AUSGABE 1 | 2018
DAS IN F O M A GAZIN F Ü R DIE W IENER VERSICHER UNGSA G ENTEN / INNE N
Cybercrime & Co: Karl Mahrer im Interview
25. Mai: DSGVO tritt in Kraft
SICHER
IM NETZ
H IER WOHN T
AUCH DIE
MIETER
VEREINIGUNG!!
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JETZT MITGLIED WERDEN.
ZUM STUDENTiNNENTARIF.
Alle Infos auf www.mietervereinigung.at oder unter: 050 195
GARANTIERT GUT BERATEN
UND GUT VERTRETEN
EDITORIAL
KARL WEISZ
ANDREAS GURGHIANU
04
INHALTSVERZEICHNIS
Alles rund um die IDD ................................................ 04
Neuer Supportpartner ................................................ 06
Unser Jahresabschluss .............................................. 08
Alles über die DSGV .................................................... 10
Interview mit Karl Mahrer .............................................. 12
Versichern für den Krankheitsfall.............................. 16
Handelsvertretergesetz Teil 3..................................... 18
08
LIEBE KOLLEGINNEN,
LIEBE KOLLEGEN.
Wir dürfen Sie hier herzlich
anläßlich der ersten Ausgabe 2018
der AgentNews begrüßen.
Spannend wie 2017 geendet hat, so ereignisreich
geht es 2018 weiter.
IDD wurde in den Herbst verschoben
und die Datenschutzgrundverordnung
nähert sich mit großen Schritten.
Wir als Standesvertretung werden Sie
per Mail sowie in unserem Heft auf
dem Laufenden halten und Sie mit allen
notwendigen Informationen versorgen.
Bitte nehmen Sie die Themen ernst
und richten Sie Ihren Betrieb nach den
gesetzlichen Vorgaben aus.
Ich darf Ihnen auch ein
„ Save the Date“ ans Herz legen.
Die Wiener Versicherungsagenten
werden sich zum Frühjahrsauftakt wieder
im Schweizerhaus treffen.
Eine Einladung dazu liegt diesem
Magazin bei. An dieser Stelle
möchte ich mich bei unseren
Unterstützern aus der Versicherungswirtschaft
und branchenfremden
Supportpartnern bedanken. Wichtige
Informationen und Rückblicke auf unsere
Infoveranstaltungen finden Sie unter
www.wienerversicherungsagenten.at
ICH WÜNSCHE IHNEN GUTE GESCHÄFTE
UND BLEIBEN SIE GESUND!
12
Karl Weisz
Obmann
Andreas Gurghianu
Geschäftsführer
IMPRESSUM:
Medieninhaber und Herausgeber: Wirtschaftskammer Wien – Sparte Handel, Landesgremium Wien der Versicherungsagenten, 1040 Wien,
Schwarzenbergplatz 14, Redaktion & Layout: Chapter2 Medien GmbH, Herstellungsort: Wien
AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 3
WEITERBILDUNG
MUSS SEIN
Weiterbildung ist nicht nur wichtig, sondern künftig auch
gesetzlich vorgeschrieben. Die gesetzliche Weiterbildungs -
verpflichtung (IDD) kommt! Was heißt das für Sie?
Die Umsetzungsverpflichtung
für die IDD= Insurance Distribution
Directive (Versicherungs-Vermittlerrichtlinie),
die ursprünglich mit 23.2.2018 festgesetzt
war, wurde, auf den 1.10.2018 verschoben.
Neben verschärftem Mindeststandard in
der Betreuung von Kunden und Wettbewerbsbedingung
für alle Vertriebskanäle
sieht die neue Versicherungs-Vermittlerrichtlinie
eine Weiterbildungsverpflichtung
von 15 Stundensätzen im Jahr vor.
Diese Weiterbildungsverpflichtung betrifft
alle beratenden Berufe im Finanzdienstleistungsbereich,
somit auch Versicherungsgesellschaften,
deren Angestellte
mit Vertriebsaufgaben und freie Versicherungsvermittler
– also jeder, der am Vertrieb
beteiligt oder verantwortlich ist. Die
Wohlverhaltensregel „Ehrlich, redlich und
professionell im Sinne des Kunden“ steht
dabei ganz klar im Vordergrund.
Somit sind Sie als VersicherungsagentIn
von der Weiterbildungsverpflichtung betroffen,
aber auch Ihre MitarbeiterInnen.
„Wir als Ihre Interessensgruppenvertreter,
insbesondere ich als Bildungsverantwortlicher
von Wien, sind somit aufgefordert
Ihnen bei der Umsetzung dieser
IDD-Richtlinien zu helfen und entsprechende
Weiterbildungsangebote anzubieten“,
erlärt Heinz Neumayer.
Eine Plattform am Markt, nämlich
„meine-weiterbildung.at“ wurde in Kooperation
mit dem Fachverband der Finanzdienstleister
in der WKÖ und des
Sachverständigen Mag. Oliver Lintner ins
Leben gerufen, um absolvierte Lehrund
Weiterbildungsveranstaltungen zu
„sammeln“, das individuelle SOLL/IST
für Lehrpläne zu ermitteln und die benötigten,
zukünftigen Seminare zu finden.
Seit dem offiziellen Start im Jänner 2017
wurden mehr als 3000 Teilnehmer erfasst,
1700 Veranstaltungen angelegt und über
80.000 Weiterbildungen zugeordnet.
Heinz Neumayer hat sich dazu mit Oliver
Lintner getroffen.
HEINZ NEUMAYER: Hallo Oliver, wie kam
es zur Gründung von meine-weiterbildung.
at?
