FEBRUAR / MÄRZ 2018 4,80 €
www.taxi-times.taxi
D – A – CH
KASSENKAMPF
NACH KASSENSTURZ
ROLLSTUHLFAHRTEN
UNTER WERT
Handelskammer-Workshop
VIEL ZU BESPRECHEN
IN HAMBURG
Präsidenten-Interview
VIEL ZU TUN
FÜR DEN BZP
VLD-Forum
VIEL ZU ÜBERDENKEN
BEI DEN CHAUFFEUREN
Sponsored by Activa
TAXI TIMES FRÜHJAHRS-SEMINAR
DONNERSTAG 26. APRIL 2018 MÜNSTER / AUTOHAUS BLEKER
UNTER EINEM DACH: SPANNENDE VORTRÄGE ZU AKTUELLEN TAXITHEMEN
UND SONDERSCHAU ROLLSTUHLFAHRZEUGE
KRANKENBEFÖRDERUNG
DATENSCHUTZ
DIGITALER WANDEL
THEMENÄNDERUNG VORBEHALTEN
KRANKENFAHRTEN
VERKEHRSRECHT
DATENSCHUTZ
DIGITALER WANDEL
• Erfolgreich verhandeln mit
den Krankenkassen.
• Die verzwickte Schuldfrage
nach einem Unfall.
• Das neue EU-Datenschutzgesetz
und seine Fallstricke.
• Aktuelle Änderungspläne
beim PBefG.
• Das Inklusionstaxi wird zur
Herausforderung für die
Städte.
• Die kuriosesten Urteile.
• Überwachte Sicherheit
im Taxi.
• Digitale Flottensteuerung
und geteiltes Taxi.
TEILNAHMEZAHL BEGRENZT,
SEMINARGEBÜHR 78.- €*
Anmeldung ab sofort unter www.taxi-times.taxi/seminar
oder unter seminar@taxi-times.taxi
Rückfragen unter Telefon: 089 / 14 83 87 92
*Die Seminargebühr versteht sich inklusive gesetzlicher
Mehrwertsteuer. Sie beinhaltet den Besuch des Tagesseminars
inklusive Verpflegung.
UNSER GASTGEBER:
AUTOHAUS BLEKER,
KÖLNER STR. 1, 48163 MÜNSTER
Erfahrungsaustausch mit den Kollegen: Optional ist die Teilnahme
an einem get-together am Abend vor dem Seminar
möglich (Selbstzahler).
INHALT
DAS TAXI WIRD
ÜBERALL GEBRAUCHT
Was haben ignorante Krankenkassenmitarbeiter,
verzweifelt nach
neuen Geschäftsfeldern suchende
Fahrzeugmanager und kommunale
Verkehrspolitiker gemeinsam? Sie
alle treffen Entscheidungen, die
für die Taxibranche existenzbedrohend
sind. Bürgermeister, wenn
sie tatsächlich Dieselfahrverbote in ihren luftverschmutzten Städten
aussprechen. Fahrzeugmanager, weil sie später einmal Robotertaxis
betreiben wollen und deshalb schon jetzt mit allerlei Mobilitätsplattformen
und Sharing-Diensten die dafür nötigen Daten sammeln müssen.
Und Krankenkassenmitarbeiter, indem sie Taxiunternehmer
gegeneinander ausspielen und so die Preise immer weiter drücken.
Dank der Fahrzeughersteller und anderer Mobilitätsakteure wird
der Personenbeförderungsmarkt derzeit mit immer mehr Ride-
Sharing-Konzepten und den zur Umsetzung nötigen Fahrzeugen
überschwemmt. So will beispielsweise Moia, eine VW-Tochter, unter
Anwendung der sogenannten Experimentierklausel in Hannover
250 und in Hamburg bis zu 1 000 Mietwagen zusätzlich auf die
Straße bringen. Bei diesen Zahlen noch von einem „Experiment“ zu
sprechen, ist der blanke Hohn. Wollen wir hoffen, dass die Argumente
der Hamburger Taxiverbände den verantwortlichen Behördenleitern
und deren politischen Vorgesetzten die Augen öffnen,
sonst ist beim Taxi bald Schicht im Schacht (Seite 10).
Ähnlich existenzbedrohend, diesmal hauptsächlich für die Taxibetriebe
im ländlichen Bereich, agieren die bürokratiegeblendeten
Krankenkassenmitarbeiter. Sie sehen in ihrem Spar-Wahn ihre Patienten
nicht mehr als Menschen, sondern nur noch als Ware, bei
der es darum geht, sie zu möglichst geringen Logistikkosten an die
Dialysestationen anliefern und wieder abholen zu lassen.
Am schlimmsten trifft das damit verbundene Preisdumping diejenigen
Taxi- und Mietwagenbetriebe, die mit den Krankenkassen
Einzelverträge abgeschlossen haben. Einigermaßen einträgliche
Beförderungsentgelte lassen sich nur über Rahmenverträge zwischen
Taxiverband und Kassen erzielen. Was aber, wenn sich
beide Parteien nicht einigen? Die Kollegen in Thüringen haben den
geschlossenen Boykott beschlossen (Seite 6). Drücken wir ihnen die
Daumen, dass sie damit Erfolg haben.
INHALT
PERSONEN
4 Zetzsche übergibt seine Leipziger Zentrale 4884
KRANKENFAHRTEN
6 In Nordthüringen sind die Fronten verhärtet
WETTBEWERB
8 In Hamburg werden Zukunftslösungen diskutiert
10 Gute Argumente der Taxiverbände gegen Moia
MIETWAGEN & CHAUFFEUR
12 Chauffeurverband VLD diskutiert zum PBefG
GEWERBEPOLITIK
14 Interview mit BZP-Präsident Michael Müller
ÖSTERREICH
18 Salzburger Schrankenproblem besteht weiterhin
19 Bericht von der Vienna Autoshow
ANTRIEB
20 Volvo kehrt auf den Taximarkt zurück
22 CES-Messe wird zur Show der Autonomen Autos
GASTKOMMENTAR
24 Interpretation des EuGH-Urteils gegen Uber
25 Clever Shuttle & Co sind Rosinenpicker, sonst nichts
26 Impressum
FOTO: iStockphoto / Nerthuz MONTAGE: Raufeld Medien
Michael Müller kennt die Problematik aus zahlreichen Verhandlungen
seines Landesverbands Niedersachsen. Als Präsident des Bundesverbands
BZP beschäftigen ihn noch viel gewichtigere Themen.
Im großen Präsidenten-Interview begeben wir uns auf einen Streifzug
durch die großen Herausforderungen der Taxibranche. Folgen
Sie uns ab Seite 14 – und verlieren Sie trotz allem nicht den Mut.
Das Taxi wird überall gebraucht.
Jürgen Hartmann (Chefredakteur)
DIE
TAXI TIMES
APP
DIE TAXIWELT
IN IHRER
HAND
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
3
PERSONEN
ES BEGANN MIT DER
VEB-ÜBERNAHME
Hans Jürgen Zetzsche ging Risiken ein. Wenn er jetzt eine erfolgreiche Firma
mit 640 000 jährlich vermittelten Touren an die Nachfolger Thomas Bühnert und
Thomas Voigt übergibt, war der Weg dahin nicht immer leicht.
Als die Taxizentrale des ehemaligen
VEB Taxi in Leipzig 1991 mit
ihren ursprünglich 70 Wagen von
der Treuhand zum Verkauf ausgeschrieben
wurde, bewarb sich auch Zetzsche mit
einem Kollegen „am letzten Tag der Frist“
und bekam prompt den Zuschlag. Anfangs
riet man ihnen von der Übernahme ab.
Zetzsche hörte nicht darauf und machte
die Marke 4884 in 26 Jahren zum Platzhirsch
in Leipzig. „Das war nicht mein
Lebensplan, das hat sich entwickelt“, sagt
der 64-Jährige heute.
Im Durcheinander nach der Wende
waren die Voraussetzungen nicht gerade
rosig: Mehr als 1 200 Taxis waren in der
Stadt mit 530 000 Einwohnern zugelassen.
Die Konzessionen des VEB wurden
an Unternehmen abgegeben oder eingestampft.
Am Tag der Betriebsübernahme
am 1. November 1991 waren Taxiunternehmer
mit 70 Taxis unter der Rufnummer
7411 angeschlossen.
Zetzsches GmbH setzte früh Standards
in der Qualität der Dienstleistung und der
eingesetzten Fahrzeuge. Die Fahrzeuge
lässt sich der Vermittler jährlich zur Kontrolle
vorführen, „wobei wir das sehr genau
nehmen“. Zusätzlich sind Qualitätsbeauftragte
im täglichen Einsatz auf der Straße.
Für jeden Fahrer und jeden Unternehmer
gibt es eine jährliche Schulung.
1996 zwangen Markenrechtsanwälte des
Herstellers von 4711 Echt Kölnisch Wasser
den Taxivermittler, seine Telefonnummer
4711 aufzugeben. Zetzsche unterlag
vor Gericht. Die Kosten des Rechtsstreites
waren für die junge Firma bedrohlich, doch
unter 4884 ging es weiter.
Als die Firma 2007 das Vermittlungssystem
modernisierte und auf FMS umstieg,
brach fast die Hälfte der bis dahin disponierten
250 Wagen weg. Die notwendigen
Investitionen waren einigen Unternehmern
zu hoch und die Ideen zu vage. Die Zentrale
konnte daraufhin ihre Bestellungen nicht
mehr abarbeiten und verlor obendrein Kunden.
Doch Zetzsches Kurs überzeugte und
die Unternehmer kamen zurück.
2012 erreichte das Unternehmen mit
685 000 vermittelten Touren und 280 Taxis
seinen Höhepunkt, aber eine 25-prozentige
Erhöhung der Tarife im Januar 2015 hat
die Zahl um rund neun Prozent wieder sinken
lassen. Bezogen auf die Abwanderung
von Kunden zu anderen Verkehrsträgern
ist er selbstkritisch: „Zwar haben wir viele
freundliche Chauffeure, aber insgesamt versäumt
es das Taxigewerbe bis heute, so gut
zu sein, dass der Kunde gar keine Alternative
wünscht. (…) Wir könnten noch mehr
Touren vermitteln“, sagt der Leipziger. Aber
in Stoßzeiten habe man nicht genügend
freie Wagen. Auch Fahrer, die Touren nicht
DER EINHEITSKÄMPFER
Anderthalb Jahre kämpfte Zetzsche
für einen einheitlichen Tarif im
Großraum des Flughafens Leipzig/
Halle. 2012 gelang eine Einigung
zwischen fünf Gebietskörperschaften
und den dort ansässigen
Taxiunternehmen. Heute bietet der
„mitteldeutsche Taxitarif“ dem
Kunden einen einheitlichen Fahrpreis
aus allen umliegenden Städten
und Landkreisen.
annehmen oder „weitergeben“, seien ein
Problem, weil sie die Anfahrten verlängern.
Warum er gerade jetzt verkauft, wo
alles so gut läuft? „Es war mir wichtig, die
Firma in fachkundige Hände aus der Region
zu übergeben“, und die seien jetzt bereit.
Etwas komisch fühle es sich schon an, nur
noch halbtags in seiner bisherigen Firma
zu arbeiten, um den Übergang zu begleiten.
Genug zu tun hat er aber dennoch vorerst,
als Vorstandsmitglied des Landesverbandes
Sächsischer Taxi- und Mietwagenunternehmer
e. V. sowie als Mitglied des Verkehrsausschusses
und Vizepräsident der IHK zu
Leipzig. prh
LEIPZIG – EINE STADT UND IHRE AUFTRAGSVERMITTLER
Leipzig bedient mit ca. 630 Taxis 560 000 Einwohner.
Größte Taxizentralen
4884: 250 Wagen, 101 Unternehmer, etwa 450 Fahrer,
637 000 vermittelte Funktouren 2017
Löwentaxi – Taxigenossenschaft Leipzig: 180 Taxis, 99 Unternehmer,
circa 300 Fahrer, 280 000 Touren pro Jahr
Weitere Vermittler
Hans Jürgen Zetzsche, 64, Mitglied
der IHK-Vollversammlung und Vorstandsmitglied
des Landesverbands Sächsischer
Taxi- und Mietwagenunternehmen.
DTS: ca. 40 Fahrzeuge
Top-Taxi: 37 Fahrzeuge
Firmengruppe Müller: ca. 50 Fahrzeuge, nicht alle in Leipzig zugelassen
FOTO: 4884
4 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
MELDUNGEN
HAMBURGER
TODESRASER
ZU LEBENSLANGER
HAFT VERURTEILT
Ein 25-jähriger Taxidieb, der in den frühen Morgenstunden des 4. Mai in
Hamburg unter Alkoholeinfluss ein abgestelltes Taxi gestohlen und auf der
Flucht vor der Polizei einen tödlichen Frontalzusammenstoß verursacht hatte,
wurde vom Gericht wegen Mordes, zweifachen versuchten Mordes, wegen
gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs
verurteilt. „Wir haben es hier mit dem vorsätzlichen Werk eines
maximal rücksichtslosen Täters zu
tun“, sagte der vorsitzende Richter.
Der schwere Mercedes-Kombi
des Angeklagten sei durch die
hohe Geschwindigkeit zur Waffe
geworden. Der Täter sei trotz Alkoholeinfluss
keine Schlangenlinien
gefahren und habe eine halbe
Sekunde vor dem Aufprall das Gaspedal
noch einmal voll durchgetreten.
Damit lägen die juristischen
Merkmale eines Mordes vor, so das
Gericht.
Bei dem Unfall wurden der Kollege
Mehmet Yilmaz und ein Fahrgast
schwer verletzt, ein zweiter Fahrgast
starb. Taxi Times DACH berichtete
letztes Jahr ausführlich in der
Oktober-Ausgabe.
prh
Das Unfallauto vom
Kollegen Mehmet Yilmaz.
NEWSTICKER
»VERLÄSSLICH IST MODERN«
WIRD MOTTO DER
EUROPÄISCHEN TAXIMESSE
Am 2. und 3. November steht im
gewohnten zweijährigen Rhythmus
in der Messehalle 4.1 in Köln alles
im Zeichen des Taxigewerbes. Taxihersteller,
Umrüster und Dienstleister
treffen unter dem international
gültigen Motto „Taxi – Verlässlich ist
modern“ zusammen. 2016 lockten
120 Aussteller aus 18 Nationen rund
14 500 Besucher in die Halle. Auch
dieses Jahr verspricht die Ausstellerliste
einen abwechslungsreichen
Branchen-Mix.
