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E_1948_Zeitung_Nr.028

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IV. Blatt<br />

BERN, 23. Juni <strong>1948</strong> AUTOMOBIL-REVUE<br />

IV. Blatt<br />

BERN, 23. Juni <strong>1948</strong><br />

TAGUNGSBERICHTE DER c A.-R. ><br />

Werdendes internationales<br />

Verkehrsrecht<br />

wir hatten schon verschiedentlich Gelegenheit,<br />

über die Arbeiten des Europäischen Transportkomitees<br />

der UNO, soweit es sich um Fragen des<br />

Straßenverkehrs handelt, zu berichten. Vor kurzem<br />

wurde ein Ueberblick über die verschiedenen<br />

Arbeitsgruppen und deren Aufgaben gegeben. Es<br />

darf füglich festgestellt werden, da6S mit einer ungeheuren<br />

Intensität an allen diesen Problemen gearbeitet<br />

wird. Man kana eich sogar manchmal fast<br />

des Eindruckes nicht erwehren, dass die Tendenz<br />

besteht, eher zuviel auf einmal erledigen zu wollen.<br />

Allerdings müssen wir uns vergegenwärtigen,<br />

dass im allgemeinen die internationale Normierung<br />

des Strassenverkehrs eigentlich noch wenig weit<br />

gediehen ist, etwa im Vergleich zum Eisenbahnwesen.<br />

Es gilt deshalb vieles rasch nachzuholen,<br />

angesichts des gewaltigen Aufschwunges der Automobilwirtschaft<br />

seit Kriegsende, verbunden mit<br />

einer in vielen europäischen Staaten immer noch<br />

andauernden Transportkrise.<br />

Eindringlich bleibt die Mahnung eines amerikanischen<br />

Delegierten haften, die dieser Ende letzten<br />

Jahres ausgesprochen hatte. Er wies damals<br />

darauf hin, dass nach Meinung der Amerikaner<br />

ganz besonders der Strassentransport in Europa<br />

noch bei weitem nicht so wirksam ausgebaut sei,<br />

wie dies auf Grund der Erfahrungen jenseits des<br />

Ozeans möglich erscheine und daßs es deshalb<br />

gelte, diese Lücke so rasch wie nur möglich auszufüllen.<br />

Aus der Arbeitsgruppe für kurzfristige Probleme<br />

Laufend haben wir jeweils über die periodischen<br />

Sessionen der Arbeitegruppe berichtet, die<br />

sich mit den sog. kurzfristigen Problemen befasst<br />

und bereits einige wichtige Abkommen, wenigstens<br />

provisorisch für das laufende Jahr, unter Dach gebracht<br />

hat. Erinnert sei an die Uebereinkunft betreffend<br />

die Transitfreiheit und die Förderung des<br />

Touristikverkehrs, In einer vierten Session, d. h.<br />

anlässlich einer überreich befrachteten Sitzung vom<br />

31. Mai, konnte davon Kenntnis genommen werden,<br />

dass sich jetzt auch Luxemburg, Norwegen und<br />

teilweise auch die Tschechoslowakei den bereits<br />

getroffenen Uebereinkommen angeschlossen haben.<br />

Der italienische Delegierte gab ferner bekannt,<br />

dass auch sein Land voraussichtlich bald dem internationalen<br />

Touristikabkommen beitreten werde.<br />

Erfreulich war die Mitteilung der italienischen<br />

Delegation, dass<br />

künftig Treibstoffe in Italien gegen Lire in angemessenen<br />

Mengen bezogen werden können<br />

und dafür nicht mehr Hartwährung verlangt<br />

wird,<br />

was eich weniger für die Schweiz als für die mei-<br />

,sten andern Staaten sehr unangenehm ausgewirkt<br />

hatte. Dagegen konnte Frankreich dasslbe für den<br />

Touristikverkehr nicht zubilligen.<br />

Verhältnismässig schlecht steht es »ach wie vor<br />

bezüglich der statistischen Erhebungen, und zwar<br />

sowohl was den Fahrzeugbestand als auch was die<br />

auf der Strasse im internationalen Verkehr transportierten<br />

Warenmengen betrifft. Man kann sich<br />

des Eindruckes nicht erwehren, dass hier verschiedentlich<br />

mit einer gewissen Absicht Schwierigkeiten<br />

vongeschützt werden, die eigentlich mit gutem<br />

Willen zu überwinden wären.<br />

Der besondere Wert der Arbeitsgruppe für<br />

kurzfristige Probleme liegt vor allem immer darin,<br />

dass hier regelmässig die zuständigen Leute der<br />

wichtigsten europäischen Länder, inbegriffen der<br />

Besetzungsbehörden Deutschlands, zusammenkommen<br />

und dass oft in sehr freimütiger Weise auf gewisse<br />

Unebenheiten im zwischenstaatlichen Verkehr<br />

aufmerksam gemacht werden kann. Tatsächlich<br />

ist im grossen und ganzen auch allseitig der<br />

ehrliche Wille vorhanden, nach Möglichkeit alle<br />

