IN DIESEM HEFT - Kölner Anwaltverein e.V. - Deutscher Anwaltverein
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AUSGABE 2<br />
Mai 2011<br />
<strong>IN</strong> <strong>DIESEM</strong> <strong>HEFT</strong><br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />
UND ORDENTLICHE<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />
DES KAV AM 06. JULI 2011<br />
KURIERDIENST<br />
VON GUMMERSBACH ÜBER<br />
KÖLN BIS AACHEN
02204 / 98 92 0<br />
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Besuchen Sie unseren Messestand<br />
beim <strong>Kölner</strong> Anwaltstag<br />
am 6. Juli 2011
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
„überwinden Sie mit uns in diesem Jahr<br />
Grenzen und kommen Sie nach Strasbourg!“<br />
Mit diesen Worten lädt der Präsident des<br />
Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, Herr Prof. Dr. Ewer<br />
uns alle zum DEUTSCHEN ANWALTSTAG<br />
nach Strasbourg ein. Dieser Einladung an<br />
Sie möchte ich mich anschließen und Sie<br />
ermuntern, Teilnehmer eines Deutschen<br />
Anwaltstags zu sein, der erstmals im europäischen<br />
Ausland stattfi ndet, noch dazu in<br />
einer Stadt, die für Deutsche und Franzosen<br />
Sinnbild einer sehr wechselvollen Geschichte<br />
ist. Das diesjährige Leitthema ist<br />
„Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“,<br />
sicherlich ein Thema, das zunehmend<br />
an Bedeutung gewinnt. Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />
widmet sich bereits seit dem Jahr<br />
2008 als erster und bisher einziger örtlicher<br />
<strong>Anwaltverein</strong> während eines mehrtägigen<br />
Symposiums Themen zum internationalen<br />
Rechtsverkehr. Das diesjährige<br />
EUROPÄISCHE ANWALTSFORUM wird am<br />
17.11.2011 und 18.11.2011 durchgeführt<br />
werden. Unsere Themen sind Europäisches<br />
Verfahrensrecht, Internationales Immobilienrecht,<br />
Internationales Insolvenzrecht, Durchsetzung<br />
von Vollstreckungstiteln im Familienrecht<br />
in Europa, Internationales Kartellrecht<br />
und Internationales Urheberrecht.<br />
Vielleicht gibt uns Strasbourg weitere Anregungen,<br />
die wir für unsere Tagung umsetzen<br />
können.<br />
Der Besuch des Deutschen Anwaltstags<br />
sollte aber auch im Lichte des wieder<br />
höchst aktuellen und brisanten Themas der<br />
Richtlinie zur Protokollierung von Nutzerspuren,<br />
der sogenannten VORRATSDATEN-<br />
SPEICHERUNG, „ein Muss“ sein. Diese<br />
Richtlinie stellt nach Einschätzung des<br />
EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx<br />
das „am meisten in die Privatsphäre<br />
eingreifende Instrument, das jemals von<br />
der EU im Hinblick auf Umfang und Anzahl<br />
der Menschen, die davon betroffen<br />
werden, angenommen wurde“. Verehrte<br />
Kolleginnen und Kollegen, wir stehen vor<br />
einem Paradigmenwechsel! Bisher galt<br />
die Unschuldsvermutung und diese gilt es<br />
nach dem Berufsverständnis aller Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte ohne jede<br />
Einschränkung zu bewahren. Ich verkenne<br />
nicht, dass Bürgerinnen und Bürger ein<br />
Recht auf Schutz vor Schwerstkriminalität<br />
haben; dennoch muss zur Wahrung der<br />
verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit<br />
die vorsorgliche, anlasslose Speicherung<br />
der Telekommunikationsverkehrsdaten die<br />
absolute Ausnahme bleiben! Dass die Freiheitswahrnehmung<br />
der Bürgerinnen und<br />
Bürger nicht total erfasst und registriert<br />
werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen<br />
Identität Deutschlands, für deren<br />
Wahrnehmung sich die Verantwortlichen,<br />
somit auch wir, in europäischen und internationalen<br />
Zusammenhängen einsetzen<br />
müssen. Gelegenheit hierzu haben Sie in<br />
Strasbourg, denn die Schwerpunktveranstaltungen<br />
am Freitag widmen sich dem<br />
Thema des Grundrechtsschutzes in Europa<br />
mit all seinen Facetten.<br />
Sehr herzlich einladen möchte ich Sie dar-<br />
Editorial<br />
über hinaus zur Mitgliederversammlung am<br />
06. Juli 2011, zum Sommerempfang am 22.<br />
Juli 2011 sowie zum festlichen Höhepunkt<br />
und Abschluss des Europaforums, dem diesjährigen<br />
Juristenfest, der GALA KÖLNER<br />
JURISTEN am 18. November 2011 in die<br />
Wolkenburg. Eine Arbeitsgruppe im Vorstand<br />
hat ein hervorragendes Programm<br />
erarbeitet, auf das Sie neugierig sein dürfen.<br />
Ich verspreche Ihnen - es wird wieder festlich!<br />
Verehrte liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />
bereichern Sie das Fest durch Ihre Anwesenheit<br />
und machen Sie es zu einer rauschenden<br />
Ballnacht.<br />
In der Hoffnung und der Erwartung, Sie<br />
möglichst zu jeder Veranstaltung begrüßen<br />
zu dürfen, verbleibe ich<br />
mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />
stets Ihre<br />
RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />
Vorsitzende<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 3
4<br />
Inhalt<br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG AM MITTWOCH, DEM 06.07.2011,<br />
PULLMAN COLOGNE HOTEL<br />
S. 8 ZUKUNFTS-TECHNOLOGIEN: KANZLEIOPTIMIERUNG DURCH DEN E-WORKFLOW<br />
S. 8 FAMILIENRECHT UND ANWALTLICHE KANZLEIORGANISATION –<br />
OPTIMIERUNG DER ARBEITSABLÄUFE <strong>IN</strong> KANZLEIEN<br />
UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES NEUEN FAMFG<br />
S. 8 ARBEITSRECHT UND RVG – GEBÜHRENBERECHNUNG UNTER<br />
BEACHTUNG DER ARBEITSRECHTLICHEN BESONDERHEITEN SOWIE<br />
DER STREITWERTPROBLEMATIK<br />
S. 8 RECHTSFRAGEN BEI DER GESTALTUNG VON ZIELVERE<strong>IN</strong>BARUNGEN:<br />
ARBEITSVERTRAGSKLAUSELN, BETEILIGUNG DES BETRIEBSRATES, DURCHFÜHRUNG<br />
S. 9 JURISTISCHE ONL<strong>IN</strong>EDATENBANKEN IM ÜBERBLICK<br />
S. 9 SOUVERÄN IM <strong>IN</strong>TERNET – WARUM KANZLEIEN E<strong>IN</strong>E WEBSITE BRAUCHEN<br />
S. 9 FAMILIENRECHT UND RVG – GEBÜHRENBERECHNUNG UNTER BEACHTUNG<br />
DER FAMILIENRECHTLICHEN BESONDERHEITEN<br />
S. 9 OPTIMIZED PR<strong>IN</strong>T SERVICES<br />
S. 10 DER KAV STELLT SICH VOR<br />
S. 10 FACHAUSSTELLUNG<br />
MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />
S. 12 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES KAV<br />
AM MITTWOCH, DEM 06.07.2011, PULLMAN COLOGNE HOTEL<br />
KAV-SEM<strong>IN</strong>ARE<br />
S. 16 ÜBERSICHT<br />
S. 18 NEUE SEM<strong>IN</strong>ARE<br />
S. 27 FACHANWALTSLEHRGANG ERBRECHT 2011-2012 DES KAV<br />
DIE AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE <strong>IN</strong>FORMIEREN<br />
S. 27 DER <strong>IN</strong>SOLVENZRECHTSAUSSCHUSS <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 28 DER AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 28 DER AUSSCHUSS KANZLEIMANAGEMENT <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 30 DER AUSSCHUSS RVG <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
IMPRESSUM<br />
EDITORIAL<br />
REVERS SEM<strong>IN</strong>ARE<br />
REVERS FACHANWALTSLEHRGANG ERBRECHT<br />
REVERS 4. KOELNER ANWALTSTAG<br />
ANNONCEN & ANZEIGEN<br />
REVERS MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />
REVERS SOMMEREMPFANG<br />
SEITE 5<br />
SEITE 3<br />
SEITE 41<br />
SEITE 42<br />
SEITE 43<br />
SEITE 44<br />
SEITE 45<br />
SEITE 45
VERANSTALTUNGEN UND TERM<strong>IN</strong>E<br />
S. 31 SOMMEREMPFANG DER SOZIALRECHTLER/-<strong>IN</strong>NEN<br />
IM KÖLNER SOZIALGERICHT AM 08.06.2011<br />
S. 31 SOMMEREMPFANG DES KAV AM 22.07.2011<br />
S. 31 AUSBILDUNGSGALA SOMMER 2011 AM 22.07.2011 –<br />
DIE FESTLICHE GALA <strong>IN</strong> DER WOLKENBURG<br />
S. 31 GALA KÖLNER JURISTEN AM 18.11.2011 <strong>IN</strong> DER WOLKENBURG<br />
S. 31 R<strong>IN</strong>GVORLESUNG „E<strong>IN</strong>FÜHRUNG <strong>IN</strong> DEN ANWALTSBERUF“<br />
S. 32 WICHTIGE TERM<strong>IN</strong>E 2011<br />
PERSONEN<br />
S. 32 50-JÄHRIGES BERUFSJUBILÄUM VON FRAU MARLIES KRÜCKEBERG,<br />
KANZLEI KOCH & BÖRSCH<br />
S. 32 ULF-THOMAS BENDER NEUER VIZEPRÄSIDENT<br />
DES OBERLANDESGERICHTS KÖLN<br />
KAV <strong>IN</strong>TERN<br />
S. 32 KURIERDIENST VON GUMMERSBACH ÜBER KÖLN BIS AACHEN –<br />
ERWEITERUNG DES LEISTUNGSANGEBOTES UND ANPASSUNG<br />
DER MONATLICHEN NUTZUNGSGEBÜHR<br />
S. 33 AUSBILDUNG<br />
S. 36 HERZLICH WILLKOMMEN IM KAV<br />
WISSENWERTES<br />
S. 36 DAS AMTSGERICHT KÖLN <strong>IN</strong>FORMIERT<br />
S. 37 ROBENPFLICHT IM EUROPÄISCHEN AUSLAND<br />
S. 38 DIE WEB-JURISTEN KOMMEN<br />
S. 40 NEUES VOM DAV<br />
S. 40 NEUES VON KÖLNER AUTOREN<br />
Impressum:<br />
Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />
Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />
Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />
Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />
E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />
Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />
Layout & Design, Fotografi e: GED Artworks GmbH, Köln<br />
Druck: Hans Soldan GmbH<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 5
6<br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />
Wir freuen uns, Sie zum 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag einladen zu können.<br />
Nach den guten Erfolgen der <strong>Kölner</strong> Anwaltstage in den vergangenen Jahren werden wir in diesem Jahr vor der Mitgliederversammlung des KAV den 4. <strong>Kölner</strong><br />
Anwaltstag durchführen. Neben einer umfangreichen Fachausstellung mit den Partnern des KAV erwarten Sie wichtige Seminare zu verschiedenen Themen,<br />
die Sie bitte dem nachfolgenden Programm entnehmen wollen. Der KAV selbst wird den <strong>Kölner</strong> Anwaltstag nutzen, um sich mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot<br />
zu präsentieren.<br />
Der 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag sowie die nachfolgende Mitgliederversammlung des KAV werden stattfi nden<br />
am Mittwoch, dem 06. Juli 2011, ab 13.30 Uhr, im Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln.<br />
Alle TeilnehmerInnen des 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstages haben die Möglichkeit, an einer Verlosung attraktiver Preise teilzunehmen. Hierzu halten die MitarbeiterInnen<br />
des KAV Teilnahmekarten bereit, die an jedem Stand der ausstellenden Partner des KAV abgestempelt werden müssen.<br />
Als Gewinne werden folgende Preise verlost:<br />
1. Preis 4 Eintrittskarten für die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen in der Wolkenburg (inkl. Dinner) am 18.11.2011<br />
2. Preis 1 Netbook 10,1 Zoll<br />
3. Preis 1 x 3 Gang Menü für 2 Personen im Club „georgeM.“ W<strong>IN</strong>E.VIEW, Pullman Cologne Hotel<br />
4. Preis 1 Langschläferfrühstück für 2 Personen im Restaurant „d.light“, Pullman Cologne Hotel<br />
An der Verlosung nehmen nur Teilnahmekarten teil, die von allen beim 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag präsenten Ausstellern abgestempelt worden sind. Der Rechtsweg<br />
ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt und in der nächsten Ausgabe der KAV-Mitteilungen veröffentlicht.<br />
Folgendes Programm erwartet Sie<br />
(weitergehende Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen fi nden Sie auf den nachfolgenden Seiten):<br />
Ballsaal Sektion A und Foyer<br />
13.30 – 18.00 Uhr Fachausstellung<br />
Folgende Partner des KAV werden ausstellen:<br />
Ballsaal Sektion B<br />
13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch,<br />
Vorstand KAV<br />
16.00 – 16.20 Uhr Pause<br />
16.20 – 16.50 Uhr Vortrag zum Thema: Souverän im Internet –<br />
13.35 – 14.30 Uhr Vortrag zum Thema: Zukunfts-Technologien:<br />
Warum Kanzleien eine Website brauchen<br />
Kanzleioptimierung durch den E-Workfl ow<br />
Referent: Robert Schovenberg,<br />
Referent: Boris Deichmann, RA-Micro,<br />
Bergisch Gladbach<br />
CEO Content Management AG, Köln<br />
16.50 – 17.10 Uhr Pause<br />
14.30 – 15.00 Uhr Pause<br />
17.10 – 17.40 Uhr Vortrag zum Thema: Optimized Print Services<br />
15.00 – 16.00 Uhr Vortrag zum Thema: Juristische<br />
Referent: Philipp Schröder, Konica Minolta,<br />
Onlinedatenbanken im Überblick<br />
Referent: Christian Rekop, Hans Soldan GmbH,<br />
Essen<br />
Langenhagen<br />
Ballsaal Sektion C<br />
13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn Kollegen Henrich Potthast, 15.00 – 16.00 Uhr Fortsetzung Seminar: Familienrecht und anwaltliche<br />
Vorstand KAV<br />
Kanzleiorganisation – Optimierung der Arbeitsabläufe<br />
in Kanzleien unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />
13.35 – 14.30 Uhr Seminar zum Thema: Familienrecht und anwaltliche<br />
Kanzleiorganisation – Optimierung der Arbeitsabläufe<br />
in Kanzleien unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />
16.00 – 16.30 Uhr Pause<br />
Referentin: RAin Carmen Grebe, Köln<br />
16.30 – 17.30 Uhr Seminar zum Thema: Familienrecht und RVG –<br />
Gebührenberechnung unter Beachtung<br />
14.30 – 15.00 Uhr Pause<br />
der familienrechtlichen Besonderheiten<br />
Referent: RA Harald Rieger, Wesseling<br />
Ballsaal Sektion D<br />
13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn Kollegen Christian Kerner,<br />
Vorstand KAV<br />
13.35 – 14.30 Uhr Seminar zum Thema: Arbeitsrecht und RVG –<br />
Gebührenberechnung unter Beachtung der arbeitsrechtlichen<br />
Besonderheiten sowie der Streitwertproblematik<br />
Referent: RA Christian Braun, Köln<br />
14.30 – 15.00 Uhr Pause<br />
15.00 – 16.00 Uhr Seminar zum Thema: Rechtsfragen bei der Gestaltung<br />
von Zielvereinbarungen: Arbeitsvertragsklauseln,<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
CM-AG Content Management AG, DANV (Deutsche Anwalt- und Notarversicherung), DATEV, DK (Deutsche Krankenversicherung),<br />
GOP - Global Offi ce Products AG, HDI-Gerling, Konica Minolta, LexisNexis, Mercedes Benz, RA-MICRO, Hans Soldan GmbH.<br />
16.00 – 16.30 Uhr Pause<br />
Beteiligung des Betriebsrates, Durchführung<br />
Referent: Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des<br />
Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der<br />
Universität zu Köln<br />
16.30 – 17.30 Uhr Fortsetzung Seminar: Rechtsfragen bei der Gestaltung<br />
von Zielvereinbarungen: Arbeitsvertragsklauseln,<br />
Beteiligung des Betriebsrates, Durchführung<br />
18.00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung<br />
Nur für Mitglieder und geladene Gäste.<br />
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenfrei.
