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E_1939_Zeitung_Nr.079

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flJO 79 _ DIENSTAG, 24. OKTOBER <strong>1939</strong> AUTOMOBIL-REVÖE<br />

Sicassenveckefic und<br />

JCtiegswictsehaft<br />

Die bernischen Verkehrsverbände<br />

beim Polizeidirektor:<br />

Zurückstellung des im Wurf liegenden<br />

Verkehrssteuergesetzes und der Vorlage über<br />

den Bau von Radfahrwegen.<br />

Nach den baidseitig gemachten guten Erfahrungen<br />

mit den Besprechungen der berniechen<br />

Polizeidirektion und den am Strassenverkehr interessierten<br />

Verbände lud Herr Regierungsrat Seematter<br />

auf vergangenen Mittwochnachmittag wieder<br />

zu einer Konferenz in das Rathaus ein.<br />

Der Polizeidirektor führte in seinem Referate<br />

aus, das« sowohl dae Gesetz über die Straasenpoliaei<br />

und die Erhebung einer Motorfahrzeug-<br />

Steuer, sowie dasjenige über die Erstellung von<br />

Radfahrwegen in normalen Zeiten am 2./3. Dezember<br />

zur Abstimmung durch das Volk hätte gebracht<br />

werden können. Jetzt aber müsse die weitere Bearbeitung<br />

beider Vorlagen vorderhand eingestellt<br />

werden, sollen abe'r zur gegebenen Zeit auf dem<br />

gesetzlichen Wege wieder zur Behandlung kommen.<br />

Das Gesetz über die Strassenpolizei und Motorfahrzeugsteuer<br />

enthält nur 9 Artikel und ersetzt 4 alte<br />

gesetzliche Erlasse. Ee sieht die notwendige Kompetenaentrennung<br />

zwischen der Bau- un-d der Polizeidirektion<br />

vor. Die Steuer soll nicht mehr al«<br />

Objektsteuer erhoben und im Dekret vom Grossen<br />

Rat festgesetzt werden. Das Ertragnis soll grundeäzlich<br />

nicht kleiner eedn als dasjenige einee Normaljahree.<br />

Da die verfügbaren Mittel der Baudirektion<br />

kaum ausreichen, die dringend notwendigen Arbeiten<br />

für den Strassenunterhalt zu bestreiten,<br />

muss der Bau von Radfahrwegen, die geeignet<br />

wären, den Straßenverkehr weitgehend zu entlasten,<br />

leider ebenfalls hinausgeschoben werden. Vorgeeehen<br />

ist in diesem Gesetz, dass Automobile. Motorradfahrer<br />

und Radfahrer eine S'pezialsteuer bezahlen,<br />

deren Ertrag nur zum Bau von Radfahrwegen<br />

verwendet werden darf.<br />

Die Wirkungen der Mobilisation auf den<br />

Verkehr<br />

bildeten ein spezielles Traktan-dum.<br />

Regierungsrat Seematter führte ans, dass die<br />

Verfügungen der eidgenössischen Behörden auch<br />

für den Kanton Bern Geltung halben, öbsehon manda<br />

und dort vielleicht eine andere Lösung vorgezogen<br />

hätte. Hauptsächlich das Strassenvßrkehrsanit,<br />

wo von 24 Angestellten deren 14 einrücken<br />

mussten, habe — wie überhaupt alle Angestelltem<br />

des Polizeidepartementes — ein vollgerüttelt Mass<br />

von Arbeit zu bewältigen gehabt. Nur durch die<br />

vorher geleisteten Arbeiten sei ee möglich geworden,<br />

allen durch die Rationierung des Treibstoffes<br />

verursachten Aufgaben gerecht zu werden. BundesbeecMüse<br />

gelangen oft verspätet in die Hände der<br />

kantonalen Instanzen, was diese vielfach hindert,<br />

auf telopboniscbe oder schriftliche Anfragen sofort<br />

Antwort zu erteilen. Lastwagen von einer Tonne<br />

oder mehr erhalten in Zukunft die zusätzliche Bezugskarte<br />

für Benzin bei der Sektion für Kraft und<br />

Wärme, Falkenplatz 18, Bern. Benzin soll nach<br />

