07.04.2018 Lindauer Bürgerzeitung
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
4 7. April 2018 • BZ Ausgabe KW 14/18<br />
AMTSBLATT DER STADT LINDAU (B)<br />
Die Große Kreisstadt Lindau (B) liegt attraktiv im Dreiländereck Deutschland, Österreich und<br />
der Schweiz. Unsere Fremdenverkehrs- und Tagungsstadt besitzt einen hohen Freizeitwert und<br />
verfügt über ein sehr gut gegliedertes Schul- und Bildungsangebot.<br />
Sie möchten Teil unseres Teams werden, dann bewerben Sie sich als<br />
Gruppenleiter/in<br />
für das Sachgebiet „Straßenverkehr“ EG 8 TVöD<br />
Sachbearbeiter/in, stv. Abteilungsleiter/in<br />
für die Abteilung Öffentl. Sicherheit und Ordnung, EG 9b TVöD / BesGr. A9<br />
Sachbearbeiter/in Organisation und<br />
Zentrale Vergabestelle in Vollzeit, EG 9b TVöD / BesGr. A10<br />
Ausführliche Stellenanzeigen finden Sie auf unserer Homepage www.lindau.de/stadt<br />
unter der Rubrik „Bürger, Politik und Verwaltung/Stellenangebote“.<br />
Haben wir Ihr Interesse geweckt?<br />
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung an die unten stehende Adresse oder per E-Mail<br />
(Anhänge bitte ausschließlich im PDF-Format) an personal@lindau.de.<br />
Ende der Bewerbungsfrist ist der 20. April 2018<br />
Stadt Lindau (B), Personalabteilung,<br />
Bregenzer Str. 6, 88131 Lindau (B), Tel. 08382/918-108<br />
Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Bürgerfragestunde<br />
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindau (B) haben die<br />
Möglichkeit, in kommunalen Angelegenheiten Fragen an<br />
die Stadt zu richten mit dem Antrag, dass diese in öffentlicher<br />
Sitzung des Stadtrates beantwortet werden (Bürgerfragestunde).<br />
Die Fragen sollen kurz gefasst sein und<br />
müssen mindestens eine Woche vorher schriftlich beim<br />
Oberbürgermeister eingereicht werden.<br />
Die nächste Bürgerfragestunde findet in der Stadtratssitzung<br />
am 25. April 2018 statt.<br />
Wir bitten, die Fragen<br />
bis spätestens Mittwoch, 18. April 2018<br />
schriftlich beim Oberbürgermeister einzureichen.<br />
Ist der/die Fragesteller/in in der Sitzung nicht persönlich<br />
anwesend, stellt die Verwaltung die Antwort nur schriftlich<br />
zu (§ 33 Abs. 2 Satz 3 der Geschäftsordnung für den<br />
Stadtrat). In diesem Fall erfolgt keine Beantwortung in der<br />
Sitzung.<br />
Lindau (B), <strong>07.04.2018</strong><br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister<br />
Vorhabenbezogener Bebauungsplan<br />
Nr. 120<br />
„Erweiterung Maria-Martha-Stift”<br />
- Aufstellung des Bebauungsplanes -<br />
und<br />
- Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB -<br />
Der Stadtrat der Stadt Lindau (B) hat am 21.02.2018 in<br />
öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans Nr. 120 „Erweiterung Maria-<br />
Martha-Stift” in der Planfassung des Vorentwurfs vom<br />
23.01.2018 gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Der Stadtrat<br />
hat außerdem den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan<br />
Nr. 120 „Erweiterung Maria-Martha-Stift“<br />
mit Begründung in der Fassung vom 23.01.2018 gebilligt<br />
und für die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB<br />
bestimmt.<br />
Ziel und Zweck der Planung<br />
Durch die Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen<br />
für die Erweiterung des bestehenden Altenund<br />
Pflegeheimes geschaffen werden. Dieses entspricht<br />
nicht mehr den Vorgaben des Bayerischen Pflege- und<br />
Wohnqualitätsgesetztes sowie den aktuellen Brandschutzbestimmungen.<br />
Der Westflügel ist für die erforderliche<br />
Neukonzeption auf Grund des differierenden<br />
Höhenniveaus zum Hauptbau nicht nutzbar und soll abgebrochen<br />
werden. Er wird entsprechend des Bayerischen<br />
Pflege- und Wohnqualitätsgesetztes, in der Geschossigkeit<br />
abgestimmt auf den Ostflügel und Zwischenbau, neu<br />
errichtet werden. Zum Gewährleisten einer barrierefreien<br />
