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IN DIESEM HEFT - Kölner Anwaltverein e.V. - Deutscher Anwaltverein

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AUSGABE 2<br />

Mai 2011<br />

<strong>IN</strong> <strong>DIESEM</strong> <strong>HEFT</strong><br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />

UND ORDENTLICHE<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

DES KAV AM 06. JULI 2011<br />

KURIERDIENST<br />

VON GUMMERSBACH ÜBER<br />

KÖLN BIS AACHEN


02204 / 98 92 0<br />

www.ra-micro-koeln.de<br />

Besuchen Sie unseren Messestand<br />

beim <strong>Kölner</strong> Anwaltstag<br />

am 6. Juli 2011


Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

„überwinden Sie mit uns in diesem Jahr<br />

Grenzen und kommen Sie nach Strasbourg!“<br />

Mit diesen Worten lädt der Präsident des<br />

Deutschen <strong>Anwaltverein</strong>s, Herr Prof. Dr. Ewer<br />

uns alle zum DEUTSCHEN ANWALTSTAG<br />

nach Strasbourg ein. Dieser Einladung an<br />

Sie möchte ich mich anschließen und Sie<br />

ermuntern, Teilnehmer eines Deutschen<br />

Anwaltstags zu sein, der erstmals im europäischen<br />

Ausland stattfi ndet, noch dazu in<br />

einer Stadt, die für Deutsche und Franzosen<br />

Sinnbild einer sehr wechselvollen Geschichte<br />

ist. Das diesjährige Leitthema ist<br />

„Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“,<br />

sicherlich ein Thema, das zunehmend<br />

an Bedeutung gewinnt. Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

widmet sich bereits seit dem Jahr<br />

2008 als erster und bisher einziger örtlicher<br />

<strong>Anwaltverein</strong> während eines mehrtägigen<br />

Symposiums Themen zum internationalen<br />

Rechtsverkehr. Das diesjährige<br />

EUROPÄISCHE ANWALTSFORUM wird am<br />

17.11.2011 und 18.11.2011 durchgeführt<br />

werden. Unsere Themen sind Europäisches<br />

Verfahrensrecht, Internationales Immobilienrecht,<br />

Internationales Insolvenzrecht, Durchsetzung<br />

von Vollstreckungstiteln im Familienrecht<br />

in Europa, Internationales Kartellrecht<br />

und Internationales Urheberrecht.<br />

Vielleicht gibt uns Strasbourg weitere Anregungen,<br />

die wir für unsere Tagung umsetzen<br />

können.<br />

Der Besuch des Deutschen Anwaltstags<br />

sollte aber auch im Lichte des wieder<br />

höchst aktuellen und brisanten Themas der<br />

Richtlinie zur Protokollierung von Nutzerspuren,<br />

der sogenannten VORRATSDATEN-<br />

SPEICHERUNG, „ein Muss“ sein. Diese<br />

Richtlinie stellt nach Einschätzung des<br />

EU-Datenschutzbeauftragten Peter Hustinx<br />

das „am meisten in die Privatsphäre<br />

eingreifende Instrument, das jemals von<br />

der EU im Hinblick auf Umfang und Anzahl<br />

der Menschen, die davon betroffen<br />

werden, angenommen wurde“. Verehrte<br />

Kolleginnen und Kollegen, wir stehen vor<br />

einem Paradigmenwechsel! Bisher galt<br />

die Unschuldsvermutung und diese gilt es<br />

nach dem Berufsverständnis aller Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte ohne jede<br />

Einschränkung zu bewahren. Ich verkenne<br />

nicht, dass Bürgerinnen und Bürger ein<br />

Recht auf Schutz vor Schwerstkriminalität<br />

haben; dennoch muss zur Wahrung der<br />

verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit<br />

die vorsorgliche, anlasslose Speicherung<br />

der Telekommunikationsverkehrsdaten die<br />

absolute Ausnahme bleiben! Dass die Freiheitswahrnehmung<br />

der Bürgerinnen und<br />

Bürger nicht total erfasst und registriert<br />

werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen<br />

Identität Deutschlands, für deren<br />

Wahrnehmung sich die Verantwortlichen,<br />

somit auch wir, in europäischen und internationalen<br />

Zusammenhängen einsetzen<br />

müssen. Gelegenheit hierzu haben Sie in<br />

Strasbourg, denn die Schwerpunktveranstaltungen<br />

am Freitag widmen sich dem<br />

Thema des Grundrechtsschutzes in Europa<br />

mit all seinen Facetten.<br />

Sehr herzlich einladen möchte ich Sie dar-<br />

Editorial<br />

über hinaus zur Mitgliederversammlung am<br />

06. Juli 2011, zum Sommerempfang am 22.<br />

Juli 2011 sowie zum festlichen Höhepunkt<br />

und Abschluss des Europaforums, dem diesjährigen<br />

Juristenfest, der GALA KÖLNER<br />

JURISTEN am 18. November 2011 in die<br />

Wolkenburg. Eine Arbeitsgruppe im Vorstand<br />

hat ein hervorragendes Programm<br />

erarbeitet, auf das Sie neugierig sein dürfen.<br />

Ich verspreche Ihnen - es wird wieder festlich!<br />

Verehrte liebe Kolleginnen und Kollegen,<br />

bereichern Sie das Fest durch Ihre Anwesenheit<br />

und machen Sie es zu einer rauschenden<br />

Ballnacht.<br />

In der Hoffnung und der Erwartung, Sie<br />

möglichst zu jeder Veranstaltung begrüßen<br />

zu dürfen, verbleibe ich<br />

mit herzlichem und kollegialen Gruß<br />

stets Ihre<br />

RAin Pia Eckertz-Tybussek<br />

Vorsitzende<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 3


4<br />

Inhalt<br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG AM MITTWOCH, DEM 06.07.2011,<br />

PULLMAN COLOGNE HOTEL<br />

S. 8 ZUKUNFTS-TECHNOLOGIEN: KANZLEIOPTIMIERUNG DURCH DEN E-WORKFLOW<br />

S. 8 FAMILIENRECHT UND ANWALTLICHE KANZLEIORGANISATION –<br />

OPTIMIERUNG DER ARBEITSABLÄUFE <strong>IN</strong> KANZLEIEN<br />

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DES NEUEN FAMFG<br />

S. 8 ARBEITSRECHT UND RVG – GEBÜHRENBERECHNUNG UNTER<br />

BEACHTUNG DER ARBEITSRECHTLICHEN BESONDERHEITEN SOWIE<br />

DER STREITWERTPROBLEMATIK<br />

S. 8 RECHTSFRAGEN BEI DER GESTALTUNG VON ZIELVERE<strong>IN</strong>BARUNGEN:<br />

ARBEITSVERTRAGSKLAUSELN, BETEILIGUNG DES BETRIEBSRATES, DURCHFÜHRUNG<br />

S. 9 JURISTISCHE ONL<strong>IN</strong>EDATENBANKEN IM ÜBERBLICK<br />

S. 9 SOUVERÄN IM <strong>IN</strong>TERNET – WARUM KANZLEIEN E<strong>IN</strong>E WEBSITE BRAUCHEN<br />

S. 9 FAMILIENRECHT UND RVG – GEBÜHRENBERECHNUNG UNTER BEACHTUNG<br />

DER FAMILIENRECHTLICHEN BESONDERHEITEN<br />

S. 9 OPTIMIZED PR<strong>IN</strong>T SERVICES<br />

S. 10 DER KAV STELLT SICH VOR<br />

S. 10 FACHAUSSTELLUNG<br />

MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

S. 12 ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES KAV<br />

AM MITTWOCH, DEM 06.07.2011, PULLMAN COLOGNE HOTEL<br />

KAV-SEM<strong>IN</strong>ARE<br />

S. 16 ÜBERSICHT<br />

S. 18 NEUE SEM<strong>IN</strong>ARE<br />

S. 27 FACHANWALTSLEHRGANG ERBRECHT 2011-2012 DES KAV<br />

DIE AUSSCHÜSSE UND ARBEITSKREISE <strong>IN</strong>FORMIEREN<br />

S. 27 DER <strong>IN</strong>SOLVENZRECHTSAUSSCHUSS <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 28 DER AUSSCHUSS JUNGE ANWÄLTE <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 28 DER AUSSCHUSS KANZLEIMANAGEMENT <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 30 DER AUSSCHUSS RVG <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

IMPRESSUM<br />

EDITORIAL<br />

REVERS SEM<strong>IN</strong>ARE<br />

REVERS FACHANWALTSLEHRGANG ERBRECHT<br />

REVERS 4. KOELNER ANWALTSTAG<br />

ANNONCEN & ANZEIGEN<br />

REVERS MITGLIEDERVERSAMMLUNG<br />

REVERS SOMMEREMPFANG<br />

SEITE 5<br />

SEITE 3<br />

SEITE 41<br />

SEITE 42<br />

SEITE 43<br />

SEITE 44<br />

SEITE 45<br />

SEITE 45


VERANSTALTUNGEN UND TERM<strong>IN</strong>E<br />

S. 31 SOMMEREMPFANG DER SOZIALRECHTLER/-<strong>IN</strong>NEN<br />

IM KÖLNER SOZIALGERICHT AM 08.06.2011<br />

S. 31 SOMMEREMPFANG DES KAV AM 22.07.2011<br />

S. 31 AUSBILDUNGSGALA SOMMER 2011 AM 22.07.2011 –<br />

DIE FESTLICHE GALA <strong>IN</strong> DER WOLKENBURG<br />

S. 31 GALA KÖLNER JURISTEN AM 18.11.2011 <strong>IN</strong> DER WOLKENBURG<br />

S. 31 R<strong>IN</strong>GVORLESUNG „E<strong>IN</strong>FÜHRUNG <strong>IN</strong> DEN ANWALTSBERUF“<br />

S. 32 WICHTIGE TERM<strong>IN</strong>E 2011<br />

PERSONEN<br />

S. 32 50-JÄHRIGES BERUFSJUBILÄUM VON FRAU MARLIES KRÜCKEBERG,<br />

KANZLEI KOCH & BÖRSCH<br />

S. 32 ULF-THOMAS BENDER NEUER VIZEPRÄSIDENT<br />

DES OBERLANDESGERICHTS KÖLN<br />

KAV <strong>IN</strong>TERN<br />

S. 32 KURIERDIENST VON GUMMERSBACH ÜBER KÖLN BIS AACHEN –<br />

ERWEITERUNG DES LEISTUNGSANGEBOTES UND ANPASSUNG<br />

DER MONATLICHEN NUTZUNGSGEBÜHR<br />

S. 33 AUSBILDUNG<br />

S. 36 HERZLICH WILLKOMMEN IM KAV<br />

WISSENWERTES<br />

S. 36 DAS AMTSGERICHT KÖLN <strong>IN</strong>FORMIERT<br />

S. 37 ROBENPFLICHT IM EUROPÄISCHEN AUSLAND<br />

S. 38 DIE WEB-JURISTEN KOMMEN<br />

S. 40 NEUES VOM DAV<br />

S. 40 NEUES VON KÖLNER AUTOREN<br />

Impressum:<br />

Herausgeber: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. und <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Rechtsanwältin Pia Eckertz-Tybussek, Vorsitzende<br />

Adresse und Geschäftsstelle: Justizgebäude, Zimmer 101-109, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln<br />

Geschäftszeiten: Montag - Freitag, 9.oo - 15.oo Uhr<br />

Telefon: 0221/28 56 02-0, Telefax: 0221/44 14 57<br />

E-mail: info@koelner.anwaltverein.de, Internet: www.koelner.anwaltverein.de<br />

Alle Angaben ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit. © 2011 KAV<br />

Layout & Design, Fotografi e: GED Artworks GmbH, Köln<br />

Druck: Hans Soldan GmbH<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 5


6<br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />

Wir freuen uns, Sie zum 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag einladen zu können.<br />

Nach den guten Erfolgen der <strong>Kölner</strong> Anwaltstage in den vergangenen Jahren werden wir in diesem Jahr vor der Mitgliederversammlung des KAV den 4. <strong>Kölner</strong><br />

Anwaltstag durchführen. Neben einer umfangreichen Fachausstellung mit den Partnern des KAV erwarten Sie wichtige Seminare zu verschiedenen Themen,<br />

die Sie bitte dem nachfolgenden Programm entnehmen wollen. Der KAV selbst wird den <strong>Kölner</strong> Anwaltstag nutzen, um sich mit seinem umfangreichen Dienstleistungsangebot<br />

zu präsentieren.<br />

Der 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag sowie die nachfolgende Mitgliederversammlung des KAV werden stattfi nden<br />

am Mittwoch, dem 06. Juli 2011, ab 13.30 Uhr, im Pullman Cologne Hotel, Helenenstr. 14, 50667 Köln.<br />

Alle TeilnehmerInnen des 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstages haben die Möglichkeit, an einer Verlosung attraktiver Preise teilzunehmen. Hierzu halten die MitarbeiterInnen<br />

des KAV Teilnahmekarten bereit, die an jedem Stand der ausstellenden Partner des KAV abgestempelt werden müssen.<br />

Als Gewinne werden folgende Preise verlost:<br />

1. Preis 4 Eintrittskarten für die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen in der Wolkenburg (inkl. Dinner) am 18.11.2011<br />

2. Preis 1 Netbook 10,1 Zoll<br />

3. Preis 1 x 3 Gang Menü für 2 Personen im Club „georgeM.“ W<strong>IN</strong>E.VIEW, Pullman Cologne Hotel<br />

4. Preis 1 Langschläferfrühstück für 2 Personen im Restaurant „d.light“, Pullman Cologne Hotel<br />

An der Verlosung nehmen nur Teilnahmekarten teil, die von allen beim 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag präsenten Ausstellern abgestempelt worden sind. Der Rechtsweg<br />

ist ausgeschlossen. Die Gewinner werden persönlich benachrichtigt und in der nächsten Ausgabe der KAV-Mitteilungen veröffentlicht.<br />

Folgendes Programm erwartet Sie<br />

(weitergehende Informationen zu den einzelnen Veranstaltungen fi nden Sie auf den nachfolgenden Seiten):<br />

Ballsaal Sektion A und Foyer<br />

13.30 – 18.00 Uhr Fachausstellung<br />

Folgende Partner des KAV werden ausstellen:<br />

Ballsaal Sektion B<br />

13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn Kollegen Dr. Ulrich Prutsch,<br />

Vorstand KAV<br />

16.00 – 16.20 Uhr Pause<br />

16.20 – 16.50 Uhr Vortrag zum Thema: Souverän im Internet –<br />

13.35 – 14.30 Uhr Vortrag zum Thema: Zukunfts-Technologien:<br />

Warum Kanzleien eine Website brauchen<br />

Kanzleioptimierung durch den E-Workfl ow<br />

Referent: Robert Schovenberg,<br />

Referent: Boris Deichmann, RA-Micro,<br />

Bergisch Gladbach<br />

CEO Content Management AG, Köln<br />

16.50 – 17.10 Uhr Pause<br />

14.30 – 15.00 Uhr Pause<br />

17.10 – 17.40 Uhr Vortrag zum Thema: Optimized Print Services<br />

15.00 – 16.00 Uhr Vortrag zum Thema: Juristische<br />

Referent: Philipp Schröder, Konica Minolta,<br />

Onlinedatenbanken im Überblick<br />

Referent: Christian Rekop, Hans Soldan GmbH,<br />

Essen<br />

Langenhagen<br />

Ballsaal Sektion C<br />

13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn Kollegen Henrich Potthast, 15.00 – 16.00 Uhr Fortsetzung Seminar: Familienrecht und anwaltliche<br />

Vorstand KAV<br />

Kanzleiorganisation – Optimierung der Arbeitsabläufe<br />

in Kanzleien unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />

13.35 – 14.30 Uhr Seminar zum Thema: Familienrecht und anwaltliche<br />

Kanzleiorganisation – Optimierung der Arbeitsabläufe<br />

in Kanzleien unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />

16.00 – 16.30 Uhr Pause<br />

Referentin: RAin Carmen Grebe, Köln<br />

16.30 – 17.30 Uhr Seminar zum Thema: Familienrecht und RVG –<br />

Gebührenberechnung unter Beachtung<br />

14.30 – 15.00 Uhr Pause<br />

der familienrechtlichen Besonderheiten<br />

Referent: RA Harald Rieger, Wesseling<br />

Ballsaal Sektion D<br />

13.30 Uhr Begrüßung durch Herrn Kollegen Christian Kerner,<br />

Vorstand KAV<br />

13.35 – 14.30 Uhr Seminar zum Thema: Arbeitsrecht und RVG –<br />

Gebührenberechnung unter Beachtung der arbeitsrechtlichen<br />

Besonderheiten sowie der Streitwertproblematik<br />

Referent: RA Christian Braun, Köln<br />

14.30 – 15.00 Uhr Pause<br />

15.00 – 16.00 Uhr Seminar zum Thema: Rechtsfragen bei der Gestaltung<br />

von Zielvereinbarungen: Arbeitsvertragsklauseln,<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

CM-AG Content Management AG, DANV (Deutsche Anwalt- und Notarversicherung), DATEV, DK (Deutsche Krankenversicherung),<br />

GOP - Global Offi ce Products AG, HDI-Gerling, Konica Minolta, LexisNexis, Mercedes Benz, RA-MICRO, Hans Soldan GmbH.<br />

16.00 – 16.30 Uhr Pause<br />

Beteiligung des Betriebsrates, Durchführung<br />

Referent: Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des<br />

Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der<br />

Universität zu Köln<br />

16.30 – 17.30 Uhr Fortsetzung Seminar: Rechtsfragen bei der Gestaltung<br />

von Zielvereinbarungen: Arbeitsvertragsklauseln,<br />

Beteiligung des Betriebsrates, Durchführung<br />

18.00 Uhr Beginn der Mitgliederversammlung<br />

Nur für Mitglieder und geladene Gäste.<br />

Die Teilnahme an allen Veranstaltungen ist kostenfrei.


Umfassendes Druckmanagement – aus einer Hand<br />

Eine neue Sternzeit für Ihr Druckmanagement bricht an: Optimized Print Services,<br />

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Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH


8<br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />

1. Zukunfts-Technologien: Kanzleioptimierung durch den E-Workfl ow<br />

Referent: Boris Deichmann, RA-Micro, Bergisch Gladbach<br />

Beginn: 13.35 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />

Lernen Sie den neuen E-Workfl ow kennen. Dieser erschließt Ihrer Kanzlei Wege der internen wie externen elektronischen Kanzleikommunikation und hilft,<br />

Arbeitsabläufe effi zienter zu gestalten und damit Zeit und Kosten einzusparen. Profi tieren Sie von den Vorteilen des E-Workfl ows und richten Sie Ihre<br />

Kanzlei auf die technologische Zukunft ein mit: elektr. Akte, E-Postfach als zentraler Kommunikationseingang, E-Postkorb als kanzleiinternes Postfach<br />

eines jeden Kanzleimitarbeiters, ra E-Brief, A-Postfach als elektronische Kommunikationsmittel mit Gerichten, Kollegen, Rechtsschutzversicherungen und<br />

Mandanten, E-Team Benutzerübersicht, um z. B. per Video, Sofortnachrichten und Audiodurchsagen eine schnelle und ggf. sogar standortübergreifende<br />

Kommunikation zu ermöglichen. Sie erhalten Informationen über neueste Möglichkeiten der Probabilität von E-Dokumenten (mobiles Mitführen von<br />

E-Akten zu den Gerichten) auf modernsten Touchscreen-Geräten wie dem Apple iPad, Touchscreen-Laptops sowie Windows Mobile 7, Android- und<br />

Apple-Smartphones wie dem iPhone.<br />

Der Referent, Herr Boris Deichmann, ist seit 1995 bei der Firma RA-Micro im Bereich technischer Vertrieb tätig und daher mit dem Thema E-Workfl ow<br />

bestens vertraut.<br />

2. Familienrecht und anwaltliche Kanzleiorganisation –<br />

Optimierung der Arbeitsabläufe in Kanzleien unter Berücksichtigung des neuen FamFG<br />

Referentin: RAin Carmen Grebe, Köln<br />

Beginn: 13.35 Uhr (Ballsaal Sektion C)<br />

Diese Veranstaltung richtet sich in erster Linie an Kolleginnen und Kollegen, die im Familienrecht tätig sind, sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.<br />

Dieses Seminar beleuchtet unter Berücksichtigung und Darstellung der Veränderungen, die durch die Familienrechtsreform im Jahr 2009 eingetreten sind,<br />

die Arbeitsabläufe in einer Anwaltskanzlei. Es werden Ideen vermittelt, in welcher Form die Zusammenarbeit zwischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt und<br />

den Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern noch effektiver gestaltet werden könnte. Anhand von praktischen Beispielen sollen Arbeitsabläufe konkret dargestellt<br />

werden. Hierbei soll auch der zuweilen etwas schwierige Umgang mit den familienrechtlichen Mandanten thematisiert und anhand von praktischen Beispielen<br />

der erfolgreiche Umgang mit diesen Mandanten diskutiert werden. Daneben werden aber auch die Mandatsannahme, das Anlegen und Führen<br />

der Akten sowie die einzelnen Möglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aktiv an der Bearbeitung des Mandats mitzuwirken, besprochen.<br />

Schließlich wird ein Überblick über die häufi gsten Fristen, der grobe Ablauf eines gerichtlichen Verfahrens, Rechtsmittel und juristische Hilfsmittel für die<br />

erfolgreiche Bearbeitung familienrechtlicher Mandate unter Berücksichtigung des seit Herbst 2009 geltenden FamFG gegeben.<br />

Als Referentin konnten wir Frau Kollegin Carmen Grebe gewinnen, die seit 2001 als selbständige Rechtsanwältin in Köln tätig ist. Sie ist Fachanwältin<br />

für Familienrecht und zugleich Mitglied des Ausschusses Familienrecht. Ferner ist sie Lehrbeauftragte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung<br />

NRW im Bereich des Familienrechts.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Stunden erteilt.<br />

3. Arbeitsrecht und RVG – Gebührenberechnung unter Beachtung<br />

der arbeitsrechtlichen Besonderheiten sowie der Streitwertproblematik<br />

Referent: RA Christian Braun, Köln<br />

Beginn: 13.35 Uhr (Ballsaal Sektion D)<br />

Dieser Vortrag richtet sich in erster Linie an Kolleginnen und Kollegen, die im Arbeitsrecht tätig sind und soll die richtige Abrechnung von arbeitsrechtlichen<br />

Mandaten vermitteln. Dabei wird der Referent zunächst kurz die Grundzüge des anwaltlichen Gebührensrechts darstellen, soweit sie für die Abrechnung<br />

eines arbeitsrechtlichen Mandats relevant sind. Anschließend wird er auf die arbeitsrechtlichen Besonderheiten insbesondere auch unter Berücksichtigung<br />

der Streitwertproblematik eingehen.<br />

Wir freuen uns, dass wir als Referenten für diesen Vortrag Herrn Kollegen Christian Braun gewinnen konnten. Er ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, in Köln<br />

tätig und zudem Mitglied im Ausschuss RVG.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 1 Stunde erteilt.<br />