Die Daimler AG stellt wieder ein Mercedes-Benz-Taxi
für die Verlosung
zur Verfügung. Taxi Times wird ebenfalls
auf der Europäischen Taximesse
sein. Gleich im Eingangsbereich,
nahe der Rolltreppe, freut sich das
Team auf Ihren Besuch.
jh
FOTO: Mehmet Yilmaz, Hallo Taxi 3811
SELBSTMORD EINES
NEW YORKER
TAXIFAHRERS
In New York hat sich ein 61-jähriger Black-Car-Fahrer vor dem Rathaus in Manhattan
erschossen. Vorher hinterließ er eine Protestnote, in der er Politiker für den
Niedergang des Taxigewerbes und seine Verzweiflung verantwortlich machte.
Der Taxifahrer hatte davor per Facebook Politiker beschuldigt, dass sie für eine
Überregulierung des Taxigewerbes bei gleichzeitigem Anstieg der Taxis und
Mietwagen gesorgt hätten und ihm somit ein Überleben unmöglich gemacht hätten.
Er habe keine Krankenversicherung mehr und erfreue sich keiner guten
Gesundheit. Im letzten Jahr habe er zwei Motorschäden und ein kaputtes Getriebe
bezahlen müssen. Jetzt könne er seine laufenden Rechnungen nicht mehr
bezahlen, sein Haus stehe vor der Pfändung. Er arbeitete 100 bis 120 Stunden
jede Woche, schrieb er, und das seit 14 Jahren. „Ich sehe keinen Sinn darin, es
weiter zu versuchen.“ Er hoffte, dass sein „öffentliches Opfer“ nicht umsonst
gewesen sein und die Politik gestoppt würde.
Ein Sprecher des Rathauses drückte offiziell Bestürzung und Trauer aus. Bürgermeister
Bill de Blasio sagte, die Tat spiegele eher eine psychische Krankheit
wider, als dass sie ein repräsentativer Ausdruck für die Marktlage wäre. prh
HANNOVERS EHRLICHSTER
TAXIFAHRER
Bei Atila Talu fahren Fahrgäste
anscheinend besonders entspannt
- jedenfalls scheinen sie dermaßen
entspannt, dass sie besonders oft
etwas bei ihm im Wagen vergessen.
In den letzten sieben Jahren fand
Talu viermal größere Geldbeträge
in seinem Taxi, eine Sammlung von
Fahrzeugpapieren und -schlüsseln
sowie 22 Handys.
Der größte Fund liegt vier Jahre
zurück, damals hatte ein Autohändler
insgesamt 101 000 Euro in einer
Tasche vergessen. Zwei Jahre später
fand er 9000 Euro bar in einem Briefumschlag.
Kurz vor Weihnachten
hatte ein Discothekenbetreiber
4 000 Euro in einem Umschlag liegen
lassen. Und im Februar fand der
Kollege eine Tasche mit 800 Euro.
Alle Geldbeträge fanden ihren Weg
zurück zu den Fahrgästen. prh
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
5
ROLLSTUHL-
FAHRTEN
UNTER WERT
Thüringer Unternehmer haben noch mal genau
nachgerechnet: Zu den letztjährigen Konditionen
lässt sich keine wirtschaftliche Beförderung von
nicht umsetzbaren Rollstühlen durchführen.
Die Krankenkassen zahlen für die Beförderung
von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern
zu wenig. Taxi- und Mietwagenunternehmer
in Thüringen wollen sich das nicht länger
gefallen lassen.
In Nordthüringen steht das Taxi- und
Mietwagengewerbe Kopf. Rund 20 Taxiund
Mietwagenunternehmen haben
geschlossen ihre Beförderungsverträge für
nicht umsetzbare Rollstuhlfahrer mit den
Krankenkassen gekündigt bzw. nicht weiter
verlängert. Dieser mutige Schritt wurde
vom LTV, dem Landesverband Thüringen
des Verkehrsgewerbes e. V., initiiert und
organisiert. Der Grund für diese ungewöhnliche
Aktion dürfte vielen Taxi- und Mietwagenunternehmern
bekannt sein.
Ein Unternehmen kann nur überleben,
wenn es profitabel arbeitet. Mit den
aktuellen Verträgen zwischen Unternehmen
und Krankenkassen war dies aber, so
LTV-Geschäftsführer Martin Kammer, leider
nicht mehr der Fall. Die Beförderung
dieser Kundengruppe stellt die Unternehmer
vor besondere Herausforderungen: Sie
müssen sich spezielle Fahrzeuge für den
Rollstuhltransport zulegen oder die bestehende
Fahrzeugflotte für einen hohen vierstelligen
Betrag umrüsten. Sie benötigen
einen erhöhten Zeitaufwand, um die Fahrgäste
abzuholen, in den Wagen zu laden,
zu verzurren und zusätzlich mit Kopfstütze
und Dreipunktgurt zu sichern. Am Zielort
läuft dieses Prozedere in umgekehrter Reihenfolge.
Manchmal ist auch die Hilfe einer
zweiten Person notwendig, zum Beispiel,
wenn bauliche Hürden zu überwinden sind.
Die Krankenkassen zahlen für die Beförderung
von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern
einfach zu wenig. Sie vergüten die
höheren Anschaffungspreise und den zeitlichen
Mehraufwand nicht. Weiterhin verhindern
sie, dass einer gegebenenfalls
benötigten zweiten Hilfsperson der gesetzlich
vorgegebene Mindestlohn gezahlt werden
kann. So machen sie die Beförderung von
nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern zu einem
unrentablen Geschäft für die Unternehmen.
RAHMENVERTRAG SOLL
TRANSPARENZ FÖRDERN
Bei der normalen Krankenbeförderung hat
sich der LTV bereits für seine Mitglieder
starkgemacht und zwei Rahmenverträge
ausgehandelt, die eine Preisgleitklausel
haben und sich automatisch anpassen,
wenn der Taxitarif sich verändert. Auf
eine höhere Kostenentwicklung kann jetzt
reagiert werden, indem der Taxitarif, welcher
als Norm für die kostendeckende
Arbeit gilt, angepasst wird. Die Unternehmer
werden dadurch bei den Krankenbeförderungen
zwar nicht reich, aber sie können
kostendeckend arbeiten. Ein Rahmenvertrag
zwischen den beteiligten Krankenkassen
und den Unternehmern bezüglich
nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern sollte
nun Transparenz fördern und faire Preise
ermöglichen. Doch der LTV stieß bei den
Kassen auf taube Ohren. Mit Hinweis auf
den um 40 % erhöhten Einzelvertrag nach
der Einführung des Mindestlohngesetzes
ziehen sich die Krankenkassen aus der Verantwortung.
Martin Kammer sagt darauf
nur: „Man kann sicherlich um 40 % erhöhen,
das klingt auch zunächst gut, aber
wenn damit immer noch nicht kostendeckend
gearbeitet werden kann, weil das
Anfangsniveau so tief war, dass eigentlich
um 60 % hätte erhöht werden müssen,
dann bringt es den Unternehmern auch
nichts. Für die Kassen klingt es natürlich
in der Außendarstellung gut.“ Der LTV hat
jetzt auch das Thüringer Gesundheitsministerium
und den dazugehörigen parlamentarischen
Ausschuss sowie einzelne
Landespolitiker um Unterstützung gebeten.
Was sie nicht sehen können oder wollen,
ist der oben beschriebene erweiterte
Mehraufwand, den die Unternehmer im
Gegensatz zu der Beförderung von umsetzbaren
Rollstuhlfahrern haben. Die Kassen,
namentlich die AOK PLUS und der Verband
der Ersatzkassen (vdek), begründen ihre
Blockadehaltung mit dem paradox klingenden
Hinweis, die Versorgung und Beförderung
von Rollstuhlfahrern nicht gefährden
zu wollen. Die Fahrten zum Arzt werden
auch weiterhin abgesichert. „Wir verstehen
aus diesem Grunde“, so Dr. Arnim Findeklee,
Leiter der vdek-Landesvertretung
Thüringen, in einer schriftlichen Stellungnahme,
„die vom LTV angefachte Diskussion
über die Beförderung von Rollstuhlfahrern
nicht.“
Dieses Unverständnis weicht dem
eigentlichen Thema – der zu geringen
Vergütung – aus und zeigt, dass ein
gemeinsames Handeln nötig ist. Um auf
die Missstände aufmerksam zu machen,
haben sich rund 20 Unternehmen seit dem
31. Dezember letzten Jahres aus der Beförderung
von nicht umsetzbaren Rollstuhl-
FOTOS: iStockphoto / Nerthuz, Taxi Times MONTAGE: Raufeld Medien
6 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
KRANKENFAHRTEN
Dr. Arnim Findeklee,
Leiter der
vdek-Landesvertretung
Thüringen.
Martin Kammer,
Hauptgeschäftsführer
Landesverband Thüringen
des Verkehrsgewerbes (LTV)
fahrern zurückgezogen. Die Krankenkassen
zahlen nun stattdessen lieber einen kostenintensiveren
Krankenwagen mit Fachpersonal,
als über ihren Schatten zu springen und
in den Dialog mit dem LTV zu treten.
Leider hat die wichtige Solidarität im
Taxi- und Mietwagengewerbe auch in diesem
Fall ihre Grenzen. Beispielsweise
soll ein auf Krankenbeförderungen nicht
umsetzbarer Rollstuhlfahrer spezialisierter
Unternehmer, der dem LTV im Vorfeld
seine Unterstützung zugesagt hat, jetzt
mit den ehemaligen Fahrten der Konkurrenz
gut ausgelastet sein. Bleibt die Frage:
Warum übernimmt die Konkurrenz diese
Transporte, obwohl sie weit davon entfernt
sind, rentabel zu sein? Kammer gibt darauf
eine klare Antwort: „Diese Beförderungen
sind nur rentabel, wenn mehrere Personen
während einer Fahrt befördert werden, aber
gegenüber den Kassen einzeln abgerechnet
werden, oder sich anderweitig durch illegale
Machenschaften Wettbewerbsvorteile
verschafft werden. Das ist natürlich einfacher,
als die Verantwortung zu übernehmen
und selber für seine Interessen einzutreten,
aber Abrechnungsbetrug ist beispielsweise
eine Straftat. Wird der Unternehmer verurteilt,
dann verliert er seine persönliche
Zuverlässigkeit, die aber für die Erteilung
der Taxikonzession oder Mietwagengenehmigung
benötigt wird. Aus diesem Grund
sollte ein Vertrag immer so gestaltet sein,
dass er auch ein kostendeckendes Arbeiten
ermöglicht, wenn regulär gearbeitet wird.
Des Weiteren sind Einzelverträge immer
die schlechtere Variante, Vereinbarungen
zu schließen, weil dort die Kleinteiligkeit
des Gewerbes ausgenutzt werden kann und
meistens auch vonseiten der Kassen ausgenutzt
wird. Es sollte jeder Unternehmer
daran denken, dass zum 1. Januar 2019 der
Mindestlohn höchstwahrscheinlich wieder
angepasst wird. In der Regel gehen die Kassen
bei Einzelverträgen nicht darauf ein.
Anders ist dies in der Regel bei Rahmenverträgen,
die mit einer Gewerbeorganisation
vereinbart wurden.“ sg
Lübeck
Rostock
Neubrandenburg
Hamburg
Bremerhaven
Bremen
Berlin
Hannover
Braunschweig
Münster Bielefeld
Magdeburg
Dortmund
Kassel
Leipzig
Essen
Dresden
Köln
Erfurt
Koblenz
Frankfurt (Main)
GEBLITZT. GEWEHRT. GEWONNEN.
Wir wehren Bußgeldbescheide ab – kompetent, zuverlässig und schnell
Jetzt Fall prüfen lassen: BUSSGELDPROFI.de
Kanzlei Voigt Rechtsanwalts GmbH
Ruhrallee 9 · 44139 Dortmund
Tel.: (0231) 60 00 82-20
Fax: (0231) 60 00 82-33
zentrale@kanzlei-voigt.de
www.kanzlei-voigt.de
Saarbrücken
Mannheim
Stuttgart
Landshut
Freiburg im Breisgau München
Kempten (Allgäu)
Ein Unternehmen der ETL-Gruppe
WETTBEWERB
In der Talk-Runde sprachen
(v. l. n. r.) Christoph Gipp, Orhan
Tasbilek, Robert Henrich, Marc
Troeder, Jens-Michael May und
Dirk Ritter über die Zukunft des
Taxigewerbes.
ANPASSEN, VERNETZEN,
ERFAHRUNGEN NUTZEN
Eine weitere Digitalisierung, Zusammenarbeit und an den eigenen Stärken
arbeiten – das sind Lösungen für die Zukunft. Sie müssen von den Verbänden
koordiniert und organisiert und von Betrieben umgesetzt werden.
Auf Einladung der Handelskammer
Hamburg wurden im Januar die
für das Taxigewerbe anstehenden
Herausforderungen diskutiert. Veränderte
Verbrauchergewohnheiten, neue Konkurrenten
mit neuen Beförderungskonzepten,
eine absehbare Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes
und technologische
Innovationen wie das Autonome Fahren
sind die Herausforderungen. Der „Zukunftsworkshop“
gab dem Taxigewerbe die Gelegenheit,
etwas über die Absichten von
MOIA, der Hamburger Hochbahn AG und
über die Einschätzungen der Hamburger
Genehmigungsbehörde aus erster Hand zu
erfahren sowie anschließend Handlungsmöglichkeiten
zu diskutieren. Soweit man
überhaupt noch Handlungsmöglichkeiten
habe, angesichts der riesig scheinenden
Bedrohung, wie Moderator Marc Troeder
(Handelskammer) einleitend formulierte.
