Onlineausgabe 1/2018, Wirtschaft Aktiv
Nach Stillstand
und Rückschritten in
der Vergangenheit:
Endlich eine
effektive
Standortoffensive
für unsere
Wirtschaft!
INHALT
04 - Titelgeschichte
Türkis-Blau: Neue Regierung mit neuem Stil. Für
Österreichs Wirtschaft - eine echte Standortoffensive!
06 - Zusammenfassung der Maßnahmen der
Standortoffensive
08 - LO NAbg. KommR Ing. Wolfgang Klinger
Gastronomie - Endlich Wahlfreiheit statt staatlicher
Bevormundung!
09 - SPO-STV KommR Hermann Fichtinger
Dieselfahrverbote: Vernichtung von Volksvermögen
muss verhindert werden!
10 - LO WKV-VP Ing. Edi Fischer
Arbeitszeitflexibilisierung: Mehr gemeinsamer Spielraum
auf Betriebsebene!
11 - SPO-STV. Patrick Ortlieb
Tourismus ist ein wichtiges Kapitel für die Regierung!
12 - LO NAbg. Ing. Christian Pewny
Förderparadies Österreich: Europameistertitel ist fix!
13 - LO KommR Dr. Erich Schoklitsch
Digitale Transformation 4.0 - Risiko oder Chance?
14 - LO KommR Ing. Günther Michlits
Negativzinsen: Keine Ungleichbehandlung mehr!
www.fw-netzwerk.at
ANMELDEN - VERNETZEN - PROFITIEREN
Das neue Business-Netzwerk der Freiheitlichen Wirtschaft ist
ein Online-Verzeichnis, in dem sich freiheitliche Unternehmer
mit ihren Standorten und ihrer Branche kostenlos eintragen
können. Das Branchenbuch bietet Nutzern die Möglichkeit,
online Informationen über das Angebot der Unternehmer einzusehen.
Eintragen und Nutzen können diese Plattform nur
registrierte User!
15 - LO LAbg. Karl Baron
Die Jagd auf Unternehmer wurde endlich gestoppt!
16 - LO-STV Reinhard Langthaler
Deregulierungsoffensive der neuen Regierung!
17 - MEP Dr. Barbara Kappel
Wir brauchen einfachere Mehrwertsteuer-Regeln!
18 - BR Mag. MA Reinhard Pisec, BA
Bitcoin - alles nur eine alchemistische Illusion?
19 - MEP Dr. Mag. Georg Mayer
Problem Plastikmüll nicht mit EU-Strafsteuer regeln!
21 - Unternehmertipps
Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht 2018
26 - Inserat
Finanzombudsmann Mag. Gerald Zmuegg
27 - LO Elisabeth Ortner
Regierung als Hoffnung für die erneuerbare Energie
28 - Frohe Ostern
02 | WirtschaftsInfo
Impressum: Medieninhaber, Herausgeber, Verleger: Freiheitliche Wirtschaft (FW) - Ring Freiheitlicher
Wirtschaftstreibender (RfW) Österreich, 1040 Wien, Große Neugasse 28/1, zugl. Anschrift Redaktion,
Verwaltung, Anzeigen., Tel: 01/4082520, www.fw.at, office@fw.at, Redaktion, Layout und Produktion:
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Offenlegung gem. § 25 Mediengesetz: Medieninhaber ist die Freiheitliche Wirtschaft (FW) / Ring freiheitlicher
Wirtschaftstreibender (RfW) (100%), 1040 Wien, Große Neugasse 28/1. Vereinszweck (gem.
§ 2 der Satzungen): Die FW vereinigt Selbständige oder in leitender Stellung Erwerbstätige in der
gewerblichen Wirtschaft und in den freien Berufen zum Zweck der Durchführung wirtschaftspolitischer
Aufgaben und zur gegenseitigen Unterstützung und Förderung. Richtung: Information über
Politik und Wirtschaft aus freiheitlicher Sicht im Sinne der Satzungen des RfW, Chefredaktion: Ernst
Lengauer, Layout und Produktion: Anita Reinsperger, Fotocredits: RfW und dreamstime.com, Fotos
der Parlamentsseiten: Fotocredit by WILKE und SIMONIS
Präsidium: Bundesobmann: WKÖ-Vizepräsident KommR Bgm. Matthias Krenn, Stellvertreter:
KommR Bgm. Ing. Wolfgang Klinger, KommR Dr. Erich Schoklitsch, Elisabeth Ortner
Das Regierungsprogramm
trägt unsere Handschrift!
Nach jahrelangem Stillstand wird sich endlich im Bereich der
Wirtschaft und Steuern positives für die Unternehmer tun.
Wurden in den letzten
Jahren noch die Interessen
zwischen den
Ländern, Bund und EU -
oftmals ohne die Einbindung
der im Denken
eingefahrenen Sozialpartner
- hin und hergeschoben,
so haben
wir jetzt eine völlig neue
Situation, wo wir auch
Impulse setzen können!
Ich war selbst im Verhandlungsteam
“Wirtschaft”
dabei und so
konnte ich aktiv die berechtigten
Positionen
und Anliegen der Unternehmer
einbringen. Davon
ist zum Glück auch
vieles tatsächlich in das
Regierungsprogramm
aufgenommen worden.
Grundforderung nach
Flexibilisierung der Arbeitszeit
Die Ermöglichung von
längeren Tageshöchstarbeitszeiten
ist nicht
nur unsere langjährige
Forderung, sondern sie
stellt eine Win-Win-Situation
dar. So kommt
es insgesamt zu keiner
Erhöhung der Arbeitszeiten
und es wird niemandem
etwas weggenommen!
Auch wenn
es die Opposition so
darstellt!
Eine Entbürokratisierung
macht Sinn!
Eine effizientere öffentliche
Hand bringt allen
etwas. Den Versuchen
der Opposition und der
Medien, diese Regierung
als einseitig zentralistisch
darzustellen,
muss entschieden eine
Absage erteilt werden.
Verkrustete Systeme
und alte Strukturen, die
sich über Jahrzehnte
aufgebaut haben, müssen
im digitalen Zeitalter
überdacht und effizienter
gestaltet werden.
Ein schlanker Staat
entspricht dem Wunsch
nach mehr Freiheit und
der Staat sollte nur das
regeln, was wirklich
notwendig ist.
Hoffnung und Mut für
den Standort
Auf den nächsten Seiten
stellen wir Ihnen nun
die ersten Maßnahmen
der Regierung im Bereich
der Wirtschaft vor.
Es ist wichtig, dass wir
gemeinsam nach dem
Motto “Mehr Mut im
Land” vorgehen. Wir
müssen global denken,
aber lokal handlungsfähig
sein. Ich appelliere
daher an alle Entscheidungsträger
– egal welcher
politischen Farbe –
den eingeschlagenen
Weg im Bund zu unterstützen
und ihm eine
Chance zu geben. Denn
wir wollen unser Land
wirtschaftlich zukunftsfit
machen!
„Erfreulich für mich war die
Art und Weise, wie die Regierungsverhandlungen
und
die ersten Wochen nun gelaufen
sind. Darum hat das
neue Regierungsteam eine
faire Chance verdient. Es ist
für mich auch ganz wichtig,
dass wir nun positiv über
Österreich reden.“
Bgm. Matthias Krenn
WKÖ-Vizepräsident
Bundesobmann
Titelgeschichte
Türkis/Blau: Die neue Regierung
Östereichs Wirtschaft braucht
„Unter Rot/Schwarz wurde jahrelang
eine Anti-Wirtschaftspolitik
betrieben. Die bürgerliche Regierung
läutet nun die Wende zum
Guten ein und verabschiedet sich
vom parteipolitisch motivierten
Unternehmer-Bashing durch die
SPÖ.“
Bgm. KommR Matthias Krenn
WKÖ-Vizepräsident
Bundesobmann
Unter dem Motto: „Gute
Wirtschaftspolitik muss
durch geeignete Maßnahmen
wirklich verlässliche
Rahmenbedingungen
für den Wirtschaftsstandort
Österreich
schaffen!“ schickt nun die
neue Regierung ein
Standortpaket mit dem
Staatsziel „Wirtschaftswachstum“
auf den Weg.“
Damit werden langjährige
Forderungen der Freiheitlichen
Wirtschaft
umgesetzt!
Nach Stillstand und in
vielen Bereichen auch
Rückschritt werden die
Weichen nun neu gestellt.
Heute verfährt man
nicht mehr in rotschwarzer
Manier à la
Ankündigungsriesen und
Umsetzungszwergen.
Jetzt werden Programme
und Maßnahmen aktiv
umgesetzt und nicht
schubladisiert. Daher begrüßen
wir das im Ministerrat
beschlossene
Standort-Paket, welches
eine Vielzahl unserer
langjährigen Forderungen
enthält!
Egal ob Erleichterung der
Genehmigungsverfahren
(z.B. Betriebsanlagenrecht),
Ausbau der Lehre
mit Matura, Einführung
von neuen Lehrberufen
und Thematisierung der
dualen Ausbildung bei
der EU-Ratspräsidentschaft
oder die Abschaffung
des Kumulationsprinzips
bei Unternehmensstrafen
- all das sind
berechtigte Anliegen, die
von der Freiheitlichen
Wirtschaft schon lange
gefordert wurden. Auch
die Steuersenkung für
Unternehmen und vor
allem die Lohnnebenkostensenkung
zum Ausgleich
der Kalten Progression
sind in unserem
Sinn.
Besonders erfreulich ist
die Verankerung der
Staatszielbestimmung!
Es ist ein klares Bekenntnis
der Politik, wenn Wirtschaftsstandort
und Beschäftigung
in der Verfassung
als Staatsziel
definiert werden. Damit
wird ein klares Bekenntnis
zu Wachstum, Beschäftigung
und einem
auch international wettbewerbsfähigen
Standort
Österreich dokumentiert!
Die Freiheitliche Wirtschaft
ist sich sicher, dass
wir mit diesen Maßnahmen
Österreich vom Mittelfeld
der internationalen
Rankings wieder ganz
nach vorne an die Spitze
bringen werden können.
Die neue Regierung hat
richtigerweise erkannt,
dass nur Unternehmen
und nicht die Politik
Arbeitsplätze schaffen.
Wenn man den Wohlstand
für alle sichern will,
dann darf man die Wirtschaft
nicht behindern.
