Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Das Rathaus informiert<br />
Liebe Leserinnen und Leser,<br />
nach einer recht kurzen Faschingszeit und einem eher milden Winter beginnt<br />
mit dem <strong>März</strong> der meteorologische Frühling.<br />
Abends ist es wieder länger hell, man kann wieder mehr Zeit im Freien, an<br />
der frischen Luft, verbringen – zumindest bei Helligkeit.<br />
Der Gemeinderat startete am 16.01. in seine<br />
erste Sitzung im Neuen Jahr <strong>2018</strong>.<br />
Überwachung des ruhenden Verkehrs – Vortrag Herr Köckritz,<br />
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz<br />
Seit einigen Jahren überwacht der Zweckverband Verkehrsüberwachung<br />
Großraum Nürnberg im Auftrag der Gemeinde Büchenbach den fließenden<br />
Verkehr.<br />
Durch den dadurch erzeugten Überwachungsdruck hat sich die Verkehrsmoral<br />
(„Geschwindigkeitsmoral“) aus Sicht der Verwaltung erhöht.<br />
Finanziell entstand in den meisten Jahren ein Defizit in Höhe von ca. 1.000€<br />
- 3.000 € (Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern abzüglich Kosten der<br />
Überwachung).<br />
Im Jahre 2016 standen den Aufwendungen in Höhe von 32.854,68 € Einnahmen<br />
in Höhe von 31.468,26 € gegenüber (Defizit in Höhe von ca. 1.400 €).<br />
Seit einigen Jahren kommt es immer wieder zu Forderungen nach Einrichtung<br />
einer kommunalen Verkehrsüberwachung auf für den ruhenden<br />
Verkehr.<br />
Gemeinderat Norbert Dörfler stellte hierzu einen Antrag vom 11.12.2016.<br />
In der Sitzung vom 07.03.2017 berichtete Herr Geschäftsleiter Hübner vom<br />
Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg<br />
dem Gemeinderat über die laufende Überwachung des fließenden<br />
Verkehrs.<br />
Er ging ebenfalls auf eine Überwachung des ruhenden Verkehrs ein, lehnte<br />
eine Übernahme dieser Aufgabe durch seinen Verband jedoch aus Kapazitätsgründen<br />
ab.<br />
Im Oktober 2017 kontaktierte die Verwaltung Herrn Köckritz vom Zweckverband<br />
Kommunale Verkehrsüberwachung Oberpfalz.<br />
In einem Vorgespräch vom 14.12.2017 wurde die spezifische Situation in<br />
Büchenbach mit Herrn Köckritz bereits erörtert (keine Parkraumbewirtschaftung<br />
bzw. Parkgebühren, teilweise Parkplätze mit Parkzeitbegrenzung<br />
über Parkscheiben im Bereich Untere Bahnhofstraße, Parkverstöße u.a. in<br />
Siedlungsbereichen sowie Gehsteig-Parken).<br />
Herr Köckritz stellt den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung<br />
Oberpfalz und seine Tätigkeiten vor.<br />
Aus den Reihen des Gemeinderates werden verschiedene Fragen gestellt.<br />
Herr Köckritz erklärt, dass im Vorfeld der Einführung einer Überwachung<br />
des ruhenden Verkehrs eine Ortsbegehung erforderlich ist. In der Regel ist<br />
der Einsatzaufwand im Rahmen der Überwachung mit 2 – 3 Stunden pro<br />
Tag vorgesehen. Hinsichtlich erzieherischer Effekte sind i.d.R. eine Minderung<br />
des Gehsteigparkens sowie auch ein Rückgang der Kurzzeitparker<br />
nach Einführung der Überwachung des ruhenden Verkehrs bemerkbar.<br />
Ausgabe <strong>März</strong> <strong>2018</strong><br />
Elektroinstallation<br />
Tennenloher Hauptstr. 12<br />
91186 Büchenbach -Tennenlohe<br />
Tel. + Fax 0 91 22 / 1 44 55<br />
handy 0171 / 4334059<br />
Die Überwachungsstunden können zeitlich flexibel durch die Gemeinde<br />
gebucht werden.<br />
Die Kosten der Überwachung werden mit den Einnahmen aus Verwarnungs-<br />
