Diplomarbeit_Hermann_Grab
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<strong>Diplomarbeit</strong> Nachdiplomstudium zur<br />
Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität<br />
4.3 Quantifizierung des Operational Risk<br />
Das wohl schwierigste an der Bewältigung operationeller Risiken ist die Quantifizierung der Eintretenswahrscheinlichkeit<br />
sowie des allfälligen Schadenausmasses. Infolge der Zukunftsbezogenheit<br />
und Unsicherheit bezüglich des Eintritts von Risiken, müssen die beiden Risikodeterminanten<br />
mit geeigneten Verfahren ermittelt werden. Zur Risikobewertung sind in der Mehrzahl der Fälle<br />
Schätzungen erforderlich, wozu verschiedene Methoden aus der Wahrscheinlichkeitsrechnung und<br />
der Finanzmathematik herangezogen werden. Somit wird das Vorliegen risikorelevanter Daten zu<br />
einer wichtigen Voraussetzung der Risikobewertung. Die Aussagekraft der eingesetzten Bewertungsmodelle<br />
hängt daher entscheidend von der Datenqualität ab. Wie wir bereits bei der möglichen<br />
Risikobewirtschaftung operationeller Risiken bei Finanzinstituten gesehen haben, stehen<br />
hierbei auch die meisten Banken noch vor einer immensen Aufgabe. Die Risikobewertung soll es<br />
inbesondere auch ermöglichen, Überlegungen anzustellen, inwiefern der durch das Eingehen entsprechender<br />
Risiken erzielte Mehrwert die Kosten (Eigenmittel-Haltung) für die Risikoübernahme<br />
rechtfertigt.<br />
In erster Linie geht es darum, operationell Risikoinformationen zu sammeln sowie Risikotreiber<br />
zu identifizieren, damit diese für die Zukunft - mit welchem Modell auch immer - bewertet bzw.<br />
prognostiziert werden können. Eine erste Möglichkeit besteht darin, die Bewertung anhand historischer<br />
Verlustverteilungen vorzunehmen, was das Vorhandensein solcher Daten interner oder externer<br />
Art bedingt. Die zweite Möglichkeit innerhalb der quantitativen Bewertungsansätze besteht<br />
darin, den gesamten Geschäftsablauf zu modellieren. Dabei werden die wichtigsten Geschäftsprozesse<br />
mit allen Verknüpfungen und potentiellen Schwierigkeiten mittels eines Modells simuliert.<br />
Im Anhang werden einige Instrumente zur Bewertung operationeller Risiken grob aufgezeigt (vgl.<br />
9.2 "Anhang 2: Instrumente zur Bewertung operationeller Risiken",). Eine vertiefte Befassung mit<br />
dieser Thematik wäre sicherlich von Interesse, würde jedoch den vorgegebenen Rahmen dieser<br />
Arbeit sprengen, sodass auf die weiterführende Literatur gemäss Literaturverzeichnis verwiesen<br />
werden muss.<br />
Abschliessend kann gesagt werden, dass wenn genügend Informationen zum operationellen Risiko<br />
vorhanden sind, quantitative Bewertungsmethoden den qualitativen vorzuziehen sind. Die Qualität<br />
der Analyse steigt, je mehr interne, unternehmensspezifische Daten verfügbar sind (vgl. hierzu<br />
auch 9.3 "Anhang 3: Schlüsselkomponenten operationeller Risiken"). Allgemein ist festzustellen,<br />
dass die ganze Entwicklung im Bereich der Bewertungsinstrumente noch am Anfang steht und<br />
vermehrt Methoden auch aus anderen Wissenschaftsdisziplinen herangezogen werden.<br />
4.4 Allokation von ökonomischem Eigenkapital<br />
Je grösser das Gesamtrisiko in einem Unternehmen ist, desto höher muss das Eigenkapital im Verhältnis<br />
zum Fremdkapital sein. Nur Unternehmen mit einem entsprechenden Eigenkapital sollten<br />
grössere Gesamt- oder Einzelrisiken eingehen. Dass mit Fremdkapital bzw. ungenügender Eigenkapitalausstattung<br />
keine unangemessenen oder schwer überschaubaren Risiken übernommen werden<br />
sollten, ist ein Grundsatz, der leider immer wieder missachtet wird, was heute prominente Beispiele<br />
bestätigen. Zwischen Eigenkapital und Anlagevermögen hat eine Korrelation zu bestehen:<br />
Höheres Anlagevermögen fordert in der Regel höheres Eigenkapital 38 . Im Gegenzug erfordert hohes<br />
Eigenkapital hohe, dem Risiko angepasste Gewinne. Die Zusammensetzung eines riskoadäquaten<br />
Eigenkapitals einer Unternehmung sollte sich auf verschiedene Stufen verteilen. Das gesamte<br />
durch das Unternehmen eingegangene Risiko bzw. die daraus allenfalls resultierenden Verlustpotenziale<br />
sollten durch eine entsprechende Risikomasse (Eigenkapital) abgedeckt sein. Das Eigenkapital<br />
trägt die aus der allgemeinen Unternehmungstätigkeiten anfallenden Risiken und dient der<br />
Entsorgung nicht diversifizierbarer Risiken und daher den Gläubigern als Sicherheitspolster.