OLIVER LINTNER: Die Finanzdienstleister
haben seit Herbst 2013 die Möglichkeit
freiwillig den „Standes- und Ausübungsregeln“
beizutreten. Die TeilnehmerInnen
verpflichten sich zur Einhaltung der Berufsrecht-
und regeln sowie einen Lehrplan,
der 60 Stunden Weiterbildung innerhalb
von drei Jahren vorgibt. Im Sommer
CHAPTER2, NEUMAYER, THINKSTOCK
4 | AUSGABE 1 | 2018 | AGENT NEWS
2016 sind wir im Bildungsausschuss der
Fachgruppe Wien zusammengesessen
und haben festgestellt, dass es unerwartet
schwierig für jeden einzelnen war die
Anzahl der absolvierten Stunden (nach
einzelnen Modulen) zu erfassen bzw. die
fehlenden Einheiten zu kennen. Das war
der Startschuss für meine-weiterbildung.
Heinz Neumayer
im
Gespräch
mit Oliver
Lintner von
der Plattform
meine-weiterbildung.at
HEINZ NEUMAYER: Was macht meine-weiterbildung.at?
OLIVER LINTNER: Die Plattform bringt
Gewerbetreibende, Veranstalter und Konzessionsträger
(Versicherungen, Banken,
Wertpapierfirmen, etc.) zusammen. Immer
mehr Veranstalter spielen automatisch
ihre Seminare, TeilnehmerInnen und
Bestätigungen ein, sodass ein Nutzer von
meine-weiterbildung regelmäßig die absolvierten
Veranstaltungen sieht und die
Diplome herunterladen kann.
HEINZ NEUMAYER: Gibt es für die Nutzer
Verpflichtungen oder Kosten?
OLIVER LINTNER: Die Plattform ist kostenlos
und ohne Verpflichtungen für die
Gewerbetreibenden. Die Registrierung
dauert weniger als eine Minute und jeder
Teilnehmer / jede Teilnehmerin kann sich
selber seine Lehrpläne auswählen bzw. zuordnen.
HEINZ NEUMAYER: Welchen Stellenwert
hat Weiterbildung heute?
OLIVER LINTNER: Weiterbildung hatte
schon immer einen hohen Stellenwert
für Versicherungsvermittler und Vermögensberater.
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen
(IDD, MiFID II, etc.)
konkretisieren das Bemühen um Weiterbildung
indem konkrete Stunden vorgeschrieben
werden. Selbst fleißige MarktteilnehmerInnen
müssen vermehrt auf
die Dokumentation ihrer Weiterbildung
achten und die relevanten bzw. geforderten
Stunden im Auge behalten.
HEINZ NEUMAYER: Was werden Versicherungsagenten
in Hinblick auf die IDD leisten
müssen?
OLIVER LINTNER: In der IDD (siehe Art.
2 Abs. 1 Nr. 1 IDD) sind 15 Stunden Weiterbildung
u.a. für alle Personen, die Beratung
oder Vorschläge zum Abschluss von
Versicherungsverträgen erbringen, vorgeschrieben.
Nach aktuellem Wissensstand
werden ab Oktober 2018 auch Versicherungsagenten
verpflichtet sein regelmäßig
IDD-Punkte bzw. -Stunden zu sammeln
und zu dokumentieren.
HEINZ NEUMAYER: Wie steht es um den
Datenschutz?
OLIVER LINTNER: Datenschutz steht an
erster Stelle und der Nutzer ist stets Herr
seiner Daten. Die Daten werden bei einem
nach DIN ISO/IEC 27001:2013 zertifizierten
Betreiber betrieben, der Zugriff ist
über Virtual Private Network (VPN) und
Secure Shell (SSH) gesichert, die Daten
werden alle verschlüsselt.
HEINZ NEUMAYER: Welche Empfehlung
hast du für uns Versicherungsagenten?
OLIVER LINTNER: Aus meiner Sicht sollte
sich jeder überlegen, ob er eine Plattform
nutzen möchte, um besuchte Veranstaltungen
einsehen bzw. erfassen zu können.
Es ist wichtig alle besuchten Veranstaltungen
griffbereit an einem Ort zur Verfügung
zu haben. In einem nächsten Schritt
könnte ein Lehrplan (zB Weiterbildungszertifikat)
ausgewählt und erfüllt werden.
HEINZ NEUMAYER: Vielen Dank Oliver
für die interessanten Informationen!
Die Wiener Versicherungsagenten nehmen
die Weiterbildung ihrer Mitglieder sehr
ernst und setzen auf Qualität.
Heinz Neumayer | Trainer
INFO
LIEBE KOLLEGINNEN
UND KOLLEGEN,
wir empfehlen Ihnen, Weiterbildungsdatenbanken
zu nutzen. Der
Fachausschuss „Aus- und Weiterbildung“
steht Ihnen unterstützend
zur Seite. Nicht alle Weiterbildungen
und Anbieter sind anerkannt.
Neue Veranstaltungen wurden
vom Aus- und Weiterbildungsausschuss
der Versicherungsagenten
auf ihre Anerkennung im Rahmen
der IDD-Vermittlerrichtlinie
geprüft und bestätigt (innerhalb
von zwei Tagen ab Beantragung).
Durch die Nutzung einer Plattform
haben Sie stets mit einem Klick
einen Überblick Ihrer aktuellen
Weiterbildungsdatenbank und
haben diese im Fall einer Prüfung
sofort zur Hand.
Über die genauen Vorgaben und
Inhalte Ihrer Weiterbildungsverpflichtung
halten wir Sie am
Laufenden, sobald die endgültigen
Entscheidungen darüber gefallen
sind.
Für Fragen steht Ihnen
Heinz Neumayer unter
versicherungsagenten@wkw.at
gerne zur Verfügung.
AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 5
ANSPRECHPARTNER FÜR
IHRE GESUNDHEIT
Mit der Apotheke im Stadioncenter hat die Fachgruppe der
Wiener Versicherungsagenten einen neuen Supportpartner der
Ihnen in Bezug auf Wohlbefinden kompetent zur Seite steht.