4. Rechtsfragen bei der Gestaltung von Zielvereinbarungen:<br />

Arbeitsvertragsklauseln, Beteiligung des Betriebsrates, Durchführung<br />

Referent: Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln<br />

Beginn: 15.00 Uhr (Ballsaal Sektion D)<br />

Zielvereinbarungen werden zwischenzeitlich in nahezu sämtlichen Bereichen der betrieblichen Praxis verwendet und sind sowohl ein Führungsinstrument<br />

als auch eine anerkannte Leistungsbewertungs- und Leistungsvergütungsmethode. Folglich kommt ihnen auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht eine immer<br />

größere Bedeutung zu. Vom Abschluss über die Durchführung bis hin zu Beendigung von Zielvereinbarungen sind sowohl im Bereich des Individual- als<br />

auch des Kollektivarbeitsrechts eine große Anzahl von Problemen und Spannungsfeldern vorhanden. Der Vortrag wird Antworten auf viele dieser Fragen<br />

und Probleme geben.<br />

Wir freuen uns, dass wir für diesen Vortrag Herrn Prof. Dr. Martin Henssler als Referenten gewinnen konnten. Herr Prof. Dr. Henssler ist Geschäftsführender<br />

Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln und den Kolleginnen und Kollegen aus zahlreichen Veröffentlichungen<br />

und durch seinen Vortrag am 26. Oktober 2010 für den KAV zum Thema „Arbeitsrecht und AGB“ bekannt.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Stunden erteilt.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


5. Juristische Onlinedatenbanken im Überblick<br />

Referent: Christian Rekop, Hans Soldan GmbH, Essen<br />

Beginn: 15.00 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />

In dem Vortrag wird der Begriff „Juristische Onlinedatenbank“ defi niert und der Aufbau einer solchen Datenbank aufgezeigt. Weiter wird die Entwicklung<br />

der juristischen Onlinedatenbanken von 1973 bis heute dargestellt. Der Referent wird einen inhaltlichen Vergleich der Anbieter von juristischen Onlinedatenbanken<br />

wie Beck, Haufe, Jurion (Wolters Kluwer) und Juris vornehmen. Und schließlich wird ein Vergleich der Suchoberfl ächen live im Internet<br />

dargestellt und deren Unterschiede und Besonderheiten herausgearbeitet.<br />

Es freut uns, dass wir mit Herrn Christian Rekop von der Hans Soldan GmbH als Referenten einen ausgewiesenen Kenner dieser Materie gewinnen konnten.<br />

6. Souverän im Internet – Warum Kanzleien eine Website brauchen<br />

Referent: Robert Schovenberg, CEO Content Management AG, Köln<br />

Beginn: 16.20 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />

20 Jahre nach Erfi ndung des World Wide Web suchen bei Rechtsfragen immer mehr Menschen nach Informationen im Internet. Gut, wenn sie dabei gleich<br />

nach der Eingabe ihrer Suchbegriffe auf die Website einer Kanzlei des passenden Fachgebietes stoßen. Moderne Content Management Systeme bieten<br />

Websites, die optimal auf die Anforderungen von Suchmaschinen und das Nutzerverhalten im Web 2.0 abgestimmt sind. Der Vortrag zeigt auf, warum<br />

eine eigene Internetpräsenz für Kanzleien heutzutage unverzichtbar ist und wie sich ein souveräner, leistungsstarker und professioneller Webauftritt auch<br />

ohne Vorkenntnisse effi zient realisieren lässt.<br />

Der Referent, Herr Robert Schovenberg, ist Vorstandssprecher der Content Management AG (CM-AG) in Köln. Er gründete diese Firma 1999 gemeinsam<br />

mit Herrn Cornel Schnietz, die unter anderem browser-basierte Content Management Software anbietet.<br />

7. Familienrecht und RVG –<br />

Gebührenberechnung unter Beachtung der familienrechtlichen Besonderheiten<br />

Referent: RA Harald Rieger, Wesseling<br />

Beginn: 16.30 Uhr (Ballsaal Sektion C)<br />

Mit diesem Vortrag soll die richtige Abrechnung von familienrechtlichen Mandaten vermittelt werden. Dabei wird neben einer kurzen Darstellung der<br />

Grundzüge des anwaltlichen Gebührenrechts der Schwerpunkt auf den familienrechtlichen Besonderheiten, insbesondere unter Berücksichtigung der<br />

einschlägigen Neuregelungen nach dem FamFG und dem FamGKG, liegen.<br />

Wir freuen uns, dass wir als Referenten für diesen Vortrag Herrn Kollegen Harald Rieger gewinnen konnten. Er ist Fachanwalt für Familienrecht und betreibt<br />

seine Kanzlei in Wesseling. Er ist Mitglied der Ausschüsse Familienrecht und RVG.<br />

Eine Teilnahmebescheinigung im Sinne von § 15 FAO wird für 1 Stunde erteilt.<br />

8. Optimized Print Services<br />

Referent: Philipp Schröder, Konica Minolta, Langenhagen<br />

Beginn: 17.10 Uhr (Ballsaal Sektion B)<br />

Der Vortrag beinhaltet die Darstellung von Möglichkeiten einer Optimierung des Einsatzes von Druckern und modernen Kopiergeräten am Beispiel des<br />

Konzeptes „Optimized Print Services“ von Konica Minolta. Durch eine solche Optimierung können Arbeitsabläufe in Kanzleien effi zienter und kostengünstiger<br />

gestaltet werden. Die Möglichkeiten werden konkret an einigen Beispiel-Workfl ows dargestellt, wie sie heute bereits in Anwaltskanzleien vorhanden sind.<br />

Der Referent, Herr Philipp Schröder, ist Leiter Produktmanagement Solutions bei Konica Minolta Business Solutions Deutschland und daher mit dem<br />

Thema bestens vertraut.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 9


10<br />

4. KÖLNER ANWALTSTAG<br />

Der KAV stellt sich vor<br />

Seminare des KAV<br />

Der 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag wird den teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen erneut die Gelegenheit bieten, sich vor Ort umfassend über das gesamte<br />

Seminar- und Lehrgangsangebot des KAV zu informieren. Dabei soll insbesondere auch die Möglichkeit der Online-Anmeldung über die Website des KAV<br />

www.koelner.anwaltverein.de - die bereits jetzt von immer mehr Kolleginnen und Kollegen genutzt wird - all denen, die sich dieser Art und Weise der<br />

unproblematischen Anmeldung noch nicht bedienen, näher gebracht werden. Unsere freundlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für alle Fragen<br />

rund um die Online-Anmeldung zur Seite und sind gerne bereit, Ihnen an einem der zur Verfügung stehenden Laptops die für die Anmeldung nötigen<br />

Schritte zu erläutern.<br />

Bei Fragen zu den Seminaren und Fachanwaltslehrgängen sind Ihre Ansprechpartner Frau Iris Wagner und Herr Martin V. Sampedrano Gonzalez.<br />

Fördermöglichkeiten – bares Geld vom Staat!<br />

Anspruchsvolle Seminare des KAV besuchen und dabei Geld sparen – das geht! Das Land NRW bietet Beschäftigten und Unternehmen ein attraktives<br />

Förderprogramm für Weiterbildungsmaßnahmen an. Mit dem sog. „Bildungsscheck“ - den Sie bei einer entsprechenden Weiterbildungsberatungsstelle<br />

erhalten - besteht die Möglichkeit, die Ausgaben für eine berufl iche Weiterbildungsmaßnahme zu 50 %, maximal in Höhe von € 500,00, bezuschusst<br />

zu bekommen. Zu diesen beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen zählen auch die Fachanwaltslehrgänge und 10-Stunden-Blockseminare des KAV.<br />

Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen!<br />

Gerne beraten unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie vor Ort auch über die fi nanzielle Förderung von Azubis in der sogenannten Verbundausbildung.<br />

Fachausstellung<br />

Auch in diesem Jahr wird während des gesamten 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstages eine Fachausstellung mit Partnern des KAV stattfi nden. Es werden sich 11 Firmen<br />

mit ihren Angeboten präsentieren und teilweise Sonderkonditionen für Dienstleistungen oder Produkte speziell für den Anwaltstag offerieren. Im Einzelnen<br />

stellen folgende Firmen aus:<br />

CM-AG Content Management AG<br />

DANV (Deutsche Anwalt- und Notarversicherung)<br />

DATEV<br />

D K V (Deutsche Krankenversicherung)<br />

GOP - Global Offi ce Products AG<br />

HDI-Gerling<br />

Konica Minolta<br />

LexisNexis<br />

Mercedes-Benz<br />

RA-MICRO<br />

Hans Soldan GmbH<br />

Die Fachausstellung wird in den Räumlichkeiten des Pullman Cologne Hotels, Ballsaal Sektion A und Foyer, durchgeführt.<br />

Unsere Partner freuen sich auf Ihr Kommen!<br />

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12<br />

Mitgliederversammlung<br />

Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />

am Mittwoch, dem 06. Juli 2011, Pullman Cologne Hotel<br />

Der KAV lädt Sie herzlich ein zu seiner<br />

Ordentlichen Mitgliederversammlung<br />

am<br />

Mittwoch, dem 06. Juli 2011, 18.00 Uhr<br />

im Pullman Cologne Hotel<br />

Helenenstr. 14<br />

50667 Köln<br />

Die Tagesordnung der Ordentlichen Mitgliederversammlung lautet wie folgt:<br />

1. Jahresbericht der Vorsitzenden<br />

2. Grußwort eines Vertreters der Justiz<br />

3. Kassenbericht<br />

4. Entlastung des Vorstandes<br />

5. Wahl des Kassenprüfers / der Kassenprüfer für das Geschäftsjahr 2011<br />

7. Wahlen zum Vorstand<br />

8. Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

9. Ehrenmitgliedschaft für Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch<br />

10. Verschiedenes<br />

Auch in diesem Jahr hoffen wir, wieder viele Kolleginnen und Kollegen zu unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können.<br />

Wir regen an, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um sich aktiv am Vereinsleben des KAV zu beteiligen. Selbstverständlich laden wir Sie wieder im<br />

Anschluss an die Versammlung ein, unser Gast zu sein, wenn das Büffet eröffnet wird.<br />

Wir bitten höfl ich aber auch nachdrücklich darum, mit dem beigefügten Revers, das in diesen Mitteilungen auf Seite 45 abgedruckt ist, Ihre Teilnahme<br />

am gemeinsamen Abendessen anzuzeigen. Das Anmelderevers sieht auch vor, dass Sie Ihre Teilnahme an der Mitgliederversammlung ankreuzen, was<br />

aber nur der organisatorischen Erleichterung dienen soll, da die Bestuhlung des Raums entsprechend der zu erwartenden Mitgliederzahl einzurichten ist.<br />

Zur möglichst präzisen Dimensionierung des Büffets und zur schonenden Kostenkalkulation mit Blick auf die Vereinskasse des KAV bitten wir Sie um Ihre<br />

Anmeldung bis spätestens zum 29.06.2011.<br />

zu TOP 7 – Wahlen zum Vorstand<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Ausscheiden aus dem Vorstand werden auf<br />

unserer diesjährigen Mitgliederversammlung<br />

aufgrund Ablaufs ihrer Amtszeit Herr Kollege<br />

Christian Kerner und Herr Kollege Dr. Thomas<br />

Riemann, die seit 1999 dem Vorstand angehörten.<br />

RA Christian Kerner<br />

Herr Kollege Kerner hat entscheidend an der<br />

Aufstellung der Fachanwaltslehrgänge, der<br />

Planung und Durchführung von Veranstaltungen<br />

und der Neustrukturierung des Seminargeschäfts<br />

mitgewirkt. Besonderer Dank<br />

gilt Herrn Kollegen Kerner für seine Tätigkeit<br />

als Geschäftsführer der KAV Service GmbH<br />

seit Anfang 2006 bis Ende 2010 neben seiner<br />

Vorstandstätigkeit.<br />

RA Klaus Brisch<br />

Herr Kollege Dr. Riemann ist selbst Syndikusanwalt<br />

und hat die Interessen<br />

RA Dr. Thomas Riemann<br />

der Syndikusanwälte im Vorstand vertreten.<br />

Er arbeitete zudem engagiert an verschiedenen<br />

Projekten mit, so zuletzt in der<br />

Arbeitsgruppe Satzung, womit die Satzung<br />

des KAV im Jahr 2009 eine der heutigen Zeit<br />

angemessene Überarbeitung erfahren hat. RAin Marion Koene<br />

Vor dem Ablauf seiner Amtszeit wird Herr Kollege<br />

Klaus Brisch auf eigenen Wunsch aus dem<br />

Vorstand des KAV ausscheiden. Herr Kollege<br />

Brisch gehörte dem Vorstand seit seiner erstmaligen<br />

Wahl im Jahr 2000 an. Neben vielen<br />

anderen engagierten Tätigkeiten im Vorstand<br />

gehörte er u. a. der Arbeitsgruppe Satzung<br />

an. Seit seiner Wahl in den Vorstand der RAK<br />

Köln im Jahr 2007 hat er zudem das weiterhin<br />

gute Verhältnis zwischen RAK und KAV<br />

deutlich mit geprägt.<br />

Sodann wird sich Frau Kollegin Marion Koene<br />

nach dem Ablauf ihrer ersten Wahlperiode auf<br />

eigenen Wunsch nicht erneut zur Wahl in den<br />

Vorstand stellen. Frau Kollegin Koene wurde<br />

2007 neu in den Vorstand gewählt und hat sich<br />

in ihrer Amtszeit insbesondere um die Kontaktpfl<br />

ege zu den Ausschüssen und die Neugestaltung<br />

des Seminarwesens gekümmert.<br />

Der Vorstand verliert mit Frau Kollegin Koene<br />

und den Herren Kollegen Brisch, Kerner und<br />

Dr. Riemann hochgeschätzte Kollegen, denen<br />

für ihre langjährige und engagierte Arbeit be-


sonderer Dank gilt. Wir wünschen ihnen für ihre weitere berufl iche Tätigkeit<br />

alles erdenklich Gute und hoffen, sie häufi g auf unseren Veranstaltungen<br />

begrüßen zu können.<br />

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Kollegin Marion Koene, Herrn Kollegen<br />

Klaus Brisch, Herrn Kollegen Christian Kerner und Herrn Kollegen Dr.<br />

Thomas Riemann sind somit vier Plätze im Vorstand neu zu besetzen. Zur<br />

Wahl schlägt der Vorstand des KAV der Mitgliederversammlung in alphabetischer<br />

Reihenfolge folgende KandidatenIn vor: Herrn Kollegen Michael<br />

Blenkle, Herrn Kollegen Joachim Kleinrahm, Frau Kollegin Elke Orban und<br />

Herrn Kollegen Klaus Schlimm.<br />

RA Michael Blenkle<br />

RA Joachim Kleinrahm<br />

Herr Kollege Michael Blenkle ist seit 1996 als<br />

Rechtsanwalt zugelassen und nach seiner<br />

vorübergehenden Tätigkeit in Köln seit 2000<br />

in einer Sozietät in Wiehl tätig. Er ist Fachanwalt<br />

für Arbeitsrecht, wo auch sein Tätigkeitsschwerpunkt<br />

liegt. Seit 2009 ist er zudem<br />

Sprecher der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

beim AG Gummersbach und soll u. a.<br />

deren Interessen im Rahmen der Vorstandstätigkeit<br />

vertreten sowie insbesondere auch<br />

den Kontakt zu den Richterinnen und Richtern<br />

im Bereich des AG Gummersbach aufrecht erhalten.<br />

Ferner soll er künftig das Fachgebiet<br />

Arbeitsrecht im Vorstand vertreten.<br />

Herr Kollege Joachim Kleinrahm ist seit 1991<br />

als Rechtsanwalt zugelassen und seitdem in<br />

einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei tätig. Er war Gründungsmitglied<br />

des Ausschusses Junge Anwälte und<br />

lange Zeit dessen Sprecher. Zurzeit ist er im<br />

Ausschuss Kanzleimanagement aktiv. Er ist<br />

ferner Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht,<br />

wo auch einer seiner Tätigkeitsschwerpunkte<br />

liegt. Zudem ist er Mitglied im Vorprüfungsausschuss<br />

für den Fachanwalt Miet- und WEG-<br />

Recht bei der RAK Köln. Daher soll sich Herr<br />

Kollege Kleinrahm künftig im Vorstand vordringlich<br />

diesem Fachgebiet sowie dem Bereich<br />

Kanzleimanagement annehmen.<br />

zu TOP 8 – Wahlen von Ausschussmitgliedern<br />

RAin Elke Orban<br />

RA Klaus Schlimm<br />

Weitere Kandidatin ist Frau Kollegin Elke Orban,<br />

die seit dem Jahr 2000 als Rechtsanwältin<br />

zugelassen ist. Sie ist von Beginn an als Syndikusanwältin<br />

tätig und zwar derzeit in einer<br />

<strong>Kölner</strong> Telekommunikationsfi rma. Hier ist sie<br />

schwerpunktmäßig im arbeitsrechtlichen Bereich<br />

sowie im Verhältnis zur Bundesnetzagentur<br />

als Regulierungsbehörde tätig. Sie soll<br />

sich künftig im Vorstand vordringlich den Interessen<br />

der als Syndikus tätigen Kolleginnen<br />

und Kollegen widmen und in dieser Aufgabe<br />

Herrn Kollegen Dr. Riemann nachfolgen.<br />

Herr Kollege Klaus Schlimm ist seit 1977 als<br />

Rechtsanwalt zugelassen und seit 1979 selbständig<br />

in Köln tätig. Er war 1997 Gründungsmitglied<br />

des Ausschusses Betreuungsrecht,<br />

lange Zeit dessen Sprecher und hat mit diesem<br />

u. a. auch das Gesetzgebungsverfahren zu<br />

einer Reform des Betreuungsrechts begleitet.<br />

Das Betreuungsrecht ist auch einer seiner<br />

Tätigkeitsschwerpunkte. Er ist ferner im Ausschuss<br />

Sozialrecht bis zum Ablauf dieser<br />

Wahlperiode tätig. Und schließlich ist er auch<br />

Mitglied im Ausschuss RVG. Im Vorstand soll<br />

er insbesondere die Bereiche Sozialrecht und<br />

Betreuungsrecht bearbeiten.<br />

Die Amtszeit eines Ausschussmitglieds bestimmt sich nach § 7 Nr. 4 der Satzung des KAV; danach erfolgt die Neuwahl der Ausschussmitglieder in einer<br />

Mitgliederversammlung, die im 3. Kalenderjahr nach der Wahl stattfi ndet.<br />

Entsprechend dieser Regelung sind die Ausschüsse neu zu besetzen, deren Mitglieder auf der Mitgliederversammlung im Februar 2008 gewählt worden sind. Im<br />

Einzelnen handelt es sich um die Ausschüsse Arbeitsrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Junge Anwälte, Kanzleimanagement, Miet- und<br />

WEG-Recht, RVG, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.<br />

Aufgrund der bisherigen Anregungen stellen sich folgende Kolleginnen und Kollegen zur Wahl:<br />

a) Arbeitsrecht<br />

RA Michael Blenkle<br />

RAin Dr. Angela-Sabine Emmert<br />

RAin Hiltrud Kohnen<br />

RA Johannes Lohre<br />

RA Marcus Portz<br />

RAin Andrea Reiche<br />

RA Dirk Schabram<br />

RAin Dr. Saskia Schneider<br />

RA Franz Thür<br />

RA André Ueckert<br />

RA Michael Wirges<br />

b) Bau- und Architektenrecht<br />

RAin Dr. Gabriele Altenhofen<br />

RA Jörg Bellinghausen<br />

RA Hans Achim Dören<br />

RA Dr. Mirco Ehrich<br />

RA Klaus Knips<br />

RA Dr. Björn Kupczyk<br />

RA Nils Mrazek<br />

RA Dr. Walter Müller<br />

RA Dr. Wolfgang Sass<br />

RA Dr. Uwe Steingröver<br />

RA Dr. Helmut Weingarten<br />

RAin Jutta Wittler<br />

c) Erbrecht<br />

RAin Elke Brack<br />

RAin Susanne Christ<br />

RAin Monika Fink-Plücker<br />

RA Jörg Fricke<br />

RAin Dorothea Höfl ich<br />

RA Peter Lentz<br />

RA Lukke Mörschner<br />

RA Albert Potthast<br />

RA Heinz-Bert Schmitz<br />

RA Norbert Schönleber<br />

RA Dr. Josef Trompetter<br />

RA Dr. Udo Völlings<br />

d) Familienrecht<br />

RAin Carmen Grebe<br />

RAin Simone Huckert<br />

RAin Marion Koene<br />

RAin Dr. Silke Recksiek<br />

RA Harald Rieger<br />

RA Marcus Ridder-Fröhlich<br />

RA Dr. Rudolf Schumacher II<br />

RA Andreas Thiel<br />

RAin Ruth Unverzagt<br />

RAin Annette Wittlich<br />

RAin Sibel Zeybek-Kaplan<br />

RAin Regina Zimmermann<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 13


14<br />

Mitgliederversammlung<br />

e) Junge Anwälte<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

RA Raphael Brugger<br />

RAin Vera Cyrus<br />

RA Marcus Hegelein<br />

RA Markus Koerentz<br />

RAin Birgit Lendermann<br />

RA Alexander Leunig<br />

RA Jörg Mück<br />

RA Christoph Reinhold<br />

RAin Maren Schlimm<br />

RA Martin Schreiner<br />

RA Karsten Stickeler<br />

f) Kanzleimanagement<br />

RAin Susanne Christ<br />

RAin Vera Cyrus<br />

RA Thomas Herbert<br />

RAin Angela Otto<br />

RA Roman Pusep<br />

RA Jens Rambau<br />

RA Kjell Vogelsang<br />

g) Miet- und WEG-Recht<br />

RA Sven Boelke<br />

RA Thomas Brandt<br />

RAin Gudrun Christensen<br />

RA Bodo Deutschmann<br />

RAin Elisabeth Heidlauf<br />

RA Dr. Uwe Heppekausen<br />

RA Jochen Hoffmann<br />

RA Bernhard Koch<br />

RA Paul Kiss<br />

RA Dr. Henrik Over<br />

RAin Anke Scheffl er<br />

RAin Sonja Schilken<br />

h) RVG<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

RA Christian Braun<br />

RA Dr. Uwe Heppekausen<br />

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RA Roger Kühn<br />

RA Johannes Latz<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

RA Harald Rieger<br />

RA Klaus Schlimm<br />

i) Sozialrecht<br />

RAin Birgit van Bühren-Wienand<br />

RAin Dr. Astrid von Einem<br />

RAin Doris Fricke<br />

RA Bernhard Gaßen<br />

RAin Antje M. Gerathewohl LL.M.<br />

RAin Christine Leisten<br />

RA Bernd Neunzig<br />

RA Wolfgang Reisdorf<br />

RA Alexander Taubitz<br />

RA Oliver Viehweg<br />

j) Steuerrecht<br />

RA Wahed T. Barekzai<br />

RAin Ines Biering<br />

RA Horst-Hermann Jansen<br />

k) Strafrecht<br />

RAin Michaela Fischer<br />

RA Abdou Abdel Gabbar<br />

RA Dr. Björn Gercke<br />

RA Dr. Frank Heerspink<br />

RA Marco Heymann<br />

RA Mustafa Kaplan<br />

RA Christian Kemperdick<br />

RA Markus Loskamp<br />

RA Gerhard Schaller<br />

RA Dr. Frank Seebode<br />

RA Dr. Michael Tsambikakis<br />

l) Verkehrsrecht<br />

RA Rolf-Helmut Becker<br />

RA Engelbert Bender<br />

RAin Angelika Bergen<br />

RA Michael Bücken<br />

RAin Ulrike Dronkovic<br />

RA Jörg Heyn<br />

RA Peter Korthaus<br />

RA Michael Lobitz<br />

RA Achim Mettlach<br />

RA Dimitrios Papatheodorou<br />

RA Heinz Petersohn<br />

m) Versicherungsrecht<br />

RA Eduard Bischof<br />

RAin Heike Dossow<br />

RAin Andrea Edelhoff<br />

RA Michael Hintz<br />

RAin Andrea Johannes<br />

RA Dr. Rainer Klocke<br />

RA Dr. Frank Krahe<br />

RA Johannes Muhr<br />

RA Andreas Reichelt<br />

RA Andreas Schaeben<br />

RA Dr. Winfried Schnepp<br />

RAin Simone Staab<br />

n) Verwaltungsrecht<br />

RAin Dr. Stefanie Beyer<br />

RA Konrad Hochhausen<br />

RA Dr. Christian Karaus<br />

RA Christopher Küas<br />

RA Dr. Felix Pauli<br />

RA Thomas Roth<br />

RA Dr. Tassilo Schiffer<br />

RA Roland Sieger<br />

zu TOP 9 – Ehrenmitgliedschaft von Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch<br />