Möglichkeit so riel abgegeben werden, als Handel<br />

und Gewerbe zur Aufrechterhaltung der Betriebe<br />

benötigen.<br />

Der Entzug des F üh r er aus weises<br />

wurde seit einiger Zeit im Kanton Bern gemildert<br />

(was dankbare Anerkennung fand) und nur noch<br />

tue im eidgenössischen Gesetz vorgeschriebenen<br />

Strafen verhängt. Dagegen werden da, wo dies<br />

wegen mangelnder moralischer, geistiger oder körperlicher<br />

Eignung im Interesse der Verkehrssicherheit<br />

angezeigt sei, auch vor schärferen Verfügungen<br />

nicht zurückgeschreckt. Leider müsse festgestellt<br />

werden, dass die Verkehrsdisziplin durch die Einschränkungen<br />

des Fahrbetriebes bereits etwas gelitten<br />

habe; die Verbände sind, döshalfc ersucht, in<br />

vigenem Interesse dafür zu sorgen, dass die Zügel<br />

nieder etwas straffer angezogen werden.<br />

In der anschliessenden.<br />

Diskussion<br />

wurde die Frage aufgeworfen, womit das Sonntagsfahrverbot<br />

begründet werde und welche Wirkung<br />

man davon erwarte. Da jeder Motorfahrzeughalter<br />

nur sein bestimmtes, stark reduzierte« Quantum<br />

Benzin erhalte, bedeute dieses Verbot absolut keine<br />

Ersparnis, Auch wurde eine Notverordnung vermiest,<br />

weiche die Steuer entsprechend der gegenüber<br />

normalen Zeiten bedeutend reduzierten Kilometerzahlen<br />

regelt wie auch bei der Requirierung<br />

von Fahrzeugen. Gewünscht wird ferner, dass im<br />

Interesse der Lebensfähigkeit Tieler Garagen Gesellschaftewagen<br />

— wenigstens in beschränktem<br />

Masse — für Sonntagsfahrten freigegeben werden,<br />

da auch eidgenössische Postautomobile an Sonntagen<br />

Privatfahrten ausführen.<br />

-i.<br />

AKTUELLES<br />

Werden die Wagen teurer?<br />

Es fehlt schon heute nicht an Anzeichen<br />

dafür.<br />

Wird .die TeuerungstendeM, welche nach Kriegsausbruch<br />

bereits auf zahlreichen Warengattungen<br />

eingesetzt hat, auch auf die Wagen übergreifen ?<br />

Es bedarf keiner akademisch-volkswirtschaftlichen<br />

Vorbildung, um die Antwort auf diese Frage zu<br />

finden. Denn haben — alles in allem genommen —-<br />

die Preise für neue Automobile bisher auch noch<br />

feit angezogen, so liegt es auf der Hand, dass die<br />

iler den heutigen Verhältnissen unvermeidlich<br />

wordene ansteigende Bewegung der Preiskurve<br />

auch vor ihnen nicht Halt machen kann. Mit der<br />

Entfesselung des bewaffneten Konfliktes, mit der<br />

Umstellung der Wirtschaft der kriegführenden<br />

Staaten auf die Notwendigkeiten und Bedürfnisse<br />

der Armee ist die Nachfrage auch nach jenen Rohstoffen<br />

und übrigen Materialien, welche in der Autoindustrie<br />

und verwandten Branchen Verwendung<br />

finden, sprunghaft angewachsen. Darin aber liegt<br />

ein Element der Verteuerung begründet, dem sich<br />

auch unser Land und sein Automobilgeschäft nicht<br />

zu entziehen vermögen. In welchem Umfang der<br />

auf die Rohstoffe entfallende Kostenanteil bereits<br />

zugenommen hat, illustriert die nachfolgende Gegenüberstellung<br />

der Indexziffern gewiwer für den<br />

Automobilbau erforderlicher Materialien Ende August<br />

und Ende September <strong>1939</strong>, •wohlverstanden in<br />

der Schweiz : Zinn 457/630; Blei 3590/6200; Kupfer<br />

94/160; Wolle 440/675; Kautschuk 168/265.<br />