Mit den Verbrauchergewohnheiten eröffnete
Christoph Gipp, Geschäftsführer des
privatwirtschaftlichen Forschungs- und
Beratungsinstituts IGES, die Talkrunde:
„Wir wissen eigentlich fast nichts.“ Man
habe keine Erfahrungswerte, auf die man
zurückgreifen könne, um eine Voraussage
zu treffen, inwieweit sich Fahrgäste überhaupt
Robotertaxis und Autofahrer selbstfahrende
Autos wünschen und sich ihnen
anvertrauen würden. Gipp gab zwar zu, dass
die Vielfalt der neuen Verkehrsanbieter
durchaus vom Kunden gewünscht sei, aber
gegenüber Robotertaxis blieb er skeptisch,
denn ein großer Teil der Fahrten sei nicht
von Robotern zu leisten. Er verwies hier auf
Krankenfahrten und ältere Menschen. Er
selber schätze, dass in einzelnen, „geschützten
Bereichen“ in frühestens fünf Jahren
Robotertaxis einsetzbar sind.
NEUER MOBILITÄTSMIX
Die Zurückhaltung gegenüber Fahrrobotern
teilte auch Jens-Michael May, Stabsbereichsleiter
Geschäftsfeldentwicklung und
Unternehmensstrategie der Hamburger
Hochbahn AG (HHA). Jedoch verwies er auf
das schnelle Wachstum der Stadt Hamburg,
das auch einen Anstieg der Fahrgastzahlen
und einen Netzausbau mit sich bringe. Daraus
entstehe für ihn die Notwendigkeit,
„dem Kunden einen neuen Mobilitätsmix“
anzubieten.
Ein Teil dieses Angebotes soll wohl die
VW-Tochter MOIA leisten. Robert Henrich
(Leiter des operativen Geschäftes bei
MOIA) erläuterte die Expansionspläne des
Konzerns. Zunächst sollten 200 neu entwickelte
Fahrzeuge von den 1 000 in Hamburg
beantragten Mietwagenkonzessionen
(siehe Beitrag auf Seite 10) als Sammeltaxis
eingesetzt werden. Diese elektrisch angetriebenen
Fahrzeuge würden nach den speziellen
Gesichtspunkten für den Einsatz als
Sammeltaxis oder zum Car Sharing konzipiert.
Autonome Fahrzeuge sollen später
eingesetzt werden. Schließlich wurde er
etwas ausweichend: Das Angebot sei nicht
als Konkurrenz zum Taxi zu verstehen.
„Taxis werde es immer geben“, versuchte
er den Saal voller Angehöriger des Taxigewerbes
zu beschwichtigen. Es sei zu früh,
um von Konkurrenz zu reden. Man sei noch
in der Lernphase.
May sah in dem Angebot der MOIA
keine Konkurrenzsituation für seinen
Arbeitgeber HHA. Auch er hatte Balsam für
das Publikum parat und lobte das Taxi als
flexiblen Partner in Notlagen oder die
Anruf-Sammel-Taxis, die dazu beitragen,
dass die Busse besser ausgelastet würden.
Taxiunternehmer Orhan Tasbilek stellte
dann auch die zwangsläufige Frage, was
denn das Taxigewerbe davon habe. Er wies
darauf hin, dass das Taxigewerbe seine
Offenheit für Innovationen bereits bewie-
FOTOS: Taxi Times
8
FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
WETTBEWERB
Orhan Tasbilek
moderierte eine
der Arbeitsgruppen
im Workshop.
sen hätte. Das kleinteilige Taxigewerbe, in
dem es um die Existenz vieler kleiner
Unternehmen gehe, würde mehr Zeit zur
Anpassung benötigen. Er räumte jedoch
ein, dass es bei der Digitalisierung noch
Nachholbedarf gäbe – eine Anspielung auf
die vielen Taxis in Hamburg ohne Zentralen-Anschluss.
Tasbilek und Gipp wiesen darauf hin,
dass Taxi-Unternehmen der Zugang zu den
Technologien wie autonomen Fahrzeugen
oder Mobilitäts-Apps der ÖPNV-Anbieter
ebenso ermöglicht werden muss – andernfalls
drohe der Markt von einigen wenigen
Anbietern beherrscht zu werden. Voraussetzung
sei hierfür, so Gipp, dass alle Taxis
auch „digital sichtbar“ wären, um für die
vernetzten Systeme nutzbar zu sein. Das
Taxigewerbe müsse sich darum bemühen,
einen Zugang zu diesen multimodalen
Apps zu erhalten.
Marc Troeder gab den Staffelstab an
Dirk Ritter (Verkehrsgewerbe-Aufsicht
Hamburg) weiter. Auf was müsse sich das
Taxigewerbe einstellen? Ritter empfahl
dem Taxigewerbe, kreativer zu sein und
sich um Kooperationen zum Beispiel mit
dem Einzelhandel zu bemühen. Das Taxigewerbe
sei der Profi vor Ort und solle
seine Vernetzung und Erfahrung besser
als bisher nutzen, denn schon bald könnte
das Verbraucherverhalten durch das veränderte
Angebot von „neuen Partnern,
die Fakten schaffen“ würden, beeinflusst
werden.
PBEFG = VERBRAUCHERSCHUTZ
Das PBefG sei in erster Linie für den Verbraucherschutz
da und soll die vielfältigen
Interessen von Verkehrsanbietern und Lobbyisten
sowie den Fahrgästen platzieren. In
der Zukunft die Interessen des Taxigewerbes
wie bisher zu berücksichtigen, findet
Ritter selber eher schwierig. Allerdings
stehe der Verbraucherschutz zum Beispiel
auch einer Preisfreigabe entgegen. Eine Prognose
über die politischen Entscheidungen
der künftigen Bundesregierung wagte auch
Ritter nicht. In keinem Fall solle das Taxigewerbe
eine Verweigerungshaltung bei
einer Novellierung des PBefG einnehmen.
Im Ergebnis wünschten sich die Teilnehmer
aus dem Taxigewerbe eine bessere
Zusammenarbeit mit der HHA und anderen
großen Verkehrsanbietern wie zum Beispiel
der Deutschen Bahn, um im „Mobilitätsmix“
mitzuspielen. Dafür müsse die Anzahl digital
disponierbarer Wagen deutlich steigen
und ihre Zusammenarbeit verbessert werden.
Hinsichtlich der bedrohlich wirkenden
Konkurrenz der Fahrroboter war die Mehrheit
der Wortmeldungen skeptisch und
setzte darauf, die Kernkompetenz des
„betreuten Fahrens“ bei älteren, kranken
und behinderten Menschen und Serviceleistungen
auszubauen und besser zu verkaufen.
Eine große Gefahr wurde jedoch
darin ausgemacht, dass das Taxigewerbe in
Zukunft von der neuen Technologie der
autonomen Taxis ausgeschlossen werden
könnte, denn es gäbe noch keine Betreibermodelle
für Taxiunternehmen. prh
WETTBEWERB
„Die Umsatzeinbußen würden
für die Taxi-Unternehmer
existenzbedrohend sein.“
Christian Brüggmann,
Vorstand Taxen Union Hamburg
Der VW-Konzern sucht nach neuen Geschäftsfeldern: Eintausend dieser Kleinbusse könnten
bald durch Hamburg rollen.
»VOLKSWAGEN-UBER«
GREIFT AN
In Hamburg hat der Volkswagenkonzern für seine Marke »MOIA« 1.000 neue
Mietwagenkonzessionen beantragt – ein Generalangriff auf die Marktordnung.
Geht es nach dem Willen der VW-
Tochter, soll die Genehmigung auf
Basis des § 2 Absatz 7 des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG) erteilt
werden. Diese sogenannte Experimentierklausel
erlaubt die einmalige Genehmigung
von Personenbeförderungen für vier Jahre
ohne Verlängerungsmöglichkeit, wenn damit
eine „neue Verkehrsart“ erprobt werden soll.
Mit dem Antrag wird deutlich, was
die PR-Abteilung des Volkswagen-Konzerns
mit ihren im letzten Sommer wohl
gesetzten Worten tatsächlich meinte, als
man eine „Modellstadt für urbane Mobilitätskonzepte“
versprach. MOIA betreibt
1 000 Kleinbusse in Hamburg als Sammeltaxis,
subventioniert durch zig Millionen
Euro jährlich, ohne dabei die Pflichten
eines Taxis zu übernehmen.
Wie immer bei Anträgen auf neue Konzessionen
werden regionale Taxiverbände
als sogenannte Anhörstellen um eine
Stellungnahme gebeten. Die Hamburger
Taxen-Union sieht in ihrer Stellungnahme
die gesetzlich geschützte Funktionsfähigkeit
des Taxigewerbes gefährdet. Auch der
Hamburger Taxenverband (HTV) äußert
Bedenken.
Die Taxen-Union Hansa Hamburg sieht im
Wesentlichen einen Rechtsmissbrauch: Mit
der großen Anzahl der einzusetzenden
Fahrzeuge wird der „Typenzwang“ des
PBefG, der den Markt schützen soll, umgangen
und eine Konkurrenz geschaffen, die
vom Gesetzgeber nicht gewollt sei. Die Verkehrsarten,
wie Individualtransporte oder
Sammelfahrten, würden bereits jetzt von
Taxis und Mietwagen durchgeführt.
VORGESCHOBENE ARGUMENTE
Die eingesetzten Kleinbusse von VW sollen
weitgehend einen Elektro-Antrieb haben
und sowohl für Einzelpersonen buchbar
sowie als Sammeltaxis bestellbar sein.
Damit würden sie die Kriterien des klassischen
Taxiverkehrs erfüllen, sodass die
Nutzung der Experimentierklausel nicht
infrage käme, führt der Vorsitzende der
Taxen-Union, Christian Brüggmann, an. Die
Disponierung per App und die elektrischen
Antriebe seien nur vorgeschoben und würden
nicht ausreichen, um eine „neue Verkehrsart“
zu begründen. Auch die hohe
Zahl von 1 000 beantragten Genehmigungen
spräche eindeutig für einen Regelbetrieb
und nicht für einen Probebetrieb.
Grund für die VW-Tochter, eine neue Verkehrsart
zu beantragen, bliebe dann lediglich
die Befreiung von den klassischen
Pflichten des PBefG wie Betriebspflicht
und Pflichtfahrgebieten. MOIA beabsichtigt
anscheinend, das Projekt mit 50 Millionen
Euro jährlich aus Mitteln des
VW-Konzerns zu bezuschussen und behält
sich vor, nur lukrative Bereiche zu bedienen.
Dort belastet sich MOIA, das seine
Fahrten wesentlich günstiger als ein herkömmliches
Taxi anbieten möchte. Dies
erfolgt jedoch nicht als Tür-zu-Tür-Service,
sondern über das Einsammeln an einer
„virtuellen Haltestelle“.
Ob im Mietwagenbetrieb die Rückkehrpflicht
eingehalten würde, sei faktisch
durch die Vermischung der Verkehre nicht
mehr zu überprüfen, heißt es in der Stellungnahme
der Taxen-Union, der sich auch
die beiden großen Zentralen Hansafunk
und Taxi Hamburg und die sogenannten
Hamburger Stadtrandzentralen angeschlossen
haben. Auch „zahlenmäßig unbestimmte
Betriebshöfe“ sieht die Taxen-Union „als
unselbstständige Niederlassungen, die es
im Mietwagenverkehr wegen der Rückkehrpflichteinhaltung
nicht geben darf“.
FOTOS: Moia, Brüggmann
10
FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
WETTBEWERB
Zu den gut dreitausend Taxis in der Hansestadt,
von denen über 1 800 von Unternehmern
mit nur einer Taxikonzession
betrieben werden, würden sich dann
1 000 Kleinbusse gesellen, sodass bereits
in der Erprobungsphase Fakten geschaffen
würden. Der von Robert Henrich (Leiter des
operativen Geschäftes bei MOIA) und in
dem MOIA-Konzept angeführten Behauptung,
es handele sich weniger um eine Konkurrenz
zu bestehenden Verkehrsanbietern
als vielmehr um eine „Ergänzung“, widersprechen
die Taxiverbände. Denn dass der
notwendige Umsatz für 1 000 zusätzliche
Fahrzeuge hauptsächlich mit neuen Kunden
erzielt wird, sei, so Brüggmann, ausgeschlossen.
Die Umsatzeinbußen würden für die
Taxi-Unternehmer existenzbedrohend
sein. Die wirtschaftliche Situation würde
sich für die Taxiunternehmer weiter verschlechtern,
sodass Unternehmen zum
Aufgeben gezwungen sein würden. In
der Folge könne die jetzt schon schwierige
Versorgung zu Nebenzeiten und in
Randgebieten nicht mehr aufrechterhalten
werden. „Damit liegt ein klassischer
Fall der Störung der Funktionsfähigkeit des
öffentlichen Verkehrsinteresses vor.“ Eine
verschärfte Konkurrenz sei auch auf dem
schwierigen Arbeitsmarkt zu befürchten.
Das neue Angebot mache außerdem nicht
nur den Taxis, sondern auch der Hamburger
Hochbahn AG, die den ÖPNV der Hansestadt
betreibt, Konkurrenz.
STÖRT DEN VERKEHRSFLUSS
Taxen-Union und HTV kritisieren auch die
Umsetzbarkeit des Konzeptes. Die Einbindung
der virtuellen Haltepunkte in das
Straßennetz sei insbesondere in der Innenstadt
wegen rechtlicher Bestimmungen und
des Verkehrsflusses gar nicht möglich. Privilegien,
wie das Halten in zweiter Reihe
oder das Befahren von Fußgängerzonen,
sind ausschließlich Taxis vorbehalten.
Beide Stellungnahmen weisen darauf hin,
dass der Kontrollaufwand für die Behörden
wesentlich ansteigen würde.
Der HTV geht in seiner 12-seitigen Stellungnahme
auch auf die sozialen Aspekte
ein. So sei das MOIA-Konzept nicht diskriminierungsfrei,
denn für Rollstuhlfahrer
oder Gehbehinderte müssen bei MOIA
eigens herkömmliche Benzinfahrzeuge eingesetzt
und angefordert werden, schreibt
HTV-Vorstand Clemens Grün.
Und dass die Fahrzeuge ausschließlich
über eine Smartphone-App bestellt werden
können, schließe insbesondere ältere
Menschen aus. Übereinstimmend kritisieren
die Verbände, dass die Tragweite der
Entscheidung weit über das Personenbeförderungsgesetz
hinausreiche und von
einer öffentlichen Debatte begleitet werden
müsse. Insbesondere ginge es um die
Frage, ob die gesetzliche Absicherung der
Grundversorgung sowie eines barriereund
diskriminierungsfreien Zugangs zu
Transportlösungen aufgegeben werden
sollte. Einen gesellschaftlichen positiven
Effekt können die Verbände in dem Angebot
nicht erkennen. Wenn der vorliegende
Antrag genehmigt würde, geschehe dies
nur, so Taxen-Union und HTV, um den Automobilkonzernen
die Möglichkeit zu geben,
sich als zukünftiger Transportdienstleister
Marktanteile zu erobern.
prh
»PROVOKATION DES RECHTSSTAATS«
FOTOS: GVN, Taxi Times
Das Rechtsverständnis der VW-Tochter
Moia wird vom Taxigewerbe mit deutlichen
Worten kritisiert. Die Branche
appelliert an die Politik, auf das Taxi-
Sharing zu vertrauen.
