E_1939_Zeitung_Nr.079
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flJO 79 _ DIENSTAG, 24. OKTOBER <strong>1939</strong> AUTOMOBIL-REVÖE<br />
Sicassenveckefic und<br />
JCtiegswictsehaft<br />
Die bernischen Verkehrsverbände<br />
beim Polizeidirektor:<br />
Zurückstellung des im Wurf liegenden<br />
Verkehrssteuergesetzes und der Vorlage über<br />
den Bau von Radfahrwegen.<br />
Nach den baidseitig gemachten guten Erfahrungen<br />
mit den Besprechungen der berniechen<br />
Polizeidirektion und den am Strassenverkehr interessierten<br />
Verbände lud Herr Regierungsrat Seematter<br />
auf vergangenen Mittwochnachmittag wieder<br />
zu einer Konferenz in das Rathaus ein.<br />
Der Polizeidirektor führte in seinem Referate<br />
aus, das« sowohl dae Gesetz über die Straasenpoliaei<br />
und die Erhebung einer Motorfahrzeug-<br />
Steuer, sowie dasjenige über die Erstellung von<br />
Radfahrwegen in normalen Zeiten am 2./3. Dezember<br />
zur Abstimmung durch das Volk hätte gebracht<br />
werden können. Jetzt aber müsse die weitere Bearbeitung<br />
beider Vorlagen vorderhand eingestellt<br />
werden, sollen abe'r zur gegebenen Zeit auf dem<br />
gesetzlichen Wege wieder zur Behandlung kommen.<br />
Das Gesetz über die Strassenpolizei und Motorfahrzeugsteuer<br />
enthält nur 9 Artikel und ersetzt 4 alte<br />
gesetzliche Erlasse. Ee sieht die notwendige Kompetenaentrennung<br />
zwischen der Bau- un-d der Polizeidirektion<br />
vor. Die Steuer soll nicht mehr al«<br />
Objektsteuer erhoben und im Dekret vom Grossen<br />
Rat festgesetzt werden. Das Ertragnis soll grundeäzlich<br />
nicht kleiner eedn als dasjenige einee Normaljahree.<br />
Da die verfügbaren Mittel der Baudirektion<br />
kaum ausreichen, die dringend notwendigen Arbeiten<br />
für den Strassenunterhalt zu bestreiten,<br />
muss der Bau von Radfahrwegen, die geeignet<br />
wären, den Straßenverkehr weitgehend zu entlasten,<br />
leider ebenfalls hinausgeschoben werden. Vorgeeehen<br />
ist in diesem Gesetz, dass Automobile. Motorradfahrer<br />
und Radfahrer eine S'pezialsteuer bezahlen,<br />
deren Ertrag nur zum Bau von Radfahrwegen<br />
verwendet werden darf.<br />
Die Wirkungen der Mobilisation auf den<br />
Verkehr<br />
bildeten ein spezielles Traktan-dum.<br />
Regierungsrat Seematter führte ans, dass die<br />
Verfügungen der eidgenössischen Behörden auch<br />
für den Kanton Bern Geltung halben, öbsehon manda<br />
und dort vielleicht eine andere Lösung vorgezogen<br />
hätte. Hauptsächlich das Strassenvßrkehrsanit,<br />
wo von 24 Angestellten deren 14 einrücken<br />
mussten, habe — wie überhaupt alle Angestelltem<br />
des Polizeidepartementes — ein vollgerüttelt Mass<br />
von Arbeit zu bewältigen gehabt. Nur durch die<br />
vorher geleisteten Arbeiten sei ee möglich geworden,<br />
allen durch die Rationierung des Treibstoffes<br />
verursachten Aufgaben gerecht zu werden. BundesbeecMüse<br />
gelangen oft verspätet in die Hände der<br />
kantonalen Instanzen, was diese vielfach hindert,<br />
auf telopboniscbe oder schriftliche Anfragen sofort<br />
Antwort zu erteilen. Lastwagen von einer Tonne<br />
oder mehr erhalten in Zukunft die zusätzliche Bezugskarte<br />
für Benzin bei der Sektion für Kraft und<br />
Wärme, Falkenplatz 18, Bern. Benzin soll nach<br />
Möglichkeit so riel abgegeben werden, als Handel<br />
und Gewerbe zur Aufrechterhaltung der Betriebe<br />