Für die Wagen, Bestandteile usw., welche wir<br />

aus Uebersee beziehen, kommt nun aber ein weiterer<br />

gewichtiger Faktor hinzu : Infolge des erhöhten<br />

Risikos sind die Transportversicherungsprämien<br />

von 0,9 auf 8 % emporgeschnellt. Davon gehen<br />

5K % auf das Konto der Seekriegs- und 2K %<br />

auf jenes der Landkriegsversicherung'. Gleichzeitig<br />

bewegen sich auch die Frachtkosten in aufsteigender<br />

Linie, weil für die Beförderung nach der<br />

Schweiz gewisse Umwege eingeschlagen werden<br />

müssen.<br />

Angesichts dieser Entwicklung eines Teile der<br />

Preisgrundlagen lässt es sich fast an den Fingern<br />

abzählen, dass auf die Dauer die Aufrechterhaltung<br />

der bisherigen Wagenpreise frommer Wunsch<br />

wird bleiben müssen. Dabei handelt es sich hier,<br />

Ein offener Brief Oberst Vsüfottons<br />

an den Bundesrat<br />

Zu Beginn dieser Woche hat Oberst Vallotton,<br />

der Präsident des Nationalrates, einen offenen Brief<br />

an den Bundesrat gerichtet, worin er einleitend<br />

nochmals auf die bereits in seinem Artikel dargelegten<br />

Notwendigkeiten unserer Landesverteidigung<br />

zurückkommt: Die Sicherung eines möglichst<br />

grossen fahrbereiten Bestandes ziviler Fahrzeuge<br />

und die unverzügliche Ergreifung von Massnahmen,<br />

um unsern zivilen Garagen und Reparaturwerkstätten<br />

die Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen,<br />

soweit es die Umstände irgendwie gestatten.<br />

Im Anschluss daran rollt der Brief nochmals<br />

die Frage der Aufhebung eds Sonntag-Fahrverbotes<br />

auf, wozu der Brief im einzelnen folgende Argumente<br />

ins Treffen führt:<br />

1: < Da der Automobilist und der Motorradfahrer<br />

pro Monat nur eine bestimmte Menge Benzin<br />

verbrauchen kann, will die Frage nicht veretuinmen,<br />

was es denn dem Bundesrat schon<br />

ausmachen könne, ob der motorisierte Strassenibeoützer<br />

den Brennstoff, auf den er Anspruch<br />

hat, am Sonntag oder am Werktag konsumiere.<br />

Eine Antwort auf diese Frage gibt es nicht,<br />

weil man die Massnahme einfach nicht verstehen<br />

kann.<br />

Im Anfang des Krieges, bevor die Rationierung<br />

verfügt wurde, war das Verbot legitim,<br />

weil um jeden Preis auf sparsamen Benzinverbrauch<br />

Bedacht genommen werden musste.<br />

Heute indessen hat die Massnahme ihre Daseinsberechtigung<br />

verloren. Auf der Suche nach<br />

einer Erklärung fragt sich der Schweizerbürger,<br />

ob die Verewigung dieses "Verbotes vielleicht das<br />

Ziel anstrebe, durch Unterdrückung des Automobilverkehrs<br />

die SBB zu begünstigen. Handelt<br />

es sich um eine neue Episode im Zweikampf<br />

« Schiene — Strasse»? Persönlich sind wir<br />

Die Beschrankung<br />

des Benzinverbrauchs<br />

das sei wiederholt, nur um einen Ausschnitt aus<br />

der Vielzahl der die Preisgesatltung bestimmenden<br />

Faktoren, denn zur Verteuerung der Rohstoffe, der<br />

Frachten und der Versicherungsprämien gesellen<br />

sich, namentlich in den kriegführenden Ländern,<br />

die ja zu den grössten Automobilproduzenten Europas<br />

zählen, noch weitere preissteigernde Momente,<br />

wie z. B. die Einschränkung der Erzeugung<br />

als Folge der Dienstbarmachung der Autoindustrie<br />

für die Rüstung, die Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung<br />