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8<br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />
1. Zukunfts-Technologien: Kanzleioptimierung durch den E-Workfl ow<br />
Referent: Boris Deichmann, RA-Micro, Bergisch Gladbach<br />
Beginn: 13.35 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />
Lernen Sie den neuen E-Workfl ow kennen. Dieser erschließt Ihrer Kanzlei Wege der internen wie externen elektronischen Kanzleikommunikation und hilft,<br />
Arbeitsabläufe effi zienter zu gestalten und damit Zeit und Kosten einzusparen. Profi tieren Sie von den Vorteilen des E-Workfl ows und richten Sie Ihre<br />
Kanzlei auf die technologische Zukunft ein mit: elektr. Akte, E-Postfach als zentraler Kommunikationseingang, E-Postkorb als kanzleiinternes Postfach<br />
eines jeden Kanzleimitarbeiters, ra E-Brief, A-Postfach als elektronische Kommunikationsmittel mit Gerichten, Kollegen, Rechtsschutzversicherungen und<br />
Mandanten, E-Team Benutzerübersicht, um z. B. per Video, Sofortnachrichten und Audiodurchsagen eine schnelle und ggf. sogar standortübergreifende<br />
Kommunikation zu ermöglichen. Sie erhalten Informationen über neueste Möglichkeiten der Probabilität von E-Dokumenten (mobiles Mitführen von<br />
E-Akten zu den Gerichten) auf modernsten Touchscreen-Geräten wie dem Apple iPad, Touchscreen-Laptops sowie Windows Mobile 7, Android- und<br />
Apple-Smartphones wie dem iPhone.<br />
Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-Micro im Bereich technischer Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workfl ow<br />
bestens vertraut.<br />
2. Familienrecht und anwaltliche Kanzleiorganisation –<br />
Optimierung der Arbeitsabläufe in Kanzleien unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />
Referentin: RAin Carmen Grebe, Köln<br />
Beginn: 13.35 Uhr (Ballsaal Sektion C)<br />
Diese Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Kolleginnen und Kollegen, die im Familienrecht tätig sind, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />
Dieses Seminar beleuchtet unter Berücksichtigung und Darstellung der Veränderungen, die durch die Familienrechtsreform im Jahr 2009 eingetreten sind,<br />
die Arbeitsabläufe in einer Anwaltskanzlei. Es werden Ideen vermittelt, in welcher Form die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und<br />
den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern noch effektiver gestaltet werden könnte. Anhand von praktischen Beispielen sollen Arbeitsabläufe konkret dargestellt<br />
werden. Hierbei soll auch der zuweilen etwas schwierige Umgang mit den familienrechtlichen Mandanten thematisiert und anhand von praktischen Beispielen<br />
der erfolgreiche Umgang mit diesen Mandanten diskutiert werden. Daneben werden aber auch die Mandatsannahme, das Anlegen und Führen<br />
der Akten sowie die einzelnen Möglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv an der Bearbeitung des Mandats mitzuwirken, besprochen.<br />
Schließlich wird ein Überblick über die häufi gsten Fristen, der grobe Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens, Rechtsmittel und juristische Hilfsmittel für die<br />
erfolgreiche Bearbeitung familienrechtlicher Mandate unter Berücksichtigung des seit Herbst 2009 geltenden FamFG gegeben.<br />
Als Referentin konnten wir Frau Kollegin Carmen Grebe gewinnen, die seit 2001 als selbständige Rechtsanwältin in Köln tätig ist. Sie ist Fachanwältin<br />
für Familienrecht und zugleich Mitglied des Ausschusses Familienrecht. Ferner ist sie Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />
NRW im Bereich des Familienrechts.<br />
Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Stunden erteilt.<br />
3. Arbeitsrecht und RVG – Gebührenberechnung unter Beachtung<br />
der arbeitsrechtlichen Besonderheiten sowie der Streitwertproblematik<br />
Referent: RA Christian Braun, Köln<br />
Beginn: 13.35 Uhr (Ballsaal Sektion D)<br />
Dieser Vortrag richtet sich in erster Linie an Kolleginnen und Kollegen, die im Arbeitsrecht tätig sind und soll die richtige Abrechnung von arbeitsrechtlichen<br />
Mandaten vermitteln. Dabei wird der Referent zunächst kurz die Grundzüge des anwaltlichen Gebührensrechts darstellen, soweit sie für die Abrechnung<br />
eines arbeitsrechtlichen Mandats relevant sind. Anschließend wird er auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten insbesondere auch unter Berücksichtigung<br />
der Streitwertproblematik eingehen.<br />
Wir freuen uns, dass wir als Referenten für diesen Vortrag Herrn Kollegen Christian Braun gewinnen konnten. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Köln<br />
tätig und zudem Mitglied im Ausschuss RVG.<br />
Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 1 Stunde erteilt.<br />
4. Rechtsfragen bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen:<br />
Arbeitsvertragsklauseln, Beteiligung des Betriebsrates, Durchführung<br />
Referent: Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln<br />
Beginn: 15.00 Uhr (Ballsaal Sektion D)<br />
Zielvereinbarungen werden zwischenzeitlich in nahezu sämtlichen Bereichen der betrieblichen Praxis verwendet und sind sowohl ein Führungsinstrument<br />
als auch eine anerkannte Leistungsbewertungs- und Leistungsvergütungsmethode. Folglich kommt ihnen auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine immer<br />
größere Bedeutung zu. Vom Abschluss über die Durchführung bis hin zu Beendigung von Zielvereinbarungen sind sowohl im Bereich des Individual- als<br />
auch des Kollektivarbeitsrechts eine große Anzahl von Problemen und Spannungsfeldern vorhanden. Der Vortrag wird Antworten auf viele dieser Fragen<br />
und Probleme geben.<br />
Wir freuen uns, dass wir für diesen Vortrag Herrn Prof. Dr. Martin Henssler als Referenten gewinnen konnten. Herr Prof. Dr. Henssler ist Geschäftsführender<br />
Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln und den Kolleginnen und Kollegen aus zahlreichen Veröffentlichungen<br />
und durch seinen Vortrag am 26. Oktober 2010 für den KAV zum Thema „Arbeitsrecht und AGB“ bekannt.<br />
Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Stunden erteilt.<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
5. Juristische Onlinedatenbanken im Überblick<br />
Referent: Christian Rekop, Hans Soldan GmbH, Essen<br />
Beginn: 15.00 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />
In dem Vortrag wird der Begriff „Juristische Onlinedatenbank“ defi niert und der Aufbau einer solchen Datenbank aufgezeigt. Weiter wird die Entwicklung<br />
der juristischen Onlinedatenbanken von 1973 bis heute dargestellt. Der Referent wird einen inhaltlichen Vergleich der Anbieter von juristischen Onlinedatenbanken<br />
wie Beck, Haufe, Jurion (Wolters Kluwer) und Juris vornehmen. Und schließlich wird ein Vergleich der Suchoberfl ächen live im Internet<br />
dargestellt und deren Unterschiede und Besonderheiten herausgearbeitet.<br />
Es freut uns, dass wir mit Herrn Christian Rekop von der Hans Soldan GmbH als Referenten einen ausgewiesenen Kenner dieser Materie gewinnen konnten.<br />
6. Souverän im Internet – Warum Kanzleien eine Website brauchen<br />
Referent: Robert Schovenberg, CEO Content Management AG, Köln<br />
Beginn: 16.20 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />
20 Jahre nach Erfi ndung des World Wide Web suchen bei Rechtsfragen immer mehr Menschen nach Informationen im Internet. Gut, wenn sie dabei gleich<br />
nach der Eingabe ihrer Suchbegriffe auf die Website einer Kanzlei des passenden Fachgebietes stoßen. Moderne Content Management Systeme bieten<br />
Websites, die optimal auf die Anforderungen von Suchmaschinen und das Nutzerverhalten im Web 2.0 abgestimmt sind. Der Vortrag zeigt auf, warum<br />
eine eigene Internetpräsenz für Kanzleien heutzutage unverzichtbar ist und wie sich ein souveräner, leistungsstarker und professioneller Webauftritt auch<br />
ohne Vorkenntnisse effi zient realisieren lässt.<br />
Der Referent, Herr Robert Schovenberg, ist Vorstandssprecher der Content Management AG (CM-AG) in Köln. Er gründete diese Firma 1999 gemeinsam<br />
mit Herrn Cornel Schnietz, die unter anderem browser-basierte Content Management Software anbietet.<br />
7. Familienrecht und RVG –<br />
Gebührenberechnung unter Beachtung der familienrechtlichen Besonderheiten<br />
Referent: RA Harald Rieger, Wesseling<br />
Beginn: 16.30 Uhr (Ballsaal Sektion C)<br />
Mit diesem Vortrag soll die richtige Abrechnung von familienrechtlichen Mandaten vermittelt werden. Dabei wird neben einer kurzen Darstellung der<br />
Grundzüge des anwaltlichen Gebührenrechts der Schwerpunkt auf den familienrechtlichen Besonderheiten, insbesondere unter Berücksichtigung der<br />
einschlägigen Neuregelungen nach dem FamFG und dem FamGKG, liegen.<br />
Wir freuen uns, dass wir als Referenten für diesen Vortrag Herrn Kollegen Harald Rieger gewinnen konnten. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und betreibt<br />
seine Kanzlei in Wesseling. Er ist Mitglied der Ausschüsse Familienrecht und RVG.<br />
Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 1 Stunde erteilt.<br />
8. Optimized Print Services<br />
Referent: Philipp Schröder, Konica Minolta, Langenhagen<br />
Beginn: 17.10 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />
Der Vortrag beinhaltet die Darstellung von Möglichkeiten einer Optimierung des Einsatzes von Druckern und modernen Kopiergeräten am Beispiel des<br />
Konzeptes „Optimized Print Services“ von Konica Minolta. Durch eine solche Optimierung können Arbeitsabläufe in Kanzleien effi zienter und kostengünstiger<br />
gestaltet werden. Die Möglichkeiten werden konkret an einigen Beispiel-Workfl ows dargestellt, wie sie heute bereits in Anwaltskanzleien vorhanden sind.<br />
Der Referent, Herr Philipp Schröder, ist Leiter Produktmanagement Solutions bei Konica Minolta Business Solutions Deutschland und daher mit dem<br />
Thema bestens vertraut.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 9
10<br />
4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />
Der KAV stellt sich vor<br />
Seminare des KAV<br />
Der 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag wird den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen erneut die Gelegenheit bieten, sich vor Ort umfassend über das gesamte<br />
Seminar- und Lehrgangsangebot des KAV zu informieren. Dabei soll insbesondere auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung über die Website des KAV<br />
www.koelner.anwaltverein.de - die bereits jetzt von immer mehr Kolleginnen und Kollegen genutzt wird - all denen, die sich dieser Art und Weise der<br />
unproblematischen Anmeldung noch nicht bedienen, näher gebracht werden. Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für alle Fragen<br />
rund um die Online-Anmeldung zur Seite und sind gerne bereit, Ihnen an einem der zur Verfügung stehenden Laptops die für die Anmeldung nötigen<br />
Schritte zu erläutern.<br />
Bei Fragen zu den Seminaren und Fachanwaltslehrgängen sind Ihre Ansprechpartner Frau Iris Wagner und Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez.<br />
Fördermöglichkeiten – bares Geld vom Staat!<br />
Anspruchsvolle Seminare des KAV besuchen und dabei Geld sparen – das geht! Das Land NRW bietet Beschäftigten und Unternehmen ein attraktives<br />
Förderprogramm für Weiterbildungsmaßnahmen an. Mit dem sog. „Bildungsscheck“ - den Sie bei einer entsprechenden Weiterbildungsberatungsstelle<br />
erhalten - besteht die Möglichkeit, die Ausgaben für eine berufl iche Weiterbildungsmaßnahme zu 50 %, maximal in Höhe von € 500,00, bezuschusst<br />
zu bekommen. Zu diesen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zählen auch die Fachanwaltslehrgänge und 10-Stunden-Blockseminare des KAV.<br />
Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen!<br />
Gerne beraten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie vor Ort auch über die fi nanzielle Förderung von Azubis in der sogenannten Verbundausbildung.<br />
Fachausstellung<br />
Auch in diesem Jahr wird während des gesamten 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstages eine Fachausstellung mit Partnern des KAV stattfi nden. Es werden sich 11 Firmen<br />
mit ihren Angeboten präsentieren und teilweise Sonderkonditionen für Dienstleistungen oder Produkte speziell für den Anwaltstag offerieren. Im Einzelnen<br />
stellen folgende Firmen aus:<br />
CM-AG Content Management AG<br />
DANV (Deutsche Anwalt- und Notarversicherung)<br />
DATEV<br />
D K V (Deutsche Krankenversicherung)<br />
GOP - Global Offi ce Products AG<br />
HDI-Gerling<br />
Konica Minolta<br />
LexisNexis<br />
Mercedes-Benz<br />
RA-MICRO<br />
Hans Soldan GmbH<br />
Die Fachausstellung wird in den Räumlichkeiten des Pullman Cologne Hotels, Ballsaal Sektion A und Foyer, durchgeführt.<br />
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Katalog.
12<br />
Mitgliederversammlung<br />
Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />
am Mittwoch, dem 06. Juli 2011, Pullman Cologne Hotel<br />
Der KAV lädt Sie herzlich ein zu seiner<br />
Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />
am<br />
Mittwoch, dem 06. Juli 2011, 18.00 Uhr<br />
im Pullman Cologne Hotel<br />
Helenenstr. 14<br />
50667 Köln<br />
Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt:<br />
1. Jahresbericht der Vorsitzenden<br />
2. Grußwort eines Vertreters der Justiz<br />
3. Kassenbericht<br />
4. Entlastung des Vorstandes<br />
5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2011<br />
7. Wahlen zum Vorstand<br />
8. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />
9. Ehrenmitgliedschaft für Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch<br />
10. Verschiedenes<br />
Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können.<br />
Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie wieder im<br />
Anschluss an die Versammlung ein, unser Gast zu sein, wenn das Büffet eröffnet wird.<br />
Wir bitten höfl ich aber auch nachdrücklich darum, mit dem beigefügten Revers, das in diesen Mitteilungen auf Seite 45 abgedruckt ist, Ihre Teilnahme<br />
am gemeinsamen Abendessen anzuzeigen. Das Anmelderevers sieht auch vor, dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was<br />
aber nur der organisatorischen Erleichterung dienen soll, da die Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist.<br />
Zur möglichst präzisen Dimensionierung des Büffets und zur schonenden Kostenkalkulation mit Blick auf die Vereinskasse des KAV bitten wir Sie um Ihre<br />
Anmeldung bis spätestens zum 29.06.2011.<br />
zu TOP 7 – Wahlen zum Vorstand<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Ausscheiden aus dem Vorstand werden auf<br />
unserer diesjährigen Mitgliederversammlung<br />
aufgrund Ablaufs ihrer Amtszeit Herr Kollege<br />
Christian Kerner und Herr Kollege Dr. Thomas<br />
Riemann, die seit 1999 dem Vorstand angehörten.<br />
RA Christian Kerner<br />
Herr Kollege Kerner hat entscheidend an der<br />
Aufstellung der Fachanwaltslehrgänge, der<br />
Planung und Durchführung von Veranstaltungen<br />
und der Neustrukturierung des Seminargeschäfts<br />
mitgewirkt. Besonderer Dank<br />
gilt Herrn Kollegen Kerner für seine Tätigkeit<br />
als Geschäftsführer der KAV Service GmbH<br />
seit Anfang 2006 bis Ende 2010 neben seiner<br />
Vorstandstätigkeit.<br />
RA Klaus Brisch<br />
Herr Kollege Dr. Riemann ist selbst Syndikusanwalt<br />
und hat die Interessen<br />
RA Dr. Thomas Riemann<br />
der Syndikusanwälte im Vorstand vertreten.<br />
Er arbeitete zudem engagiert an verschiedenen<br />
Projekten mit, so zuletzt in der<br />
Arbeitsgruppe Satzung, womit die Satzung<br />
des KAV im Jahr 2009 eine der heutigen Zeit<br />
angemessene Überarbeitung erfahren hat. RAin Marion Koene<br />
Vor dem Ablauf seiner Amtszeit wird Herr Kollege<br />
Klaus Brisch auf eigenen Wunsch aus dem<br />
Vorstand des KAV ausscheiden. Herr Kollege<br />
Brisch gehörte dem Vorstand seit seiner erstmaligen<br />
Wahl im Jahr 2000 an. Neben vielen<br />
anderen engagierten Tätigkeiten im Vorstand<br />
gehörte er u. a. der Arbeitsgruppe Satzung<br />
an. Seit seiner Wahl in den Vorstand der RAK<br />
Köln im Jahr 2007 hat er zudem das weiterhin<br />
gute Verhältnis zwischen RAK und KAV<br />
deutlich mit geprägt.<br />
Sodann wird sich Frau Kollegin Marion Koene<br />
nach dem Ablauf ihrer ersten Wahlperiode auf<br />
eigenen Wunsch nicht erneut zur Wahl in den<br />
Vorstand stellen. Frau Kollegin Koene wurde<br />
2007 neu in den Vorstand gewählt und hat sich<br />
in ihrer Amtszeit insbesondere um die Kontaktpfl<br />
ege zu den Ausschüssen und die Neugestaltung<br />
des Seminarwesens gekümmert.<br />
Der Vorstand verliert mit Frau Kollegin Koene<br />
und den Herren Kollegen Brisch, Kerner und<br />
Dr. Riemann hochgeschätzte Kollegen, denen<br />
für ihre langjährige und engagierte Arbeit be-
sonderer Dank gilt. Wir wünschen ihnen für ihre weitere berufl iche Tätigkeit<br />
alles erdenklich Gute und hoffen, sie häufi g auf unseren Veranstaltungen<br />
begrüßen zu können.<br />
Aufgrund des Ausscheidens von Frau Kollegin Marion Koene, Herrn Kollegen<br />
Klaus Brisch, Herrn Kollegen Christian Kerner und Herrn Kollegen Dr.<br />
Thomas Riemann sind somit vier Plätze im Vorstand neu zu besetzen. Zur<br />
Wahl schlägt der Vorstand des KAV der Mitgliederversammlung in alphabetischer<br />
Reihenfolge folgende KandidatenIn vor: Herrn Kollegen Michael<br />
Blenkle, Herrn Kollegen Joachim Kleinrahm, Frau Kollegin Elke Orban und<br />
Herrn Kollegen Klaus Schlimm.<br />
RA Michael Blenkle<br />
RA Joachim Kleinrahm<br />
Herr Kollege Michael Blenkle ist seit 1996 als<br />
Rechtsanwalt zugelassen und nach seiner<br />
vorübergehenden Tätigkeit in Köln seit 2000<br />
in einer Sozietät in Wiehl tätig. Er ist Fachanwalt<br />
für Arbeitsrecht, wo auch sein Tätigkeitsschwerpunkt<br />
liegt. Seit 2009 ist er zudem<br />
Sprecher der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
beim AG Gummersbach und soll u. a.<br />
deren Interessen im Rahmen der Vorstandstätigkeit<br />
vertreten sowie insbesondere auch<br />
den Kontakt zu den Richterinnen und Richtern<br />
im Bereich des AG Gummersbach aufrecht erhalten.<br />
Ferner soll er künftig das Fachgebiet<br />
Arbeitsrecht im Vorstand vertreten.<br />
Herr Kollege Joachim Kleinrahm ist seit 1991<br />
als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem in<br />
einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei tätig. Er war Gründungsmitglied<br />
des Ausschusses Junge Anwälte und<br />
lange Zeit dessen Sprecher. Zurzeit ist er im<br />
Ausschuss Kanzleimanagement aktiv. Er ist<br />
ferner Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht,<br />
wo auch einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte<br />
liegt. Zudem ist er Mitglied im Vorprüfungsausschuss<br />
für den Fachanwalt Miet- und WEG-<br />
Recht bei der RAK Köln. Daher soll sich Herr<br />
Kollege Kleinrahm künftig im Vorstand vordringlich<br />
diesem Fachgebiet sowie dem Bereich<br />
Kanzleimanagement annehmen.<br />
zu TOP 8 – Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />
RAin Elke Orban<br />
RA Klaus Schlimm<br />
Weitere Kandidatin ist Frau Kollegin Elke Orban,<br />
die seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwältin<br />
zugelassen ist. Sie ist von Beginn an als Syndikusanwältin<br />
tätig und zwar derzeit in einer<br />
<strong>Kölner</strong> Telekommunikationsfi rma. Hier ist sie<br />
schwerpunktmäßig im arbeitsrechtlichen Bereich<br />
sowie im Verhältnis zur Bundesnetzagentur<br />
als Regulierungsbehörde tätig. Sie soll<br />
sich künftig im Vorstand vordringlich den Interessen<br />
der als Syndikus tätigen Kolleginnen<br />
und Kollegen widmen und in dieser Aufgabe<br />
Herrn Kollegen Dr. Riemann nachfolgen.<br />
Herr Kollege Klaus Schlimm ist seit 1977 als<br />
Rechtsanwalt zugelassen und seit 1979 selbständig<br />
in Köln tätig. Er war 1997 Gründungsmitglied<br />
des Ausschusses Betreuungsrecht,<br />
lange Zeit dessen Sprecher und hat mit diesem<br />
u. a. auch das Gesetzgebungsverfahren zu<br />
einer Reform des Betreuungsrechts begleitet.<br />
Das Betreuungsrecht ist auch einer seiner<br />
Tätigkeitsschwerpunkte. Er ist ferner im Ausschuss<br />
Sozialrecht bis zum Ablauf dieser<br />
Wahlperiode tätig. Und schließlich ist er auch<br />
Mitglied im Ausschuss RVG. Im Vorstand soll<br />
er insbesondere die Bereiche Sozialrecht und<br />
Betreuungsrecht bearbeiten.<br />
Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach § 7 Nr. 4 der Satzung des KAV; danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder in einer<br />
Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr nach der Wahl stattfi ndet.<br />
Entsprechend dieser Regelung sind die Ausschüsse neu zu besetzen, deren Mitglieder auf der Mitgliederversammlung im Februar 2008 gewählt worden sind. Im<br />
Einzelnen handelt es sich um die Ausschüsse Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Junge Anwälte, Kanzleimanagement, Miet- und<br />
WEG-Recht, RVG, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.<br />
Aufgrund der bisherigen Anregungen stellen sich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Wahl:<br />
a) Arbeitsrecht<br />
RA Michael Blenkle<br />
RAin Dr. Angela-Sabine Emmert<br />
RAin Hiltrud Kohnen<br />
RA Johannes Lohre<br />
RA Marcus Portz<br />
RAin Andrea Reiche<br />
RA Dirk Schabram<br />
RAin Dr. Saskia Schneider<br />
RA Franz Thür<br />
RA André Ueckert<br />
RA Michael Wirges<br />
b) Bau- und Architektenrecht<br />
RAin Dr. Gabriele Altenhofen<br />
RA Jörg Bellinghausen<br />
RA Hans Achim Dören<br />
RA Dr. Mirco Ehrich<br />
RA Klaus Knips<br />
RA Dr. Björn Kupczyk<br />
RA Nils Mrazek<br />
RA Dr. Walter Müller<br />
RA Dr. Wolfgang Sass<br />
RA Dr. Uwe Steingröver<br />
RA Dr. Helmut Weingarten<br />
RAin Jutta Wittler<br />
c) Erbrecht<br />
RAin Elke Brack<br />
RAin Susanne Christ<br />
RAin Monika Fink-Plücker<br />
RA Jörg Fricke<br />
RAin Dorothea Höfl ich<br />
RA Peter Lentz<br />
RA Lukke Mörschner<br />
RA Albert Potthast<br />
RA Heinz-Bert Schmitz<br />
RA Norbert Schönleber<br />
RA Dr. Josef Trompetter<br />
RA Dr. Udo Völlings<br />
d) Familienrecht<br />
RAin Carmen Grebe<br />
RAin Simone Huckert<br />
RAin Marion Koene<br />
RAin Dr. Silke Recksiek<br />
RA Harald Rieger<br />
RA Marcus Ridder-Fröhlich<br />
RA Dr. Rudolf Schumacher II<br />
RA Andreas Thiel<br />
RAin Ruth Unverzagt<br />
RAin Annette Wittlich<br />
RAin Sibel Zeybek-Kaplan<br />
RAin Regina Zimmermann<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 13
14<br />
Mitgliederversammlung<br />
e) Junge Anwälte<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
RA Raphael Brugger<br />
RAin Vera Cyrus<br />
RA Marcus Hegelein<br />
RA Markus Koerentz<br />
RAin Birgit Lendermann<br />
RA Alexander Leunig<br />
RA Jörg Mück<br />
RA Christoph Reinhold<br />
RAin Maren Schlimm<br />
RA Martin Schreiner<br />
RA Karsten Stickeler<br />
f) Kanzleimanagement<br />
RAin Susanne Christ<br />
RAin Vera Cyrus<br />
RA Thomas Herbert<br />
RAin Angela Otto<br />
RA Roman Pusep<br />
RA Jens Rambau<br />
RA Kjell Vogelsang<br />
g) Miet- und WEG-Recht<br />
RA Sven Boelke<br />
RA Thomas Brandt<br />
RAin Gudrun Christensen<br />
RA Bodo Deutschmann<br />
RAin Elisabeth Heidlauf<br />
RA Dr. Uwe Heppekausen<br />
RA Jochen Hoffmann<br />
RA Bernhard Koch<br />
RA Paul Kiss<br />
RA Dr. Henrik Over<br />
RAin Anke Scheffl er<br />
RAin Sonja Schilken<br />
h) RVG<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
RA Christian Braun<br />
RA Dr. Uwe Heppekausen<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
RA Roger Kühn<br />
RA Johannes Latz<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
RA Harald Rieger<br />
RA Klaus Schlimm<br />
i) Sozialrecht<br />
RAin Birgit van Bühren-Wienand<br />
RAin Dr. Astrid von Einem<br />
RAin Doris Fricke<br />
RA Bernhard Gaßen<br />
RAin Antje M. Gerathewohl LL.M.<br />
RAin Christine Leisten<br />
RA Bernd Neunzig<br />
RA Wolfgang Reisdorf<br />
RA Alexander Taubitz<br />
RA Oliver Viehweg<br />
j) Steuerrecht<br />
RA Wahed T. Barekzai<br />
RAin Ines Biering<br />
RA Horst-Hermann Jansen<br />
k) Strafrecht<br />
RAin Michaela Fischer<br />
RA Abdou Abdel Gabbar<br />
RA Dr. Björn Gercke<br />
RA Dr. Frank Heerspink<br />
RA Marco Heymann<br />
RA Mustafa Kaplan<br />
RA Christian Kemperdick<br />
RA Markus Loskamp<br />
RA Gerhard Schaller<br />
RA Dr. Frank Seebode<br />
RA Dr. Michael Tsambikakis<br />
l) Verkehrsrecht<br />
RA Rolf-Helmut Becker<br />
RA Engelbert Bender<br />
RAin Angelika Bergen<br />
RA Michael Bücken<br />
RAin Ulrike Dronkovic<br />
RA Jörg Heyn<br />
RA Peter Korthaus<br />
RA Michael Lobitz<br />
RA Achim Mettlach<br />
RA Dimitrios Papatheodorou<br />
RA Heinz Petersohn<br />
m) Versicherungsrecht<br />
RA Eduard Bischof<br />
RAin Heike Dossow<br />
RAin Andrea Edelhoff<br />
RA Michael Hintz<br />
RAin Andrea Johannes<br />
RA Dr. Rainer Klocke<br />
RA Dr. Frank Krahe<br />
RA Johannes Muhr<br />
RA Andreas Reichelt<br />
RA Andreas Schaeben<br />
RA Dr. Winfried Schnepp<br />
RAin Simone Staab<br />
n) Verwaltungsrecht<br />
RAin Dr. Stefanie Beyer<br />
RA Konrad Hochhausen<br />
RA Dr. Christian Karaus<br />
RA Christopher Küas<br />
RA Dr. Felix Pauli<br />
RA Thomas Roth<br />
RA Dr. Tassilo Schiffer<br />
RA Roland Sieger<br />
zu TOP 9 – Ehrenmitgliedschaft von Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch<br />
Der Vorstand des KAV schlägt der Mitgliederversammlung<br />
vor, die Ehrenmitgliedschaft<br />
an Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig<br />
Koch zu verleihen. Herr Kollege Dr. Koch<br />
ist Jahrgang 1934 und wurde 1963 zur<br />
Rechtsanwaltschaft zugelassen. Von<br />
RA Dr. h.c. Ludwig Koch<br />
1970 bis 1988 gehörte er dem Vorstand<br />
des KAV an und war von 1973 bis 1982<br />
dessen Vorsitzender. Unter seinem Vorsitz<br />
wurde unter anderem das Fortbildungsangebot<br />
des KAV massiv ausgebaut,<br />
der Ball <strong>Kölner</strong> Juristen erstmals im<br />
OLG durchgeführt und neben weiteren<br />
Ausschüssen der Strafrechtsausschuss<br />
im KAV gegründet, womit er viele Strafverteidiger<br />
entgegen anderweitiger Bestrebungen in den Reihen des KAV<br />
halten konnte.<br />
Herr Kollege Dr. Koch war zudem von 1983 bis 1988 Präsident des Deutschen<br />
<strong>Anwaltverein</strong>s, nachdem er bereits zuvor seit 1978 Vorstandsmitglied<br />
und Schatzmeister des DAV war. Auch hier war sein Wirken nachhaltig<br />
geprägt von hohem Engagement für den Bereich des Strafrechts und der<br />
Strafverteidigung, welches ihm – dem Zivilrechtler – die Strafverteidiger<br />
1989 mit einer Festschrift zu seinen Ehren dankten. Daneben hatte er<br />
zahlreiche weitere Ehrenämter inne, so zum Beispiel als Vorsitzender des<br />
Berufsrechtsausschusses des DAV, Mitglied der Satzungsversammlung,<br />
Vorstand der Hans Soldan Stiftung, Mitglied des Vorstandes der RAK Köln,<br />
und viele mehr. Herr Kollege Dr. Koch war ganz wesentlich an der Einrichtung<br />
des Institutes für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Ende der<br />
80er Jahre beteiligt, der ersten Einrichtung dieser Art in Deutschland, und<br />
übernahm den ersten Vorsitz des Vereins zur Förderung dieses Instituts.<br />
Diesen unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Anwaltschaft honorierte<br />
die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln 1999<br />
mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde, was durchaus als herausragende<br />
Auszeichnung zu verstehen ist.<br />
Nach Auffassung des Vorstandes würde es daher dem KAV zur besonderen<br />
Ehre gereichen, künftig Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch als Ehrenmitglied<br />
weiter in seinen Reihen zu wissen, weshalb um ein entsprechendes Votum<br />
der Mitgliederversammlung gemäß § 2 Abs. 5 der Satzung gebeten wird.
