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März 2018 - Büchenbacher Anzeiger

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Das Rathaus informiert<br />

Liebe Leserinnen und Leser,<br />

nach einer recht kurzen Faschingszeit und einem eher milden Winter beginnt<br />

mit dem <strong>März</strong> der meteorologische Frühling.<br />

Abends ist es wieder länger hell, man kann wieder mehr Zeit im Freien, an<br />

der frischen Luft, verbringen – zumindest bei Helligkeit.<br />

Der Gemeinderat startete am 16.01. in seine<br />

erste Sitzung im Neuen Jahr <strong>2018</strong>.<br />

Überwachung des ruhenden Verkehrs – Vortrag Herr Köckritz,<br />

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz<br />

Seit einigen Jahren überwacht der Zweckverband Verkehrsüberwachung<br />

Großraum Nürnberg im Auftrag der Gemeinde Büchenbach den fließenden<br />

Verkehr.<br />

Durch den dadurch erzeugten Überwachungsdruck hat sich die Verkehrsmoral<br />

(„Geschwindigkeitsmoral“) aus Sicht der Verwaltung erhöht.<br />

Finanziell entstand in den meisten Jahren ein Defizit in Höhe von ca. 1.000€<br />

- 3.000 € (Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern abzüglich Kosten der<br />

Überwachung).<br />

Im Jahre 2016 standen den Aufwendungen in Höhe von 32.854,68 € Einnahmen<br />

in Höhe von 31.468,26 € gegenüber (Defizit in Höhe von ca. 1.400 €).<br />

Seit einigen Jahren kommt es immer wieder zu Forderungen nach Einrichtung<br />

einer kommunalen Verkehrsüberwachung auf für den ruhenden<br />

Verkehr.<br />

Gemeinderat Norbert Dörfler stellte hierzu einen Antrag vom 11.12.2016.<br />

In der Sitzung vom 07.03.2017 berichtete Herr Geschäftsleiter Hübner vom<br />

Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg<br />

dem Gemeinderat über die laufende Überwachung des fließenden<br />

Verkehrs.<br />

Er ging ebenfalls auf eine Überwachung des ruhenden Verkehrs ein, lehnte<br />

eine Übernahme dieser Aufgabe durch seinen Verband jedoch aus Kapazitätsgründen<br />

ab.<br />

Im Oktober 2017 kontaktierte die Verwaltung Herrn Köckritz vom Zweckverband<br />

Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz.<br />

In einem Vorgespräch vom 14.12.2017 wurde die spezifische Situation in<br />

Büchenbach mit Herrn Köckritz bereits erörtert (keine Parkraumbewirtschaftung<br />

bzw. Parkgebühren, teilweise Parkplätze mit Parkzeitbegrenzung<br />

über Parkscheiben im Bereich Untere Bahnhofstraße, Parkverstöße u.a. in<br />

Siedlungsbereichen sowie Gehsteig-Parken).<br />

Herr Köckritz stellt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung<br />

Oberpfalz und seine Tätigkeiten vor.<br />

Aus den Reihen des Gemeinderates werden verschiedene Fragen gestellt.<br />

Herr Köckritz erklärt, dass im Vorfeld der Einführung einer Überwachung<br />

des ruhenden Verkehrs eine Ortsbegehung erforderlich ist. In der Regel ist<br />

der Einsatzaufwand im Rahmen der Überwachung mit 2 – 3 Stunden pro<br />

Tag vorgesehen. Hinsichtlich erzieherischer Effekte sind i.d.R. eine Minderung<br />

des Gehsteigparkens sowie auch ein Rückgang der Kurzzeitparker<br />

nach Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs bemerkbar.<br />

Ausgabe <strong>März</strong> <strong>2018</strong><br />

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Die Überwachungsstunden können zeitlich flexibel durch die Gemeinde<br />

gebucht werden.<br />

Die Kosten der Überwachung werden mit den Einnahmen aus Verwarnungs-<br />

und Bußgeldern verrechnet. Allerdings muss mit einem Defizit wie<br />

folgt kalkuliert werden: bei 10 gebuchten Überwachungsstunden pro Monat<br />

dürfte eine Deckungslücke i.H.v. ca. 300 €, somit ca. 3.600 € auf eine Jahr<br />