Moia plant seine „neue Verkehrsart“
Ride-Sharing nicht nur in
Hamburg, sondern auch in Hannover.
Dort wurde bei der Genehmigungsbehörde
ebenfalls ein Antrag auf Zulassung
diverser Konzessionen als Sondergenehmigung
nach der sogenannten Experimentierklausel
gestellt. „Moia will in Hannover
Sammelbeförderungen im linienähnlichen
Verkehr am Markt platzieren“, berichtete
der GVN-Geschäftsführer Benjamin Sokolovic
während eines Zusammentreffens seines
Verbandes mit niedersächsischen
Landespolitikern. Für den Gesamtverband
des Verkehrsgewerbes Niedersachsen
(GVN) sei es „irritierend“, wenn Moia unter
dem Dach der Experimentierklausel gleichzeitig
klassische Mietwagenverkehre mit
besonderen Kundengruppen wie an Flughäfen
oder Hotels abwickeln wolle. „Dies
ist nicht nur Rechtsbruch, sondern auch
Rosinenpickerei.“
Der aktuell eingereichte Antrag von Moia
bei der Stadt Hannover zur Genehmigung
von Ride-Sharing-Verkehren beinhalte
auch die Forderung nach einer ausdrücklichen
Unterstützung bei „der gegebenenfalls
erforderlichen Anpassung der
Verwaltungsprozesse, um die für das
Moia-Shuttle beschriebene Variante des
Personenbeförderungsscheines für eine
große Anzahl von benötigten Fahrern zu
genehmigen“. Für Sokolovic ist diese Forderung
„eine Provokation unseres Rechtsstaats“.
Es erschließe sich dem GVN nicht,
warum für ein einzelnes Unternehmen
Sonderregelungen geschaffen werden
sollen.
AUF DIE BESTEHENDE TAXI-
STRUKTUR ZURÜCKGREIFEN
Für Hermann Waldner, Vizepräsident des
BZP und Chef der Berliner Taxizentrale TZB
mit 6 500 Taxis, ist die Genehmigung
unzähliger zusätzlicher Mietwagenverkehre
auch unter dem Gesichtspunkt der Luftreinhaltung
kontraproduktiv. Man brauche
keine zusätzlichen Fahrzeuge im Innenstadtbereich,
sondern könne mit all den
Konzepten auf die bestehende Taxi-
Benjamin Sokolovic (links) und Hermann
Waldner
Struktur zurückgreifen. Taxi-Sharing über
die App taxi.eu ist technisch möglich und
wird in Hamburg auch bereits umgesetzt.
Die anderen deutschen Millionenstädte
Berlin, München und Köln sollen folgen,
sobald die Genehmigungsbehörden dort
grünes Licht gegeben haben. „Während
sich die Reichweiten der Carsharing-Dienste
auf die Ballungsräume konzentrieren,
funktioniert Taxi-Sharing auch außerhalb
der City und kann so seine Dienstleistung
bei konkurrenzfähigen Preisen besser darstellen“,
betont Waldner.
jh
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
11
MIETWAGEN & CHAUFFEUR
Pendant zum BZP: Auch der Verband der Limousinendienste VLD hat einen
Herrn Müller als Vorsitzenden (Mitte, Vorname Tino). Weitere Vorstände sind
Jürgen Schipanski, Bernd Clement, Christina Lüdtke-Schälicke und Stefan
Pabst (v.l.). Richard Loch (ganz rechts) war Moderator der Veranstaltung.
„Gänsehaut“ am Podium neben dem politischen Vertreter
der FDP (rechts): Taxi Times Herausgeber Jürgen Hartmann
(stehend); ganz links Ulrich Caspar (CDU), daneben
Prof. Dr. Frank Fichert
DIE BRANCHE BRAUCHT
KLARE GESETZE
Deutschlands Mietwagenunternehmen haben mit dem VLD eine eigene
Interessenvertretung. Deren Änderungswünsche an das Personenbeförderungsgesetz
wurden bei einem Forum kontrovers diskutiert.
Die Branche braucht klare
Gesetze.“ Unter diesem Motto
stand das 4. Forum der Vereinigung
der Chauffeur & Limousine Service
Unternehmen in der Bundesrepublik
Deutschland e. V. (VLD) Anfang Februar
in Offenbach, zu dem rund 50 Teilnehmer
erschienen waren. Dabei wurde am
Vormittag über den Zustand der Personenbeförderungsbranche
und mögliche
Gesetzesänderungen diskutiert, während
am Nachmittag Fachvorträge von BMW
(Angebote für die 7er-Reihe als Mietwagen)
und der Ergo-Versicherung auf dem
Programm standen. Dazu informierte ein
Experte über die Neuerungen der Sozialversicherung,
während ein Softwareanbieter
die Digitalisierung in der Limousinenund
Chauffeurservicebranche thematisierte.
Der Autor eines „Handbuchs für
Chauffeure“ verriet die wichtigsten Inhalte
seines frisch erschienenen Werkes.
Unter den rund 50 Teilnehmern waren
auch die Taxigäste Dirk Holl und Matthias
Schmidt vom TVD (2. Reihe).
Der von Tino Müller geführte Verband formuliert
seit einiger Zeit klare Forderungen
an die Politik: Zum einen wolle man die
Aufnahme der Bezeichnung „Chauffeurwagen“
im Personenbeförderungsgesetz
(PBefG) und die Kennzeichnungspflicht
bei den Konzessionsbehörden. Zum anderen
solle die Rückkehrpflicht abgeschafft
werden.
Letzteres sowie die Lockerung der Konzessionsbegrenzung
bildeten die Schwerpunkte
der Diskussionsrunde, bei der unter
anderem auch Taxi Times He rausgeber Jürgen
Hartmann im Podium saß.
TAXI = KOMPLEXES SYSTEM
Prof. Dr. Frank Fichert vom Fachbereich
Logistik Verkehrswesen der Hochschule
Worms machte gleich zu Beginn deutlich,
dass die Personenbeförderung ein komplexes
System mit zahlreichen Wechselwirkungen
darstellt, wodurch es schwierig
ist, die Elemente einzeln zu betrachten.
Wenn man also die Rückkehrpflicht für
Mietwagen aufheben würde, müsste man
bei den Taxis auch die Tariffreiheit, gekoppelt
mit einer Höchstgrenze, einräumen,
sagte Fichert.
Ulrich Caspar, verkehrspolitischer
Sprecher der CDU-Landtagsfraktion in
Hessen, betrachtet eine Rückkehrpflicht
als sinnvoll, pflichtete seinem Vorredner
jedoch bei: „Wenn man Regulierung
an einer Stelle wegnimmt, erhöht es den
Druck, die Regulierung an anderer Stelle
ebenfalls wegzunehmen.“
Alexander Müller, Bundestagsabgeordneter
der FDP, ging auf Wortmeldungen zu freier
Konzessionierung ein. Seine Partei habe
dazu einen Beschluss gefasst, der wesentliche
Lockerungen vorsieht. Ein polizeiliches
Führungszeugnis und die Garantie
einer Insassenschutzversicherung würden
reichen. „Wenn das gewährleistet ist, kann
man Konzessionen erteilen.“ Die Frage,
ob man damit Uber einen Freibrief erteilen
würde, bentwortete Müller mit einem
klaren Ja.
Der neu in den Bundestag gewählte
Abgeordnete brachte während der Diskussion
leider immer wieder Konzessionsbesitz
und P-Schein durcheinander.
Vielleicht war das der Grund, warum ihm
ein erboster Teilnehmer vorwarf, er hätte
keine Ahnung.
Taxi Times Herausgeber Jürgen Hartmann
sprach in diesem Zusammenhang
von einer „Gänsehaut“, die er bei solchen
Äußerungen bekomme. An die Chauffeurdienstanbieter
im Saal appellierte er,
man solle genau aufpassen, welche Geister
man rufe, wenn man eine Aufhebung
der Rückkehrpflicht fordere. Würde man
das mit einer Lockerung der Tarifpflicht
kompensieren, müssten zwangsläufig auch
Betriebs- und Beförderungspflicht aufgehoben
werden. Dann gäbe es allerdings
keine Abgrenzung mehr zum Mietwagenmarkt.
Das wiederum könne unmöglich im
Inte resse der Chauffeur- und Limousinendienste
sein, deren Klientel im Hochpreissegment
angesiedelt ist. tt
FOTOS: Taxi Times
12
FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
MIETWAGEN & CHAUFFEUR
TESLA MODEL S
BEKOMMT ENDLICH TAXI-
UND MIETWAGENPAKET
Gute Nachrichten für Taxi- und Chauffeurunternehmer: Der amerikanische
Elektroauto-Hersteller Tesla hat die Eichrechthürde genommen. Das Model S kann
seit Ende Februar mit Taxi- oder Mietwagenpaket bestellt werden. Umgerüstet
und betreut wird die Marke vom Spezialisten Intax.
Wie Jörg Hatscher, Geschäftsführer
von Intax, mitteilte,
kann das von seinem Unternehmen
entwickelte Taxi- oder auch Mietwagenpaket
parallel zum Neuwagenkauf
gleich mitbestellt werden. Beide Pakete
erfüllen „wegen allen vorausgegangenen
Tests der Serien-Komponenten sämtliche
eichrechtliche Vorschriften“, sagt Hatscher.
Seine Firma habe darüber hinaus
die komplette Betreuung des Taxi-Sektors
übernommen, steht also allen an einem
Tesla S interessierten Taxiunternehmern
mit Rat und Tat zur Seite.
Sämtliche fertigen Taxis können direkt
in der Fertigungshalle des Oldenburger
Umrüsters abgeholt werden. Auf Wunsch
werden die Modelle aber auch bis vor die
Haustüre des Taxi- bzw. Mietwagenunternehmers
geliefert. Auch bereits ausgelieferte
Model S können „nach dem Muster
der Neuwagen bei Intax ausgerüstet
werden“.
REICHWEITE 490 KILOMETER
Aktuell ist der Einstieg in die Model-S-Reihe
ab knapp unter 60 000 Euro netto möglich.
Dieser Preis bezieht sich auf den Tesla Model
S 75D mit einer NEFZ-Reichweite von 490
Kilometern und einer 75kWh großen Batterie.
Das Taxipaket beinhaltet neben der
gesetzlich vorgeschriebenen Taxi-Notalarmanlage
auch eine Vorrüstung für den
Taxameter- bzw. Wegstreckenzähler, für den
Funk, für das Dachzeichen mit Halterung für
ein Hale-Dachzeichen sowie eine Zen tral-
Innenlichtschaltung. Es kostet 1.190 Euro
für Taxis und 990 Euro für Mietwagen. Optional
kann für 1 600 Euro die Folierung in
Hellelfenbein mitbestellt werden.
Eine erste Gelegenheit, sich persönlich ein
Bild vom Tesla Model S in Hellelfenbein zu
machen, bot sich den Taxiunternehmern
bei dem von Taxi Times und dem ADAC
Südbayern gemeinsam organisierten
Münchner E-Taxitag Ende Februar. Das
Interesse dort war sehr groß, weniger groß
war die Begeisterung der Besucher über
die aktuellen Lieferzeiten diverser E-Taxis,
die meist bei mehreren Monaten liegen.
„Das ist leider der aktuelle Trend bei Elektroautos“,
konstatiert Stefan Köller, Redakteur
beim Branchenportal electrive.net,
gegenüber Taxi Times. „Die meisten Hersteller
haben die Nachfrage für ihre Elektro-Modelle
deutlich unterschätzt und sich
bei der Produktionsplanung schlicht verkalkuliert.
Und nun haben sie Schwierigkeiten
damit, die Produktion schnell
hochzufahren.“ jh
WEG MIT DER
ALTEN KAROSSE
Wir kaufen Ihr gebrauchtes Taxi.
Und Sie machen Kurzurlaub.
Foto: Daimler AG, Gestaltung: www.grafisch.cc
EINFACH ANBIETEN PER
WhatsApp 0172 999 69 46
KFZ-Schein und Bilder oder ein
Video (inkl. bekannter Mängel)
von Ihrem Fahrzeug zusenden.
Unser Team meldet sich bei Ihnen.
DAS AUTOHAUS FÜR TAXIFAHRZEUGE
much Autohaus GmbH
Gewerbering 18
83646 Bad Tölz
Tel. 08041 7889-0
Fax 08041 7889-70
www.taxifahrzeuge.de
info@taxifahrzeuge.de
GEWERBEPOLITIK
BZP-PRÄSIDENT MICHAEL MÜLLER:
»EIN EINGESCHRÄNKTES
TAXI-ANGEBOT FÜHRT ZU
FAHRGASTVERLUSTEN«
Passender hätte der Termin für ein Interview mit dem Präsidenten
des Bundesverbands Taxi und Mietwagen BZP kaum
vereinbart werden können. Wir trafen Michael Müller am Ende
einer Woche, in der in Leipzig ein Urteil über ein mögliches
Fahrverbot verkündet wurde und der Zoll bundesweite Schwerpunktkontrollen
in Taxigewerbe durchgeführt hatte. Zu beiden
Vorgängen bezieht Müller nachfolgend Stellung, ebenso zu den
Dauerbrenner-Themen PBefG-Änderung, Verbandsstrukturen
und Lobbyarbeit.
TAXI TIMES: Am 27. Februar sprach das Bundesverwaltungsgericht
den Kommunen das Recht zu, individuell angepasste
Fahrverbote zu verhängen. Sie haben diese Entscheidung in
einer ersten Stellungnahme bedauert. Warum?
MICHAEL MÜLLER: Es ist grundsätzlich
zu verurteilen, wenn Unternehmer, die im
guten Vertrauen Dieseltaxis gekauft haben,
nun mitgeteilt bekommen, dass sie es ab
übermorgen nicht mehr im Betrieb einsetzen
können. Das wäre fatal und das wollen
wir verhindern.