Der Vorstand des KAV schlägt der Mitgliederversammlung<br />

vor, die Ehrenmitgliedschaft<br />

an Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig<br />

Koch zu verleihen. Herr Kollege Dr. Koch<br />

ist Jahrgang 1934 und wurde 1963 zur<br />

Rechtsanwaltschaft zugelassen. Von<br />

RA Dr. h.c. Ludwig Koch<br />

1970 bis 1988 gehörte er dem Vorstand<br />

des KAV an und war von 1973 bis 1982<br />

dessen Vorsitzender. Unter seinem Vorsitz<br />

wurde unter anderem das Fortbildungsangebot<br />

des KAV massiv ausgebaut,<br />

der Ball <strong>Kölner</strong> Juristen erstmals im<br />

OLG durchgeführt und neben weiteren<br />

Ausschüssen der Strafrechtsausschuss<br />

im KAV gegründet, womit er viele Strafverteidiger<br />

entgegen anderweitiger Bestrebungen in den Reihen des KAV<br />

halten konnte.<br />

Herr Kollege Dr. Koch war zudem von 1983 bis 1988 Präsident des Deutschen<br />

<strong>Anwaltverein</strong>s, nachdem er bereits zuvor seit 1978 Vorstandsmitglied<br />

und Schatzmeister des DAV war. Auch hier war sein Wirken nachhaltig<br />

geprägt von hohem Engagement für den Bereich des Strafrechts und der<br />

Strafverteidigung, welches ihm – dem Zivilrechtler – die Strafverteidiger<br />

1989 mit einer Festschrift zu seinen Ehren dankten. Daneben hatte er<br />

zahlreiche weitere Ehrenämter inne, so zum Beispiel als Vorsitzender des<br />

Berufsrechtsausschusses des DAV, Mitglied der Satzungsversammlung,<br />

Vorstand der Hans Soldan Stiftung, Mitglied des Vorstandes der RAK Köln,<br />

und viele mehr. Herr Kollege Dr. Koch war ganz wesentlich an der Einrichtung<br />

des Institutes für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln Ende der<br />

80er Jahre beteiligt, der ersten Einrichtung dieser Art in Deutschland, und<br />

übernahm den ersten Vorsitz des Vereins zur Förderung dieses Instituts.<br />

Diesen unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Anwaltschaft honorierte<br />

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln 1999<br />

mit der Verleihung der Ehrendoktorwürde, was durchaus als herausragende<br />

Auszeichnung zu verstehen ist.<br />

Nach Auffassung des Vorstandes würde es daher dem KAV zur besonderen<br />

Ehre gereichen, künftig Herrn Kollegen Dr. h.c. Ludwig Koch als Ehrenmitglied<br />

weiter in seinen Reihen zu wissen, weshalb um ein entsprechendes Votum<br />

der Mitgliederversammlung gemäß § 2 Abs. 5 der Satzung gebeten wird.


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16<br />

KAV-Seminare - Übersicht<br />

Der KAV, die KAV-Ausschüsse und die KAV-Arbeitskreise bieten<br />

auch 2011 eine Vielzahl von interessanten Seminaren an.<br />

ARBEITSRECHT<br />

11.05.2011 Krankheitsbedingte Kündigung S. 18<br />

Referent: Richter am ArbG Köln Dr. Sebastian Roloff<br />

ERBRECHT<br />

13.05.2011 Erbenhaftung S. 20<br />

Referent: RA Alexander Knauss, Bonn<br />

FAMILIENRECHT<br />

12.07.2011 Die Immobilie im Familenrecht S. 24<br />

Referent: Richter am AG Bergisch Gladbach Heribert Schüller, Köln<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

11.05.2011 Einführung in das Stiftungsrecht S. 18<br />

Referenten: RA Andreas Reschke, Köln<br />

StB Dipl. Kfm. Dr. Arnd Bretschneider, Gummersbach<br />

18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 20<br />

Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />

08.06.2011 Konzern(steuer)recht S. 22<br />

Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />

RA Dr. Gunnar Knorr, beide Köln<br />

13.07.2011 Unternehmenskauf S. 24<br />

Referent: RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher, Köln<br />

KANZLEIMANAGEMENT<br />

11.05.2011 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 18<br />

Referentin: Gerhild Voigtländer, Sankt Augustin<br />

MIET- UND WEG- RECHT<br />

18.05.2011 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG S. 20<br />

Referentin: RAin Daniela Scheuer, Köln<br />

30.06.2011 Streitwerte im Miet- und WEG-Recht S. 23<br />

Referent: RA Roger Kühn, Köln<br />

MITARBEITERSEM<strong>IN</strong>ARE<br />

11.05.2011 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses S. 18<br />

Referentin: Gerhild Voigtländer, Sankt Augustin<br />

RVG<br />

Seminare<br />

10-Stunden-Fachanwaltfortbildungen<br />

30.06.2012 Streitwerte im Miet- und WEG-Recht S. 23<br />

Referent: RA Roger Kühn, Köln<br />

SOZIALRECHT<br />

20.05.2011 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts S. 21<br />

Referentin: Richterin am LSG Essen Astrid Lente-Poertgen<br />

29.06.2011 Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pfl egeversicherung – S. 23<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2011<br />

Referent: Richter am SozG Gelsenkirchen Claus Peter Heiland<br />

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„Basic-Reihe“ des Ausschusses Junge Anwälte


STRAFRECHT<br />

09.06.2011 DNA - Von der Spur zum Beweis S. 22<br />

Referenten: Frau Dr. Gabriele Molsberger, Molekular-Biologin, LKA NRW, Düsseldorf<br />

RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dortmund<br />

20.06.2011 Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO S. 23<br />

- Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />

Referenten: Leitender Regierungsdirektor Max Rau, Köln<br />

RA u. StB Ingo Heuel, Bergisch Gladbach<br />

STEUERRECHT<br />

11.05.2011 Einführung in das Stiftungsrecht S. 18<br />

Referenten: RA Andreas Reschke, Köln<br />

StB Dipl. Kfm. Dr. Arnd Bretschneider, Gummersbach<br />

18.05.2011 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen S. 20<br />

Referent: RA Stefan Klein, Köln<br />

08.06.2011 Konzern(steuer)recht S. 22<br />

Referenten: RA Dr. Günter Seulen,<br />

RA Dr. Gunnar Knorr, beide Köln<br />

20.06.2011 Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO S. 23<br />

- Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />

Referenten: Leitender Regierungsdirektor Max Rau, Köln<br />

RA u. StB Ingo Heuel, Bergisch Gladbach<br />

20.07.2011 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht S. 24<br />

Referent: Vors. Richter am Finanzgericht a.D. RA Dr. Wolf-Dieter Butz, Celle<br />

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18<br />

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Möglichkeit hatten, am ersten Termin teilzunehmen. Es werden die Grundlagen der Kommunikation am Telefon erörtert<br />

und veranschaulicht. Kundenorientiertes und professionelles Telefonieren, die Beherrschung des „Telefonknigges“ sowie die<br />

Stärkung des eigenen Selbstbewusstseins im Alltag stehen hierbei im Vordergrund. Ziel ist die Steigerung der Professionalität<br />

im täglichen Arbeitsalltag, vor allem aber im telefonischen Umgang mit Mandanten und Gerichten.<br />

Auch diese Schulung erfolgt in einer kleinen Gruppe von maximal 16 Teilnehmern.<br />

Als Referentin dieses Seminars haben wir Frau Gerhild Voigtländer gewinnen können. Gemeinsam mit ihrer Geschäftspartnerin<br />

Christine Gericke leitet sie ein Unternehmen, welches sich auf umfangreiche und lernintensive Schulungen, unter anderem<br />

Office Bereich, konzentriert.<br />

Das Konzept für dieses und viele weitere Seminare ist auf das Lernen in kleinen Gruppen und kurzen Modulen zugeschnitten.<br />

Frau Voigtländer und ihre Kollegin können somit auch auf individuelle Probleme und Bedürfnisse näher eingehen.<br />

Kostenbeitrag: € 115,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 136,85) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen.<br />

Auszubildende: € 80,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 95,20) inkl. Kaffeepausen und Mittagessen. Die Teilnehmer erhalten ein Zertifikat.<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Arbeitsrecht<br />

Das BAG hat das System der krankheitsbedingten Kündigung in vielen Jahren entwickelt. Neue gesetzliche Regelungen führen<br />

jedoch zu einem erheblichen Anpassungsbedarf: So verlangt § 84 Abs. 2 SGB IX das betriebliche Eingliederungsmanagement,<br />

das in sämtlichen Facetten noch nicht ausgeleuchtet ist. Auch das Verbot der Diskriminierung (schwer)behinderter Menschen<br />

spielt neuerdings eine Rolle, insbesondere wenn kein Kündigungsschutz besteht. Die größte Frage ist jedoch die krankheitsbedingte<br />

Kündigung und der Umgang mit dem über Jahre angewachsenen Urlaubsanspruch. Das Seminar wird sich<br />

diesen Fragen widmen.<br />

Wir freuen uns, dass wir für dieses Seminar Herrn Richter am Arbeitsgericht Köln Dr. Sebastian Roloff als Referenten gewinnen<br />

konnten.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 11. Mai 2011<br />

09.00 – 16.30 Uhr<br />

ARBEITSRECHT<br />

Krankheitsbedingte Kündigung<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 11. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Einführung in das Stiftungsrecht<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Steuerrecht,<br />

Arbeitskreis<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 11. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Pullman Cologne<br />

Helenenstr. 14<br />

50667 Köln<br />

Ort:<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76-80<br />

50668 Köln<br />

Referentin:<br />

Gerhild Voigtländer,<br />

Sankt Augustin<br />

Gerhild Voigtländer<br />

Referent:<br />

Richter am ArbG Köln<br />

Dr. Sebastian Roloff,<br />

Köln<br />

Ri Dr. Sebastian Roloff<br />

Referenten:<br />

RA Andreas Reschke,<br />

Köln<br />

StB Dipl. Kfm.<br />

Dr. Arnd Bretschneider,<br />

Gummersbach<br />

Gegenwärtig gibt es über 17.000 selbständige, ganz überwiegend gemeinnützige Stiftungen in Deutschland. Alljährlich werden ca. 900 neue<br />

rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts gegründet. Hinzu kommen unzählige treuhänderische Stiftungen. Das Stiftungsrecht des Bundes und<br />

der Länder, besonders aber auch das Steuerrecht machen den Stiftern und Stiftungen eine Reihe von Vorschriften, die grundsätzlich eine kompetente<br />

fachliche Beratung des potentiellen Stifters erfordern und daher dem Rechtsanwalt ein interessantes und breitgefächertes Betätigungsfeld eröffnen.<br />

Die Veranstaltung dient der Einführung in das Thema und bietet einen Überblick über die verschiedenen Stiftungen und die Anforderungen an<br />

ihre Gründung sowie weiterführende Hinweise für den im Gründungsstadium der Stiftung tätigen Rechtsberater. Der Schwerpunkt wird auf der<br />

Gründung einer gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung liegen. Dabei werden die einzelnen Schritte vom Entwurf des Stiftungsgeschäfts und der<br />

Stiftungssatzung (bzw. Stiftungsverfassung) über die Anerkennung durch die zuständige Behörde bis zur Gewährung der Steuervergünstigung (§ 59 AO)<br />

seitens des Finanzamts dargestellt.<br />

Unser <strong>Kölner</strong> Kollege Andreas Reschke ist Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Er steht seit 1997 in enger Kooperation mit einer<br />

Steuerberatungskanzlei und hat die Satzungen zahlreicher gemeinnütziger Stiftungen im Rahmen interdisziplinärer Mandate gestaltet sowie den<br />

jeweiligen Stifter und die Stiftungsorgane im Rahmen der Gründung und laufenden Beratung begleitet. Gemeinsam mit Steuerberater Dipl. Kfm. Dr. Arnd<br />

Bretschneider aus Gummersbach wird er das Seminar leiten.


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20<br />

Seminare<br />

ERBRECHT<br />

Erbenhaftung<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Erbrecht<br />

Bei der Abwicklung von Nachlässen stellt sich regelmäßig die Frage der Haftung des/der Erben für die Schulden des<br />

Erblassers. Viele potenzielle Erben scheuen schon die Annahme einer Erbschaft, weil sie fürchten, finanziell überfordert zu<br />

werden und sich die finanzielle Situation oft nicht innerhalb der kurzen Ausschlagungsfrist klären lässt. Dabei ist die Angst<br />

vor eigener finanzieller Überforderung meist unbegründet. Denn das Erbrecht bietet eine Vielzahl von Instrumentarien, die<br />

- richtig angewandt - eine Beschränkung der Haftung auf den Nachlass ermöglichen. Der Vortrag behandelt u.a Grundsätze<br />

der Erbenhaftung, Nachlassverwaltung / Nachlassinsolvenz, Ausschluss unbekannter Gläubiger durch Aufgebot, Vorbehalt<br />

der beschränkten Erbenhaftung gem. § 780 ZPO sowie Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB.<br />

Herr Kollege Alexander Knauss steht den Teilnehmern dieses Erbrechtseminars als Referent zur Verfügung. Er wurde 1970<br />

in Bonn geboren und ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Vorstandsmitglied<br />

und zertifizierter Testamentsvollstrecker der „Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.“,<br />

Schiedsrichter der DSE - Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbrechtsstreitigkeiten e.V. und Schriftleiter für den Rechtsprechungsteil<br />

der Zeitschrift „ErbR - Zeitschrift für die erbrechtliche Praxis“, die von der AG Erbrecht im Deutschen <strong>Anwaltverein</strong><br />

herausgegeben wird.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Steuerrecht,<br />

Arbeitskreis<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Miet-<br />

und WEG-Recht<br />

ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Freitag, 13. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

STEUERRECHT, GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 18. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 18. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Köln Marriott Hotel<br />

Johannisstr. 76-80<br />

50668 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referent:<br />

RA Stefan Klein,<br />

Köln<br />

Das Seminar behandelt rechtliche und steuerrechtliche Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen. Insbesondere werden<br />

die Themen Anforderungen an die Vereinssatzung, Bedeutung und Aufgaben der Mitgliederversammlung, Aufgaben und<br />

Haftung des Vereinsvorstands, Auflösung und Liquidation des Vereins, Rechnungslegung im Verein, insbesondere die Mittelverwendungsrechnung<br />

sowie der Verein als Steuersubjekt behandelt.<br />

Es ist uns eine Freude, Herrn Kollegen Stefan Klein als Referenten dieses Vortrags begrüßen zu können. Kollege Klein ist als<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater zugelassen und Mitglied im Arbeitskreis Gesellschaftsrecht. Seit 2000 hat er die Satzungen<br />

für zahlreiche Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen gestaltet und sie im Rahmen der Gründung sowie der<br />

laufenden Beratung begleitet.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Das Seminar behandelt unter anderem die wesentlichen Änderungen nach dem 01.07.2007, die Intention des Gesetzgebers,<br />

die Rangklassen des § 10 Abs. 1 ZVG, das begrenzte Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, die berücksichtigungsfähige Ansprüche,<br />

die Begrenzung des Vorrechtes, die Problematik des Verkehrswerts, die Vollstreckung durch die Gemeinschaft nach § 10 Abs. 3<br />

ZVG sowie die Anmeldung des Vorrechtes (Anspruchsinhaber, notwendige Unterlagen, Zeitpunkt der Anmeldung).<br />

Wir freuen uns, Frau Kollegin Daniela Scheuer für dieses Seminar ankündigen zu können. Die Referentin ist Fachanwältin für<br />

Miet- und WEG-Recht und Sozia in einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Sie ist Autorin des Kapitels „Das gerichtliche Verfahren nach dem<br />

neuen Wohnungseigentumsgesetz“ im Anwaltshandbuch für Wohnungseigentumsrecht. Zudem veröffentlicht die Referentin<br />

regel-mäßig Beiträge in miet- und wohnungseigentumsrechtlichen Zeitschriften.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referent:<br />

RA Alexander Knauss,<br />

Bonn<br />

RA Alexander Knauss<br />

RA Stefan Klein<br />

MIET- UND WEG-RECHT<br />

Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG<br />

Referentin:<br />

RAin Daniela Scheuer,<br />

Köln<br />

RAin Daniela Scheuer


SOZIALRECHT<br />

Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Sozialrecht<br />

Datum:<br />

Freitag, 20. Mai 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Das Seminar, welches bereits mehrfach mit großem Erfolg durchgeführt wurde, wird sich wiederum mit der Aufarbeitung<br />

der Rechtsprechung des vergangenen Jahres über alle Fachgebiete einschließlich des Verfahrensrechts befassen. Frau<br />

Richterin Astrid Lente-Poertgen ist als langjährige ehemalige Pressesprecherin des Landessozialgerichts mit der Judikatur<br />

des vergangenen Jahres naturgemäß intensiv befasst gewesen und daher bestens in der Lage, alle interessierten Kolleginnen<br />

und Kollegen auf den aktuellen Stand zu bringen.<br />

Frau Astrid Lente-Poertgen ist seit April 1992 als Richterin am Sozialgericht und seit August 1998 beim Landessozialgericht<br />

tätig. Von 1998 bis 2001 war sie mit Streitigkeiten der allgemeinen Rentenversicherung befasst. Anschließend war sie bis Ende<br />

2004 Richterin am 1. Senat mit dem Schwerpunkt Arbeitsförderungsrecht; seitdem gehört sie dem 16. Senat an (Schwerpunkte<br />

Kranken-, Künstlersozialversicherung, Betriebsprüfungsverfahren, Arbeitsförderungsrecht). Neben der Dozententätigkeit an<br />

der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung hält sie regelmäßig Vorträge und Seminare, insbesondere zu Themenbereichen<br />

der Sozialhilfe und Grundsicherung für Arbeitssuchende.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

insertion o.s. 11.04. 12.04.2011 20:39 Uhr Seite 1<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referentin:<br />

Richterin am LSG Essen<br />

Astrid Lente-Poertgen<br />

Riin Astrid Lentge-Poertgen<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 21


22<br />

Seminare<br />

GESELLSCHAFTSRECHT, STEUERRECHT<br />

Konzern(steuer)recht<br />

Es laden ein:<br />

Arbeitskreis<br />

Gesellschaftsrecht,<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

„Konzerne“ findet man nicht nur im DAX – selbst in der Ein-Mann-GmbH stellen sich konzernrechtliche Fragen, wenn der Gesellschafter noch anderweitige<br />

unternehmerische Interessen hat. Typische Probleme sind der Umfang und die Begrenzung der Leitungsmacht in der Konzernstruktur sowie<br />

die optimale steuerliche Gestaltung.<br />

Die Veranstaltung erläutert typische konzern(steuer)rechtliche Problemstellungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen in Gesetzgebung,<br />

Rechtsprechung und Praxis.<br />

Die Referenten sind Partner einer <strong>Kölner</strong> Sozietät und beraten nationale und internationale Unternehmen im Gesellschaftsrecht, insbesondere bei<br />

Unternehmens- und Konzernrestrukturierungen, sowie bei innerdeutschen und grenzüberschreitenden Unternehmenskäufen. Herr Kollege Dr. Gunnar<br />

Knorr ist spezialisiert auf die steuerliche Beratung im Bereich M&A sowie bei der Strukturierung und Restrukturierung von Unternehmensgruppen.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

ANMELDUNG ONL<strong>IN</strong>E UNTER: WWW.K AV-SEM<strong>IN</strong>ARE.DE ODER ÜBER DIE K AV-GESCHÄFTSSTELLE<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 08. Juni 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

STRAFRECHT<br />

DNA - Von der Spur zum Beweis<br />

Es lädt ein:<br />

Strafrechtsausschuss<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 09. Juni 2011<br />

18.00 – 20.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Str. 26<br />

50674 Köln<br />

Referenten:<br />

RA Dr. Günter Seulen,<br />

RA Dr. Gunnar Knorr,<br />

beide Köln<br />

Referenten:<br />

Frau Dr. Gabriele Molsberger,<br />

Molekular-Biologin, LKA NRW,<br />

Düsseldorf<br />

RA Prof. Dr. Ralf Neuhaus,<br />

Dortmund<br />

Es ist noch nicht allzu lange her, da fand die DNA-Analytik Eingang in die Kriminaltechnik. War sie zunächst der Aufklärung von Tötungs- sowie<br />

Sexualdelikten vorbehalten, gehört die DNA-Analyse heute zu den gängigen Ermittlungsmethoden, die auch im Bereich „normaler Kriminalität“<br />

Anwendung findet. Wie kommen die Analyseergebnisse zustande, welche Analysemethoden gibt es, wie sind diese qualitativ zu beurteilen und<br />

welche Vorrausetzungen müssen vorliegen, damit eine Spur überhaupt DNA analysefähig ist?<br />

Antworten auf diese Fragen wird uns Frau Dr. Gabriele Molsberger geben. Sie ist seit vielen Jahren beim LKA in Düsseldorf als Molekular-Biologin<br />

tätig und einem Großteil der forensisch praktizierenden Kollegen bekannt. Herr Kollege Prof. Dr. Ralf Neuhaus aus Dortmund ist seit vielen Jahren<br />

als Strafverteidiger tätig und bekannt durch diverse Publikationen. Er erläutert, welche Möglichkeiten der Verteidigung bei der Bewertung von<br />

DNA-Analyse-Gutachten zur Verfügung stehen. Er wird den Fokus auf zwei Punkte legen: Das Aufzeigen von Fehlerquellen (wo?) und die häufige<br />

Fehlinterpretation (durch wen?) eines Beweisergebnisses auf Grundlage einer DNA-Analyse.<br />

Kostenbeitrag: € 37,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 44,63). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2,5 Std. erteilt.


