März 2018 / Ost
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.
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Nein<br />
zur Teilrevision des<br />
Solothurner Energiegesetzes<br />
Am 10. Juni <strong>2018</strong> wird abgestimmt: Der HEV SO bekämpft die Vorlage.<br />
Der Kantonsrat hat die Teilrevision des<br />
kantonalen Energiegesetzes mit knappem<br />
Mehr verabschiedet. Das neue Gesetz<br />
übernimmt die Mustervorschriften der<br />
Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014)<br />
ins kantonale Recht. Das neue Gesetz ist<br />
ein Bürokratiemonster, welches es jungen<br />
Familien erschweren wird, ihren Traum<br />
vom Eigenheim zu erfüllen, und betagte<br />
Haus- und Wohnungseigentümer werden<br />
noch mehr als heute schon Mühe haben,<br />
ihr Haus zu behalten. Der HEV SO lehnt<br />
das Gesetz klar ab und ruft die Mitglieder<br />
schon jetzt zum Gang an die Urne im Juni<br />
auf.<br />
1. Ein Wolf im Schafspelz?<br />
Das Solothurner und das Schweizer Volk<br />
haben der Energiestrategie 2050 zugestimmt.<br />
Energie sparen ist wichtig und<br />
richtig, wir alle wollen unserer Nachwelt<br />
eine intakte Natur hinterlassen. Das neue<br />
Solothurner Energiegesetz kommt also in<br />
einem schönen Gewand daher: Energie<br />
sparen, auf erneuerbare Energien setzen,<br />
elektrische Energie dezentral herstellen<br />
und weitere Massnahmen tönen auf den<br />
ersten Blick unterstützungswürdig. Nur<br />
muss man wissen, dass die Massnahmen<br />
über weite Strecken unnötig sind, viele Einwohnerinnen<br />
und Einwohner massiv belasten<br />
werden und trotzdem ihre schönen<br />
Ziele verfehlen.<br />
2. Eine Gesetzesrevision<br />
ist gar nicht nötig<br />
Es gibt unzählige Gründe, welche gegen<br />
das neue Energiegesetz sprechen. Zunächst<br />
einmal drängt sich eine Gesetzesrevision<br />
nicht auf. Der Kanton Solothurn<br />
hat bereits im Jahre 2005 weitreichende<br />
Anpassungen im kantonalen Energiegesetz<br />
vorgenommen und die Stossrichtung<br />
des Bundes sowie der kantonalen Energiedirektoren<br />
übernommen. Das heutige<br />
Solothurner Energiegesetz ist immer noch<br />
zeitgemäss, Handlungsbedarf drängt sich<br />
nicht auf. Erst im Jahre 2014 hat der Regierungsrat<br />
ein ambitiöses Energiekonzept<br />
beschlossen. Im ersten Bericht über die<br />
Umsetzung dieses Konzepts hält die Regierung<br />
fest, dass die Umsetzung auf Kurs<br />
ist. Weiter sagt er, im Gebäudebereich<br />
konnte der fossile Energieverbrauch reduziert<br />
und der Anteil an erneuerbaren Energien<br />
gesteigert werden. «Es besteht kein<br />
weiterer Handlungsbedarf.» Oder anders<br />
gesagt: Die Hauseigentümer machen ihre<br />
Hausaufgaben von selbst.<br />
Wir setzen ein Ausrufezeichen!<br />
Jedes HEV-Mitglied tritt dem breit abgestützten<br />
Komitee «Menschen für Klimaschutz<br />
gegen Energiebürokratie<br />
und Kostenwahnsinn» bei. Der Anmeldetalon<br />
liegt diesem Magazin bei. Beitritt<br />
und Mitgliedschaft sind kostenlos!<br />
Bei Fragen oder für die Bestellung weiterer<br />
Talons wenden Sie sich an:<br />
HEV Kanton Solothurn<br />
Markus Spielmann<br />
Baslerstrasse 44 | 4601 Olten<br />
062 205 44 08 | info@hev-so.ch<br />
Für junge Familien<br />
rückt der Traum<br />
vom Eigenheim in<br />
weite Ferne.<br />
Deshalb NEIN zur<br />
Teilrevision des<br />
Solothurner<br />
Energiegesetzes<br />
am 10. Juni <strong>2018</strong>!<br />
3. Der Heizungsersatz wird<br />
zur Mammutaufgabe<br />
Die neuen Vorschriften sehen eine Vielzahl<br />
von Regeln bei der Sanierung von<br />
bestehenden Bauten vor. Besonders zu<br />
erwähnen ist, dass bereits der Ersatz<br />
einer Heizung einer Baubewilligung bedarf,<br />
auch wenn diese zum Beispiel aus<br />
nicht vorhersehbaren Gründen aussteigt.<br />
Der 1:1-Ersatz eines Wärmeerzeugers ist<br />
sodann nicht mehr möglich, mit dem Heizungsersatz<br />
müssen 10 Prozent des Energiebedarfs<br />
eines Gebäudes aus erneuerbarer<br />
Quelle kommen. Um dieses Ziel<br />
zu erreichen wird in der Regel gleichzeitig<br />
mit dem Kauf einer neuen Heizung<br />
die Sanierung des Hauses nötig. Möglich<br />
sind der Aufbau einer Solaranlage, eine<br />
kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung<br />
oder auch eine Sanierung<br />
der Gebäudehülle, der Fenster oder vergleichbare<br />
Massnahmen (sog. Standardlösungen).<br />
Es droht ein Sanierungsstau. Der HEV SO<br />
ist überzeugt, dass die neuen Vorschriften<br />
dazu führen, dass alte Wärmeerzeuger so<br />
lange wie möglich repariert anstatt ersetzt<br />
werden. Damit schafft das neue Gesetz einen<br />
Sanierungsstau und wirkt kontraproduktiv.<br />
Auch jeder 1:1 Ersatz einer Heizung<br />
führt zu einer ökologischen Verbesserung,<br />
weil die neuen Geräte viel effizienter arbeiten.<br />
Dies müsste weiterhin möglich und<br />
auch attraktiv sein.<br />
Dem Heizungsersatz nicht genug: Neben<br />
Elektroheizungen werden neu auch elektrische<br />
Boiler verboten und müssen mit<br />
einer Übergangsfrist ersetzt werden. Alleine<br />
diese Massnahme kostet viel und<br />
bringt sogar nach Erkenntnis der vereinigten<br />
Energiedirektoren selbst nicht den gewünschten<br />
Erfolg.<br />
4. Können Rentnerinnen und Rentner<br />
ihr Haus noch behalten?<br />
Was gut tönt – und wie oben dargelegt in<br />
der Regel wenig nützt – kann brutale Konsequenzen<br />
haben! Gemäss einer aktuellen<br />
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