Daher ist dieser Tag für
uns ein Aufbruchssignal
in eine bessere Zukunft!
04| WirtschaftsInfo
mit einem ganz neuen Stil!
eine echte Standortoffensive!
Auch wenn Österreich
aktuell ein robustes Wirtschaftswachstum
verzeichnet,
hat unser Land
bei den wirtschaftspolitischen
Rahmenbedingungen
den Anschluss an die
Spitze Europas verloren.
Wir haben einen guten
Standort, der aber im
Vergleich mit unseren
Nachbarn nicht mehr
wettbewerbsfähig genug
ist. Das zeigt auch die
österreichische Position
in verschiedenen Rankings.
Die österreichischen
KMU-Betriebe samt den
großen Leitbetrieben sind
Hauptträger der Beschäftigung
und Nährboden
für Innovation. Sie sind
sich ihrer sozialen Verantwortung
bewusst und
nehmen eine entscheidende
Ausbildungsfunktion
wahr.
Wirtschaftspolitik muss
durch geeignete Maßnahmen
auch verlässliche
Rahmenbedingungen
für die Unternehmen
am Wirtschaftsstandort
Österreich schaffen. Ländervergleiche
zeigen uns,
dass der österreichische
Standort mit einigen Problemfeldern
zu kämpfen
hat.
Damit die internationale
Wettbewerbsfähigkeit
der heimischen Betriebe
gestärkt wird, müssen
diese Schwächen rasch
abgebaut werden.
Österreich hat ein Problem
mit Überregulierung
und überbordender
Bürokratie. In zahlreichen
internationalen Vergleichen
werden die ausufernden
und bürokratischen
Regulierungen sowie
die hohe Steuer- und
Abgabenlast als Entwicklungshemmnis
der heimischen
Wirtschaft dargelegt.
Zudem haben
aktuell viele Unternehmen
einen erheblichen
Fachkräftemangel zu beklagen,
wodurch zusätzliche
Aufträge oft nicht
angenommen werden
können.
Die Bundesregierung
wird den Standort Österreich
entschlossen aufwerten
und überfällige
Reformen umsetzen.
Dabei bekennt sich die
Bundesregierung zu
Wachstum, Beschäftigung
und einem wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort.
Um dieses Ziel zu erreichen,
wird die Bundesregierung
eine Standortpartnerschaft
mit Industrie
und Wirtschaft eingehen,
in deren Rahmen
- aufbauend auf dem
Regierungsprogramm -
laufend Maßnahmen zur
Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
gesetzt
werden.
Im Rahmen von Stakeholdergruppen
(Sounding
Boards) werden
Maßnahmen mit Betrieben
und Zivilgesellschaft
definiert und anschließend
von der Bundesregierung
evaluiert und
laufend umgesetzt.
WirtschaftsInfo | 05
Titelgeschichte
Kurze Zusammenfassung der
Be
Bekenntnis zu einem wettbewerbsfähigen
Wirtschaftsstandort mit
l Staatszielbestimmung
l Standortentwicklungsgesetz
Diese Zielsetzungen sollen im Rahmen einer Staatszielbestimmung
als Verfassungsauftrag normiert werden
und zwar mit dem Wortlaut: „Die Republik Österreich
(Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zu
einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort, als
Voraussetzung für Wachstum und Beschäftigung.”
Dafür wird sich die Bundesregierung für eine 2/3 Mehrheit
im Nationalrat einsetzen.
Es ist essenziell, dass Investoren möglichst schnell und
unbürokratisch Planungs- und vor allem Rechtssicherheit
erlangen. Zu lange Genehmigungsverfahren
bedeuten einen klaren Standortnachteil gegenüber
anderen Staaten. Zusätzlich sollen die einzelnen Materiengesetze
wie beispielsweise das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz
evaluiert und weitere verfahrensbeschleunigende
Maßnahmen umgesetzt werden.
Abbau von Bürokratie und Entlastung
von Unternehmen
l Genehmigungsfreistellungsverordnung
l Behörden - Beraten statt Strafen
l Reduktion Kumulationsprinzip
l Eingrenzung Beauftragtendschungel
06| WirtschaftsInfo
Mit der Erlassung der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
(2015) wurde ein erster Schritt gesetzt, mit
dem ungefährliche Betriebsanlagen von der gewerberechtlichen
Betriebsanlagengenehmigungspflicht ausgenommen
wurden. So sollen Beherbergungsbetriebe
mit einer Betriebsfläche von bis zu 600 m2 und höchstens
30 Gästebetten genehmigungsfrei gestellt werden.
Bei Betriebsanlagen zur elektronischen Datenverarbeitung
(Rechenzentren), Betriebsanlagen, die innerhalb
einer Eisenbahnanlage (Bahnhof), eines Flugplatzes,
Hafens oder einer Krankenanstalt liegen und
Betriebsanlagen von einzelnen Gewerbetreibenden
mit einer Betriebsfläche von bis zu 400 m2, die innerhalb
einer genehmigten Gesamtanlage liegen, soll
ebenfalls keine Genehmigung mehr notwendig sein.
Von dieser Erweiterung der 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung
sind potenziell 18.000 Unternehmen
betroffen und könnten damit jährlich bis zu 1.000
Genehmigungsverfahren entfallen.
Die österreichischen Behörden leisten gute Arbeit und
ihre Entscheidungen geben Betrieben Rechtssicherheit.
In Zukunft soll bei Behörden der Dienstleistungsgedanke
stärker in den Fokus gerückt werden. Der
gesetzliche Grundsatz „Beraten statt Strafen“ muss
Eingang in die österreichische Rechtsordnung finden
und auch umgesetzt werden.
Das Kumulationsprinzip hat in einigen Anwendungsfällen
in der Vergangenheit zu ungewünschten Mehrfachbestrafungen
geführt. Aus diesem Grund soll dieses
Prinzip grundlegend überarbeitet und an nicht
erwünschten Stellen abgeschafft werden.
Die österreichische Rechtsordnung kennt in Bezug auf
Wirtschaftsbetriebe 76 unterschiedliche Beauftragte.
Beispiele dafür sind der Abfallbeauftragte, der Beauftragte
für Abwasserreinigungsanlagen, der Beauftragte
für biologische Sicherheit, der Hygienebeauftragte etc.
Teilweise sind diese Beauftragten in Unternehmen freiwillig
zu bestellen, teilweise verpflichtend, wobei das
Ausmaß an Aufgaben und Pflichten sehr unterschiedlich
ist.
Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, bis Jahresende
alle bundesgesetzlichen Vorschriften bezüglich
Beauftragten in Wirtschaftsbetrieben aufzuheben,
sofern es nicht eine unionsrechtliche Verpflichtung zur
Beibehaltung des jeweiligen Beauftragten gibt.
Maßnahmen für den Standort
Sicherung von Fachkräften und Stärkung
des Arbeitsmarktes
l Strategie Lehre
l vergleichbare Berufsausbildung
l digitale Grundausbildung
Aktuell haben mehr als zwei Drittel der Unternehmen
Probleme dabei, Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal
zu besetzen. Jedes zweite Unternehmen beklagt
bereits Umsatzeinbußen aufgrund des Fachkräftemangels.
Um die Lehre für eine breitere Bevölkerungsgruppe
interessant zu machen, werden bestehende Modelle
der Lehre mit bzw. nach Matura evaluiert und eine
Gesamtstrategie dazu entwickelt. Es wird ein Maßnahmenpaket
zur Qualitätssteigerung in der Lehrlingsausbildung
geben.
Die Bundesregierung etabliert mit dem Lehrberufspaket
Digitalisierung 13 neue Lehrberufsbilder, von welchen
bereits im Jahr 2018 etwa 2000 Lehrlinge profitieren.
So werden die ersten zukünftigen Fachkräfte im
Bereich E-Commerce-Kaufmann/-frau oder Glasverfahrenstechnik
ausgebildet.
Es wird eine Einstufung des Meisters im nationalen
Qualifikationsrahmen erfolgen, um eine bessere internationale
Vergleichbarkeit für österreichische Fachkräfte
und Unternehmen zu schaffen. Diese Einstufung
soll auf demselben Niveau wie Bachelor und Ingenieur
erfolgen.
Ab dem Schuljahr 2018/19 wird in der Sekundarstufe I
ein neuer Gegenstand Digitale Grundbildung in Form
einer verbindlichen Übung eingeführt. Der Lehrplan
umfasst eine hohe Bandbreite von digitalen Medienkompetenzen.
Der Lehrplan ist so gestaltet, dass er in
den betroffenen Schularten auf Basis der derzeit bestehenden
IT-Infrastruktur umgesetzt werden kann und
keine Mehrkosten anfallen.
Steuerliche Entlastungen für Unternehmen
und den Faktor Arbeit
l steuerlich entlasten
l Senkung der Lohnnebenkosten
Österreich ist ein Hochsteuerland. 2017 sank Österreich
etwa im IMD World Competitiveness-Ranking auf
Platz 25 ab und befindet sich im Teilbereich Steuerpolitik
auf Rang 61, bei den internationalen Investitionen
sogar auf dem 63. und damit letzten Platz.
Daher soll im Rahmen der Steuerstrukturreform die
effektive Last der Körperschaft- und Einkommensteuer
für Unternehmen reduziert werden, um so wieder
attraktiver im internationalen Standortvergleich zu
werden. Ab 2020 soll es damit zu einer geringeren
steuerlichen Belastung von Einzelunternehmen, Personen-
und Kapitalgesellschaften kommen.
Bei den Lohnnebenkosten inkl. Lohnsteuer belastet
Österreich seine Unternehmen im OECD-Vergleich
überproportional. Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
und Entlastung des Faktors Arbeit sollen die Lohnnebenkosten
mit Blickwinkel auf Kostenwahrheit und
Transparenz durchforstet und nachhaltig gesenkt werden.
WirtschaftsInfo | 07
Branchenberichte
„FPÖ und ÖVP haben am 28.
Februar 2018 im Nationalrat
den angekündigten Initiativantrag
eingebracht, mit dem das
ab 1. Mai 2018 generell gültige
Rauchverbot in der Gastronomie
noch vor dessen Inkrafttreten
ausgehebelt werden
soll. Somit garantieren wir,
dass jedem Wirt die Wahl
gelassen wird, ob in seinem
Lokal neben den gesetzlich
geschützten Nichtraucherbereichen
auch in einem eigenen
abgetrennten Bereich geraucht
werden darf oder nicht!