gerechnet, entstehen.<br />

Ziel ist die Verbesserung der Parkmoral und somit die Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />

insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer<br />

(Fußgänger, Radfahrer).<br />

Der Gemeinderat hat das Thema zur weiteren Beratung an die Fraktionen<br />

verwiesen. Eine Endgültige Beschlussfassung soll in der Sitzung des Gemeinderates<br />

am 06. <strong>März</strong> erfolgen.<br />

Sonderlandeplatz Schwabach-Büchenbach in Gauchsdorf - Anwohnerbeschwerden<br />

wegen Lärmbelästigung, Vortrag Herr Lux,<br />

Lärmbeauftragter Luftflotte Nordbayern<br />

In den Jahren 2013/2014 genehmigte das Luftamt Nordbayern eine Verlegung<br />

der Start- und Landebahn am Sonderlandeplatz in Gauchsdorf um<br />

200 Meter nach Osten.<br />

Der Gemeinderat Büchenbach nahm im Rahmen des seinerzeitigen Genehmigungsverfahrens<br />

zur Landebahnverlegung Stellung und stellte einen Forderungskatalog<br />

auf. Der Umbau der Landebahn erfolgte im Frühjahr 2014.<br />

Am Samstag, den 16.04.2016 informierte sich der Gemeinderat vor Ort<br />

über die Situation.<br />

Die teilweise massiven Bürgerbeschwerden über gestiegene Lärmbelästigungen<br />

für die Bewohner der umliegenden Dörfer wurden thematisiert.<br />

Aufgrund vielfacher Beschwerden wandte sich die Gemeinde mit Schreiben<br />

vom 10.01.2017 an das zuständige Luftamt Nordbayern.<br />

Der zuständige Lärmbeauftragte am Luftamt Nordbayern, Herr Lux, erklärt<br />

die Situation anhand einer ausführlichen Präsentation.<br />

Hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens zur Landebahnverlegung hatte<br />

die Gemeinde Büchenbach in ihrer Stellungnahme das Pflanzen einer Heckenreihe<br />

bzw. die Aufschüttung eines Walles als Lärm- und Sichtschutz<br />

gefordert. Diese wurde als Auflage im Genehmigungsbescheid des Luftamtes<br />

aufgenommen. Herr Lux erklärt, dass diese Auflage „schwammig“<br />

ist, da keine genaue Lage für die Hecke aufgezeigt wurde. Außerdem bietet<br />

eine Hecke laut Herrn Lux keinen Lärmschutz.<br />

Grundsätzlich wurde seitens der Fliegervereinigung, sowie auch seitens<br />

des Luftamtes im Jahr 2013/2014 von einer Lärmreduktion nach der Landbahnverlegung<br />

gesprochen. Dies hauptsächlich durch die dann möglichen<br />

Windenstarts für Segelflugzeuge.<br />

Man ging von über 50% Windenstarts aus.<br />

Nach ausführlicher Debatte im Gemeinderat soll nunmehr die weitere Vorgehensweise<br />

in einer Besprechung zwischen Vertretern der Fliegervereinigung,<br />

des Luftamtes, sowie der Gemeinde besprochen werden.<br />

Fliegervereinigung und Luftamt stehen hier in der Pflicht, entsprechende<br />

brauchbare Vorschläge zu machen.<br />

Ziel muss eine nachhaltige Reduzierung der Lärmbelästigung für die Bewohner<br />

der umliegenden Dörfer und Weiler sein.<br />

Im Anschluss ist dann im Frühjahr eine öffentliche Bürgerversammlung<br />

geplant.<br />

Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeisters<br />

- Erwerb eines Ersatzfahrzeuges für den Bauhof<br />

Bei der letzten Hauptuntersuchung beim Fahrzeug Mercedes Pritschenwagen<br />

RH – 377 im Dezember 1016 wurden mehrere Mängel festgestellt.<br />

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