STRAFRECHT, STEUERRECHT<br />

Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO<br />

- Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />

Es laden ein:<br />

Strafrechtsausschuss,<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

SOZIALRECHT<br />

Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Kranken- und Pfl egeversicherung -<br />

unter besonderer Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2011<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Sozialrecht<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 29. Juni 2011<br />

14.30 – 19.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Str. 26<br />

50674 Köln<br />

Der Vortrag soll die Teilnehmer mit der neuen Rechtsprechung und Gesetzgebung der vergangenen 12 Monate vertraut<br />

machen, sie im Kranken- und Pflegeversicherungsrecht auf den neuesten Stand bringen sowie die Kenntnisse auf diesen<br />

Rechtsgebieten auffrischen und vertiefen.<br />

Es freut uns sehr, Herrn Claus-Peter Heiland, Vorsitzender Richter am Sozialgericht Gelesenkirchen, als Referenten dieses<br />

Seminars in Köln begrüßen zu dürfen. Seit 1977 ist er bereits als Richter am Sozialgericht Gelsenkirchen tätig, übernahm im<br />

Jahre 1982 eine Kammer für Angelegenheiten der Krankenversicherung, die sich seit 1995 in Kombination mit Angelegenheiten<br />

der Pflegeversicherung beschäftigt. Beim Deutschen Anwaltsinstitut im Bereich Kranken- und Pflegeversicherung ist er seit<br />

1992 für die Aus- und Fortbildung der Fachanwälte tätig und leitet darüber hinaus bundesweite Fortbildungsveranstaltungen<br />

und Vorträge bei weiteren Trägern, Kammern und Verbänden.<br />

Es laden ein:<br />

Ausschuss Miet- und<br />

WEG-Recht,<br />

Ausschuss RVG<br />

Datum:<br />

Montag, 20. Juni 2011<br />

18.00 – 20.30 Uhr<br />

MIET- UND WEG-RECHT, RVG<br />

Streitwerte im Miet- und WEG-Recht<br />

Datum:<br />

Donnerstag, 30. Juni 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Ort:<br />

Hopper Tagungszentrum<br />

Brüsseler Str. 26<br />

50674 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Das Seminar gibt einen Überblick über die gebührenrechtlichen Besonderheiten im Bereich des Mietrechts sowie des WEG.<br />

Ferner werden Probleme der Bezifferung des Gegenstandswertes speziell in miet- und WEG-rechtlichen außergerichtlichen<br />

und gerichtlichen Verfahren erörtert. Anhand von Beispielsfällen werden Praxistipps aufgezeigt, um zu vermeiden, dass<br />

berechtigte Gebührenansprüche bei der Abrechnung unberücksichtigt bleiben.<br />

Der Referent, Herr Kollege Roger Kühn, ist seit 1981 als Rechtsanwalt und seit 2005 als Fachanwalt für Miet- und<br />

Wohnungseigentumsrecht in Köln vorwiegend im Bereich des Mietrechts tätig. Er beschäftigt sich seit Jahren mit Gebührenfragen<br />

und ist Sprecher des RVG-Ausschusses im KAV.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

Referenten:<br />

Leitender Regierungsdirektor<br />

Max Rau, Köln<br />

RA u. StB Ingo Heuel,<br />

Bergisch Gladbach<br />

Das Instrument der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO gehört zum Standart eines jeden Rechtsanwalts, der steuer- oder strafrechtlich<br />

tätig ist. Das Wissen, dass durch eine rechtzeitige und vollständige Selbstanzeige sowie Nachzahlung der verkürzten Steuer Straffreiheit bezüglich<br />

einer Steuerhinterziehung erlangt werden kann, reicht jedoch spätestens seit dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2010<br />

– 1 StR 577/09 – nicht mehr. Die Anforderungen waren verschärft worden, da Straffreiheit nur eintreten soll, wenn mit der Selbstanzeige alle<br />

Unrichtigkeiten der Steuererklärung vollständig berichtigt werden. Mehrere weitere Verschärfungen sieht aktuell das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz<br />

vor: Berichtigung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart im vollen Umfang, Zahlung eines Strafzuschlags ab einem bestimmten<br />

Hinterziehungsbetrag, Ausschluss der strafbefreienden Selbstanzeige im Übrigen bei Entdeckung auch nur einer unrichtigen Steuererklärung durch<br />

die Finanzbehörde etc. Das Seminar wird sich mit den geltenden bzw. anstehenden Verschärfungen der strafbefreienden Selbstanzeige befassen.<br />

Neben der Darstellung der Grundlagen ist die Diskussion praxisrelevanter Fragestellungen vorgesehen, um Fehlerquellen zu vermeiden.<br />

Es freut uns sehr, als Referenten zwei ausgewiesene Kenner der Materie begrüßen zu können: Herr Leitender Regierungsdirektor Max Rau ist Leiter des<br />

Finanzamtes für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Köln. Bereits durch diese Funktion ist er als Experte zum Thema ausgewiesen. Regelmäßig<br />

trägt er in und außerhalb der Finanzverwaltung vor. Herr Kollege Ingo Heuel ist Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater. In Veröffentlichungen<br />

und Vortragstätigkeiten befasste er sich bereits nachhaltig mit der Selbstanzeige und insbesondere deren Fehlerquellen. Berufspolitisch ist er leitend<br />

in diversen Gremien tätig, insoweit begleitet(e) er auch das Gesetzgebungsverfahren. Wir freuen uns auf ein interessantes Seminar, in dessen<br />

Anschluss – wie stets – bei einem Kölsch die Möglichkeit des kollegialen Austauschs in geselliger Atmosphäre besteht.<br />

Kostenbeitrag: € 37,50 zzgl. 19% MwSt. (€ 44,63). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2,5 Std. erteilt.<br />

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.<br />

Referent:<br />

Richter am SozG Gelsenkirchen<br />

Claus Peter Heiland<br />

Referent:<br />

RA Roger Kühn,<br />

Köln<br />

Vors. Ri Claus Peter Heiland<br />

RA Roger Kühn<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 23


24<br />

Seminare<br />

FAMILIENRECHT<br />

Die Immobilie im Familienrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Familienrecht<br />

Bei Trennung und Scheidung steht häufig der Streit um eine Immobilie im Mittelpunkt. Nicht nur für den Zugewinnausgleich und die Vermögensauseinandersetzung<br />

sind die Rechtsverhältnisse an einem Hausgrundstück oder einer Eigentumswohnung von Bedeutung, sondern sie beeinflussen<br />

über die Berücksichtigung des Wohnvorteils auch das Unterhaltsrecht. Durch die Gesetzesänderungen der Jahre 2007 bis 2009 und durch Änderungen<br />

in der Rechtsprechung des BGH kann nicht immer auf alte Erfahrungen in diesem Bereich zurückgegriffen werden. Der Vortrag soll Sie<br />

daher umfassend über die Bedeutung der Immobilie im Familienrecht unter Berücksichtigung dieser neuen Entwicklungen informieren.<br />

Der Referent, Herr Richter am Amtsgericht Bergisch Gladbach Heribert Schüller, ist einer der dienstältesten Familienrichter des OLG-Bezirks Köln.<br />

Viele unserer Mitglieder werden ihn auch als Referenten zum Thema Unterhaltsrecht in den Fachanwaltskursen des KAV kennengelernt haben.<br />

Anhand langjähriger Erfahrung, aber auch kurzweilig, will er Sie auf die Stolpersteine hinweisen und Ihnen helfen, nicht zu straucheln.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

GESELLSCHAFTSRECHT<br />

Unternehmenskauf<br />

Es lädt ein:<br />

Arbeitskreis<br />

Gesellschaftsrecht<br />

Das Seminar behandelt in komprimierter Form die sich im Rahmen von Unternehmensverkäufen stellenden Fragen aus Sicht<br />

des anwaltlichen Beraters und orientiert sich dabei am „typischen“ zeitlichen Ablauf solcher Transaktionen. Ausgehend von<br />

den verschiedenen vorvertraglichen Phasen und ihrer vertraglichen Begleitung durch LOI, NDA etc. wird insbesondere auch auf<br />

die Tätigkeit des Beraters im Rahmen der Due Diligence eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Ausgestaltung<br />

des Unternehmenskaufvertrages in der Praxis. Begleitend werden insbesondere auch die sich stellenden kartellrechtlichen,<br />

arbeitsrechtlichen und haftungsrechtlichen Fragen und auch besondere Arten und Situationen des Unternehmensverkaufs<br />

dargestellt. Im Mittelpunkt steht dabei stets die besondere Rolle des anwaltlichen Beraters auf Käufer- oder Verkäuferseite.<br />

Herr Kollege Prof. Dr. Elmar Schuhmacher ist Partner einer <strong>Kölner</strong> Kanzlei. Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte bildet das<br />

Gesellschaftsrecht. Hier berät er eine Vielzahl von Unternehmen, insbesondere aus dem Medien-, IT- und Technologiesektor.<br />

Er ist Lehrbeauftragter für Gesellschaftsrecht und seit seiner Gründung Mitglied des Arbeitskreises Gesellschaftsrecht im KAV.<br />

Neben diversen anderen Publikationen erschien erst vor kurzem sein Beitrag „Unternehmenstransaktionen im Medienbereich“<br />

im „Handbuch des Fachanwalts Urheber- und Medienrecht“.<br />

Kostenbeitrag: € 30,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 35,70). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 2 Std. erteilt.<br />

STEUERRECHT<br />

Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht<br />

Es lädt ein:<br />

Ausschuss Steuerrecht<br />

Im ersten Teil wird die aktuelle verfassungsrechtliche Rechtsprechung im Steuerrecht dargestellt. Themen sind die Absenkung<br />

der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen, Verlängerung der Spekulationsfrist<br />

bei Grundstücksveräußerungsgeschäften, die Vorlage wegen des Solidaritätszuschlags und die Neuregelung der steuerlichen<br />

Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers.<br />

Im zweiten Teil folgt eine Übersicht über die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bei der Darstellung zur AO werden u.a.<br />

Verlangen des Finanzamts nach mandantenbezogenen Unterlagen, ferner die steuerlichen Verwertungsverbote, das Anfordern<br />

von Kontoauszügen, die Zulässigkeit von Kontrollmitteilungen und von Sammelauskunftsersuchen trotz Bankgeheimnis<br />

angesprochen. Bei der Einkommensteuer werden u.a. die Urteile zu nichtsteuerpfl ichtigen Einkünften und Liebhaberei, zur<br />

verdeckten Gewinnausschüttung, zur verfassungsgemäßen Rentenbesteuerung, zur Erweiterung der Aufteilung von Aufwendungen<br />

für gemischt veranlasste Reisen sowie Neues zur Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen erörtert.<br />

Der Referent, Herr Kollege Dr. Wolf-Dieter Butz, war zunächst als Fachanwalt für Steuerrecht, danach über 25 Jahre als Richter<br />

am Finanzgericht bzw. als Vorsitzender Richter am Niedersächsischen FG bis 2005 tätig und ist seitdem als Rechtsanwalt und<br />

Steuerberater zugelassen; seither beschränkt er sich auf die Seminarentwicklung und Vortragstätigkeit.<br />

Kostenbeitrag: € 60,00 zzgl. 19% MwSt. (€ 71,40). Eine Teilnahmebestätigung im Sinne von § 15 FAO wird für 4 Std. erteilt.<br />

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Datum:<br />

Dienstag, 12. Juli 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 13. Juli 2011<br />

18.00 – 20.00 Uhr<br />

Datum:<br />

Mittwoch, 20. Juli 2011<br />

15.00 – 19.30 Uhr<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Ort:<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

Escher Str. 217<br />

50739 Köln<br />

Referent:<br />

Richter am AG Bergisch Gladbach<br />

Heribert Schüller,<br />

Köln<br />

Referent:<br />

RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher,<br />

Köln<br />

RA Prof. Dr. Elmar Schuhmacher<br />

Referent:<br />

Vorsitzender Richter am<br />

Finanzgericht a.D.<br />

RA Dr. Wolf-Dieter Butz,<br />

Celle<br />

RA Dr. Wolf-Dieter Butz


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ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen. ² Kaufpreis ab Werk<br />

27.451,60 Euro; Leasing-Sonderzahlung 6.922,71 Euro; Laufzeit 36 Monate; Gesamtlaufleistung 45.000 km; mtl. Rate Leasing 230,– Euro; mtl. Rate Haftpflicht und Vollkasko<br />

69,– Euro, mtl. Gesamtrate Business-Leasing plus 299,– Euro. Ein Angebot der Mercedes-Benz Leasing GmbH. Versicherer: Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland<br />

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Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2011-2012 des KAV<br />

Am 07. Oktober 2011 startet der Fachanwaltslehrgang Erbrecht 2011-2012<br />

des KAV und umfasst insgesamt 128 theoretische Unterrichtsstunden,<br />

aufgeteilt auf 16 Unterrichtseinheiten zu je 8 Stunden (10 Wochenenden).<br />

Diese fi nden jeweils freitags und samstags in der Zeit von 08.30 bis 18.00<br />

Uhr im Pullman Cologne Hotel, statt. Zusätzlich zu den vorgegebenen drei<br />

Klausuren und 120 Pfl ichtstunden bietet dieser Fachanwaltslehrgang eine<br />

weitere vierte Klausur sowie insgesamt 128 statt der üblichen 120 Vortragsstunden<br />

an. Diese sollen den Teilnehmern ermöglichen, eine eventuell<br />

zuvor nicht bestandene Leistung oder auch versäumte Vortragsstunden im<br />

Rahmen des gleichen Lehrgangs bequem nachholen zu können. Selbstverständlich<br />

kann jeder Teilnehmer an allen Klausuren und Vorträgen dieses<br />

Fachanwaltslehrgangs teilnehmen.<br />

Erfahrene und hochqualifi zierte Referenten aus der Anwaltschaft, Richterschaft<br />

und aus dem universitären Bereich tragen zu den Themengebieten<br />

des Erbrechts entsprechend den Vorgaben der Fachanwaltsordnung vor,<br />

vermitteln das nötige Fachwissen und stehen für individuelle Fragen und Anregungen<br />

jederzeit gerne Rede und Antwort. Der im Oktober beginnende<br />

Lehrgang wird im Pullman Cologne Hotel stattfi nden. Ausgezeichnet vom<br />

Verband Deutsches Reisemanagement e.V. als Certifi ed Conference Hotel<br />

bietet Ihnen das Haus den idealen Rahmen für einen erfolgreichen Lehrgang<br />

in besonders ansprechender Atmosphäre. Während der Vorträge stehen<br />

Ihnen kostenfreie Softgetränke im Tagungsraum zur Verfügung. Darüber<br />

hinaus laden wir Sie zu jeder Kaffeepause zu wohltuendem Kaffee oder<br />

Tee sowie einer erlesenen Auswahl an Feingebäck im Foyerbereich ein.<br />

Zur Mittagszeit (Selbstzahler) bietet Ihnen die umliegende Nachbarschaft ein<br />

vielfältiges Angebot an gastronomischen Einrichtungen. Alternativ bietet Ihnen<br />

auch das Pullman Cologne Hotel eine Lunchkarte zu kostengünstigen<br />

Preisen.<br />

Die Themen im Überblick<br />

» Materielles Erbrecht, Bezüge zum Familienrecht<br />

» Nachlassverwaltung, Nachlasspfl egschaft<br />

» Erbenhaftung<br />

Der Insolvenzrechtsausschuss informiert<br />

Neues vom Gesetzgeber (ESUG)<br />

Die 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung wird wegen vieler Gesetzesänderungen<br />

oft als Dauerbaustelle bezeichnet. Wesentliche Änderungen sah<br />

ein vom Bundesministerium der Justiz am 03.09.2010 in Umlauf gebrachter<br />

Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung<br />

von Unternehmen (ESUG) vor. Zu diesem Diskussionsentwurf hat auch<br />

der KAV ausführlich Stellung genommen. Unter dem 25.01.2011 hat das<br />

BMJ einen Referentenentwurf vorgelegt (abgedruckt z.B. in ZInsO 2011,<br />

269 ff.). Die Stellungnahmen - sicherlich auch die des KAV - haben dazu<br />

geführt, dass krasse Fehlentwicklungen, die der Diskussionsentwurf begünstigt<br />

hätte, vermieden werden. Der jetzt vorgelegte Referentenentwurf<br />

stößt in der Fachwelt in vielen Punkten auf Zustimmung, bedarf allerdings<br />

» Insolvenzrechtliche Bezüge zum Erbrecht<br />

» Erbschaftssteuerrecht<br />

» Schenkungssteuerrecht<br />

» Sozialrechtliche Bezüge<br />

» Internationales Erbrecht<br />

» Letztwillige Verfügung, Testamente, Erbverträge<br />

» Gesellschaftliche Bezüge zum Erbrecht<br />

» Maßnahmen gegenüber dem Nachlassgericht nach dem Erbfall<br />

» Testamentsvollstreckung<br />

» Verfahrensführung, Prozessführung<br />

» Streitwerte und Anwaltsgebühren im Erbrecht<br />

Die Termine<br />

07.-08.10.2011<br />

04.-05.11.2011<br />

18.-19.11.2011 (Klausur 1 am 19.11.2011)<br />

02.-03.12.2011<br />

09.-10.12.2011<br />

16.-17.12.2011 (Klausur 2 am 17.12.2011)<br />

20.-21.01.2012<br />

27.-28.01.2012 (Klausur 3 am 28.01.2012)<br />

03.-04.02.2012<br />

10.-11.02.2012 (Klausur 4 am 11.02.2012)<br />

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

Seminare<br />

Anreise, Lage, Unterkunft vor Ort<br />

Das Pullman Cologne liegt zentral im Herzen der Stadt und ist somit<br />

leicht und bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U-Bahn) zu erreichen.<br />

Für Teilnehmer des Fachanwaltslehrgangs wird zudem ein reduzierter<br />

Preis für die hauseigene Tiefgaragennutzung geboten. Für auswärtige Teilnehmer<br />

stehen ferner Sonderkonditionen für Übernachtungen im Einzel- /<br />

Doppelzimmer in Häusern der Accor Hotels (2-5 Sterne) zur Verfügung.<br />

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.fachanwaltslehrgang-koeln.<br />

de/erbrecht.<br />

teilweise noch der Überarbeitung. Mit einer Verabschiedung des Gesetzes<br />

ist noch in diesem Jahr zu rechnen.<br />

Ein zentraler Punkt für das Schicksal eines Insolvenzverfahrens ist die Auswahl<br />

eines geeigneten Insolvenzverwalters. Diese Auswahl liegt bislang<br />

allein in der Hand des Insolvenzgerichts. Viele sahen hierin eine Unberechenbarkeit<br />

deutscher Insolvenzverfahren mit der Auswirkung, dass man<br />

entweder durch Sitzverlegung ins Ausland in andere Rechtsordnungen fl oh<br />

oder Insolvenzanträge nicht oder viel zu spät stellte.<br />

Der Gesetzgeber will dem durch Änderung des § 56 InsO Rechnung tragen.<br />

Sowohl dem Schuldner als auch den Gläubigern sollen - jedenfalls ab einer<br />

bestimmten Verfahrensgröße - Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Verwalter-<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 27


28<br />

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

auswahl eingeräumt werden, wobei Einzelheiten des Referentenentwurfs<br />

sicherlich noch überarbeitungsbedürftig sind. Nach künftigem Recht gilt<br />

daher erst recht der Ratschlag, vor Stellung eines Insolvenzantrages einen<br />

versierten Insolvenzfachmann hinzuzuziehen.<br />

Eine weitere wesentliche Änderung soll die Eigenverwaltung (§ 270 ff.<br />

InsO) erfahren. Diese führte bislang ein ausgesprochenes Schattendasein.<br />

Durch weitreichende Gesetzesänderungen soll der redliche Schuldner, der<br />

frühzeitig einen Insolvenzantrag stellt, die Möglichkeit erhalten, sein Unternehmen<br />

auch in der Insolvenz weiterzuführen und dabei im Wesentlichen<br />

„das Heft in der Hand zu halten“. Der Gesetzgeber will hiermit der nach wie<br />

vor festzustellenden Tendenz entgegenwirken, dass Insolvenzanträge fast<br />

immer viel zu spät gestellt werden.<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte informiert<br />

1. Stammtisch Junge Anwälte<br />

Regelmäßig organisiert der Ausschuss Junge Anwälte ein Treffen für junge<br />

Kolleginnen und Kollegen zum Informationsaustausch und Gespräch.<br />

Im Jahr 2011 werden wir uns nicht regelmäßig einmal im Monat treffen,<br />

sondern haben uns vorgenommen, für Euch einzelne interessante Events<br />

zu organisieren und rechtzeitig vorher über die KAV-Mitteilungen, über die<br />

Homepage des KAV oder auch über Aushänge am schwarzen Brett im Gericht<br />

die genauen Daten dazu bekannt zu geben.<br />

Es lohnt sich daher immer mal wieder auch im Internet auf die Seite des<br />

Ausschusses der Jungen Anwälte zu gehen.<br />

Ebenso besteht auch die Möglichkeit, dass ihr Euch in den E-Mail-Verteiler<br />

für diese Veranstaltungen aufnehmen lasst. In diesem Falle schickt bitte<br />

eine entsprechende E-Mail an stammtisch@endlich-anwalt.de.<br />

Der Ausschuss Kanzleimanagement informiert<br />

Email war gestern – Heute ist E-Post-Brief? Und wann kommt EGVP?<br />

Der Wandel zur Informationsgesellschaft ist vollzogen. Das bedeutet, dass<br />

der Wandel alltäglich bleibt. Die moderne Anwaltkanzlei setzt die Möglichkeiten<br />

der EDV ein. Der Umfang dieses Einsatzes ist indes sehr unterschiedlich.<br />

Nahezu jede Kanzlei kommuniziert mittlerweile per Email. Die Probleme<br />

der Email lauten Datensicherheit, Spam, fehlende Schriftsatzmöglichkeiten.<br />

Vorteile der Email sind, dass nahezu jeder per Email erreichbar ist und<br />

nahezu jeder mit Email umgehen kann.<br />

Neu auf dem Markt ist der E-Post-Brief der Deutschen Post AG. Im Prinzip<br />

vergleichbar mit der Email, basiert der E-Post-Brief jedoch auf einer geschlossenen<br />

Benutzergruppe. Dies soll die Datensicherheit erhöhen und<br />

Spam vermeiden. Nachrichten an Personen, die dieser geschlossenen Benutzergruppe<br />

nicht angehören, werden durch den Postboten zugestellt.<br />

Daneben wird durch die Bundesregierung die sogenannte DE-Mail entwickelt.<br />

Auch diese ist mit der Email vergleichbar und soll mittels rechtsverbindlicher<br />

Standards ein dem Brief vollwertig vergleichbares Medium<br />

werden. Der E-Post-Brief erfüllt nach Angabe der Deutschen Post AG die<br />

Voraussetzungen von DE-Mail.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Auch das Insolvenzplanverfahren (§ 217 ff. InsO) hat sich bislang als Sanierungsinstrument<br />

nicht so recht durchgesetzt. Eine Effektivitätssteigerung<br />

will der Gesetzgeber jetzt durch mögliche Eingriffe in die Rechte der<br />

Anteilsinhaber erreichen. Durch Kapitalherabsetzungen und -erhöhungen<br />

können Gläubiger zu Anteilsinhabern werden (sog. debt equity swap). Die<br />

Erfahrungen mit der (Fast-)Pleite der HRE-Bank haben hier sicherlich die<br />

früheren verfassungsrechtlichen Bedenken relativiert.<br />

Insgesamt ist zu hoffen, dass das zu erwartende neue Gesetz zu einem Umdenken<br />

führt und ein frühzeitiger und gut vorbereiteter Insolvenzantrag als<br />

Chance für eine erfolgreiche Restrukturierung und Sanierung begriffen wird.<br />

2. Hotline für junge Kolleginnen und Kollegen<br />

Der Ausschuss Junge Anwälte hat eine Hotline eingerichtet, damit sich junge<br />

Kolleginnen und Kollegen mit Fragen, die den Einstieg in den Anwaltsberuf<br />

und die Probleme in den ersten Berufsjahren betreffen, unmittelbar an die<br />

Mitglieder des Ausschusses wenden können. Die Hotline wird ab dem Erscheinen<br />

dieser Mitteilungen bedient<br />

im Monat Mai 2011<br />

von Frau Kollegin Angela Otto,<br />

0221 / 80 12 911<br />

im Monat Juni 2011<br />

von Frau Kollegin Birgit Rosenbaum,<br />

0221 / 27 16 73 30<br />

und im Monat Juli 2011<br />

von Frau Kollegin Eva Wank,<br />

0221 / 97 30 490<br />

Es bleibt abzuwarten, ob E-Post-Brief und DE-Mail Bedeutung erlangen für<br />

die Anwaltschaft und ob die Email verdrängt wird. Im Moment erscheint der<br />

Nutzen für die tägliche Arbeit überschaubar.<br />

Der anwaltliche Focus sollte liegen auf dem EGVP, dem elektronischen Gerichts-<br />

und Verwaltungspostfach. Das EGVP ist eine Kommunikationsform,<br />

die stark an die Email erinnert. Die technischen Vorgaben für den Transportweg<br />

sind jedoch strenger. Es kann nur gewählt werden aus vorgegebenen<br />

Adressaten, namentlich Gerichten und Behörden, es muss ein Nachrichtentyp<br />

angegeben werden sowie eigenes und fremdes Aktenzeichen. Das zu<br />

übersendende Schriftstück hingegen wird als Anhang beigefügt und kann<br />

in Inhalt und Form frei gewählt werden. Allein der Dateityp muss gängig<br />

sein, PDF ist hier das Mittel der Wahl. Zuletzt ist eine Signierung notwendig.<br />

Unter http://www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/nordrheinwestfalen/index.php<br />

kann eingesehen werden, welche Verfahren derzeit<br />

auf diese Weise geführt werden können – es sind nicht viele. Hervorzuheben<br />

ist das elektronische Mahnverfahren.<br />

Das EGVP bietet enorme Vorteile in der täglichen Arbeit der Anwaltschaft.<br />

Diese Entwicklung sollte beobachtet<br />

und gefördert werden.