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16<br />
KAV-Seminare - Übersicht<br />
Der KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten<br />
auch 2011 eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />
ARBEITSRECHT<br />
11.05.2011 Krankheitsbedingte Kündigung S. 18<br />
Referent: Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff<br />
ERBRECHT<br />
13.05.2011 Erbenhaftung S. 20<br />
Referent: RA Alexander Knauss, Bonn<br />
FAMILIENRECHT<br />
12.07.2011 Die Immobilie im Familenrecht S. 24<br />
Referent: Richter am AG Bergisch Gladbach Heribert Schüller, Köln<br />
GESELLSCHAFTSRECHT<br />
11.05.2011 Einführung in das Stiftungsrecht S. 18<br />
Referenten: RA Andreas Reschke, Köln<br />
StB Dipl. Kfm. Dr. Arnd Bretschneider, Gummersbach<br />
18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 20<br />
Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />
08.06.2011 Konzern(steuer)recht S. 22<br />
Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />
RA Dr. Gunnar Knorr, beide Köln<br />
13.07.2011 Unternehmenskauf S. 24<br />
Referent: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, Köln<br />
KANZLEIMANAGEMENT<br />
11.05.2011 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 18<br />
Referentin: Gerhild Voigtländer, Sankt Augustin<br />
MIET- UND WEG- RECHT<br />
18.05.2011 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG S. 20<br />
Referentin: RAin Daniela Scheuer, Köln<br />
30.06.2011 Streitwerte im Miet- und WEG-Recht S. 23<br />
Referent: RA Roger Kühn, Köln<br />
MITARBEITERSEM<strong>IN</strong>ARE<br />
11.05.2011 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 18<br />
Referentin: Gerhild Voigtländer, Sankt Augustin<br />
RVG<br />
Seminare<br />
10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />
30.06.2012 Streitwerte im Miet- und WEG-Recht S. 23<br />
Referent: RA Roger Kühn, Köln<br />
SOZIALRECHT<br />
20.05.2011 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts S. 21<br />
Referentin: Richterin am LSG Essen Astrid Lente-Poertgen<br />
29.06.2011 Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pfl egeversicherung – S. 23<br />
unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2011<br />
Referent: Richter am SozG Gelsenkirchen Claus Peter Heiland<br />
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„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte
STRAFRECHT<br />
09.06.2011 DNA - Von der Spur zum Beweis S. 22<br />
Referenten: Frau Dr. Gabriele Molsberger, Molekular-Biologin, LKA NRW, Düsseldorf<br />
RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund<br />
20.06.2011 Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO S. 23<br />
- Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />
Referenten: Leitender Regierungsdirektor Max Rau, Köln<br />
RA u. StB Ingo Heuel, Bergisch Gladbach<br />
STEUERRECHT<br />
11.05.2011 Einführung in das Stiftungsrecht S. 18<br />
Referenten: RA Andreas Reschke, Köln<br />
StB Dipl. Kfm. Dr. Arnd Bretschneider, Gummersbach<br />
18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 20<br />
Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />
08.06.2011 Konzern(steuer)recht S. 22<br />
Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />
RA Dr. Gunnar Knorr, beide Köln<br />
20.06.2011 Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO S. 23<br />
- Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />
Referenten: Leitender Regierungsdirektor Max Rau, Köln<br />
RA u. StB Ingo Heuel, Bergisch Gladbach<br />
20.07.2011 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht S. 24<br />
Referent: Vors. Richter am Finanzgericht a.D. RA Dr. Wolf-Dieter Butz, Celle<br />
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Möglichkeit hatten, am ersten Termin teilzunehmen. Es werden die Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert<br />
und veranschaulicht. Kundenorientiertes und professionelles Telefonieren, die Beherrschung des „Telefonknigges“ sowie die<br />
Stärkung des eigenen Selbstbewusstseins im Alltag stehen hierbei im Vordergrund. Ziel ist die Steigerung der Professionalität<br />
im täglichen Arbeitsalltag, vor allem aber im telefonischen Umgang mit Mandanten und Gerichten.<br />
Auch diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 16 Teilnehmern.<br />
Als Referentin dieses Seminars haben wir Frau Gerhild Voigtländer gewinnen können. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin<br />
Christine Gericke leitet sie ein Unternehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen, unter anderem<br />
Office Bereich, konzentriert.<br />
Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten.<br />
Frau Voigtländer und ihre Kollegin können somit auch auf individuelle Probleme und Bedürfnisse näher eingehen.<br />
Kostenbeitrag: € 115,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 136,85) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen.<br />
Auszubildende: € 80,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 95,20) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Arbeitsrecht<br />
Das BAG hat das System der krankheitsbedingten Kündigung in vielen Jahren entwickelt. Neue gesetzliche Regelungen führen<br />
jedoch zu einem erheblichen Anpassungsbedarf: So verlangt § 84 Abs. 2 SGB IX das betriebliche Eingliederungsmanagement,<br />
das in sämtlichen Facetten noch nicht ausgeleuchtet ist. Auch das Verbot der Diskriminierung (schwer)behinderter Menschen<br />
spielt neuerdings eine Rolle, insbesondere wenn kein Kündigungsschutz besteht. Die größte Frage ist jedoch die krankheitsbedingte<br />
Kündigung und der Umgang mit dem über Jahre angewachsenen Urlaubsanspruch. Das Seminar wird sich<br />
diesen Fragen widmen.<br />
Wir freuen uns, dass wir für dieses Seminar Herrn Richter am Arbeitsgericht Köln Dr. Sebastian Roloff als Referenten gewinnen<br />
konnten.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 11. Mai 2011<br />
09.00 – 16.30 Uhr<br />
ARBEITSRECHT<br />
Krankheitsbedingte Kündigung<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 11. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />
Einführung in das Stiftungsrecht<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Steuerrecht,<br />
Arbeitskreis<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 11. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Pullman Cologne<br />
Helenenstr. 14<br />
50667 Köln<br />
Ort:<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstr. 76-80<br />
50668 Köln<br />
Referentin:<br />
Gerhild Voigtländer,<br />
Sankt Augustin<br />
Gerhild Voigtländer<br />
Referent:<br />
Richter am ArbG Köln<br />
Dr. Sebastian Roloff,<br />
Köln<br />
Ri Dr. Sebastian Roloff<br />
Referenten:<br />
RA Andreas Reschke,<br />
Köln<br />
StB Dipl. Kfm.<br />
Dr. Arnd Bretschneider,<br />
Gummersbach<br />
Gegenwärtig gibt es über 17.000 selbständige, ganz überwiegend gemeinnützige Stiftungen in Deutschland. Alljährlich werden ca. 900 neue<br />
rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet. Hinzu kommen unzählige treuhänderische Stiftungen. Das Stiftungsrecht des Bundes und<br />
der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, die grundsätzlich eine kompetente<br />
fachliche Beratung des potentiellen Stifters erfordern und daher dem Rechtsanwalt ein interessantes und breitgefächertes Betätigungsfeld eröffnen.<br />
Die Veranstaltung dient der Einführung in das Thema und bietet einen Überblick über die verschiedenen Stiftungen und die Anforderungen an<br />
ihre Gründung sowie weiterführende Hinweise für den im Gründungsstadium der Stiftung tätigen Rechtsberater. Der Schwerpunkt wird auf der<br />
Gründung einer gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung liegen. Dabei werden die einzelnen Schritte vom Entwurf des Stiftungsgeschäfts und der<br />
Stiftungssatzung (bzw. Stiftungsverfassung) über die Anerkennung durch die zuständige Behörde bis zur Gewährung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)<br />
seitens des Finanzamts dargestellt.<br />
Unser <strong>Kölner</strong> Kollege Andreas Reschke ist Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Er steht seit 1997 in enger Kooperation mit einer<br />
Steuerberatungskanzlei und hat die Satzungen zahlreicher gemeinnütziger Stiftungen im Rahmen interdisziplinärer Mandate gestaltet sowie den<br />
jeweiligen Stifter und die Stiftungsorgane im Rahmen der Gründung und laufenden Beratung begleitet. Gemeinsam mit Steuerberater Dipl. Kfm. Dr. Arnd<br />
Bretschneider aus Gummersbach wird er das Seminar leiten.
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20<br />
Seminare<br />
ERBRECHT<br />
Erbenhaftung<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Erbrecht<br />
Bei der Abwicklung von Nachlässen stellt sich regelmäßig die Frage der Haftung des/der Erben für die Schulden des<br />
Erblassers. Viele potenzielle Erben scheuen schon die Annahme einer Erbschaft, weil sie fürchten, finanziell überfordert zu<br />
werden und sich die finanzielle Situation oft nicht innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist klären lässt. Dabei ist die Angst<br />
vor eigener finanzieller Überforderung meist unbegründet. Denn das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Instrumentarien, die<br />
- richtig angewandt - eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ermöglichen. Der Vortrag behandelt u.a Grundsätze<br />
der Erbenhaftung, Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz, Ausschluss unbekannter Gläubiger durch Aufgebot, Vorbehalt<br />
der beschränkten Erbenhaftung gem. § 780 ZPO sowie Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB.<br />
Herr Kollege Alexander Knauss steht den Teilnehmern dieses Erbrechtseminars als Referent zur Verfügung. Er wurde 1970<br />
in Bonn geboren und ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Vorstandsmitglied<br />
und zertifizierter Testamentsvollstrecker der „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.“,<br />
Schiedsrichter der DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V. und Schriftleiter für den Rechtsprechungsteil<br />
der Zeitschrift „ErbR - Zeitschrift für die erbrechtliche Praxis“, die von der AG Erbrecht im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong><br />
herausgegeben wird.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Steuerrecht,<br />
Arbeitskreis<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Miet-<br />
und WEG-Recht<br />
ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Freitag, 13. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />
Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 18. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 18. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Köln Marriott Hotel<br />
Johannisstr. 76-80<br />
50668 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referent:<br />
RA Stefan Klein,<br />
Köln<br />
Das Seminar behandelt rechtliche und steuerrechtliche Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen. Insbesondere werden<br />
die Themen Anforderungen an die Vereinssatzung, Bedeutung und Aufgaben der Mitgliederversammlung, Aufgaben und<br />
Haftung des Vereinsvorstands, Auflösung und Liquidation des Vereins, Rechnungslegung im Verein, insbesondere die Mittelverwendungsrechnung<br />
sowie der Verein als Steuersubjekt behandelt.<br />
Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Stefan Klein als Referenten dieses Vortrags begrüßen zu können. Kollege Klein ist als<br />
Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Seit 2000 hat er die Satzungen<br />
für zahlreiche Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen gestaltet und sie im Rahmen der Gründung sowie der<br />
laufenden Beratung begleitet.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Das Seminar behandelt unter anderem die wesentlichen Änderungen nach dem 01.07.2007, die Intention des Gesetzgebers,<br />
die Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG, das begrenzte Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, die berücksichtigungsfähige Ansprüche,<br />
die Begrenzung des Vorrechtes, die Problematik des Verkehrswerts, die Vollstreckung durch die Gemeinschaft nach § 10 Abs. 3<br />
ZVG sowie die Anmeldung des Vorrechtes (Anspruchsinhaber, notwendige Unterlagen, Zeitpunkt der Anmeldung).<br />
Wir freuen uns, Frau Kollegin Daniela Scheuer für dieses Seminar ankündigen zu können. Die Referentin ist Fachanwältin für<br />
Miet- und WEG-Recht und Sozia in einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Sie ist Autorin des Kapitels „Das gerichtliche Verfahren nach dem<br />
neuen Wohnungseigentumsgesetz“ im Anwaltshandbuch für Wohnungseigentumsrecht. Zudem veröffentlicht die Referentin<br />
regel-mäßig Beiträge in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Zeitschriften.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referent:<br />
RA Alexander Knauss,<br />
Bonn<br />
RA Alexander Knauss<br />
RA Stefan Klein<br />
MIET- UND WEG-RECHT<br />
Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG<br />
Referentin:<br />
RAin Daniela Scheuer,<br />
Köln<br />
RAin Daniela Scheuer
SOZIALRECHT<br />
Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Sozialrecht<br />
Datum:<br />
Freitag, 20. Mai 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Das Seminar, welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde, wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />
der Rechtsprechung des vergangenen Jahres über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts befassen. Frau<br />
Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur<br />
des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen<br />
und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.<br />
Frau Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht<br />
tätig. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende<br />
2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />
Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Neben der Dozententätigkeit an<br />
der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen<br />
der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
insertion o.s. 11.04. 12.04.2011 20:39 Uhr Seite 1<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referentin:<br />
Richterin am LSG Essen<br />
Astrid Lente-Poertgen<br />
Riin Astrid Lentge-Poertgen<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 21
22<br />
Seminare<br />
GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT<br />
Konzern(steuer)recht<br />
Es laden ein:<br />
Arbeitskreis<br />
Gesellschaftsrecht,<br />
Ausschuss Steuerrecht<br />
„Konzerne“ findet man nicht nur im DAX – selbst in der Ein-Mann-GmbH stellen sich konzernrechtliche Fragen, wenn der Gesellschafter noch anderweitige<br />
unternehmerische Interessen hat. Typische Probleme sind der Umfang und die Begrenzung der Leitungsmacht in der Konzernstruktur sowie<br />
die optimale steuerliche Gestaltung.<br />
Die Veranstaltung erläutert typische konzern(steuer)rechtliche Problemstellungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung,<br />
Rechtsprechung und Praxis.<br />
Die Referenten sind Partner einer <strong>Kölner</strong> Sozietät und beraten nationale und internationale Unternehmen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei<br />
Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen, sowie bei innerdeutschen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen. Herr Kollege Dr. Gunnar<br />
Knorr ist spezialisiert auf die steuerliche Beratung im Bereich M&A sowie bei der Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmensgruppen.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 08. Juni 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
STRAFRECHT<br />
DNA - Von der Spur zum Beweis<br />
Es lädt ein:<br />
Strafrechtsausschuss<br />
Datum:<br />
Donnerstag, 09. Juni 2011<br />
18.00 – 20.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Str. 26<br />
50674 Köln<br />
Referenten:<br />
RA Dr. Günter Seulen,<br />
RA Dr. Gunnar Knorr,<br />
beide Köln<br />
Referenten:<br />
Frau Dr. Gabriele Molsberger,<br />
Molekular-Biologin, LKA NRW,<br />
Düsseldorf<br />
RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus,<br />
Dortmund<br />
Es ist noch nicht allzu lange her, da fand die DNA-Analytik Eingang in die Kriminaltechnik. War sie zunächst der Aufklärung von Tötungs- sowie<br />
Sexualdelikten vorbehalten, gehört die DNA-Analyse heute zu den gängigen Ermittlungsmethoden, die auch im Bereich „normaler Kriminalität“<br />
Anwendung findet. Wie kommen die Analyseergebnisse zustande, welche Analysemethoden gibt es, wie sind diese qualitativ zu beurteilen und<br />
welche Vorrausetzungen müssen vorliegen, damit eine Spur überhaupt DNA analysefähig ist?<br />
Antworten auf diese Fragen wird uns Frau Dr. Gabriele Molsberger geben. Sie ist seit vielen Jahren beim LKA in Düsseldorf als Molekular-Biologin<br />
tätig und einem Großteil der forensisch praktizierenden Kollegen bekannt. Herr Kollege Prof. Dr. Ralf Neuhaus aus Dortmund ist seit vielen Jahren<br />
als Strafverteidiger tätig und bekannt durch diverse Publikationen. Er erläutert, welche Möglichkeiten der Verteidigung bei der Bewertung von<br />
DNA-Analyse-Gutachten zur Verfügung stehen. Er wird den Fokus auf zwei Punkte legen: Das Aufzeigen von Fehlerquellen (wo?) und die häufige<br />
Fehlinterpretation (durch wen?) eines Beweisergebnisses auf Grundlage einer DNA-Analyse.<br />
Kostenbeitrag: € 37,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 44,63). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2,5 Std. erteilt.
