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E_1948_Zeitung_Nr.039

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Nr. 39 - MITTWOCH, 8. SEPTEMBLR <strong>1948</strong><br />

AUTOMOBIL REVUh 19<br />

Kantonsschule und der Höheren Töchterschule<br />

beobachten und feststellen kann, mit welcher<br />

souveränen Verachtung selbst der elementarsten<br />

Verkehrsregeln und Anstandspflichten im Verkehr<br />

sich eine Grosszahl dieser Anwärter auf<br />

eine sogenannte höhere Bildung auf unseren<br />

Strassen bewegt und dabei sich selbst und<br />

andere Verkehrsteilnehmer belästigt und gefährdet.<br />

Immerhin sei dabei den Schülerinnen<br />

der Höheren Töchterschule an Hand der statistischen<br />

Auswertung der Prüfungsergebnisse<br />

gerne bestätigt, dass sich unsere junge Damenwelt<br />

offenbar doch einer etwas grösseren Vorsicht<br />

und Rücksicht auf der Strasse befleissigt<br />

als das stärkere Geschlecht, das seine Männlichkeit<br />

leider allzuoft durch ein Gehaben zu bekunden<br />

sucht, das sich nicht restlos in die Verkehrsgemeinschaft<br />

aller einfügt.<br />

Wie sich die Qualifikationen «sehr gut»,<br />

« gut > und • befriedigend » auf die erfolgreichen<br />

Prüfungsteilnehmer verteilen, soll hier im einzelnen<br />

nicht dargestellt werden. Dagegen sei<br />

festgehalten, dass der praktischen Prüfung im<br />

Verkehr nicht weniger als ein Viertel der Teilnehmer<br />

bei der Abgabe des Richtungszeichens<br />

vor dem Abbiegen versagte; denn dies betrachten<br />

wir nun wirklich als eine höchst bedenkliche<br />

Erscheinung. Das rechtzeitige, genügend<br />

langdauernde und unmissverständliche Ausstrekken<br />

des Armes vor dem Abschwenken nach links<br />

oder rechts ist nämlich einer der allerwichtigsten<br />

Beiträge, die der Radfahrer zu einer sicheren<br />

Gestaltung des Strassenverkehrs leisten<br />

kann. Und zwar dient dieses einfache Zeichen<br />

nicht nur der Orientierung der übrigen Verkehrsteilnehmer,<br />

sondern vor allem der Sicherung<br />

des Radfahrers selbst.<br />

Die theoretische Prüfung erstreckte sich wie<br />

letztes Jahr zur Hauptsache auf die Kenntnis<br />

der Verkehrssignale. Auf die Einzelergebnisse<br />

dieser Untersuchung kann hier nicht weiter eingegangen<br />

werden, da dies gründliche « signalpsychologische<br />

» Schlussfolgerungen nach sich<br />

ziehen würde, für die hier der Platz fehlt.<br />

Immerhin sei die Feststellung nicht unterlassen,<br />

dass die Signalkenntnis der Verkehrsteilnehmer<br />

ganz offensichtlich weitgehend davon abhängt,<br />

wie oft der einzelne den betreffenden Verkehrszeichen<br />

im Alltag wirklich begegnet und welche<br />

sozusagen messbar-konkrete Bedeutung sie<br />

für ihn besitzen. So ist es nicht verwunderlich,<br />

dass die verschiedenen Signale für Bahnübergänge<br />

von vielen Jungradlern nicht unterschieden<br />

werden können, dass die Tafeln für « Innerorts<br />

» und « Ausserorts » in ihrer Bedeutung nur<br />

mangelhaft erfasst werden (weil das unterschiedliche<br />

Vortrittsrecht eben meist doch rein<br />

« praktisch » erledigt wird und nicht nach dem<br />

Buchstaben des Gesetzes), und dass aus demselben<br />

Grunde auch das Signal Nr. 7 nicht<br />

sicher erfasst wird, wozu selbstverständlich auch<br />

die Erscheinung beiträgt, dass dieses Zeichen<br />

selbst im Schlussbericht der Prüfungsinstanzen<br />

mit • Vortrittsrecht • bezeichnet wird, während<br />

endlich einmal konsequent von der c Aufhebung<br />

des Vortrittsrechtes » die Rede sein müsste ...<br />

Die Radfahrerprüfung <strong>1948</strong> der Stadt Zürich<br />

hat wiederum wertvolle Erkenntnisse gezeitigt<br />

und sicher dem Gedanken der Verkehrserziehung<br />

neuerdines in höchst schätzenswerter Weise Vor-<br />

schub geleistet. Dem .städtischen Schulamt und<br />

den durchführenden Verbänden gebührt dafür<br />

der rw»st

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