benötigen.<br />
Der Entzug des F üh r er aus weises<br />
wurde seit einiger Zeit im Kanton Bern gemildert<br />
(was dankbare Anerkennung fand) und nur noch<br />
tue im eidgenössischen Gesetz vorgeschriebenen<br />
Strafen verhängt. Dagegen werden da, wo dies<br />
wegen mangelnder moralischer, geistiger oder körperlicher<br />
Eignung im Interesse der Verkehrssicherheit<br />
angezeigt sei, auch vor schärferen Verfügungen<br />
nicht zurückgeschreckt. Leider müsse festgestellt<br />
werden, dass die Verkehrsdisziplin durch die Einschränkungen<br />
des Fahrbetriebes bereits etwas gelitten<br />
habe; die Verbände sind, döshalfc ersucht, in<br />
vigenem Interesse dafür zu sorgen, dass die Zügel<br />
nieder etwas straffer angezogen werden.<br />
In der anschliessenden.<br />
Diskussion<br />
wurde die Frage aufgeworfen, womit das Sonntagsfahrverbot<br />
begründet werde und welche Wirkung<br />
man davon erwarte. Da jeder Motorfahrzeughalter<br />
nur sein bestimmtes, stark reduzierte« Quantum<br />
Benzin erhalte, bedeute dieses Verbot absolut keine<br />
Ersparnis, Auch wurde eine Notverordnung vermiest,<br />
weiche die Steuer entsprechend der gegenüber<br />
normalen Zeiten bedeutend reduzierten Kilometerzahlen<br />
regelt wie auch bei der Requirierung<br />
von Fahrzeugen. Gewünscht wird ferner, dass im<br />
Interesse der Lebensfähigkeit Tieler Garagen Gesellschaftewagen<br />
— wenigstens in beschränktem<br />
Masse — für Sonntagsfahrten freigegeben werden,<br />
da auch eidgenössische Postautomobile an Sonntagen<br />
Privatfahrten ausführen.<br />
-i.<br />
AKTUELLES<br />
Werden die Wagen teurer?<br />
Es fehlt schon heute nicht an Anzeichen<br />
dafür.<br />
Wird .die TeuerungstendeM, welche nach Kriegsausbruch<br />
bereits auf zahlreichen Warengattungen<br />
eingesetzt hat, auch auf die Wagen übergreifen ?<br />
Es bedarf keiner akademisch-volkswirtschaftlichen<br />
Vorbildung, um die Antwort auf diese Frage zu<br />
finden. Denn haben — alles in allem genommen —-<br />
die Preise für neue Automobile bisher auch noch<br />
feit angezogen, so liegt es auf der Hand, dass die<br />
iler den heutigen Verhältnissen unvermeidlich<br />
wordene ansteigende Bewegung der Preiskurve<br />
auch vor ihnen nicht Halt machen kann. Mit der<br />
Entfesselung des bewaffneten Konfliktes, mit der<br />
Umstellung der Wirtschaft der kriegführenden<br />
Staaten auf die Notwendigkeiten und Bedürfnisse<br />
der Armee ist die Nachfrage auch nach jenen Rohstoffen<br />
und übrigen Materialien, welche in der Autoindustrie<br />
und verwandten Branchen Verwendung<br />
finden, sprunghaft angewachsen. Darin aber liegt<br />
ein Element der Verteuerung begründet, dem sich<br />
auch unser Land und sein Automobilgeschäft nicht<br />
zu entziehen vermögen. In welchem Umfang der<br />
auf die Rohstoffe entfallende Kostenanteil bereits<br />
zugenommen hat, illustriert die nachfolgende Gegenüberstellung<br />
der Indexziffern gewiwer für den<br />
Automobilbau erforderlicher Materialien Ende August<br />
und Ende September <strong>1939</strong>, •wohlverstanden in<br />
der Schweiz : Zinn 457/630; Blei 3590/6200; Kupfer<br />
94/160; Wolle 440/675; Kautschuk 168/265.<br />
Für die Wagen, Bestandteile usw., welche wir<br />
aus Uebersee beziehen, kommt nun aber ein weiterer<br />
gewichtiger Faktor hinzu : Infolge des erhöhten<br />
Risikos sind die Transportversicherungsprämien<br />
