28.02.2018 Aufrufe

E_1948_Zeitung_Nr.050

E_1948_Zeitung_Nr.050

E_1948_Zeitung_Nr.050

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Nr. 50 - MITTWOCH, 24. NOVKMBER <strong>1948</strong><br />

AUTOMOBIL REVUE<br />

laüve, sondern auch die Exekutive innerhalb des<br />

deutschen Motorsports zuerkannt.<br />

Die OMK-Arbeit hat <strong>1948</strong> eine erfreuliche<br />

Angleichung und Behebung aller Gegensätze zwischen<br />

dem ADAC und der ADM gebracht, und es<br />

ist damit zu rechnen, dass auch der soeben wiedergegründete<br />

offizielle «Automobilclub von<br />

Deutschland » bald ein Aufnahmegesuch an die<br />

OMK stellen wird.<br />

Man wird organisatorisch von den Gepflogenheiten<br />

des Jahres <strong>1948</strong>, fast jeden Sonntag<br />

ein Rennen zu veranstalten, abrücken und sich<br />

im kommenden Jahre auf 8—10 Grossveranstaltungen<br />

beschränken, die auch dem Automobilsport<br />

offenstehen. Die bisher übliche Streckenlänge<br />

von 50 km soll auf 100 bis 150 km erweitert<br />

werden, wobei die Unterteilung der Sportwagen<br />

in die Klassen bis 1100, bis 1500 und bis<br />

2000 cm' auch weiter gewährleistet ist. In den<br />

Rennwagenklassen wird man eine Kleinstrennwagenklasse<br />

bis 750 cm* und für diese auch eine<br />

Meisterschaft ausschreiben.<br />

Ueber Schritte zur Aufnahme Deutschlands<br />

in die internationalen Verbände wurde nicht<br />

diskutiert, obgleich man in deutschen Sportkreisen<br />

sich die Ansicht nicht zu eigen machen<br />

kann, dass eine Wiederaufnahme der internationalen<br />

Beziehungen nur auf der Grundlage eines<br />

Friedensvertrages möglich sei. E. H.<br />

DER URTEILSSPRUCH DES NATIONALEN SCHIEDSGERICHTS DES ACS:<br />

Die erste Etappe der Neuenburger Gelände- und<br />

Orientierungsfahrt wird nicht neutralisiert!<br />

Endlich ist es soweit, dass der Spruch, den<br />

das vom ACS bestellte nationale Schiedsgericht<br />

in seiner Sitzung vom 16. November in der Rekurssache<br />

Schmocker/Guillod fällte und zu dem<br />

es in der vergangenen Woche die Begründung<br />

redigierte, den Parteien und damit auch der<br />

Oeffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden<br />

kann. Der Entscheid der Nationalen Sportkommission<br />

ist, wie wir und mit Uns bestimrnmt die<br />

Mehrheit der Autosporttreibenden mit grosser<br />

Genugtuung feststellen, bestätigt, worden: die<br />

Etappe Neuenburg-Le Quarteron-La Combaz<br />

wird nicht neutralisiert. Warum sie nicht neutralisiert<br />

wird, darüber orientiert der nachstehend<br />

in extenso wiedergegebene, von uns vom<br />

Französischen ins Deutsche übertragene Urteilsspruch<br />

samt Begründung. Er zeugt von einem<br />

ausserordentlich gründlichen Studium des keineswegs<br />

leicht entwirrbaren Fragenkomplexes<br />

durch das Schiedsgericht und lässt erkennen, wie<br />

sehr diesem daran lag, ohne Ansehen der Parteien<br />

alle Pro und Contra sorgfältig zu prüfen und<br />

gegeneinander abzuwägen. Die Urteilsmotivierung<br />

ist so eingehend und aufschlussreich, dass wir auf<br />

einen Kommentar verzichten können. Es sei<br />

denn, dass wir abschliessend der Erwartung Ausdruck<br />

verleihen, F. Schmocker möge seinerseits<br />

die ihm in Punkt 4 des Urteils gesetzte Frist zur<br />

Einreichung eines Rekurses betreffend die Gymkhana-Resultate<br />

ungenutzt verstreichen lassen,<br />

weil er mit einem solchen Rekurs nach unserm<br />

Dafürhalten nichts zu gewinnen hätte. Sofern<br />

also bis zum kommenden Wochenende ein Rekurs<br />

— hoffen wir es, sagen wir es laut — nicht vorliegt,<br />