Der neue E-Workfl ow –<br />

Zukunftstechnologie für Ihre Kanzlei<br />

Das phänomenale Wachsen Sozialer Netzwerke<br />

weist auf die rasante Dynamik der sozialen<br />

Lebensrealität der Bevölkerung hin, der anwaltlichen<br />

Mandantschaft. Smartphones und Tablets<br />

vernetzen Menschen mobil - überall mit dem<br />

Internet. Das wird im nächsten Jahrzehnt ins<br />

Zentrum der Interaktion mit Mandanten, Kanzleien<br />

und typischen institutionellen Korrespondenzpartnern<br />

wie Behörden, Gerichten und Versicherungen<br />

rücken.<br />

Ein moderner elektr. Kanzlei-Workfl ow betrachtet<br />

alle Teilnehmer: Kanzleimitarbeiter,<br />

Gerichte, Behörden, Kanzleien, Schreibbüros,<br />

Mandanten und auch die Mitarbeiter des Softwareherstellers<br />

– unabhängig vom realen örtlichen<br />

Sein – als gleichberechtigte Teilnehmer<br />

eines großen elektr. Netzwerkes, das vielfältige<br />

Möglichkeiten der Kommunikation und Dokumenten-Austausches<br />

ermöglicht. Dieses komplexe<br />

Beziehungsgefl echt sicher und effektiv zu<br />

organisieren und für die Anwaltskanzlei profi tabel<br />

nutzbar zu machen, ist Ziel des E Workfl ow-<br />

Konzepts einer modernen Rechtsanwalts-Software,<br />

den wir hier präsentieren.<br />

I. E-Post<br />

1. E-Posteingang<br />

a. E-Postfach: Zentrale elektr. Erfassung aller<br />

Kanzlei Posteingänge. Diese werden dem<br />

Kanzlei-Aktenzeichen zugeordnet und an die<br />

Kanzleisoftware E-Postkörbe der Aktensachbearbeiter<br />

weitergeleitet:<br />

1. Papierdokumente werden eingescannt, 2.<br />

Faxe können autom. importiert werden, 3. E-Mails<br />

autom. einlesen, 4. z.B. ra E-Briefe von anderen<br />

RA-MICRO Kanzleien den Akten zuordnen. 5.<br />

Elektr. Empfangsbestätigungen der E-Akte zufügen<br />

b. E-Postkorb: Die Eingangspost wird an den<br />

E-Postkorb eines Sachbearbeiters weitergeleitet<br />

zur. elektr. Bearbeitung. Er ist beispielsweise<br />

Bestandteil des RA-MICRO DMS Dokumentenmanagementsystems.<br />

c. Telefonnotiz: Mündlich eingehende Infos<br />

werden z. B. mit dem Modul RA-MICRO Telefonnotiz<br />

erfasst und in der E-Akte abgelegt oder im<br />

E-Postkorb versandt.<br />

2. E-Postausgang<br />

a. ra E-Brief: Zentrales Instrument für die gesamte<br />

elektr. Ausgangspost ist der von RA-MICRO<br />

entwickelte ra E-Brief. Versenden von E-Mails in<br />

einem standardisierten, briefähnlichen HTML-<br />

Format mit Kanzleibriefkopf.<br />

Der ra E-Brief hat div. Schnittstellen zu externen<br />

Korrespondenzteilnehmern, wie dem elektr.<br />

Rechtsverkehr, zu den am ra e vs Verfahren<br />

teilnehmenden Versicherungen – inkl. Deckungsanfrage.<br />

b. RA-MICRO A-Postfach: ist das Gegen-stück<br />

zum E-Postfach (zentrales E-Posteingangsfach)<br />

für den Postausgang: das zentrale Postausgangsfach<br />

für sämtliche elektr. Ausgangspost.<br />

3. Schnittstellen: Der ra E-Brief beispielsweise<br />

ist für die Kommunikation mit beliebigen<br />

Schnittstellen von anwaltlichen Korrespondenzpartnern<br />

konzipiert. Inhalte werden im universellen<br />

xml-Format übermittelt. Ausgangs-Schnittstellen<br />

bestehen z. B. zu Adesso Drebis oder<br />

e-Consult sowie zum ra e vs System für Versicherungen.<br />

Die Schnittstelle zu MS Outlook,<br />

ermöglicht aus MS Outlook heraus E-Mails<br />

mit ra E-Brief zu beantworten.<br />

4. Archivierung in DMS / E-Akte: Das RA-<br />

MICRO Dokumentenmanagementsystem (DMS)<br />

dient als Speichersystem für den gesamten<br />

E-Workfl ow der Kanzlei. Grundlage des Konzeptes<br />

ist sämtliche elektr. Kommunikation ausnahmslos<br />

mit der Kanzleisoft-ware zu bearbeiteten<br />

und im DMS zu speichern. Die zur Kanzleiakte<br />

gehörende Kommunikation wird in der<br />

E-Akte gespeichert.<br />

II. E-Team<br />

Immer mehr räumlich verteilte, elektrisch<br />

kommunizierende Arbeitsstrukturen halten<br />

Einzug. Wenn auf papierlose Ablauforganisation<br />

umgestellt wird, ist eine virtuelle Organisation<br />

räumlich verteilter Mitarbeiter möglich. Das E-<br />

Team Modul basiert auf der elektr. RA-MICRO<br />

Mitarbeiterverwaltung.<br />

1. Durchsagefunktion<br />

2. Sofortnachricht<br />

3. E-Nachricht<br />

4. Telefonnotiz<br />

5. ra e video DRAVN<br />

6. Vidyo Schnittstelle<br />

7. AW100 Aufgabenwächter<br />

Anzeige<br />

III. E-Mandant<br />

Die E-Kommunikation mit der Mandantschaft<br />

wird auf Dauer die Papierkommunikation ersetzen.<br />

Das mobile Arbeiten von Rechtsanwälten ermöglicht<br />

die mobile E-Akte – alle Akten stehen<br />

z. B. auf dem iPad zur Verfügung – ob im Gericht<br />

oder bei Besprechungen außerhalb der Kanzlei.<br />

Eine zusätzliche Zeiterfassung ist mit einem<br />

Touch gestartet und kann direkt dem Sekretariat<br />

per Mail zur Abrechnung übermittelt werden.<br />

Die neuen Apps erleichtern die Arbeit - wie beispielsweise<br />

das neue Deutsche Gesetze App<br />

von RA-MICRO, das Ihnen kostenlos zur Verfügung<br />

steht. Der mobile Schnell Zugriff<br />

auf praxisrelevante juristische Informationsquellen,<br />

in einem neuartig kombinierten<br />

Offl ine-Online Konzept der Integration von Gesetzestexten<br />

mit juristischen Fachdatenbank<br />

en. Und das mit einem einzigen Finger-Touch<br />

auf den Paragrafen. Optimiert wurde die Deutsche<br />

Gesetze App zur Bedienung auf Touchscreen<br />

Geräten. Eine Version für das iPad ist<br />

bereits auf Platz 1 der Top-Charts (Gratis Apps).<br />

Darüber hinaus bietet z. B. RA-MICRO eine<br />

Version für Windows Mobile 7 und alle anderen<br />

gängigen Smartphones und Tablet-Geräte mit<br />

Touchscreen-Bedienung sowie für Windows<br />

PCs und Apple Computer.


30<br />

Die Ausschüsse und Arbeitskreise informieren<br />

Der Ausschuss RVG informiert<br />

1. Die Zeit ist reif – Erhöhung der Anwaltsvergütung<br />

Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche <strong>Anwaltverein</strong> überreichten<br />

im Dezember 2010 einen gemeinsamen Vorschlagskatalog zur<br />

Erhöhung der Anwaltsvergütung an das Bundesjustizministerium. In einer<br />

ersten Reaktion zeigte sich die Justizministerin offen für die Anliegen der<br />

Anwaltschaft.<br />

Das Anpassungsvolumen soll 15 % betragen. Die Anpassung soll sich aus<br />

strukturellen Änderungen zum einen und der linearen Erhöhung der Gebühren<br />

zum anderen zusammensetzen. Die letzte strukturelle Änderung fand mit<br />

Inkrafttreten des RVG im Jahr 01.07.2004 statt. Es wurden alte Gebühren<br />

abgeschafft wie zum Beispiel die Beweisgebühr oder erhöht wie zum<br />

Beispiel die Geschäftsgebühr und Terminsgebühr. Neue Gebühren wurden<br />

eingeführt wie zum Beispiel die Grundgebühr. Die letzte lineare Erhöhung<br />

stammt aus dem Jahr 1994. Die Streitwerttabelle - mit den Gebühren zu<br />

1,0 gerechnet - blieb 16 Jahre unverändert. Bei einem Vergleich der Anwaltseinkünfte<br />

zu den Verbraucherpreisen zeigt sich in der Entwicklung<br />

der Jahre 1996 bis 2006 eine ganz erhebliche Diskrepanz. Das Institut für<br />

freie Berufe hat einen Anstieg der Verbraucherpreise aus dem Jahre 1996<br />

zu 100 Punkten auf 115,5 und ein Rückgang der Anwaltseinkünfte auf 92,7<br />

Punkte im Jahr 2006 festgestellt.<br />

Strukturelle Änderungen beziehen sich zum Beispiel auf die Klarstellung<br />

der Entstehung einer Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen. Eine<br />

zusätzliche 0,8 Verfahrensgebühr für die erste Instanz und eine 1,1 für die<br />

zweite Instanz soll für die Fälle der Streitverkündung eingeführt werden. Der<br />

Hauptbevollmächtigte mit einer 1,3 Verfahrensgebühr verdient gegenüber<br />

dem Terminsvertreter mit einer 0,65 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr<br />

deutlich weniger, obwohl auf ihm die Hauptlast des Prozesses liegt.<br />

Dem Hauptbevollmächtigten soll deshalb eine 0,5 Terminsgebühr zustehen.<br />

Die Terminsgebühr für Beweistermine soll mit Rücksicht auf den besonders<br />

hohen Aufwand um 0,3 für jede Teilnahme an einem Termin zur<br />

Durchführung der Beweisaufnahme erhöht werden. Mehrere Erhöhungen<br />

dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten. Die Befriedungsgebühr<br />

nach Nr. 4141 V RVG soll im Hinblick auf die einverständliche Erledigung<br />

des Strafverfahrens durch einen Strafbefehl oder Rücknahme der<br />

Privatklage erweitert werden. Außerdem bedarf es aufgrund der Rechtsprechung<br />

des BGH einer gesetzgeberischen Klarstellung, dass die Befriedungsgebühr<br />

als zusätzliche Gebühr unabhängig davon entsteht, dass bei<br />

Einstellung des Strafverfahrens eine Bußgeldsache nachfolgt. Schließlich<br />

wird die Erhöhung der Kilometerpauschale auf € 0,50 und die Abwesenheitsgelder<br />

auf € 30,00, € 50,00 und € 80,00 verlangt.<br />

Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz<br />

II unter Berücksichtigung der anwaltlichen Vorschläge.<br />

Allerdings wird dabei auf eine Kompensation für die zu erwartenden Mehrausgaben<br />

bei den Ländern über die Prozesskostenhilfe und Verfahrenskostenhilfe<br />

geachtet. Das Gesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet<br />

werden.<br />

2. Nachfestsetzung restlicher Verfahrensgebühren bei Anrechnung in<br />

Altfällen zulässig – alte Kostenfestsetzungsanträge in den Kanzleien<br />

sollten überprüft werden<br />

Die Anrechnung der Geschäftsgebühr in Altfällen vor dem 05.08.2009<br />

führte nach der überholten Rechtsprechung des BGH grundsätzlich zu einer<br />

Verminderung der Verfahrensgebühr. Dieser Zustand wurde mit Geltung<br />

des § 15a RVG beendet. Danach ist die Anrechung nur noch in Ausnahmefällen<br />

zulässig. Dies gilt auch für die Altfälle. Der Nachfestsetzung der<br />

restlichen Verfahrensgebühr steht die rechtskräftige Kostenentscheidung<br />

nicht entgegen.<br />

Über den nicht beantragten Teil der Verfahrensgebühr ist nicht rechtskräftig<br />

entschieden worden. Das Gericht hat auf Antrag nur über die geltend<br />

gemachte Höhe der verminderten Verfahrensgebühr entschieden. Die Entscheidung<br />

enthält keinen Ausschluss zur Geltendmachung der bisher nicht<br />

beantragten vollen Verfahrensgebühr. Die Rechtskraft kann sich nur auf<br />

den beantragten Teilanspruch beziehen.<br />

BGH Beschluss v. 28.10.10 – VII ZB 15/10<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Praxishinweis<br />

Die Verjährung des Erstattungsanspruchs dürfte nach § 197 Nr. 3 BGB als<br />

rechtskräftig festgestellter Anspruch erst nach 30 Jahren eintreten. Sie<br />

beginnt mit der Kostengrundentscheidung des Urteils oder des gerichtlichen<br />

protokollierten oder des durch Beschluss festgestellten Vergleichs.<br />

Hat die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt nur die verminderte Verfahrensgebühr<br />

beantragt, kann sie / er die Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr<br />

beantragen.<br />

Hat die Rechtsanwältin / der Rechtsanwalt im Rahmen der PKH/VKH nach<br />

§ 55 RVG die Festsetzung der verminderten Verfahrensgebühr beantragt,<br />

kann sie / er gegen den Festsetzungsbescheid Erinnerung einlegen § 56<br />

Abs. 1 RVG. Sie ist nicht fristgebunden. Eine Nachfestsetzung kann gegen<br />

die Staatskasse beantragt werden. Zu beachten ist hierbei der Ablauf der<br />

regelmäßigen Verjährungsfrist.<br />

3. Rechtsschutzversicherung bei Vertretung in eigener Sache<br />

Die Rechtsschutzversicherung hat nach § 5 (1) a) ARB 94 die Vergütung<br />

des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts zu tragen. Soweit<br />

eine / ein rechtsschutzversicherter Rechtsanwältin / Rechtsanwalt sich<br />

selbst vertritt, wird der Kostenschutz regelmäßig abgelehnt.<br />

Nach Auffassung des BGH ist die ARB Klausel nicht eindeutig. Das geht zu<br />

Lasten der Rechtsschutzversicherer. Nach § 78 Abs. 4 ZPO ist die Selbstvertretung<br />

ausdrücklich zugelassen. Der Versicherer muss daher die Kosten<br />

der Rechtsanwältin / des Rechtsanwalts nach RVG erstatten. Der § 78<br />

Abs. 4 ZPO ist zunächst nur eine verbindliche Regelung im Prozessrechtsverhältnis.<br />

Sie ist jedoch nicht ohne Einfl uss auf die Auslegung des § 5 (1)<br />

a) ARB 94. Die Deckungszusage beinhaltet die Übernahme der Rechtsverfolgungskosten<br />

des Versicherten für eine ordnungsgemäße Vertretung<br />

durch eine Rechtsanwältin / einen Rechtsanwalt. Der / dem versicherten<br />

Rechtsanwältin / Rechtsanwalt steht es frei, eine Kollegin / einen Kollegen<br />

zu beauftragen oder die Selbstvertretung zu wählen. Außerdem erfolgt<br />

unstreitig eine Kostenerstattung nach § 91 Abs. 2 S. 3 ZPO durch die unterliegende<br />

Partei auch für die Vergütung einer/s sich selbst vertretenden<br />

Rechtsanwältin / Rechtsanwalts.<br />

BGH Beschluss v. 10.11.10 – IV ZR 188/08<br />

Praxishinweis<br />

Soweit ersichtlich enthalten die ARB 2010 dazu keinen Risikoausschluss.<br />

4. Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich<br />

In die Wertberechnung für den Versorgungsausgleich nach § 50 I FamGKG<br />

sind nicht nur die auszugleichenden Anrechte, sondern auch jedes verfahrensgegenständliche<br />

Anrecht einzubeziehen, auch wenn es im Ergebnis zu<br />

keinem Ausgleich oder einer Teilung kommt.<br />

Das FamG hat in seiner Entscheidung für je ein Anrecht der Eheleute eine<br />

Teilung vorgenommen. Über drei weitere Anrechte hat es festgestellt, dass<br />

ein Ausgleich nach § 18 II VersAusglG wegen Geringfügigkeit unterbleibt.<br />

Nach § 50 I FamGKG beträgt in Versorgungsausgleichssache im Scheidungsverbund<br />

der Verfahrenswert für jedes Anrecht 10% des in drei Monaten<br />

erzielten Nettoeinkommens der Ehegatten. Es kommt für den Verfahrenswert<br />

nicht auf die Berücksichtigung des einzelnen Anrechts in der<br />

gerichtlichen Entscheidung, sondern auf die sachliche Prüfung der von den<br />

Versorgungsträgern erteilten Auskünfte durch das Gericht und den Verfahrensbevollmächtigten<br />

des anderen Ehegatten.<br />

OLG Stuttgart Beschl. 16.11.2010 – 11 WF 153/10<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

Vorstandsmitglied KAV


Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht am 08. Juni 2011<br />

Diesjährig fi ndet ein Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong><br />

Sozialgericht zum Zwecke des Austausches praxisrelevanter Fragestellungen<br />

statt.<br />

Am Mittwoch, dem 08. Juni 2011, ab 14.00 Uhr, treffen sich im Foyer des<br />

Sozialgerichts (vor den Sitzungssälen) neben den Richterinnen und Richtern<br />

des Gerichts sowie den Kolleginnen und Kollegen des KAV auf Einladung<br />

der Präsidentin des Sozialgerichts, Frau Beatrix Debus, auch Vertreter<br />

der Gewerkschaften und Sozialverbände.<br />

Sommerempfang des KAV am 22. Juli 2011<br />

In diesem Jahr fi ndet wieder der traditionelle Sommerempfang des KAV<br />

statt. Wir laden Sie dazu herzlich ein am Freitag, dem 22. Juli 2011, ab<br />

11.00 Uhr, in den Räumen der Geschäftsstelle des KAV, 1. Stock, Justizgebäude,<br />

Luxemburger Str. 101, 50939 Köln.<br />

Ausbildungsgala Abschlussprüfung Sommer 2011 am 22. Juli 2011 –<br />

Die festliche Überreichung der Urkunden in der Wolkenburg<br />

Gala <strong>Kölner</strong> Juristen am 18. November 2011<br />

Ringvorlesung „Einführung in den Anwaltsberuf“<br />

Im Sommersemester 2011 werden im Rahmen der von Herrn Prof. Dr. Martin<br />

Henssler und Herrn Prof. Dr. Hanns Prütting, Direktoren des Instituts<br />

für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, angebotenen Ringvorlesung<br />

„Einführung in den Anwaltsberuf“ Referenten zu den folgenden Themen<br />

vortragen:<br />

10.05.2011: RAin Dr. Astrid Weber/RA Dr. Marc Werner, Schlütter Bornheim<br />

Seitz, Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, „Die Tätigkeit des Anwalts<br />

in der arbeitsrechtlichen Beratung von Unternehmen“<br />

24.05.2011: RA Roland Schlitt, Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG,<br />

Köln, „Tätigkeitsfelder für Juristen in der Rechtsschutzversicherung“<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

Bei diesem Arbeitstreffen werden einzelne besonders relevante Themen<br />

aus der Praxis besprochen, zu denen gemeinsame Lösungen für Einzelprobleme<br />

erarbeitet werden können. Die Themen wurden zwischen der<br />

Richterschaft und dem Sozialrechtsausschuss abgestimmt.<br />

Alle sozialrechtlich interessierten Kolleginnen und Kollegen sind herzlich<br />

eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.<br />

Eine vorherige Anmeldung über den KAV ist notwendig. Bitte nutzen<br />

Sie hierfür das am Ende des Heftes anliegende Revers.<br />

Wir freuen uns auf gute Gespräche und ein angenehmes Beisammensein<br />

und darauf, Sie in den Räumen unserer Geschäftsstelle begrüßen zu dürfen.<br />

Selbstverständlich wird für Ihr leibliches Wohl wieder bestens gesorgt sein.<br />

Merken Sie sich schon heute Ihre Teilnahme an diesem besonderen<br />

Ereignis vor. Der Empfang beginnt im Innenhof der Wolkenburg um 18.30<br />

Uhr. Nach dem gemeinsamen Abendessen werden die Prüfungsurkunden<br />

im feierlichen Rahmen überreicht. Der rote Teppich ist ausgerollt. Danach<br />

startet die Party bis in die frühen Morgenstunden.<br />

Eintrittspreise:<br />

Gäste € 70,00 pro Person<br />

Prüfungsteilnehmer/innen € 50,00 pro Person.<br />

Die Preise enthalten Essen am Dinnerbüffet und alle Getränke bis Mitternacht.<br />

Alle sind willkommen – auch Familie und Freunde.<br />

Veranstaltungsort: Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59, 50676 Köln.<br />

Am 18. November 2011 fi ndet in der Wolkenburg, Mauritiussteinweg 59,<br />

50676 Köln, die Gala <strong>Kölner</strong> Juristen in festlicher Abendgarderobe statt.<br />

Empfang: 17.30 Uhr<br />

Dinner: 18.30 Uhr<br />

Ab 20.30 Uhr begleitet Sie das Tanzorchester<br />

„No Limit“ durch den stimmungsvollen Abend mit Events.<br />

Mehr Details und weitere Informationen fi nden Sie in den nächsten Ausgaben<br />

der Mitteilungen.<br />

Merken Sie sich bereits jetzt diesen Termin vor!<br />

31.05.2011: Prof. Dr.Martin Henssler/Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität<br />

zu Köln, „Aktuelle Themen des Anwaltsrechts“<br />

05.07.2011: RA Dr. Matthias Kilian, Universität zu Köln, „Grenzüberschreitende<br />

anwaltliche Tätigkeit“<br />

Die Veranstaltungen fi nden jeweils von 16.00 bis 17.30 Uhr statt und beginnen<br />

„sine tempore (s.t.)“. Veranstaltungsort ist Raum 205 im Institut für<br />

Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Weyertal 115, Köln. Der Jahresvortrag des<br />

Instituts für Anwaltsrecht und die Mitgliederversammlung des Fördervereins<br />

fi nden voraussichtlich am 21.06.2011(17.00 Uhr, Neuer Senatssaal) statt.<br />

Referent und Thema werden gesondert angekündigt. Nähere Informationen<br />

zu den einzelnen Veranstaltungen: www.anwaltsrecht.uni-koeln.de (Lehre)<br />

oder unter Tel. 0221/470 - 5711.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 31


