br />
Autotourismus mit ernster Sorge<br />
erfüllen. Dass sie gebannt werden kann, wenn<br />
es gelingt, die in der Eingabe formulierten<br />
Vorschläge zu realisieren, unter denen einzelne<br />
schon vor geraumer Zeit aufgetaucht<br />
sind, steht für uns ausser Zweifel.<br />
Um die zürcherische<br />
Verkehrsnesetz-I nitiati<br />
Es sei in diesem Zusammenhang übrigens darauf<br />
hingewiesen, dass die Regierungsratswahlen<br />
vor der Tür stehen. Voraussichtlich kommt es zu<br />
einem Wahlkampf, wobei auch die Strassenverkehrsinteressenten<br />
ein ernstes Wort mitzusprechen<br />
hoffen Mit halben Lösungen können sie sich nicht<br />
zufrieden geben. Muss die zu erwartende Gegenvorlage<br />
der Regierung in ihrer Gesamtheit als ungenügend<br />
angesprochen werden, dann kommt nur<br />
eine Volksabstimmung in Betracht. Turicum.<br />
ve.<br />
•stischer<br />
Was verbraucht die amerikanische Autoindustrie<br />
an Rohstoffen?<br />
Als «Kunde» der Rohstoffproduzenten<br />
nimmt die amerikanische Automobilindustrie<br />
in deren Reihen einen gewichtigen Platz ein,<br />
entfallen doch auf sie 80 % des Verbrauchs<br />
der USA an Kautschuk, 28 % des Nickel-,<br />
21 % des Stahl-, 31 % des Blei- und je 13 %<br />
des Aluminium- und Zinkkonsams.<br />
Rumänien motorisiert.<br />
Bestand die rumänische Automobilindustrie<br />
bisher lediglich in der Montage, wobei u. a.<br />
die Karosserie im Lande selbst hergestellt<br />
wurde, so sollen nunmehr Verhandlungen im<br />
Gange sein, deren Ziel die Schaffung einer eigenen<br />
Autoindustrie bildet.<br />
26 % aller amerikanischen Antös gehören<br />
Frauen.<br />
Einer kürzlich veröffentlichten Statistik zufolge<br />
sind nicht weniger als 26% aller Autos,<br />
die in den USA in Betrieb stehen, im Besitz<br />
von Frauen. Und die Frauen stellen auch einen<br />
ständig wachsenden Anteil an den Erfindern,<br />
die auf das Auto bezügliche Ideen patentamtlich<br />
schützen lassen. Während noch<br />
vor 4 Jahren nur 0,6% aller das Auto betreffenden<br />
Erfindungen von Frauen stammten,<br />
waren es in den ersten elf Monaten des Jahres<br />
1938 bereits 4,5%. Bei den meisten dieser<br />
Erfindungen handelt es sich um Verbesserungen,<br />
die dem Fahrkomfort zugute kommen.<br />
134.700 Anzeigen<br />
haben die motorisierten Verkehrspatrouillen<br />
der Pariser Polizei im Jahre 1938 erstattet,<br />
wobei es sich in der Mehrzahl der Fälle um<br />
Eine Interpellation Im Kantonsrat<br />
Wie an dieser Stelle •wiederholt hervorgehoben<br />
wurde, empfindet man in den Kreisen der<br />
Zürcher Verkehrsinteressentenverbände ein Unbehagen<br />
über die Behandlung des Initiativbegehrens Papier nimmt sich diese Zahl imposant aus.<br />
technische « Vergehen » handelte. Auf dem<br />
für ein neues kantonales Verkehrsgesetz durch Weniger imposant dagegen wirkt es, zu hören,<br />
dass davon nur etwa 20 % behandelt<br />
die kantonale Polizeidirektion. Trotz allen Zusicherungen<br />
sind die Verbände auch heute noch<br />
nicht im Besitz der seit langem fälligen Stellungnahme<br />
und Vorschläge dieser Behörde. Während wachsen soll.<br />
wurden, dieweil über dem Rest offenbar Gras<br />
nun bald alle Kantone Schrite unternommen haben,<br />
um den Motorfahrzeugbesitzern grössere oder Eine Lancia-Montagefabrik in Abessinien.<br />
kleinere Erleichterungen zu gewähren, hat der<br />
automobilreichste Kanton der Schweiz in dieser Wie Pilze sind letztes Jahr im Industrieviertel<br />
von Addis Abeba die neuen Unterneh-<br />
Beziehung in den letzten Jahren überhaupt nichts<br />
getan.<br />
mungen aus dem Boden geschossen. Unter<br />
Man sin? sogar so weit, durch eine Verschleppung<br />