STRAFRECHT, STEUERRECHT<br />
Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO<br />
- Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />
Es laden ein:<br />
Strafrechtsausschuss,<br />
Ausschuss Steuerrecht<br />
SOZIALRECHT<br />
Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pfl egeversicherung -<br />
unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2011<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Sozialrecht<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 29. Juni 2011<br />
14.30 – 19.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Str. 26<br />
50674 Köln<br />
Der Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen 12 Monate vertraut<br />
machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht auf den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen<br />
Rechtsgebieten auffrischen und vertiefen.<br />
Es freut uns sehr, Herrn Claus-Peter Heiland, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gelesenkirchen, als Referenten dieses<br />
Seminars in Köln begrüßen zu dürfen. Seit 1977 ist er bereits als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im<br />
Jahre 1982 eine Kammer für Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten<br />
der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit<br />
1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen<br />
und Vorträge bei weiteren Trägern, Kammern und Verbänden.<br />
Es laden ein:<br />
Ausschuss Miet- und<br />
WEG-Recht,<br />
Ausschuss RVG<br />
Datum:<br />
Montag, 20. Juni 2011<br />
18.00 – 20.30 Uhr<br />
MIET- UND WEG-RECHT, RVG<br />
Streitwerte im Miet- und WEG-Recht<br />
Datum:<br />
Donnerstag, 30. Juni 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Ort:<br />
Hopper Tagungszentrum<br />
Brüsseler Str. 26<br />
50674 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Das Seminar gibt einen Überblick über die gebührenrechtlichen Besonderheiten im Bereich des Mietrechts sowie des WEG.<br />
Ferner werden Probleme der Bezifferung des Gegenstandswertes speziell in miet- und WEG-rechtlichen außergerichtlichen<br />
und gerichtlichen Verfahren erörtert. Anhand von Beispielsfällen werden Praxistipps aufgezeigt, um zu vermeiden, dass<br />
berechtigte Gebührenansprüche bei der Abrechnung unberücksichtigt bleiben.<br />
Der Referent, Herr Kollege Roger Kühn, ist seit 1981 als Rechtsanwalt und seit 2005 als Fachanwalt für Miet- und<br />
Wohnungseigentumsrecht in Köln vorwiegend im Bereich des Mietrechts tätig. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Gebührenfragen<br />
und ist Sprecher des RVG-Ausschusses im KAV.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
Referenten:<br />
Leitender Regierungsdirektor<br />
Max Rau, Köln<br />
RA u. StB Ingo Heuel,<br />
Bergisch Gladbach<br />
Das Instrument der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO gehört zum Standart eines jeden Rechtsanwalts, der steuer- oder strafrechtlich<br />
tätig ist. Das Wissen, dass durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige sowie Nachzahlung der verkürzten Steuer Straffreiheit bezüglich<br />
einer Steuerhinterziehung erlangt werden kann, reicht jedoch spätestens seit dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2010<br />
– 1 StR 577/09 – nicht mehr. Die Anforderungen waren verschärft worden, da Straffreiheit nur eintreten soll, wenn mit der Selbstanzeige alle<br />
Unrichtigkeiten der Steuererklärung vollständig berichtigt werden. Mehrere weitere Verschärfungen sieht aktuell das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz<br />
vor: Berichtigung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart im vollen Umfang, Zahlung eines Strafzuschlags ab einem bestimmten<br />
Hinterziehungsbetrag, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige im Übrigen bei Entdeckung auch nur einer unrichtigen Steuererklärung durch<br />
die Finanzbehörde etc. Das Seminar wird sich mit den geltenden bzw. anstehenden Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige befassen.<br />
Neben der Darstellung der Grundlagen ist die Diskussion praxisrelevanter Fragestellungen vorgesehen, um Fehlerquellen zu vermeiden.<br />
Es freut uns sehr, als Referenten zwei ausgewiesene Kenner der Materie begrüßen zu können: Herr Leitender Regierungsdirektor Max Rau ist Leiter des<br />
Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln. Bereits durch diese Funktion ist er als Experte zum Thema ausgewiesen. Regelmäßig<br />
trägt er in und außerhalb der Finanzverwaltung vor. Herr Kollege Ingo Heuel ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. In Veröffentlichungen<br />
und Vortragstätigkeiten befasste er sich bereits nachhaltig mit der Selbstanzeige und insbesondere deren Fehlerquellen. Berufspolitisch ist er leitend<br />
in diversen Gremien tätig, insoweit begleitet(e) er auch das Gesetzgebungsverfahren. Wir freuen uns auf ein interessantes Seminar, in dessen<br />
Anschluss – wie stets – bei einem Kölsch die Möglichkeit des kollegialen Austauschs in geselliger Atmosphäre besteht.<br />
Kostenbeitrag: € 37,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 44,63). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2,5 Std. erteilt.<br />
Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.<br />
Referent:<br />
Richter am SozG Gelsenkirchen<br />
Claus Peter Heiland<br />
Referent:<br />
RA Roger Kühn,<br />
Köln<br />
Vors. Ri Claus Peter Heiland<br />
RA Roger Kühn<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 23
24<br />
Seminare<br />
FAMILIENRECHT<br />
Die Immobilie im Familienrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Familienrecht<br />
Bei Trennung und Scheidung steht häufig der Streit um eine Immobilie im Mittelpunkt. Nicht nur für den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung<br />
sind die Rechtsverhältnisse an einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung von Bedeutung, sondern sie beeinflussen<br />
über die Berücksichtigung des Wohnvorteils auch das Unterhaltsrecht. Durch die Gesetzesänderungen der Jahre 2007 bis 2009 und durch Änderungen<br />
in der Rechtsprechung des BGH kann nicht immer auf alte Erfahrungen in diesem Bereich zurückgegriffen werden. Der Vortrag soll Sie<br />
daher umfassend über die Bedeutung der Immobilie im Familienrecht unter Berücksichtigung dieser neuen Entwicklungen informieren.<br />
Der Referent, Herr Richter am Amtsgericht Bergisch Gladbach Heribert Schüller, ist einer der dienstältesten Familienrichter des OLG-Bezirks Köln.<br />
Viele unserer Mitglieder werden ihn auch als Referenten zum Thema Unterhaltsrecht in den Fachanwaltskursen des KAV kennengelernt haben.<br />
Anhand langjähriger Erfahrung, aber auch kurzweilig, will er Sie auf die Stolpersteine hinweisen und Ihnen helfen, nicht zu straucheln.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
GESELLSCHAFTSRECHT<br />
Unternehmenskauf<br />
Es lädt ein:<br />
Arbeitskreis<br />
Gesellschaftsrecht<br />
Das Seminar behandelt in komprimierter Form die sich im Rahmen von Unternehmensverkäufen stellenden Fragen aus Sicht<br />
des anwaltlichen Beraters und orientiert sich dabei am „typischen“ zeitlichen Ablauf solcher Transaktionen. Ausgehend von<br />
den verschiedenen vorvertraglichen Phasen und ihrer vertraglichen Begleitung durch LOI, NDA etc. wird insbesondere auch auf<br />
die Tätigkeit des Beraters im Rahmen der Due Diligence eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Ausgestaltung<br />
des Unternehmenskaufvertrages in der Praxis. Begleitend werden insbesondere auch die sich stellenden kartellrechtlichen,<br />
arbeitsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen und auch besondere Arten und Situationen des Unternehmensverkaufs<br />
dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei stets die besondere Rolle des anwaltlichen Beraters auf Käufer- oder Verkäuferseite.<br />
Herr Kollege Prof. Dr. Elmar Schuhmacher ist Partner einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte bildet das<br />
Gesellschaftsrecht. Hier berät er eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere aus dem Medien-, IT- und Technologiesektor.<br />
Er ist Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht und seit seiner Gründung Mitglied des Arbeitskreises Gesellschaftsrecht im KAV.<br />
Neben diversen anderen Publikationen erschien erst vor kurzem sein Beitrag „Unternehmenstransaktionen im Medienbereich“<br />
im „Handbuch des Fachanwalts Urheber- und Medienrecht“.<br />
Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />
STEUERRECHT<br />
Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht<br />
Es lädt ein:<br />
Ausschuss Steuerrecht<br />
Im ersten Teil wird die aktuelle verfassungsrechtliche Rechtsprechung im Steuerrecht dargestellt. Themen sind die Absenkung<br />
der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen, Verlängerung der Spekulationsfrist<br />
bei Grundstücksveräußerungsgeschäften, die Vorlage wegen des Solidaritätszuschlags und die Neuregelung der steuerlichen<br />
Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers.<br />
Im zweiten Teil folgt eine Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bei der Darstellung zur AO werden u.a.<br />
Verlangen des Finanzamts nach mandantenbezogenen Unterlagen, ferner die steuerlichen Verwertungsverbote, das Anfordern<br />
von Kontoauszügen, die Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen und von Sammelauskunftsersuchen trotz Bankgeheimnis<br />
angesprochen. Bei der Einkommensteuer werden u.a. die Urteile zu nichtsteuerpfl ichtigen Einkünften und Liebhaberei, zur<br />
verdeckten Gewinnausschüttung, zur verfassungsgemäßen Rentenbesteuerung, zur Erweiterung der Aufteilung von Aufwendungen<br />
für gemischt veranlasste Reisen sowie Neues zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erörtert.<br />
Der Referent, Herr Kollege Dr. Wolf-Dieter Butz, war zunächst als Fachanwalt für Steuerrecht, danach über 25 Jahre als Richter<br />
am Finanzgericht bzw. als Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG bis 2005 tätig und ist seitdem als Rechtsanwalt und<br />
Steuerberater zugelassen; seither beschränkt er sich auf die Seminarentwicklung und Vortragstätigkeit.<br />
Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.<br />
ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Datum:<br />
Dienstag, 12. Juli 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 13. Juli 2011<br />
18.00 – 20.00 Uhr<br />
Datum:<br />
Mittwoch, 20. Juli 2011<br />
15.00 – 19.30 Uhr<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Ort:<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
Escher Str. 217<br />
50739 Köln<br />
Referent:<br />
Richter am AG Bergisch Gladbach<br />
Heribert Schüller,<br />
Köln<br />
Referent:<br />
RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher,<br />
Köln<br />
RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher<br />
Referent:<br />
Vorsitzender Richter am<br />
Finanzgericht a.D.<br />
RA Dr. Wolf-Dieter Butz,<br />
Celle<br />
RA Dr. Wolf-Dieter Butz
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ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. ² Kaufpreis ab Werk<br />
27.451,60 Euro; Leasing-Sonderzahlung 6.922,71 Euro; Laufzeit 36 Monate; Gesamtlaufleistung 45.000 km; mtl. Rate Leasing 230,– Euro; mtl. Rate Haftpflicht und Vollkasko<br />
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Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2011-2012 des KAV<br />
Am 07. Oktober 2011 startet der Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2011-2012<br />
des KAV und umfasst insgesamt 128 theoretische Unterrichtsstunden,<br />
aufgeteilt auf 16 Unterrichtseinheiten zu je 8 Stunden (10 Wochenenden).<br />
Diese fi nden jeweils freitags und samstags in der Zeit von 08.30 bis 18.00<br />
Uhr im Pullman Cologne Hotel, statt. Zusätzlich zu den vorgegebenen drei<br />
Klausuren und 120 Pfl ichtstunden bietet dieser Fachanwaltslehrgang eine<br />
weitere vierte Klausur sowie insgesamt 128 statt der üblichen 120 Vortragsstunden<br />
an. Diese sollen den Teilnehmern ermöglichen, eine eventuell<br />
zuvor nicht bestandene Leistung oder auch versäumte Vortragsstunden im<br />
Rahmen des gleichen Lehrgangs bequem nachholen zu können. Selbstverständlich<br />
kann jeder Teilnehmer an allen Klausuren und Vorträgen dieses<br />
Fachanwaltslehrgangs teilnehmen.<br />
Erfahrene und hochqualifi zierte Referenten aus der Anwaltschaft, Richterschaft<br />
und aus dem universitären Bereich tragen zu den Themengebieten<br />
des Erbrechts entsprechend den Vorgaben der Fachanwaltsordnung vor,<br />
vermitteln das nötige Fachwissen und stehen für individuelle Fragen und Anregungen<br />
jederzeit gerne Rede und Antwort. Der im Oktober beginnende<br />
Lehrgang wird im Pullman Cologne Hotel stattfi nden. Ausgezeichnet vom<br />
Verband Deutsches Reisemanagement e.V. als Certifi ed Conference Hotel<br />
bietet Ihnen das Haus den idealen Rahmen für einen erfolgreichen Lehrgang<br />
in besonders ansprechender Atmosphäre. Während der Vorträge stehen<br />
Ihnen kostenfreie Softgetränke im Tagungsraum zur Verfügung. Darüber<br />
hinaus laden wir Sie zu jeder Kaffeepause zu wohltuendem Kaffee oder<br />
Tee sowie einer erlesenen Auswahl an Feingebäck im Foyerbereich ein.<br />
Zur Mittagszeit (Selbstzahler) bietet Ihnen die umliegende Nachbarschaft ein<br />
vielfältiges Angebot an gastronomischen Einrichtungen. Alternativ bietet Ihnen<br />
auch das Pullman Cologne Hotel eine Lunchkarte zu kostengünstigen<br />
Preisen.<br />
Die Themen im Überblick<br />
» Materielles Erbrecht, Bezüge zum Familienrecht<br />
» Nachlassverwaltung, Nachlasspfl egschaft<br />
» Erbenhaftung<br />
Der Insolvenzrechtsausschuss informiert<br />
Neues vom Gesetzgeber (ESUG)<br />
Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung wird wegen vieler Gesetzesänderungen<br />
oft als Dauerbaustelle bezeichnet. Wesentliche Änderungen sah<br />
ein vom Bundesministerium der Justiz am 03.09.2010 in Umlauf gebrachter<br />
Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung<br />
von Unternehmen (ESUG) vor. Zu diesem Diskussionsentwurf hat auch<br />
der KAV ausführlich Stellung genommen. Unter dem 25.01.2011 hat das<br />
BMJ einen Referentenentwurf vorgelegt (abgedruckt z.B. in ZInsO 2011,<br />
269 ff.). Die Stellungnahmen - sicherlich auch die des KAV - haben dazu<br />
geführt, dass krasse Fehlentwicklungen, die der Diskussionsentwurf begünstigt<br />
hätte, vermieden werden. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf<br />
stößt in der Fachwelt in vielen Punkten auf Zustimmung, bedarf allerdings<br />
» Insolvenzrechtliche Bezüge zum Erbrecht<br />
» Erbschaftssteuerrecht<br />
» Schenkungssteuerrecht<br />
» Sozialrechtliche Bezüge<br />
» Internationales Erbrecht<br />
» Letztwillige Verfügung, Testamente, Erbverträge<br />
» Gesellschaftliche Bezüge zum Erbrecht<br />
» Maßnahmen gegenüber dem Nachlassgericht nach dem Erbfall<br />
» Testamentsvollstreckung<br />
» Verfahrensführung, Prozessführung<br />
» Streitwerte und Anwaltsgebühren im Erbrecht<br />
Die Termine<br />
07.-08.10.2011<br />
04.-05.11.2011<br />
18.-19.11.2011 (Klausur 1 am 19.11.2011)<br />
02.-03.12.2011<br />
09.-10.12.2011<br />
16.-17.12.2011 (Klausur 2 am 17.12.2011)<br />
20.-21.01.2012<br />
27.-28.01.2012 (Klausur 3 am 28.01.2012)<br />
03.-04.02.2012<br />
10.-11.02.2012 (Klausur 4 am 11.02.2012)<br />
Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
Seminare<br />
Anreise, Lage, Unterkunft vor Ort<br />
Das Pullman Cologne liegt zentral im Herzen der Stadt und ist somit<br />
leicht und bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn) zu erreichen.<br />
Für Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs wird zudem ein reduzierter<br />
Preis für die hauseigene Tiefgaragennutzung geboten. Für auswärtige Teilnehmer<br />
stehen ferner Sonderkonditionen für Übernachtungen im Einzel- /<br />
Doppelzimmer in Häusern der Accor Hotels (2-5 Sterne) zur Verfügung.<br />
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fachanwaltslehrgang-koeln.<br />
de/erbrecht.<br />
teilweise noch der Überarbeitung. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes<br />
ist noch in diesem Jahr zu rechnen.<br />
Ein zentraler Punkt für das Schicksal eines Insolvenzverfahrens ist die Auswahl<br />
eines geeigneten Insolvenzverwalters. Diese Auswahl liegt bislang<br />
allein in der Hand des Insolvenzgerichts. Viele sahen hierin eine Unberechenbarkeit<br />
deutscher Insolvenzverfahren mit der Auswirkung, dass man<br />
entweder durch Sitzverlegung ins Ausland in andere Rechtsordnungen fl oh<br />
oder Insolvenzanträge nicht oder viel zu spät stellte.<br />
Der Gesetzgeber will dem durch Änderung des § 56 InsO Rechnung tragen.<br />
Sowohl dem Schuldner als auch den Gläubigern sollen - jedenfalls ab einer<br />
bestimmten Verfahrensgröße - Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Verwalter-<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 27
28<br />
Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
auswahl eingeräumt werden, wobei Einzelheiten des Referentenentwurfs<br />
sicherlich noch überarbeitungsbedürftig sind. Nach künftigem Recht gilt<br />
daher erst recht der Ratschlag, vor Stellung eines Insolvenzantrages einen<br />
versierten Insolvenzfachmann hinzuzuziehen.<br />
Eine weitere wesentliche Änderung soll die Eigenverwaltung (§ 270 ff.<br />
InsO) erfahren. Diese führte bislang ein ausgesprochenes Schattendasein.<br />
Durch weitreichende Gesetzesänderungen soll der redliche Schuldner, der<br />
frühzeitig einen Insolvenzantrag stellt, die Möglichkeit erhalten, sein Unternehmen<br />
auch in der Insolvenz weiterzuführen und dabei im Wesentlichen<br />
„das Heft in der Hand zu halten“. Der Gesetzgeber will hiermit der nach wie<br />
vor festzustellenden Tendenz entgegenwirken, dass Insolvenzanträge fast<br />
immer viel zu spät gestellt werden.<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte informiert<br />
1. Stammtisch Junge Anwälte<br />
Regelmäßig organisiert der Ausschuss Junge Anwälte ein Treffen für junge<br />
Kolleginnen und Kollegen zum Informationsaustausch und Gespräch.<br />
Im Jahr 2011 werden wir uns nicht regelmäßig einmal im Monat treffen,<br />
sondern haben uns vorgenommen, für Euch einzelne interessante Events<br />
zu organisieren und rechtzeitig vorher über die KAV-Mitteilungen, über die<br />
Homepage des KAV oder auch über Aushänge am schwarzen Brett im Gericht<br />
die genauen Daten dazu bekannt zu geben.<br />
Es lohnt sich daher immer mal wieder auch im Internet auf die Seite des<br />
Ausschusses der Jungen Anwälte zu gehen.<br />
Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Euch in den E-Mail-Verteiler<br />
für diese Veranstaltungen aufnehmen lasst. In diesem Falle schickt bitte<br />
eine entsprechende E-Mail an stammtisch@endlich-anwalt.de.<br />
Der Ausschuss Kanzleimanagement informiert<br />
Email war gestern – Heute ist E-Post-Brief? Und wann kommt EGVP?<br />
Der Wandel zur Informationsgesellschaft ist vollzogen. Das bedeutet, dass<br />
der Wandel alltäglich bleibt. Die moderne Anwaltkanzlei setzt die Möglichkeiten<br />
der EDV ein. Der Umfang dieses Einsatzes ist indes sehr unterschiedlich.<br />
Nahezu jede Kanzlei kommuniziert mittlerweile per Email. Die Probleme<br />
der Email lauten Datensicherheit, Spam, fehlende Schriftsatzmöglichkeiten.<br />
Vorteile der Email sind, dass nahezu jeder per Email erreichbar ist und<br />
nahezu jeder mit Email umgehen kann.<br />
Neu auf dem Markt ist der E-Post-Brief der Deutschen Post AG. Im Prinzip<br />
vergleichbar mit der Email, basiert der E-Post-Brief jedoch auf einer geschlossenen<br />
Benutzergruppe. Dies soll die Datensicherheit erhöhen und<br />
Spam vermeiden. Nachrichten an Personen, die dieser geschlossenen Benutzergruppe<br />
nicht angehören, werden durch den Postboten zugestellt.<br />
Daneben wird durch die Bundesregierung die sogenannte DE-Mail entwickelt.<br />
Auch diese ist mit der Email vergleichbar und soll mittels rechtsverbindlicher<br />
Standards ein dem Brief vollwertig vergleichbares Medium<br />
werden. Der E-Post-Brief erfüllt nach Angabe der Deutschen Post AG die<br />
Voraussetzungen von DE-Mail.<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Auch das Insolvenzplanverfahren (§ 217 ff. InsO) hat sich bislang als Sanierungsinstrument<br />
nicht so recht durchgesetzt. Eine Effektivitätssteigerung<br />
will der Gesetzgeber jetzt durch mögliche Eingriffe in die Rechte der<br />
Anteilsinhaber erreichen. Durch Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen<br />
können Gläubiger zu Anteilsinhabern werden (sog. debt equity swap). Die<br />
Erfahrungen mit der (Fast-)Pleite der HRE-Bank haben hier sicherlich die<br />
früheren verfassungsrechtlichen Bedenken relativiert.<br />
Insgesamt ist zu hoffen, dass das zu erwartende neue Gesetz zu einem Umdenken<br />
führt und ein frühzeitiger und gut vorbereiteter Insolvenzantrag als<br />
Chance für eine erfolgreiche Restrukturierung und Sanierung begriffen wird.<br />
2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />
Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />
Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />
und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />
Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen<br />
dieser Mitteilungen bedient<br />
im Monat Mai 2011<br />
von Frau Kollegin Angela Otto,<br />
0221 / 80 12 911<br />
im Monat Juni 2011<br />
von Frau Kollegin Birgit Rosenbaum,<br />
0221 / 27 16 73 30<br />
und im Monat Juli 2011<br />
von Frau Kollegin Eva Wank,<br />
0221 / 97 30 490<br />
Es bleibt abzuwarten, ob E-Post-Brief und DE-Mail Bedeutung erlangen für<br />
die Anwaltschaft und ob die Email verdrängt wird. Im Moment erscheint der<br />
Nutzen für die tägliche Arbeit überschaubar.<br />
Der anwaltliche Focus sollte liegen auf dem EGVP, dem elektronischen Gerichts-<br />
und Verwaltungspostfach. Das EGVP ist eine Kommunikationsform,<br />
die stark an die Email erinnert. Die technischen Vorgaben für den Transportweg<br />
sind jedoch strenger. Es kann nur gewählt werden aus vorgegebenen<br />
Adressaten, namentlich Gerichten und Behörden, es muss ein Nachrichtentyp<br />
angegeben werden sowie eigenes und fremdes Aktenzeichen. Das zu<br />
übersendende Schriftstück hingegen wird als Anhang beigefügt und kann<br />
in Inhalt und Form frei gewählt werden. Allein der Dateityp muss gängig<br />
sein, PDF ist hier das Mittel der Wahl. Zuletzt ist eine Signierung notwendig.<br />
Unter http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/nordrheinwestfalen/index.php<br />
kann eingesehen werden, welche Verfahren derzeit<br />
auf diese Weise geführt werden können – es sind nicht viele. Hervorzuheben<br />
ist das elektronische Mahnverfahren.<br />
Das EGVP bietet enorme Vorteile in der täglichen Arbeit der Anwaltschaft.<br />
Diese Entwicklung sollte beobachtet<br />
und gefördert werden.
