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März 2018 / Ost

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

Das HEV-Magazin geht adressiert per Post an die Mitglieder des HEV (Hauseigentümer) im Kanton Solothurn, an Immobilientreuhänder, Verwaltungen, Banken, Versicherungen, Architekten, Unternehmen des Baugewerbes, Amtsstellen. Das HEV-Magazin des Kantons Solothurn erscheint 4x im Jahr in drei Regionen.

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Nein<br />

zur Teilrevision des<br />

Solothurner Energiegesetzes<br />

Am 10. Juni <strong>2018</strong> wird abgestimmt: Der HEV SO bekämpft die Vorlage.<br />

Der Kantonsrat hat die Teilrevision des<br />

kantonalen Energiegesetzes mit knappem<br />

Mehr verabschiedet. Das neue Gesetz<br />

übernimmt die Mustervorschriften der<br />

Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014)<br />

ins kantonale Recht. Das neue Gesetz ist<br />

ein Bürokratiemonster, welches es jungen<br />

Familien erschweren wird, ihren Traum<br />

vom Eigenheim zu erfüllen, und betagte<br />

Haus- und Wohnungseigentümer werden<br />

noch mehr als heute schon Mühe haben,<br />

ihr Haus zu behalten. Der HEV SO lehnt<br />

das Gesetz klar ab und ruft die Mitglieder<br />

schon jetzt zum Gang an die Urne im Juni<br />

auf.<br />

1. Ein Wolf im Schafspelz?<br />

Das Solothurner und das Schweizer Volk<br />

haben der Energiestrategie 2050 zugestimmt.<br />

Energie sparen ist wichtig und<br />

richtig, wir alle wollen unserer Nachwelt<br />

eine intakte Natur hinterlassen. Das neue<br />

Solothurner Energiegesetz kommt also in<br />

einem schönen Gewand daher: Energie<br />

sparen, auf erneuerbare Energien setzen,<br />

elektrische Energie dezentral herstellen<br />

und weitere Massnahmen tönen auf den<br />

ersten Blick unterstützungswürdig. Nur<br />

muss man wissen, dass die Massnahmen<br />

über weite Strecken unnötig sind, viele Einwohnerinnen<br />

und Einwohner massiv belasten<br />

werden und trotzdem ihre schönen<br />

Ziele verfehlen.<br />

2. Eine Gesetzesrevision<br />

ist gar nicht nötig<br />

Es gibt unzählige Gründe, welche gegen<br />

das neue Energiegesetz sprechen. Zunächst<br />

einmal drängt sich eine Gesetzesrevision<br />

nicht auf. Der Kanton Solothurn<br />

hat bereits im Jahre 2005 weitreichende<br />

Anpassungen im kantonalen Energiegesetz<br />

vorgenommen und die Stossrichtung<br />

des Bundes sowie der kantonalen Energiedirektoren<br />

übernommen. Das heutige<br />

Solothurner Energiegesetz ist immer noch<br />

zeitgemäss, Handlungsbedarf drängt sich<br />

nicht auf. Erst im Jahre 2014 hat der Regierungsrat<br />

ein ambitiöses Energiekonzept<br />

beschlossen. Im ersten Bericht über die<br />

Umsetzung dieses Konzepts hält die Regierung<br />

fest, dass die Umsetzung auf Kurs<br />

ist. Weiter sagt er, im Gebäudebereich<br />

konnte der fossile Energieverbrauch reduziert<br />

und der Anteil an erneuerbaren Energien<br />

gesteigert werden. «Es besteht kein<br />

weiterer Handlungsbedarf.» Oder anders<br />

gesagt: Die Hauseigentümer machen ihre<br />

Hausaufgaben von selbst.<br />

Wir setzen ein Ausrufezeichen!<br />

Jedes HEV-Mitglied tritt dem breit abgestützten<br />

Komitee «Menschen für Klimaschutz<br />

gegen Energiebürokratie<br />

und Kostenwahnsinn» bei. Der Anmeldetalon<br />

liegt diesem Magazin bei. Beitritt<br />

und Mitgliedschaft sind kostenlos!<br />

Bei Fragen oder für die Bestellung weiterer<br />

Talons wenden Sie sich an:<br />

HEV Kanton Solothurn<br />

Markus Spielmann<br />

Baslerstrasse 44 | 4601 Olten<br />

062 205 44 08 | info@hev-so.ch<br />

Für junge Familien<br />

rückt der Traum<br />

vom Eigenheim in<br />

weite Ferne.<br />

Deshalb NEIN zur<br />

Teilrevision des<br />

Solothurner<br />

Energiegesetzes<br />

am 10. Juni <strong>2018</strong>!<br />

3. Der Heizungsersatz wird<br />

zur Mammutaufgabe<br />

Die neuen Vorschriften sehen eine Vielzahl<br />

von Regeln bei der Sanierung von<br />

bestehenden Bauten vor. Besonders zu<br />

erwähnen ist, dass bereits der Ersatz<br />

einer Heizung einer Baubewilligung bedarf,<br />

auch wenn diese zum Beispiel aus<br />

nicht vorhersehbaren Gründen aussteigt.<br />

Der 1:1-Ersatz eines Wärmeerzeugers ist<br />

sodann nicht mehr möglich, mit dem Heizungsersatz<br />

müssen 10 Prozent des Energiebedarfs<br />

eines Gebäudes aus erneuerbarer<br />

Quelle kommen. Um dieses Ziel<br />

zu erreichen wird in der Regel gleichzeitig<br />

mit dem Kauf einer neuen Heizung<br />

die Sanierung des Hauses nötig. Möglich<br />

sind der Aufbau einer Solaranlage, eine<br />

kontrollierte Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung<br />

oder auch eine Sanierung<br />

der Gebäudehülle, der Fenster oder vergleichbare<br />

Massnahmen (sog. Standardlösungen).<br />

Es droht ein Sanierungsstau. Der HEV SO<br />

ist überzeugt, dass die neuen Vorschriften<br />

dazu führen, dass alte Wärmeerzeuger so<br />

lange wie möglich repariert anstatt ersetzt<br />

werden. Damit schafft das neue Gesetz einen<br />

Sanierungsstau und wirkt kontraproduktiv.<br />

Auch jeder 1:1 Ersatz einer Heizung<br />

führt zu einer ökologischen Verbesserung,<br />

weil die neuen Geräte viel effizienter arbeiten.<br />

Dies müsste weiterhin möglich und<br />

auch attraktiv sein.<br />

Dem Heizungsersatz nicht genug: Neben<br />

Elektroheizungen werden neu auch elektrische<br />

Boiler verboten und müssen mit<br />

einer Übergangsfrist ersetzt werden. Alleine<br />

diese Massnahme kostet viel und<br />

bringt sogar nach Erkenntnis der vereinigten<br />

Energiedirektoren selbst nicht den gewünschten<br />

Erfolg.<br />

4. Können Rentnerinnen und Rentner<br />

ihr Haus noch behalten?<br />

Was gut tönt – und wie oben dargelegt in<br />

der Regel wenig nützt – kann brutale Konsequenzen<br />

haben! Gemäss einer aktuellen<br />

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