in der Behandlung der Initiative die Behandwerk,<br />
verbunden mit einer grossen Reparatur-<br />
ihnen nimmt das von Lancia erbaute Montagelung<br />
des Volksbegehrens derart hinauszuziehen, werkstätte, wohl die bedeutendste Stellung ein.<br />
dass die Volksabstimmung letztes Jahr nicht mehr Bis jetzt sind von den 10.000 m 2 Areal 1000 m*<br />
vorgenommen werden und daher das neue Verkehrsgesetz<br />
nicht auf den 1. Januar <strong>1939</strong> in Kraft mit Fabrikräumen überbaut worden.<br />
gesetzt werden konnte. Die Befürchtung, man sei<br />
ini Kaspar-Escherhaua bestrebt, diese" Verzögerungspolitik<br />
fortzuführen und den Erlass eines Nach den Erklärungen eines prominenten<br />
Zu wenig Lastwagen in Deutschland.<br />
neuen Verkehrsgesetzes auch im Jahre <strong>1939</strong> zu rerunmögliohen,<br />
scheint leider nur allzu begründet. deutschen Behördevertreters besitzt Deutschland<br />
zu wenig Lastwagen. Ihr Anteil am Ge-<br />
Anderseits deuten aber auch gewisse Anzeichen<br />
darauf hin, das« den der Kantonalen Strassenverkehrsliga<br />
angeschlossenen Verbänden die Gerenddem<br />
er in England 23$ und in Frankreich<br />
samtbestand beläuft sich nur auf 16 %, wähduld<br />
langsam auszugehen droht. Im Kantnnsrat<br />
hat am 23. Januar R. Hafner (Zürich) eine Interpellation<br />
eingereicht, welche folgende Fragen an<br />
25 % beträgt.<br />
die Regierung richtet:<br />
« Schwerarbeiter » unter den Strassen.<br />
Bei der 1934/35 in Frankreich veranstalteten<br />
Verkehrszählung wurde festgestellt, dass<br />
Wann gedenkt der - Reglerungsrat das<br />
Volksbegehren für ein kantonales Verkehrspesetz<br />
der Volksabstimmung zu unterbreiten? im ganzen Lande 28 Strassen existieren, auf<br />
Welches sind die Gründe, die den Rwileruntsrat<br />
veranlagten, bis heute noch kein Fahrzeuge (das heisst 7200 binnen 24 Stun-<br />
denen die Verkehrsintensität pro Minute fünf<br />
kantonales Einführungsgesetz zum Bundesgesetz<br />
über den Motorfahrzeug- und Fahrden)<br />
übersteigt. Wenn sie diese Grenze einmal<br />
überschreitet, dann allerdings tut sie es<br />
radverkehr zu ermSflllchen, als letzter Kanton<br />
In der Schweiz? Halt es der Rtgierungsrat<br />
nicht für annezeigt, durch längst notgelstände*<br />
zwischen 13.100 und 26.900 Wagen<br />
gleich gründlich, bewegen sich doch die «•Pewendige<br />
Erleichterunnen des Motorfahrzeugverkehrs<br />
grosse ArbeifsmSglichkeiten zu<br />
pro Tag.<br />
schaffen und auf diese Weise die Landesverteidigung<br />
zu fördern?<br />
18.000 Fahrzeuge mehr — und doch weniger<br />
Stockungen.<br />
Trotzdem sich die Menge der in den Strassen<br />
von Paris zirkulierenden Fahrzeuge in<br />
den letzten drei Jahren von 57 000 auf 75 000<br />
vermehrt hat, scheint sich nach den Feststellungen<br />
des dortigen Polizeipräfekten der<br />
Verkehr eher flüssiger abzuspielen als 1935.<br />
Man lernt eben nie aus, weder Fahrer noch<br />
Polizei.<br />
In der Aufregung erkennt er den Ankömmling<br />
vom Morgen nicht wieder.<br />
« Darf ich die Vorstellung tibernehmen ? ><br />
sagt Muriel ganz gesellschaftlich. «Dies ist<br />
Charles d'Andrade. mein Mann. — Major<br />
Sir Andrew Law, der eben aufs ritterlichste<br />
für mich eingetreten ist, Charles.»<br />
«Ich kann Ihnen nicht genug danken, Sir<br />
Andrew », erklärt Charles und schüttelt vorsichtig<br />
die Rechte des Majors, die ziemlich<br />
angeschwollen ist.<br />
« Ich stehe Ihrer Gattin jederzeit zu Diensten<br />
». erwidert Sir Andrew gemessen. Er<br />
wünscht nicht, über seine Stellungnahme<br />
irgendwelche Zweifel zu lassen.<br />
Charles überhört das. Don Aguillar sieht<br />