von 0,9 auf 8 % emporgeschnellt. Davon gehen<br />
5K % auf das Konto der Seekriegs- und 2K %<br />
auf jenes der Landkriegsversicherung'. Gleichzeitig<br />
bewegen sich auch die Frachtkosten in aufsteigender<br />
Linie, weil für die Beförderung nach der<br />
Schweiz gewisse Umwege eingeschlagen werden<br />
müssen.<br />
Angesichts dieser Entwicklung eines Teile der<br />
Preisgrundlagen lässt es sich fast an den Fingern<br />
abzählen, dass auf die Dauer die Aufrechterhaltung<br />
der bisherigen Wagenpreise frommer Wunsch<br />
wird bleiben müssen. Dabei handelt es sich hier,<br />
Ein offener Brief Oberst Vsüfottons<br />
an den Bundesrat<br />
Zu Beginn dieser Woche hat Oberst Vallotton,<br />
der Präsident des Nationalrates, einen offenen Brief<br />
an den Bundesrat gerichtet, worin er einleitend<br />
nochmals auf die bereits in seinem Artikel dargelegten<br />
Notwendigkeiten unserer Landesverteidigung<br />
zurückkommt: Die Sicherung eines möglichst<br />
grossen fahrbereiten Bestandes ziviler Fahrzeuge<br />
und die unverzügliche Ergreifung von Massnahmen,<br />
um unsern zivilen Garagen und Reparaturwerkstätten<br />
die Fortsetzung ihrer Tätigkeit zu ermöglichen,<br />
soweit es die Umstände irgendwie gestatten.<br />
Im Anschluss daran rollt der Brief nochmals<br />
die Frage der Aufhebung eds Sonntag-Fahrverbotes<br />
auf, wozu der Brief im einzelnen folgende Argumente<br />
ins Treffen führt:<br />
1: < Da der Automobilist und der Motorradfahrer<br />
pro Monat nur eine bestimmte Menge Benzin<br />
verbrauchen kann, will die Frage nicht veretuinmen,<br />
was es denn dem Bundesrat schon<br />
ausmachen könne, ob der motorisierte Strassenibeoützer<br />
den Brennstoff, auf den er Anspruch<br />
hat, am Sonntag oder am Werktag konsumiere.<br />
Eine Antwort auf diese Frage gibt es nicht,<br />
weil man die Massnahme einfach nicht verstehen<br />
kann.<br />
Im Anfang des Krieges, bevor die Rationierung<br />
verfügt wurde, war das Verbot legitim,<br />
weil um jeden Preis auf sparsamen Benzinverbrauch<br />
Bedacht genommen werden musste.<br />
Heute indessen hat die Massnahme ihre Daseinsberechtigung<br />
verloren. Auf der Suche nach<br />
einer Erklärung fragt sich der Schweizerbürger,<br />
ob die Verewigung dieses "Verbotes vielleicht das<br />
Ziel anstrebe, durch Unterdrückung des Automobilverkehrs<br />
die SBB zu begünstigen. Handelt<br />
es sich um eine neue Episode im Zweikampf<br />
« Schiene — Strasse»? Persönlich sind wir<br />
Die Beschrankung<br />
des Benzinverbrauchs<br />
das sei wiederholt, nur um einen Ausschnitt aus<br />
der Vielzahl der die Preisgesatltung bestimmenden<br />
Faktoren, denn zur Verteuerung der Rohstoffe, der<br />
Frachten und der Versicherungsprämien gesellen<br />
sich, namentlich in den kriegführenden Ländern,<br />
die ja zu den grössten Automobilproduzenten Europas<br />
zählen, noch weitere preissteigernde Momente,<br />
wie z. B. die Einschränkung der Erzeugung<br />
als Folge der Dienstbarmachung der Autoindustrie<br />
für die Rüstung, die Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung<br />
usw.<br />
Was die Schweiz anbetrifft, so haben unsere<br />
Behörden, um die Anschaffung neuer Wagen zu<br />
begünstigen und damit den Autohandel vor dem<br />
Verfall zu bewahren, das Verbot der Zuteilung von<br />
Kraftstoffen an neue Motorfahrzeuge mit der Verlängerung<br />