Der neue E-Workfl ow –<br />
Zukunftstechnologie für Ihre Kanzlei<br />
Das phänomenale Wachsen Sozialer Netzwerke<br />
weist auf die rasante Dynamik der sozialen<br />
Lebensrealität der Bevölkerung hin, der anwaltlichen<br />
Mandantschaft. Smartphones und Tablets<br />
vernetzen Menschen mobil - überall mit dem<br />
Internet. Das wird im nächsten Jahrzehnt ins<br />
Zentrum der Interaktion mit Mandanten, Kanzleien<br />
und typischen institutionellen Korrespondenzpartnern<br />
wie Behörden, Gerichten und Versicherungen<br />
rücken.<br />
Ein moderner elektr. Kanzlei-Workfl ow betrachtet<br />
alle Teilnehmer: Kanzleimitarbeiter,<br />
Gerichte, Behörden, Kanzleien, Schreibbüros,<br />
Mandanten und auch die Mitarbeiter des Softwareherstellers<br />
– unabhängig vom realen örtlichen<br />
Sein – als gleichberechtigte Teilnehmer<br />
eines großen elektr. Netzwerkes, das vielfältige<br />
Möglichkeiten der Kommunikation und Dokumenten-Austausches<br />
ermöglicht. Dieses komplexe<br />
Beziehungsgefl echt sicher und effektiv zu<br />
organisieren und für die Anwaltskanzlei profi tabel<br />
nutzbar zu machen, ist Ziel des E Workfl ow-<br />
Konzepts einer modernen Rechtsanwalts-Software,<br />
den wir hier präsentieren.<br />
I. E-Post<br />
1. E-Posteingang<br />
a. E-Postfach: Zentrale elektr. Erfassung aller<br />
Kanzlei Posteingänge. Diese werden dem<br />
Kanzlei-Aktenzeichen zugeordnet und an die<br />
Kanzleisoftware E-Postkörbe der Aktensachbearbeiter<br />
weitergeleitet:<br />
1. Papierdokumente werden eingescannt, 2.<br />
Faxe können autom. importiert werden, 3. E-Mails<br />
autom. einlesen, 4. z.B. ra E-Briefe von anderen<br />
RA-MICRO Kanzleien den Akten zuordnen. 5.<br />
Elektr. Empfangsbestätigungen der E-Akte zufügen<br />
b. E-Postkorb: Die Eingangspost wird an den<br />
E-Postkorb eines Sachbearbeiters weitergeleitet<br />
zur. elektr. Bearbeitung. Er ist beispielsweise<br />
Bestandteil des RA-MICRO DMS Dokumentenmanagementsystems.<br />
c. Telefonnotiz: Mündlich eingehende Infos<br />
werden z. B. mit dem Modul RA-MICRO Telefonnotiz<br />
erfasst und in der E-Akte abgelegt oder im<br />
E-Postkorb versandt.<br />
2. E-Postausgang<br />
a. ra E-Brief: Zentrales Instrument für die gesamte<br />
elektr. Ausgangspost ist der von RA-MICRO<br />
entwickelte ra E-Brief. Versenden von E-Mails in<br />
einem standardisierten, briefähnlichen HTML-<br />
Format mit Kanzleibriefkopf.<br />
Der ra E-Brief hat div. Schnittstellen zu externen<br />
Korrespondenzteilnehmern, wie dem elektr.<br />
Rechtsverkehr, zu den am ra e vs Verfahren<br />
teilnehmenden Versicherungen – inkl. Deckungsanfrage.<br />
b. RA-MICRO A-Postfach: ist das Gegen-stück<br />
zum E-Postfach (zentrales E-Posteingangsfach)<br />
für den Postausgang: das zentrale Postausgangsfach<br />
für sämtliche elektr. Ausgangspost.<br />
3. Schnittstellen: Der ra E-Brief beispielsweise<br />
ist für die Kommunikation mit beliebigen<br />
Schnittstellen von anwaltlichen Korrespondenzpartnern<br />
konzipiert. Inhalte werden im universellen<br />
xml-Format übermittelt. Ausgangs-Schnittstellen<br />
bestehen z. B. zu Adesso Drebis oder<br />
e-Consult sowie zum ra e vs System für Versicherungen.<br />
Die Schnittstelle zu MS Outlook,<br />
ermöglicht aus MS Outlook heraus E-Mails<br />
mit ra E-Brief zu beantworten.<br />
4. Archivierung in DMS / E-Akte: Das RA-<br />
MICRO Dokumentenmanagementsystem (DMS)<br />
dient als Speichersystem für den gesamten<br />
E-Workfl ow der Kanzlei. Grundlage des Konzeptes<br />
ist sämtliche elektr. Kommunikation ausnahmslos<br />
mit der Kanzleisoft-ware zu bearbeiteten<br />
und im DMS zu speichern. Die zur Kanzleiakte<br />
gehörende Kommunikation wird in der<br />
E-Akte gespeichert.<br />
II. E-Team<br />
Immer mehr räumlich verteilte, elektrisch<br />
kommunizierende Arbeitsstrukturen halten<br />
Einzug. Wenn auf papierlose Ablauforganisation<br />
umgestellt wird, ist eine virtuelle Organisation<br />
räumlich verteilter Mitarbeiter möglich. Das E-<br />
Team Modul basiert auf der elektr. RA-MICRO<br />
Mitarbeiterverwaltung.<br />
1. Durchsagefunktion<br />
2. Sofortnachricht<br />
3. E-Nachricht<br />
4. Telefonnotiz<br />
5. ra e video DRAVN<br />
6. Vidyo Schnittstelle<br />
7. AW100 Aufgabenwächter<br />
Anzeige<br />
III. E-Mandant<br />
Die E-Kommunikation mit der Mandantschaft<br />
wird auf Dauer die Papierkommunikation ersetzen.<br />
Das mobile Arbeiten von Rechtsanwälten ermöglicht<br />
die mobile E-Akte – alle Akten stehen<br />
z. B. auf dem iPad zur Verfügung – ob im Gericht<br />
oder bei Besprechungen außerhalb der Kanzlei.<br />
Eine zusätzliche Zeiterfassung ist mit einem<br />
Touch gestartet und kann direkt dem Sekretariat<br />
per Mail zur Abrechnung übermittelt werden.<br />
Die neuen Apps erleichtern die Arbeit - wie beispielsweise<br />
das neue Deutsche Gesetze App<br />
von RA-MICRO, das Ihnen kostenlos zur Verfügung<br />
steht. Der mobile Schnell Zugriff<br />
auf praxisrelevante juristische Informationsquellen,<br />
in einem neuartig kombinierten<br />
Offl ine-Online Konzept der Integration von Gesetzestexten<br />
mit juristischen Fachdatenbank<br />
en. Und das mit einem einzigen Finger-Touch<br />
auf den Paragrafen. Optimiert wurde die Deutsche<br />
Gesetze App zur Bedienung auf Touchscreen<br />
Geräten. Eine Version für das iPad ist<br />
bereits auf Platz 1 der Top-Charts (Gratis Apps).<br />
Darüber hinaus bietet z. B. RA-MICRO eine<br />
Version für Windows Mobile 7 und alle anderen<br />
gängigen Smartphones und Tablet-Geräte mit<br />
Touchscreen-Bedienung sowie für Windows<br />
PCs und Apple Computer.
30<br />
Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />
Der Ausschuss RVG informiert<br />
1. Die Zeit ist reif – Erhöhung der Anwaltsvergütung<br />
Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> überreichten<br />
im Dezember 2010 einen gemeinsamen Vorschlagskatalog zur<br />
Erhöhung der Anwaltsvergütung an das Bundesjustizministerium. In einer<br />
ersten Reaktion zeigte sich die Justizministerin offen für die Anliegen der<br />
Anwaltschaft.<br />
Das Anpassungsvolumen soll 15 % betragen. Die Anpassung soll sich aus<br />
strukturellen Änderungen zum einen und der linearen Erhöhung der Gebühren<br />
zum anderen zusammensetzen. Die letzte strukturelle Änderung fand mit<br />
Inkrafttreten des RVG im Jahr 01.07.2004 statt. Es wurden alte Gebühren<br />
abgeschafft wie zum Beispiel die Beweisgebühr oder erhöht wie zum<br />
Beispiel die Geschäftsgebühr und Terminsgebühr. Neue Gebühren wurden<br />
eingeführt wie zum Beispiel die Grundgebühr. Die letzte lineare Erhöhung<br />
stammt aus dem Jahr 1994. Die Streitwerttabelle - mit den Gebühren zu<br />
1,0 gerechnet - blieb 16 Jahre unverändert. Bei einem Vergleich der Anwaltseinkünfte<br />
zu den Verbraucherpreisen zeigt sich in der Entwicklung<br />
der Jahre 1996 bis 2006 eine ganz erhebliche Diskrepanz. Das Institut für<br />
freie Berufe hat einen Anstieg der Verbraucherpreise aus dem Jahre 1996<br />
zu 100 Punkten auf 115,5 und ein Rückgang der Anwaltseinkünfte auf 92,7<br />
Punkte im Jahr 2006 festgestellt.<br />
Strukturelle Änderungen beziehen sich zum Beispiel auf die Klarstellung<br />
der Entstehung einer Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen. Eine<br />
zusätzliche 0,8 Verfahrensgebühr für die erste Instanz und eine 1,1 für die<br />
zweite Instanz soll für die Fälle der Streitverkündung eingeführt werden. Der<br />
Hauptbevollmächtigte mit einer 1,3 Verfahrensgebühr verdient gegenüber<br />
dem Terminsvertreter mit einer 0,65 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr<br />
deutlich weniger, obwohl auf ihm die Hauptlast des Prozesses liegt.<br />
Dem Hauptbevollmächtigten soll deshalb eine 0,5 Terminsgebühr zustehen.<br />
Die Terminsgebühr für Beweistermine soll mit Rücksicht auf den besonders<br />
hohen Aufwand um 0,3 für jede Teilnahme an einem Termin zur<br />
Durchführung der Beweisaufnahme erhöht werden. Mehrere Erhöhungen<br />
dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten. Die Befriedungsgebühr<br />
nach Nr. 4141 V RVG soll im Hinblick auf die einverständliche Erledigung<br />
des Strafverfahrens durch einen Strafbefehl oder Rücknahme der<br />
Privatklage erweitert werden. Außerdem bedarf es aufgrund der Rechtsprechung<br />
des BGH einer gesetzgeberischen Klarstellung, dass die Befriedungsgebühr<br />
als zusätzliche Gebühr unabhängig davon entsteht, dass bei<br />
Einstellung des Strafverfahrens eine Bußgeldsache nachfolgt. Schließlich<br />
wird die Erhöhung der Kilometerpauschale auf € 0,50 und die Abwesenheitsgelder<br />
auf € 30,00, € 50,00 und € 80,00 verlangt.<br />
Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />
II unter Berücksichtigung der anwaltlichen Vorschläge.<br />
Allerdings wird dabei auf eine Kompensation für die zu erwartenden Mehrausgaben<br />
bei den Ländern über die Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe<br />
geachtet. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet<br />
werden.<br />
2. Nachfestsetzung restlicher Verfahrensgebühren bei Anrechnung in<br />
Altfällen zulässig – alte Kostenfestsetzungsanträge in den Kanzleien<br />
sollten überprüft werden<br />
Die Anrechnung der Geschäftsgebühr in Altfällen vor dem 05.08.2009<br />
führte nach der überholten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zu einer<br />
Verminderung der Verfahrensgebühr. Dieser Zustand wurde mit Geltung<br />
des § 15a RVG beendet. Danach ist die Anrechung nur noch in Ausnahmefällen<br />
zulässig. Dies gilt auch für die Altfälle. Der Nachfestsetzung der<br />
restlichen Verfahrensgebühr steht die rechtskräftige Kostenentscheidung<br />
nicht entgegen.<br />
Über den nicht beantragten Teil der Verfahrensgebühr ist nicht rechtskräftig<br />
entschieden worden. Das Gericht hat auf Antrag nur über die geltend<br />
gemachte Höhe der verminderten Verfahrensgebühr entschieden. Die Entscheidung<br />
enthält keinen Ausschluss zur Geltendmachung der bisher nicht<br />
beantragten vollen Verfahrensgebühr. Die Rechtskraft kann sich nur auf<br />
den beantragten Teilanspruch beziehen.<br />
BGH Beschluss v. 28.10.10 – VII ZB 15/10<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Praxishinweis<br />
Die Verjährung des Erstattungsanspruchs dürfte nach § 197 Nr. 3 BGB als<br />
rechtskräftig festgestellter Anspruch erst nach 30 Jahren eintreten. Sie<br />
beginnt mit der Kostengrundentscheidung des Urteils oder des gerichtlichen<br />
protokollierten oder des durch Beschluss festgestellten Vergleichs.<br />
Hat die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt nur die verminderte Verfahrensgebühr<br />
beantragt, kann sie / er die Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr<br />
beantragen.<br />
Hat die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt im Rahmen der PKH/VKH nach<br />
§ 55 RVG die Festsetzung der verminderten Verfahrensgebühr beantragt,<br />
kann sie / er gegen den Festsetzungsbescheid Erinnerung einlegen § 56<br />
Abs. 1 RVG. Sie ist nicht fristgebunden. Eine Nachfestsetzung kann gegen<br />
die Staatskasse beantragt werden. Zu beachten ist hierbei der Ablauf der<br />
regelmäßigen Verjährungsfrist.<br />
3. Rechtsschutzversicherung bei Vertretung in eigener Sache<br />
Die Rechtsschutzversicherung hat nach § 5 (1) a) ARB 94 die Vergütung<br />
des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts zu tragen. Soweit<br />
eine / ein rechtsschutzversicherter Rechtsanwältin / Rechtsanwalt sich<br />
selbst vertritt, wird der Kostenschutz regelmäßig abgelehnt.<br />
Nach Auffassung des BGH ist die ARB Klausel nicht eindeutig. Das geht zu<br />
Lasten der Rechtsschutzversicherer. Nach § 78 Abs. 4 ZPO ist die Selbstvertretung<br />
ausdrücklich zugelassen. Der Versicherer muss daher die Kosten<br />
der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts nach RVG erstatten. Der § 78<br />
Abs. 4 ZPO ist zunächst nur eine verbindliche Regelung im Prozessrechtsverhältnis.<br />
Sie ist jedoch nicht ohne Einfl uss auf die Auslegung des § 5 (1)<br />
a) ARB 94. Die Deckungszusage beinhaltet die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten<br />
des Versicherten für eine ordnungsgemäße Vertretung<br />
durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt. Der / dem versicherten<br />
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt steht es frei, eine Kollegin / einen Kollegen<br />
zu beauftragen oder die Selbstvertretung zu wählen. Außerdem erfolgt<br />
unstreitig eine Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO durch die unterliegende<br />
Partei auch für die Vergütung einer/s sich selbst vertretenden<br />
Rechtsanwältin / Rechtsanwalts.<br />
BGH Beschluss v. 10.11.10 – IV ZR 188/08<br />
Praxishinweis<br />
Soweit ersichtlich enthalten die ARB 2010 dazu keinen Risikoausschluss.<br />
4. Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich<br />
In die Wertberechnung für den Versorgungsausgleich nach § 50 I FamGKG<br />
sind nicht nur die auszugleichenden Anrechte, sondern auch jedes verfahrensgegenständliche<br />
Anrecht einzubeziehen, auch wenn es im Ergebnis zu<br />
keinem Ausgleich oder einer Teilung kommt.<br />
Das FamG hat in seiner Entscheidung für je ein Anrecht der Eheleute eine<br />
Teilung vorgenommen. Über drei weitere Anrechte hat es festgestellt, dass<br />
ein Ausgleich nach § 18 II VersAusglG wegen Geringfügigkeit unterbleibt.<br />
Nach § 50 I FamGKG beträgt in Versorgungsausgleichssache im Scheidungsverbund<br />
der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10% des in drei Monaten<br />
erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Es kommt für den Verfahrenswert<br />
nicht auf die Berücksichtigung des einzelnen Anrechts in der<br />
gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die sachliche Prüfung der von den<br />
Versorgungsträgern erteilten Auskünfte durch das Gericht und den Verfahrensbevollmächtigten<br />
des anderen Ehegatten.<br />
OLG Stuttgart Beschl. 16.11.2010 – 11 WF 153/10<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
Vorstandsmitglied KAV
Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht am 08. Juni 2011<br />
Diesjährig fi ndet ein Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong><br />
Sozialgericht zum Zwecke des Austausches praxisrelevanter Fragestellungen<br />
statt.<br />
Am Mittwoch, dem 08. Juni 2011, ab 14.00 Uhr, treffen sich im Foyer des<br />
Sozialgerichts (vor den Sitzungssälen) neben den Richterinnen und Richtern<br />
des Gerichts sowie den Kolleginnen und Kollegen des KAV auf Einladung<br />
der Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Beatrix Debus, auch Vertreter<br />
der Gewerkschaften und Sozialverbände.<br />
Sommerempfang des KAV am 22. Juli 2011<br />
In diesem Jahr fi ndet wieder der traditionelle Sommerempfang des KAV<br />
statt. Wir laden Sie dazu herzlich ein am Freitag, dem 22. Juli 2011, ab<br />
11.00 Uhr, in den Räumen der Geschäftsstelle des KAV, 1. Stock, Justizgebäude,<br />
Luxemburger Str. 101, 50939 Köln.<br />
Ausbildungsgala Abschlussprüfung Sommer 2011 am 22. Juli 2011 –<br />
Die festliche Überreichung der Urkunden in der Wolkenburg<br />
Gala <strong>Kölner</strong> Juristen am 18. November 2011<br />
Ringvorlesung „Einführung in den Anwaltsberuf“<br />
Im Sommersemester 2011 werden im Rahmen der von Herrn Prof. Dr. Martin<br />
Henssler und Herrn Prof. Dr. Hanns Prütting, Direktoren des Instituts<br />
für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, angebotenen Ringvorlesung<br />
„Einführung in den Anwaltsberuf“ Referenten zu den folgenden Themen<br />
vortragen:<br />
10.05.2011: RAin Dr. Astrid Weber/RA Dr. Marc Werner, Schlütter Bornheim<br />
Seitz, Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, „Die Tätigkeit des Anwalts<br />
in der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen“<br />
24.05.2011: RA Roland Schlitt, Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG,<br />
Köln, „Tätigkeitsfelder für Juristen in der Rechtsschutzversicherung“<br />
Veranstaltungen und Termine<br />
Bei diesem Arbeitstreffen werden einzelne besonders relevante Themen<br />
aus der Praxis besprochen, zu denen gemeinsame Lösungen für Einzelprobleme<br />
erarbeitet werden können. Die Themen wurden zwischen der<br />
Richterschaft und dem Sozialrechtsausschuss abgestimmt.<br />
Alle sozialrechtlich interessierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich<br />
eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />
Eine vorherige Anmeldung über den KAV ist notwendig. Bitte nutzen<br />
Sie hierfür das am Ende des Heftes anliegende Revers.<br />
Wir freuen uns auf gute Gespräche und ein angenehmes Beisammensein<br />
und darauf, Sie in den Räumen unserer Geschäftsstelle begrüßen zu dürfen.<br />
Selbstverständlich wird für Ihr leibliches Wohl wieder bestens gesorgt sein.<br />
Merken Sie sich schon heute Ihre Teilnahme an diesem besonderen<br />
Ereignis vor. Der Empfang beginnt im Innenhof der Wolkenburg um 18.30<br />
Uhr. Nach dem gemeinsamen Abendessen werden die Prüfungsurkunden<br />
im feierlichen Rahmen überreicht. Der rote Teppich ist ausgerollt. Danach<br />
startet die Party bis in die frühen Morgenstunden.<br />
Eintrittspreise:<br />
Gäste € 70,00 pro Person<br />
Prüfungsteilnehmer/innen € 50,00 pro Person.<br />
Die Preise enthalten Essen am Dinnerbüffet und alle Getränke bis Mitternacht.<br />
Alle sind willkommen – auch Familie und Freunde.<br />
Veranstaltungsort: Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59, 50676 Köln.<br />
Am 18. November 2011 fi ndet in der Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59,<br />
50676 Köln, die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen in festlicher Abendgarderobe statt.<br />
Empfang: 17.30 Uhr<br />
Dinner: 18.30 Uhr<br />
Ab 20.30 Uhr begleitet Sie das Tanzorchester<br />
„No Limit“ durch den stimmungsvollen Abend mit Events.<br />
Mehr Details und weitere Informationen fi nden Sie in den nächsten Ausgaben<br />
der Mitteilungen.<br />
Merken Sie sich bereits jetzt diesen Termin vor!<br />
31.05.2011: Prof. Dr.Martin Henssler/Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität<br />
zu Köln, „Aktuelle Themen des Anwaltsrechts“<br />
05.07.2011: RA Dr. Matthias Kilian, Universität zu Köln, „Grenzüberschreitende<br />
anwaltliche Tätigkeit“<br />
Die Veranstaltungen fi nden jeweils von 16.00 bis 17.30 Uhr statt und beginnen<br />
„sine tempore (s.t.)“. Veranstaltungsort ist Raum 205 im Institut für<br />
Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Weyertal 115, Köln. Der Jahresvortrag des<br />
Instituts für Anwaltsrecht und die Mitgliederversammlung des Fördervereins<br />
fi nden voraussichtlich am 21.06.2011(17.00 Uhr, Neuer Senatssaal) statt.<br />
Referent und Thema werden gesondert angekündigt. Nähere Informationen<br />
zu den einzelnen Veranstaltungen: www.anwaltsrecht.uni-koeln.de (Lehre)<br />
oder unter Tel. 0221/470 - 5711.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 31
32<br />
Veranstaltungen und Termine<br />
Wichtige Termine 2011<br />
Personen<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Bitte merken Sie sich für 2011 bereits folgende Termine vor:<br />
08.06.2011 Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht<br />
06.07.2011 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />
22.07.2011 KAV-Sommerempfang<br />
22.07.2011 Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />
23.09.2011 Tag der offenen Tür, Gerichtsgebäude Luxemburger Str. 101<br />
17./18.11.2011 4. Europäisches Anwaltsforum<br />
18.11.2011 Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />
50-jähriges Berufsjubiläum von Frau Marlies Krückeberg, Kanzlei Koch & Börsch<br />
Marlies Krückeberg<br />
Ulf-Thomas Bender neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln<br />
Ulf-Thomas Bender<br />
KAV-intern<br />
Frau Marlies Krückeberg und die <strong>Kölner</strong> Rechtsanwaltskanzlei Koch & Börsch feierten am 01.04.2011 ein Jubiläum,<br />
das heute Seltenheitswert hat. Frau Krückeberg war zu diesem Zeitpunkt seit 50 Jahren ununterbrochen in der<br />
Kanzlei beschäftigt.<br />
Nach Abschluss der damaligen Volksschule begann sie am 01.04.1961 eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
und blieb der Kanzlei bis heute treu. In dieser Zeit begleitete und betreute sie vorbildlich nicht nur<br />
zahlreiche weitere Auszubildende. Darüber hinaus hielt sie den Berufsträgern der Kanzlei auch im Rahmen derer<br />
zahlreichen ehrenamtlichen Tätigkeiten im KAV – vom Vorsitzenden über Vorstandsmitglieder bis zu Tätigkeiten<br />
