28.02.2018 Aufrufe

FITT China Reisen Katalog 2018/2019

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müssen Sie diese annehmen. Lehnen Sie diese zumutbare Abhilfemaßnahme ab, so können Sie hinterher<br />

Gewährleistungsansprüche wegen der beanstandeten Umstände selbst nicht mehr geltend machen. Sie können die von <strong>FITT</strong><br />

angebotene Ersatzleistung ablehnen, wenn Ihnen die Annahme der Ersatzleistung aus wichtigem, <strong>FITT</strong> erkennbarem Grund nicht<br />

zuzumuten ist; insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich<br />

beeinträchtigt würde.<br />

Ihr Abhilfeverlangen können Sie auch direkt an <strong>FITT</strong> richten:<br />

<strong>FITT</strong> Fujian International Travel Tang e.K.<br />

Schadowstr.84<br />

40212 Düsseldorf.<br />

Tel. 0211-95599955<br />

Fax 0211-95599928,<br />

e-mail: info@fitt-group.com<br />

b) Minderung des Reisepreises.<br />

Sie können nach Rückkehr von der Reise eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen<br />

(Minderung), wenn trotz Ihres Abhilfeverlangens (siehe 8.a) Reiseleistungen oder von Ihnen angenommene Ersatzleistungen<br />

nicht vertragsgemäß erbracht wurden.<br />

c) Kündigung des Reisevertrages<br />

Leistet <strong>FITT</strong> innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist und wird die Reise<br />

infolge der nicht vertragsmäßigen Leistungserbringung erheblich beeinträchtigt, so können Sie den Reisevertrag kündigen. Wird<br />

der Vertrag danach aufgehoben, so behalten Sie den Anspruch auf Rückführung, falls der Vertrag eine Rückbeförderung umfasste.<br />

Sie haben an <strong>FITT</strong> den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises zu zahlen, sofern diese<br />

Leistungen für Sie nicht völlig wertlos sind.<br />

d) Schadensersatz<br />

Verletzt <strong>FITT</strong> schuldhaft Pflichten aus dem Reisevertrag, so ist <strong>FITT</strong> Ihnen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens<br />

verpflichtet. Wird dadurch die Reise vereitelt, oder erheblich beeinträchtigt, so können Sie, wenn Sie fruchtlos Abhilfe verlangt<br />

haben (siehe 8.a) auch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.<br />

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

Ihre eventuellen Ansprüche müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei <strong>FITT</strong><br />

anmelden. (Ausschlussfrist!). In Ihrem eigenen Interesse sollte die Anmeldung schriftlich erfolgen. Nach Ablauf der Frist können<br />

Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Ihre<br />

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in einem Jahr. Hiervon ausgenommen sind die<br />

vertraglichen Schadensersatzansprüche auf Ersatz eines Körper- oder Gesundheitsschadens wegen eines von <strong>FITT</strong> zu<br />

vertretenden Mangels, oder groben Verschuldens von <strong>FITT</strong> und seiner Erfüllungsgehilfen. Diese verjähren in zwei Jahren. Die<br />

Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte (§ 651g Abs. II Satz 2 BGB). Ansprüche aus<br />

unerlaubter Handlung verjähren innerhalb von drei Jahren.<br />

10. Haftung von <strong>FITT</strong><br />

<strong>FITT</strong> haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung, 2. die<br />

sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, jedoch nicht für die<br />

Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von <strong>FITT</strong> herausgegebenen Prospekten, die von <strong>FITT</strong> Ihren Reiseunterlagen beigefügt<br />

sind, 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.<br />

<strong>FITT</strong> haftet ebenfalls für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.<br />

11. Beschränkung der Haftung<br />

a) vertraglich<br />

Die vertragliche Haftung von <strong>FITT</strong> ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch<br />

die Haftung für Verletzung vor-, neben-, oder hauptvertraglicher Pflichten), soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig von <strong>FITT</strong> herbeigeführt wurde. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit <strong>FITT</strong> für einen Ihnen entstehenden Schaden<br />

allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung bei Sachschäden beträgt je<br />

Kunde und Reise 4.100,- EUR.<br />

b) gesetzlich<br />

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen <strong>FITT</strong> ist beschränkt oder ausgeschlossen, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die<br />

von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder<br />

beschränkt ist. Soweit <strong>FITT</strong> vertraglicher Luftfrachtführer ist, regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des<br />

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