der provisorischen Benzinrationierung<br />
aufgehoben und diese Kategorie von Wagen für die<br />
Dauer eines Jahres vor der Requisition befreit<br />
Um das Sonntagsfahrverbot<br />
Kommt die Aufhebung auf Mitte November?<br />
überzeugt davon, dass diese Annahme auf einem<br />
Irrtum beruht Immerhin sollte man sich davor<br />
hüten, auch nur den Schimmer ihrer Wahrscheinlichkeit<br />
dafür aufkommen zu lassen, indem<br />
man einen Ausnahmezustand weiter beibehält,<br />
der sich nicht mehr rechtfertigt.<br />
2. Das Sonntagsfahrverbot bedeutet eine erhebliche<br />
Schädigung zahlreicher Garagen, denn am<br />
Samstag und Sonntag sind sie zum Feiern verurteilt,<br />
weil es keine Reparaturen und keine<br />
Reinigungen mehr gibt. Am Sonntag schliesst<br />
man den Schalter nach einer Defizitwoche.<br />
3. Zahlreiche Restaurants, Wirtschaften, Tea-<br />
Rooms, Konditoreien und ähnliche Betriebe<br />
lebten bisher dank dem Automobil vor allem<br />
aus ihrem Sonntagsgeschäft. Heute zählen sie<br />
ihre Verluste zusammen.<br />
4. Das Sonntagsfahrverbot — das sei mit Nachdruck<br />
wiederholt — stellt eine unbestreitbare<br />
Ungerechtigkeit gegenüber den Mobilisierten dar,<br />
die nur den Sonntag haben, um zu ihren Geschäften<br />
zu sehen, ihre Verwandten zu besuchen<br />
und die oft genug schwerwiegenden Folgen der<br />
Mobilisation zu mildem, über deren Dauer man<br />
heute nichts weiss.<br />
5. Die ausländischen Gäste, die sich noch immer<br />
in unsern Hotels aufhalten, beklagen sich bitter<br />
über diese nur in der Schweiz existierende<br />
Massnahme.<br />
Aus diesen Gründen heraus muss das Sonntagafahrverbot<br />
unverzüglich aufgehoben werden.<br />
Ich glaube zu wissen, dass man an höchster<br />
Stelle die Beseitigung der Massnahme auf 15. November<br />
ins Auge fasst. Wozu aber warten? Warum<br />
die Schäden noch weiter anwachsen lassen und<br />
weshalb nicht die Rückgabe weiterer Hunderte von<br />
Auto- und Motorrad-Schildern auf Ende Oktober<br />
verhindern, indem man ungesäumt zur Tat<br />
schreitet?<br />
Ein stillgelegter Park ziviler Fahrzeuge verkörpert<br />
eine Gefährdung der Landesverteidigung:<br />
Lassen Sie deshalb nichts unversucht, um die Zahl<br />
der in Betrieb stehenden Fahrzeuge zu erhöhen.<br />
Wir wissen, dass der hohe Bundesrat mit all<br />
seinen Entscheidungen das Ziel verfolgt, die Kräfte<br />
Aerzte, Industrielle, Geschäftsleute . . .<br />
zwingt Sie, mit dem Brennstoff sparsamer umzugehen,<br />
wenn er für ihre Bedürfnisse ausreichen soll.<br />
f 'lwierigkelten, die dadurch entstehen können, vermeit.^n<br />
Sie am besten durch die Anschaffung eines kleinen<br />
Wagens mit geringem Brennstoffverbrauch, der daneben<br />
eine hohe Leistungsfähigkeit besitzt. Kaufen Sie einen<br />
COMPOUND<br />
6 PS, 7 Liter auf 100 km, Spitzengeschwindigkeit<br />
110 St./km, sehr hohe Reisegeschwindigkeit.<br />
GEGENWARTIG DER BESTE KLEINWAGEN.<br />
Der komfortabelste franzosischer Konstruktion. Sehr<br />
sorgfältig gebaut, allen Ansprüchen, auch Langstreckenfahrten<br />
gewachsen.<br />
RASCHESTE LIEFERUNG<br />
Generalvertreter für die Schweiz:<br />
E. M A U R E R, 50, TRANCHEES, GENF<br />
Vertreter fOr Bern: H. Schmidt &. Cle, 30 b, Belpstrasse<br />
Vertreter für Zürich: P. Glättli, Hofwiesenstrasse 10<br />
Vertreter für Basel: Bader & Cie, Burgfelderstrasse 11<br />