wird Neuenburg endlich die Preisverteilung<br />

per Post in die Wege leiten und damit diese unerfreuliche<br />

Episode ad acta gelegt werden können.<br />

URTEIL<br />

des nationalen Schiedsgerichts des ACS<br />

i. S. des laut Art. 224—225—226 Nat, Sportreglement<br />

von<br />

J. E.Guillod, La Chaux-d e-F o n d s<br />

(vertreten durch Dr. Andre Borle, La Chaux-de-<br />

Fonds) und<br />

Fredy Schmocker, St-Sulpice<br />

(vertreten durch Me Claude Sandoz, Advokat,<br />

Lausanne)<br />

eingereichten<br />

Rekurses gegen<br />

den Entscheid der Nationalen Sportkommission<br />

(NSK) vom 29. Oktober <strong>1948</strong> betr. die erste<br />

Etappe der nationalen Gelände- und Orientierungsfahrt<br />

Neuenburg vom 26. September <strong>1948</strong>.<br />

Tatsachen<br />

Nach Abschluss der nationalen Gelände- und<br />

Orientierungsfahrt haben die Appellanten bei den<br />

Sportkommissären Protest eingelegt, da sie sich<br />

durch den Umstand, dass die auf dem Bordbuch<br />

angegebenen Koordinaten sich mit dem Standort<br />

des Kontrollpostens in « Le Quarteron » nicht genau<br />

deckten, benachteiligt fühlten. Die Sportkommissäre<br />

haben hierauf die erste Etappe der<br />

Veranstaltung annulliert.<br />

Der Fahrer Otto Dietrich (Basel) hat gegen<br />

diesen Entscheid bei der NSK rekurriert, die den<br />

Rekurs in ihrer Sitzung vom 29. Oktober 194S<br />

schützte und beschloss:<br />

• 1. dass die an dieser Prüfungsfahrt amtenden<br />

Sportkommissäre, gestützt auf die ihnen in<br />

Neuenburg zur Verfügung gestellten Unterlagen,<br />

keine andere Möglichkeit hatten, als den Entscheid<br />

zu fällen, die erste Etappe sei für die<br />

Klassierung nicht in Betracht zu ziehen;<br />

2. dass die nachträglich im Gebiete des Quarteron<br />

durch Mitglieder der NSK gemachten Erhebungen<br />

den Beweis erbringen, dass auch ein<br />

Fahrer, der den durch die Koordinaten bezeichneten<br />

Punkt angefahren hat, auf verschiedenen<br />

fahrbaren Strassen und ohne wesentlichen Zeitverlust<br />

den Kontrollposten auffinden konnte. »<br />

Das aus den HH. Dr. Senn, Präsident, Dr<br />

H. Binder, Bernard B. Blancpain, H. Firmenich<br />

und P. Halter zusammengesetzte<br />

nationale Schiedsgericht des ACS,<br />

das am 16. November <strong>1948</strong> am Sitze der Zentralverwaltung<br />

in Bern im Beisein des ad hoc ernannten,<br />

unterzeichneten Sekretärs tagte, zog<br />

auf Grund von Art. 223 ff. des nationalen Sportreglementes,<br />

des Sonderreglementes, der Ausführungsbestimmungen<br />

und zusätzlichen Instruktionen<br />

der « Tour du Canton », ferner nach eingehendem<br />

Studium der ihm zur Verfügung gestellten<br />

Akten und Unterlagen und nach Anhören der<br />

anwesenden Parteien, nämlich:<br />

Dr. Carl Napp für die NSK,<br />

J.E. Guillod (A. Borle),<br />

F. Schmocker (Me. Claude Sandoz),<br />

O. Dietrich und Th. Rodemeyer,<br />

K. Wyler, Rennleiter der Neuenburger Veranstaltung,<br />

Dr. K. Schäfer (von O. Dietrich aufgebotener<br />

Zeuge),<br />

folgendes<br />

in Erwägung;<br />

— Das Anhören der Parteien brachte keine neuen<br />

Tatsachen, die geeignet wären, diejenigen,<br />

die dem Entscheid der NSK zugrunde lagen,<br />

zu entkräften.<br />

— Es wurden insofern Fehler begangen, als die<br />

Koordinaten von den Organisatoren der Veranstaltung<br />

nicht genau bezeichnet wurden.<br />

— Diese Fehler waren indessen nicht so schwerwiegend,<br />

dass sie eine Annullierung der ganzen<br />

Veranstaltung, die infolge dieser Fehler<br />