und Bußgeldern verrechnet. Allerdings muss mit einem Defizit wie<br />
folgt kalkuliert werden: bei 10 gebuchten Überwachungsstunden pro Monat<br />
dürfte eine Deckungslücke i.H.v. ca. 300 €, somit ca. 3.600 € auf eine Jahr<br />
gerechnet, entstehen.<br />
Ziel ist die Verbesserung der Parkmoral und somit die Erhöhung der Verkehrssicherheit<br />
insbesondere für die schwächeren Verkehrsteilnehmer<br />
(Fußgänger, Radfahrer).<br />
Der Gemeinderat hat das Thema zur weiteren Beratung an die Fraktionen<br />
verwiesen. Eine Endgültige Beschlussfassung soll in der Sitzung des Gemeinderates<br />
am 06. <strong>März</strong> erfolgen.<br />
Sonderlandeplatz Schwabach-Büchenbach in Gauchsdorf - Anwohnerbeschwerden<br />
wegen Lärmbelästigung, Vortrag Herr Lux,<br />
Lärmbeauftragter Luftflotte Nordbayern<br />
In den Jahren 2013/2014 genehmigte das Luftamt Nordbayern eine Verlegung<br />
der Start- und Landebahn am Sonderlandeplatz in Gauchsdorf um<br />
200 Meter nach Osten.<br />
Der Gemeinderat Büchenbach nahm im Rahmen des seinerzeitigen Genehmigungsverfahrens<br />
zur Landebahnverlegung Stellung und stellte einen Forderungskatalog<br />
auf. Der Umbau der Landebahn erfolgte im Frühjahr 2014.<br />
Am Samstag, den 16.04.2016 informierte sich der Gemeinderat vor Ort<br />
über die Situation.<br />
Die teilweise massiven Bürgerbeschwerden über gestiegene Lärmbelästigungen<br />
für die Bewohner der umliegenden Dörfer wurden thematisiert.<br />
Aufgrund vielfacher Beschwerden wandte sich die Gemeinde mit Schreiben<br />
vom 10.01.2017 an das zuständige Luftamt Nordbayern.<br />
Der zuständige Lärmbeauftragte am Luftamt Nordbayern, Herr Lux, erklärt<br />
die Situation anhand einer ausführlichen Präsentation.<br />
Hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens zur Landebahnverlegung hatte<br />
die Gemeinde Büchenbach in ihrer Stellungnahme das Pflanzen einer Heckenreihe<br />
bzw. die Aufschüttung eines Walles als Lärm- und Sichtschutz<br />
gefordert. Diese wurde als Auflage im Genehmigungsbescheid des Luftamtes<br />
aufgenommen. Herr Lux erklärt, dass diese Auflage „schwammig“<br />
ist, da keine genaue Lage für die Hecke aufgezeigt wurde. Außerdem bietet<br />
eine Hecke laut Herrn Lux keinen Lärmschutz.<br />
Grundsätzlich wurde seitens der Fliegervereinigung, sowie auch seitens<br />
des Luftamtes im Jahr 2013/2014 von einer Lärmreduktion nach der Landbahnverlegung<br />
gesprochen. Dies hauptsächlich durch die dann möglichen<br />
Windenstarts für Segelflugzeuge.<br />
Man ging von über 50% Windenstarts aus.<br />
Nach ausführlicher Debatte im Gemeinderat soll nunmehr die weitere Vorgehensweise<br />
in einer Besprechung zwischen Vertretern der Fliegervereinigung,<br />
des Luftamtes, sowie der Gemeinde besprochen werden.<br />
Fliegervereinigung und Luftamt stehen hier in der Pflicht, entsprechende<br />
brauchbare Vorschläge zu machen.<br />
Ziel muss eine nachhaltige Reduzierung der Lärmbelästigung für die Bewohner<br />
der umliegenden Dörfer und Weiler sein.<br />
Im Anschluss ist dann im Frühjahr eine öffentliche Bürgerversammlung<br />
geplant.<br />
Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung des Ersten Bürgermeisters<br />
- Erwerb eines Ersatzfahrzeuges für den Bauhof<br />
Bei der letzten Hauptuntersuchung beim Fahrzeug Mercedes Pritschenwagen<br />
RH – 377 im Dezember 1016 wurden mehrere Mängel festgestellt.<br />
3