in den Ausschüssen – den Rücken frei, weshalb auch der KAV ihr zu besonderem Dank verpfl ichtet ist. Ein<br />
solches Jubiläum ist nicht nur wegen der langen Dauer der berufl ichen Tätigkeit außergewöhnlich, es hat auch<br />
deshalb einen besonderen Seltenheitswert, weil Frau Krückeberg ihren Arbeitgeber nie gewechselt hat. Es steht<br />
außer Frage, dass sich jede Kanzlei über eine derart treue und zuverlässige Mitarbeiterin mehr als nur freuen<br />
würde. Der KAV beglückwünscht Frau Krückeberg zu diesem außergewöhnlichen Jubiläum auf das Herzlichste.<br />
Ulf-Thomas Bender ist am Donnerstag, dem 31. März 2011, zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Köln<br />
ernannt worden und hat seine Ernennungsurkunde von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln Johannes<br />
Riedel erhalten. Herr Bender folgt auf Margarete Gräfi n von Schwerin, die im Dezember 2010 zur Präsidentin des<br />
Landgerichts Bonn ernannt worden ist.<br />
Der 50-jährige Ulf-Thomas Bender hat 1989 seine berufl iche Laufbahn als Richter bei dem Landgericht Duisburg<br />
begonnen. Von Oktober 1995 bis Juli 2000 war Herr Bender im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen<br />
tätig und dort mit Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten befasst. Im Februar 1998 wurde Herr Bender zum<br />
Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf befördert. Bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat Herr Bender<br />
seit August 2000 in der dortigen Verwaltungsabteilung verschiedene Dezernate geleitet. Er war unter anderem<br />
für die Personalsachen des höheren und gehobenen Dienstes sowie für Haushalts-, Bau- und Beschaffungsangelegenheiten<br />
zuständig. Zudem war er mit Aufgaben der Gerichtsorganisation und Organisationsentwicklung<br />
betraut. Im April 2006 wurde Herr Bender zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kleve ernannt.<br />
Am Oberlandesgericht Köln übernimmt Herr Bender neben seinen Aufgaben als Vizepräsident den Vorsitz des<br />
1. Zivilsenats. Der Senat beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Rechtsstreitigkeiten aus gewerblichen Miet-<br />
und Pachtverhältnissen an Grundstücken und Räumen. Herr Bender ist verheiratet und hat zwei Kinder.<br />
Kurierdienst von Gummersbach über Köln bis Aachen –<br />
Erweiterung des Leistungsangebotes und Anpassung der monatlichen Nutzungsgebühr<br />
Seit der Einführung des Kurierdienstes im Januar 1997 hat sich die anfänglich<br />
kleine Unternehmung zu einem erfolgreichen Zugpferd des <strong>Kölner</strong><br />
<strong>Anwaltverein</strong>s etabliert. Über 1.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten<br />
Landgerichtsbezirk Köln nutzen bereits diesen Service und die damit<br />
verbundenen Annehmlichkeiten, die der Kurierdienst ihnen zu bieten hat.<br />
Schriftsätze an Gerichte und Schreiben an Ämter und Kollegen, die über<br />
ein entsprechendes Gerichtspostfach verfügen, fi nden über die Poststelle<br />
des Gerichts mit Hilfe des Kurierdienstes den kostengünstigen, schnellen<br />
und verlässlichen Weg – selbstverständlich unter Wahrung der Schweigepfl<br />
icht – zum jeweiligen Empfänger. Hierfür sind Tag für Tag zwei Mitarbeiter<br />
der KAV Service GmbH im LG Bezirk Köln unterwegs. Darüber hinaus wird<br />
zweimal wöchentlich die Post an das AG und LG Bonn über das OLG Köln<br />
weitergeleitet.<br />
Die Nutzung des Kurierdienstes bringt eine Vielzahl an Vorteilen mit sich,<br />
zum Beispiel eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung in Bezug auf Porto-<br />
und Versandkosten der Kanzleien.<br />
Um kontinuierlich den Bedürfnissen seiner Mitglieder und Kunden gerecht<br />
zu werden sowie die bisherigen Leistungen weiter zu optimieren, hat der<br />
Kurierdienst zum 01. April 2011 den Landgerichtsbezirk Aachen in seinen
Leistungsradius mit aufgenommen. Dieses Vorhaben wurde aufgrund hoher<br />
Nachfrage zahlreicher Kolleginnen und Kollegen erfolgreich in Kooperation<br />
mit dem Aachener <strong>Anwaltverein</strong> umgesetzt und wird nun das Serviceangebot<br />
des Kurierdienstes des KAV ergänzen.<br />
Um solche und weitere Veränderungen auch zukünftig realisieren und<br />
aufrecht erhalten zu können, bedarf es unter Berücksichtigung der allgemeinen<br />
Kostensteigerung der vergangenen Jahre einer entsprechenden,<br />
zukunftsweisenden Anpassung der monatlichen Nutzungskosten. Daraus<br />
ergibt sich eine Anhebung des bisherigen Entgelts auf € 12,00 zzgl. 19 % USt.<br />
je Monat für Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied im KAV sind.<br />
Diese Kolleginnen und Kollegen sparen mehr als diesen Betrag an sonst<br />
anfallenden Porto- und Versandkosten bereits dann ein, wenn nur wenige<br />
Schreiben oder insbesondere Akten an auswärtige Gerichte und Behörden<br />
gesendet werden.<br />
Ausbildung<br />
Strategien gegen den Fachkräftemangel<br />
und Rückgang der Ausbildungsverträge<br />
Der Konjunkturmotor brummt. Wirtschaft und Politik verbreiten grenzenlosen<br />
Optimismus. Es gibt durchweg erfreuliche Zahlen auf dem Arbeitsmarkt<br />
und zur Auftragslage. Die Steuereinnahmen sind sprunghaft angestiegen.<br />
Zugleich verstärkt der Wirtschaftsboom die Nachfrage nach Fachkräften.<br />
In manchen Branchen und Regionen gibt es schon nicht mehr genug. Ganz<br />
deutlich zeigt sich der Mangel in den Kanzleien von Rechtsanwälten und<br />
Notaren. Ob er nun droht oder bereits existiert: Der Fachkräftemangel wird<br />
den Kanzleien ganz erhebliche Probleme bereiten, wenn man es bei der<br />
klassischen Aufteilung von juristischen Arbeiten und Sekretariatsaufgaben<br />
belassen will.<br />
1. Personaldefi zit<br />
Die Neubesetzung eines Arbeitsplatzes in Kanzleien wird zunehmend aufwendiger<br />
und langwierig. Eine Ad-hoc-Vermittlung durch die Geschäftsstelle<br />
des KAV oder dem Matcher bei der Kammer ist nur noch ein Zufall. Bei<br />
der Stellenvermittlung auf der Homepage beider Institutionen herrscht eine<br />
beschauliche Friedhofsruhe. Die kleineren Kanzleien gehen bei der Suche<br />
leer aus, weil bei entsprechender Qualifi kation die Vergütungserwartungen<br />
der Bewerber nicht erfüllt werden können. Die großen Kanzleien verspüren<br />
eine Fluktuation, weil noch größere Kanzleien und andere Wirtschaftsunternehmen<br />
höhere Gehälter und bessere Arbeitsplatzbedingungen bieten.<br />
Der Kampf um die Fachkräfte ist in vollem Gang. Wohl dem, dessen Mitarbeiter<br />
noch nicht gekündigt hat. Die Berufsverbände schweigen. Das Personaldefi<br />
zit fällt offenbar unter die anwaltliche Verschwiegenheitspfl icht.<br />
Eine Qualifi zierung der Mitarbeiter zum Verbleib in unserem Berufstand<br />
wird von der Rechtsanwaltskammer Köln durch den Rechtsfachwirtkurs<br />
vorgenommen, der sich fi nanziell selbst zu tragen hat. Für den Quer- und<br />
Wiedereinstieg liegen keine Konzepte vor. Dies wird der für unseren Berufsstand<br />
nicht effi zienten Arbeitsagentur überlassen. Headhunter haben<br />
bereits das Marktsegment juristische Mitarbeiter entdeckt. Investiert wird<br />
von den suchenden Kanzleien in den personellen Konkurrentenkampf und<br />
nicht in eine einheitliche berufspolitische Vorgehensweise. Jeder ist sich<br />
selbst der nächste.<br />
2. Kompetenzmodel für ältere Mitarbeiter<br />
Die Zukunft wird wegen des demographischen Wandels mit der Besetzung<br />
von Arbeitsplätzen durch ältere Mitarbeitern geprägt. Mit der zunehmenden<br />
Beschäftigung Älterer muss sich die Einstellung gegenüber dieser Altersgruppe<br />
ändern. Es gilt nicht mehr das Defi zitmodel, wonach ältere Mitarbeiter<br />
nicht mehr belastbar, häufi ger krank, teurer in der Gehaltsstruktur<br />
seien und notwendigen Veränderungen im Wege stünden. Gefragt ist das<br />
Kompetenzmodell, wonach die älteren im Vergleich zu jüngeren Mitarbeitern<br />
aus einer Emnid-Umfrage erfahrener, loyaler, verantwortungsbewusster, gewissenhafter,<br />
kompetenter und motivierter sind. Es besteht ein Handlungsbedarf<br />
für die Schaffung und Ausweisung altersgerechter Arbeitsplätze in<br />
einer Kanzlei. Berufsrückkehrerinnen, ältere Menschen über 55 Jahre als<br />
Quereinsteiger und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund dürfen bei der<br />
Besetzung eines Arbeitsplatzes nicht mehr ausgeschlossen werden.<br />
KAV Intern<br />
Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied im KAV sind und die Vorteile<br />
des Kurierdienstes in Anspruch nehmen, beläuft sich der künftige Beitrag auf<br />
€ 26,00 zzgl. 19 % USt. je Monat.<br />
Die hier genannten Preisanpassungen werden für Bestandsmitglieder entgegen<br />
§ 7 Abs. 2 der Vertragsbedingungen erst zum 01.01.2012 wirksam.<br />
Für Neumitglieder gelten die geänderten Preise ab sofort.<br />
Gleichwohl ist eine Kündigung des Vertrages gemäß § 7 der Vertragsbedingungen<br />
zum Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung, die<br />
durch diese Veröffentlichung erfolgt, selbstverständlich möglich.<br />
Wir hoffen jedoch, Ihren Bedürfnissen mit unserem – erweiterten – Leistungsangebot<br />
gerecht zu werden und Ihre Post nach wie vor befördern zu dürfen.<br />
RA Kourosh Aminyan<br />
Geschäftsführer der KAV Service GmbH<br />
3. Kostenlose Broschüre der Arbeitsagentur –<br />
Ausbildung ist der sicherste Weg zur qualifi zierten Fachkraft<br />
Eine neue kostenlose Broschüre der Bundesagentur für Arbeit heißt „Perspektive<br />
2025 – Fachkräfte für Deutschland“. Sie enthält eine gründliche<br />
Analyse und entsprechende Gegenstrategien zum allmählichen Schwund<br />
der Fachkräfte. In fünf von zehn Maßnahmen geht die Bundesagentur für<br />
Arbeit zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials auf dem Ausbildungsmarkt<br />
ein. Die Ausbildung mit späterer Übernahme in Festanstellung ist in der<br />
Kanzlei vor allen anderen Kriterien mit Abstand immer noch der sicherste<br />
Weg zur qualifi zierten Fachkraft. Der Ausbildung und der richtigen Auswahl<br />
geht eine vielfache schulische Entwicklung der Bewerber voraus. Sie beginnt<br />
mit Schulabgängern ohne Schulabschluss und endet mit dem Abitur.<br />
4. Niemand wird zurückgelassen<br />
Nach dem Motto „wir lassen niemanden zurück“ sollen Schulabgänger<br />
nach Meinung der Arbeitsagentur ohne Schulabschluss in die berufl iche<br />
Bildung einbezogen werden. Wenn es gelingt, den Anteil der Schulabgänger<br />
ohne Abschluss um 10% zu senken, entspräche dies einem späteren zusätzlichen<br />
Fachkräftepotential von 0,05 Mio. Ohne Illusion über ein besseres<br />
Ergebnis wird die gesamte Anwaltschaft sagen „Nein Danke“.<br />
5. Langzeitpraktikum im Schülerstatus<br />
Gleichwohl gibt es vielfältige Bestrebungen der Arbeitgeberverbände und<br />
Kammerorganisationen, die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss<br />
zu senken. Die Kultusministerkonferenz setzt dabei auf die individuelle<br />
Förderung Benachteiligter, auf einen praxisorientierten Unterricht und auf<br />
die Verbesserung der pädagogisch-didaktischen Aus- und Fortbildung<br />
von Lehrkräften. Eine bessere Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund<br />
unter Einbindung der Eltern könnte die Schulfähigkeit der<br />
Kinder stärken. Eine Kooperation von Berufskolleg und Kammer ist unumgänglich.<br />
Ein Langzeitpraktikum im Schülerstatus kann durch das eigene<br />
Erleben der Kanzlei eine klare Vorstellung der späteren berufl ichen Wirklichkeit<br />
erzeugen. Die Kanzlei hat frühzeitig die Chance an der Entwicklung<br />
des eigenen Azubi mitzuwirken. Das Langzeitpraktikum löst keine Vergütungspfl<br />
icht aus. Man kann unabhängig von formalen Vorrausetzungen die<br />
persönlichen Eigenschaften eines jungen Menschen kennen lernen, um ihn<br />
nach Bewährung als Azubi einzustellen.<br />
6. Spezielle Berufsorientierung für Jugendliche<br />
Die regelmäßig stattfi ndenden Orientierungsangebote der allgemeinen<br />
Berufsberatung bringen der personellen Bedarfsdeckung in unserem Berufsstand<br />
keinen nennenswerten Vorteil. Vielmehr sollte gezielt an den<br />
Berufskollegs mit dem Ausbildungsbereich Rechtsanwaltsfachangestellte<br />
eine vertiefte Berufsorientierung und speziell für diesen Ausbildungsgang<br />
ausgerichtete Veranstaltung stattfi nden. Dafür muss man werben und Kontakte<br />
halten. Das kostet Geld und wird unterstützt von der Bundesagentur<br />
für Arbeit mit mindestens 50%. Durch die spezielle Berufsorientierung erhalten<br />
Jugendliche über den allgemeinen Wissensstand und meist unzureichenden<br />
Kenntnissen hinaus zusätzliche Informationen und Angebote zum<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 33
34<br />
KAV Intern<br />
Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangstellte/r. Die Rechtsanwaltskammer<br />
Köln veranstaltet dazu in dem Gebäude des Joseph-DuMont-Berufskollegs<br />
am 11.05.2011 von 15.00 bis 18.00 Uhr ein sogenanntes Speeddating.<br />
Alle bisher nicht vermittelte BewerberInnen und suchende Kanzleien sind<br />
einge-laden, um sich kennen zu lernen und möglichst sofort einen Ausbildungsvertrag<br />
abzuschließen.<br />
7. Berufseinstiegsbegleitung<br />
Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist die individuelle Unterstützung von<br />
Schülerinnen und Schüler mit voraussichtlichen Schwierigkeiten beim Erreichen<br />
des Schulabschlusses und beim Übergang in die Ausbildung. Die<br />
Begleitung beginnt mit in der Vorabgangsklasse und wird während der Ausbildungssuche<br />
und Anfangsphase der Berufsausbildung weitergeführt. Die<br />
Berufseinstiegsbegleiter sind auf die Kontakte zur Kanzlei angewiesen. Nur<br />
durch eine Kooperation können die persönlichen Stärken, Interessen und<br />
Fähigkeiten auf die Kanzleierfordernisse abgestimmt werden.<br />
8. Ausbildung durchhalten – Abbruch verhindern<br />
Im gesamten Bundesgebiet wurde nach der Studie der Arbeitsagentur im<br />
Jahr 2008 jeder fünfte Ausbildungsvertrag frühzeitig aufgelöst. Diese Quote<br />
gilt mittlerweile auch für den Ausbildungsbereich der Kanzleimitarbeiter im<br />
Jahr 2010. Ein Rückgang der Abbrecherquote würde zusätzliches Fachkräftepotenzial<br />
schaffen.<br />
Das Risiko der Vertragsaufl ösung ist für Auszubildende in der Probezeit am<br />
höchsten. Aber auch nach Ablauf der Probezeit garantiert das Verbot einer<br />
ordentlichen Kündigung nicht immer den ordnungsgemäßen Fortbestand<br />
des Ausbildungsverhältnisses. Nach einer Umfrage des Bundesinstituts für<br />
berufl iche Bildung sind vor allen Dingen betriebliche Gründe für die Aufl ösung<br />
des Ausbildungsverhältnisses ausschlaggebend. Insbesondere sind es<br />
Konfl ikte der Auszubildenden mit Ausbildern und anderen Vorgesetzten. Es<br />
geht dabei regelmäßig die Enttäuschung subjektiv nicht erfüllter Erwartungen.<br />
Das betrifft sowohl die Ausbilder als auch die Auszubildenden. Immer<br />
mehr Auszubildende wollen abbrechen oder wechseln, weil der Arbeitseinsatz<br />
in der Kanzlei hoch, der Lerneffekt für die Schule und Prüfung jedoch zu niedrig<br />
ist. Vor diesem Hintergrund muss man daran denken, die Ausbildung objektiv<br />
zu professionalisieren und von subjektiven Aspekten befreien.<br />
Die Hälfte der Azubianzahl mit abgebrochenen Verträgen konnte durch intensive<br />
Bemühungen des Berufskollegs und des KAV unter Anrechnung der<br />
bisherigen Ausbildungszeiten neu vermittelt werden. Dabei sind wir auf die<br />
Aufnahmebereitschaft der Kanzleien für Wechsler angewiesen. Dafür muss<br />
stets mühsam geworben werden.<br />
9. Versetzte Zeiten für regulären Ausbildungsbeginn<br />
Machen wir uns nichts vor. Nicht selten ist der Ausbildungsberuf zur<br />
Rechtsanwaltsfachangestellten nur zweite oder dritte Wahl. Das heißt, erst<br />
wenn die Bewerbungen in anderen attraktiveren Ausbildungen nicht zum<br />
Ziel geführt haben, fällt die Entscheidung für die Mitarbeit in der Kanzlei.<br />
Diese Entscheidung wird erst spät in dem Bewerbungsjahr oder erst im<br />
Anfang des nächsten Jahres getroffen. Das Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />
bietet deshalb zum 01. Februar eines jeden Jahres eine oder nach Bedarf<br />
zwei Eingangsklassen an. Die Schülerinnen und Schüler gehen nach 3 Jahren<br />
nicht im Sommer, sondern im Winter in die Abschlussprüfung. Auf diese<br />
Weise wird ein nachträglicher Quereinstieg vermieden und der ordnungsgemäße<br />
Ablauf der schulischen Ausbildung für Spätberufene vermieden.<br />
Es werden die Jugendlichen aufgefangen, die wegen der Wartezeit eines<br />
halben Jahres sich für andere Berufszweige entscheiden. In diesem Jahr<br />
sind 2 Klassen eingerichtet worden.<br />
10. Förderung der Azubis für vorzeitigen Abschluss<br />
Die Attraktivität der Ausbildung kann auf verschiedene Weise für die Auszubildenden<br />
gesteigert werden. Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung<br />
ist ein überzeugendes Instrument für selbstbewusste und zielstrebige<br />
Jugendliche, um berufl ich schneller vorwärts zu kommen. Das<br />
Joseph-DuMont-Berufskolleg bietet dazu Möglichkeiten an, durch die<br />
Förderung eines selbstorganisierten Lernens schneller als der Lehrplan zu<br />
einem gesicherten prüfungsfesten Wissensstand zu gelangen. Dazu gehört<br />
der Einsatz von neuen Medien und Technik.<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
11. Gute Azubis wollen mehr als nur Ausbildung<br />
Die normale Ausbildung an dem Berufskolleg vollzieht sich nach dem 2 zu 1<br />
Modell. Die Azubis haben abwechselnd in einer Woche 1 oder 2 Schultage.<br />
11.1 Was ist GIGS? – Lernen in Vollpension<br />
Abweichend von dem regulären Ausbildungsbetrieb hat das <strong>Kölner</strong> Berufskolleg<br />
sogenannte GiGS Klassen für die Unter-, Mittel- und Oberstufe eingerichtet.<br />
GIGS bedeutet Ganzer Tag in der gesunden Schule. Die Schüler haben<br />
einen Lerntag in der Woche und sind vier Tage in der Kanzlei. Zur Vorbereitung<br />
auf die Prüfungen und zur Durchführung von Sonderveranstaltungen werden<br />
pro Unterrichtsjahr 2 Projektwochen durchgeführt. Dadurch werden die fehlenden<br />
Unterrichtsstunden für die jährliche Pfl ichtanzahl erfüllt. Die Azubis<br />
gehen zum Lernen in die Schule mit Vollpension ohne Übernachtung. Sie<br />
erhalten ein vitaminreiches Frühstück, ein fettarmes Mittagessen und nachmittags<br />
Obst. Nach dem Mittagessen gibt es eine Stunde Sport. Der Unterricht<br />
wird erteilt unter ständigem Einsatz eines Laptops und der Verwendung<br />
des Rechtsanwaltsprogramms RA-Micro. Die zusätzliche Verpfl egung kostet<br />
für die Azubis monatlich € 40,00. Gezahlt wird für 10 Monate gleich € 400,00<br />
im Jahr. Das Laptop Mac Apple ist von der Kanzlei bereit zu stellen. Es kostet<br />
netto ca. € 650,00 und kann über das Berufskolleg bestellt werden. Die<br />
notwendigen Programme sind im Preis enthalten. Diese zusätzlichen Kosten<br />
können als Aufwendungen für Fahrt- und Essenszuschuss frei von Sozialabgaben<br />
gewährt werden. Möglich ist auch die Anrechnung auf die im letzten<br />
Jahr erhöhte Ausbildungsvergütung.<br />
Der Gewinn für die Kanzlei liegt auf der Hand. Die Auszubildende ist frühzeitig<br />
in der Lage mit einem Anwaltsprogramm umzugehen und alle notwendigen<br />
Recherchen zu erledigen. Die Schreibtechnik wird schnellstens<br />
beherrscht und versetzt die Azubi in die Lage, Schriftsätze schon nach<br />
wenigen Monaten professionell anzufertigen. Die Auszubildende ist grundsätzlich<br />
nur noch einen Wochentag für die Schule freizustellen.<br />
Der Gewinn für die Auszubildende ist ohne weiteres erkennbar. Sie kommt<br />
in eine Klassengemeinschaft mit besonderem Flair. Sie verbringt in der<br />
Schule einen ganzen streng organisierten Lerntag mit Effi zienz und Leistungskontrolle.<br />
Der Einsatz des Mac wird zu jedem Zeitpunkt gefördert und<br />
die Bedienung ausführlich erklärt. Der Umgang mit dem Internet und dem<br />
Socialnetwork wird zum berufl ichen und privaten Nutzen eingeübt. Teamgeist<br />
und Zusammenhalt, Bewegung und gesunde Ernährung sind wichtige Eckpunkte<br />
dieses Programms.<br />
11.2 Ausbildung mit der Fremdsprache Englisch<br />
Neben den GIGS Klassen bietet das Joseph-DuMont-Berufskolleg eine Unterrichtsklasse<br />
in jedem Jahrgang mit dem Schwerpunkt Fachenglisch an.<br />
Die Zusatzausbildung heißt „Legal secretary english“. Darüber wird ein besonderes<br />
Zertifi kat ausgestellt. Diese Klasse hat grundsätzlich an 2 Wochentagen<br />
mit insgesamt 12 Stunden Unterricht. Davon betreffen 8 Unterrichtsstunden<br />