Darüber hinaus steht es jedem
Gastronomen frei, selbst entscheiden
zu können, ob er ein
Raucher- oder Nichtraucherlokal
betreiben will."
NAbg. KommR
Ing. Wolfgang Klinger
Landesobmann Oberösterreich
FPÖ-Wirtschaftssprecher
Endlich Wahlfreiheit statt
staatlicher Bevormundung!
Die Diskriminierung der Gastronomie hat ein Ende und
die Regierung hat gut für unsere Branche entschieden!
Seit Jahren führen die
österreichischen Gasthäuser
einen sehr harten
Überlebenskampf. In vielen
Gemeinden sinkt der
Anteil an Gaststätten von
Jahr zu Jahr bzw. gibt es
schon vielfach überhaupt
keines mehr. Der Gesellschaftswandel,
die Registrierkassenpflicht,
die
bisherigen verwirrenden
Rauchverbotsregelungen
der Behörden, schikanöse
und ruinöse Endlos-
Bürokratie (auch der EU)
– das alles beschleunigte
in Österreich das dramatische
Wirtesterben!
Allein im Jahr 2016 riefen
1.800 Gastronomen die
“ewige Sperrstund” aus
und schlossen ihre Pforten
für immer. Somit gingen
auch eine Vielzahl an
Arbeitsplätzen verloren.
Das totale Rauchverbot
in der Gastronomie hätte
das noch verschlimmert.
Generell ist auch zu
sagen, dass eine ganze
Branche bevormundet
und diskriminiert wird.
Ein Gastronom hat sich
an sehr viele einschränkende
Verordnungen zu
halten: die HAACP-Verordnung,
die Einhaltung
des Jugendschutzgesetzes,
aller Arbeitszeitgesetze,
der Allergen-Verordnung,
der Steuer- und
Abgabengesetze (Lohnund
Einkommensteuer,
Umsatzsteuer, Unternehmenssteuern
usw.), und
sicher noch einigen
mehr. Und dann soll es
so sein, dass er nicht
selbst entscheiden kann,
ob in seinem von ihm
finanzierten Lokal geraucht
werden soll oder
nicht. Das widerspricht
unserer freien und liberalen
Auffassung!
Auch die Konsumenten
werden bevormundet.
Durch den Wegfall der
Wahlmöglichkeit, einen
räumlich getrennten
Raucher- oder Nichtraucherbereich
in der Gatronomie
in Anspruch zu
nehmen, wird auch die
traditionelle österreichische
Wirtshauskultur existenziell
gefährdet.
Wir forderten schon in
der Vergangenheit in den
Wirtschaftskammern auf
Landes- und Bundesebene
in Form von zahlreichen
Anträgen, sich für
die Rücknahme des absoluten
Rauchverbotes in
der Gastronomie ab Mai
2018 einzusetzen und so
die berufliche Existenz
der Trafikanten und Gastronomen
zu unterstützen.
08| WirtschaftsInfo
Vernichtung von Volksvermögen
muss verhindert werden!
Von der Freiheitlichen Wirtschaft gibt es ein klares NEIN zu Dieselfahrverboten.
Der volkswirtschaftliche Schaden wäre groß.
Die aktuelle deutsche
Dieselfahrverbots-Entscheidung
und somit neu
entfachte Schadstoff-
Diskussion hat offenbar
nur das Ziel, dass durch
diese „Dieseldiskriminierung“
ein großer volkswirtschaftlicher
Schaden
herbeigeführt wird und
so die Fahrzeugbesitzer
(Gesamtbestand ca. 2,75
Millionen Fahrzeugen)
kalt enteignet werden.
Wir wollen keine „deutsche
Verbotsstrategie“,
da wir davon ausgehen,
dass - so wie bisher -
auch in Zukunft der technologische
Fortschritt zu
schadstoffärmeren Fahrzeugen
führen wird! Der
Umstand der neuen Technologien
wird offenbar
von den „Umwelt-Terroristen“
ignoriert, die so
bewusst einen volkswirtschaftlichen
Schaden anrichten
wollen. Österreichs
Straßen sind zentrale
Lebensadern der
Wirtschaft, aber auch des
täglichen Lebens und der
Menschen in Österreich.
Auch wenn schon an
neuen Antriebstechnologien
gearbeitet wird,
werden Diesel- und Benzinmotoren
noch viele
Jahre eine wichtige Rolle
spielen. Die Forderungen
nach einer eingeschränkten
Verwendbarkeit bzw.
die laufend lancierten
Absichten einer zusätzlichen
finanziellen Belastung
im steuerlichen
Bereich führen zu einem
eingeschränkten Wiederverkaufswert
bis hin zur
Unverkäuflichkeit derartiger
Fahrzeuge. Eine Ersatzanschaffung
wird somit
unfinanzierbar und
verzögert. Auch werden
Damit allfällige Fördermittel
für die Anschaffung
von Elektrofahrzeugen
„ad absurdum“ geführt!
Es dürfen keine überzogenen
Zwangsmaßnahmen
ergriffen werden,
sondern vielmehr ist an
einer Konsum- und Verhaltensänderung
durch
positive Anreize zu arbeiten.
Klar ist, dass es zu
keiner Vernichtung von
Volksvermögen der DieselnutzerInnen
kommen
darf.
„Wir stehen klar für ein „JA“ zur
Förderung und zum sukzessiven
Umstieg auf E-Mobilität
und andere umweltfreundliche
Technologien. Aber wir
sagen „NEIN“ zu einer volkswirtschaftlich
gefährlichen
„Diesel-Diskriminierung“
durch Verbote und Strafsteuern!“
KommR Hermann Fichtinger
Spartenobmann-Stellvertreter im
Handel , WKÖ und WK-NÖ
WirtschaftsInfo | 09
Branchenberichte
„Österreich blickt in eine
gute Zukunft! Daran werden
auch die ständigen parteipolitisch
motivierten Aussagen
von Arbeiterkammer und
Gewerkschaft nichts ändern.
Unsere Mitarbeiter wissen,
wem sie ihre soziale Sicherheit
verdanken können.
Nämlich den Unternehmern,
die mit Privathaftungen als
einzige wertschöpfende
Arbeitsplätze schaffen.”
KommR Ing. Edi Fischer
Vizepräsident WK-Vorarlberg
Sparte Industrie
Mehr gemeinsamer Spielraum
auf Betriebsebene
Arbeitszeitflexibilisierung ist ein fairer und positiver Schritt
zu mehr Freiheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber!
Wir sehen in der neuen
Arbeitszeitregelung einen
wichtigen Schritt im Sinne
eines starken, wettbewerbs-
und zukunftsfähigen
Wirtschaftsstandortes,
der den Anforderungen
des modernen Weltmarktes
gewachsen ist.
Die Einigung von ÖVP
und FPÖ auf eine neue,
praxisgerechte Arbeitszeitregelung
wird uns im
internationalen Wettbewerb
helfen und damit
den Standort absichern.
Das aktuelle Verhandlungsergebnis
und die
angedachte Umsetzung,
wird uns jenes Maß an
Flexibilität garantieren,
welches wir als Unternehmer
brauchen, aber
auch ermöglichen, dass
sich die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer im
Hinblick auf längere Freizeitblöcke
mehr Zeit mit
der Familie nehmen können.
Damit wird endlich die
Realität abgebildet. Es
kann dann mehr gearbeitet
werden, wenn Arbeit
anfällt. Entscheidend ist
dabei vor allem, dass der
gesetzliche Rahmen für
mehr Gestaltungsmöglichkeiten
auf Betriebsebene
erweitert wird.
Denn vor Ort – und im
guten Einvernehmen mit
dem Betriebsrat bzw. den
Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern – lassen sich
erfahrungsgemäß die besten,
für alle Beteiligten
sinnvollsten und praxistauglichsten
Lösungen
erzielen. Davon sind wir
überzeugt und haben das
jahrelang gefordert.
Rückblickend ist es aber
zu bedauern, dass trotz
jahrelanger Verhandlungen
nicht schon die Sozialpartnerschaft
eine solche
faire und ausgewogene
Lösung zustande
gebracht hat.
Die Sozialpartner haben
jahrelang ihre Chance
nicht genutzt. Leider
scheint den Arbeitnehmervertretungen
das Augenmaß
für gemeinsame
zukunftsorientierte Lösungen
in der vergangenen
Zeit verloren gegangen
zu sein. Das
merkt man auch an den
vollkommen überzogenen
und sachlich nicht
nachvollziehbaren Reaktionen
einzelner Gewerkschaften.
Es war daher die Aufgabe
der Politik und der neuen
Regierung, eine wichtige
Entscheidung für einen
gemeinsamen Wohlstand
zu treffen. Denn immerhin
geht es hier um Arbeitsplätze
und die damit
verbundene soziale Sicherheit.
Im Sinne der
Wirtschaft und des damit
verbundenen Erhalts des
Wohlstandes ist es auch
endlich gelungen.
10| WirtschaftsInfo
Tourismus ist ein wichtiges
Kapitel für die Regierung!
Die rot-schwarze Regierung gab dem Tourismus in ihrem Programm
lediglich vier Zeilen. Jetzt haben wir ganze drei Seiten!
Wirtschaftlich richtig und
schon jetzt vertrauensbildend
ist für mich die
Rücknahme der Steuererhöhung
von 13 auf
10%! Die Erhöhung war
ein Riesenfehler und die
möglichen Mehreinnahmen
des Bundes standen
nie in Relation zur Belastung
der Tourismusbranche.
Unsere Branche braucht
seitens der Politik auch
ein Bekenntnis zur neuen
Arbeitswelt mit ihren flexiblen
und modernen
Regeln. Die Attraktivierung
und Modernisierung
der Lehre ist daher absolut
notwendig. Die Ausweitung
der Rot-Weiß-
Rot-Karte auf den Tourismus
und die Regionalisierung
der Mangelberufsliste
war mehr als nur
überfällig. Zusammen mit
der Saisonverlängerung
und der Arbeitszeitflexibilisierung
unter Beibehaltung
der Normalarbeitszeiten
werden diese
Maßnahmen Arbeitsplätze
schaffen und die
Wertschöpfung steigern.