erstaunt vom einen zum andern.<br />
t Sie scheinen gar nicht dieser d'Andrade<br />
zu sein ? > wendet er sich schliesslich an<br />
den Major.<br />
« Nein », erwidert Charles, bevor der Major<br />
antworten kann, «das bin ich. Und wie<br />
Sie sehen, beschütze ich meine geschätzten<br />
Kunden davor, ernstlich verletzt oder gar<br />
totgeschlagen zu werden. ><br />
«Sie sollten lieber Ihre Gattin beschützen<br />
!» schnarrt Sir Andrew mit Vorwurf.<br />
< Ich bin Ihres Schutzes nicht sehr bedürftig<br />
», lächelt Don Aguillar finster. « Aber da<br />
Sie endlich da sind — möchten Sie vielleicht<br />
jetzt unser Geschäft zum Abschluss bringen<br />
? »<br />
< Nach diesen Aufregungen muss ich mich<br />
vor allem meiner Frau widmen», erwidert<br />
Charles mit freundlichem Spott. < Sie sind<br />
selbst schuld daran. Aber wir sprechen uns<br />
noch, Don Aguillar.»<br />
Damit nimmt er Muriels Arm und geht<br />
mit ihr hinaus. Major Law folgt dem Paar<br />
mit gemischten Gefühlen. Don Aguillar starrt,<br />
ihnen wütend nach. Das war ein missglück-'<br />
ter Handstreich. Am Ende hat er dadurch:<br />
den Kerl dem Gegner in die Arme getrieben.<br />
Jetzt muss er sich zusammennehmen' und<br />
versuchen, zu retten, was zu retten ist.<br />
Im Auto sitzen Muriel und Charles dem 1<br />
Major gegenüber. Er hat Muriels Dank-,<br />
sagungen so verlegen zurückgewiesen, dass<br />
sie bald geschwiegen hat. Aber ihre Augen<br />
sprechen um so deutlicher. Sir Andrew hat<br />
das Gefühl, dass zwischen ihr und ihm unsichtbare<br />
Fäden spinnen und er ist überzeugt,<br />
dass sie ihm sein Einschreiten nicht<br />
vergessen wird.<br />
Charles d'Andrade bemerkt offenbar nichts<br />
von alledem. Hübsch und unbeteiligt sitzt er<br />
neben seiner Frau, mit den Gedanken ganz<br />
offenbar schon wieder anderweitig beschäftigt.<br />
« Ein echter businessman », denkt Andrew<br />
Law verächtlich und beschwichtigt gleichzeitig<br />
sein Gewissen. < Nach einer solchen<br />
Szene hat er schon wieder alle Gedanken<br />
beim Geschäft. Nein, er verdient seine Frau<br />
nicht.»<br />
Er tut Mr. d'Andrade unrecht. Auch Charles<br />
grübelt nicht über seinen Geschäften,<br />
sondern über seinen Gefühlen. Ueber seiner<br />
Liebe zu Peggy, seiner Freundschaft für<br />
Muriel und auch über seiner Dankbarkeit für<br />
diesen musterhaften Sir Andrew, die er —<br />
offenbar ist es ein Manko seines Charakters<br />
— leider durchaus nicht empfinden kann.<br />
IV.<br />
Die achte Plage.<br />
«Spiel, Satz und Sieg Miss Peggy Troy!»<br />
Der Schiedsrichter klettert von seinem<br />
hohen Stuhl, Peggy eilt ans Netz, schüttelt<br />
der minder glücklichen Gegnerin die Hand<br />
und lässt sich von .ihr gratulieren. Das Publikum<br />
klatscht Beifall, ein Vertreter der<br />
Sportpresse knipst. Peggy hat das Tournier<br />
ihres Clubs gewonnen, Freunde und Freundinnen<br />
umdrängen sie, im Augenblick ist sie<br />
unumstrittener Mittelpunkt.<br />
Lady Constanza sitzt auf der Terrasse<br />
des Clubhauses zwischen jungen Menschen<br />
in Weiss mit Tennisschlägern. Sie ist in Begleitung<br />
eines steifen, älteren, graumelierten<br />
Herrn, ihres Vetters Lewis Saxtorph.<br />
«Wenn sie hässlich wäre», murmelt Mr.<br />
Saxtorph kopfschüttelnd, «oder krumme<br />
Beine hätte oder etwa schielte —><br />
«Von wem sprichst du eigentlich?» fragt<br />
Lady Constanza etwas scharf.<br />
»Von Peggy natürlich.» Mr. Saxtorph<br />
schüttelt noch immer den Kopf.<br />
«Peggy hat weder krumme Beine noch<br />
schielt sie. Dass sie hübsch ist, will ich als<br />
ihre Mutter nicht behaupten, aber —»<br />
(Fortsetzung folgt.)