Betriebsübernahme
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Die persönlichen
und
zwischenmenschlichen
Aspekte
der Betriebsübergabe.
(K)ein Tabuthema.
Jemand übergibt
einen Betrieb.
Aber niemand
übergibt eine
Sinnquelle,
einen Lebensinhalt.
Das ist das
eigentliche
Problem.
Wenn je das alte Menschenbild – das Bild des homo oeconomicus – brüchig
zu werden droht, dann ist es spätestens beim Zeitpunkt einer Betriebsübergabe.
Der Betriebsübergeber steht vor der Herausforderung, sich organisatorisch
und operativ Schritt für Schritt von seinem Lebenswerk zu trennen. Das bedeutet:
Nicht nur äußerlich, sondern vor allem innerlich muss er diese
Schritte tun. Ein Teil seiner Sinnquelle fällt weg.
Der Betriebsübernehmer
steht nicht nur
vor organisatorischen,
betriebswirtschaftlichen
und steuerrechtlichen
Anforderungen,
sondern sieht sich vor
allem von einer Frage
herausgefordert:
Wozu – nicht warum –
mache ich das?
Es stehen somit Betriebsübergeber
und Betriebsübernehmer
vor einer
Neuorientierung.
Wie wir Sie beraten
und
begleiten
Schritt 01: Analyse / Orientierung:
Work-Life-Balance
Schritt 02: Die Persönlichkeit
Die mentale Einstellung ist entscheidend
Schritt 03: Der familiäre Kontext.
Das familiäre Umfeld und die Betriebsübergabe:
Übergeber und Übernehmer arbeiten gemeinsam an Lösungen.
Schritt 04: Neue Akzente in der Organisation
Wie Betriebsübergabe gelingt: Ein Blick in die Organisation
Acht schnelle Schritte
zur
Förderung der WK
Kärnten
1) Entscheiden Sie sich für eine professionelle Unterstützung durch einen Experten.
Beachten Sie die Richtlinie zur Förderung und wählen Sie Ihren möglichen
Experten aus dem Firmen A–Z der Wirtschaftskammer Kärnten.
2) Vereinbaren Sie mit ihm die Themen, den Ablauf und den Beginn der Zusammenarbeit
und klären Sie, ob Sie die Voraussetzungen der Förderaktion erfüllen.
3) Stellen Sie vor Beginn der Maßnahmen einen Online-Antrag. Sie benötigen
hierzu Ihre WKO-Zugangsdaten (Benutzername oder E-Mailadresse und Passwort).
Geben Sie detailliert an welche Beratung und damit einhergehende
Maßnahmen erfolgen wird (Projektbeschreibung).
4) Wenn Sie die Förderrichtlinie erfüllen, wird der Förderantrag genehmigt. Nach
der schriftlichen Bestätigung (innerhalb von max. 3 Werktagen) können Sie
mit Ihrer Beratung starten. Achtung: Die Beratung muss innerhalb von acht
Wochen (inkl. Rechnungslegung und Hochladen der Unterlagen) abgeschlossen
sein!
5) Nach Abschluss der Maßnahmen laden Sie die Farbkopie der Rechnung (bitte
korrekt eingepasst) und die Zahlungsbestätigung (Nachweis E-Banking, Bankbestätigung
oder Kassabeleg) hier. Bestätigen Sie zusätzlich, dass die Beratung
(und die damit einhergehenden Maßnahmen) entsprechend der Projektbeschreibung
erfolgt ist.
6) Ihre Meinung ist uns wichtig! Geben Sie daher Ihr Feedback zur Beratung und
Beratungsabwicklung im Rahmen des Hochladens der Unterlagen ab. Ihr
Feedback wird vertraulich behandelt!
7) Reichen Sie die Unterlagen rechtzeitig und vollständig ein.
8) Überweisung des Förderbetrags an Sie.
Quelle:
https://gus.wkk.or.at/foerderungen/beratungsfoerderung2018/betriebsuebergabe/
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