Der Tourismus ist der
einzige nicht auslagerbare
Arbeitsplatz. Wenn erst
die Rahmenbedingungen
stimmen, dann stellt man
Mitarbeiter ein - wann
immer es geht! Denn
schließlich will man das
hohe Niveau unseres
Qualitätstourismus nicht
gefährden.Sinn macht für
unsere Branche auch die
Rücknahme von Gold-
Plating, das Durchforsten
und Reduzieren bestehender
Vorschriften, Entbürokratisierung
und die
Reduktion von Veröffentlichungspflichten.
Das
Highlight ist dabei der
Bürokratie-Check für
neue Gesetze vor der Beschlussfassung.
Wenn
dieses ambitionierte Ziel
umgesetzt wird, dann ist
endlich Schluss mit der
Gesetzgebung vorbei an
den KMUs!
Für die Freiheitliche Wirtschaft
ist es ein ambitioniertes
Programm mit
viel Input von Fachexperten.
Jetzt muss die
Umsetzung des Regierungsprogramms
rasch
erfolgen. Dazu braucht
es aber einen nationalen
Schulterschluss für den
Standort und den damit
verbundenen Arbeitsmarkt!
Alle täten gut daran,
im Sinne der KMU
und der Arbeitsplätze im
Land an der Umsetzung
mitzuwirken! Die gewerkschaftliche
Gegenwehr
ist mehr als kontraproduktiv
und standortschädigend.
„Was wir brauchen ist ein
verbindlicher Zeitplan hinter
den Zielen und Maßnahmen.
Wenn uns das gelingt, dann
holen wir all das versäumte
auf, das aufgrund der tourismusfeindlichen
Politik in den
vergangenen Jahren liegen
geblieben ist! Ich sehe
jedenfalls viele positive Zeichen
für unsere - für das
Land so wichtige - Branche.“
Patrick Ortlieb
Spartenobmann-Stellvertreter
der Bundesparte Tourismus
WirtschaftsInfo | 11
Branchenberichte
„Unser Ziel ist, die Förderungen
mittelfristig auf den EU-
Schnitt zu reduzieren! Eine
derartige Senkung würde noch
lange keine Förderwüste
bedeuten!”
NAbg. Ing. Christian Pewny
Landesobmann Salzburg
Sparte Transport und
Verkehrswirtschaft
Förderparadies Österreich:
Europameistertitel ist fix!
Im Schnitt geben die anderen EU-Länder 2,3 Prozent ihres
BIPs für Förderungen aus. Wir liegen bei 5,6 Prozent!
Österreich ist ein Land
der vollkommen überbordenden
Förderungen.
Mehr als 19 Mrd. Euro
geben Bund, Länder und
Gemeinden jährlich für
Förderungen aus, ohne
sich dafür zu interessieren,
was sie damit bewirken.
Daher muss dieses
österreichische und in
Europa einzigartige Förderunwesen
grundlegend
reformiert werden.
Das Problem ist: Man
weiß nicht, wer was und
wieviel von wem bekommt.
Der RH hat dazu
festgehalten: Es gibt keine
Gesamtstrategie und
konkreten Förderziele, es
gibt keine Abstimmung
über Ziele und Maßnahmen
zwischen den Gebietskörperschaften,
es
fehlen Daten über die
Wirkung der Förderung,
es fehlt an Transparenz,
die Kontrolle ist unzureichend,
und es gibt ein
Missverhältnis zwischen
Förderungseffekt und
Verwaltungsaufwand.
Der Bund weiß also nicht,
mit wieviel die Länder
und bzw. die Gemeinden
bestimmte Projekte unterstützen
und umgekehrt.
Es gibt keine zentrale
systematische Erfassung.
Daher ist es wichtig,
dass die bereits beschlossene
Transparenzdatenbank
umgesetzt
wird, um eine wirksame
Durchforstung des Förderunwesens
einleiten zu
können und dass zukünftig
ein Kontrollmechanismus
weitere Verschwendung
hintan hält.
Darüber hinaus ist es
auch wesentlich, dass
klar festgelegt wird, welche
Effekte und Wirkungen
man mit welchen
Förderungen erzielen
will. Ein wirkungsorientiertes
Controlling ist
dabei selbstverständlich.
Um dem Transparenzgedanken
gerecht zu werden,
sind auch bei bestimmten
Fördermaßnahmen
(z.B. Landwirtschaft)
die Förderungswerber
zu veröffentlichen.
Bei Unterstützungsleistungen
im Sozialbereich
sollte davon
aber Abstand genommen
werden.
Heute sind viele Förderungen
zudem mehr als
bürokratisch, kompliziert
und für viele nicht nachvollziehbar.
Effizienzsteigerungen
im Fördervergabeprozess
sind daher
unbedingt zu heben. Einfache,
verständliche und
klare Regelungen müssen
oberste Priorität haben.
Klar sein muss aber auch,
dass die politische Bittstellerei
endlich beendet
wird! Wir möchten geringere
Steuern- und Abgabenleistungen,
damit die
parteipolitische Umverteilung
beendet werden
kann. Diese Art der Umverteilung
und Verschwendung
von Steuergeldern
muss endlich der
Vergangenheit angehören.
12| WirtschaftsInfo
Digitale Transformation 4.0
- Risiko oder Chance?
Industie 4.0 ist zu einem Leitbegriff der Entwicklung und technischen
Revolution der heimischen Wirtschaft geworden!
Kein Unternehmen kann
sich der digitalen Transformation
völlig entziehen.
Unterschiede ergeben
sich nur bei der Einschätzung
des Tempos
der Entwicklung sowie
bei der Frage, ob sich die
digitale Transformation
nur auf die Produktionsseite
bezieht (im Sinne
von Smart Production)
oder auch auf die Produkt-/Serviceseite
(Smart
Product or Service).
Die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit
und Entwicklung
(OECD) ortet in Österreich
Nachholbedarf. ITsowie
Datensicherheit
gelten als größte Barriere,
welche von den Unternehmen
als am wichtigsten
eingestuft wird. Die
hohe Komplexität und
das schwer messbare
Risiko sind hauptausschlaggebend
für diese
Einstufung.
Der Mangel an entsprechend
qualifizierten Mitarbeitern
wird als zweitgrößte
Barriere eingestuft.
Vor allem werden
seitens der Unternehmen
mehr Interdisziplinarität
und neue zusätzliche
Skills von Mitarbeitern
gefordert. Die Voraussetzungen
in Österreich
werden zwar als positiv
eingestuft, aber es gibt
trotzdem viel Aufhol- und
Erweiterungsbedarf.
Die Finanzierungsfrage ist
wichtig, aber nicht der
entscheidende Knackpunkt.
Die Möglichkeiten
für finanzielle Förderungen
werden in Österreich
positiv gesehen, wenngleich
die Förderreglements
stark verschlankt
werden könnten.
Für Unternehmer gilt
daher:
Die digitale Transformation
sollte nicht nur operativ
im Tagesgeschäft
gemanagt, sondern systematisch
in die Unternehmensstrategie
integriert
werden.
Eine proaktive Strategie
zur Sicherstellung der
eigenen IT- und Datensicherheit
ist ein Muss für
Unternehmen.
Es muss jedem Unternehmen
bewusst sein, dass
Industrie 4.0 Unsicherheit
und Ängste auf Seiten der
Mitarbeiter hervorruft. Es
braucht daher auch
Eigeninitiative der Unternehmer,
um Mitarbeiter
bei einer fundierten Ausund
Weiterbildung in für
Industrie 4.0 relevanten
Themen zu unterstützen.
„Österreichs Industriestruktur
ist tendenziell KMU-dominiert
und je nach Branche sehr
divers. Die Dominanz des Mittelstandes
hat bezüglich Industrie
4.0 den zentralen Vorteil,
dass diese Unternehmen sehr
flexibel auf mitunter unklare
und sich schnell ändernde
Branchenstandards reagieren
können. Nichtsdestotrotz
scheinen auch in Österreich
Großbetriebe eher prädestiniert
für die Vorreiterrolle beim
Thema Industrie 4.0 zu sein. “
KommR Dr. Erich Schoklitsch
Landesobmann
Spartenobmann-STV
der Sparte Gewerbe
und Handwerk
WirtschaftsInfo | 13
Branchenberichte
„Es ist nicht einzusehen, dass
für Unternehmer Rückzahlungen
zwar nicht ausgeschlossen
sind, aber bei Weitem
schwieriger durchzubringen
sind als für Konsumenten.“
KommR Ing. Günther Michlits
Landesobmann Burgenland
Negativzinsen: Keine Ungleichbehandlung
mehr
Die Rückzahlung von zu viel berechneten Zinsen ist nur
für Verbraucher - nicht aber Unternehmer - anwendbar!
Die Urteile des Obersten
Gerichtshofs (OGH), wonach
Banken, die Negativzinsen
nicht an ihre
Kreditkunden weitergegeben
haben, die zu viel
kassierten Zinsen zurückzahlen
müssen, gelten
nur für Verbraucher- und
nicht für Firmenkredite.
Grund dafür ist, dass sich
bisherige Klagen auf das
Konsumentenschutzgesetz
stützten und nur für
Konsumenten gelten. Die
Unternehmer müssen die
Banken eigenständig klagen
und werden dabei
nicht als “Konsumenten”
behandelt! Die Rechtsunsicherheit,
ob Unternehmer
überhaupt Anspruch
auf Rückzahlungen
haben, ist offen. Dieser
Missstand muss
umgehend beendet werden.
Hier ist vor allem
auch die Wirtschaftskammer
gefordert, für ihre
Mitglieder Musterprozesse
zu führen. Uns reicht
es einfach nicht, dass mit
einem Schulterzucken
die Aussagen abgetan
werden, dass es noch
keine Klärung für Zinsrückforderungen
bei Unternehmerkrediten
gibt.
Auch den Einwand, dass
es derzeit keine Urteile
im Zusammenhang mit
Firmenkrediten gibt, kann
man so nicht stehen lassen.
So lässt man seine
Pflichtmitglieder nicht allein
im Regen stehen!
Statt Einzelklagen mit
dem damit verbundenen
Kostenrisiko, sollte die
Wirtschaftskammer – als
Pflichtinteressenvertretung
- das Prozessrisiko
übernehmen.
Auch wenn die rechtliche
Grundlage bei Firmenkrediten
eine andere ist,
bleibt Faktum, dass auch
hier ungerechtfertigte
Zinsen berechnet wurden
und diese zu erstatten
sind. Daher ist eine
Gleichstellung mit den
Privatkrediten notwendig.