usw.<br />

Was die Schweiz anbetrifft, so haben unsere<br />

Behörden, um die Anschaffung neuer Wagen zu<br />

begünstigen und damit den Autohandel vor dem<br />

Verfall zu bewahren, das Verbot der Zuteilung von<br />

Kraftstoffen an neue Motorfahrzeuge mit der Verlängerung<br />

der provisorischen Benzinrationierung<br />

aufgehoben und diese Kategorie von Wagen für die<br />

Dauer eines Jahres vor der Requisition befreit<br />

Um das Sonntagsfahrverbot<br />

Kommt die Aufhebung auf Mitte November?<br />

überzeugt davon, dass diese Annahme auf einem<br />

Irrtum beruht Immerhin sollte man sich davor<br />

hüten, auch nur den Schimmer ihrer Wahrscheinlichkeit<br />

dafür aufkommen zu lassen, indem<br />

man einen Ausnahmezustand weiter beibehält,<br />

der sich nicht mehr rechtfertigt.<br />

2. Das Sonntagsfahrverbot bedeutet eine erhebliche<br />

Schädigung zahlreicher Garagen, denn am<br />

Samstag und Sonntag sind sie zum Feiern verurteilt,<br />

weil es keine Reparaturen und keine<br />

Reinigungen mehr gibt. Am Sonntag schliesst<br />

man den Schalter nach einer Defizitwoche.<br />

3. Zahlreiche Restaurants, Wirtschaften, Tea-<br />

Rooms, Konditoreien und ähnliche Betriebe<br />

lebten bisher dank dem Automobil vor allem<br />

aus ihrem Sonntagsgeschäft. Heute zählen sie<br />

ihre Verluste zusammen.<br />

4. Das Sonntagsfahrverbot — das sei mit Nachdruck<br />

wiederholt — stellt eine unbestreitbare<br />

Ungerechtigkeit gegenüber den Mobilisierten dar,<br />

die nur den Sonntag haben, um zu ihren Geschäften<br />

zu sehen, ihre Verwandten zu besuchen<br />

und die oft genug schwerwiegenden Folgen der<br />

Mobilisation zu mildem, über deren Dauer man<br />

heute nichts weiss.<br />

5. Die ausländischen Gäste, die sich noch immer<br />

in unsern Hotels aufhalten, beklagen sich bitter<br />

über diese nur in der Schweiz existierende<br />

Massnahme.<br />

Aus diesen Gründen heraus muss das Sonntagafahrverbot<br />

unverzüglich aufgehoben werden.<br />

Ich glaube zu wissen, dass man an höchster<br />

Stelle die Beseitigung der Massnahme auf 15. November<br />

ins Auge fasst. Wozu aber warten? Warum<br />

die Schäden noch weiter anwachsen lassen und<br />

weshalb nicht die Rückgabe weiterer Hunderte von<br />

Auto- und Motorrad-Schildern auf Ende Oktober<br />

verhindern, indem man ungesäumt zur Tat<br />

schreitet?<br />

Ein stillgelegter Park ziviler Fahrzeuge verkörpert<br />

eine Gefährdung der Landesverteidigung:<br />

Lassen Sie deshalb nichts unversucht, um die Zahl<br />

der in Betrieb stehenden Fahrzeuge zu erhöhen.<br />

Wir wissen, dass der hohe Bundesrat mit all<br />

seinen Entscheidungen das Ziel verfolgt, die Kräfte<br />

Aerzte, Industrielle, Geschäftsleute . . .<br />

zwingt Sie, mit dem Brennstoff sparsamer umzugehen,<br />

wenn er für ihre Bedürfnisse ausreichen soll.<br />

f 'lwierigkelten, die dadurch entstehen können, vermeit.^n<br />

Sie am besten durch die Anschaffung eines kleinen<br />

Wagens mit geringem Brennstoffverbrauch, der daneben<br />

eine hohe Leistungsfähigkeit besitzt. Kaufen Sie einen<br />

COMPOUND<br />

6 PS, 7 Liter auf 100 km, Spitzengeschwindigkeit<br />

110 St./km, sehr hohe Reisegeschwindigkeit.<br />

GEGENWARTIG DER BESTE KLEINWAGEN.<br />

Der komfortabelste franzosischer Konstruktion. Sehr<br />

sorgfältig gebaut, allen Ansprüchen, auch Langstreckenfahrten<br />

gewachsen.<br />

RASCHESTE LIEFERUNG<br />

Generalvertreter für die Schweiz:<br />

E. M A U R E R, 50, TRANCHEES, GENF<br />

Vertreter fOr Bern: H. Schmidt &. Cle, 30 b, Belpstrasse<br />

