E_1948_Zeitung_Nr.028
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IV. Blatt<br />
BERN, 23. Juni <strong>1948</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />
IV. Blatt<br />
BERN, 23. Juni <strong>1948</strong><br />
TAGUNGSBERICHTE DER c A.-R. ><br />
Werdendes internationales<br />
Verkehrsrecht<br />
wir hatten schon verschiedentlich Gelegenheit,<br />
über die Arbeiten des Europäischen Transportkomitees<br />
der UNO, soweit es sich um Fragen des<br />
Straßenverkehrs handelt, zu berichten. Vor kurzem<br />
wurde ein Ueberblick über die verschiedenen<br />
Arbeitsgruppen und deren Aufgaben gegeben. Es<br />
darf füglich festgestellt werden, da6S mit einer ungeheuren<br />
Intensität an allen diesen Problemen gearbeitet<br />
wird. Man kana eich sogar manchmal fast<br />
des Eindruckes nicht erwehren, dass die Tendenz<br />
besteht, eher zuviel auf einmal erledigen zu wollen.<br />
Allerdings müssen wir uns vergegenwärtigen,<br />
dass im allgemeinen die internationale Normierung<br />
des Strassenverkehrs eigentlich noch wenig weit<br />
gediehen ist, etwa im Vergleich zum Eisenbahnwesen.<br />
Es gilt deshalb vieles rasch nachzuholen,<br />
angesichts des gewaltigen Aufschwunges der Automobilwirtschaft<br />
seit Kriegsende, verbunden mit<br />
einer in vielen europäischen Staaten immer noch<br />
andauernden Transportkrise.<br />
Eindringlich bleibt die Mahnung eines amerikanischen<br />
Delegierten haften, die dieser Ende letzten<br />
Jahres ausgesprochen hatte. Er wies damals<br />
darauf hin, dass nach Meinung der Amerikaner<br />
ganz besonders der Strassentransport in Europa<br />
noch bei weitem nicht so wirksam ausgebaut sei,<br />
wie dies auf Grund der Erfahrungen jenseits des<br />
Ozeans möglich erscheine und daßs es deshalb<br />
gelte, diese Lücke so rasch wie nur möglich auszufüllen.<br />
Aus der Arbeitsgruppe für kurzfristige Probleme<br />
Laufend haben wir jeweils über die periodischen<br />
Sessionen der Arbeitegruppe berichtet, die<br />
sich mit den sog. kurzfristigen Problemen befasst<br />
und bereits einige wichtige Abkommen, wenigstens<br />
provisorisch für das laufende Jahr, unter Dach gebracht<br />
hat. Erinnert sei an die Uebereinkunft betreffend<br />
die Transitfreiheit und die Förderung des<br />
Touristikverkehrs, In einer vierten Session, d. h.<br />
anlässlich einer überreich befrachteten Sitzung vom<br />
31. Mai, konnte davon Kenntnis genommen werden,<br />
dass sich jetzt auch Luxemburg, Norwegen und<br />
teilweise auch die Tschechoslowakei den bereits<br />
getroffenen Uebereinkommen angeschlossen haben.<br />
Der italienische Delegierte gab ferner bekannt,<br />
dass auch sein Land voraussichtlich bald dem internationalen<br />
Touristikabkommen beitreten werde.<br />
Erfreulich war die Mitteilung der italienischen<br />
Delegation, dass<br />
künftig Treibstoffe in Italien gegen Lire in angemessenen<br />
Mengen bezogen werden können<br />
und dafür nicht mehr Hartwährung verlangt<br />
wird,<br />
was eich weniger für die Schweiz als für die mei-<br />
,sten andern Staaten sehr unangenehm ausgewirkt<br />
hatte. Dagegen konnte Frankreich dasslbe für den<br />
Touristikverkehr nicht zubilligen.<br />
Verhältnismässig schlecht steht es »ach wie vor<br />
bezüglich der statistischen Erhebungen, und zwar<br />
sowohl was den Fahrzeugbestand als auch was die<br />
auf der Strasse im internationalen Verkehr transportierten<br />
Warenmengen betrifft. Man kann sich<br />
des Eindruckes nicht erwehren, dass hier verschiedentlich<br />
mit einer gewissen Absicht Schwierigkeiten<br />
vongeschützt werden, die eigentlich mit gutem<br />
Willen zu überwinden wären.<br />
Der besondere Wert der Arbeitsgruppe für<br />
kurzfristige Probleme liegt vor allem immer darin,<br />
dass hier regelmässig die zuständigen Leute der<br />
wichtigsten europäischen Länder, inbegriffen der<br />
Besetzungsbehörden Deutschlands, zusammenkommen<br />
und dass oft in sehr freimütiger Weise auf gewisse<br />
Unebenheiten im zwischenstaatlichen Verkehr<br />
aufmerksam gemacht werden kann. Tatsächlich<br />
ist im grossen und ganzen auch allseitig der<br />
ehrliche Wille vorhanden, nach Möglichkeit alle<br />
Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. In dieser<br />
Hinsicht hat die Gruppe ohne grossen Aufwand<br />
schon manche heikle Frage rasch und elegant zum<br />
Vorteil der Fahrzeughalter erledigt.<br />
Aktuelle Fragen vor der Arbeitsgruppe für<br />
juristische Probleme<br />
Eine bisher noch nie auf internationalem Boden<br />
gelöste Frage nahm die Arbeitsgruppe für juristische<br />
Probleme in Angriff, die ihre erste Session<br />
vom 18.—22. Mai abhielt. Es handelt 6ich um die<br />
Vereinheitlichung des Haftpflichtrechtes für Fahrzeugführer<br />
und um die obligatorische<br />
Haftpflichtversicherung. Zunächst hat<br />
eine erste Umfrage ergeben, wie verschieden in<br />
den einzelnen Ländern diese Frage gelöst wird.<br />
Die Tendenz geht dahin, durch ein möglichst einfaches<br />
Vorgehen den ausländischen Automobilisten<br />
in das gleiche Haitpflicht-Versicherunfesystem em-<br />
7ube7.iehen wie die im betreffenden Lande selbst<br />
immatrikulierten Motorfahrzeuge.<br />
Die Arbeitsgruppe hat einen Vorentwurf ausgearbeitet,<br />
dem,einstweilen der Charakter von Empfehlungen<br />
zukommen soll. Er wird den interessierten<br />
Regierungen zugestellt und soll bis Ende August<br />
beantwortet sein. Vorgesehen ist hiebei, ds*6<br />
die Versicherungen von Land zu Land vertragliche<br />
Vereinbarungen treffen, wonach z. B. ein Automobilist<br />
in Belgien oder Holland sich in seinem<br />
Land einen Versicherungsausweis beschaffen kann.<br />
Dieser Ausweis — der zu vereinheitlichen wäre —<br />
würde dann zum Eintritt in die Schweiz berechtigen<br />
und hätte zur Folge, dass schweizerische Versicherungen<br />
für allfällige Schäden aufkommen würden,<br />
wobei ihnen ein Rückgriffsrecht auf die betreffenden<br />
ausländischen Versicherungen, bzw. auf<br />
den Schadensverursacher, zusteht. Man ersieht<br />
daraus, dass affensichtlich versucht wird, das bei<br />
uns seit leiztem Jahr provisorisch eingeführte System<br />
für die Ausländer Versicherung mit einigen<br />
Abänderungen international einzuführen.<br />
Die gleiche Arbeitsgruppe hat im übrigen auch<br />
das Studium der Frage der Vereinheitlichung<br />
des Frachtvertrages für<br />
Strassentransporte aufgenommen und zu<br />
diesem Zwecke einen Expertenausschus6 eingesetzt,<br />
der zusammen mit dem UNO-Sekretariat<br />
Vorschläge ausarbeiten 6oll.<br />
Revision internationaler Abkommen<br />
Ein sehr respektables Arbeitspensum hat<br />
schliesslich eine weitere Gruppe, die besonders<br />
für die Verkehrsregeln und alle<br />
damit zusammenhängenden Fragen<br />
gebildet wurde, in einer ersten Session vom 8.—12.<br />
Juni begonnen. Es hagelt sich in erster Linie darum,<br />
die bestehenden internationalen Abkommen<br />
aus dem Jahre 1926 zu revidieren und den modernen<br />
Erfordernissen anzupassen.<br />
Für die Schweiz ist die Förderung dieser Arbeiten<br />
deshalb von besonderem Interesse, weil wir<br />
bekanntlich daran sind, unsere Automobilgesetzgebung<br />
einer Revision zu unterziehen und weil es<br />
natürlich nötig sein wird, sie den internationalen<br />
Vereinbarungen anzupassen. In der gleichen Lage<br />
befinden sich übrigens auch noch andere Länder.<br />
In der ersten Session hat sich diese Arbeitsgruppe<br />
darauf beschränken müssen, «ine Art Gerippe<br />
für den kommenden Entwurf aufzustellen.<br />
Sehr interessante Diskussionen entwickelten sich<br />
beispielsweise über die besonders für uns aktuelle<br />
Frage der Einbeziehung der Trolleyb<br />
u s s e , soweit es die Fahrzeuge betrifft, unter<br />
die Ver & e hr sr e g ein , der auch alle andern<br />
Motorfahrzeuge unterstellt 6ind. Die in Italien geltenden<br />
Vorschriften, wonach Trolleybusse alle Vorrechte<br />
haben wie die Strassenbahnen, ist bei den<br />
meisten Delegationen auf heftige Opposition gestossen.<br />
Ein absolutes Vortrittsrecht, technische<br />
Privilegien jeder Art usw. wurden vom Standpunkt<br />
der Verkehrssicherheit aus als unannehmbar bezeichnet.<br />
Schweizerischerseits sah man sich auch genötigt,<br />
alle Vorbehalte anzubringen in bezuig auf<br />
die Fahrzeugdimension e n und die<br />
Höcfastgesamt