Gerade in unserer wirtschaftlich
schwierigen Zeit, in der
keiner seinen Arbeitsplatz unnötig
gefährden möchte, hat
Krankheit keinen Platz. Klingt gefährlich,
ist es auch! Immer mehr Menschen mit
Gesundheitsproblemen suchen immer
häufiger Rat in der Apotheke. So sind die
Pharmazeuten zum ersten Ansprechpartner
in Gesundheitsfragen geworden. Egal
ob Schnupfen, Husten, Heiserkeit oder
Nahrungsergänzungsmittel, der Apotheker
hat den richtigen Rat parat. In der
Apotheke gibt es viel mehr als nur Medikamente.
„Wir verstehen uns immer mehr
als Ansprechpartner für alle Fragen rund
um die Themen gesund bleiben, gesund
werden und wohlfühlen“, so Mag. Dr.
Alexander Hartl aus der Apotheke im Stadioncenter
im Gespräch mit den Agent-
News.
Gesunde Agenten
Gemeinsam mit seinem engagierten Team
wird er ab sofort auch für die Wiener
Versicherungsagenten kompetenter Ansprechpartner
rund ums Wohlfühlen sein.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren
Sie sich über verschiedene Gesundheitsthemen
und lassen Sie sich von den
erfahrenen Mitarbeitern Tipps zu Ihrer
Gesundheitsvorsorge geben. Das Team
der Apotheke im Stadioncenter freut sich
über Ihr Interesse und auf Ihr Kommen.
Sie erhalten bei Ihrem ersten Besuch
gleich Ihre personalisierte Kundenkarte.
Damit bekommen Sie exklusiv ein Willkommenspaket
und bei jedem Besuch
einen individuellen Tipp für Ihr persönliches
Wohlbefinden.
„Scheuen Sie nicht uns mit Ihren Anliegen
und Fragen rund um Ihre Gesundheit
und Wohlbefinden zu kontaktieren. Wir
beraten Sie gerne ausführlich und spezifisch“,
so Apotheker Alexander Hartl von
der Apotheke im Stadioncenter gegenüber
den AgentNews.
Obmann Karl Weisz,
mit Alexander Müllner
(l.) und Supportpartner
Apotheker
Alexander Hartl.
INFO
In der Apotheke im Stadion center erwartet Sie eine ausführ liche und
kompetente Beratung. Zubereitung arzneilicher und hauseigener
Spezialitäten. Von der individuellen Zubereitung und Anfertigung von
Cremen und anderen medizinischen Produkten über Blutdruck- /
Blutzuckermessen bis hin zu Nahrungsmittelergänzung und
Paulinas Kosmetikclub.
Apotheke im Stadioncenter, 2., Olympiaplatz 2
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8 bis 19 Uhr, Samstag 8 bis 18 Uhr
www.stadionapo.at
CHAPTER2, THINKSTOCK
6 | AUSGABE 1 | 2018 | AGENT NEWS
Aqua Lupus
Gas-, Wasser-, Heizungs-, Solar-,
Lüftungs- und Haustechnik
Thermen Service Pauschal 90.-
Thermenservice und Abgasmessung 130.-
mit inkludierter Wegzeit
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Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Ihr
Rat & Tat-Steuerberater, Kanzlei Jupiter
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01 / 278 12 95 sowie
office@jupiter.co.at
gern zur Verfügung.
www.jupiter.co.at
2017 SAGTE ADIEU
DIE WIENER VERSICHERUNGSAGENTEN SIND FLEISSIG WENN ES UM DIE ARBEIT GEHT UND EBEN-
SO FLEISSIG, WENN ES UM DAS NETZWERKEN GEHT. BEI IHNEN GIBT ES KEINE HALBEN SACHEN.
SO AUCH BEIM JAHRESAUSKLANG IM ANGKOR CLUB IN DER MILLENIUM CITY. MEHR ALS HUN-
DERT WIENER AGENTEN SIND DER EINLADUNG DES LANDESGREMIUMS GEFOLGT UND HABEN
DAS EREIGNISREICHE JAHR 2017 BEI INTERESSANTEN GESPRÄCHEN REVUE PASSIEREN LASSEN.
CHAPTER2,
8 | AUSGABE 1 | 2018 | AGENT NEWS
AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 9
DATENSCHUTZ
ALLES NEU
Mit 25.5.2018 treten neue Datenschutzbestimmungen
in Kraft. Vergessen sie nicht, sich rechtzeitig darauf
vorzubereiten. Wir informieren Sie gerne.
Unter „Datenverarbeitung“
versteht man das Ermitteln,
Erfassen, Speichern, Aufbewahren,
Ordnen, Vergleichen,
Vervielfältigen, Verknüpfen, Abfragen,
Benutzen, Sperren, Vernichten und dergleichen
von Daten.
Unternehmer, die Daten verarbeiten,
müssen überlegen:
• welche Daten
• von welchen Personengruppen und
• für welchen Zweck
verarbeitet werden sollen. Denn nach
den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
dürfen Daten nur für festgelegte
und eindeutige Zwecke ermittelt werden.
Auch darf die Datenverarbeitung
nicht ausufern. Das bedeutet konkret,
sie muss von den rechtlichen Befugnissen
des Unternehmers, das ist in erster
Linie die Gewerbeberechtigung, gedeckt
sein. Zum Beispiel dürfen Schneeräumer
all jene Kundendaten ermitteln, die sie
benötigen, damit im Winter eine rasche
und ordnungsgemäße Schneeräumung
möglich ist.
ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNG
Der Betroffene, dessen Daten ermittelt
werden, muss dazu seine Zustimmungserklärung
geben. Er muss genau wissen,
welche Daten für welche Zwecke verarbeitet
werden und muss sich durch
eine bewusst abgegebene Erklärung mit
der Verarbeitung einverstanden erklären.