Vertreter für Zürich: P. Glättli, Hofwiesenstrasse 10<br />

Vertreter für Basel: Bader & Cie, Burgfelderstrasse 11<br />

Vertreter für Neuenburg: Garage des Trois Rois, La Chaux-de-Fonds<br />

des Landes so lange als irgend möglich intakt zat<br />

erhalten. Aus diesem Grunde glauben wir aber*<br />

auch, unsere Pflicht als Volksvertreter, als natür-*<br />

liebes Bindeglied zwischen Volk und Behörden zu<br />

erfüllen, wenn wir Sie von den schweren Folgen<br />

des Sonntagsfahrverbotes (deren unmittelbarer<br />

Zeuge wir sind) in Kenntnis zu setzen und Sie<br />

um dessen sofortige Aufhebung zu ersuchen. »<br />

...und eine Eingabe des A.C.S. an<br />

Bundesrat Obrecht<br />

Fast gleichzeitig unterbreitete der A.CJS. dem<br />

Chef des eidg. Volkswirtschaftsdepartements eine<br />

Eingabe, deren Gegenstand ebenfalls die unverzügliche<br />

Beseitigung des Sonntagsfahrverbotes bildet<br />

Wir geben sie im Wortlaut wieder;<br />

« Der Bericht Ihres Sekretariates, wonach die Airßbehung<br />

des Sonntag-Fahrverbotes gegenwärtig geprüft<br />

werde und die <strong>Zeitung</strong>smeldungen über ein»<br />

bevorstehende < Lockerung » dieses Verbotes veranlassen<br />

uns, Ihnen unsere Auffassung über diese<br />

Frage zu unterbreiten. Das Sonntags-Fahrverbot<br />

mochte in den ersten Kriegswochen von psychologischem<br />

Wert sein — im Hinblick auf den Benzinverbrauch<br />

kam ihm aber zweifellos nur eine gering©<br />

Bedeutung zu und wirtschaftlich wirkte es sich ausgesprochen<br />

ungünstig aus. Letzteres in folgenden,<br />

Richtungen:<br />

1. Das Sonntags-Fahrverbot bedeutet vor allem<br />

eine schwere Benachteiligung aller Wehrmänner,<br />

die sich im Zivilleben in selbständiger oder leitender<br />

Stellung befinden. Diese Wehrmänner sind<br />

darauf angewiesen, an Sonntagen Angehörige oder<br />

Angestellte zur Besprechung der geschäftlichen Fragen<br />

zu empfangen, was in sehr vielen Fällen die<br />

Benützung eines Automobils voraussetzt. Weiter<br />

müssen sie bei Urlauben auch Sonntags die aufgelaufenen<br />

Geschäfte erledigen und dringende Besprechungen<br />

nachholen können, was wiederum ohne<br />

Gebrauch eines Automobils in sehr vielen Fallen<br />

erschwert oder verunmöglicht wird.<br />

2. Das Sonntags-Fahrverbot führte im weitern<br />

zu einer schweren Schädigung zahlreicher Betriebe<br />

des Gastgewerbes. Durch das schlagartige Aufhören<br />

des Tourismus ist dieser gesamte Wirtschaftszweig<br />

in eine ausserordentlich schwierige<br />

und gefährliche Lage geraten; das Sonntags-Fahr-,<br />

verbot hat dazu geführt, dass der letzte Rest dos;<br />

Verkehrs, der einer grossen Zahl von Betrieben we-<br />

A&aenützte Zutindex und JCöl&ewünae<br />

lassen einen qtossen %eil des JComa<br />

(vtessLousdxuckes entweichen und &thc*<br />

hen den !BeminoeH&*aach. 6s lohnt sich,<br />

dass kompetente Sachleute JLemedwi<br />

schallen.<br />

nigstens noch ein gewisses Durchnähen ermöglichen<br />

würde, verschwand.<br />

3. Die verzweifelten Appelle aus dem Autogewerbe<br />

und aus dem Gastgewerbe scheinen die Bundesbehörden<br />

veranlasst zu haben, von einer allzu<br />

rigorosen Rationierung abzusehen und auch für<br />

jene Wagen, die keinen dringenden wirtschaftlichen<br />

Zwecken dienen, die Abgabe eines geringen Benzinquantums<br />

in Aussicht zu nehmen. Damit soll die<br />

Ausserbetriebsetzung von Personenautomobilen in<br />

einigermassen erträglichem Rahmen gehalten werden,<br />

wodurch man dem Autogewerbe ein Minimum,<br />

