01.02 - WILD AUSTRIA - Externe Evaluierung - Prof. Dr. Kallus - UNI Graz
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3 Strukturevaluation<br />
3.1. Bewertung des Projektplans nach den Qualitätskriterien des FGÖ<br />
„Im Formulieren von Standards zur Qualitätssicherung und Evaluation der Projekte und Maßnahmen<br />
gibt sich der FGÖ eher zurückhaltend, offen und pragmatisch. Auf das Erstellen von Evaluationsricht-<br />
oder -leitlinien wird verzichtet, stattdessen werden regelmäßig Tagungen zu diesen<br />
Themen durchgeführt. Diese Praxis war u.E. praktisch ohne Alternative, da es beim aktuellen<br />
wissenschaftlichen Kenntnisstand sowohl in der Evaluationsforschung als auch unter<br />
den Praktikern der Gesundheitsförderung unmöglich war, für die ganz unterschiedlichen Maßnahmen<br />
und Projekte jeweils theoretisch fundierte und instrumentell erprobte Evaluationsdesigns<br />
zu erstellen und ggf. auch verpflichtend zu machen. Schließlich wäre ein solches – allenfalls<br />
in Teilbereichen mögliches Vorgehen – auch sehr zeitintensiv gewesen und hätte sicher zu<br />
Verzögerungen bei der Bewilligung und Implementation von Projekten geführt. Ganz sicher aber<br />
wird der Qualitätssicherung und Evaluation in der Gesundheitsförderung und Prävention in der<br />
Zukunft eine deutlich größere Bedeutung zukommen müssen.“ (Kirschner, Elkeles, Kirschner &<br />
Borgmeyer, 2002, S.23).<br />
Wie dem Zitat aus dem Evaluationsbericht über die Tätigkeit des Fonds Gesundes Österreich<br />
1998-2001 zu entnehmen ist, gibt es wenig Unterlagen zum Bereich Qualitätssicherung<br />
und Evaluation. Als Grundlage zur Bewertung des Projektplans dienen daher folgende Unterlagen:<br />
• Förderphilosophie,<br />
• Arbeitsgrundsätze der Fördervergabe,<br />
• Förderkriterien,<br />
• Praxisorientierte Projekte<br />
Alle Unterlagen können auf der Homepage des FGÖ (www.fgoe.org) eingesehen werden.<br />
3.1.1 Gesetzliche Grundlage/Fondszweck<br />
Laut dem 1998 in Kraft getretenen Bundesgesetz über Maßnahmen und Initiativen zur Gesundheitsförderung,<br />
-aufklärung und –information (Gesundheitsförderungsgesetz) ist der<br />
Fonds Gesundes Österreich die nationale Stelle, welche praxisbezogene Aktivitäten und<br />
flankierende wissenschaftliche Studien fördert, welchen ein Gesundheitsbegriff im ganzheitlichen<br />
Sinne zugrunde liegt und die mindestens einen der folgenden als Fondzweck definierten<br />
Punkte zum Ziel haben:<br />
• Erhaltung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn<br />
• Förderung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn<br />
• Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn<br />
• Information und/oder Aufklärung über vermeidbare Krankheiten<br />
• Information und/oder Aufklärung über die die Gesundheit beeinflussenden seelischen/geistigen/sozialen<br />
Faktoren.<br />
Das Gesetz orientiert sich an der Ottawa-Charta 1986 der Weltgesundheitsorganisation<br />
(WHO) zur Gesundheitsförderung, die sich europaweit als fachliches Rahmenkonzept für<br />
Gesundheitsförderung bewährt hat. Gesundheitsförderung setzt demnach bei den jeweiligen<br />
Lebensverhältnissen an und ist bemüht, persönliche und gesellschaftliche Verantwortlichkeiten<br />
miteinander in Einklang zu bringen, um auf eine gesündere Zukunft hinzuwirken. Sie ist<br />
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