32<br />

Veranstaltungen und Termine<br />

Wichtige Termine 2011<br />

Personen<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Bitte merken Sie sich für 2011 bereits folgende Termine vor:<br />

08.06.2011 Sommerempfang der Sozialrechtler/-innen im <strong>Kölner</strong> Sozialgericht<br />

06.07.2011 4. <strong>Kölner</strong> Anwaltstag und Ordentliche Mitgliederversammlung des KAV<br />

22.07.2011 KAV-Sommerempfang<br />

22.07.2011 Ausbildungsgala der Rechtsanwaltsfachangestellten Sommer 2011<br />

23.09.2011 Tag der offenen Tür, Gerichtsgebäude Luxemburger Str. 101<br />

17./18.11.2011 4. Europäisches Anwaltsforum<br />

18.11.2011 Gala <strong>Kölner</strong> Juristen<br />

50-jähriges Berufsjubiläum von Frau Marlies Krückeberg, Kanzlei Koch & Börsch<br />

Marlies Krückeberg<br />

Ulf-Thomas Bender neuer Vizepräsident des Oberlandesgerichts Köln<br />

Ulf-Thomas Bender<br />

KAV-intern<br />

Frau Marlies Krückeberg und die <strong>Kölner</strong> Rechtsanwaltskanzlei Koch & Börsch feierten am 01.04.2011 ein Jubiläum,<br />

das heute Seltenheitswert hat. Frau Krückeberg war zu diesem Zeitpunkt seit 50 Jahren ununterbrochen in der<br />

Kanzlei beschäftigt.<br />

Nach Abschluss der damaligen Volksschule begann sie am 01.04.1961 eine Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

und blieb der Kanzlei bis heute treu. In dieser Zeit begleitete und betreute sie vorbildlich nicht nur<br />

zahlreiche weitere Auszubildende. Darüber hinaus hielt sie den Berufsträgern der Kanzlei auch im Rahmen derer<br />

zahlreichen ehrenamtlichen Tätigkeiten im KAV – vom Vorsitzenden über Vorstandsmitglieder bis zu Tätigkeiten<br />

in den Ausschüssen – den Rücken frei, weshalb auch der KAV ihr zu besonderem Dank verpfl ichtet ist. Ein<br />

solches Jubiläum ist nicht nur wegen der langen Dauer der berufl ichen Tätigkeit außergewöhnlich, es hat auch<br />

deshalb einen besonderen Seltenheitswert, weil Frau Krückeberg ihren Arbeitgeber nie gewechselt hat. Es steht<br />

außer Frage, dass sich jede Kanzlei über eine derart treue und zuverlässige Mitarbeiterin mehr als nur freuen<br />

würde. Der KAV beglückwünscht Frau Krückeberg zu diesem außergewöhnlichen Jubiläum auf das Herzlichste.<br />

Ulf-Thomas Bender ist am Donnerstag, dem 31. März 2011, zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Köln<br />

ernannt worden und hat seine Ernennungsurkunde von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln Johannes<br />

Riedel erhalten. Herr Bender folgt auf Margarete Gräfi n von Schwerin, die im Dezember 2010 zur Präsidentin des<br />

Landgerichts Bonn ernannt worden ist.<br />

Der 50-jährige Ulf-Thomas Bender hat 1989 seine berufl iche Laufbahn als Richter bei dem Landgericht Duisburg<br />

begonnen. Von Oktober 1995 bis Juli 2000 war Herr Bender im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen<br />

tätig und dort mit Ausbildungs- und Prüfungsangelegenheiten befasst. Im Februar 1998 wurde Herr Bender zum<br />

Richter am Oberlandesgericht in Düsseldorf befördert. Bei dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat Herr Bender<br />

seit August 2000 in der dortigen Verwaltungsabteilung verschiedene Dezernate geleitet. Er war unter anderem<br />

für die Personalsachen des höheren und gehobenen Dienstes sowie für Haushalts-, Bau- und Beschaffungsangelegenheiten<br />

zuständig. Zudem war er mit Aufgaben der Gerichtsorganisation und Organisationsentwicklung<br />

betraut. Im April 2006 wurde Herr Bender zum Vizepräsidenten des Landgerichts Kleve ernannt.<br />

Am Oberlandesgericht Köln übernimmt Herr Bender neben seinen Aufgaben als Vizepräsident den Vorsitz des<br />

1. Zivilsenats. Der Senat beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Rechtsstreitigkeiten aus gewerblichen Miet-<br />

und Pachtverhältnissen an Grundstücken und Räumen. Herr Bender ist verheiratet und hat zwei Kinder.<br />

Kurierdienst von Gummersbach über Köln bis Aachen –<br />

Erweiterung des Leistungsangebotes und Anpassung der monatlichen Nutzungsgebühr<br />

Seit der Einführung des Kurierdienstes im Januar 1997 hat sich die anfänglich<br />

kleine Unternehmung zu einem erfolgreichen Zugpferd des <strong>Kölner</strong><br />

<strong>Anwaltverein</strong>s etabliert. Über 1.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten<br />

Landgerichtsbezirk Köln nutzen bereits diesen Service und die damit<br />

verbundenen Annehmlichkeiten, die der Kurierdienst ihnen zu bieten hat.<br />

Schriftsätze an Gerichte und Schreiben an Ämter und Kollegen, die über<br />

ein entsprechendes Gerichtspostfach verfügen, fi nden über die Poststelle<br />

des Gerichts mit Hilfe des Kurierdienstes den kostengünstigen, schnellen<br />

und verlässlichen Weg – selbstverständlich unter Wahrung der Schweigepfl<br />

icht – zum jeweiligen Empfänger. Hierfür sind Tag für Tag zwei Mitarbeiter<br />

der KAV Service GmbH im LG Bezirk Köln unterwegs. Darüber hinaus wird<br />

zweimal wöchentlich die Post an das AG und LG Bonn über das OLG Köln<br />

weitergeleitet.<br />

Die Nutzung des Kurierdienstes bringt eine Vielzahl an Vorteilen mit sich,<br />

zum Beispiel eine nicht unerhebliche Kosteneinsparung in Bezug auf Porto-<br />

und Versandkosten der Kanzleien.<br />

Um kontinuierlich den Bedürfnissen seiner Mitglieder und Kunden gerecht<br />

zu werden sowie die bisherigen Leistungen weiter zu optimieren, hat der<br />

Kurierdienst zum 01. April 2011 den Landgerichtsbezirk Aachen in seinen


Leistungsradius mit aufgenommen. Dieses Vorhaben wurde aufgrund hoher<br />

Nachfrage zahlreicher Kolleginnen und Kollegen erfolgreich in Kooperation<br />

mit dem Aachener <strong>Anwaltverein</strong> umgesetzt und wird nun das Serviceangebot<br />

des Kurierdienstes des KAV ergänzen.<br />

Um solche und weitere Veränderungen auch zukünftig realisieren und<br />

aufrecht erhalten zu können, bedarf es unter Berücksichtigung der allgemeinen<br />

Kostensteigerung der vergangenen Jahre einer entsprechenden,<br />

zukunftsweisenden Anpassung der monatlichen Nutzungskosten. Daraus<br />

ergibt sich eine Anhebung des bisherigen Entgelts auf € 12,00 zzgl. 19 % USt.<br />

je Monat für Kolleginnen und Kollegen, die Mitglied im KAV sind.<br />

Diese Kolleginnen und Kollegen sparen mehr als diesen Betrag an sonst<br />

anfallenden Porto- und Versandkosten bereits dann ein, wenn nur wenige<br />

Schreiben oder insbesondere Akten an auswärtige Gerichte und Behörden<br />

gesendet werden.<br />

Ausbildung<br />

Strategien gegen den Fachkräftemangel<br />

und Rückgang der Ausbildungsverträge<br />

Der Konjunkturmotor brummt. Wirtschaft und Politik verbreiten grenzenlosen<br />

Optimismus. Es gibt durchweg erfreuliche Zahlen auf dem Arbeitsmarkt<br />

und zur Auftragslage. Die Steuereinnahmen sind sprunghaft angestiegen.<br />

Zugleich verstärkt der Wirtschaftsboom die Nachfrage nach Fachkräften.<br />

In manchen Branchen und Regionen gibt es schon nicht mehr genug. Ganz<br />

deutlich zeigt sich der Mangel in den Kanzleien von Rechtsanwälten und<br />

Notaren. Ob er nun droht oder bereits existiert: Der Fachkräftemangel wird<br />

den Kanzleien ganz erhebliche Probleme bereiten, wenn man es bei der<br />

klassischen Aufteilung von juristischen Arbeiten und Sekretariatsaufgaben<br />

belassen will.<br />

1. Personaldefi zit<br />

Die Neubesetzung eines Arbeitsplatzes in Kanzleien wird zunehmend aufwendiger<br />

und langwierig. Eine Ad-hoc-Vermittlung durch die Geschäftsstelle<br />

des KAV oder dem Matcher bei der Kammer ist nur noch ein Zufall. Bei<br />

der Stellenvermittlung auf der Homepage beider Institutionen herrscht eine<br />

beschauliche Friedhofsruhe. Die kleineren Kanzleien gehen bei der Suche<br />

leer aus, weil bei entsprechender Qualifi kation die Vergütungserwartungen<br />

der Bewerber nicht erfüllt werden können. Die großen Kanzleien verspüren<br />

eine Fluktuation, weil noch größere Kanzleien und andere Wirtschaftsunternehmen<br />

höhere Gehälter und bessere Arbeitsplatzbedingungen bieten.<br />

Der Kampf um die Fachkräfte ist in vollem Gang. Wohl dem, dessen Mitarbeiter<br />

noch nicht gekündigt hat. Die Berufsverbände schweigen. Das Personaldefi<br />

zit fällt offenbar unter die anwaltliche Verschwiegenheitspfl icht.<br />

Eine Qualifi zierung der Mitarbeiter zum Verbleib in unserem Berufstand<br />

wird von der Rechtsanwaltskammer Köln durch den Rechtsfachwirtkurs<br />

vorgenommen, der sich fi nanziell selbst zu tragen hat. Für den Quer- und<br />

Wiedereinstieg liegen keine Konzepte vor. Dies wird der für unseren Berufsstand<br />

nicht effi zienten Arbeitsagentur überlassen. Headhunter haben<br />

bereits das Marktsegment juristische Mitarbeiter entdeckt. Investiert wird<br />

von den suchenden Kanzleien in den personellen Konkurrentenkampf und<br />

nicht in eine einheitliche berufspolitische Vorgehensweise. Jeder ist sich<br />

selbst der nächste.<br />

2. Kompetenzmodel für ältere Mitarbeiter<br />

Die Zukunft wird wegen des demographischen Wandels mit der Besetzung<br />

von Arbeitsplätzen durch ältere Mitarbeitern geprägt. Mit der zunehmenden<br />

Beschäftigung Älterer muss sich die Einstellung gegenüber dieser Altersgruppe<br />

ändern. Es gilt nicht mehr das Defi zitmodel, wonach ältere Mitarbeiter<br />

nicht mehr belastbar, häufi ger krank, teurer in der Gehaltsstruktur<br />

seien und notwendigen Veränderungen im Wege stünden. Gefragt ist das<br />

Kompetenzmodell, wonach die älteren im Vergleich zu jüngeren Mitarbeitern<br />

aus einer Emnid-Umfrage erfahrener, loyaler, verantwortungsbewusster, gewissenhafter,<br />

kompetenter und motivierter sind. Es besteht ein Handlungsbedarf<br />

für die Schaffung und Ausweisung altersgerechter Arbeitsplätze in<br />

einer Kanzlei. Berufsrückkehrerinnen, ältere Menschen über 55 Jahre als<br />

Quereinsteiger und Bewerberinnen mit Migrationshintergrund dürfen bei der<br />

Besetzung eines Arbeitsplatzes nicht mehr ausgeschlossen werden.<br />

KAV Intern<br />

Für Kolleginnen und Kollegen, die nicht Mitglied im KAV sind und die Vorteile<br />

des Kurierdienstes in Anspruch nehmen, beläuft sich der künftige Beitrag auf<br />

€ 26,00 zzgl. 19 % USt. je Monat.<br />

Die hier genannten Preisanpassungen werden für Bestandsmitglieder entgegen<br />

§ 7 Abs. 2 der Vertragsbedingungen erst zum 01.01.2012 wirksam.<br />

Für Neumitglieder gelten die geänderten Preise ab sofort.<br />

Gleichwohl ist eine Kündigung des Vertrages gemäß § 7 der Vertragsbedingungen<br />

zum Beginn des zweiten Monats nach der Benachrichtigung, die<br />

durch diese Veröffentlichung erfolgt, selbstverständlich möglich.<br />

Wir hoffen jedoch, Ihren Bedürfnissen mit unserem – erweiterten – Leistungsangebot<br />

gerecht zu werden und Ihre Post nach wie vor befördern zu dürfen.<br />

RA Kourosh Aminyan<br />

Geschäftsführer der KAV Service GmbH<br />

3. Kostenlose Broschüre der Arbeitsagentur –<br />

Ausbildung ist der sicherste Weg zur qualifi zierten Fachkraft<br />

Eine neue kostenlose Broschüre der Bundesagentur für Arbeit heißt „Perspektive<br />

2025 – Fachkräfte für Deutschland“. Sie enthält eine gründliche<br />

Analyse und entsprechende Gegenstrategien zum allmählichen Schwund<br />

der Fachkräfte. In fünf von zehn Maßnahmen geht die Bundesagentur für<br />

Arbeit zur Erhöhung des Fachkräftepotenzials auf dem Ausbildungsmarkt<br />

ein. Die Ausbildung mit späterer Übernahme in Festanstellung ist in der<br />

Kanzlei vor allen anderen Kriterien mit Abstand immer noch der sicherste<br />

Weg zur qualifi zierten Fachkraft. Der Ausbildung und der richtigen Auswahl<br />

geht eine vielfache schulische Entwicklung der Bewerber voraus. Sie beginnt<br />

mit Schulabgängern ohne Schulabschluss und endet mit dem Abitur.<br />

4. Niemand wird zurückgelassen<br />

Nach dem Motto „wir lassen niemanden zurück“ sollen Schulabgänger<br />

nach Meinung der Arbeitsagentur ohne Schulabschluss in die berufl iche<br />

Bildung einbezogen werden. Wenn es gelingt, den Anteil der Schulabgänger<br />

ohne Abschluss um 10% zu senken, entspräche dies einem späteren zusätzlichen<br />

Fachkräftepotential von 0,05 Mio. Ohne Illusion über ein besseres<br />

Ergebnis wird die gesamte Anwaltschaft sagen „Nein Danke“.<br />

5. Langzeitpraktikum im Schülerstatus<br />

Gleichwohl gibt es vielfältige Bestrebungen der Arbeitgeberverbände und<br />

Kammerorganisationen, die Quote der Schulabgänger ohne Schulabschluss<br />

zu senken. Die Kultusministerkonferenz setzt dabei auf die individuelle<br />

Förderung Benachteiligter, auf einen praxisorientierten Unterricht und auf<br />

die Verbesserung der pädagogisch-didaktischen Aus- und Fortbildung<br />

von Lehrkräften. Eine bessere Förderung von Auszubildenden mit Migrationshintergrund<br />

unter Einbindung der Eltern könnte die Schulfähigkeit der<br />

Kinder stärken. Eine Kooperation von Berufskolleg und Kammer ist unumgänglich.<br />

Ein Langzeitpraktikum im Schülerstatus kann durch das eigene<br />

Erleben der Kanzlei eine klare Vorstellung der späteren berufl ichen Wirklichkeit<br />

erzeugen. Die Kanzlei hat frühzeitig die Chance an der Entwicklung<br />

des eigenen Azubi mitzuwirken. Das Langzeitpraktikum löst keine Vergütungspfl<br />

icht aus. Man kann unabhängig von formalen Vorrausetzungen die<br />

persönlichen Eigenschaften eines jungen Menschen kennen lernen, um ihn<br />

nach Bewährung als Azubi einzustellen.<br />

6. Spezielle Berufsorientierung für Jugendliche<br />

Die regelmäßig stattfi ndenden Orientierungsangebote der allgemeinen<br />

Berufsberatung bringen der personellen Bedarfsdeckung in unserem Berufsstand<br />

keinen nennenswerten Vorteil. Vielmehr sollte gezielt an den<br />

Berufskollegs mit dem Ausbildungsbereich Rechtsanwaltsfachangestellte<br />

eine vertiefte Berufsorientierung und speziell für diesen Ausbildungsgang<br />

ausgerichtete Veranstaltung stattfi nden. Dafür muss man werben und Kontakte<br />

halten. Das kostet Geld und wird unterstützt von der Bundesagentur<br />

für Arbeit mit mindestens 50%. Durch die spezielle Berufsorientierung erhalten<br />

Jugendliche über den allgemeinen Wissensstand und meist unzureichenden<br />

Kenntnissen hinaus zusätzliche Informationen und Angebote zum<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 33


34<br />

KAV Intern<br />

Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangstellte/r. Die Rechtsanwaltskammer<br />

Köln veranstaltet dazu in dem Gebäude des Joseph-DuMont-Berufskollegs<br />

am 11.05.2011 von 15.00 bis 18.00 Uhr ein sogenanntes Speeddating.<br />

Alle bisher nicht vermittelte BewerberInnen und suchende Kanzleien sind<br />

einge-laden, um sich kennen zu lernen und möglichst sofort einen Ausbildungsvertrag<br />

abzuschließen.<br />

7. Berufseinstiegsbegleitung<br />

Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist die individuelle Unterstützung von<br />

Schülerinnen und Schüler mit voraussichtlichen Schwierigkeiten beim Erreichen<br />

des Schulabschlusses und beim Übergang in die Ausbildung. Die<br />

Begleitung beginnt mit in der Vorabgangsklasse und wird während der Ausbildungssuche<br />

und Anfangsphase der Berufsausbildung weitergeführt. Die<br />

Berufseinstiegsbegleiter sind auf die Kontakte zur Kanzlei angewiesen. Nur<br />

durch eine Kooperation können die persönlichen Stärken, Interessen und<br />

Fähigkeiten auf die Kanzleierfordernisse abgestimmt werden.<br />

8. Ausbildung durchhalten – Abbruch verhindern<br />

Im gesamten Bundesgebiet wurde nach der Studie der Arbeitsagentur im<br />

Jahr 2008 jeder fünfte Ausbildungsvertrag frühzeitig aufgelöst. Diese Quote<br />

gilt mittlerweile auch für den Ausbildungsbereich der Kanzleimitarbeiter im<br />

Jahr 2010. Ein Rückgang der Abbrecherquote würde zusätzliches Fachkräftepotenzial<br />

schaffen.<br />

Das Risiko der Vertragsaufl ösung ist für Auszubildende in der Probezeit am<br />

höchsten. Aber auch nach Ablauf der Probezeit garantiert das Verbot einer<br />

ordentlichen Kündigung nicht immer den ordnungsgemäßen Fortbestand<br />

des Ausbildungsverhältnisses. Nach einer Umfrage des Bundesinstituts für<br />

berufl iche Bildung sind vor allen Dingen betriebliche Gründe für die Aufl ösung<br />

des Ausbildungsverhältnisses ausschlaggebend. Insbesondere sind es<br />

Konfl ikte der Auszubildenden mit Ausbildern und anderen Vorgesetzten. Es<br />

geht dabei regelmäßig die Enttäuschung subjektiv nicht erfüllter Erwartungen.<br />

Das betrifft sowohl die Ausbilder als auch die Auszubildenden. Immer<br />

mehr Auszubildende wollen abbrechen oder wechseln, weil der Arbeitseinsatz<br />

in der Kanzlei hoch, der Lerneffekt für die Schule und Prüfung jedoch zu niedrig<br />

ist. Vor diesem Hintergrund muss man daran denken, die Ausbildung objektiv<br />

zu professionalisieren und von subjektiven Aspekten befreien.<br />

Die Hälfte der Azubianzahl mit abgebrochenen Verträgen konnte durch intensive<br />

Bemühungen des Berufskollegs und des KAV unter Anrechnung der<br />

bisherigen Ausbildungszeiten neu vermittelt werden. Dabei sind wir auf die<br />

Aufnahmebereitschaft der Kanzleien für Wechsler angewiesen. Dafür muss<br />

stets mühsam geworben werden.<br />

9. Versetzte Zeiten für regulären Ausbildungsbeginn<br />

Machen wir uns nichts vor. Nicht selten ist der Ausbildungsberuf zur<br />

Rechtsanwaltsfachangestellten nur zweite oder dritte Wahl. Das heißt, erst<br />

wenn die Bewerbungen in anderen attraktiveren Ausbildungen nicht zum<br />

Ziel geführt haben, fällt die Entscheidung für die Mitarbeit in der Kanzlei.<br />

Diese Entscheidung wird erst spät in dem Bewerbungsjahr oder erst im<br />

Anfang des nächsten Jahres getroffen. Das Joseph-DuMont-Berufskolleg<br />

bietet deshalb zum 01. Februar eines jeden Jahres eine oder nach Bedarf<br />

zwei Eingangsklassen an. Die Schülerinnen und Schüler gehen nach 3 Jahren<br />

nicht im Sommer, sondern im Winter in die Abschlussprüfung. Auf diese<br />

Weise wird ein nachträglicher Quereinstieg vermieden und der ordnungsgemäße<br />

Ablauf der schulischen Ausbildung für Spätberufene vermieden.<br />

Es werden die Jugendlichen aufgefangen, die wegen der Wartezeit eines<br />

halben Jahres sich für andere Berufszweige entscheiden. In diesem Jahr<br />

sind 2 Klassen eingerichtet worden.<br />

10. Förderung der Azubis für vorzeitigen Abschluss<br />

Die Attraktivität der Ausbildung kann auf verschiedene Weise für die Auszubildenden<br />

gesteigert werden. Die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung<br />

ist ein überzeugendes Instrument für selbstbewusste und zielstrebige<br />

Jugendliche, um berufl ich schneller vorwärts zu kommen. Das<br />

Joseph-DuMont-Berufskolleg bietet dazu Möglichkeiten an, durch die<br />

Förderung eines selbstorganisierten Lernens schneller als der Lehrplan zu<br />

einem gesicherten prüfungsfesten Wissensstand zu gelangen. Dazu gehört<br />

der Einsatz von neuen Medien und Technik.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

11. Gute Azubis wollen mehr als nur Ausbildung<br />

Die normale Ausbildung an dem Berufskolleg vollzieht sich nach dem 2 zu 1<br />

Modell. Die Azubis haben abwechselnd in einer Woche 1 oder 2 Schultage.<br />

11.1 Was ist GIGS? – Lernen in Vollpension<br />

Abweichend von dem regulären Ausbildungsbetrieb hat das <strong>Kölner</strong> Berufskolleg<br />

sogenannte GiGS Klassen für die Unter-, Mittel- und Oberstufe eingerichtet.<br />

GIGS bedeutet Ganzer Tag in der gesunden Schule. Die Schüler haben<br />

einen Lerntag in der Woche und sind vier Tage in der Kanzlei. Zur Vorbereitung<br />

auf die Prüfungen und zur Durchführung von Sonderveranstaltungen werden<br />

pro Unterrichtsjahr 2 Projektwochen durchgeführt. Dadurch werden die fehlenden<br />

Unterrichtsstunden für die jährliche Pfl ichtanzahl erfüllt. Die Azubis<br />

gehen zum Lernen in die Schule mit Vollpension ohne Übernachtung. Sie<br />

erhalten ein vitaminreiches Frühstück, ein fettarmes Mittagessen und nachmittags<br />