horizontalen Erschließung auf allen Geschossen soll der<br />
Zwischenbau in Richtung Süden vom Erdgeschoss bis zum<br />
vierten Obergeschoss erweitert werden.<br />
Räumliche Abgrenzung des Plangebietes<br />
Das Plangebiet befindet sich auf der Insel Lindau zwischen<br />
kleinem See und Zwanzigerstraße und umfasst die<br />
Flurstücke des Grundbuchs Lindau Nr. 621, 623 und 624<br />
mit den Gebäuden Zwanzigerstraße 20, 22 und 26.<br />
Der vorgesehene Geltungsbereich des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplans Nr. 120 “Erweiterung Maria-Martha-<br />
Stift” ist im unten aufgeführten Plan schwarz umrandet<br />
dargestellt.<br />
Geltungsbereich des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplanes, Fassung vom 23.01.2018, unmaßstäblich<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Der Bebauungsplanvorentwurf in der Fassung vom 23.01.<br />
2018 liegt in der Zeit von<br />
Mittwoch, den 18.04.2018 bis einschließlich<br />
Freitag, den 25.05.2018<br />
im Stadtbauamt der Stadt Lindau (B), Bregenzer Straße 8,<br />
während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Die Öffnungszeiten<br />
sind von Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 12.30<br />
Uhr und zusätzlich am Mittwoch von 14.00 Uhr bis 17.30<br />
Uhr sowie nach Vereinbarung. Auf Wunsch wird die Planung<br />
erläutert. Äußerungen können während der genannten<br />
Auslegungsfrist abgegeben werden. Die Planunterlagen<br />
können auch im Internet, auf der Homepage der Stadt<br />
Lindau (B), eingesehen werden.<br />
Amtsblatt Stadt Lindau<br />
(Bodensee)<br />
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung<br />
gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht<br />
gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2<br />
Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen<br />
verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden<br />
Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.<br />
Eine Umweltverträglichkeits-Prüfung im Sinne des Gesetzes<br />
zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht<br />
erforderlich.<br />
Die einschlägigen DIN-Normen, auf denen in den Festsetzungen<br />
verwiesen wird, stehen beim Stadtbauamt,<br />
Bregenzer Straße 8, 88131 Lindau (B), im Rahmen der<br />
förmlichen Bür-gerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur<br />
Einsicht zur Verfügung.<br />
Die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Auslegungsfrist<br />
zur Planung äußern.<br />
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden<br />
sind, können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen<br />
Bebauungsplan Nr. 120 “Erweiterung<br />
Maria-Martha-Stift” unberücksichtigt bleiben, sofern die<br />
Stadt Lindau deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte<br />
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit<br />
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 120 „Erweiterung<br />
Maria-Martha-Stift” nicht von Bedeutung ist (§<br />
3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, § 4a Abs. 6 BauGB).<br />
Die Äußerungen im Rahmen dieser öffentlichen Auslegung<br />
werden vom Stadtbauamt überprüft und anschließend<br />
dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Der Stadtrat<br />
entschließt hierbei, ob die Äußerung zu einer Änderung<br />
oder Ergänzung des Bebauungsplanes führt.<br />
Zum Auftakt der öffentlichen Auslegung findet am<br />
Mittwoch, dem 18. April 2018 um 20.00 Uhr<br />
im Maria-Martha-Stift, im Andachtsraum im ersten Obergeschoss,<br />
Zwanzigerstraße 20 in Lindau,<br />
eine Veranstaltung statt, bei der die Inhalte des Bebauungsplanes<br />
von den beteiligten Fachplanern erläutert<br />
werden. Auch hier besteht Gelegenheit für Rückfragen<br />
und zur Äußerung im Rahmen der öffentlichen Auslegung<br />
nach § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13a (3) Nr. 2 BauGB.<br />
Lindau (B), 21.03.2018<br />
STADT LINDAU (BODENSEE)<br />
gez. Dr. Gerhard Ecker<br />
Oberbürgermeister