Einzelfallüberprüfungen
als Antwort darauf
sind zu wenig und werden
von der Freiheitlichen
Wirtschaft nicht
akzeptiert.
14| WirtschaftsInfo
Die Jagd auf Unternehmer
wurde endlich gestoppt!
Eine Weisung der Ex-SPÖ-Regierung nach Bestrafung von
Unternehmern, zeigt das fatale Wirtschaftsunverständnis.
Mit Freude wird die Rücknahme
des Stöger-Erlasses
- Unternehmer mehr
zu strafen - durch die
neue FPÖ-Sozialministerin
Beate Hartinger-Klein,
aufgenommen.
Unternehmensprüfer des
Sozialministeriums wurden
nämlich von Ex-
SPÖ-Minister Stöger angewiesen,
die Unternehmer
auf “Nicht genügend”
zu prüfen und durch die
damit “lukrierten” Strafen
Geld in die Staatskassen
zu spülen. Das entlarvt
ein furchtbares Sittenund
Wirtschaftsbild der
Sozialisten und zeigt das
generelle Unverständnis
für die Unternehmer. Diese
Vorgangsweise ist
nicht sozial, sondern einfach
nur höchst unternehmerfeindlich.
Den Jubelmeldungen der
SPÖ, dass sich im Jahr
2017 344 Betriebe in
Österreich angesiedelt
hätten, stehen 5.079 Firmeninsolvenzen
im selben
Zeitraum gegenüber.
Viele davon nicht zuletzt
aufgrund der völlig utopischen
Nach- und Strafzahlungen,
die in vielen
Fällen von “konstruierten”
Mängeln aufgrund der
Quote konstruiert waren.
In einem Umfeld von
Höchststeuern, immensen
Lohnnebenkosten
und Massenarbeitslosigkeit
ist ein wirtschaftsfreundliches
Umfeld das
Gebot der Stunde, um
den Aufsprung auf den
Konjunktur-Zug nicht zu
verpassen. BM Beate Hartinger-Klein
hat schnell
und effektiv gehandelt
und diese unsägliche
Weisung ihres Vorgängers
sofort rückgängig
gemacht. So sieht echte
freiheitliche Politik und
Wirtschaftsverständnis
aus. Zug um Zug wird
man noch mehr davon
sehen!
„Die sich seit 18. Dezember
2017 im Amt befindende Bundesregierung
hat es sich zur
Aufgabe gemacht, die Wirtschaft
zu entlasten, zu stärken
und den Standort Österreich
attraktiver zu machen. Belastungen
und Fehlentscheidungen
der Vergangenheit gilt es
zu korrigieren und dem Abbau
der Bürokratie, Reglementierungen
und Behinderungen
wurde im Regierungsprogramm
viel Platz eingeräumt.“
LAbg. Karl Baron
Landesobmann Wien
WirtschaftsInfo | 15
Branchenberichte
„Wir verlangen die Einführung
eines effizienten Bürokratiekosten-Checks,
die Umsetzung
des Prinzips „beraten statt
strafen“, die Vermeidung von
Strafexzessen bei Unternehmen
durch Einschränkung des
Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen,
sowie die
Reduktion der überbordenden
Meldepflichten. Wenn uns das
gelingt, dann ist die Wirtschaft
wettbewerbsfähig und kann
mit ihren Mitarbeitern in eine
gute Zukunft blicken!“
Reinhard Langthaler
Landesobmann-STV
Niederösterreich
Deregulierungsoffensive
der neuen Regierung
Die Eindämmung der überbordenden
Bürokratie hat höchste Priorität.
Das Bürokratiemonster,
geschaffen in der großkoalitionären
Ära, stellt
für Unternehmen und
damit auch für den Wirtschaftsstandort
Österreich
eines der größten
Probleme dar.
Der derzeitig praktizierte
Verwaltungsexzess wird
von den Betrieben als nur
lähmend, frustrierend
und geschäftshemmend
angesehen. Um Unternehmen
und deren Wettbewerbsfähigkeit
zu stärken,
setzt sich die Freiheitliche
Wirtschaft nun
schon seit vielen Jahren
für bürokratische Entlastungen
der Unternehmen
ein. Die nun endlich
von der Bundesregierung
beschlossene Deregulierungsoffensive
wird von
uns sehr begrüßt!
Nach der Überprüfung
des gesamten Rechtsbestandes
soll als nächster
Schritt eine Bereinigung
der Flut an gesetzlichen
Regelungen vorgenommen
werden. Dazu ist es
notwendig, dass im Zuge
der geplanten Entbürokratisierung
und Deregulierung
der gesamte
Rechtsbestand des Bundes
auf „Golden Plating“
überprüft werden muss!
Golden Plating ist die
überschießende
nationale Umsetzung
von
EU-Regelungen.
Das führt zu
unfairen Zusatzbelastungen
für
die Wirtschaft
und muss daher,
wo möglich,
reduziert und
vermieden werden.
Österreich agiert
hier in der EU
als Musterschüler,
der
Fleißaufgaben
bei der
Umsetzung
von europäischen
Vorgaben
machen will,
dabei aber
mitunter über
das Ziel
hinausschießt!
Dieser
unnötigen
Vorgehensweise
muss
zukünftig
ein Riegel
vorge
schoben
werden und das
so schnell
als möglich.
Für Unternehmer
zählt
mitunter
jeder Tag!
16| WirtschaftsInfo
Wir brauchen einfachere
Mehrwert-Steuer-Regeln
Von Steuersenkungen in Österreich und einer gleichzeitigen
Harmonisierung auf EU-Ebene profitieren alle!
Steuerbetrug und Steuervermeidung
im großen
Stil, sind innerhalb der EU
nicht erst seit Bekanntwerden
der Panama- und
Paradise-Papers ein gravierendes
Problem, das
kompetitiven Wirtschaftsstandorten
wie Österreich
darüber hinaus jährlich
Millionen Euro an
Einnahmeeinbußen beschert.
Um diesem Problem adäquat
zu begegnen, gibt es
mittlerweile zahlreiche
ambitionierte Initiativen
auf Ebene der Europäischen
Union, die allesamt
auf eine gerechte und
harmonisierte Besteuerung
im EU-Raum abzielen.
Besonders im Fokus
liegt dabei das Mehrwertsteuersystem.
Dieses gilt bisher, ob der
unterschiedlichen Steuersätze
in den jeweiligen
Mitgliedsstaaten, als sehr
betrugsanfällig. Multinationale
Konzerne, aber
auch vermögende Privatpersonen
und terroristische
Vereinigungen, nutzen
diese Steuervermeidungsstrategien
& zahlreichen
Schlupflöcher,
um die EU-Mehrwertsteuervorschriften
so zu
umgehen und Schätzungen
zufolge jährlich mehr
als 50 Milliarden Euro am
Fiskus vorbeizuschaffen.
Für den EU-Binnenmarkt
ist die Steuer nicht unerheblich.
Die Mehrwertsteuer
ist eine wichtige
und wachsende Quelle
öffentlicher Einnahmen.
Im Jahr 2015 betrugen
die Mehrwertsteuereinnahmen
beispielsweise
mehr als 1 Billion Euro
(das sind 7 % des BIP der
EU). Auch stellt sie eine
wichtige Eigenmittelquelle
der EU dar.
Die EU-Kommission hat
daher im Rahmen des
„Mehrwertsteuer-Aktionsplans“
vor, die Zusammenarbeit
zwischen Mitgliedsstaaten,
nationalen
Steuer-, Zoll-, und Strafverfolgungsbehörden
sowie
der europäischen
Strafverfolgungsbehörde
(OLAF) und der neu
gegründeten Europäischen
Staatsanwaltschaft
(EUStA) auszubauen. Daten
und Informationen
sollen rascher, transparenter
aber auch zielgerichtet
und effektiver ausgetauscht
werden.
Aber auch ein gemeinsames
Mehrwertsteuersystem
samt einem eigenem
Mehrwertsteuerraum
wird antizipiert, um
unter anderem mit der
digitalen und mobilen
Wirtschaft Schritt zu halten.
Die EU-Kommission
plant einen Durchschnitts-Mehrwertsteuersatz
in jedem Mitgliedsstaat
von mindestens 12
Prozent.
Ein Schritt in diese Richtung
ist die Reduktion der
Verwaltungskosten für
Klein- und Mittelbetriebe
bei grenzüberschreitendem
Handel. Der Mindest-Mehrwertsteuersatz
soll hier 15 % betragen
und so mehr Spielraum
gewähren.
Jedes Land soll künftig
zwei ermäßigte Mehrwertsteuer-Sätze
zwischen
einer Untergrenze
von 5 % sowie dem vom
Staat gewählten Normalsatz
anwenden können.
Für bestimmte Produktgruppen
ist zudem ein
Nullsteuersatz vorgesehen
sowie ein weiterer
reduzierter Satz zwischen
null und dem vom Land
gewählten ermäßigten
Mehrwertsteuer-Satz.
Diese Maßnahmen reduzieren
langfristig die Bürokratiehürden
und die
so verbundenen Mehrkosten
für KMU, gerade was
den für die Gesamtwirtschaft
so wichtigen
grenzüberschreitenden
Handel betrifft.
„Gutes Beispiel dafür sind
gerade die Steuerpläne unserer
türkis-blauen Bundesregierung,
die mit der Senkung der
Umsatzsteuer im Tourismus
auf 10 % und der Reduktion
der Steuer- und Abgabenquote
auf 40 % bereits die Richtung
vorgibt und damit auch
voll auf europäischem Kurs
liegt!“
Dr. Barbara Kappel
Abgeordnete zum Europäischen
Parlament , tätig im
Ausschuss Wirtschaft/Währung
WirtschaftsInfo |17
Freiheitliche Industrie
„Eine gewisse Schuld für die
Kryptoblase liegt auch bei
den zentralen Notenbanken
selbst, die mit der unerlaubten
Finanzierung schwer
defizitärer Staatshaushalte
die traditionelle Geldwirtschaft
mit künstlich tief
gehaltenen Zinssätzen in
Misskredit gebracht und Bitcoin
& Co indirekt befeuert
haben. “
Mag. Reinhard Pisec, BA
Bundesrat und freiheitlicher
Industriesprecher
Bitcoin - alles nur eine
alchemistische Illusion?
Der Konsument/Investor kann bei Kursschwankungen
von bis zu täglich zehn Prozent nur übrigbleiben!