Vertreter für Neuenburg: Garage des Trois Rois, La Chaux-de-Fonds<br />
des Landes so lange als irgend möglich intakt zat<br />
erhalten. Aus diesem Grunde glauben wir aber*<br />
auch, unsere Pflicht als Volksvertreter, als natür-*<br />
liebes Bindeglied zwischen Volk und Behörden zu<br />
erfüllen, wenn wir Sie von den schweren Folgen<br />
des Sonntagsfahrverbotes (deren unmittelbarer<br />
Zeuge wir sind) in Kenntnis zu setzen und Sie<br />
um dessen sofortige Aufhebung zu ersuchen. »<br />
...und eine Eingabe des A.C.S. an<br />
Bundesrat Obrecht<br />
Fast gleichzeitig unterbreitete der A.CJS. dem<br />
Chef des eidg. Volkswirtschaftsdepartements eine<br />
Eingabe, deren Gegenstand ebenfalls die unverzügliche<br />
Beseitigung des Sonntagsfahrverbotes bildet<br />
Wir geben sie im Wortlaut wieder;<br />
« Der Bericht Ihres Sekretariates, wonach die Airßbehung<br />
des Sonntag-Fahrverbotes gegenwärtig geprüft<br />
werde und die <strong>Zeitung</strong>smeldungen über ein»<br />
bevorstehende < Lockerung » dieses Verbotes veranlassen<br />
uns, Ihnen unsere Auffassung über diese<br />
Frage zu unterbreiten. Das Sonntags-Fahrverbot<br />
mochte in den ersten Kriegswochen von psychologischem<br />
Wert sein — im Hinblick auf den Benzinverbrauch<br />
kam ihm aber zweifellos nur eine gering©<br />
Bedeutung zu und wirtschaftlich wirkte es sich ausgesprochen<br />
ungünstig aus. Letzteres in folgenden,<br />
Richtungen:<br />
1. Das Sonntags-Fahrverbot bedeutet vor allem<br />
eine schwere Benachteiligung aller Wehrmänner,<br />
die sich im Zivilleben in selbständiger oder leitender<br />
Stellung befinden. Diese Wehrmänner sind<br />
darauf angewiesen, an Sonntagen Angehörige oder<br />
Angestellte zur Besprechung der geschäftlichen Fragen<br />
zu empfangen, was in sehr vielen Fällen die<br />
Benützung eines Automobils voraussetzt. Weiter<br />
müssen sie bei Urlauben auch Sonntags die aufgelaufenen<br />
Geschäfte erledigen und dringende Besprechungen<br />
nachholen können, was wiederum ohne<br />
Gebrauch eines Automobils in sehr vielen Fallen<br />
erschwert oder verunmöglicht wird.<br />
2. Das Sonntags-Fahrverbot führte im weitern<br />
zu einer schweren Schädigung zahlreicher Betriebe<br />
des Gastgewerbes. Durch das schlagartige Aufhören<br />
des Tourismus ist dieser gesamte Wirtschaftszweig<br />
in eine ausserordentlich schwierige<br />
und gefährliche Lage geraten; das Sonntags-Fahr-,<br />
verbot hat dazu geführt, dass der letzte Rest dos;<br />
Verkehrs, der einer grossen Zahl von Betrieben we-<br />
A&aenützte Zutindex und JCöl&ewünae<br />
lassen einen qtossen %eil des JComa<br />
(vtessLousdxuckes entweichen und &thc*<br />
hen den !BeminoeH&*aach. 6s lohnt sich,<br />
dass kompetente Sachleute JLemedwi<br />
schallen.<br />
nigstens noch ein gewisses Durchnähen ermöglichen<br />
würde, verschwand.<br />
3. Die verzweifelten Appelle aus dem Autogewerbe<br />
und aus dem Gastgewerbe scheinen die Bundesbehörden<br />
veranlasst zu haben, von einer allzu<br />
rigorosen Rationierung abzusehen und auch für<br />
jene Wagen, die keinen dringenden wirtschaftlichen<br />
Zwecken dienen, die Abgabe eines geringen Benzinquantums<br />
in Aussicht zu nehmen. Damit soll die<br />
Ausserbetriebsetzung von Personenautomobilen in<br />
einigermassen erträglichem Rahmen gehalten werden,<br />
wodurch man dem Autogewerbe ein Minimum,<br />
von Beschäftigung zu sichern hofft. Die für die<br />