Die Kommunen fordern eine bundesweit
einheitliche Regelung. Unterstützen Sie diese Forderung?
Nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts wird
sich die Bundespolitik hüten, dieses Urteil mit einer bundeseinheitlichen
Regelung zu übersteuern. Dann wäre die nächste Klagewelle
der deutschen Umwelthilfe vorhersehbar. Das Gericht
hat individuelle Maßnahmen der Kommunen gefordert, angepasst
an die lokalen Überschreitungen der Schadstoffwerte. Da
hilft keine bundeseinheitliche Regelung.
Kann das Taxigewerbe noch an den Verbrennermotoren festhalten?
Es ist keine Frage des Könnens. Das Gewerbe muss daran festhalten,
weil auf dem Markt keine vernünftigen alternativen Produkte
vorhanden sind, welche die Anforderungen von einem
Taxibetrieb, wie er klassisch in Deutschland geboten wird und
wie er auch von den Kunden erwartet wird, erfüllen können.
»Das Gewerbe
muss am
Verbrennermotor
festhalten.«
Viele Betriebe sind auf Hybrid-Modelle umgestiegen
und auch Erdgas erlebt wieder eine kleine Wiederbelebung
…
Wir müssen realistisch sehen, dass auch Erdgas nur eine Zwischenlösung
ist. Diesel verursacht zu hohe NOx-Werte, Benzin
zu hohe CO2-Emissionen. Der aktuelle Umstieg auf Hybrid und
Erdgas ist eine sehr fatale Entwicklung, weil beide ja in Kombination
mit einem Benzin-Motor fahren. Und die stehen auf der
Kippe, wenn die für 2020 festgeschriebenen CO2-Grenzwerte
nicht eingehalten werden. In langer Perspektive wird ein Elektrotaxi
sicherlich das Mittel der Wahl sein.
Mit den aktuellen Strukturen ist der Einsatz von E-Fahrzeugen
kaum durchführbar. Wartet das Taxigewerbe, dass sich
die E-Struktur uns anpasst, oder müssen
wir unsere Gewohnheiten ändern?
Ich halte das für sehr bedenklich. Wenn
wir eine Differenzierung im Angebot vornehmen,
indem wir beispielsweise kleinere
Fahrzeuge mit eingeschränktem
Kofferraumvolumen anbieten, dann kommen
wir weg vom Standardprodukt Taxi.
Das ist aber die Voraussetzung für einen
gesamtwirtschaftlichen Betrieb des Taxiverkehrs.
Ein eingeschränktes Taxiangebot führt zu Fahrgastverlusten
und zu einer Schieflage der Unternehmerkalkulation.
Muss Elektromobilität im Taxi daran scheitern, dass ein
potenzielles E-oder Wasserstofftaxi nur vier anstatt fünf Sitzplätze
hat?
Die Frage ist doch: Wie kommt der Fahrgast bei eingeschränkten
Angeboten an das Produkt, das er braucht? Er müsste intensiver
abgefragt werden, was er konkret haben will. Das würde extreme
Unruhe geben, weil bestimmte Kunden nur noch von bestimmten
Unternehmern angefahren werden dürfen. Das führt wiederum
dazu, dass sich Unternehmen nur noch das Fahrzeug anschaffen,
das die meiste Nachfrage hat. Dann würden bestimmte Fahrzeuggruppierungen,
die trotzdem weiterhin für einen Allgemeinanspruch
eines Taxiverkehrs erforderlich sind, gar nicht mehr
verfügbar sein.
FOTO: Taxi Times
14 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
GEWERBEPOLITIK
wäre weniger Reglementierung, würde aber dazu führen, dass
Großkonzerne den Markt über den Preis disruptiv zertrümmern
und sich anschließend monopolisieren. Um das zu verhindern,
müssten weitere Regelungen getroffen werden, indem man
beispielsweise einen Mindestpreis fordert, was aber gegenüber
der Politik unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes
kaum zu verkaufen sein dürfte. Wenn aber keine Untergrenze
kommt, sind wir gegenüber denen, die in der Lage sind, über
Jahre hinweg große Rabattierungen bis hin zu kostenlosen Fahrten
anzubieten, unterlegen. Wenn Preisdumping erlaubt wird, ist
das kleine, mittelständische Taxigewerbe weg.
E-Mobilität ist nur
eine von vielen
großen Herausforderungen,
vor denen unsere Branche steht.
Eichrecht, Fiskaltaxameter, Änderungen beim Personenbeförderungsgesetz
PBefG, Ride-Sharing, Taxi-Apps, Öffentlichkeitsarbeit,
Autonomes Fahren etc. Wo sehen Sie bei all diesen
Themen die größte Dringlichkeit in Ihrer Verbandspolitik?
Wir müssen aufpassen, wie weit das PBefG verändert wird. Wir
haben dazu letztes Jahr unsere (digitalen) Leitlinien herausgegeben.
Darin bekennen wir uns ganz klar zur Digitalisierung 4.0,
sagen aber auch: Es müssen die Verkehrsarten Taxi/Mietwagen
weiterhin differenziert werden, eine Verschmelzung ist unter
dem Gesichtspunkt der Mobilität der Bevölkerung als Grundversorgung
unsinnig.
Das müssen Sie erklären …
Bestimmte Dinge werden bei nur einer Verkehrsart rechtlich
nicht mehr durchsetzbar sein. Dann haben wir keine Betriebspflicht,
keine Beförderungs- und keine Tarifpflicht mehr. Das
Was das bedeutet, kann man in den USA gut beobachten.
Ja, nämlich weniger Versorgungssicherheit und teurere Preise
für den Kunden und Stundenlöhne von drei Dollar für die Fahrer.
Bekommt man es in die Köpfe der Politiker rein, dass eine
Deregulierung des PBefG dem Verbraucherschutz schadet?
Wir haben auf der politischen Seite das Problem des Generationswechsels.
Im Bundestag sitzen über 100 neue Abgeordnete,
darunter viele junge, die aus der Digitalisierung 4.0 kommen
und am liebsten alles austesten wollen. Die treffen auf erfahrene
Politiker, die sich nicht nachsagen lassen wollen, rückständig
zu sein. Die treten dann mit ihren Befürchtungen etwas leiser
auf, um nicht schief angesehen zu werden. Es gelingt uns aber
trotzdem, hier zu sensibilisieren und mit guten Argumenten im
Interesse der Verbraucher die Politik zu bewegen. Steter Tropfen
höhlt den Stein.
Eine Neuregelung hat die Ortskunde für Mietwagenfahrer
gekippt und damit gegenüber dem Taxigewerbe massive Wettbewerbsverzerrungen
ausgelöst. Was ist unter diesen Umständen
nun einfacher: diese Verordnung wieder rückgängig zu
machen oder die Aufhebung der Ortskunde auch bei Taxis zu
fordern?
u
Taxizentrum Köln
Paul Bauer Ing. GmbH & Co. KG
Frankfurter Str. 130
51065 Köln-Mülheim
AB SOFORT BeI OPeL BAUeR veRFüGBAR
Kai Rosselnbruch
Tel 0221 69997-19
Mobil 0177 4863888
k.rosselnbruch@opelbauer.de
DER NEUE INSIGNIA
ZU aTTRaKTivEN KoNDiTioNEN
EiNSTEigEN UND loSFahREN.
GEWERBEPOLITIK
Auch das zählt zu Müllers Aufgaben: Am Tag
unseres Interviews verabschiedet er zusammen mit
GVN-Geschäftsführer Gunther Zimmermann (rechts)
den früheren Volkswagen-Taxichef Ralf Asche.
Im GVN haben bereits viele jüngere Unternehmer Verbandsaufgaben übernommen.
Es geht nicht um die Frage, was einfacher ist. Nichts zu regeln
und auf den Markt zu vertrauen, ist immer einfach, aber gerade
im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge sollten gewisse
Standards vorgeben werden, weil sonst Wildwuchs passiert. Man
bekommt keine Qualität, wenn man nichts mehr verlangt.
Sollten nicht die Taxizentralen die Qualitätsmaßstäbe definieren?
Die können das aber nicht erzwingen und erreichen damit genau
nicht diejenigen, die es am nötigsten haben.
Vor Kurzem hat den Begriff Experimentierklausel noch niemand
gekannt, jetzt soll danach ein Sonderverkehr nach dem
anderen genehmigt werden. Haben die externen Wettbewerber
mit § 2, Absatz 7 PBefG ein neues Schlupfloch entdeckt?
Diese Experimentierklausel wurde bei der letzten Änderung
modifiziert und damit eine intelligente Lösung geschaffen. Kommunen
können neue Mobilitätsangebote auf vier Jahre begrenzt
genehmigen und in dieser Zeit prüfen, ob das Gesamtsystem
ÖPNV damit belastet ist oder nicht.
Worauf sollten die Behörden achten?
Es kann nicht sein, dass sich neue Anbieter die Rosinen rauspicken
und den Rest sollen die kommunal finanzierten bzw.
subventionierten Betriebe leisten. Denen wird die Möglichkeit
genommen, in Zeiten starker Verkehrsauslastung den Überschuss
zu erzielen, mit dem die Schwachlastzeiten mitfinanziert
werden.
Moia will bis zu 1 000 Fahrzeuge in Hamburg und 250 Fahrzeuge
in Hannover einsetzen.
Nach meiner Überzeugung geht das weit über den Status der
Experimentierklausel hinaus. Hier wird der Markt von vornherein
massiv überrollt – von finanzstarken Konzernen, die nur
das Gebiet und die Zeitfenster bedienen, die wirtschaftlich darstellbar
sind. Das ist ein klarer Widerspruch zum 24/-ÖPNV-
Gedanken.
Ist der BZP in seiner aktuellen Verbandsstruktur in der Lage,
schnell auf die in immer kürzeren Zeitabständen auftretenden
Herausforderungen zu reagieren?
Verbände haben generell das Problem, dass sie reaktionsschwächer
sind als hierarchisch klar strukturierte Unternehmen,
die kraft Anweisung bestimmte Dinge sehr einfach umsetzen
können. Verbände müssen ihre Beschlüsse in Besprechungen
bzw. Sitzungen fassen, dafür gibt es Ladungsfristen. Wir
haben in Jena (bei der letzten BZP-Tagung) Satzungsänderungen
beschlossen, in denen auch Zeitverkürzungen definiert
wurden. Ein bestimmter Vorlauf bleibt aber trotzdem weiterhin
erfor derlich.
Der neue EKO-Umbau zum
Rollstuhlbeförderungsfahrzeug
Effizient
Kostengünstig
Original
im Doorgrund 13
D-26160 Bad Zwischenahn
fon +49 4403 58902
fax +49 4403 58903
info@reha-automobile.de
www.reha-automobile.de
GEWERBEPOLITIK
Finanziell kann man nicht mithalten, aber das Taxigewerbe
hat die besseren Argumente gegenüber der Politik. Wie kann
man mit den vorhandenen finanziellen Mitteln unsere Positionen
besser durchsetzen?
Das Kernproblem ist, dass hier zwei Welten aufeinanderprallen.
Mit unbegrenztem Kapital ausgestattete Global Player treffen
auf ein kleinst-mittelständisches Gewerbe, was in den Betrieben,
den Zentralen und in den Verbänden kaum Substanz hat,
um dagegenzuhalten. Bei uns sind die
Verbände darauf angewiesen, dass die
Unternehmen bereit sind, von sich aus
mitzumachen. Viele Kollegen sagen:
Wenn der mitmacht, mach ich nicht
mit. Das ist in der Auseinandersetzung
mit Global Playern ein falscher Ansatz.
Wie intensiv ist der Kontakt des BZP
mit der Bundespolitik?
Früher lag unser Fokus auf drei bis
vier Ansprechpartnern des Verkehrsministeriums,
doch die heutigen Themen sind viel komplexer.
Sie sind nicht mehr auf ein Ministerium oder eine Behörde zugeschnitten.
Wir brauchen heute Vernetzungen ins Wirtschafts-,
Verkehrs-, Justiz, Verbraucherschutz-, Sozial-, Gesundheitsministerium.
Deshalb war die Entscheidung des BZP auch richtig,
durch eine entsprechende Satzungsänderung endlich den Weg
für einen Umzug der Geschäftsstelle nach Berlin frei zu machen.
Wie ist der Stand der Umzugsplanungen?
Wir werden im März eine außerordentliche Mitgliederversammlung
abhalten, auf der über vom Vorstand erarbeitete Vorschläge
konkrete Beschlüsse erlassen werden sollen. Wir hoffen hierfür
auf die ausreichende Zustimmung der Mitglieder. Dann können
wir alles konkreter planen. Wir streben an, dass der Wechsel
nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden soll.
»Wir wünschen uns
eine ausgewogene
Gesamtkontrolle
und keine Beschränkung
auf Taxis.«
Nun stellt aber jede öffentliche Kontrolle eine Branche erst
einmal unter Generalverdacht …
Ja, leider. Wir werden abwarten müssen, was die Auswertung
ergibt. Ich warne davor, Dinge zu übertrieben zu bewerten.
Man muss die unterschiedlichen Delikte klar trennen: Verstöße
gegen die Sozialversicherungs- und gegen die Umsatzaufzeichnungspflicht
sind hochproblematisch und anders zu gewichten
als Verstöße wegen einer um einen Monat überschrittenen
TÜV-Plakette. Wenn der Zoll hinterher
von beispielsweise 150 festgestellten
Beanstandungen berichtet,
müssen wir genau analysieren, um
welche Art von Verstößen es sich
dabei gehandelt hat.
Man hätte sich parallel auch
eine Kontrolle der Mietwagen
gewünscht. Sollte das ein BZP, der
ja auch Mietwagenunternehmen
vertritt, offensiv einfordern?
Die Verpflichtung des Verbands, für legal arbeitende Unternehmen
zu stehen, betrifft natürlich auch die Mietwagenbranche.
Daher wünschen wir uns eine ausgewogene Gesamtkontrolle und
keine Beschränkung auf Taxis. Das ist auch schon eine Form der
Wettbewerbsverzerrung, die wir in dieser Form nicht gutheißen
können.
Das Interview führte Jürgen Hartmann
FOTOS: Taxi Times
Ein guter Verband muss eigentlich drei Generationen in seinen
Gremien vertreten haben. Wie ist da der BZP aufgestellt?