Bereits über 1000 Kryptowährungen
sind weltweit
am Markt und es
dürfte kein schwieriges
Unterfangen sein, allen
einen Endwert gegen
Null zu prognostizieren.
Als Produkt verbleibt die
Erfindung einer genialen
Technologie, der Blockchain,
welche vom Modell
des Währungshandels
entkoppelt, in der
Fundamentalwirtschaft
Einzug halten wird - als
Teil von Industrie 4.0.
Die Erinnerungskultur
wird einen beispiellosen
Hype um Kunstwährungen
hinterlassen, die
wenige Gewinner (die
Miner-Schürfer im Fall
von Bitcoin), aber viele
Verlierer hinterlassen
wird. Das Konzept von
Bitcoin & Co - aufgrund
künstlich geschaffener
Nachfrage einen irreal
hohen Wert für eine
Recheneinheit, dem Bitcoin,
zu produzieren -
baut auf einem simplen
werbegesteuerten Dominoeffekt
auf, wobei die
elementaren Grundlagen
für eine Währung fehlen
und zwar die Konstanz
als Kaufkraft (kalkulatorische
Recheneinheit), die
Anerkennung als Tauschmittel
und die Verwendung
für einen größtmöglichen
Wirtschaftsraum.
Da das alles nicht
wirklich vorhanden ist,
fällt der Bitcoin überall
durch.
Es gibt weltweit 170
Währungen im Handel
und der meiste Anteil
entfällt auf die fünf Leitwährungen
- US-Dollar,
Euro, Jap.Yen, Brit.Pfund
und Austr.Dollar. Dass
der Bitcoin zur Weltwährung
aufrücken soll, entbehrt
jeglicher Grundlage.
Der Hype beruht auf
einer Kombination von
Softwarefreaks und Marketingexperten,
die abseits
jeglicher Grundsätze
der Marktwirtschaft
den Bitcoin über digitale
Medien jedem einreden
und verkaufen möchten
und den Blick aufs wesentliche,
dem energieraubenden
Schürfen von
Bitcoins verstellt.
Die Gründung der zentralen
Nationalbanken im
19. Jahrhundert hatte
ihre Ursache in der
Abkehr von lokalen monetären
„Schürfrechten“,
die grundsätzlich sicheren
Geschäftsmodellen
der Emittenten entsprachen,
vergleichbar mit
den Initial Coin Offerings
von Kryptowährungen.
Auch beim Mining von
Bitcoins verdienen in
erster Linie jene Personen
(Miner), welche die
Bitcoins produzieren und
damit teuer weiter verkaufen
können - ohne
Risiko. Nur sie sind die
großen Gewinner!
Problem Plastikmüll nicht
mit EU-Strafsteuer regeln!
Bewusstseinsbildung bei den Verbrauchern und positive Anreize
für die Industrie sind der richtige Weg im Kampf dagegen!
Schon fast zu spät hat
auch die EU-Kommission
erkannt, dass aktiv gegen
das Problem Plastikmüll
vorgegangen werden
muss.
Allein in der EU werden
jedes Jahr rund 26 Millionen
Tonnen Plastikmüll
erzeugt, aber nur 30 Prozent
davon werden zur
Wiederverwertung gesammelt.
Global gesehen
ist die Recyclingquote
noch viel geringer. Der
nicht wiederverwertete
Teil landet also auf Mülldeponien,
in Verbrennungsanlagen
oder in der
Umwelt, vor allem in den
Meeren. Besonders Plastikpartikel
stellen eine
enorme Belastung für
den ökologischen Kreislauf
dar und wurden auch
bei Menschen bereits in
Blut und Lunge nachgewiesen.
Die unüberlegte Verwendung
von Strohhalmen,
Lebensmittelverpackungen
und Plastikflaschen
etc. führt zu einer Belastung,
die so rasch wie
möglich eingedämmt gehört.
Schätzungen zufolge
sollen bereits 142 Millionen
Tonnen Plastikmüll
in den Weltmeeren treiben.
Um die Nutzung von
Einmalprodukten aus Plastik
einzudämmen, muss
man in erster Linie aktive
Bewusstseinsbildung bei
den Verbrauchern betreiben
und sinnvolle, alltagstaugliche
Alternativen
schaffen.
Eine weitere wirkungsvolle
Maßnahme, um dieser
Fehlentwicklung gegenzusteuern
ist es, viel
mehr Plastik zu recyceln
und weniger in die Umwelt
gelangen zu lassen.
Bis 2030 sollten deshalb
alle Kunststoffe wiederverwertbar
sein. Es ist
begrüßenswert, dass seitens
der EU bereits 250
Millionen Euro für die
Forschung bereitgestellt
wurden, um die wiederverwertbaren
Kunststoffe
weiterzuentwickeln. Bis
2020 sollen weitere 100
Millionen folgen. Eine
Attraktivierung der Plastikbrache
ist durchaus
denkbar, wenn in diesem
Bereich auf Forschung
und Entwicklung gesetzt
wird. Immerhin sind hier
europaweit 1,5 Millionen
Menschen beschäftigt
und es werden jährlich
ca. 340 Milliarden umgesetzt.
Auch die Idee der Abfallannahmestellen
in Häfen,
die verhindern sollen,
dass der Müll weiterhin
im Meer landet, muss
noch konsequenter umgesetzt
werden.
Außerdem gibt es Schätzungen,
dass sich die
Recyclingkosten um rund
100 Euro pro Tonne senken
lassen, wenn die
Mülltrennung weiter professionalisiert
wird. Im
Bereich Microplastik in
Kosmetika und Waschmitteln
sollte unbedingt
auf biologisch abbaubare,
natürliche Alternativen
gesetzt werden.
Es ist verwunderlich, dass
all diese begrüßenswerten
Maßnahmen erst jetzt
mit Nachdruck ergriffen
werden, da bereits seit
2008 über 70% der Plastikprodukte
durch Bioplastik
ersetzt werden
könnten.
Ein derart verzögerter
Aktivwerden seitens der
EU legt die Vermutung
nahe, dass auch hier wieder
einmal Konzerninteressen
die politische Agenda
bestimmt haben
und das Wohl des einzelnen
Bürgers hinter diese
Interessen gerückt wurde.
Da die Bedrohung
aber immer drastischere
Ausmaße annimmt, so
scheint jetzt die Zeit reif
und ein möglicher Innovationsschub,
der vor
allem KMU beflügelt,
wäre hier begrüßenswert.
„Wir können in der EU eine
wichtige Vorreiterrolle im
Kampf gegen Plastik einnehmen
und versuchen auf andere
Länder außerhalb der Union
positiv einzuwirken. Von der
EU-Kommission angedachte
Strafsteuern, welche die Wettbewerbsfähigkeit
auf globalen
Märkten eindämmen, sollten
jedoch keinesfalls zum Tragen
kommen. Hier hätte die EU
endlich einmal die Gelegenheit
zu beweisen, dass sie keine
EU der Verbote sondern
eine EU der positiven Anreize
ist!“
Mag. Dr. Georg Mayer
Abgeordneter zum Europäischen
Parlament , tätig in
den Ausschüssen Verkehr,
Tourismus und int. Handel
WirtschaftsInfo |19
Thema
Unternehmertipps
Änderungen im Arbeitsund
Sozialrecht 2018
2018 kommen zahlreiche
neue gesetzliche Regelungen
im Arbeits- und
Sozialrecht auf uns zu.
Dazu gehören eine Novelle
zum Angestelltengesetz,
Änderungen bei
den Internatskosten für
Lehrlinge sowie die
Erweiterung der Entgeltfortzahlung
bei Angestellten
und Arbeitern.
Aber auch die Fortzahlung
des Krankenentgeltes
bei einvernehmlichen
Lösungen und die Erweiterung
des Zuschusses
zur Krankenentgeltfortzahlung
für kleine Betriebe
fallen darunter. Erfreulich
ist, dass die
Bonus-Malus-Regelung
entfällt.
Finden Sie auf den folgenden
Seiten den aktuellen
Stand und Tipps.
Angleichung Arbeiter
und Angestellte
Hierbei handelt es sich
nur um eine teilweise
Angleichung dieser beiden
Arbeitnehmergruppen.
Eine völlige Angleichung
hat nicht stattgefunden,
da kein einheitlicher
Arbeitnehmerbegriff
geschaffen wurde.
Dies hat zur Folge, dass
beispielsweise weiterhin
getrennte Betriebsräte
für Arbeiter und Angestellte
bestehen bleiben.
Angleichung Entgeltforzahlung
im
Krankenstand
Bisher hatten Angestellte
und Arbeiter bis zum 5.
Dienstjahr Anspruch auf
6 Wochen volle und 4
Wochen halbe Entgeltfortzahlung.
Dieser Anspruch erhöhte
sich nach 5, 15, bzw. 25
Dienstjahren auf 8, 10
bzw. 12 Wochen volle
und jeweils 4 Wochen
halbe Entgeltfortzahlung.
Neu ist, dass Arbeiter und
Angestellte bereits nach
einer einjährigen Dauer
des Arbeitsverhältnisses
Anspruch auf 8 Wochen
volle und 4 Wochen halbe
Entgeltfortzahlung
haben.
Die Sprünge auf 10 bzw.
12 Wochen volle und
jeweils 4 Wochen halbe
Entgeltfortzahlung nach
15 bzw. 25 Jahren bleiben
weiterhin bestehen.
20 WirtschaftsInfo
Außerdem wurde der
Anspruch der Angestellten
auf Entgeltfortzahlung
durch den Arbeitgeber
bei Krankenstand an
die Systematik der Arbeiter
angepasst.
Die bisherige Unterscheidung
bei den Angestellten
in Erst- und Folgekrankenstände
und die
Weiterzahlung des vollen
und anschließend halben
Grundanspruchs bei
Krankenständen innerhalb
von 6 Monaten ab
Wiederantritt des Dienstes
nach dem Erstkrankenstand
entfällt. Wie bei
den Arbeitern richtet sich
der Anspruch der Angestellten
auf Entgeltfortzahlung
nunmehr nach
dem Arbeitsjahr.
Kommt es innerhalb
eines Arbeitsjahres zu
einer Wiedererkrankung,
besteht innerhalb dieses
Zeitraums ein Anspruch
auf Fortzahlung des Entgelts
nur insoweit, als der
Entgeltfortzahlungsanspruch
nicht ausgeschöpft
ist. Ein neuer
Anspruch in vollem Ausmaß
entsteht somit erst
wieder mit Beginn eines
neuen Arbeitsjahres.