Zum Beispiel: „Ich stimme zu, dass
folgende meiner persönlichen Daten,
wie z.B. Name, Adresse, etc. zum Zwecke
… verarbeitet werden“. Soll auch
eine Übermittlung von Daten an Dritte
von der Zustimmungserklärung (z.B.
Generalunternehmer gibt Aufträge zur
Schneeräumung an Subunternehmer
weiter) umfasst sein müssen zusätzlich
die zu übermittelnden Datenarten (z.B.
der Name und die Adresse), die Übermittlungsempfänger
(Schneeräumunternehmen
XY, Name, Adresse) sowie der
Übermittlungszweck
„Schneeräumung Saison 2017/2018“
konkret angeführt sein!
WICHTIG: Es muss auf die Möglichkeit,
die Zustimmung jederzeit zu widerru-
10 | AUSGABE 1 | 2018 | AGENT NEWS
AKTUELL
SICHERHEIT
IM NETZ
fen, hingewiesen werden! Ab 25.5.2018
sind Verzeichnisse über die Verarbeitung
von Daten zu führen.
Das Verzeichnis ist schriftlich zu führen,
es kann auch in einem elektronischen
Format (z.B. Excel Liste) geführt
werden. Es sind dann keine Meldungen
mehr an das Datenverarbeitungsregister
zu erstatten, auch eine DVR Nummer
wird dann nicht mehr benötigt. Sind
schon Datenverarbeitungen im DVR registriert,
können diese als Anhaltspunkt
für die Dokumentation dienen. Die
Datenschutzbehörde kann die Vorlage
der Verzeichnisse verlangen und die betreffenden
Datenverarbeitungsvorgänge
kontrollieren.
Betroffene haben das Recht Auskunft
z.B. über die Herkunft ihrer Daten, die
Speicherdauer etc. zu erhalten. Diese
Auskunft ist sofort, längstens aber innerhalb
eines Monats, schriftlich zu erteilen.
Weiters haben Betroffene das Recht, dass
ihre Daten wieder gelöscht werden. Daten
sind unter anderem dann zu löschen,
Der Betroffene,
dessen Daten
er mittelt werden,
muss dazu
seine Zustimmungs -
erklärung geben.
Er muss genau wissen,
welche Daten für
welche Zwecke
verarbeitet werden.
Wolf-Georg Schärf | Rechtsanwalt
wenn die personenbezogenen Daten für
die Zwecke, für die sie erhoben wurden,
nicht mehr notwendig sind oder der Betroffene
seine Einwilligung zur Datenverarbeitung
widerrufen hat. Dem Antrag
auf Löschung ist sofort, längstens
aber innerhalb eines Monats zu entsprechen.
Die betroffene Person ist anschließend
schriftlich von der Löschung ihrer
Daten zu verständigen.
Weiterführende Informationen speziell
für Versicherungsagenten: www.wko.at/
branchen/handel/versicherungsagenten/
start.html
TIPP
Der Schutz unserer Daten im
Netz und Analog wird immer
wichtiger. Daher wird auch der
korrekte Umgang mit unseren
Daten im Zuge
elekronischer Verarbeitung
immer penibler geregelt.
IT-SICHERHEIT IST HEUTE
FÜR JEDES UNTERNEHMEN
ÜBERLEBENSWICHTIG
Die Sicherheit der IT-Systeme,
aber auch die Kompetenz
im Umgang damit, ist
wesentlich für die moderne,
digitale Wirtschaft. Mit der
Aktion „it-safe.at“ bietet die
Bundessparte Information
und Consulting (BSIC) in
der WKO vor allem kleinen
und mittleren Unternehmen
(KMU) sowie Ein-Personen-Unternehmen
(EPU)
Hilfestellung.
Angeboten werden Präsentationen,
Videos, Leitfäden,
Checklisten, Links
und Online-Ratgeber zur
Cyber-Security sowie zum
Datenschutz. Dies bietet
Unternehmen wertvolle
Informationen und Unterstützung.
So lässt sich IT-Sicherheit
und der richtige Umgang
mit Daten im Unternehmen
sicherstellen:
• Online-Ratgeber it-safe
• Online-Ratgeber
Datensicherung
• EPU-Checkliste
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AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 11
IM DIENSTE DER
SICHERHEIT
Karl Mahrer, Abgeordneter zum Nationalrat und Polizeisprecher im
Gespräch zum Thema neue und alte Formen der Kriminalität und wie
Sie sich sowie Ihre Kunden bestmöglichst dagegen schützen können.
Karl Mahrer hat in über vier
Jahrzehnten Polizeidienst in
Wien die innere Sicherheit
aktiv mitgestaltet. Als Landespolizeivizepräsident
war er an allen
maßgeblichen Projekten in der Kriminalitätsbekämpfung
beteiligt. Als Abgeordneter
zum Nationalrat und neu gewählter
Sicherheitssprecher der ÖVP wird er
all seine Erfahrungen und Kompetenzen
für eine zukunftsorientierte Sicherheitspolitik
einbringen, die sich den neuen
Herausforderungen stellt und notwenige
Maßnahmen zügig umsetzt.
Von vielen Seiten wird betont, dass
Wien eine sichere Stadt ist. Jedoch nehmen
die Ängste der Menschen eher zu
als ab. Was kann die Politik auch aus
Ihrer Erfahrung als Sicherheitsexperte
– unternehmen, um das individuelle
Sicherheitsgefühl der Bürger zu verbessern?
In der Tat haben Maßnahmen in der Vergangenheit
bereits einen positiven Trend
bewirkt. Der Rückgang von Einbrüchen,
Diebstahl und Raubüberfällen und eine
steigende Aufklärungsrate sind durchaus
erfreuliche Entwicklungen. Dennoch
stehen wir vor einigen großen Herausforderungen.