Das ist für mich eines der Hauptaugenmerke und eine der ganz
großen Herausforderungen, die dieser und auch die nächsten
Vorstände haben werden. Wir haben in den Taxibetrieben eine
deutliche Überalterung. Es kommen leider nicht genug jüngere
Unternehmer nach. Viele Unternehmer werden an bestehende
Unternehmen abgegeben oder aber viele betreiben das Geschäft
mangels Altersabsicherung bis weit ins Rentenalter hinein.
Ihr Landesverband, die Fachvereinigung Taxi und Mietwagen
innerhalb des GVN, hat den Generationswechsel schon
eingeleitet?
Gott sei Dank haben wir in Niedersachsen schon eine deutlich jüngere
Struktur. Die Befürchtung, dass wir altersmäßig irgendwann
einmal ausbluten, habe ich in Niedersachsen nicht, im BZP schon.
Geben Sie uns zum Schluss noch ein kurzes Statement zu
den aktuellen Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit?
Grundsätzlich steht der Bundesverband für sauber arbeitende
Unternehmer. Die Wettbewerbsverzerrung durch diejenigen, die
illegal Umsätze unterdrücken oder Mitarbeiter schwarz beschäftigen,
ist durch nichts zu kompensieren. Daher sind diese Betriebe
im Sinne einer Wettbewerbsgleichheit zu verurteilen und
gezielte Kontrollen zu begrüßen.
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
Die Fahrtenvermittlung, mit der
Sie wirklich mehr Geld verdienen!
GÜNSTIG - Kosten der Zentrale reduzieren
FAIR - Sie zahlen nur bei Nutzung des Systems
FLEXIBEL - Aufträge telefonisch oder per App
EFFEKTIV - Fahrer-App mit GPS Tracking
Lassen Sie sich jetzt
unverbindlich beraten!
Tel.: 02403 - 5012750
Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.taxikomm24.de
Leider herrschte zu Jahresbeginn immer noch keine Ordnung am Salzburger Bahnhof.
SALZBURGER KLUFT
ZWISCHEN THEORIE UND PRAXIS
Der Halteplatz am gegenüberliegenden
Ausgang ist schwach frequentiert und
schwach besetzt.
In der Vergangenheit kam es häufig zu
Kundenbeschwerden am Salzburger
Hauptbahnhof. Kreuz und quer abgestellte
Taxis am Stand vor dem Hauptbahnhof,
auf Behindertenparkplätzen und
Kiss-&-Ride-Plätzen gehörten zum alltäglichen
Bild. Eine Ende des Jahres neu installierte
Schranke an der Zufahrt zum
Taxiplatz und sieben zusätzlich geschaffene
Standplätze sollten Abhilfe schaffen.
Die neuen Standplätze am zweiten Haupteingang
wollte die Österreichische
Bundesbahn ÖBB massiv bewerben, damit
sich der neue Taxiservice schnell etabliert
und den ursprünglichen Taxistandplatz
entlastet.
Doch das ist bis dato leider nicht
geschehen, die Situation ist demnach
immer noch unbefriedigend. Bei einer
Stippvisite im Januar wurde ein Redakteur
von Taxi Times Zeuge, dass sich die
Taxis so lange aufreihen, bis die Schranke
nicht mehr schlie ßen kann, während die
neuen Standplätze auf der anderen Eingangsseite
unbesetzt bleiben. Kein Wunder,
denn im Bahnhof selbst weisen die
Taxischilder nach wie vor nur in Richtung
Ausgang Südtiroler Platz. Die versprochene
Beschilderung will die ÖBB im Februar
vornehmen. Laut Fachgruppen- und Fachverbandsobmann
Erwin Leitner soll sich
dann auch die Situation endgültig entspannen.
nu
FOTOS: Taxi Times
Wissen schafft Vertrauen.
PBefG
konkreT
Bokraft
konkreT
Thomas Grätz
Das Personenbeförderungsgesetz
erläutert für Taxi- und Mietwagenunternehmer
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
extra für Taxi- und Mietwagenunternehmer!
Diese Erläuterung gibt einen praxisnahen
Gesamtüberblick über dieses wichtige Gesetz.
Neben PBefG mit Erläuterungen beinhaltet
das Werk die Texte der Freistellungsverordnung,
Berufszugangs-Verordnung, BOKraft,
Krankentransport-Richtlinie, zudem Antragsund
Genehmigungsmuster und eine Muster-
Taxiordnung.
Gerhard Hole
Bokraft kommentar
Betrieb von omnibus-, obus-, Taxiund
Mietwagenunternehmen
Softcover, DIN A5,
216 Seiten,
1. Auflage 2016,
Bestell-nr. 24014
24,90 € ohne MwSt.
26,64 € inkl. MwSt.
Softcover, DIN A5, 398 Seiten,
26. Auflage 2016
Bestell-nr. 24015
29,90 € ohne MwSt.
31,99 € inkl. MwSt.
Taxi- und Mietwagenunternehmer müssen
die Vorschriften der BOKraft befolgen.
Der Kommentar dazu liefert Antworten
auf alle Fragen, die im Zusammenhang
mit dem Betrieb von Kraftfahrunternehmen
im Personenverkehr entstehen.
Für die aktuelle Auflage wurde die
neuere Rechtsprechungt eingearbeitet
und kommentiert.
www.heinrich-vogel-shop.de
ÖSTERREICH
Nissans E-Flotte.
Feierte Publikumsweltpremiere: der Citroën C4 Cactus.
Der Iveco Daily Electric schafft
bis zu 280 Kilometer.
ALTERNATIVE(N) FÜR
LIMOUSINEN UND
GROSSRAUMFAHRZEUGE
Das Messejahr der Fahrzeughersteller startete in Wien. Wenig überraschend
standen auch dort die Modelle und Konzepte der Zukunft im Fokus.
FOTOS: Citroen, Taxi Times
Die Vienna Autoshow gilt als Treffpunkt
für die Branche und das interessierte
Publikum konnte auch in
diesem Jahr die Ausstellung mit ihrer Vielfalt
und angenehmen Atmosphäre der
neuen Messe überzeugen. Insgesamt 40
internationale Automobilhersteller stellten
ihre Fahrzeuge in der neuen Wiener Messe
aus. Sie zeigten rund 400 Fahrzeugmodelle,
darunter eine Welt-, eine Europa- und über
30 Österreich-Premieren.
Weltpremiere feierte die Kompaktlimousine
Citroën C4 Cactus, die mit diversen
Komfortfeatures, wie zum Beispiel einer
speziellen Federung, das „Fahren wie Gott
in Frankreich“ wieder in Erinnerung bringen
soll. Wie schon beim Vorgängermodell
sind auch beim neuen Modell die charakteristischen
Airbumps verbaut. Diesmal
sind sie allerdings deutlich tiefer in den
Türen positioniert, sollen aber weiterhin
vor typischen Parkplatzschäden schützen.
Wen die Optik stört, der kann das serienmäßige
Feature allerdings abwählen.
Mit Blick auf das Taxigewerbe bot die
Messe durchaus eine große Auswahl. Wenn
auch keine Fahrzeuge in einer speziellen
Taxiausführung ausgestellt waren, so gab die
Messe einen umfassenden Überblick über
die aktuell verfügbaren Modelle. Gerade im
Hinblick auf alternative Antriebe ist eine
interessante Fahrzeugpalette ausgestellt.
Neben dem neuen Nissan Leaf und dem
e-NV200 Evalia, welche in der neuen Modellgeneration
mit deutlich mehr Reichweite
punkten, war auf dem Honda-Stand der Clarity
Fuel Cell ausgestellt, ein Modell, das mit
Wasserstoff angetrieben wird. In diese Richtung
entwickelt auch Hyundai. Die Koreaner
hatten zwar just zum Messetag über die Presseabteilung
das neue Brennstoffzellenfahrzeug
Nexo angekündigt, den Weg in die
Wiener Messehalle schaffte das Modell aber
leider noch nicht.
WASSERSTOFF-TAXI
Bei Toyota entwickelte sich auch wieder der
Toyota Mirai zum Publikumsmagnet. Der
Viersitzer mit Brennstoffzelle und Elektroantrieb
ist auch in Deutschland noch eine
Randerscheinung, allerdings ist er dort
sogar mit einem Taxipaket erhältlich.
Neue Antriebe waren auch im Nutzfahrzeugsegment
zu sehen. Sie könnten für
Taxiunternehmer für Angebote im Bereich
Großraumtransporte eine (zukünftige)
Option sein.
Bei IVECO beispielsweise stand alles im
Zeichen alternativer Antriebe. Der Transporter
Daily war in einer CNG-Variante und
in einer Elektro-Variante, die bis zu
200 Kilometer weit fahren soll, ausgestellt.
Busversionen des IVECO Daily Electric, die
für die Personenbeförderung geeignet sein
sollen, sind derzeit bereits in Deutschland
im Testbetrieb.
Der Erfolg der Messe (siehe Kasten)
zeigt, wie stark die Automobilbranche derzeit
in Österreich ist. Die Pkw-Absatzzahlen
von 2017 (353320) entsprechen dem zweitbesten
Jahr der Geschichte und einem Plus
von 7,2 Prozent gegenüber dem Jahr 2016.
In der Statistik spiegelt sich auch ein deutlicher
Anstieg bei der Zulassung elektrifizierter
Fahrzeuge wider. Die Anzahl der
verkauften Benzin-Hybrid-Fahrzeuge verdoppelte
sich auf rund 8 161 Fahrzeuge und
mit 5 433 Einheiten stieg die Anzahl zugelassener
Elektrofahrzeuge um bis zu
42 Prozent. Die Vienna Autoshow trägt mit
Sicherheit ihren Anteil dazu bei. sg
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
19
ANTRIEB
Taxi- und Mietwagenpaket
sind beim S90 inklusive.
TAXI AUF SCHWEDISCH
Lange hatte sich Volvo von der Taxiszene abgewandt. Das ändert sich nun mit
den Fahrzeugen der 90er-Baureihe XC90, V90 und dem von uns getesteten S90.
Ob der ein echter Schwedenhappen ist?
Man sagt, der erste Eindruck entscheidet,
und beim knapp fünf
Meter langen Volvo S90 mit Taxipaket
war der erste Eindruck gigantisch.
Unabhängig vom Design oder Markennamen
haben die Sitze des S90 mit Inception-
Ausstattung auch im Blindtest bestanden.
Dieser Effekt ist an jedem Morgen wieder
neu reproduzierbar.
TAXI MIT 235 PS
Dieser positive Eindruck setzt sich auch
beim Start des Motors fort. Der von uns
getestete Wagen verfügt über die stärkste
Dieselmotorisierung. Beim S90 D5 AWD
stehen 235 PS und maximal 480 Newtonmeter
Drehmoment auf dem Papier. So viel
Leistung in einer Limousine ist schon sehr
angenehm, in einem Taxi aber eindeutig zu
viel, denn so viel Leistung und Luxus will
zum einen bezahlt und wieder reingefahren
werden, zum anderen sorgen viele PS bei
einem Schichtauto für unruhige Nächte
beim Unternehmer.
Wurde man in der Vergangenheit beim
klassischen „Rittersport“-Kombi, dem Volvo
V70 (quadratisch, praktisch, gut), auch von
einem Fünfzylinder-Dieselmotor verwöhnt,
muss man sich im S90 bei allen verfügbaren
Motorisierungen mit maximal vier
Zylindern und knapp zwei Liter Hubraum
begnügen. Dieses Baukastensystem nennt
Volvo Drive-E und beschreibt damit, dass
es einen einheitlichen Motorblock mit 1 969
Kubikzentimetern Hubraum gibt, der in
jedem Diesel oder Benziner verbaut wird.
Beim Fahren vermisst man, zumindest
im Stadtverkehr, keine weiteren Zylinder.
Allerdings nicht in jedem Fahrzustand,
denn bei höheren Geschwindigkeiten melden
sich die vier Zylinder unverkennbar zu
Wort. Leider fehlt ein SCR-Kat mit AdBlue-
Einspritzung. Volvo hat aber bereits Abhilfe
angekündigt. Ab Modelljahr 2019,
welches bereits Ende April startet, werden
alle S90 mit einer AdBlue-Einspritzung und
SCR-Kat ausgestattet. Ohne diese zusätzliche
Abgasnachbehandlung hätte ein Diesel-
S90 im innerstädtischen Bereich keine
goldene Zukunft. Dann schon eher die Benziner,
welche mit minimal 190 PS daherkommen.
Einen Plug-in-Hybrid gibt es
auch, mit einer Systemleistung von 407 PS
stellt er sowohl leistungsmäßig als auch
preislich die Topversion des S90 dar.
Stand heute ist der Einstieg mit Taxipaket
beim S90 D3, mit 150 PS ab rund
27 800 Euro netto möglich. Volvo verspricht
beim S90 30 Prozent Rabatt zum Listenpreis,
wobei das Taxipaket bereits inbegriffen
ist. Lediglich eine etwaige Folierung in
Hellelfenbein schlägt mit zusätzlich
500 Euro netto zu Buche. Beim Kombi V90
oder dem SUV XC90 bekommen Taxiunternehmer
25 Prozent Rabatt gewährt. Das
Taxipaket kostet dann extra und ist ab 2 199
Euro netto bestellbar. Zum subventionierten
S90-Taxipaket gehören die Funk-Vorrüstung
für das Taxi, Dachzeichen, die
Taxi-Notalarmanlage mit integriertem stillem
Alarm und sogar der Spiegeltaxameter,
wahlweise von Hale oder Semitron. Auch
der Tarif ist bereits voreingestellt. Gebaut
wird der S90 übrigens in China, deshalb
findet die Umrüstung nicht ab Werk statt,
sondern bei einem Umrüstbetrieb in München.
Die Konformität beim Eichamt ist
garantiert.
BREMST UND LENKT VON SELBST
Wer sich seinen S90 konfiguriert, der kann
aus einer Vielzahl von Optionen auswählen.
Viele Assistenzsysteme sind allerdings
bereits Serie: Dazu zählen unter anderem
das Notbremssystem Volvo City Safety mit
automatischer Fußgänger-, Fahrradfahrer-,
Motorradfahrer- und Wildtier-Erkennung.
Teil des Systems ist auch der Kreuzungs-
Bremsassistent, der gefährliche Situationen
beim Linksabbiegen entschärft. Wem das
nicht reicht, der kann zusätzlich einen Totwinkel
Warner ordern, der unter anderem
bei Gefahr aktiv in die Lenkung eingreift.