von Beschäftigung zu sichern hofft. Die für die<br />

Fahrzeuge der letzteren Kategorie vorgesehenen<br />

Mengen werden aber nur dann attraktiv wirken<br />

(d. h. die Fahrzeugbesitzer zum Verzicht auf die<br />

Einstellung bewegen), wenn der Sonntagsverkehr<br />

wieder freigegeben wird.<br />

•i. Der Beschluss, dass für sämtliche Wagen ein<br />

gewisses Benzinquantum abgegeben werden soll,<br />

kommt einem Verzicht auf die frühere Absicht, nur<br />

wirtschaftlich unbedingt notwendige Fahrten zu gestatten,<br />

gleich. Grundsätzlich hat jeder Automobilist<br />

das Recht, sein Benzinquantum nach eigenem Gutdünken<br />

zu verbrauchen. Das Sonntagsfahrverbot<br />

steht zn dieser Auffassung in diametralem Gegensatz.<br />

Praktisch wird sich dies so auswirken, dass<br />

bei einer weiteren vollständigen oder teilweisen<br />

Aufrechterhaltung des Verbotes zahlreiche Automobilisten<br />

verärgert und ihre Wagen aus dieser Verärgerung<br />

einstellen.<br />

Gestützt auf diese unbestreitbaren Tatsachen<br />

unterbreiten wir Ihnen das Gesuch, das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement<br />

möchte<br />

unverzüglich und ohne Einschränkung das<br />

Sonntagsfahrverbot aufheben.<br />

Wir möchten mit besonderem Nachdruck betonen,<br />

dass jede Regelung, die den Sonntagsverkehr<br />

nicht vollständig freigäbe, die genannten Nachteile<br />

zum Teil bestehen Hessen. Es kann sich deshalb bei<br />

der zu treffenden Massnahme nur um eine vollständige<br />

Beseitigung des Verbotes handeln. »<br />

Nationalrat Grimm nimmt Stellung<br />

In einem Brief vom 18. Oktober bezieht der Chef<br />

der Sektion für Kraft und Wärme, Nationalrat Robert<br />

Grimm, Stellung zu den von Oberst Vallotton<br />

angeschnittenen Fragen, wobei er sich über das<br />

Thema cAufhebung des Sonntagsfahrverbotes» wie.<br />

folgt äussert:<br />

«Das Sonntagsfahrverbot ist nicht als Dauermassnahme<br />

gedacht. Es entstand zwangsläufig in<br />

einem Zeitpunkt, der nur die rohe Rationierung,<br />

unbekümmert um die wirtschaftlichen Verwendungszwecke<br />

des Automobils, zuliess. Die horizontale Rationierung<br />

ist bei den folgenden Provisorien bewusst<br />

geändert worden, und sie wird unter dem<br />

Zustand der endgültigen Rationierung vollständig<br />

verschwinden. Die gegenwärtig in Verarbeitung stehende<br />

Erhebung wird zu einem System führen, das<br />

die Grundsätze einer gerechten Verteilung der Benzinvorräte<br />

weitgehend erfüllt. Die in Aussicht genommene,<br />

nach wirtschaftlichen Ueberlegungen abgestufte<br />

Rationierung wird die dem Luxus- und<br />

Vergnügungsverkehr zufallende Quote reduzieren<br />

und im Notfall sogar erlauben, die Zuteilung an<br />

diese Kategorie vorübergehend überhaupt zu sistieren.<br />

Glücklicherweise braucht dieser Notfall in der<br />

nächsten Zeit nicht ins Auge gefasst zu werden.<br />

Sobald die Rationierung auf dieser Grundlage<br />

durchgeführt werden kann — und das wird nach<br />

dem 14. November <strong>1939</strong> der Fall sein — ist die Bemerkung<br />

des Herrn Vallotton, es könne dem Staat<br />

gleichgültig sein, ob die zugeteilte Benzinmenge an<br />

Werktagen oder an Sonntagen verfahren wird,<br />

richtig. Ich glaube zu wissen, dass in diesem Sinne<br />

bei den zuständigen Stellen Vorschläge bestehen,<br />

die auf eine Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes<br />

zu dem genannten Termin abzielen.» (Von uns hervorgehoben.<br />

RedJ

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