nichts von ihrem sportlichen Werte einbüsste,<br />

gerechtfertigt hätten.<br />

— Die den Konkurrenten vor dem Start mündlich<br />

erteilten Instruktionen können (selbst<br />

wenn die Konkurrenten auf die Ungenauigkeit<br />

der Koordinaten aufmerksam gemacht<br />

worden sind) nicht in Betracht gezogen werden,<br />

da der Augenblick für die Erteilung von<br />

wichtigen Instruktionen psychologisch schlecht<br />

gewählt war.<br />

— Die Fehler in der Koordinatenbezeichnung<br />

waren — selbst auf der ersten Etappe '—<br />

nicht schwerwiegend genug, dass sich eine<br />

Neutralisierung dieser Etappe aufgedrängt<br />

hätte; denn 13 Konkurrenten haben diese<br />

Etappe ohne Strafpunkte bewältigt, und es<br />

wäre daher ungerecht, wenn der Geschicklichkeit,<br />

die sie an den Tag legten, nicht Rechnung<br />

getragen würde.<br />

— Von dem durch die Koordinaten bezeichneten<br />

Punkte hinweg bestand die Möglichkeit, den<br />

Kontrollposten von « Quarteron » auf gut<br />

fahrbaren Wegen zu erreichen.<br />

— Auf der Bordkarte war die Bezeichnung « Le<br />

Quarteron» in grossen Lettern wiedergegeben,<br />

währenddem die Angabe der Koordinaten<br />

in kleinen Ziffern erfolgte.<br />

— Wenn die durch die Koordinaten bezeichneten<br />

Punkte — gemäss den Ausführungsbestimmungen<br />

— für die Auffindung der Kontrollposten<br />

ausschlaggebend waren, so konnten<br />

anderseits die auf den Bordkarten jedem Konkurrenten<br />

zur Kenntnis gebrachten zusätzlichen<br />

Instruktionen, wenn sie auch in der<br />

Form nicht ganz einwandfrei waren, nicht»<br />

angefochten werden. Auf alle Fälle mussten<br />

sie jeden Konkurrenten veranlassen, nach den<br />

angegebenen Kontrollposten weiter zu suchen,<br />

was denn auch alle Konkurrenten getan haben.<br />

— Ausserdem war der genaue Sinn des Wortes<br />

«indicatif •, das sich auf der den Konkurrenten<br />

übergebenen Bordkarte fand, deutlich gemildert<br />

durch das nachfolgende Satzende<br />

(titre indicatif « pour faciliter la determination<br />

des lieux«, die Redaktion) das sonst<br />

gar keine Daseinsberechtigung gehabt hatte.<br />

— Die für andere Kontrollposten angegebenen<br />

Koordinaten waren ebenfalls ungenau, ohne<br />

dass man sie deshalb angefochten hätte.<br />

— Wenn der Weiler Le Quarteron auf der Karte<br />

1:100 000 nicht sehr gut sichtbar ist, so ist<br />

er es dagegen auf der Karte 1:50 000, die<br />

allen Konkurrenten zur Anwendung empfohlen<br />

wurde und daher ebenfalls zu ihrer Verfügung<br />

stand. (Auf der letzteren befand sich der<br />

Koordinatenschnittpunkt näher beim Haus<br />

• Le Crochet » als beim Quarteron, und der<br />

Weiler Quarteron, wo der Kontrollposten seinen<br />

Standort hatte, war deutlich angegeben<br />

und leicht sichtbar.)<br />

— Wenn der Konkurrent den Kontrollposten<br />

auf dem durch die Koordinaten bezeichneten<br />

Punkt nicht fand, so musste er ihn logischerweise<br />

im Weiler Quarteron suchen.<br />

— Die Schwierigkeiten, die sich in Quarteron<br />

stellten, waren daher nicht unüberwindlich;<br />

das Problem liess sich durchaus in der vorgeschriebenen<br />

Zeit lösen, wie aus der Tatsache,<br />

dass 13 Konkurrenten die Etappe<br />

strafpunktfrei zurücklegten, hervorgeht.<br />

— Unter diesen Umständen besteht kein Grund,<br />

den Entscheid der NSK, die sich aus Fachleuten<br />

zusammensetzt, zu ändern.<br />

— Was die Kosten anbetrifft, so ist den Fehlern<br />

in der Koordinatenbezeichnung Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Es wird beschlossen:<br />