Das Sicherheitsgefühl der Menschen orientiert
sich nicht an Kriminalitätsstatistiken,
dazu kommen noch negative Entwicklungen,
wie z.B. in den Bereichen
Cybercrime und Gewaltdelikten. Hier
müssen wir gegensteuern. Einerseits
mit sicherheitspolizeilichen Maßnahmen,
wie zum Beispiel einer verstärkten
Polizeipräsenz auf der Straße, aber auch
einer gut ausgestatteten Polizei, die mit
entsprechendem Expertenwissen und
modernen Mitteln auch neue Ausformungen
der Kriminalität wirksam entgegnen
kann.
Welche konkreten Maßnahmen haben
Sie im Sinn, um den Bürgern mehr Sicherheit
geben zu können?
Besonders wichtig ist mir die Einbindung
der Menschen „vor Ort“, denn Sicherheit
kann meines Erachtens nur gemeinsam
gestaltet werden.
Hier möchte ich ein konkretes Projekt
nennen, nämlich die Initiative Gemeinsam.Sicher,
die den Dialog zwischen
Polizei, den Menschen und Sicherheitspartnern
fördert. Meiner Erfahrung
nach, kann man oft mit unbürokratischen,
‚kleinen‘ Lösungen auf regionaler
Ebene viel bewirken und das Vertrauen
der Menschen in das Funktionieren der
staatlichen Systeme fördern. Darüber hinaus
ist Prävention ein wichtiges Thema
und ich kann nur allen Menschen raten,
sich damit auseinanderzusetzen, bevor
der Anlassfall eintritt.
Was raten Sie also unseren Unternehmern
und Kunden, wo kann man sich
informieren, wie kann man Vorkehrungen
treffen?
Je besser Sie über die Methoden bei Betrügereien
und Verbrechen Bescheid
wissen, desto schwieriger wird es für die
Täter. Nutzen Sie die doch die kostenlose
kriminalpolizeiliche Beratung, um zu erfahren,
wie Sie sich am wirkungsvollsten
absichern können. (siehe Infokasten).
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen und
Ihren Kunden, ein Eigentumsverzeichnis
anzulegen. Das gibt es in jeder Polizeiinspektion
oder auch als Download (siehe
Info).
12 | AUSGABE 1 | 2018 | AGENT NEWS
CHAPTER2,
„Wien ist definitiv eine sichere Stadt, aber wir stehen trotzdem
vor großen Herausforderungen. Negativen Entwicklungen
wie die Zunahme von Cybercrime und Gewaltdelikten können
wir nur gemeinsam als Gesellschaft des Hinsehens mit aktiven,
verantwortungsvollen Handeln begegnen.“
Karl Mahrer | Polizeisprecher
Und abschließend noch eine Frage zu
den von Ihnen angesprochenen neuen
Herausforderungen. Sind unsere Gesetze
ausreichend oder muss der Gesetzgeber
neue rechtliche Rahmenbedingungen
schaffen?
Um den Entwicklungen in unserem Land
und den erwähnten neuen Herausforderungen
wirklich sinnvoll begegnen zu
können bedarf es auch einer modernen
und zielgerichteten Gesetzgebung, daher
setze ich mich massiv für eine wichtige
Gesetzesinitiative, nämlich das neue
Sicherheitspaket ein. Damit wird zum
Beispiel eine Überwachung der internetbasierten
Kommunikation (z.B. WhatsApp,
Skype) bei begründetem Verdacht
ermöglicht und vor allem im Bereich der
Bandenkriminalitätsbekämpfung und
der Terrorismusbekämpfung einiges ermöglicht,
um strafbare Handlungen zu
verhindern und die Aufklärungsquoten
zu heben. Eines ist offenkundig: Die
Kommunikation über WhatsApp steigt
und die Kommunikation über Telefon
und SMS geht zurück, daher ist es dringend
notwendig, die Möglichkeiten einer
Überwachung der internetbasierten
Kommunikation gleichzustellen. Ich betone
noch einmal „bei begründetem Verdacht“!
Dafür und für viele andere notwendige
Maßnahmen werde ich mich
als Parlamentarier stark machen, denn
mir liegt die Sicherheit der Österreicherinnen
und Österreicher besonders am
Herzen.
INFO
KRIMINALPOLIZEILICHER
BERATUNGSDIENST FÜR WIEN
1070 Wien, Andreasgasse 4
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 10–18 Uhr
Jeden 1. Samstag im
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AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 13
URLAUB VOM ALLTAG.
Entfliehen Sie dem Alltag in Wiens einzigem Hotel direkt an der Donau
und lassen Sie sich auf der sonnigen Terrasse der Waterfront Kitchen
kulinarisch verwöhnen.
In den Sommermonaten wird die Terrasse zum Paradies für Liebhaber von Grill
und Smoker Spezialitäten. Ab 21. Juli werden die Wochenenden mit dem
Smokin’ Friday begonnen und Sonntags kann beim Grill & Chill BBQ Brunch
ausgiebig geschlemmt und entspannt werden.
Bis dahin bietet der sonntägliche Fish Brunch reloaded ein reichhaltiges Büffet
mit heimischen und internationalen Spezialitäten aus Fluss und Meer, California
Rolls, Austernbar, Lachsforelle, Rinder Hochrippe von der Tranchierstation
und vielem mehr.
Keep Calm
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Hier ist der richtige Platz um bei einem Cocktail den Tag ausklingen zu lassen.
Genießen Sie dazu österreichische Spezialitäten aus den Genussregionen und
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WACHSTUMSSPARTE
KRANKENVERSICHERUNG
Dalibor Miceski, Verkaufsleiter der Wiener Städtischen
Maklerdirektion, im Interview mit den AgentNews über
das Wachstum der Krankenversicherung.