Schwierigkeiten aus dem Wege zu räumen. In dieser<br />

Hinsicht hat die Gruppe ohne grossen Aufwand<br />

schon manche heikle Frage rasch und elegant zum<br />

Vorteil der Fahrzeughalter erledigt.<br />

Aktuelle Fragen vor der Arbeitsgruppe für<br />

juristische Probleme<br />

Eine bisher noch nie auf internationalem Boden<br />

gelöste Frage nahm die Arbeitsgruppe für juristische<br />

Probleme in Angriff, die ihre erste Session<br />

vom 18.—22. Mai abhielt. Es handelt 6ich um die<br />

Vereinheitlichung des Haftpflichtrechtes für Fahrzeugführer<br />

und um die obligatorische<br />

Haftpflichtversicherung. Zunächst hat<br />

eine erste Umfrage ergeben, wie verschieden in<br />

den einzelnen Ländern diese Frage gelöst wird.<br />

Die Tendenz geht dahin, durch ein möglichst einfaches<br />

Vorgehen den ausländischen Automobilisten<br />

in das gleiche Haitpflicht-Versicherunfesystem em-<br />

7ube7.iehen wie die im betreffenden Lande selbst<br />

immatrikulierten Motorfahrzeuge.<br />

Die Arbeitsgruppe hat einen Vorentwurf ausgearbeitet,<br />

dem,einstweilen der Charakter von Empfehlungen<br />

zukommen soll. Er wird den interessierten<br />

Regierungen zugestellt und soll bis Ende August<br />

beantwortet sein. Vorgesehen ist hiebei, ds*6<br />

die Versicherungen von Land zu Land vertragliche<br />

Vereinbarungen treffen, wonach z. B. ein Automobilist<br />

in Belgien oder Holland sich in seinem<br />

Land einen Versicherungsausweis beschaffen kann.<br />

Dieser Ausweis — der zu vereinheitlichen wäre —<br />

würde dann zum Eintritt in die Schweiz berechtigen<br />

und hätte zur Folge, dass schweizerische Versicherungen<br />

für allfällige Schäden aufkommen würden,<br />

wobei ihnen ein Rückgriffsrecht auf die betreffenden<br />

ausländischen Versicherungen, bzw. auf<br />

den Schadensverursacher, zusteht. Man ersieht<br />

daraus, dass affensichtlich versucht wird, das bei<br />

uns seit leiztem Jahr provisorisch eingeführte System<br />

für die Ausländer Versicherung mit einigen<br />

Abänderungen international einzuführen.<br />

Die gleiche Arbeitsgruppe hat im übrigen auch<br />

das Studium der Frage der Vereinheitlichung<br />

des Frachtvertrages für<br />

Strassentransporte aufgenommen und zu<br />

diesem Zwecke einen Expertenausschus6 eingesetzt,<br />

der zusammen mit dem UNO-Sekretariat<br />

Vorschläge ausarbeiten 6oll.<br />

Revision internationaler Abkommen<br />

Ein sehr respektables Arbeitspensum hat<br />

schliesslich eine weitere Gruppe, die besonders<br />

für die Verkehrsregeln und alle<br />

damit zusammenhängenden Fragen<br />

gebildet wurde, in einer ersten Session vom 8.—12.<br />

Juni begonnen. Es hagelt sich in erster Linie darum,<br />

die bestehenden internationalen Abkommen<br />

aus dem Jahre 1926 zu revidieren und den modernen<br />

Erfordernissen anzupassen.<br />

Für die Schweiz ist die Förderung dieser Arbeiten<br />

deshalb von besonderem Interesse, weil wir<br />

bekanntlich daran sind, unsere Automobilgesetzgebung<br />

einer Revision zu unterziehen und weil es<br />

natürlich nötig sein wird, sie den internationalen<br />

Vereinbarungen anzupassen. In der gleichen Lage<br />

befinden sich übrigens auch noch andere Länder.<br />

In der ersten Session hat sich diese Arbeitsgruppe<br />

darauf beschränken müssen, «ine Art Gerippe<br />

für den kommenden Entwurf aufzustellen.<br />

Sehr interessante Diskussionen entwickelten sich<br />

beispielsweise über die besonders für uns aktuelle<br />

Frage der Einbeziehung der Trolleyb<br />

u s s e , soweit es die Fahrzeuge betrifft, unter<br />

die Ver & e hr sr e g ein , der auch alle andern<br />

Motorfahrzeuge unterstellt 6ind. Die in Italien geltenden<br />

Vorschriften, wonach Trolleybusse alle Vorrechte<br />

haben wie die Strassenbahnen, ist bei den<br />

meisten Delegationen auf heftige Opposition gestossen.<br />

Ein absolutes Vortrittsrecht, technische<br />

Privilegien jeder Art usw. wurden vom Standpunkt<br />

der Verkehrssicherheit aus als unannehmbar bezeichnet.<br />

Schweizerischerseits sah man sich auch genötigt,<br />

alle Vorbehalte anzubringen in bezuig auf<br />

die Fahrzeugdimension e n und die<br />

Höcfastgesamt

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