1. Der Entscheid der NSK vom 29. Oktober <strong>1948</strong><br />

wird bestätigt.<br />

2. Die hinterlegten Kautionen werden den Rekurrenten<br />

zurückerstattet.<br />

3. Die Kosten gehen zu Lasten des ACS.<br />

4. Was den zweiten Teil des Rekurses Schmocker<br />

anbelangt (Berücksichtigung der Gymkhana-<br />

Resultate im Neuenburger Schlussklassement),<br />

so erklärt sich das Gericht solange<br />

nicht kompetent, einen Entscheid zu treffen,<br />

als die NSK die Frage gemäss nat. Sportreglement<br />

nicht in erster Instanz behandelt<br />

hat. F. Schmocker wird für die Einreichung<br />

eines Rekurses an die NSK eine Frist von<br />

zwei Tagen eingeräumt.<br />

Bern, den 16. November <strong>1948</strong>.<br />

Für das nationale Schiedsgericht des ACS:<br />

Der Präsident:<br />

sig. Dr. Senn<br />

Der Sekretär:<br />

sig. De Giorgi.<br />

Vor der Festlegung der Sportreglemente für 1949<br />

Nachdem die Nationale Sportkommission bereits<br />

vor einigen Wochen über die Gestaltung<br />

der nächstjährigen Saison beraten hatte, fand am<br />

letzten Freitag eine Sitzung der techn. Kommissäre<br />

der NSK statt, um vor allem die Frisiervorschriften<br />

sowie die Einteilung der Fahrzeuge in<br />

die Kategorien zu besprechen. Die Ergebnisse der<br />

Verhandlungen müssen noch" von der NSK genehmigt<br />

werden, bevor sie im Detail veröffentlicht<br />

werden können; immerhin herrschte Einstimmigkeit<br />

darüber, dass das Höherzüchten von<br />

Tourenwagen nur in sehr beschränktem Rahmen<br />

gestattet werden dürfe, da sonst der Sinn dieser<br />

Klasse völlig verlorengeht, der schliesslich darin<br />

liegt, den Besitzern normaler Alltagsfahrzeuge<br />

die Möglichkeit zu bieten, vor allem an Bergrennen,<br />

Slaloms und Geländefahrten zu starten. Da<br />

...als vor demKrieg<br />

Dit Vorkriegs-Fabrllcation tu öbertreffen. Ist eine<br />

schwere, tber — nicht unmögliche Leistung. Die heull-<br />

|en SOLEX-Vergaser zeichnen sich durch diese Eigenschaft<br />

aas. Sie sind<br />

O<br />

besser als vor dem Krieg!<br />

Dieses Resultat war nnr möglich, dank<br />

der Hingabe und Fähigkeit der SOLEX-Techniker,<br />

0 der Forschungen und Modernisierung in des<br />

SOLEX-Laboratorien,<br />

den besonderen Herstellungs- und Konlrollverfahren.<br />

unter denen eine ausschlaggebende Rolle dem<br />

pneumatischen SOLEX-Mikrometer zufällt, der<br />

heute in jedem Stadium bei der Fabrikation der<br />

SOLEX-Vergaser verwendet wird.<br />

Besser als vor dem Krieg! i<br />

SOLEX-Vergaser existieren heute<br />

in verbesserter Qualität und Ausführung<br />

für alle europäischen und<br />

amerikanischen Wagen. Haben Sie<br />

chon einen? Wenn nicht, fragen<br />

die Ihren Garagisten um Auskunft.<br />

greif! BEI den<br />

mit Lamellen:<br />

6,00/16 6,50/16<br />

145/400 155/400 165/400 185/400<br />

ohne Lamellen:<br />

4,50/17 5,50/18 140/40 150/40 160/40 6,50/20<br />

7,00/20 7,50/20 8,25/20 9,00/20 32x6 34x7<br />

4Ox8<br />

Generalvertretung für die Schweiz.-<br />

HENRI BACHMANN, BIEL - ZÜRICH - GENF

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!