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07.04.2018 Lindauer Bürgerzeitung

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4 7. April 2018 • BZ Ausgabe KW 14/18<br />

AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />

Die Große Kreisstadt Lindau (B) liegt attraktiv im Dreiländereck Deutschland, Österreich und<br />

der Schweiz. Unsere Fremdenverkehrs- und Tagungsstadt besitzt einen hohen Freizeitwert und<br />

verfügt über ein sehr gut gegliedertes Schul- und Bildungsangebot.<br />

Sie möchten Teil unseres Teams werden, dann bewerben Sie sich als<br />

Gruppenleiter/in<br />

für das Sachgebiet „Straßenverkehr“ EG 8 TVöD<br />

Sachbearbeiter/in, stv. Abteilungsleiter/in<br />

für die Abteilung Öffentl. Sicherheit und Ordnung, EG 9b TVöD / BesGr. A9<br />

Sachbearbeiter/in Organisation und<br />

Zentrale Vergabestelle in Vollzeit, EG 9b TVöD / BesGr. A10<br />

Ausführliche Stellenanzeigen finden Sie auf unserer Homepage www.lindau.de/stadt<br />

unter der Rubrik „Bürger, Politik und Verwaltung/Stellenangebote“.<br />

Haben wir Ihr Interesse geweckt?<br />

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung an die unten stehende Adresse oder per E-Mail<br />

(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format) an personal@lindau.de.<br />

Ende der Bewerbungsfrist ist der 20. April 2018<br />

Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />

Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />

Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Bürgerfragestunde<br />

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindau (B) haben die<br />

Möglichkeit, in kommunalen Angelegenheiten Fragen an<br />

die Stadt zu richten mit dem Antrag, dass diese in öffentlicher<br />

Sitzung des Stadtrates beantwortet werden (Bürgerfragestunde).<br />

Die Fragen sollen kurz gefasst sein und<br />

müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim<br />

Oberbürgermeister eingereicht werden.<br />

Die nächste Bürgerfragestunde findet in der Stadtratssitzung<br />

am 25. April 2018 statt.<br />

Wir bitten, die Fragen<br />

bis spätestens Mittwoch, 18. April 2018<br />

schriftlich beim Oberbürgermeister einzureichen.<br />

Ist der/die Fragesteller/in in der Sitzung nicht persönlich<br />

anwesend, stellt die Verwaltung die Antwort nur schriftlich<br />

zu (§ 33 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung für den<br />

Stadtrat). In diesem Fall erfolgt keine Beantwortung in der<br />

Sitzung.<br />

Lindau (B), <strong>07.04.2018</strong><br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister<br />

Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />

Nr. 120<br />

„Erweiterung Maria-Martha-Stift”<br />

- Aufstellung des Bebauungsplanes -<br />

und<br />

- Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB -<br />

Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 21.02.2018 in<br />

öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans Nr. 120 „Erweiterung Maria-<br />

Martha-Stift” in der Planfassung des Vorentwurfs vom<br />

23.01.2018 gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Stadtrat<br />

hat außerdem den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />

Nr. 120 „Erweiterung Maria-Martha-Stift“<br />

mit Begründung in der Fassung vom 23.01.2018 gebilligt<br />

und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />

bestimmt.<br />

Ziel und Zweck der Planung<br />

Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />

für die Erweiterung des bestehenden Altenund<br />

Pflegeheimes geschaffen werden. Dieses entspricht<br />

nicht mehr den Vorgaben des Bayerischen Pflege- und<br />

Wohnqualitätsgesetztes sowie den aktuellen Brandschutzbestimmungen.<br />

Der Westflügel ist für die erforderliche<br />

Neukonzeption auf Grund des differierenden<br />

Höhenniveaus zum Hauptbau nicht nutzbar und soll abgebrochen<br />

werden. Er wird entsprechend des Bayerischen<br />

Pflege- und Wohnqualitätsgesetztes, in der Geschossigkeit<br />

abgestimmt auf den Ostflügel und Zwischenbau, neu<br />

errichtet werden. Zum Gewährleisten einer barrierefreien<br />

horizontalen Erschließung auf allen Geschossen soll der<br />

Zwischenbau in Richtung Süden vom Erdgeschoss bis zum<br />

vierten Obergeschoss erweitert werden.<br />

Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />

Das Plangebiet befindet sich auf der Insel Lindau zwischen<br />

kleinem See und Zwanzigerstraße und umfasst die<br />

Flurstücke des Grundbuchs Lindau Nr. 621, 623 und 624<br />

mit den Gebäuden Zwanzigerstraße 20, 22 und 26.<br />

Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplans Nr. 120 “Erweiterung Maria-Martha-<br />

Stift” ist im unten aufgeführten Plan schwarz umrandet<br />

dargestellt.<br />

Geltungsbereich des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplanes, Fassung vom 23.01.2018, unmaßstäblich<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Der Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 23.01.<br />

2018 liegt in der Zeit von<br />

Mittwoch, den 18.04.2018 bis einschließlich<br />

Freitag, den 25.05.2018<br />

im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8,<br />

während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten<br />

sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30<br />

Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30<br />

Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung<br />

erläutert. Äußerungen können während der genannten<br />

Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Planunterlagen<br />

können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt<br />

Lindau (B), eingesehen werden.<br />

Amtsblatt Stadt Lindau<br />

(Bodensee)<br />

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung<br />

gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht<br />

gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2<br />

Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen<br />

verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden<br />

Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />

Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes<br />

zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht<br />

erforderlich.<br />

Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen<br />

verwiesen wird, stehen beim Stadtbauamt,<br />

Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der<br />

förmlichen Bür-gerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur<br />

Einsicht zur Verfügung.<br />

Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Auslegungsfrist<br />

zur Planung äußern.<br />

Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden<br />

sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen<br />

Bebauungsplan Nr. 120 “Erweiterung<br />

Maria-Martha-Stift” unberücksichtigt bleiben, sofern die<br />

Stadt Lindau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte<br />

kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />

des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 120 „Erweiterung<br />

Maria-Martha-Stift” nicht von Bedeutung ist (§<br />

3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />

Die Äußerungen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung<br />

werden vom Stadtbauamt überprüft und anschließend<br />

dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat<br />

entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung<br />

oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />

Zum Auftakt der öffentlichen Auslegung findet am<br />

Mittwoch, dem 18. April 2018 um 20.00 Uhr<br />

im Maria-Martha-Stift, im Andachtsraum im ersten Obergeschoss,<br />

Zwanzigerstraße 20 in Lindau,<br />

eine Veranstaltung statt, bei der die Inhalte des Bebauungsplanes<br />

von den beteiligten Fachplanern erläutert<br />

werden. Auch hier besteht Gelegenheit für Rückfragen<br />

und zur Äußerung im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />

nach § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a (3) Nr. 2 BauGB.<br />

Lindau (B), 21.03.2018<br />

STADT LINDAU (BODENSEE)<br />

gez. Dr. Gerhard Ecker<br />

Oberbürgermeister

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