Das technische Highlight ist aber sicher das
Pilot Assist II System, welches teilautonomes
Fahren bis 130 km/h zulässt.
Die Features, welche einen aktiven Lenkeingriff
vornehmen, sind auch sicherlich
die Systeme, die für den Fahrer noch am
gewöhnungsbedürftigsten sind, denn wenn
der Wagen lenkt oder teilautonom fährt,
fühlt sich das Lenkrad so an, als ob die
FOTOS: Fotolia / chekart, Taxi Times
20 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
ANTRIEB
Spiegeltaxameter, wahlweise von Hale oder
Semitron, sind Teil des Taxipakets.
Kinderleicht zu bedienen:
die optionalen Kindersitzerhöhungen.
FOTOS: Taxi Times
Servolenkung ausgefallen wäre. Sicherlich
eine Gewöhnungssache, aber auch sehr
komplex, weil nie ganz klar wird, welches
Assistenzsystem jetzt für eine Warnung,
einen Lenkeingriff oder einen Bremseingriff
verantwortlich ist. Auch das zentrale Display,
über welches nahezu jede Funktion
des Fahrzeugs bedienbar ist, verwirrt im
ersten und auch im zweiten Moment. Das
hat aber auch etwas Positives, denn es gibt
im restlichen Cockpit kaum noch Schalter
und Knöpfe. Die Radiolautstärke kann
natürlich über das Lenkrad bedient werden;
aber der zentral angeordnete Drehregler
lässt sich auch sehr schön bedienen. Zusammenfassend
kann man sagen, dass der S90-
Innenraum kaum einen Wunsch offenlässt
und nicht so schnell langweilig wird.
Aber was kann der Fahrgast erwarten?
Neben der markanten Designsprache im
Exterieur findet der Passagier viel Ruhe und
noch mehr Platz im Innenraum. Ganz
besonders gut gefällt die Beinfreiheit im
Fond. Durchdacht sind auch die im optionalen
Familienpaket enthaltenen Kindersitzerhöhungen,
welche sogar zweistufig
ausgeführt sind und zur Absicherungen von
Kindern ab drei Jahren eingesetzt werden
können. Ein echter Vorteil im Taxi-Alltag.
HOHE EINSTIEGSSCHWELLE
Ist uns etwas richtig negativ aufgefallen?
Nein, eigentlich nicht. Der S90 hat uns
sogar richtig beeindruckt, dennoch sind
zwei Dinge anzumerken: Man muss einen
ziemlich großen Schritt machen, um die
Beine beim Aussteigen über den Schweller
zu heben, und bei der Sitzheizung hätten wir
uns gewünscht, dass sie auch den oberen
Rücken mit wärmt.
Volvo liegt viel an den Taxiunternehmern.
Wer will, kann
eine Probefahrt beim
nächsten Volvo-
Händler vereinbaren,
unter Umständen
sogar mit einem
bereits umgerüsteten
Fahrzeug.
Auch im
Falle eines größeren
Schadens
zeigt sich Volvo
kulant und bietet,
je nach Verfügbarkeit, die vorübergehende
Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs
an. Der S90 kann mit 1,99 Prozent finanziert
werden. Leasing ist nur auf Anfrage
möglich.
Zusätzlich wird auch eine Garantieverlängerung
bis zum vierten Jahr und maximal
400 000 Kilometern angeboten. Volvo
hat sich offenbar intensiv mit den Bedürfnissen
der Taxibranche auseinandergesetzt.
Wir drücken die Daumen, dass sich
der Einsatz rechnet. sg
Sofort verfügbar.
Taxi Lagerfahrzeuge
mit Premium-Garantie
4 Jahre Garantie * bis zu 360.000 km Gesamtfahrleistung
* Den genauen Leistungsumfang des Garantiesystems entnehmen Sie bitte ausschließlich den Geschäfts-/
Versicherungsbedingungen, die Ihnen von mobile GARANTIE zur Verfügung gestellt werden.
Alle Fahrzeuge unter www.ford-taxi.de
UTO PIEROTH
… die bessere Wahl
GmbH & Co. KG
Auto Pieroth GmbH & Co. KG
Siemensstraße 4, 55543 Bad Kreuznach
taxi@auto-pieroth.de
Rufen Sie ihren
Taxi-Spezialist Marco Sauer an
0671 834 15-21
ANTRIEB
Mit Aptiv und Lyft
vollautonom durch
die (Messe-)Stadt.
Volle Breitseite: Der Byton zeigt ein durchgängiges Display.
Snap, das autonome Mobilitäts-Ökosystem.
HARRY, HOL SCHON MAL
DAS AUTONOME!
Die Fahrzeugwelt ist im Wandel. Eine traditionsreiche Messe für
Unterhaltungselektronik wird deshalb immer mehr zur Auto-Show.
Nirgendwo auf der Welt wird der
Wandel des Autos vom schlichten
Fortbewegungsmittel zum digitalen
Alleskönner deutlicher als bei der Consumer
Electronic Show (CES). Obwohl die
Messe eigentlich für die neueste Technologie
der Unterhaltungselektronik steht, sind
im Laufe der Jahre immer mehr Autohersteller
und -zulieferer mit ihren Innovationen
vor Ort. Das Auto 4.0 ist ein Produkt,
das man künftig nicht mehr fahren muss,
sondern in dem man kurzweilig bespaßt
werden will. Folgerichtig lag der Fokus der
CES auf autonomen Fahrzeugen, alternativen
Antrieben und innovativen Bedienkonzepten.
MESSE OHNE STROM
Unerwartete Messepremiere auf
der CES: Nach einem Kurzschluss
in einem Transformator blieben die
Messehallen für knapp zwei Stunden
dunkel und sorgten so für eine noch
nie dagewesene bizarre Situation:
eine Elektronikmesse ohne Strom.
Auslöser für den Kurzschluss soll
heftiger Regen gewesen sein.
In diesem Zusammenhang wird man sich
künftig auch an neue Namen gewöhnen
müssen. Wer in Las Vegas, dem Veranstaltungsort
der CES, nach neuen Fahrzeugkonzepten
Ausschau hält, stößt beispielsweise
auf die Marke Byton (gesprochen „Beiten“),
welche von der Future Mobility Corporation
(FMC) gegründet wurde. Mit einem fast
1,30 Meter breiten Display zeigte sich das
erste Elektro-SUV der neuen Marke. Bereits
im nächsten Jahr soll der Wagen auf den
Markt kommen und kann ab sofort online
reserviert werden. An der Entwicklung des
Byton ist ein internationales Expertenteam
beteiligt, von dessen Mitgliedern zuvor
viele bei der BMW Group maßgeblich an
der Entwicklung vollelektronischer Fahrzeuge
beteiligt waren.
AUTONOM UND ÖKO
Die Ideenschmiede Rinspeed aus dem
schweizerischen Zumikon zeigt mit der
Studie „Snap“ ein autonomes Mobilitäts-
Ökosystem. Bei dem Konzept sind IT und
Antriebsstrang von der eigentlichen Karosserie
getrennt. Mit diesem Ansatz will
Rinspeed einerseits eine Wegwerfmentalität
für überalterte IT-Lösungen verhindern,
andererseits auch den Wechsel auf
die Technologie der nächsten Generation
erleichtern.
Auch Firmen aus Deutschland präsentierten
sich vor Ort. Der Friedrichshafener
Zulieferer ZF Friedrichshafen AG zeigte
bei einer Live-Datenübermittlung einer
Autofahrt in Deutschland, wie die künstliche
Intelligenz „ProAI“ mithilfe von Fahrdaten
den Umgang im Straßenverkehr lernt.
Als weitere Innovation wurde ein Lenkrad-
Konzept vorgestellt, welches das Autonome
Fahren nach Level 3 und darüber hinaus
unterstützen soll. Mithilfe einer LCD-Display-Gestensteuerung
soll die Kommunikation
zwischen Fahrer und Fahrzeug und
die Steuerung des Fahrmodus und weiterer
Funktionen verbessert werden.
Einen Vorgeschmack auf die künftige
autonome Personenbeförderung bekamen
Besucher der CES bei Shuttlefahrten der Partner
Lyft und Aptiv auf dem Messegelände.
Von einem weiteren Partner, dem Entwickler
NuTonomy, wurde die Selbstfahrtechnologie
gestellt. Um Pannen zu vermeiden, waren die
Fahrten jedoch immer von einem Mitarbeiter
begleitet. Wer mitfahren wollte, musste die
Fahrt über die Lyft-App buchen. Ganz nach
dem Motto einer Kultserie aus dem vergangenen
Jahrhundert: „Harry, hol schon mal
das Autonome!“ Wobei Harry heutzutage
kein Assistent des stoischen Fernsehkommissars
Derrick mehr ist, sondern nur noch
eine Anwendung auf dem Smartphone. sg
FOTOS: Byton, Lyft, Ringspeed
22 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
KLEINANZEIGEN
TAXI-UMRÜSTUNGEN
VERKAUF/VERMIETUNG
JETZT
TAXI TIMES
ABONNIEREN
UND KEINE
WICHTIGEN
THEMEN
VERPASSEN!
Ihr kompetenter Ansprechpartner:
Thorsten Wieschhaus
Tel. 04181 / 90 80 92
Fax 04181 / 90 80 57
Thorsten.Wieschhaus@kuhn-witte.de
Lüneburger Str. 9
21244 Buchholz Nordheide
Nähe HH
www.kuhn-witte.de
Volkswagen Caddy Maxi Trendline Taxi
„Rolli complete“
2.0 TDI DSG, 75 kW (102 PS)* 26.400,-€ 25.900,- € zzgl. MwSt.
aus Bad Zwischenahn
Taxinachlass in Kombination mit Umweltprämie möglich!!
urkunde. Andere Motorisierungen, Ausstattungen und Lackierungen möglich,
2
** in Zusammenarbeit mit der Volkswagenbank
WWW.
TAXI-TIMES.
COM/HEFT-
BESTELLUNG/
HARDWARE/SOFTWARE
www.taxi-zentrum.de
Mercedes Benz E-Klasse
T Modell E 200 d/TAXI 7-Sitzer
EZ 04/2017, HU Neu, 17.000 km,
110 kW, Automatik, Diesel, Euro-6,
7 Sitzplätze, 31.500 € netto (zzgl. MwSt.)
Tel. 0 33 81 36 86 85
ANKAUF
W212 Ceramic Beläge +
Wk+2 besch.Scheiben Hausm.
Mit neuen
Ceramic Belägen
VA 137,90 €
113,90 € + MwSt.
HA
+ MwSt.
www.der-bremsenfuchs.de
Tel.: 02161/ 583450
Ersatz-Taxi-
Vermietung
Bundesweit
Hotline 08 000-36 86 86
www.taxi-zentrum.de
www.mpc-software.de
Disposition - Abrechnung - Buchhaltung
www.mpc-software.de - T: 02525 93040 - vertrieb@mpc-software.de
INSIKA ® fähig
Daten werden in Ihrem
Unternehmen gehalten
SUCHE
Krankentransportwagen
Mercedes E-Klasse
Krankenfahrten Murasch 02957 / 997 00
LEIHTAXIS
Tel: 0800 590 33 20
Digitale Aufzeichnung
der Umsätze und mehr...
www.digitax.de T: 040 51311288
www.mpc-software.de T: 02525 930412
Zustellung
bundesweit
Ersatztaxi Mietwagen BTW-Rollstuhlbus
UNSERE KLEIN ANZEIGENSEITE!
FORMATANZEIGEN
Preise:
43 mm x 40 mm220 €
90 mm x 30 mm350 €
90 mm x 40 mm410 €
43 mm x 80 mm410 €
Nachlass für Mehr fachschaltungen:
2-malig 5 %
4-malig 10 %
6-malig 15 %
6-malig 15 %
VERKAUFS- / CHIFFRE ANZEIGEN
Beispiele:
43 mm x 20 mm 105 €
43 mm x 30 mm 150 €
90 mm x 30 mm 300 €
zzgl. Chiffre: 15 €, zzgl. 25 € bei farblicher Gestaltung
Faxen oder mailen Sie uns Ihre Anzeige / Ihren Text an 089 / 14 83 87 89 oder an info@taxi-times.taxi
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
23
GASTKOMMENTAR
UBER
UND (K)EIN
ENDE?
Uber agiert mit seiner
App-Vermittlung als
Verkehrsdienstleister und
muss sich daher den
nationalen Gesetzen
beugen.
Böse Bescherung für Uber kurz vor Weihnachten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stufte das
US-Unternehmen als Verkehrsdienstleister ein.
Was bedeutet das nun für die Apps UberX, UberPOP
und andere?
Dem Urteil des EuGH vom 20. Dezember 2017 vorausgegangen
war ein Streit zwischen dem Berufsverband der
Taxifahrer Barcelonas und der Uber Systems Spain SL.
Dabei ging es um die Frage, ob Uber mittels Smartphone-App
Fahrten im innerstädtischen Bereich anbieten dürfe, die nicht
berufsmäßige und nicht lizenzierte Taxifahrer entgeltlich mit ihren
eigenen Fahrzeugen durchführen. Der EuGH musste darüber entscheiden,
ob die Dienste von Uber als Verkehrsdienstleistungen,
als Dienste der Informationsgesellschaft oder als eine Kombination
beider Dienstleistungsarten anzusehen seien. Das Ergebnis
des EuGH war aus Taxisicht erfreulich: Das Gericht sah den
Vermittlungsdienst nicht als „Dienst der Informationsgesellschaft“,
sondern als „integralen Bestandteil der Gesamtdienstleistung, die
hauptsächlich aus einer Verkehrsdienstleistung besteht“, an und
stufte seinen Service als „Verkehrsdienstleistung“ ein.
Ausschlaggebend war, dass ohne die App weder nicht berufsmäßig
tätige Fahrer eine Verkehrsdienstleistung im Sinne der Personenbeförderung
erbringen noch Fahrgäste die Leistung dieser
Fahrer in Anspruch nehmen würden. Ein weiterer Punkt war, dass
die Zahlung nicht zwischen dem Kunden und dem Fahrer, sondern
über und zu den von Uber festgelegten Konditionen abgewickelt
wird. In Folge dessen würde Uber über den Zahlungsverkehr und
die App zumindest eine „gewisse Kontrolle über die Qualität der
Fahrzeuge und deren Fahrer sowie über deren Verhalten“ ausüben.