Fahrzeuge der letzteren Kategorie vorgesehenen<br />
Mengen werden aber nur dann attraktiv wirken<br />
(d. h. die Fahrzeugbesitzer zum Verzicht auf die<br />
Einstellung bewegen), wenn der Sonntagsverkehr<br />
wieder freigegeben wird.<br />
•i. Der Beschluss, dass für sämtliche Wagen ein<br />
gewisses Benzinquantum abgegeben werden soll,<br />
kommt einem Verzicht auf die frühere Absicht, nur<br />
wirtschaftlich unbedingt notwendige Fahrten zu gestatten,<br />
gleich. Grundsätzlich hat jeder Automobilist<br />
das Recht, sein Benzinquantum nach eigenem Gutdünken<br />
zu verbrauchen. Das Sonntagsfahrverbot<br />
steht zn dieser Auffassung in diametralem Gegensatz.<br />
Praktisch wird sich dies so auswirken, dass<br />
bei einer weiteren vollständigen oder teilweisen<br />
Aufrechterhaltung des Verbotes zahlreiche Automobilisten<br />
verärgert und ihre Wagen aus dieser Verärgerung<br />
einstellen.<br />
Gestützt auf diese unbestreitbaren Tatsachen<br />
unterbreiten wir Ihnen das Gesuch, das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement<br />
möchte<br />
unverzüglich und ohne Einschränkung das<br />
Sonntagsfahrverbot aufheben.<br />
Wir möchten mit besonderem Nachdruck betonen,<br />
dass jede Regelung, die den Sonntagsverkehr<br />
nicht vollständig freigäbe, die genannten Nachteile<br />
zum Teil bestehen Hessen. Es kann sich deshalb bei<br />
der zu treffenden Massnahme nur um eine vollständige<br />
Beseitigung des Verbotes handeln. »<br />
Nationalrat Grimm nimmt Stellung<br />
In einem Brief vom 18. Oktober bezieht der Chef<br />
der Sektion für Kraft und Wärme, Nationalrat Robert<br />
Grimm, Stellung zu den von Oberst Vallotton<br />
angeschnittenen Fragen, wobei er sich über das<br />
Thema cAufhebung des Sonntagsfahrverbotes» wie.<br />
folgt äussert:<br />
«Das Sonntagsfahrverbot ist nicht als Dauermassnahme<br />
gedacht. Es entstand zwangsläufig in<br />
einem Zeitpunkt, der nur die rohe Rationierung,<br />
unbekümmert um die wirtschaftlichen Verwendungszwecke<br />
des Automobils, zuliess. Die horizontale Rationierung<br />
ist bei den folgenden Provisorien bewusst<br />
geändert worden, und sie wird unter dem<br />
Zustand der endgültigen Rationierung vollständig<br />
verschwinden. Die gegenwärtig in Verarbeitung stehende<br />
Erhebung wird zu einem System führen, das<br />
die Grundsätze einer gerechten Verteilung der Benzinvorräte<br />
weitgehend erfüllt. Die in Aussicht genommene,<br />
nach wirtschaftlichen Ueberlegungen abgestufte<br />
Rationierung wird die dem Luxus- und<br />
Vergnügungsverkehr zufallende Quote reduzieren<br />
und im Notfall sogar erlauben, die Zuteilung an<br />
diese Kategorie vorübergehend überhaupt zu sistieren.<br />
Glücklicherweise braucht dieser Notfall in der<br />
nächsten Zeit nicht ins Auge gefasst zu werden.<br />
Sobald die Rationierung auf dieser Grundlage<br />
durchgeführt werden kann — und das wird nach<br />
dem 14. November <strong>1939</strong> der Fall sein — ist die Bemerkung<br />
des Herrn Vallotton, es könne dem Staat<br />
gleichgültig sein, ob die zugeteilte Benzinmenge an<br />
Werktagen oder an Sonntagen verfahren wird,<br />
richtig. Ich glaube zu wissen, dass in diesem Sinne<br />
bei den zuständigen Stellen Vorschläge bestehen,<br />
die auf eine Aufhebung des Sonntagsfahrverbotes<br />
zu dem genannten Termin abzielen.» (Von uns hervorgehoben.<br />
RedJ