Obst. Nach dem Mittagessen gibt es eine Stunde Sport. Der Unterricht<br />

wird erteilt unter ständigem Einsatz eines Laptops und der Verwendung<br />

des Rechtsanwaltsprogramms RA-Micro. Die zusätzliche Verpfl egung kostet<br />

für die Azubis monatlich € 40,00. Gezahlt wird für 10 Monate gleich € 400,00<br />

im Jahr. Das Laptop Mac Apple ist von der Kanzlei bereit zu stellen. Es kostet<br />

netto ca. € 650,00 und kann über das Berufskolleg bestellt werden. Die<br />

notwendigen Programme sind im Preis enthalten. Diese zusätzlichen Kosten<br />

können als Aufwendungen für Fahrt- und Essenszuschuss frei von Sozialabgaben<br />

gewährt werden. Möglich ist auch die Anrechnung auf die im letzten<br />

Jahr erhöhte Ausbildungsvergütung.<br />

Der Gewinn für die Kanzlei liegt auf der Hand. Die Auszubildende ist frühzeitig<br />

in der Lage mit einem Anwaltsprogramm umzugehen und alle notwendigen<br />

Recherchen zu erledigen. Die Schreibtechnik wird schnellstens<br />

beherrscht und versetzt die Azubi in die Lage, Schriftsätze schon nach<br />

wenigen Monaten professionell anzufertigen. Die Auszubildende ist grundsätzlich<br />

nur noch einen Wochentag für die Schule freizustellen.<br />

Der Gewinn für die Auszubildende ist ohne weiteres erkennbar. Sie kommt<br />

in eine Klassengemeinschaft mit besonderem Flair. Sie verbringt in der<br />

Schule einen ganzen streng organisierten Lerntag mit Effi zienz und Leistungskontrolle.<br />

Der Einsatz des Mac wird zu jedem Zeitpunkt gefördert und<br />

die Bedienung ausführlich erklärt. Der Umgang mit dem Internet und dem<br />

Socialnetwork wird zum berufl ichen und privaten Nutzen eingeübt. Teamgeist<br />

und Zusammenhalt, Bewegung und gesunde Ernährung sind wichtige Eckpunkte<br />

dieses Programms.<br />

11.2 Ausbildung mit der Fremdsprache Englisch<br />

Neben den GIGS Klassen bietet das Joseph-DuMont-Berufskolleg eine Unterrichtsklasse<br />

in jedem Jahrgang mit dem Schwerpunkt Fachenglisch an.<br />

Die Zusatzausbildung heißt „Legal secretary english“. Darüber wird ein besonderes<br />

Zertifi kat ausgestellt. Diese Klasse hat grundsätzlich an 2 Wochentagen<br />

mit insgesamt 12 Stunden Unterricht. Davon betreffen 8 Unterrichtsstunden<br />

die Ausbildung allgemein und zusätzlich 4 Unterrichtstunden das<br />

Sonderfach Englisch.<br />

11.3 Ausbildung und Fachabitur<br />

Die Auszubildenden sind vielfach mit dem bisher erreichten Schulabschluss<br />

nicht zufrieden und wollen mehr. Das Joseph-DuMont-Berufskolleg bietet die<br />

Chance parallel zur Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellte das<br />

Fachabitur abzulegen. Der Unterricht beginnt mit dem 2. Lehrjahr und dauert<br />

2 Jahre. Die Schüler haben an 2 Wochentagen jeweils 9 Unterrichtstunden.<br />

12. Abschlussfeier und Zusammenhalt<br />

Der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> veranstaltet mit Unterstützung der Rechtsanwaltskammer<br />

Köln zweimal im Jahr eine Abschlussfeier zur Überreichung der<br />

Prüfungsurkunden an die Absolventinnen. Dies erfolgt nicht nur zu Ehren<br />

der Prüfungsteilnehmer und sondern auch in Anerkennung der Leistungen<br />

in den Ausbildungskanzleien. Die Abschlussfeiern bilden gleichzeitig eine<br />

Plattform für Begegnungen und Gespräche zur berufl ichen Gestaltung für<br />

die Kanzleien und Absolventen. Niemals geht man so ganz.<br />

RA Dr. Ulrich Prutsch<br />

Ausbildungsleiter<br />

Rechtsanwaltskammer Köln und Vorstand <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>


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36<br />

KAV Intern<br />

Herzlich willkommen im KAV<br />

Wir freuen uns, seit dem 01. Februar 2011 folgende Kolleginnen und Kollegen als neue Mitglieder des KAV begrüßen zu können.<br />

Wir wünschen allen Neumitgliedern einen erfolgreichen und zufriedenen Start!<br />

RAin Anissa Bacharwala, Wermelskirchen<br />

RAin Stephanie Bauer, Köln<br />

RAin Michaela Biergans, Köln<br />

RAin Dr. Carolin Dahmen, Köln<br />

RAin Jula Dedy, Bergisch Gladbach<br />

RAin Andrea Giese, Köln<br />

RAin Caroline Hörster, Köln<br />

RAin Helen Karsdorf, Köln<br />

RAin Nicole Liedtke, Köln<br />

RAin Maria Marten, Köln<br />

RAin Melanie Pfeiffer, Amsterdam (Niederlande)<br />

RAin Vanessa Pickenpack, Köln<br />

RAin Lisa Röder, Köln<br />

RAin Neda Sabri, Köln<br />

RAin Münevver Toktas, Köln<br />

RAin Alexandra Edith Uhlmann, Köln<br />

Als Mitglied des KAV genießen Sie unter anderem folgende Annehmlichkeiten:<br />

» Vielfältige Fortbildungsveranstaltungen und Seminare<br />

» Zahlreiche Fachausschüsse und Arbeitskreise<br />

» Regelmäßige Mitteilungshefte mit aktuellen Informationen<br />

» Ein großes Online Angebot:<br />

Buchung von Seminaren unter www.kav-seminare.de<br />

» Online Stellenbörse für Anwälte unter www.kav-karriere.de<br />

» Unterstützung und Informationen zu günstigen Gruppenversicherungs-<br />

verträgen, dem Versorgungswerk und zur obligatorischen Berufshaft-<br />

pfl ichtversicherung<br />

» Korrespondenz und Dialog mit <strong>Kölner</strong> Gerichten<br />

Wissenswertes<br />

Das Amtsgericht Köln informiert<br />

Die schwierige Personalsituation bei dem AG Köln dürfte allen hinlänglich<br />

bekannt sein. Durch den Präsidenten des AG Köln, Herrn Dr. Hans-Willi<br />

Laumen, wurden umfassende organisatorische sowie personelle Maßnahmen<br />

eingeleitet, die die Situation des AG Köln nachhaltig verbessern sollen.<br />

In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen ein Anliegen vortragen.<br />

Auf der zentralen Faxnummer des AG Köln sind täglich ca. 4.000 eingehende<br />

Schriftsätze zu verzeichnen. In vielen Fällen ist es üblich, dass sich der Absender<br />

schon nach kurzer Zeit telefonisch auf der Fachabteilung erkundigt,<br />

ob das Fax bereits zur Verfahrensakte gelangt ist. Legt man hier ein Viertel<br />

der eingehenden Faxe mit jeweils einer Gesprächsdauer von 1 Minute zu<br />

Grunde (= 16,6 Arbeitsstunden), so würden allein durch die Beantwortung<br />

dieser Telefonate zwei Arbeitskräfte pro Tag gebunden. Weiterhin stellt<br />

sich die Frage der unbedingten Notwendigkeit dieser Nachfragen. Durch<br />

den Sendebericht wird der Eingang hier bei dem Absender dokumentiert.<br />

Die eingehenden Faxe werden ebenso wie die übrigen Posteingänge den<br />

Fachabteilungen zugetragen und sodann den Verfahren beigefügt.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

RA Dr. Johannes Becker, Köln<br />

RA Felix David, Köln<br />

RA Till Freyling, Köln<br />

RA Jan Hendrik Groß, Köln<br />

RA Stephan Haase, Köln<br />

RA Alexander Hammer, Köln<br />

RA Kaare Happe, Köln<br />

RA Dr. Philipp Horrer, Köln<br />

RA Andreas Kirchner, Köln<br />

RA David Poschen, Köln<br />

RA Simon T. Roden, Köln<br />

RA Bernd-Volker Schenk, Rösrath<br />

RA René Schmelting, Köln<br />

RA Stefan Scholemann, Leverkusen<br />

RA Marc Sitzer, Köln<br />

RA Thomas Tegeler, Köln<br />

RA Franz Felix Trieba, Köln<br />

RA Dr. Armin Winnen, Köln<br />

RA Philippe Woesch, Köln<br />

RA Matthias Zenner, Köln<br />

» Parkplätze für Anwälte hinter dem Justizparkhaus<br />

» Betreuung der Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten<br />

» Nutzung des Kurierdienstes des KAV<br />

» Rechtsberatung, telefonischer Notdienst in Strafsachen<br />

» Vielfältige Rahmenabkommen mit namhaften Anbietern<br />

» Option zur Nutzung des Job-Tickets<br />

» Zahlreiche Veranstaltungen zur Pfl ege und zum Knüpfen von Kontakten<br />

» Durch die Mitgliedschaft des KAV im DAV:<br />

Nutzung sämtlicher Angebote des DAV<br />

Aufgrund einer derzeit schwierigen Personalsituation bei dem AG Köln sind<br />

erhebliche Rückstände bei der Bearbeitung von Verfahren in verschiedenen<br />

Bereichen eingetreten. Urlaubs- und krankheitsbedingte Abwesenheiten<br />

verschärfen die Situation zusätzlich. Es ist daher unabdingbar, die vorhandene<br />

Arbeitszeit effizient und gewinnbringend für alle Beteiligten zu<br />

nutzen. Telefonische Nachfragen nach dem Verbleib von eingehenden Faxen<br />

können von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig nicht<br />

zeitnah beantwortet werden. Wie bereits oben ausgeführt, wird hierdurch<br />

zusätzlich auch ein erheblicher Teil der Arbeitskraft gebunden. Mit dem<br />

Einverständnis des Präsidenten des AG Köln werden entsprechende Anfragen<br />

von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zukünftig nicht mehr<br />

beantwortet. Dies gilt selbstverständlich nicht für Rückfragen in Bezug auf<br />

fristwahrende Schriftstücke.<br />

Oftmals werden zu den per Fax übermittelten Schriftsätzen diese zusätzlich<br />

auch per Briefpost übersandt. Diese neben den noch folgenden Originalschriftsätzen<br />

zu bearbeiten, bindet Personal sowohl in der Wachtmeisterei<br />

als auch auf den Geschäftsstellen, welches dann für andere Arbeiten fehlt.


Faxe sollten daher nur in Fällen drohender Abläufe von Verjährungsfristen,<br />

Notfristen i.S. des § 224 Abs. 1 ZPO o.ä. versandt werden. Im Übrigen<br />

erreichen die Faxe den Richter keineswegs früher als ein Original (Laufzeit<br />

innerhalb des Gerichts).<br />

Besonders wird darauf hingewiesen, dass die grundsätzliche telefonische<br />

Erreichbarkeit der Geschäftsstellen im Hinblick auf die äußerst angespannte<br />

Personallage nicht immer durchgängig gewährleistet werden kann.<br />

Robenpflicht im europäischen Ausland<br />

Ein Kollege hat uns auf die Antwort von Herrn Michel Barnier, EU-Kommissar<br />

für Binnenmarkt und Dienstleistungen, auf die parlamentarische Anfrage<br />

eines Abgeordneten des Europaparlaments bezüglich der Robenpflicht<br />

vor den Gerichten der Mitgliedsstaaten hingewiesen. Demnach sei die<br />

Regelung einer Robenpflicht den Mitgliedsstaaten vorbehalten. Das Tragen<br />

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Ferner wird gebeten, die Empfangsbekenntnisse unverzüglich zurückzusenden,<br />

auch nach Zustellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen. Andern-<br />

falls droht allen Beteiligten eine Mehrarbeit, dem veranlassenden Anwalt<br />

überdies zukünftig eine Zustellung gegen Zustellungsurkunde.<br />

einer Robe vor Gericht unterfalle dem nationalen Bestimmungen, dass heißt<br />

insbesondere den Vorschriften der Gerichte des Aufnahmestaates. Ein<br />

Rechtsanwalt, der in einem anderen Mitgliedsstaat vor Gericht auftritt, hat<br />

demnach die dortigen Regeln bezüglich des Tragens der Robe zu befolgen.<br />

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38<br />

Wissenswertes<br />

Die Web-Juristen kommen<br />

Lange Zeit war das Internet ein „rechtsfreier“ Raum. Rechtsanwältinnen<br />

und Rechtsanwälte fehlten als Instanzen im Web. Erst vor rund zehn Jahren<br />

fi el die Regelung, dass Kanzleien nicht für sich werben dürfen. Seit einiger<br />

Zeit fi ndet ein grundlegender Wandel statt. Anwälte gehen mit Macht ins<br />

Web und sorgen dafür, dass sich der bislang rechtsberatungsfreie Raum<br />

langsam mit Recht füllt.<br />

Die neue Web-Awareness der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte<br />

drückt sich nicht nur in einer wahren Explosion von Kanzlei-Websites aus,<br />

sondern auch in der Art, wie selbstbewusste Juristinnen und Juristen das<br />

Web generell nutzen. Für viele ist das Netz inzwischen ein Forum für Meinungen<br />

und Fachgespräche, eine Börse für Kooperationen und Geschäftsideen.<br />

Rechtliche Foren blühen, Facebook-Seiten von Anwältinnen und Anwälten<br />

sprießen und twitternde Juristinnen und Juristen bevölkern das Web.<br />

Entsteht damit ein Anwalt-Overload im Netz, eine Jura 2.0-Blase mit<br />

Sollplatzstelle, in der fi ndige Anwältinnen und Anwälte die Webcrowd für<br />

Image-, Werbe- und Mandats-Kampagnen missbrauchen? Im Gegenteil.<br />

Schon immer eher wertkonservativ, üben sich auch die jungen Online-Juristinnen<br />

und -Juristen in Zurückhaltung. Sie wissen: Überhitzung schadet.<br />

Denn die Mischung macht‘s: nur aus dem Zusammenspiel von fachlicher<br />

Kompetenz, distinguiertem Netz-Knowhow und einer fein dosierten Menge<br />

Sendungsbewusstsein entsteht ein neuer Typus von Anwältinnen und Anwälten.<br />

Sie beherrschen ihr Fach und das Werkzeug Internet.<br />

Erster Schritt für die Kanzleien ins Netz ist der Bau einer eigenen Website.<br />

Nach Jahren der Abstinenz und nachdem viele Kanzleien traditionellen Zuschnitts<br />

mit klassischen Internetauftritten viel Lehrgeld gezahlt und wenig<br />

Nutzen aus gemütlichen Netz-Repräsentanzen gezogen haben, kommt jetzt<br />

neuer Schwung in den Markt. Einfache Software für die ebenso schnelle<br />

wie rechtssichere Website-Gestaltung hilft Web-Newcomern wie unzufriedenen<br />

Seitenbetreibern dabei, eine lebendige Schnittstelle zur webaffi nen<br />

Klientel aufzusetzen.<br />

Für Rechtsanwalt Giorgio Forliano aus Berlin ist ein Online-Auftritt generell<br />

unverzichtbar: „Bürger suchen heutzutage ihren Rechtsbeistand im<br />

Internet. Hier startet für mich bereits der Dialog mit den Mandanten. Dabei<br />

muss eine Website zwei Dinge parallel leisten: Ich muss mich über meinen<br />

Auftritt gegenüber anderen Kanzleien differenzieren können. Gleichzeitig<br />

muss ich den Leuten die Angst vor Anwälten nehmen.“ Beides hat der<br />

Jurist mit der Website-Komplettlösung eines <strong>Kölner</strong> Anbieters erreichen<br />

können. Forliano dazu: „Mein Wunsch war eine Seite, die ich selber schnell<br />

aufbauen, dann aber auch fl exibel anpassen kann. Gerade Letzteres geht<br />

mit vielen Baukastensystemen einfach nicht. Die von mir gewählte Lösung<br />

dagegen ist offen und erlaubt es deshalb, Änderungen oder Erweiterungen<br />

schnell und einfach umzusetzen.“<br />

Für einen monatlichen Festbetrag sei einfach alles drin - ein übersichtlicher<br />

Einrichtungsassistent, das Hosting, die freie Verfügbarkeit von lizenziertem<br />

Bildmaterial, das abmahnsichere Impressum, die integrierte Vermarktung<br />

inkl. Suchmaschinenoptimierung, die ständige Erweiterbarkeit um branchenspezifi<br />

sche Widgets, bis hin zu einem prompten Service. Wichtig ist<br />

Forliano zufolge ein guter Kundenservice: „Wenn ich ein Problem melde<br />

oder eine Frage äußere, muss sofort der Rückruf mit kompetenter Hilfe<br />

kommen.“ Doch vor dem eigenen Webauftritt steht trotz einfacher Hilfsmittel<br />

noch immer eine mentale Hürde, die übersprungen werden muss.<br />

Viele Freiberufl er, die sich die Frage „Website oder nicht?“ stellen, haben<br />

Forliano zufolge vor allem ein Informations-Defi zit. Nach wie vor herrsche<br />

die Auffassung vor, man müsse selbst programmieren oder Programmierleistung<br />

teuer einkaufen („unter 3.000,00 bis 4.000,00 Euro läuft nichts“,<br />

so die Meinung vieler Nutzer), man habe rund um ein Webseiten-Projekt<br />

immer noch viel Grundsätzliches selbst zu tun - und unterm Strich bringe<br />

ein Webauftritt dann doch nicht viel.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Mit einem vorgefertigten und auf den speziellen Bedarf von Kanzleien exakt<br />

abgestimmten Paket hingegen, so Forliano, fallen solche Bedenken nicht<br />

mehr ins Gewicht: „Heutzutage können Sie mit einer Kanzlei-Edition bei<br />

überschaubaren Kosten innerhalb einer knappen Stunde sofort loslegen.<br />

Und man muss sich nicht binden, der Vertrag mit dem Anbieter ist monatlich<br />

kündbar.“ Zusammen mit der Flexibilität dadurch, dass Inhalte jederzeit<br />

verändert oder erweitert werden können, habe der Nutzer ein „Rundumsorglos-Paket“.<br />

Rechtsanwalt Jens Ferner aus Alsdorf bei Düren hat als Jurist und Web-<br />

Experte nicht nur bereits seit Jahren eine Website, sondern nutzt das Netz<br />

auch intensiv als Kommunikationsplattform. Über Communities wie Facebook,<br />

Twitter, Jurablogs oder Wikio hat sich Ferner inzwischen als viel<br />

gefragte Instanz in Sachen Jura und Web etabliert. Für Ferner bietet die<br />

Webseite mit Blick auf den Dialog mit Mandanten oder Geschäftspartnern<br />

zunächst eher geringen Nutzen. Vielmehr seien es bestimmte Bereiche seines<br />

Internetauftritts, welche die Arbeit der Kanzlei teilweise unterstützen.<br />

Hierzu gehöre etwa die Pfl ege eines Bereichs „Beratungsstellen“. Das sei<br />

hilfreich, um zielgerichtet für entsprechende Mandanten aktuelle Anlaufstellen<br />

bereit zu halten. Außerdem helfe die Webseite, bei typischen Themen<br />

wie Verbraucherschutz oder Abmahnung, die Betreuung und damit Bindung<br />

von Klienten nach dem konkreten Mandat ohne individuelle Ansprache aufrecht<br />

zu erhalten.<br />

Ferner zufolge sind es die oft noch im Raum stehenden hohen Kosten, welche<br />

Kanzlei-Inhaber davon abhalten, sich um das wichtige Thema Webauftritt<br />

zu kümmern. Der Rechtsexperte dazu: „Eine Agentur, die eine einfache<br />

Präsenzwebseite erstellt und dafür vierstellige Summen abkassieren<br />

möchte, muss sich nicht wundern, wenn Sie hier keine Kunden gewinnt.<br />

Meine Erfahrung ist auch, dass man auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten<br />

faktisch nicht eingeht.“ Zu oft fehle gerade bei Web-Agenturen das entsprechende<br />

Know-how der Besonderheiten des juristischen Werbemarktes<br />

sowie die Verknüpfung mit speziellen Inhalten und Funktionen. Gerade juristische<br />

Webseiten müssten unbedingt über ein Content-Konzept verfügen.<br />

Für Rechtsanwalt Jörg Sammet aus Stuttgart geht der Trend bei Rechtsanwaltskanzleien<br />

heute immer mehr dahin, sich zu spezialisieren. Ein entsprechender<br />

Internetauftritt sei sehr gut dafür geeignet, potentiellen Mandanten<br />

die eigenen Stärken aufzuzeigen. Hierbei spiele ein guter Internetauftritt<br />

für Anwälte mit Spezialisierung auf techniknahe Rechtsgebiete naturgemäß<br />

eine größere Rolle als für Anwälte mit weniger technisch orientierten<br />

Spezialgebieten.<br />

Grundsätzlich gilt Sammet zufolge: „Je mehr man für seine Internetpräsenz<br />

tut, desto eher wird man wahrgenommen.“ Seine Kanzlei veröffentliche<br />

daher regelmäßig interessante Beiträge zu aktuellen Themen, um so den<br />

Besuchern des Internetauftritts immer wieder neue Informationen bieten zu<br />

können. Darüber hinaus nutzen die Anwältinnen und Anwälte auch Social-<br />

Networking Dienste wie Twitter.<br />

Webauftritt und Netz-Engagement sind bei einer vorwiegend im Internet<br />

nach Dienstleistern suchenden Kundschaft in Zukunft die Voraussetzungen<br />

für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung. Gleichzeitig aber haben gerade<br />

junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei Kanzleigründungen<br />

ganz andere Aufgaben im Kopf als die Form ihrer Infrastruktur. Da kann<br />

der Aufbau der eigenen Website, wenngleich wichtig, schon mal aus dem<br />

Fokus geraten. Doch das Web sorgt neben vielen Herausforderungen auch<br />

für so manch gute Hilfestellung für Kanzleien, zum Teil sogar speziell für<br />

Anwaltskanzleien.<br />

Autor: Konrad Buck, freier Journalist,<br />

Düsseldorf


Wissenswertes<br />

Neues vom DAV<br />

Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen<br />

62. <strong>Deutscher</strong> Anwaltstag vom 02. - 04. Juni 2011 in Strasbourg<br />

„Anwälte in Europa – Partner ohne Grenzen“ lautet das Leitthema des diesjährigen<br />

Deutschen Anwaltstages (DAT), der vom 02. Juni bis 04. Juni 2011<br />

in Strasbourg und damit erstmals außerhalb Deutschlands stattfi ndet. Dem<br />

Leitthema sind insbesondere eine Schwerpunktveranstaltung in drei Blöcken<br />

sowie zahlreiche Veranstaltungen der Arbeitsgemeinschaften gewidmet.<br />

Am Donnerstag, dem 02. Juni 2011, fi ndet ab 09.30 Uhr die Eröffnungsveranstaltung<br />

mit Grußworten der Bundesjustizministerin Sabine<br />

Leutheusser-Schnarrenberger, des französischen Justizministers Michel<br />

Neues von <strong>Kölner</strong> Autoren<br />

1. Neu erschienen ist die 3. Aufl age 2010/2011 der CD-ROM „Mietrecht“<br />

mit Stand vom 05.11.2010 von unserem <strong>Kölner</strong> Kollegen Lothar Spatz in<br />

der Reihe „KVV CD-ROM Professional“. Der Autor ist seit Jahrzehnten auf<br />

diesem Fachgebiet tätig und durch eine Vielzahl von einschlägigen Veröffentlichungen<br />

hervorgetreten, u.a. laufend im <strong>Kölner</strong> Stadt-Anzeiger und der<br />

Kölnischen Rundschau. In das Rechtslexikon ist die aktuelle Rechtsprechung<br />

insbesondere des BGH vollständig eingearbeitet. Die 3. Aufl age ist gegenüber<br />

der Voraufl age stark erweitert und führt auf 975 Seiten D<strong>IN</strong> A 4 über ca. 400<br />

miteinander durch Links verbundene Stichworte zu den einzelnen Rechtsbegriffen<br />

und zu ca. 4.000 ganz überwiegend wörtlich zitierten Gerichtsentscheidungen.<br />

Das Werk richtet sich speziell an den professionellen Anwender<br />

und ist für € 29,50 über die Verlagsabteilung des <strong>Kölner</strong> Vermieterverein e.V.<br />

oder über den Buchhandel und Internetbuchhandel zu beziehen.<br />

2. In 3. Aufl age ist das Werk „Das Buchprüfungsrecht der Kreativen im gewerblichen<br />

Rechtsschutz und Urheberrecht“ von Herrn Kollegen Dr. Ulrich<br />

Andryk, Brühl, erschienen. Es ist zum Preis von € 45,00 unter der ISBN-Nr.<br />

Mercier und Vertretern der Strasbourger Anwaltschaft sowie dem Festvortrag<br />

von Herrn Daniel Cohn-Bendit, Mitglied des Europäischen Parlaments,<br />

statt.<br />

Mit dem Besuch des DAT haben Sie nicht nur die Gelegenheit, sich über<br />

die zahlreichen angebotenen Themen zu informieren und auszutauschen,<br />

sondern auch weitere hoch attraktive Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.<br />

Viele der Veranstaltungen sind grundsätzlich für eine Bescheinigung<br />

nach § 15 a FAO wie auch für die DAV-Fortbildungsbescheinigung geeignet.<br />

Informationen und Anmeldung unter www.anwaltstag.de.<br />

978-3-940749-01-7 im Buchhandel sowie beim Verlag (www.andryk-verlag.de)<br />

erhältlich.<br />

Auf 268 Seiten des Werkes mit dem Untertitel „Wenn Lizenzabrechnungen<br />

nicht stimmen“ ist nachzulesen, wie man Lizenzabrechnungen prüft und<br />

welche Tricks es hierbei zu durchschauen gibt. Das Werk enthält zahlreiche<br />

Abbildungen, die das häufi g verkannte Thema veranschaulichen. Enthalten<br />

sind zahlreiche praxisrelevante Darstellungen der Informationsansprüche<br />

(Auskunft, eidesstattliche Versicherung, Rechnungslegung, Rechenschaft,<br />

Vorlegung, Bucheinsicht) im Bereich der Kreativen und anderer Rechtsgebiete.<br />

Die bis dato existierende Literatur und Rechtsprechung zum Thema wird<br />

vollständig nachgewiesen. Einer der Schwerpunkt des Autors, der sich als<br />

Rechtsanwalt unter anderem auf Musikrecht spezialisiert hat, sind die Ausübung<br />

des Rechts sowie die praxisrelevanten Prüffelder. Ein Kapitel über<br />

die Zwangsvollstreckung und der Vorschlag für eine umfassende Buchprüfungsklausel<br />

für die Vertragsgestaltung runden das Werk ab.