Reicht eine Arbeitsverhinderung
von einem Arbeitsjahr
in das nächste
Arbeitsjahr, gilt die im
neuen Arbeitsjahr liegende
Erkrankung als Erkrankung
im neuen Arbeitsjahr.
Dies gilt auch dann,
wenn im alten Arbeitsjahr
wegen Ausschöpfung
des Anspruchs keine Entgeltfortzahlung
mehr
bestanden hat.
Weiters erfolgt eine Angleichung
bei Arbeitern
und Angestellten hinsichtlich
Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten.
Es wird nun die „privilegierte
Entgeltfortzahlung
der Arbeiter“ bei Arbeitsunfällen
und Berufskrankheiten
übernommen.
Demnach besteht bei
jedem Arbeitsunfall (Berufskrankheit)
ein Anspruch
auf eine Entgeltfortzahlung
von 8 Wochen
(nach 15-jähriger
Betriebszugehörigkeit 10
Wochen) pro Arbeitsunfall
bzw. Berufskrankheit,
unabhängig von sonstigen
Krankenständen.
Die Angleichungen treten
mit 1.7.2018 in Kraft und
finden auf Dienstverhinderungen
Anwendung,
die in Arbeitsjahren eintreten,
die nach dem
30.6.2018 beginnen.
Angleichung bei
Dienstverhinderungsgründen
Das AngG regelt für
Angestellte und das
ABGB für Arbeiter die
Pflicht zur Entgeltfortzahlung
durch den Arbeitgeber,
wenn aus
wichtigen Gründen, die
Arbeitsleistung ausfällt,
(Arztbesuchen, Geburten
oder Behördenwege) Ein
wesentlicher Unterschied
zwischen diesen beiden
Regelungen hat bisher
darin bestanden, dass die
Dienstverhinderungsgründe
bei den Angestellten
durch Kollektivvertrag,
Betriebsvereinbarung
oder Arbeitsvertrag
nicht eingeschränkt
werden können. Die
Regelung für Arbeiter im
ABGB hat hingegen eine
Einschränkung erlaubt.
Nun erhalten Arbeiter für
eine kurze Zeit Entgeltfortzahlung
auch aus
Gründen, die nicht im
Kollektivvertrag genannt
werden. Die kollektivvertraglichen
Bestimmungen
gelten zwar weiterhin,
die ienstverhinderungsgründe
sind aber
nunmehr als beispielhaft
aufgezählt zu betrachten.
Diese Änderung tritt mit
1.7.2018 in Kraft.
WirtschaftsInfo | 21
Thema
Einvernehmliche
Auflösung eines
Dienstverhältnisses
während des Krankenstandes
Bisher bestand bei Beendigung
des Dienstverhältnisses
eine Entgeltfortzahlungspflicht
des
Arbeitgebers über das
Ende des Dienstverhältnisses
hinaus, wenn er
den Arbeitnehmer während
eines Krankenstands
gekündigt, den Arbeitnehmer
in bestimmten
Fällen unberechtigt entlassen
oder irgendwie
einen vorzeitigen Austritt
des Arbeitnehmers verschuldet
hatte.
Künftig erstreckt sich die
Entgeltfortzahlungspflicht
über das Ende des
Dienstverhältnisses hinaus
auch auf einvernehmliche
Auflösungen
des Arbeitsverhältnisses
während eines Krankenstandes.
Die Entgeltfortzahlungspflicht
des Arbeitgebers
besteht, wie auch in den
oben dargestellten Fällen,
bis zur Wiedererlangung
der Arbeitsfähigkeit
des Arbeitnehmers bzw.
bis zur Erschöpfung des
Krankenentgelts.
Diese neue Bestimmung
findet Anwendung auf
einvernehmliche Auflösungen,
die eine Beendigung
des Arbeitsverhältnisses
nach dem 30. Juni
2018 bewirken.
Erweiterung des
Zuschusses zum
Krankenentgelt für
Arbeitgeber, die bis
10 Arbeitnehmer
beschäftigen
Nach Rechtslage gebühren
Zuschüsse zum Krankenentgelt
jenen Arbeitgebern,
die in ihrem Unternehmen
durchschnittlich
nicht mehr als 50
Arbeitnehmer beschäftigen.
Die Zuschüsse betragen
derzeit 50 % des
jeweils tatsächlich fortgezahlten
Entgelts zuzüglich
eines Zuschlages
in Höhe von 8,34 % des
fortgezahlten Entgelts
unter Berücksichtigung
der allfälligen Sonderzahlungen,
und zwar:
1. bei Arbeitsverhinderungen
durch Krankheit
jeweils ab dem 11. Tag
der Entgeltfortzahlung
und für die weitere Dauer,
längstens jedoch bis
zum 42. Tag einer ununterbrochenen
Entgeltfortzahlung
bzw.
2. bei Arbeitsverhinderung
nach Unfällen ab
dem 1. Tag der Entgeltfortzahlung
für die Dauer
der tatsächlichen Entgeltfortzahlung,
längstens
jedoch bis zum 42.
Tag einer ununterbrochenen
Entgeltfortzahlung,
sofern die der Entgeltfortzahlung
zugrunde
liegende Arbeitsverhinderung
länger als 3 aufeinanderfolgende
Tage
gedauert hat.
Die Zuschüsse werden
zusammen für höchstens
42 Tage der tatsächlichen
Entgeltfortzahlung
pro Arbeitsverhältnis und
Arbeitsjahr (Kalenderjahr)
gewährt. Erkrankt beispielsweise
ein Arbeitnehmer
durchgehend 63
Tage (erste Erkrankung
im Arbeitsjahr), so steht
dem Arbeitgeber ein Zuschuss
für 42 Tage zu.
Zuschüsse werden nur
auf Antrag nach Ende der
Entgeltfortzahlung gewährt.
Mit 1.7.2018 wird der
Zuschuss für Arbeitgeber,
die im Unternehmen
durchschnittlich nicht
mehr als 10 Arbeitnehmer
beschäftigen, auf
75% ausgeweitet.
Diese Regelung ist auf
Entgeltfortzahlungstage
infolge von Krankheit und
Unfällen, die nach dem
30.6.2018 eingetreten
sind bzw. sich ereignet
haben, anzuwenden.
22 WirtschaftsInfo
Außerdem wurde der
Neue Regelung
Anspruch der Angestellten
zum auf Krankenentgelt
Entgeltfortzahlung
für Lehrlinge durch den Arbeitgeber
bei Krankenstand an
Bis zum 30.6.2018 gilt,
dass einem Lehrling im
Fall der Arbeitsverhinderung
durch Krankheit
(Unglücksfall) bis zur
Dauer von 4 Wochen die
volle Lehrlingsentschädigung
und bis zur Dauer
von weiteren 2 Wochen
ein Teilentgelt in der
Höhe des Unterschiedsbetrages
zwischen der
vollen Lehrlingsentschädigung
und dem aus der
gesetzlichen Krankenversicherung
gebührenden
Krankengeld zu gewähren
ist. Im Zuge der „Angleichung
Arbeiter und
Angestellte“ wurde auch
eine Verdoppelung dieser
Krankenentgeltansprüche
beschlossen.
Daher haben Lehrlinge
ab 1.7.2018 einen Anspruch
auf ein Krankenentgelt
für 8 Wochen in
der Höhe der vollen
Lehrlingsentschädigung
und für 4 Wochen in der
Höhe des Unterschiedsbetrages.
Die Bestimmung
ist auf Arbeitsverhinderungen
anzuwenden,
die in Lehrjahren
eingetreten sind, die
nach dem 31.12.2017
begonnen haben.
Ersatz der Internatskosten
für Lehrlinge
Bisher hatte der Lehrberechtigte
dem Lehrling
nur dann und insoweit
Internatskosten zu ersetzen,
als diese höher
waren als die Lehrlingsentschädigung.
Mit 1.1.2018 sind dem
Lehrling die vollen Internatskosten
vom Lehrberechtigten
zu bezahlen.
Diese Kosten werden
dem Lehrberechtigten
auf Antrag aus den Mitteln
des Insolvenzentgeltsicherungsfonds
erstattet.
Die Lehrlingsstellen führen
die Erstattung an die
Unternehmen durch. Der
Kostenersatz gilt nicht für
Lehrberechtigte beim
Bund, bei einem Land,
bei einer Gemeinde oder
bei einem Gemeindeverband.
Krankengeld für
Selbständige
Das Krankengeld für
Selbständige wird ab
1.7.2018 statt wie bisher
ab dem 43. Tag der
Erkrankung in Zukunft ab
dem 4. Tag rückwirkend
ausbezahlt. Voraussetzung
ist, wie derzeit, eine
Krankenstanddauer von
mindestens 43 Tagen.
Die Unterstützungsleistung
bei lang andauernder
Krankheit beträgt im
Jahr 2017 täglich € 29,46
und wird jährlich valorisiert.
Damit werden Versicherte,
bei denen die Aufrechterhaltung
ihres Betriebes
von ihrer persönlichen
Arbeitsleistung
abhängt und die regelmäßig
keinen oder weniger
als 25 Dienstnehmer
beschäftigen, finanziell
noch besser abgesichert.
WirtschaftsInfo | 23
Thema
Kündigungsfristen
für Teilzeitbeschäftigte
mit Angestelltenstatus
und einer
geringen monatlichen
Arbeitszeit
Bis 31.12.2017 gilt, dass
bei einer vereinbarten
oder tatsächlichen geleisteten
Arbeitszeit des
Angestellten bezogen auf
den Monat weniger als
1/5 des 4,3-fachen der
durch Gesetz oder Kollektivvertrag
vorgesehenen
wöchentlichen Normalarbeitszeit
beträgt,
die 6-wöchige Kündigungsfrist
des Angestelltengesetzes
nicht anzuwenden
ist. Demnach ist
eine 14-tägige Kündigungsfrist
oder, falls der
zu kündigende Angestellte
Arbeiten höherer Art
ausübt, eine Kündigungsfrist
von mindestens 4
Wochen einzuhalten.
Diese Regelung entfällt
mit 1.1.2018 ersatzlos.