Die Krankenversicherung ist
laut FMA-Zahlen zuletzt am
stärksten gewachsen. Wo sehen
Sie die Gründe?
Die Diskussion rund um längere Wartezeiten
bei Kassenärzten und Spitalsambulanzen,
rückläufige Zahlen bei Kassenärzten,
Gangbetten und die insgesamt steigenden
Ausgaben im Gesundheitswesen sensibilisieren
Kundinnen und Kunden. Die
Gesundheitsvorsorge tritt immer mehr in
den Mittelpunkt und man setzt sich bewusst
mit dem Thema auseinander. Die
private Krankenversicherung ist daher
generell weiterhin ein Wachstumsmarkt -
der Trend zur privaten Zusatzversicherung
hält an.
Österreich hat ein gutes Gesundheitswesen,
braucht man da noch zusätzlich eine
private Krankenversicherung?
Immer mehr Kundinnen und Kunden erfüllen
sich der Wunsch nach individueller
Behandlung und optimierten Terminen
und schätzen den Zugang zum Wahlarztnetz.
Immer mehr Ärzte entscheiden sich
mittlerweile für eine Wahlarztpraxis und
streben keinen Kassenvertrag mehr an.
(Privat)patienten sind immer besser über
Behandlungsoptionen informiert und
wollen selbst (mit)bestimmen. Hier bemerken
wir einen Trend zur individuell
Alexander Müllner im Gespräch mit Dalibor Miceski (links).
besten Behandlung und den Wunsch, dass
diese nicht durch den Kostenrahmen des
staatlichen Gesundheitswesens beschränkt
ist. Vor allem wünschen sich die Patienten,
dass der Arzt sich Zeit nimmt. Grundsätzlich
sind die KV-Produkte der Wiener
Städtischen eine sehr gute Ergänzung und
werden immer wichtiger. Wir decken damit
die Lücken im Sozialversicherungsnetz
ab, zB für Sehbehelfe, Medikamente und
Zahnleistungen, aber auch bei Homöopathie
und Akupunktur, um auch Beispiele
aus der Komplementärmedizin zu nennen.
Wie entwickelt sich die Sparte bei der
Wiener Städtischen?
Die Wiener Städtische verzeichnet konstante
Zuwächse. In Wien ist die Nachfrage
nach ambulanten Versicherungen in den
letzten Jahren gestiegen, auch Sonderklassedeckungen
werden weiterhin nachgefragt.
Hier kommt es einerseits auf den
persönlichen Bedarf an, andererseits verlagern
sich auch Behandlungen aus dem
stationären Bereich in Arztpraxen und
Ambulanzen.
Konsumentenvereinigungen empfehlen
vor Abschluss einer PVK mehrere Angebote
einzuholen. Wer kann den Konsumenten
am besten dabei unterstützen?
Langfristige und auch hochpreisige Produkte
können nachhaltig nur mit guter
und individueller Beratung verkauft werden.
Bei der Erfassung der Bedürfnisse des
Kunden und der Abstimmung auf dessen
Budget ist ein kompetenter Vermittler sehr
wichtig. Eine spätere Vertragsänderung ist
nach einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes
des Kunden nicht mehr
oder nicht mehr zur Normalprämie möglich.
Daher hat der Berater oder Makler
eine wichtige Vertrauensstellung.
Die Wiener Städtische macht immer wieder
mit innovativen Services von sich reden.
Was bieten Sie hier im Gesundheitsbereich?
Praktische Online-Services machen es
leicht: Privatarzt-Kunden können via Online-Formular
Apothekenrechnungen,
16 | AUSGABE 1 | 2018 | AGENT NEWS
Unser Ziel ist es, unsere Partner mit unseren Produkten und
unserem Vertriebsservice so zu unterstützen, dass sie perfekt
für ihre Vermittlertätigkeit gerüstet sind und erfolgreich
Geschäfte machen können. Ausbildung, Argumente,
Vertriebsansätze und Marketing spielen hier eine große Rolle.
Wir laden auch neue Vermittler ein, uns zu testen.
Dalibor Miceski | Wiener Städtische
Arzt honorare und andere Rechnungen
von medizinischen Behandlungen hochladen
und einreichen. Ebenso können Krankengeld-,
Taggeld- sowie Zahnkosten-Formulare
ohne großen Aufwand online
eingereicht werden. Die Gesundheits-Videoserie
informiert regelmäßig jeden ersten
Dienstag im Monat mit „Mehr Leben“
aktuell rund um das Thema Gesundheit.
Weiters bieten wir unseren Vertriebspartnerinnen
und Vertriebspartner laufend
interessante Schulungs-maßnahmen und
Workshops zu dieser Sparte an. Nicht nur
in fachlicher Hinsicht. Vergangenes Jahr
z.B. haben wir für unsere Vermittler Führungen
in Privatkliniken organisiert mit
spannenden Vorträgen von Mediziner, die
aus ihrer Sicht die Notwendigkeit einer privaten
Vorsorge berichten.
INFO
Wer denkt schon gerne an einen Krankenhaus-Aufenthalt? Die private
Krankenversicherung MEDplus bei der Wiener Städtischen ist eine gute
Vorsorge. So wählen Sie zum Beispiel die Ärztin/den Arzt Ihres Vertrauens.
Sie entscheiden, welche Klinik Sie bevorzugen – ob regional, in Österreich oder
in ganz Europa. Und weil so ein Tag im Krankenbett oftmals ganz schön lang
sein kann, bietet Ihr Zimmer auch mehr Komfort. Und ganz wichtig für Ihre
Genesung: Mit Besuch, wann immer Sie gerne Gäste empfangen möchten
BASIC FLEX: Besonders günstige Einstiegsmöglichkeit mit
bundeslandabhängigem Selbstbehalt.
CLASSIC FIX: Sonderklasse mit österreichweit einheitlichem Selbstbehalt.