die Ausbildung allgemein und zusätzlich 4 Unterrichtstunden das<br />
Sonderfach Englisch.<br />
11.3 Ausbildung und Fachabitur<br />
Die Auszubildenden sind vielfach mit dem bisher erreichten Schulabschluss<br />
nicht zufrieden und wollen mehr. Das Joseph-DuMont-Berufskolleg bietet die<br />
Chance parallel zur Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte das<br />
Fachabitur abzulegen. Der Unterricht beginnt mit dem 2. Lehrjahr und dauert<br />
2 Jahre. Die Schüler haben an 2 Wochentagen jeweils 9 Unterrichtstunden.<br />
12. Abschlussfeier und Zusammenhalt<br />
Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> veranstaltet mit Unterstützung der Rechtsanwaltskammer<br />
Köln zweimal im Jahr eine Abschlussfeier zur Überreichung der<br />
Prüfungsurkunden an die Absolventinnen. Dies erfolgt nicht nur zu Ehren<br />
der Prüfungsteilnehmer und sondern auch in Anerkennung der Leistungen<br />
in den Ausbildungskanzleien. Die Abschlussfeiern bilden gleichzeitig eine<br />
Plattform für Begegnungen und Gespräche zur berufl ichen Gestaltung für<br />
die Kanzleien und Absolventen. Niemals geht man so ganz.<br />
RA Dr. Ulrich Prutsch<br />
Ausbildungsleiter<br />
Rechtsanwaltskammer Köln und Vorstand <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>
So können Sie<br />
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36<br />
KAV Intern<br />
Herzlich willkommen im KAV<br />
Wir freuen uns, seit dem 01. Februar 2011 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können.<br />
Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />
RAin Anissa Bacharwala, Wermelskirchen<br />
RAin Stephanie Bauer, Köln<br />
RAin Michaela Biergans, Köln<br />
RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />
RAin Jula Dedy, Bergisch Gladbach<br />
RAin Andrea Giese, Köln<br />
RAin Caroline Hörster, Köln<br />
RAin Helen Karsdorf, Köln<br />
RAin Nicole Liedtke, Köln<br />
RAin Maria Marten, Köln<br />
RAin Melanie Pfeiffer, Amsterdam (Niederlande)<br />
RAin Vanessa Pickenpack, Köln<br />
RAin Lisa Röder, Köln<br />
RAin Neda Sabri, Köln<br />
RAin Münevver Toktas, Köln<br />
RAin Alexandra Edith Uhlmann, Köln<br />
Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />
» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />
» Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />
» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />
» Ein großes Online Angebot:<br />
Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />
» Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />
» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungs-<br />
verträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaft-<br />
pfl ichtversicherung<br />
» Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />
Wissenswertes<br />
Das Amtsgericht Köln informiert<br />
Die schwierige Personalsituation bei dem AG Köln dürfte allen hinlänglich<br />
bekannt sein. Durch den Präsidenten des AG Köln, Herrn Dr. Hans-Willi<br />
Laumen, wurden umfassende organisatorische sowie personelle Maßnahmen<br />
eingeleitet, die die Situation des AG Köln nachhaltig verbessern sollen.<br />
In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen ein Anliegen vortragen.<br />
Auf der zentralen Faxnummer des AG Köln sind täglich ca. 4.000 eingehende<br />
Schriftsätze zu verzeichnen. In vielen Fällen ist es üblich, dass sich der Absender<br />
schon nach kurzer Zeit telefonisch auf der Fachabteilung erkundigt,<br />
ob das Fax bereits zur Verfahrensakte gelangt ist. Legt man hier ein Viertel<br />
der eingehenden Faxe mit jeweils einer Gesprächsdauer von 1 Minute zu<br />
Grunde (= 16,6 Arbeitsstunden), so würden allein durch die Beantwortung<br />
dieser Telefonate zwei Arbeitskräfte pro Tag gebunden. Weiterhin stellt<br />
sich die Frage der unbedingten Notwendigkeit dieser Nachfragen. Durch<br />
den Sendebericht wird der Eingang hier bei dem Absender dokumentiert.<br />
Die eingehenden Faxe werden ebenso wie die übrigen Posteingänge den<br />
Fachabteilungen zugetragen und sodann den Verfahren beigefügt.<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
RA Dr. Johannes Becker, Köln<br />
RA Felix David, Köln<br />
RA Till Freyling, Köln<br />
RA Jan Hendrik Groß, Köln<br />
RA Stephan Haase, Köln<br />
RA Alexander Hammer, Köln<br />
RA Kaare Happe, Köln<br />
RA Dr. Philipp Horrer, Köln<br />
RA Andreas Kirchner, Köln<br />
RA David Poschen, Köln<br />
RA Simon T. Roden, Köln<br />
RA Bernd-Volker Schenk, Rösrath<br />
RA René Schmelting, Köln<br />
RA Stefan Scholemann, Leverkusen<br />
RA Marc Sitzer, Köln<br />
RA Thomas Tegeler, Köln<br />
RA Franz Felix Trieba, Köln<br />
RA Dr. Armin Winnen, Köln<br />
RA Philippe Woesch, Köln<br />
RA Matthias Zenner, Köln<br />
» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />
» Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />
» Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />
» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />
» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />
» Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />
» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pfl ege und zum Knüpfen von Kontakten<br />
» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV:<br />
Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />
Aufgrund einer derzeit schwierigen Personalsituation bei dem AG Köln sind<br />
erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von Verfahren in verschiedenen<br />
Bereichen eingetreten. Urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheiten<br />
verschärfen die Situation zusätzlich. Es ist daher unabdingbar, die vorhandene<br />
Arbeitszeit effizient und gewinnbringend für alle Beteiligten zu<br />
nutzen. Telefonische Nachfragen nach dem Verbleib von eingehenden Faxen<br />
können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig nicht<br />
zeitnah beantwortet werden. Wie bereits oben ausgeführt, wird hierdurch<br />
zusätzlich auch ein erheblicher Teil der Arbeitskraft gebunden. Mit dem<br />
Einverständnis des Präsidenten des AG Köln werden entsprechende Anfragen<br />
von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukünftig nicht mehr<br />
beantwortet. Dies gilt selbstverständlich nicht für Rückfragen in Bezug auf<br />
fristwahrende Schriftstücke.<br />
Oftmals werden zu den per Fax übermittelten Schriftsätzen diese zusätzlich<br />
auch per Briefpost übersandt. Diese neben den noch folgenden Originalschriftsätzen<br />
zu bearbeiten, bindet Personal sowohl in der Wachtmeisterei<br />
als auch auf den Geschäftsstellen, welches dann für andere Arbeiten fehlt.
Faxe sollten daher nur in Fällen drohender Abläufe von Verjährungsfristen,<br />
Notfristen i.S. des § 224 Abs. 1 ZPO o.ä. versandt werden. Im Übrigen<br />
erreichen die Faxe den Richter keineswegs früher als ein Original (Laufzeit<br />
innerhalb des Gerichts).<br />
Besonders wird darauf hingewiesen, dass die grundsätzliche telefonische<br />
Erreichbarkeit der Geschäftsstellen im Hinblick auf die äußerst angespannte<br />
Personallage nicht immer durchgängig gewährleistet werden kann.<br />
Robenpflicht im europäischen Ausland<br />
Ein Kollege hat uns auf die Antwort von Herrn Michel Barnier, EU-Kommissar<br />
für Binnenmarkt und Dienstleistungen, auf die parlamentarische Anfrage<br />
eines Abgeordneten des Europaparlaments bezüglich der Robenpflicht<br />
vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten hingewiesen. Demnach sei die<br />
Regelung einer Robenpflicht den Mitgliedsstaaten vorbehalten. Das Tragen<br />
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Ferner wird gebeten, die Empfangsbekenntnisse unverzüglich zurückzusenden,<br />
auch nach Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Andern-<br />
falls droht allen Beteiligten eine Mehrarbeit, dem veranlassenden Anwalt<br />
überdies zukünftig eine Zustellung gegen Zustellungsurkunde.<br />
einer Robe vor Gericht unterfalle dem nationalen Bestimmungen, dass heißt<br />
insbesondere den Vorschriften der Gerichte des Aufnahmestaates. Ein<br />
Rechtsanwalt, der in einem anderen Mitgliedsstaat vor Gericht auftritt, hat<br />
demnach die dortigen Regeln bezüglich des Tragens der Robe zu befolgen.<br />
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38<br />
Wissenswertes<br />
Die Web-Juristen kommen<br />
Lange Zeit war das Internet ein „rechtsfreier“ Raum. Rechtsanwältinnen<br />
und Rechtsanwälte fehlten als Instanzen im Web. Erst vor rund zehn Jahren<br />
fi el die Regelung, dass Kanzleien nicht für sich werben dürfen. Seit einiger<br />
Zeit fi ndet ein grundlegender Wandel statt. Anwälte gehen mit Macht ins<br />
Web und sorgen dafür, dass sich der bislang rechtsberatungsfreie Raum<br />
langsam mit Recht füllt.<br />
Die neue Web-Awareness der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />
drückt sich nicht nur in einer wahren Explosion von Kanzlei-Websites aus,<br />
sondern auch in der Art, wie selbstbewusste Juristinnen und Juristen das<br />
Web generell nutzen. Für viele ist das Netz inzwischen ein Forum für Meinungen<br />
und Fachgespräche, eine Börse für Kooperationen und Geschäftsideen.<br />
Rechtliche Foren blühen, Facebook-Seiten von Anwältinnen und Anwälten<br />
sprießen und twitternde Juristinnen und Juristen bevölkern das Web.<br />
Entsteht damit ein Anwalt-Overload im Netz, eine Jura 2.0-Blase mit<br />
Sollplatzstelle, in der fi ndige Anwältinnen und Anwälte die Webcrowd für<br />
Image-, Werbe- und Mandats-Kampagnen missbrauchen? Im Gegenteil.<br />
Schon immer eher wertkonservativ, üben sich auch die jungen Online-Juristinnen<br />
und -Juristen in Zurückhaltung. Sie wissen: Überhitzung schadet.<br />
Denn die Mischung macht‘s: nur aus dem Zusammenspiel von fachlicher<br />
Kompetenz, distinguiertem Netz-Knowhow und einer fein dosierten Menge<br />
Sendungsbewusstsein entsteht ein neuer Typus von Anwältinnen und Anwälten.<br />
Sie beherrschen ihr Fach und das Werkzeug Internet.<br />
Erster Schritt für die Kanzleien ins Netz ist der Bau einer eigenen Website.<br />
Nach Jahren der Abstinenz und nachdem viele Kanzleien traditionellen Zuschnitts<br />
mit klassischen Internetauftritten viel Lehrgeld gezahlt und wenig<br />
Nutzen aus gemütlichen Netz-Repräsentanzen gezogen haben, kommt jetzt<br />
neuer Schwung in den Markt. Einfache Software für die ebenso schnelle<br />
wie rechtssichere Website-Gestaltung hilft Web-Newcomern wie unzufriedenen<br />
Seitenbetreibern dabei, eine lebendige Schnittstelle zur webaffi nen<br />
Klientel aufzusetzen.<br />
Für Rechtsanwalt Giorgio Forliano aus Berlin ist ein Online-Auftritt generell<br />
unverzichtbar: „Bürger suchen heutzutage ihren Rechtsbeistand im<br />
Internet. Hier startet für mich bereits der Dialog mit den Mandanten. Dabei<br />
muss eine Website zwei Dinge parallel leisten: Ich muss mich über meinen<br />
Auftritt gegenüber anderen Kanzleien differenzieren können. Gleichzeitig<br />
muss ich den Leuten die Angst vor Anwälten nehmen.“ Beides hat der<br />
Jurist mit der Website-Komplettlösung eines <strong>Kölner</strong> Anbieters erreichen<br />
können. Forliano dazu: „Mein Wunsch war eine Seite, die ich selber schnell<br />
aufbauen, dann aber auch fl exibel anpassen kann. Gerade Letzteres geht<br />
mit vielen Baukastensystemen einfach nicht. Die von mir gewählte Lösung<br />
dagegen ist offen und erlaubt es deshalb, Änderungen oder Erweiterungen<br />
schnell und einfach umzusetzen.“<br />
Für einen monatlichen Festbetrag sei einfach alles drin - ein übersichtlicher<br />
Einrichtungsassistent, das Hosting, die freie Verfügbarkeit von lizenziertem<br />
Bildmaterial, das abmahnsichere Impressum, die integrierte Vermarktung<br />
inkl. Suchmaschinenoptimierung, die ständige Erweiterbarkeit um branchenspezifi<br />
sche Widgets, bis hin zu einem prompten Service. Wichtig ist<br />
Forliano zufolge ein guter Kundenservice: „Wenn ich ein Problem melde<br />
oder eine Frage äußere, muss sofort der Rückruf mit kompetenter Hilfe<br />
kommen.“ Doch vor dem eigenen Webauftritt steht trotz einfacher Hilfsmittel<br />
noch immer eine mentale Hürde, die übersprungen werden muss.<br />
Viele Freiberufl er, die sich die Frage „Website oder nicht?“ stellen, haben<br />
Forliano zufolge vor allem ein Informations-Defi zit. Nach wie vor herrsche<br />
die Auffassung vor, man müsse selbst programmieren oder Programmierleistung<br />
teuer einkaufen („unter 3.000,00 bis 4.000,00 Euro läuft nichts“,<br />
so die Meinung vieler Nutzer), man habe rund um ein Webseiten-Projekt<br />
immer noch viel Grundsätzliches selbst zu tun - und unterm Strich bringe<br />
ein Webauftritt dann doch nicht viel.<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Mit einem vorgefertigten und auf den speziellen Bedarf von Kanzleien exakt<br />
abgestimmten Paket hingegen, so Forliano, fallen solche Bedenken nicht<br />
mehr ins Gewicht: „Heutzutage können Sie mit einer Kanzlei-Edition bei<br />
überschaubaren Kosten innerhalb einer knappen Stunde sofort loslegen.<br />
Und man muss sich nicht binden, der Vertrag mit dem Anbieter ist monatlich<br />
kündbar.“ Zusammen mit der Flexibilität dadurch, dass Inhalte jederzeit<br />
verändert oder erweitert werden können, habe der Nutzer ein „Rundumsorglos-Paket“.<br />
Rechtsanwalt Jens Ferner aus Alsdorf bei Düren hat als Jurist und Web-<br />
Experte nicht nur bereits seit Jahren eine Website, sondern nutzt das Netz<br />
auch intensiv als Kommunikationsplattform. Über Communities wie Facebook,<br />
Twitter, Jurablogs oder Wikio hat sich Ferner inzwischen als viel<br />
gefragte Instanz in Sachen Jura und Web etabliert. Für Ferner bietet die<br />
Webseite mit Blick auf den Dialog mit Mandanten oder Geschäftspartnern<br />
zunächst eher geringen Nutzen. Vielmehr seien es bestimmte Bereiche seines<br />
Internetauftritts, welche die Arbeit der Kanzlei teilweise unterstützen.<br />
Hierzu gehöre etwa die Pfl ege eines Bereichs „Beratungsstellen“. Das sei<br />
hilfreich, um zielgerichtet für entsprechende Mandanten aktuelle Anlaufstellen<br />
bereit zu halten. Außerdem helfe die Webseite, bei typischen Themen<br />
wie Verbraucherschutz oder Abmahnung, die Betreuung und damit Bindung<br />
von Klienten nach dem konkreten Mandat ohne individuelle Ansprache aufrecht<br />
zu erhalten.<br />
Ferner zufolge sind es die oft noch im Raum stehenden hohen Kosten, welche<br />
Kanzlei-Inhaber davon abhalten, sich um das wichtige Thema Webauftritt<br />
zu kümmern. Der Rechtsexperte dazu: „Eine Agentur, die eine einfache<br />
Präsenzwebseite erstellt und dafür vierstellige Summen abkassieren<br />
möchte, muss sich nicht wundern, wenn Sie hier keine Kunden gewinnt.<br />
Meine Erfahrung ist auch, dass man auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten<br />
faktisch nicht eingeht.“ Zu oft fehle gerade bei Web-Agenturen das entsprechende<br />
Know-how der Besonderheiten des juristischen Werbemarktes<br />
sowie die Verknüpfung mit speziellen Inhalten und Funktionen. Gerade juristische<br />
Webseiten müssten unbedingt über ein Content-Konzept verfügen.<br />
Für Rechtsanwalt Jörg Sammet aus Stuttgart geht der Trend bei Rechtsanwaltskanzleien<br />
heute immer mehr dahin, sich zu spezialisieren. Ein entsprechender<br />
Internetauftritt sei sehr gut dafür geeignet, potentiellen Mandanten<br />
die eigenen Stärken aufzuzeigen. Hierbei spiele ein guter Internetauftritt<br />
für Anwälte mit Spezialisierung auf techniknahe Rechtsgebiete naturgemäß<br />
eine größere Rolle als für Anwälte mit weniger technisch orientierten<br />
Spezialgebieten.<br />
Grundsätzlich gilt Sammet zufolge: „Je mehr man für seine Internetpräsenz<br />
tut, desto eher wird man wahrgenommen.“ Seine Kanzlei veröffentliche<br />
daher regelmäßig interessante Beiträge zu aktuellen Themen, um so den<br />
Besuchern des Internetauftritts immer wieder neue Informationen bieten zu<br />
können. Darüber hinaus nutzen die Anwältinnen und Anwälte auch Social-<br />
Networking Dienste wie Twitter.<br />
Webauftritt und Netz-Engagement sind bei einer vorwiegend im Internet<br />
nach Dienstleistern suchenden Kundschaft in Zukunft die Voraussetzungen<br />
für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Gleichzeitig aber haben gerade<br />
junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Kanzleigründungen<br />
ganz andere Aufgaben im Kopf als die Form ihrer Infrastruktur. Da kann<br />
der Aufbau der eigenen Website, wenngleich wichtig, schon mal aus dem<br />
Fokus geraten. Doch das Web sorgt neben vielen Herausforderungen auch<br />
für so manch gute Hilfestellung für Kanzleien, zum Teil sogar speziell für<br />
Anwaltskanzleien.<br />
Autor: Konrad Buck, freier Journalist,<br />
Düsseldorf
Wissenswertes<br />
Neues vom DAV<br />
Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen<br />
62. <strong>Deutscher</strong> Anwaltstag vom 02. - 04. Juni 2011 in Strasbourg<br />
„Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“ lautet das Leitthema des diesjährigen<br />
Deutschen Anwaltstages (DAT), der vom 02. Juni bis 04. Juni 2011<br />
in Strasbourg und damit erstmals außerhalb Deutschlands stattfi ndet. Dem<br />
Leitthema sind insbesondere eine Schwerpunktveranstaltung in drei Blöcken<br />
sowie zahlreiche Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften gewidmet.<br />
Am Donnerstag, dem 02. Juni 2011, fi ndet ab 09.30 Uhr die Eröffnungsveranstaltung<br />
mit Grußworten der Bundesjustizministerin Sabine<br />
Leutheusser-Schnarrenberger, des französischen Justizministers Michel<br />
Neues von <strong>Kölner</strong> Autoren<br />
1. Neu erschienen ist die 3. Aufl age 2010/2011 der CD-ROM „Mietrecht“<br />
mit Stand vom 05.11.2010 von unserem <strong>Kölner</strong> Kollegen Lothar Spatz in<br />
der Reihe „KVV CD-ROM Professional“. Der Autor ist seit Jahrzehnten auf<br />
diesem Fachgebiet tätig und durch eine Vielzahl von einschlägigen Veröffentlichungen<br />
hervorgetreten, u.a. laufend im <strong>Kölner</strong> Stadt-Anzeiger und der<br />
Kölnischen Rundschau. In das Rechtslexikon ist die aktuelle Rechtsprechung<br />
insbesondere des BGH vollständig eingearbeitet. Die 3. Aufl age ist gegenüber<br />
der Voraufl age stark erweitert und führt auf 975 Seiten D<strong>IN</strong> A 4 über ca. 400<br />
miteinander durch Links verbundene Stichworte zu den einzelnen Rechtsbegriffen<br />
und zu ca. 4.000 ganz überwiegend wörtlich zitierten Gerichtsentscheidungen.<br />
Das Werk richtet sich speziell an den professionellen Anwender<br />
und ist für € 29,50 über die Verlagsabteilung des <strong>Kölner</strong> Vermieterverein e.V.<br />
oder über den Buchhandel und Internetbuchhandel zu beziehen.<br />
2. In 3. Aufl age ist das Werk „Das Buchprüfungsrecht der Kreativen im gewerblichen<br />
Rechtsschutz und Urheberrecht“ von Herrn Kollegen Dr. Ulrich<br />
Andryk, Brühl, erschienen. Es ist zum Preis von € 45,00 unter der ISBN-Nr.<br />
Mercier und Vertretern der Strasbourger Anwaltschaft sowie dem Festvortrag<br />
von Herrn Daniel Cohn-Bendit, Mitglied des Europäischen Parlaments,<br />
statt.<br />
Mit dem Besuch des DAT haben Sie nicht nur die Gelegenheit, sich über<br />
die zahlreichen angebotenen Themen zu informieren und auszutauschen,<br />
sondern auch weitere hoch attraktive Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.<br />
Viele der Veranstaltungen sind grundsätzlich für eine Bescheinigung<br />
nach § 15 a FAO wie auch für die DAV-Fortbildungsbescheinigung geeignet.<br />
Informationen und Anmeldung unter www.anwaltstag.de.<br />
978-3-940749-01-7 im Buchhandel sowie beim Verlag (www.andryk-verlag.de)<br />
erhältlich.<br />
Auf 268 Seiten des Werkes mit dem Untertitel „Wenn Lizenzabrechnungen<br />
nicht stimmen“ ist nachzulesen, wie man Lizenzabrechnungen prüft und<br />
welche Tricks es hierbei zu durchschauen gibt. Das Werk enthält zahlreiche<br />
Abbildungen, die das häufi g verkannte Thema veranschaulichen. Enthalten<br />
sind zahlreiche praxisrelevante Darstellungen der Informationsansprüche<br />
(Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Rechnungslegung, Rechenschaft,<br />
Vorlegung, Bucheinsicht) im Bereich der Kreativen und anderer Rechtsgebiete.<br />
Die bis dato existierende Literatur und Rechtsprechung zum Thema wird<br />
vollständig nachgewiesen. Einer der Schwerpunkt des Autors, der sich als<br />
Rechtsanwalt unter anderem auf Musikrecht spezialisiert hat, sind die Ausübung<br />
des Rechts sowie die praxisrelevanten Prüffelder. Ein Kapitel über<br />
die Zwangsvollstreckung und der Vorschlag für eine umfassende Buchprüfungsklausel<br />
für die Vertragsgestaltung runden das Werk ab.
Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />
11.05.2011 KAV1-05-11 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses € 115,00 (zzgl. MwSt. € 21,85 = € 136,85)<br />
11.05.2011 KAV1-05-11 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses (Auszubildende) € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)<br />
11.05.2011 ArbR1-05-11 Krankheitsbedingte Kündigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
11.05.2011 SteuR1-05-11 Einführung in das Stiftungsrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
13.05.2011 ErbR1-05-11 Erbenhaftung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
18.05.2011 SteuR2-05-11 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
18.05.2011 MietR1-05-11 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
20.05.2011 SozR1-05-11 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
08.06.2011 GesR1-06-11 Konzern(steuer)recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
09.06.2011 StrafR2-06-11 DNA - Von der Spur zum Beweis € 37,50 (zzgl. MwSt. € 7,13 = € 44,63)<br />
20.06.2011 StrafR1-06-11<br />
29.06.2011 SozR1-06-11<br />
Anmeldungen für Seminare des KAV<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />
Wichtige Info zu den Seminaren:<br />
Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />
erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />
die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Name:<br />
Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO -<br />
Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />
Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Krankenund<br />
Pfl egeversicherung unter Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2011<br />
€ 37,50 (zzgl. MwSt. € 7,13 = € 44,63)<br />
€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)<br />
30.06.2011 MietR1-06-11 Streitwerte im Miet- und WEG-Recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
12.07.2011 FamR1-07-11 Die Immobilie im Familienrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
13.07.2011 GesR1-07-11 Unternehmenskauf € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />
20.07.2011 SteuR1-07-11 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)<br />
Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />
Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />
Tel.: E-Mail:<br />
Köln, den Unterschrift<br />
Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />
Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren<br />
aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 41
42<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 43
44<br />
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Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen<br />
Welche/r Kollege/in hat Interesse an einem regelmäßigen fachlichen Austausch im Bereich FamR. Wir treffen uns 1 x im Monat.<br />
Anfragen an: RAin Jovy, Tel. 58 93 77 99, E-Mail: jovy@kanzleijovy.de<br />
=========<br />
Erfahrener FA für ErbR und FamR sucht ergänzende Anbindung an bestehende Kanzlei zum Ausbau des Zweigstellennetzes.<br />
Anfragen an: KAV 2-2011-1<br />
=========<br />
Terminsvertretung. Erfahrener Anwalt nimmt gerne gerichtliche o. sonstige Termine für Sie und Ihre Mandanten im Rhein-Main-Gebiet wahr.<br />
Anfragen an: Anwaltskanzlei Norman Stegemann, Berger Str. 291-293, 60385 Frankfurt am Main, Tel. 069-46 99 76 75<br />
=========<br />
RECHTSANWALT mit mehrjähriger Prozesserfahrung u. hohem Qualitätsanspruch sucht Kooperation o. freiberufl iche Mitarbeit in RA-Kanzlei.<br />
Biete Erfahrung u. Kenntnisse im Zivil(prozess-)recht, MietR, WirtschaftsR, SteuerR, StrafR, VollstreckungsR.<br />
Anfragen an: Tel. 0151-25 64 74 58, Email: anwaltskooperation@googlemail.com<br />
=========<br />
Bürogemeinschaft in Köln-Ehrenfeld sucht Kollegin/Kollegen. Unsere Kanzlei befi ndet sich im Zentrum vom Ehrenfeld u. verfügt über großzügige<br />
Räume u. eine günstige Kostenstruktur. Die Verkehrsanbindungen sind gut. Wir sind Fachanwälte für FamR, Miet- u. WEGR bzw. StrafR. Andere<br />
Tätigkeitsschwerp. wären deshalb empfehlenswert, jedoch nicht Bedingung. Beteiligung an Personalkosten etc. ist angestrebt, jedoch auch<br />
Untermiete möglich.<br />
Anfragen an: RA Odendahl o. RA Zimmer, Tel. 510 17 86, Email: raburkhardzimmer@aol.com<br />
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Rechtsanwältin, zugelassen in Köln seit 1994, Berufserfahrung/Kenntnisse im Bereich ArbR, SozR, SozialversicherungsR, allg. ZivilR, MietR,<br />
ImmobilienR, Kenntnisse im Computer-, Internetbereich, Englischkenntnisse, bietet Rechtsberatung im Bereich ArbR, SozR u. allen o. g. Bereichen,<br />
Vollzeit-, u. Teilzeittätigkeiten möglich. Bevorzugte Einsatzorte: Köln u. Umgebung. Urlaubs-/Krankheitsvertretung wird übernommen.<br />
Beratungsmöglichkeit in den Geschäftsräumen der Mandanten/innen, Auftraggeber/innen. Hausbesuche möglich.<br />
Anfragen an: RAin C. Mölleken, Lahnstr. 20, 51105 Köln, Tel. 99 91 788, E-Mail: nc-moellecl2@netcologne.de<br />
Bürogemeinschaft<br />
Repräsentative, alteingesessene Kanzlei in Köln-Weiden (2 Anwälte) mit anspruchsvoller Klientel bietet BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT. Gesucht wird<br />
eine/ein engagierte/r Kollegin/Kollege, die/der an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert ist. Die Einbeziehung/Mitbenutzung der<br />
kompletten Büroorganisation inkl. qualifi zierten Personals, modernster Technik, Anwaltssoftware, Bibliothek, etc. ist selbstverständlich. Die<br />
einzelnen Modalitäten sind verhandelbar u. sollten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden, ebenso wie eine eventuell angebotene<br />
Bearbeitung vorhandener Mandate.<br />
Anfragen an: Witzmann Rechtsanwälte, Tel. 02234-40 21 0<br />
Referendare und Mitarbeiter<br />
Rechtsanwaltsfachangestellte auch als Übersetzerin für Italienisch u. Englisch im rechtlichen Bereich tätig mit langjähriger Berufserfahrung<br />
von allen in einer Kanzlei anfallenden Tätigkeiten sucht Teilzeitstelle/feste freie Stelle bei RA-Kanzlei in Köln o. im Raum Köln. Ich bin mit allen<br />
Arbeiten in einer RA-Kanzlei aufgrund langjähriger Tätigkeit gut vertraut u. kann vor allen Dingen auch selbstständig arbeiten. Engagement,<br />
Sorgfältigkeit, Verantwortungsbewusstsein u. Teamgeist sind für mich selbstverständlich. Meine vollständigen Bewerbungsunterlagen übersende<br />
ich Ihnen bei Interesse.<br />
Anfragen an: T. M. Taddonio M.A., von-Spaar-Str. 29, 51063 Köln, Tel. 62 09 706, E-Mail: Teresa.taddonio@web.de<br />
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Wir suchen zum 01.06.2011 eine(n) engagierte(n) u. qualifi zierte(n) RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE(N) mit mindestens ein- bis zweijähriger<br />
Berufserfahrung zur selbstständigen Führung eines Partnersekretariats. Ein freundliches, sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen sowie<br />
Teamfähigkeit setzen wir voraus, ebenso ein hohes Maß an Organisationstalent u. Flexibilität.<br />
Anfragen an: Friedrich Graf von Westphalen & Partner, z. Hd. Frau Britta von Levetzow, Agrippinawerft 24, 50678 Köln, Tel. 20 80 782<br />
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RA-Fachangestellte/r für Nebentätigkeit auf 400,00 € Basis für RA-Kanzlei im <strong>Kölner</strong> Norden gesucht. Gute Kenntnisse in der Anwendung von<br />
RA-Micro und MS-Word werden vorausgesetzt.<br />
Anfragen an: Tel. 790 47 31<br />
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Strafverteidigerbüro sucht spätestens zum 01.06.2011 RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE (N).<br />
Anfragen an: Email: mail@strafverteidigerbuero.de<br />
Vermietungen<br />
Vermietung Büroraum in zentraler Lage in Köln, Gereonskloster 20, 50670 Köln, zur Untermiete zu vermieten. Die Kanzlei besteht aus drei Räumen,<br />
wovon ein Raum zu vermieten ist. Telefonanlage, Faxgerät sowie Fotokopierer stehen zur Verfügung. Inanspruchnahme des Personals ist nach<br />
Vereinbarung möglich. Bezugszeitpunkt ab sofort.<br />
Anfragen an: RA Juchheim, Tel. 17 94 380<br />
=========<br />
Als Interimslösung (auch gerne probeweise als Zweigstelle) bieten wir einen ruhigen u. hellen Büroraum (ca. 20 qm) in Bürogemeinschaft (RAe/Stb)<br />
in Köln-Lindenthal befristet bis 31.12.2011 (Verlängerung nicht möglich) zur Untermiete an. Mietpreis monatlich € 300,00 (inkl. NK) zzgl. UmSt..<br />
Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur gegen geringe Kostenbeteiligung möglich. Nähe Melatenfriedhof, sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />
zu erreichen, ruhige Lage.<br />
Anfragen an: Tel. 0172-29 38 560<br />
=========<br />
Etablierte RA-Kanzlei zwischen Bonn u. Köln bietet in zentraler Lage Büroräume (1 bis 2 Zimmer, Mitbenutzung von Sekretariat, Wartebereich u.<br />
Besprechungszimmer möglich) zur Anmietung an.<br />
Anfragen an: Tel. 02236-84 98 44<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 45
46<br />
Kurierfahrten bis Aachen<br />
Seit dem Start des Kurierdienstes des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s im Januar 1997 nehmen<br />
über 1000 Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />
am Service des Kurierdienstes teil - und jetzt kommt durch eine Kooperation mit dem<br />
Aachener <strong>Anwaltverein</strong> der Landgerichtsbezirk Aachen hinzu.<br />
Heinsberg<br />
Geilenkirchen<br />
Aachen<br />
> STA Köln<br />
> LG Köln<br />
> AG Köln<br />
> AG Bergheim<br />
> AG Kerpen<br />
> AG Brühl<br />
> AG Wipperfürth<br />
> AG Wermelskirchen<br />
> AG Gummersbach<br />
> AG Bergisch Gladbach<br />
> AG Leverkusen<br />
> AG Euskirchen<br />
Eschweiler<br />
w w w.koelner.anwalt verein.de<br />
Jülich<br />
Monschau<br />
Köln<br />
Bergheim<br />
Düren<br />
Schleiden<br />
Kerpen<br />
> Sozialgericht<br />
> Finanz- und Verwaltungsgericht<br />
> Arbeitsgericht<br />
> Landesarbeitsgericht<br />
> Oberlandesgericht<br />
> Rechtsanwaltskammer Köln<br />
> Zentrale Poststelle der Stadt Köln<br />
> Bußgeldstelle Köln (Kalk)<br />
> Polizeipräsidium<br />
> Justizvollzugsanstalt<br />
> Mahngericht Euskirchen *<br />
> AG/LG Bonn via OLG **<br />
* nur Gerichtspost ** 2 x wöchentlich nur Gerichtspost<br />
Nutzen auch Sie die Vorteile unseres Kurierdienstes.<br />
Köln<br />
Brühl<br />
Euskirchen<br />
Weitere Informationen über Konditionen und Preise erhalten Sie<br />
unter www.koelner.anwaltverein.de im Menupunkt “Kurierdienst”<br />
oder bei der Geschäftsstelle des KAV<br />
Luxemburger Str. 101 (1. Stock), 50939 Köln, Tel: 02 21 / 28 56 02 - 0<br />
Leverkusen<br />
Wermelskirchen<br />
Bonn<br />
Bergisch<br />
Gladbach<br />
> Justizzentrum Aachen<br />
> LG Aachen<br />
> AG Aachen<br />
> STA Aachen<br />
> Arbeitsgericht<br />
> Sozialgericht<br />
> Verwaltungsgericht<br />
> Stadt Aachen<br />
> Polizeipräsidium<br />
> Finanzamt Aachen<br />
> Straßenverkehrsamt<br />
Wipperfürth<br />
Aachen<br />
Gummersbach<br />
seit<br />
April<br />
2011<br />
> AG Eschweiler<br />
> AG Düren<br />
> AG Jülich<br />
> AG Geilenkirchen<br />
> AG Heinsberg<br />
> AG Monschau<br />
> AG Schleiden<br />
> Kreisverwaltung Aachen<br />
> Kreisverwaltung Düren<br />
> Kreisverwaltung Heinsberg<br />
2 x wöchentlich via OLG Köln und Kurierdienst Aachener <strong>Anwaltverein</strong>
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
Vertragsbedingungen:<br />
Geschäftsstelle: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. - Luxemburger Straße 101 - 50939 Köln - Tel.: 0221/285602-20<br />
§ 5 Zum Zwecke der Vereinfachung und Beschleunigung<br />
der Beförderung verpflichtet sich der Anwalt,<br />
auf seinem Briefbogen die Nummer des ihm zugeteilten<br />
Anwaltsfachs aufzuführen und auf Schriftstücken,<br />
die an einen anderen Anwalt gerichtet sind<br />
- auch auf Schriftsatzabschriften für Gegner – die<br />
Anwaltsfachnummer des betreffenden Kollegen<br />
deutlich sichtbar zu vermerken.<br />
§ 1 1.Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH übernimmt<br />
die Beförderung von Schriftgut (Anwaltspost) zwischen<br />
der Poststelle des Landgerichts Köln und den<br />
Poststellen der anderen Amtsgerichte im LG-Bezirk<br />
Köln, zur Staatsanwaltschaft Köln sowie den Fachgerichten<br />
und verschiedenen Behörden. Die angefahrenen<br />
Stellen sind in der Anlage 1 aufgeführt.<br />
Kurierdienst-Vertrag<br />
zwischen der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />
2.Die Transportfahrten werden werktäglich, montags<br />
bis freitags, durchgeführt.<br />
§ 6 1.Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem 01. des<br />
Monats, der auf den Abschluß des Vertrages folgt.<br />
Es läuft auf unbestimmte Zeit.<br />
und<br />
3.Haben sich Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung<br />
derart zusammengeschlossen, daß sie einen<br />
gemeinsamen Briefbogen verwenden, besteht ein<br />
Anspruch auf Beförderung der Anwaltspost nur<br />
dann, wenn alle in der Kanzlei tätigen Anwälte<br />
Vertragspartner sind. Ist dies nicht der Fall, ist die<br />
Service GmbH berechtigt, die Beförderung abzulehnen.<br />
2.Das Vertragsverhältnis kann schriftlich mit ein<br />
Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt<br />
werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />
Grund bleibt hiervon unberührt. Die Service GmbH<br />
kann insbesondere dann das Vertragsverhältnis<br />
fristlos kündigen, wenn entgegen § 2 Nr. 2 nicht<br />
alle in einer Kanzlei tätigen Anwälte Vertragspartner<br />
der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH sind.<br />
§ 2 1.Das Entgelt beträgt für den Anwalt, der Mitglied des<br />
<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. ist, 12,00 € monatlich zuzüglich<br />
der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Nichtmitglieder<br />
26,00 € monatlich zuzüglich der gesetzlichen<br />
Mehrwertsteuer.<br />
nachstehend Auftraggeber genannt.<br />
§ 7 Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH ist berechtigt,<br />
das Entgelt für die vertraglichen Leistungen<br />
wegen steigender Kosten und/oder Erweiterung des<br />
Dienstleistungsangebots anzupassen. Anpassungen<br />
werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der<br />
auf die Benachrichtigung der Vertragspartner folgt.<br />
Eine wirksame Benachrichtigung kann durch eine<br />
Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />
e.V. erfolgen. Maßgeblich ist in diesem<br />
Falle das Datum des Erscheinens der Mitteilungen.<br />
Bei Änderungen des Entgelts wird jedem Vertragspartner<br />
ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.<br />
Wird dieses Recht nicht bis zum Beginn<br />
des zweiten Monats nach der Benachrichtigung<br />
wahrgenommen, wird die Änderung Vertragsbestandteil.<br />
2.Haben sich Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung<br />
zusammengeschlossen, ist das Entgelt für jeden<br />
in der Kanzlei tätigen Anwalt zu entrichten.<br />
Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH übernimmt den Transport der Anwaltspost zu den nachfolgenden<br />
und umseitigen Bedingungen:<br />
3.Das Entgelt ist jeweils für das gesamte Kalenderjahr<br />
am 01.03. fällig. Bei Abschluß des Vertrages im laufenden<br />
Kalenderjahr, ist der anteilige Betrag bis zum<br />
Jahresende sofort zur Zahlung fällig.<br />
Vertragsbeginn:<br />
4.Der Auftraggeber ermächtigt die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />
Service GmbH bis auf Widerruf, das Entgelt zzgl.<br />
Mehrwertsteuer von seinem auf der Vorderseite genannten<br />
Konto abzubuchen.<br />
Angaben zum Bankeinzugsverfahren:<br />
BLZ: Kto.-Nr.:<br />
§ 3 1.Die Gefahr für den Transport trägt der Auftraggeber.<br />
Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH hat nur für<br />
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einzustehen.<br />
Bankinstitut:<br />
§ 8 Anwälte, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung<br />
dergestalt verbunden haben, daß sie einen gemeinsamen<br />
Briefbogen verwenden, bevollmächtigen sich<br />
unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs bis auf<br />
weiteres wechselseitig zur Entgegennahme oder<br />
Abgabe von Willenserklärungen. Diese Vollmacht<br />
gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen,<br />
jedoch nicht für den Ausspruch von Kündigungen.<br />
2.Die Beförderung innerhalb bestimmter Fristen sichert<br />
die GmbH nicht zu, ebenso nicht den rechtzeitigen<br />
Eingang beim Empfänger. Für den rechtzeitigen<br />
Eingang fristgebundener Schriftstücke ist allein<br />
der absendende Anwalt verantwortlich. Verzögerungen<br />
beim Transport, die auf unvorhersehbare, außerhalb<br />
des Verantwortungsbereichs der Service<br />
GmbH liegende Umstände zurückzuführen sind, hat<br />
die Kurierdienst GmbH nicht zu vertreten, insbesondere<br />
können daraus keine Schadenersatzansprüche<br />
hergeleitet werden.<br />
Besondere Bedingungen:<br />
§ 9 1.Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen<br />
bedürfen der Schriftform. Mündliche<br />
Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.<br />
§ 4 1.Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH verpflichtet<br />
sämtliche Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gem.<br />
§ 43 a Abs. 2 BRAO.<br />
2.Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses<br />
Vertrages unwirksam sind oder werden sollten,<br />
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung<br />
ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem<br />
angestrebtem Ziel am nächsten kommt.<br />
2.Schadenersatzansprüche aus Verzug, positiver Vertragsverletzung,<br />
aus Verschulden bei Vertragsschluß<br />
und aus unerlaubter Handlung gegen die Service<br />
GmbH sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf<br />
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der<br />
GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />
beruhen. Die Höhe des Schadenersatzes im<br />
Haftungsfall ist begrenzt auf die Leistungen aus der<br />
von der Service GmbH abgeschlossenen Transportund<br />
Haftpflichtversicherung.<br />
__________________________________________ ____________________________________<br />
Sparkasse Köln Bonn - Kto.-Nr. 3702032 (BLZ 370 501 98)<br />
AG Köln HRB-Nr. 28395, St-Nr. 5219/5823/0293<br />
GF: RA Kourosh Aminyan<br />
K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 47<br />
Ort, Datum Ort, Datum<br />
Stand 01.04.2011<br />
Sparkasse Köln Bonn - Kto.-Nr. 3702032 (BLZ 370 501 98)<br />
AG Köln HRB-Nr. 28395, St-Nr. 5219/5823/0293<br />
GF: RA Kourosh Aminyan
48<br />
Anwalts- u. Steuerberatungskanzlei bietet in ihrer Zweigstelle einem o. zwei Anwaltskollegen/innen ab sofort die Nutzung von einem oder zwei<br />
großzügigen, hellen u. hochwertigen Büroräumen in der Spichernstr. in Köln (Nähe Friesenplatz) zur gemeinsamen Berufsausübung an. Die<br />
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