Somit gelten ab diesem
Zeitpunkt für Angestellte
mit geringer Arbeitszeit
keine speziellen Kündigungsbestimmungen
mehr, sondern die „normale“
mindestens 6-
wöchige Kündigungsfrist
für Arbeitgeberkündigungen
sowie das Quartalsende
als Kündigungstermin.
Kein Bonus-Malus-
Modell ab 2018
Als politisches Ziel galt
die Anhebung der Beschäftigungsquote
von
Arbeitnehmern ab 55
Jahren, um die Finanzierung
des Pensionssystems
abzusichern. Dazu
wurden 3 Zielwerte zum
Stichtag 30.6.2017 festgelegt:
für 55-59-jährige Männer
eine Beschäftigungsquote
von 73,6 % (Wert 2016:
73,8 %),
für 60-64-jährige Männer
eine Beschäftigungsquote
von 33,1 % (Wert
2016: 32,6 %) und
für 55-59-jährige Frauen
eine Quote von 60,1 %
(Wert 2016: 59,4 %).
Falls einer dieser Zielwerte
bis zum 30.6.2017
nicht erreicht worden
wäre, hätte ab 1.1.2018
für Betriebe mit mindestens
25 vollversicherten
Arbeitnehmern so ein
Bonus-Malus-Modell gegolten.
Dabei wäre einerseits
eine Senkung der
Lohnnebenkosten um 0,1
Prozent des Beitrages
des Arbeitgebers zum
FLAF (Familienausgleichfonds)
als Bonus gedacht
gewesen.
Andererseits wäre als
Malus die doppelte Auflösungsabgabe
bei Beendigung
von Arbeitsverhältnissen
zu zahlen
gewesen. Da die Beschäftigungsquote
der
über 55-Jährigen sogar
über die angegebenen
Zielwerte zum 30.6.2017
angestiegen ist, wird das
Bonus-Malus-Modell ab
1.1.2018 nicht in Kraft
treten.
24 WirtschaftsInfo
Außerdem wurde der
Menschen mit
Anspruch der Angestellten
Behinderung
auf Entgeltfortzahlung
durch den Arbeitge
Sämtliche Maßnahmen
des sog „Inklusionspakets“
treten mit 1.1.2018
in Kraft. So wird Menschen
mit Behinderung
bei einer Belästigung
neben den bereits bestehenden
Ansprüchen auf
Ersatz des Vermögensschadens
sowie des
immateriellen Schadens
nun auch ein Unterlassungsanspruch
gegenüber
dem Belästiger
zustehen. Weiter wird die
Verbandsklage ausgeweitet.
Der Österreichische Behindertenrat
kann in
Zukunft ohne vorherige
Empfehlung des Bundesbehindertenbeirats
eine
Verbandsklage einbringen.
Außerdem werden
der Klagsverband zur
Durchsetzung der Rechte
von Diskriminierungsopfern
und der Behindertenanwalt
antragslegitimiert.
Sie alle können
künftig eine Verbandsklage
auf Feststellung der
Verletzung des Behindertengleichstellungsgesetzes
ohne weitere Voraussetzungen
einbringen.
Bei großen Kapitalgesellschaften
soll für die oben
Genannten zusätzlich ein
Recht bestehen, auf
Unterlassung und Beseitigung
einer Diskriminierung
aus dem Grund
einer Behinderung zu
klagen. Als große Kapitalgesellschaften
gelten
jene, die mindestens 2
der 3 folgenden Kriterien
überschreiten:
1. Bilanzsumme in Höhe
von € 20 Millionen,
2. Umsatzerlöse in der
Höhe von € 40 Millionen
in den zwölf Monaten vor
dem Abschlussstichtag
sowie
3. mehr als 250 Arbeitnehmer
im Jahresdurchschnitt.
Wird auf die Beseitigung
einer Barriere geklagt, so
können unserer Ansicht
nach große Kapitalgesellschaften
auch in Zukunft
die Nichtbeseitigung
einer Barriere mit unverhältnismäßigen
Belastungen
rechtfertigen.
Erweiterung des
Nichtraucherschutzes
Mit dem Arbeitnehmerschutz-Deregulierungsgesetz
2017 wurde der
Nichtraucherschutz erweitert.
Somit haben
Arbeitgeber bis 30.4.2018
dafür zu sorgen, dass
Nichtraucher vor den
Einwirkungen von Tabakrauch
am Arbeitsplatz
noch besser geschützt
werden.
Mit 1.5.2018 ist das Rauchen
in Arbeitsstätten in
Gebäuden für Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
verboten, wenn dort
Nichtraucher beschäftigt
werden.
Falls eine ausreichende
Zahl von Räumlichkeiten
in der Arbeitsstätte vorhanden
ist, kann der
Arbeitgeber Raucherräume
einrichten.
Dabei darf es sich nicht
um Arbeitsräume handeln,
außerdem muss
gesichert sein, dass der
Tabakrauch nicht in die
mit Rauchverbot belegten
Bereiche dringt. Aufenthalts-,
Bereitschafts-,
Sanitäts- und Umkleideräume
dürfen nicht als
Raucherräume eingerichtet
werden.
Diese Beschränkungen
für das Rauchen in
Arbeitsstätten gelten
auch für die Verwendung
von verwandten Tabakerzeugnissen
und Wasserpfeifen.
WirtschaftsInfo | 25
Thema
Die neue Mutterschutz-Verordnung
Darin werden rechtsverbindlich
und transparent
die Freistellungsgründe
geregelt, die zu einer
Freistellung der Mutter
von der Arbeitsleistung
über die 8-Wochen-Frist
hinaus führen.
Hyperemesis, Lumbalgie,
Blutungen in der Frühgravidität
und Hypotonie
mit Kollaps-Neigung sollen
grundsätzlich keine
Freistellungsgründe darstellen,
sondern allenfalls
einen Krankenstand begründen.
Zur Attestierung eines
vorzeitigen Mutterschutzes
ist ab 1.1.2018 die
Bestätigung eines Arztes
für Frauenheilkunde oder
für Innere Medizin ausreichend.
Ein zusätzliches
Zeugnis eines Arbeitsinspektionsarztes
oder eines Amtsarztes ist
nicht mehr notwendig.
Aus dem Freistellungszeugnis
hat sich eindeutig
& nachvollziehbar das
Vorliegen einer oder
mehrerer der in der Mutterschutz-Verordnung
genannten medizinischen
Indikationen zu
ergeben. Insgesamt sieht
die Mutterschutz-Verordnung
17 medizinische
Indikationen vor, die eine
Freistellung begründen.
Kein Bonus-Malus-
Modell ab 2018
Der Beitrag zum FLAF
wurde am 1.1.2017 um
0,4 Prozent auf 4,1 Prozent
gesenkt und wird
am 1.1.2018 um weitere
0,2 Prozent auf 3,9 Prozent
sinken.
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Regierung als Hoffnung für
die erneuerbare Energie
... das ist nicht nur ein Schlagwort, sondern ist auch die Grundvoraussetzung
für die zukünftige Energie- und Klimapolitik!
Wer bei der letzten Welser
Energiesparmesse als
Aussteller auf einem einschlägigen
Stand tätig
war und z.B. die Kleinwindkraft
präsentiert hat,
versteht die Welt nicht
mehr, wenn er mit den
Besuchern aus den ÖVPdominierten
Bundesländern
wie NÖ oder OÖ ins
Gespräch kam.
Wer sich von den “umstiegswilligen“
Bürgern
anhört, welche Hürden
die parteibuchversorgten
Bürokraten errichten, um
ihren Landes-Energieversorgern
in die Hände zu
spielen, wundert sich
nicht mehr, dass bei
Landtagswahlen fast die
Hälfte zu Hause bleibt
und ihr Wahlrecht frustbedingt
nicht wahrnimmt.
Jeder sozialökonomisch
und ökologisch denkende
Mensch muss mittlerweile
begriffen haben,
dass z.B. Kleinwindkraft
mit Photovoltaikanlage
und Stromspeicher ein
guter Weg in Richtung
einer Energie–Selbstversorgung
ist. Alle technischen
Möglichkeiten –
die Wärmepumpe miteingeschlossen
– führen
zur Wärme- und Stromversorgung
jeden Objektes,
was bedeutet: Energie
vor Ort erzeugen und
verbrauchen!
Die Techniker und Unternehmer,
die für diese
Technologien zur Verfügung
stehen, sind hervorragend
qualifiziert.
Die Kunden, die die derzeitige
Energieversorgungsproblematik
(Monopolisten,
Konzernund
Bürokratenabhängige)
verstanden haben,
wollen umsteigen auf
erneuerbare Energie - die
großen Blockierer sitzen
in den Verwaltungs- und
Zulassungsbehörden und
im Hintergrund natürlich
in den Konzernen, die
anscheinend die Verhinderungsbürokraten
entsprechend
versorgen.
Wenn diese Verhinderungsbürokraten
und
deren sogenannte Sachverständige
auf der Energiesparmesse
die diversen
Stände besuchen
und ihre Polemik vorbringen,
wird einem klar, die
einzige Qualifikation dieser
Herrschaften, die sich
in diese Tätigkeit geflüchtet
haben, kann nur
das Parteibuch gewesen
sein!
Dies ist der Hauptgrund,
dass Österreich punkto
Energiepolitik derart reformresistent
ist!
Vielleicht schaffen wir es,
dass in Zukunft kein
„Dorfkaiser“ mehr den
Solar- oder PV-Einsatz
im Ortsgebiet aus Gründen
des Ortsbildes
ablehnen kann.
Noch dazu wo es in diesem
Ort weder Denkmalnoch
Ensembleschutz
gibt, keinen Kaufmann,
keinen Bäcker, kein Postamt
und keine Schule,
denn diese Strukturen
haben Rot und Schwarz
– paradoxerweise aus
verschiedenen Motiven –
bereits wirkungsvoll zerstört!
„Wenn man die Stellungnahmen
unseres Infrastrukturministers
Ing. Hofer und DI Plank
als Generalsekretär des Tourismus-
und Nachhaltigkeitsministeriums
hört, schöpft man
Hoffnung, dass diese Regierung
die Wende in Österreichs
Energiepolitik herbeiführt und
es von der Bundesebene aus
schaffen wird, den Ländern die
längst fälligen Reformen abzuverlangen
Elisabeth Ortner
Landesobfrau NÖ
EPU-Sprecherin
Sparte IC
WirtschaftsInfo | 27
Das Team der Freiheitlichen
Wirtschaft wünscht ein
frohes Osterfest!