PREMIUM: Unserer Top-Variante ganz ohne Selbstbehalt.
Zusätzlich bieten wir Ihnen in allen drei Varianten alle zwei Jahre
einen Gesundheits-Check zur Vorsorge.
AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 17
THINKSTOCK
AUSGLEICHSANSPRUCH
HANDELSVERTRETER(3)
Die erste der drei Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Handelsvertretergesetz
war bereits Gegenstand der letzten Abhandlung
in den Agentnews. Hier folgt der dritte Teil der Serie.
In dieser Ausgabe widmen wir uns
der zweiten Voraussetzung des § 24
Abs. 1 Handelsvertretergesetz, nämlich
der Zif. 2. Diese normiert, dass
sich für den Unternehmer aus dem überlassenen
Kundenstock ein über das Vertragsverhältnis
hinaus zu erwartender,
erheblicher Vorteil ergeben muss, damit
es zu einem Ausgleichsanspruch kommt.
Was zur Erfüllung dieser Voraussetzungen
gegeben sein muss bzw. zu beachten
ist wird im Folgenden dargelegt.
Aus der Anspruchsvoraussetzung, dass
dem Unternehmer auch nach der Beendigung
des Handelsvertreterverhältnisses
„erhebliche Vorteile“ erwachsen
müssen, folgt, dass mit den neu zugeführten
Kunden eine Geschäftsverbindung
entstanden sein muss, wobei
Geschäftsverbindung die Aussicht auf
weitere Geschäftsabschlüsse innerhalb
eines überschaubaren Zeitraums bedeutet
. Bei dieser Prognose sind einerseits
die Umstände des Einzelfalles zu beachten
und andererseits die branchenüblichen
Nachbestellungsintervalle. Bei
langlebigen Wirtschaftsgütern wird daher
auf eine längere Nachbestellungsfrist
abzustellen sein, als bei Konsumgütern
des täglichen Bedarfs.
Aus den in § 24 Abs 1 Z 2 HVertrG gebrauchten
Worten „erzielen kann“ ergibt
sich, dass es nicht nur auf tatsächlich erzielte,
sondern auch auf potentiell erzielbare
Vorteile des Unternehmers aus den
vom Handelsvertreter akquirierten oder
erweiterten Geschäftsverbindungen ankommt.
Zu beachten ist, dass das Gesetz betreffend
der zu erwartenden Vorteile auch
eine qualitative Bedingung bzw. Voraussetzung
normiert. Die dem Unternehmer
nach Auflösung des Vertragsverhältnisses
verbleibenden Vorteile
müssen erheblich sein; die mit den neuen
Stammkunden und ebenso mit den
intensivierten Altkunden zu erwartenden
Geschäfte müssen daher auch einen
gewissen Umfang und eine gewisse Beständigkeit
aufweisen.
Diese Erheblichkeit bemißt sich nach
objektiven und absoluten Kriterien - insbesondere
nach der Zahl der im Unternehmen
verbleibenden Neukunden und
der absoluten Höhe des zu erwartenden
Umsatzes. Die vom Unternehmer zu tätigenden
Aufwendungen um die Vorteile
zu erhalten stehen einem Ausgleichsanspruch
in keinster Weise entgegen und
finden in diesem Zusammenhang daher
auch keine Anrechnung.
Strategische Änderung
Dem Unternehmer bleibt es aber unbenommen,
seine Geschäftstätigkeit strategischen
Änderungen zu unterziehen.
Allfällige Misserfolge von Neuausrichtungen
nach Vertragsbeendigung können
aber nicht automatisch zu Lasten des
Ausgleichsanspruchs des Handelsvertreters
gehen; ob sie bei der Ausmittlung
des Ausgleichsanspruchs eine Rolle spielen,
hängt von den Umständen des Einzelfalls
ab . Dieses Entscheidungsrecht
des Unternehmers - die Nutzung der
aufgebauten Geschäftsbeziehungen aus
wirtschaftlich vertretbaren Gründen abzulehnen
- kann dazu führen, dass damit
der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters
zum Erlöschen gebracht wird.
Erfolgt dieser Verzicht aus reiner Willkür
oder sogar mißbräuchlich nur zum
Zweck der Minderung oder Vermeidung
des Ausgleichsanspruches, behält
der Handelsvertreter natürlich seinen
Ausgleichsanspruch, da eine derartige
Rechtsausübung als schikanös und damit
als sittenwidrig zu qualifizieren ist.
Keine über das Vertragsverhältnis hinaus
bestehende Vorteile für den Unternehmer
liegen tatsächlich dann vor, wenn
er zum Zeitpunkt der Beendigung des
Handelsvertreterverhältnisses gar keine
vernünftige Möglichkeit mehr hat, die
von ihm bisher vertriebenen Waren zu
beschaffen, etwa weil die Geschäftstätigkeit
schon Monate vorher eingestellt und
offene Aufträge an ein anderes Unternehmen
verkauft wurden . Hier würde
der Ausgleichsanspruch trotz des Vorliegens
der verbleibenden Vorteile ersatzlos
erlöschen. Ebenso verhält es sich
bei einer Betriebseinstellung oder einer
Betriebseinschränkung; hier mangelt es
betreffend des Ausgleichsanspruches an
den, zu erwartenden Vorteilen aus den
vermittelten Geschäftsbeziehungen. Der
Ausgleichsanspruch erlischt aber dann
nicht, wenn dem Unternehmer Stilllegungsprämie
zufliessen oder wenn die
Betriebsorganisation ohne unternehmenspolitisch
gerechtfertigten Grund
INFO
AUSGLEICHSANSPRÜCHE FÜR
DIE HANDELSVERTRETER
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
gebührt dem Handelsvertreter
sobald er gewisse
dienstliche Kriterien erfüllt ein
angemessener Ausgleichsanspruch.