DIE WICHTIGSTEN
TAXITHEMEN
Damit Sie nichts verpassen, schicken wir Ihnen
jede Woche die aktuellen Neuigkeiten aus der
Taxibranche als Newsletter.
Jetzt anmelden!
www.taxi-times.taxi/newsletter
NATIONALE GESETZE GELTEN
Was bedeutet das Urteil für die deutsche Taxibranche? Das Fehlen
europaweit einheitlicher Vorschriften über die Individualbeförderung
und für untrennbar mit ihnen verbundene Dienste führt
dazu, dass die Regelung derartiger Dienste – zumindest aktuell –
Sache der nationalstaatlichen Gesetzgebung ist.
Der BGH hatte dem EuGH die Frage über die wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit von UberBLACK zur Vorabentscheidung vorgelegt
(Beschluss vom 18.05.207, Az. I ZR 3/16). Außer dass die
Dienste UberPOP und UberBLACK zwischenzeitlich eingestellt
wurden, ist indes wenig passiert.
Als Reaktion auf die Urteile des Landgerichts (Az. 3/8 O
136/14) sowie des Oberlandesgerichts Frankfurt (Az. 6 U 73/15
vom 09.06.2016), die Uber bundesweit verboten, brachte das
Unternehmen inzwischen z. B. UberX oder UberTaxi auf den Markt.
Beiden Diensten ist gemeinsam, dass ausschließlich nur noch
Taxifahrer und professionelle Mietwagenunternehmer zum Zug
kommen sollen.
Unabhängig von der rechtlichen Einschätzung des EuGH, die
vermutlich gleich ausfallen wird wie in dem Urteil vom 20. Dezember
2017, könnte es daher sein, dass sich das Problem de facto
von selbst erledigt, unabhängig davon, ob der EuGH den vom BGH
festgestellten Verstoß gegen § 49, Abs. 4, S. 2 Personenbeförderungsgesetz
bestätigt.
Dr. Wolf-Henning Hammer, Kanzlei Voigt, www. kanzlei-voigt.de
FOTO: Taxi Times
24 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
GASTKOMMENTAR
ALLES
ROSINEN-
PICKER,
ODER WAS?
Clever Shuttle, Moia oder Flexbus gaukeln vor, »andere
Verkehrsarten« zu sein, die man nach der sogenannten
Experimentierklausel genehmigen soll. Warum eigentlich?
FOTO: Fotolia / Jiri Hera
Unglaublich, was man in der Presse
alles liest: Da legt sich Murat Arslan,
der Chef der „kleinen“ und
einer der ältesten Taxizentralen Deutschlands,
der TAZ, mit der Obrigkeit an? Unfassbar,
wie manche im Schwabenland meinen,
denn schließlich handelt es sich um das Heimatland
des erfolgreichsten Autobauers der
Welt, der zwar Haus-und- Hoflieferant der
Taxibranche ist, aber durch seine Aktivitäten
im Bereich der Digitalisierung der Personenbeförderung
neue Konkurrenz zum
angestammten Gewerbe zu etablieren sucht.
AUSNAHME WIRD ZUR REGEL
Dabei hat Murat Arslan nur ausgesprochen,
was viele denken. Beinahe wöchentlich
werden Anhörungen zu Anträgen von –
wohl nach § 49 PBefG – zu beurteilenden
„neuen Verkehrsarten“ angefordert, die
unter verschiedenen Namen agieren (CleverShuttle,
Alligator, Moia oder Flexbus)
und sich doch alle in einem gleichen: Die
Abweichung vom Enumerationsprinzip des
PBefG (siehe Kasten) soll die Regel werden
und nicht die Ausnahme und notfalls als
„Experiment“ genehmigt werden, damit die
Deregulierung des Personenbeförderungsrechts
wunschgemäß fortschreitet und die
lästige „Monopolbranche Taxi“ auf dem
Müllhaufen der öffentlich rechtlichen Personenbeförderung
entsorgt wird.
Kein Wunder, wenn da einem Interessenvertreter
der Taxibranche auch mal
genau der Kragen platzt, der schon bei
anderen längst hätte platzen müssen!
Aber was ist bei den „Neuen“ eigentlich so
anders, so neu und vor allem so revolutionär?
Sie funktionieren über Apps und gaukeln
vor, immer verfügbar und auf der Höhe
unseres neuen digitalen Zeitalters zu sein.
Warum ist aber in Genehmigungsanträgen
von bestimmten Dienst- bzw. Bereitschaftszeiten
etwas zu lesen?
Nun ja, das Ziel ist, jedwedes rentable
Beförderungsbedürfnis zu erfüllen, um im
Sinne der Gewinnmaximierung und im Verdrängungswettbewerb
natürlich dem jeweiligen
Betreiber den Maximalgewinn zu
bieten. Klar, wer will schon Dialysefahrten,
Krankenfahrten oder um die Ecke befördern,
um eine Rentnerin oder einen Rentner
sicher nach Hause zu bringen? Da ist
die Stadtrundfahrt im Flexpilotbus der feiernden
App-Jünger am Samstagabend, zum
Cannstadter Wasen oder Oktoberfest
wesentlich einträglicher. Rosinenpickerei
nennt man dies zu Recht im traditionellen
Gewerbe.
Und darauf läuft es ja am Ende hinaus,
nämlich dass der einträgliche Teil des Personenbeförderungsmarktes
neu verteilt
wird. Damit schafft man aber keine Nahverkehrsversorgung
in ländlichen Gemeinden,
Versorgungssicherheit im Hinblick
auf individuelle Personenbeförderung
durch ÖPNV, sondern nur die Verdrängung
des klassischen Gewerbes, das wegen
Betriebs-, Tarif- und Beförderungspflicht
nach der Rechtsprechung des BVerfG (aus
dem Jahr 1960!) als überragendes Gemeinschaftsgut
gilt.
Und da kommen wir wieder zurück auf die
Empfindsamkeiten des Taxigewerbes im Hinblick
auf eine Ungleichbehandlung: Zwar
bewerben die Mitbewerber mit scheinbar
unerschöpflichen finanziellen Ressourcen
eine taxiähnliche Dienstleistung, aber nur
nach ihren Vorstellungen der Rahmenbedingungen.
Vergessen wird dabei, dass es auch
ohne Apps schon Anrufsammeltaxis, Linienersatzverkehre
und Ähnliches gab.
ALTER WEIN …
Alter Wein in neuen Schläuchen, ist man verführt
zu rufen. Und einen Grund, dies
anders zu behandeln, gibt es schon gar
nicht. Also alles gleich behandeln, oder
was?
au
DAS ENUMERATIONS-
PRINZIP …
… bewirkt, dass nur die dem
Geltungsbereich des Personenbeförderungsgesetzes
(PBefG)
unterliegenden Verkehrsformen und
Verkehrsarten (§§ 42, 43, 46, 47, 48,
49 PBefG) zulässigerweise genehmigt
werden können (= gesetzlicher
Typenzwang). Alles, was nicht alle
Merkmale der jeweiligen Verkehrsart
erfüllt, ist grundsätzlich nicht
genehmigungsfähig. Davon wird
durch §§ 2 Abs.6 und 7 PBefG eine
Ausnahme erlaubt.
au
TAXI FEBRUAR / MÄRZ / 2018
25
TAXI TIMES REGIONALAUSGABEN
UBER-PROTESTE UND
TARIFDISKUSSIONEN
MONTAGE: Stanislav Statsenko
Ein kurzer Überblick über die Themen
der aktuellen Regionalausgaben Taxi Times
München und Taxi Times Berlin.
Zwei Münchner Taxifahrerinnen stehen
mit Warnwesten und Trillerpfeifen
im Mund im strömenden
Regen. Sie halten ein Plakat in den Händen,
auf dem gegen Uber & Co protestiert wird.
Das Foto stammt vom 22. Januar 2018,
dem Tag, an dem der Uber-Chef Dara Khosrowshahi
in München bei einer Digitalkonferenz
aufgetreten war. Rund 50 Münchner
Taxler standen vor dem Konferenzsaal und
pfiffen im wahrsten Sinne des Wortes auf
das US-Unternehmen. Der Taxiverband
München TVM hatte im Vorfeld mit einem
offenen Brief die Veranstalter vergeblich
darum gebeten, Herrn Khosrowshahi wieder
auszuladen. Über die Argumente der
Taxiseite und die Gegenargumente der Veranstalter,
über den Taxi-Protest und was der
Uber-Boss auf der Konferenz gesagt hat,
berichtet die Regionalausgabe Februar/
März der Taxi Times München.
Uber ist mit seinen Angeboten UberX,
Uber Black und UberVAN in München sehr
aktiv. Nahezu alle Partner missachten permanent
die Rückkehrpflicht. Die Folgen dieses
unlauteren Wettbewerbs sind
Umsatzeinbußen bei den Kollegen.
In Berlin, wo Uber nach demselben Motto
den Wettbewerb verzerrt, leiden die Kollegen
ebenso wie in München. In der Hauptstadt
ist die Situation noch angespannter,
weshalb es konkrete Pläne für eine weitere
Tariferhöhung gibt. Das mag wirtschaftlich
dringend notwendig sein, ist aber gesellschaftspolitisch
kaum noch tragbar. Die Berliner
Taxibranche steckt in einem
Teufelskreislauf. Höchste Zeit für eine
Grundsatzdebatte. Wer ist schuld an steigenden
Taxi-Preisen? Die Redaktion von Taxi
Times Berlin ist dieser Frage nachgegangen.
Die Antworten dürften vielen nicht gefallen
– am wenigsten den Aufsichtsbehörden,
auch wenn diese mit der Einführung des
Fiskaltaxameters in Berlin einen wichtigen
ersten Schritt getan haben. Doch der damit
erhoffte drastische Rückgang der Berliner
Taxikonzessionen ist ausgeblieben und
diesbezügliche Nachfragen der Taxi Times
Redaktion bei den zuständigen Behörden
brachten leider wenig Erhellendes.
Unbeantwortet bleibt auch die Frage
nach der Organisation des Taxiverkehrs am
künftigen Berliner Flughafen BER. Airports,
die außerhalb der Stadtgrenzen
liegen, nur mit den dort ansässigen Landkreistaxis
zu bedienen, ist logistisch
schwierig. Wie lösen das beispielsweise
München und Wien? Taxi Times Berlin gibt
einen Überblick. Einiges davon wäre auch
für den BER eine Überlegung wert. Mal
sehen, ob manche politischen Entscheider
ihre bisherige Beratungsresistenz nach der
Lektüre der aktuellen Berliner Ausgabe
nicht doch ablegen …
jh
IMPRESSUM
Verlag
taxi-times Verlags GmbH
Frankfurter Ring 193 a
80807 München, Deutschland
Telefon: +49 (0)89/14838791,
Fax: +49 (0)89/14838789
E-Mail: info@taxi-times.taxi,
Internet: www.taxi-times.taxi
Geschäftsführung: Jürgen Hartmann
Bankverbindung
Stadtsparkasse München
BLZ 70150000, Kontonummer 1003173828
IBAN: DE89701500001003173828
BIC: SSKMDEMM
UST-ID: DE293535109
Handelsregister: Amtsgericht München
HRB 209524
Redaktion (redaktion@taxi-times.taxi)
Simon Günnewig (sg),
Jürgen Hartmann (jh, V.i.S.d.P.),
Philipp Rohde (prh), Nicola Urban (nu)
Mitarbeiter dieser Ausgabe
RA Dr. Hammer; Axel Ulmer (au)
Grafik & Produktion
Katja Stellert (Artdirektion),
Martina Jacob, Iris Lutterjohann
Raufeld Medien GmbH
Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin
Telefon: +49 (0)30/ 695665936
Anzeigenleitung, Online-Verkauf, Vertrieb
Elke Gersdorf, e.gersdorf@taxi-times.taxi
Telefon: +49 (0)89/14838792,
Fax: +49 (0)89/14838789
Druck
Chroma Druckerei
Przemysłowa 5, 68-200 Żary, Polen
Taxi Times DACH erscheint
seit 2016
Erscheinungsweise 6 x pro Jahr
Heftpreis: 4,80 €, Jahres-Abo: 35 €
ISSN-Nr.: 2367-3834
Weitere Taxi-Magazine aus dem Taxi-Times Verlag:
Taxi Times Berlin
Taxi Times München
26 FEBRUAR / MÄRZ / 2018 TAXI
TAXI TIMES –
JETZT ABONNIEREN
6 Ausgaben pro Jahr
Hat Ihnen diese Ausgabe gefallen? Dann lesen Sie mehr von uns! Taxi Times ist
Ihr Fachmagazin mit Taxithemen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und
immer auch mit einem Blick auf die internationale Taxi-Szene. Was machen die anders,
welche Entwicklungen kommen auch auf uns zu?
Für das regional agierende Taxigewerbe bieten wir mit Taxi Times die Möglichkeit, sich
auch über die regionalen Grenzen hinaus zu informieren. Durch eine hohe Kompetenz –
unsere Redakteure stammen größtenteils selbst aus der Taxibranche – informieren wir
stets mit dem Blickwinkel aus dem Gewerbe für das Gewerbe. Taxi Times zeigt, wie auf
die großen Veränderungen und auf politisch motivierte Gesetzesregelungen reagiert
wird, und hält Sie über die Entwicklung neuester Techniken auf dem Laufenden.
Es wird Zeit, sich bei der Suche nach Lösungen untereinander zu vernetzen, es wird
Zeit, über den Tellerrand der eigenen Region hinauszublicken.
Nehmen Sie sich die Zeit für Taxi Times und sichern Sie sich jetzt das Taxi Times
Jahres-Abo!
www.taxi-times.taxi/Heftbestellung
oder per E-Mail:
oder per Fax:
oder per Telefon:
info@taxi-times.taxi
+49 89 148 387 89
+49 89 148 387 92
35,- EURO
6 Ausgaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer und inklusive Versandkosten.
HEJ TAXI.
DAS SCHWEDEN-TAXI IST DA.
Bestellen Sie sich jetzt Ihren Volvo S90
inklusive Taxi-Paket ohne Aufpreis.
Weitere Informationen zu attraktiven
Zusatzleistungen wie beispielsweise einer
Anschlussgarantie finden Sie unter:
VOLVOCARS.DE/TAXI
INNOVATION MADE BY SWEDEN.