Der Ausgleichsanspruch
erlischt, wenn er dem Unternehmer
nicht innerhalb eines Jahres
nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
mitgeteilt hat, dass
er seine Rechte geltend macht.
AGENT NEWS | 2018 | AUSGABE 1 | 19
geändert wurde . Hierin würde wieder
eine schikanöse und damit sittenwidrige
Rechtsausübung liegen, welche keinen
Entfall des Ausgleichsanspruches zur
Konsequenz haben kann.
Nun gilt es zu erörtern, welcher Natur
die Vorteile sein müssen bzw. können,
welche der Unternehmer aus den aufgebauten
Geschäftsbeziehungen über das
Vertragsverhältnis hinaus zieht bzw. ziehen
können muss. Ohne das es für den
Ausgleichsanspruch schädlich ist können
diese durchaus anderer Natur sein,
als während dem aufrechten Vertragsverhältnis.
Wolf-Georg Schärf | Rechtsanwalt
Einbringung Kundenstock
Nach der derzeit geltenden Rechtssprechung
ist beispielsweise der vollständige
Entfall einer Ausgleichszahlung bei einer
Reorganisation des Händlernetzes durch
die Importeurin unter dem Gesichtspunkt
des § 879 (Sittenwidrigkeit) unzulässig
. Werden beispielsweise die vom
Handelsvertreter aufgebauten Geschäftsverbindungen
nunmehr durch Vertragshändler
beliefert, so verbleibt dennoch
ein Vorteil aus eben diesen Geschäftsverbindungen
beim Unternehmer, auch
wenn diese nur mittelbar sind.
Ebensowenig wirkt sich eine Änderung
der Rechtsform auf den Ausgleichsanspruch
des Handelsvertreters aus, dies
beispielsweise, wenn der vormals als
Einzelunternehmer tätige Unternehmer
eine juristische Person gründet und in
diese den aufgebauten Kundenstock in
Form einer Sacheinlage einbringt. Auch
eine Veräusserung oder Verpachtung des
Betriebes ändert nichts am Bestehen des
Ausgleichsanspruches gegenüber dem
Unternehmer. In beiden Fällen zieht
der Unternehmer einen Vorteil aus den
übertragenen Geschäftsverbindungen
- beim ersten Beispiel: die Zuwendung
von (mehr) Gesellschaftsrechten; beim
zweiten Beispiel: einen erhöhten Erlös
aus der Veräusserung / Verpachtung.
Erfolgreiches Abwerben
Eine konkurrierende Tätigkeit des Handelsvertreters
nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses kann sich auf den
zustehenden Ausgleichsanspruch problematisch
auswirken. Auch wenn hierdurch
der Ausgleichsanspruch nicht dem
Grunde nach betroffen ist, so kann durch
ein gezieltes und erfolgreiches Abwerben
von vormals vermittelten Kunden
die Situation entstehen, dass tatsächlich
kein Kundenstock überlassen wird, aus
dem künftig erhebliche Vorteile gezogen
werden können; jedenfalls vermindern
sich hierdurch die zu erwartenden, erheblichen
Vorteile und kann sich dies
im Rahmen einer abschliessenden Billigkeitsabwägung
negativ auf den Ausgleichsanspruch
des Handelsvertreters
aus wirken.
Bei Beurteilung Ihres Ausgleichsanspruches
sind daher vermeintliche Betriebseinschränkungen
und Umstrukturierun-
gen kritisch zu bewerten, da sie zumeist
keine Auswirkung auf den Ausgleichsanspruch
an sich haben; dies schon gar
nicht wenn sie nur dazu dienen sollen
diesen zu vermindern oder gar vollständig
zum Erlöschen zu Bringen. Bei
Aufnahme eine neuen Tätigkeit sollten
Sie beachten, dass das erfolgreiche Abwerben
von vormals vermittelten bzw.
ausgebauten Kunden dem Ausgleichsanspruch
schaden könnte, vor allem wenn
sie im selben Geschäftsfeld wie zuvor
einer Vermittlungstätigkeit im Sinne des
Handelsvertretergesetzes nachgehen.
Dies kann aber nicht soweit gehen, dass
sie ihrer angestammten Tätigkeit nicht
mehr nachgehen können, da dies einem
Berufsverbot gleichkommen würde,
welches das Handelsvertretergesetz ausschliesst.
THINKSTOCK, CHAPTER2
Zu beachten ist, dass das Gesetz
betreffend der zu erwartenden
Vorteile für die Handelsvertreter
auch eine qualitative Bedingung
bzw. Voraussetzung normiert.
Karl Weisz | Obmann
DIE SMARTE
LÖSUNG
DAS LANDESGREMIUM WIEN DER
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GREMINALOBMANN
• Jahrgang 1973
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1994
• Funktionär seit 2000
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die optimale Vertretung der Mitglieder/Kollegen
BERNHARD PROKES
• Jahrgang 1990
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010
• Funktionär seit 2015
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Junge
Versicherungsagenten“
HEINZ NEUMAYER
• Jahrgang 1966
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1988
• Funktionär seit 2010
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses
„Aus- und Weiterbildung“
ROBERT FLETSCHBERGER
• Jahrgang 1979
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000
• Funktionär in Wien seit 2010
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses „Recht“
HELMUT PURKER
• Jahrgang 1961
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 1981
• Funktionär seit 2000
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Obmann-Stv., Koordination der Ausschüsse und Unterstützung
der Supportpartner
ALEXANDER MÜLLNER
• Jahrgang 1975
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2000
• Funktionär seit 2010
MEINE AUFGABE IM GREMIUM:
Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses
„Öffentlichkeitsarbeit““
MANUEL PUDSCHEDL
• Jahrgang 1988
• erfolgreich aktiv seit dem Jahr 2010
• Funktionär seit 2015
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Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses
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