Termin Sem.Nr. Titel Kostenbeitrag<br />

11.05.2011 KAV1-05-11 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses € 115,00 (zzgl. MwSt. € 21,85 = € 136,85)<br />

11.05.2011 KAV1-05-11 Der Telefonkontakt - Die Visitenkarte Ihres Hauses (Auszubildende) € 80,00 (zzgl. MwSt. € 15,20 = € 95,20)<br />

11.05.2011 ArbR1-05-11 Krankheitsbedingte Kündigung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

11.05.2011 SteuR1-05-11 Einführung in das Stiftungsrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

13.05.2011 ErbR1-05-11 Erbenhaftung € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

18.05.2011 SteuR2-05-11 Schwerpunkte bei der Beratung von Vereinen € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

18.05.2011 MietR1-05-11 Vorrechteanmeldung für die Wohnungseigentümergemeinschaft nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

20.05.2011 SozR1-05-11 Neuste Rechtsprechung des LSG NRW und des Bundessozialgerichts € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

08.06.2011 GesR1-06-11 Konzern(steuer)recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

09.06.2011 StrafR2-06-11 DNA - Von der Spur zum Beweis € 37,50 (zzgl. MwSt. € 7,13 = € 44,63)<br />

20.06.2011 StrafR1-06-11<br />

29.06.2011 SozR1-06-11<br />

Anmeldungen für Seminare des KAV<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH, Luxemburger Str. 101, Zi.: 101, 50939 Köln >> Fax-Nr.: 0221 / 28 56 02 – 21<br />

Wichtige Info zu den Seminaren:<br />

Seinen Mitgliedern gewährt der KAV einen Bonus, indem er die Kosten für die 5., 6., 11. und 12. Seminarstunde pro Kalenderjahr und Mitglied übernimmt. Die Mitglieder des KAV<br />

erhalten bei Anwendung des Bonus eine entsprechend reduzierte Rechnung von der KAV Service GmbH, die die Seminare im Auftrag des KAV durchführt. Bitte zahlen Sie daher<br />

die Teilnahmegebühren für die Seminare erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Name:<br />

Umfang und Grenzen der steuerstrafrechtlichen Selbstanzeige gem. § 371 AO -<br />

Praxisfragen zu den verschärften Anforderungen -<br />

Neue Rechtsprechung und Gesetzgebung zur gesetzlichen Krankenund<br />

Pfl egeversicherung unter Berücksichtigung der Gesundheitsreform 2011<br />

€ 37,50 (zzgl. MwSt. € 7,13 = € 44,63)<br />

€ 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)<br />

30.06.2011 MietR1-06-11 Streitwerte im Miet- und WEG-Recht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

12.07.2011 FamR1-07-11 Die Immobilie im Familienrecht € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

13.07.2011 GesR1-07-11 Unternehmenskauf € 30,00 (zzgl. MwSt. € 5,70 = € 35,70)<br />

20.07.2011 SteuR1-07-11 Aktuelle Rechtsprechung im Steuerrecht € 60,00 (zzgl. MwSt. € 11,40 = € 71,40)<br />

Anschrift: Gerichtsfach-Nr.:<br />

Rechnungsadressat, falls abweichend:<br />

Tel.: E-Mail:<br />

Köln, den Unterschrift<br />

Bitte zahlen Sie erst nach Erhalt der Rechnung.<br />

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen. Sollten Sie keine anderslautenden Informationen durch den KAV erhalten, haben wir Sie als Teilnehmer/Teilnehmerin zu den von Ihnen gewünschten Seminaren<br />

aufgenommen. Eine Online-Anmeldung ist möglich unter: www.kav-seminare.de.<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 41


42<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 43


44<br />

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Welche/r Kollege/in hat Interesse an einem regelmäßigen fachlichen Austausch im Bereich FamR. Wir treffen uns 1 x im Monat.<br />

Anfragen an: RAin Jovy, Tel. 58 93 77 99, E-Mail: jovy@kanzleijovy.de<br />

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Anfragen an: KAV 2-2011-1<br />

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Anfragen an: Anwaltskanzlei Norman Stegemann, Berger Str. 291-293, 60385 Frankfurt am Main, Tel. 069-46 99 76 75<br />

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Anfragen an: Tel. 0151-25 64 74 58, Email: anwaltskooperation@googlemail.com<br />

=========<br />

Bürogemeinschaft in Köln-Ehrenfeld sucht Kollegin/Kollegen. Unsere Kanzlei befi ndet sich im Zentrum vom Ehrenfeld u. verfügt über großzügige<br />

Räume u. eine günstige Kostenstruktur. Die Verkehrsanbindungen sind gut. Wir sind Fachanwälte für FamR, Miet- u. WEGR bzw. StrafR. Andere<br />

Tätigkeitsschwerp. wären deshalb empfehlenswert, jedoch nicht Bedingung. Beteiligung an Personalkosten etc. ist angestrebt, jedoch auch<br />

Untermiete möglich.<br />

Anfragen an: RA Odendahl o. RA Zimmer, Tel. 510 17 86, Email: raburkhardzimmer@aol.com<br />

=========<br />

Rechtsanwältin, zugelassen in Köln seit 1994, Berufserfahrung/Kenntnisse im Bereich ArbR, SozR, SozialversicherungsR, allg. ZivilR, MietR,<br />

ImmobilienR, Kenntnisse im Computer-, Internetbereich, Englischkenntnisse, bietet Rechtsberatung im Bereich ArbR, SozR u. allen o. g. Bereichen,<br />

Vollzeit-, u. Teilzeittätigkeiten möglich. Bevorzugte Einsatzorte: Köln u. Umgebung. Urlaubs-/Krankheitsvertretung wird übernommen.<br />

Beratungsmöglichkeit in den Geschäftsräumen der Mandanten/innen, Auftraggeber/innen. Hausbesuche möglich.<br />

Anfragen an: RAin C. Mölleken, Lahnstr. 20, 51105 Köln, Tel. 99 91 788, E-Mail: nc-moellecl2@netcologne.de<br />

Bürogemeinschaft<br />

Repräsentative, alteingesessene Kanzlei in Köln-Weiden (2 Anwälte) mit anspruchsvoller Klientel bietet BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT. Gesucht wird<br />

eine/ein engagierte/r Kollegin/Kollege, die/der an einer längerfristigen Zusammenarbeit interessiert ist. Die Einbeziehung/Mitbenutzung der<br />

kompletten Büroorganisation inkl. qualifi zierten Personals, modernster Technik, Anwaltssoftware, Bibliothek, etc. ist selbstverständlich. Die<br />

einzelnen Modalitäten sind verhandelbar u. sollten in einem persönlichen Gespräch erörtert werden, ebenso wie eine eventuell angebotene<br />

Bearbeitung vorhandener Mandate.<br />

Anfragen an: Witzmann Rechtsanwälte, Tel. 02234-40 21 0<br />

Referendare und Mitarbeiter<br />

Rechtsanwaltsfachangestellte auch als Übersetzerin für Italienisch u. Englisch im rechtlichen Bereich tätig mit langjähriger Berufserfahrung<br />

von allen in einer Kanzlei anfallenden Tätigkeiten sucht Teilzeitstelle/feste freie Stelle bei RA-Kanzlei in Köln o. im Raum Köln. Ich bin mit allen<br />

Arbeiten in einer RA-Kanzlei aufgrund langjähriger Tätigkeit gut vertraut u. kann vor allen Dingen auch selbstständig arbeiten. Engagement,<br />

Sorgfältigkeit, Verantwortungsbewusstsein u. Teamgeist sind für mich selbstverständlich. Meine vollständigen Bewerbungsunterlagen übersende<br />

ich Ihnen bei Interesse.<br />

Anfragen an: T. M. Taddonio M.A., von-Spaar-Str. 29, 51063 Köln, Tel. 62 09 706, E-Mail: Teresa.taddonio@web.de<br />

=========<br />

Wir suchen zum 01.06.2011 eine(n) engagierte(n) u. qualifi zierte(n) RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE(N) mit mindestens ein- bis zweijähriger<br />

Berufserfahrung zur selbstständigen Führung eines Partnersekretariats. Ein freundliches, sicheres Auftreten, Durchsetzungsvermögen sowie<br />

Teamfähigkeit setzen wir voraus, ebenso ein hohes Maß an Organisationstalent u. Flexibilität.<br />

Anfragen an: Friedrich Graf von Westphalen & Partner, z. Hd. Frau Britta von Levetzow, Agrippinawerft 24, 50678 Köln, Tel. 20 80 782<br />

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RA-Fachangestellte/r für Nebentätigkeit auf 400,00 € Basis für RA-Kanzlei im <strong>Kölner</strong> Norden gesucht. Gute Kenntnisse in der Anwendung von<br />

RA-Micro und MS-Word werden vorausgesetzt.<br />

Anfragen an: Tel. 790 47 31<br />

=========<br />

Strafverteidigerbüro sucht spätestens zum 01.06.2011 RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTE (N).<br />

Anfragen an: Email: mail@strafverteidigerbuero.de<br />

Vermietungen<br />

Vermietung Büroraum in zentraler Lage in Köln, Gereonskloster 20, 50670 Köln, zur Untermiete zu vermieten. Die Kanzlei besteht aus drei Räumen,<br />

wovon ein Raum zu vermieten ist. Telefonanlage, Faxgerät sowie Fotokopierer stehen zur Verfügung. Inanspruchnahme des Personals ist nach<br />

Vereinbarung möglich. Bezugszeitpunkt ab sofort.<br />

Anfragen an: RA Juchheim, Tel. 17 94 380<br />

=========<br />

Als Interimslösung (auch gerne probeweise als Zweigstelle) bieten wir einen ruhigen u. hellen Büroraum (ca. 20 qm) in Bürogemeinschaft (RAe/Stb)<br />

in Köln-Lindenthal befristet bis 31.12.2011 (Verlängerung nicht möglich) zur Untermiete an. Mietpreis monatlich € 300,00 (inkl. NK) zzgl. UmSt..<br />

Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur gegen geringe Kostenbeteiligung möglich. Nähe Melatenfriedhof, sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln<br />

zu erreichen, ruhige Lage.<br />

Anfragen an: Tel. 0172-29 38 560<br />

=========<br />

Etablierte RA-Kanzlei zwischen Bonn u. Köln bietet in zentraler Lage Büroräume (1 bis 2 Zimmer, Mitbenutzung von Sekretariat, Wartebereich u.<br />

Besprechungszimmer möglich) zur Anmietung an.<br />

Anfragen an: Tel. 02236-84 98 44<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 45


46<br />

Kurierfahrten bis Aachen<br />

Seit dem Start des Kurierdienstes des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong>s im Januar 1997 nehmen<br />

über 1000 Kolleginnen und Kollegen aus dem gesamten Landgerichtsbezirk Köln<br />

am Service des Kurierdienstes teil - und jetzt kommt durch eine Kooperation mit dem<br />

Aachener <strong>Anwaltverein</strong> der Landgerichtsbezirk Aachen hinzu.<br />

Heinsberg<br />

Geilenkirchen<br />

Aachen<br />

> STA Köln<br />

> LG Köln<br />

> AG Köln<br />

> AG Bergheim<br />

> AG Kerpen<br />

> AG Brühl<br />

> AG Wipperfürth<br />

> AG Wermelskirchen<br />

> AG Gummersbach<br />

> AG Bergisch Gladbach<br />

> AG Leverkusen<br />

> AG Euskirchen<br />

Eschweiler<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de<br />

Jülich<br />

Monschau<br />

Köln<br />

Bergheim<br />

Düren<br />

Schleiden<br />

Kerpen<br />

> Sozialgericht<br />

> Finanz- und Verwaltungsgericht<br />

> Arbeitsgericht<br />

> Landesarbeitsgericht<br />

> Oberlandesgericht<br />

> Rechtsanwaltskammer Köln<br />

> Zentrale Poststelle der Stadt Köln<br />

> Bußgeldstelle Köln (Kalk)<br />

> Polizeipräsidium<br />

> Justizvollzugsanstalt<br />

> Mahngericht Euskirchen *<br />

> AG/LG Bonn via OLG **<br />

* nur Gerichtspost ** 2 x wöchentlich nur Gerichtspost<br />

Nutzen auch Sie die Vorteile unseres Kurierdienstes.<br />

Köln<br />

Brühl<br />

Euskirchen<br />

Weitere Informationen über Konditionen und Preise erhalten Sie<br />

unter www.koelner.anwaltverein.de im Menupunkt “Kurierdienst”<br />

oder bei der Geschäftsstelle des KAV<br />

Luxemburger Str. 101 (1. Stock), 50939 Köln, Tel: 02 21 / 28 56 02 - 0<br />

Leverkusen<br />

Wermelskirchen<br />

Bonn<br />

Bergisch<br />

Gladbach<br />

> Justizzentrum Aachen<br />

> LG Aachen<br />

> AG Aachen<br />

> STA Aachen<br />

> Arbeitsgericht<br />

> Sozialgericht<br />

> Verwaltungsgericht<br />

> Stadt Aachen<br />

> Polizeipräsidium<br />

> Finanzamt Aachen<br />

> Straßenverkehrsamt<br />

Wipperfürth<br />

Aachen<br />

Gummersbach<br />

seit<br />

April<br />

2011<br />

> AG Eschweiler<br />

> AG Düren<br />

> AG Jülich<br />

> AG Geilenkirchen<br />

> AG Heinsberg<br />

> AG Monschau<br />

> AG Schleiden<br />

> Kreisverwaltung Aachen<br />

> Kreisverwaltung Düren<br />

> Kreisverwaltung Heinsberg<br />

2 x wöchentlich via OLG Köln und Kurierdienst Aachener <strong>Anwaltverein</strong>


<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

Vertragsbedingungen:<br />

Geschäftsstelle: <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. - Luxemburger Straße 101 - 50939 Köln - Tel.: 0221/285602-20<br />

§ 5 Zum Zwecke der Vereinfachung und Beschleunigung<br />

der Beförderung verpflichtet sich der Anwalt,<br />

auf seinem Briefbogen die Nummer des ihm zugeteilten<br />

Anwaltsfachs aufzuführen und auf Schriftstücken,<br />

die an einen anderen Anwalt gerichtet sind<br />

- auch auf Schriftsatzabschriften für Gegner – die<br />

Anwaltsfachnummer des betreffenden Kollegen<br />

deutlich sichtbar zu vermerken.<br />

§ 1 1.Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH übernimmt<br />

die Beförderung von Schriftgut (Anwaltspost) zwischen<br />

der Poststelle des Landgerichts Köln und den<br />

Poststellen der anderen Amtsgerichte im LG-Bezirk<br />

Köln, zur Staatsanwaltschaft Köln sowie den Fachgerichten<br />

und verschiedenen Behörden. Die angefahrenen<br />

Stellen sind in der Anlage 1 aufgeführt.<br />

Kurierdienst-Vertrag<br />

zwischen der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH<br />

2.Die Transportfahrten werden werktäglich, montags<br />

bis freitags, durchgeführt.<br />

§ 6 1.Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem 01. des<br />

Monats, der auf den Abschluß des Vertrages folgt.<br />

Es läuft auf unbestimmte Zeit.<br />

und<br />

3.Haben sich Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung<br />

derart zusammengeschlossen, daß sie einen<br />

gemeinsamen Briefbogen verwenden, besteht ein<br />

Anspruch auf Beförderung der Anwaltspost nur<br />

dann, wenn alle in der Kanzlei tätigen Anwälte<br />

Vertragspartner sind. Ist dies nicht der Fall, ist die<br />

Service GmbH berechtigt, die Beförderung abzulehnen.<br />

2.Das Vertragsverhältnis kann schriftlich mit ein<br />

Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt<br />

werden. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem<br />

Grund bleibt hiervon unberührt. Die Service GmbH<br />

kann insbesondere dann das Vertragsverhältnis<br />

fristlos kündigen, wenn entgegen § 2 Nr. 2 nicht<br />

alle in einer Kanzlei tätigen Anwälte Vertragspartner<br />

der <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH sind.<br />

§ 2 1.Das Entgelt beträgt für den Anwalt, der Mitglied des<br />

<strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> e.V. ist, 12,00 € monatlich zuzüglich<br />

der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Nichtmitglieder<br />

26,00 € monatlich zuzüglich der gesetzlichen<br />

Mehrwertsteuer.<br />

nachstehend Auftraggeber genannt.<br />

§ 7 Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH ist berechtigt,<br />

das Entgelt für die vertraglichen Leistungen<br />

wegen steigender Kosten und/oder Erweiterung des<br />

Dienstleistungsangebots anzupassen. Anpassungen<br />

werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der<br />

auf die Benachrichtigung der Vertragspartner folgt.<br />

Eine wirksame Benachrichtigung kann durch eine<br />

Veröffentlichung im Mitteilungsblatt des <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

e.V. erfolgen. Maßgeblich ist in diesem<br />

Falle das Datum des Erscheinens der Mitteilungen.<br />

Bei Änderungen des Entgelts wird jedem Vertragspartner<br />

ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt.<br />

Wird dieses Recht nicht bis zum Beginn<br />

des zweiten Monats nach der Benachrichtigung<br />

wahrgenommen, wird die Änderung Vertragsbestandteil.<br />

2.Haben sich Anwälte zur gemeinsamen Berufsausübung<br />

zusammengeschlossen, ist das Entgelt für jeden<br />

in der Kanzlei tätigen Anwalt zu entrichten.<br />

Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH übernimmt den Transport der Anwaltspost zu den nachfolgenden<br />

und umseitigen Bedingungen:<br />

3.Das Entgelt ist jeweils für das gesamte Kalenderjahr<br />

am 01.03. fällig. Bei Abschluß des Vertrages im laufenden<br />

Kalenderjahr, ist der anteilige Betrag bis zum<br />

Jahresende sofort zur Zahlung fällig.<br />

Vertragsbeginn:<br />

4.Der Auftraggeber ermächtigt die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong><br />

Service GmbH bis auf Widerruf, das Entgelt zzgl.<br />

Mehrwertsteuer von seinem auf der Vorderseite genannten<br />

Konto abzubuchen.<br />

Angaben zum Bankeinzugsverfahren:<br />

BLZ: Kto.-Nr.:<br />

§ 3 1.Die Gefahr für den Transport trägt der Auftraggeber.<br />

Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH hat nur für<br />

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einzustehen.<br />

Bankinstitut:<br />

§ 8 Anwälte, die sich zur gemeinsamen Berufsausübung<br />

dergestalt verbunden haben, daß sie einen gemeinsamen<br />

Briefbogen verwenden, bevollmächtigen sich<br />

unter Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs bis auf<br />

weiteres wechselseitig zur Entgegennahme oder<br />

Abgabe von Willenserklärungen. Diese Vollmacht<br />

gilt auch für die Entgegennahme von Kündigungen,<br />

jedoch nicht für den Ausspruch von Kündigungen.<br />

2.Die Beförderung innerhalb bestimmter Fristen sichert<br />

die GmbH nicht zu, ebenso nicht den rechtzeitigen<br />

Eingang beim Empfänger. Für den rechtzeitigen<br />

Eingang fristgebundener Schriftstücke ist allein<br />

der absendende Anwalt verantwortlich. Verzögerungen<br />

beim Transport, die auf unvorhersehbare, außerhalb<br />

des Verantwortungsbereichs der Service<br />

GmbH liegende Umstände zurückzuführen sind, hat<br />

die Kurierdienst GmbH nicht zu vertreten, insbesondere<br />

können daraus keine Schadenersatzansprüche<br />

hergeleitet werden.<br />

Besondere Bedingungen:<br />

§ 9 1.Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen<br />

bedürfen der Schriftform. Mündliche<br />

Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.<br />

§ 4 1.Die <strong>Kölner</strong> <strong>Anwaltverein</strong> Service GmbH verpflichtet<br />

sämtliche Mitarbeiter zur Verschwiegenheit gem.<br />

§ 43 a Abs. 2 BRAO.<br />

2.Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieses<br />

Vertrages unwirksam sind oder werden sollten,<br />

wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung<br />

ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem<br />

angestrebtem Ziel am nächsten kommt.<br />

2.Schadenersatzansprüche aus Verzug, positiver Vertragsverletzung,<br />

aus Verschulden bei Vertragsschluß<br />

und aus unerlaubter Handlung gegen die Service<br />

GmbH sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf<br />

vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der<br />

GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen<br />

beruhen. Die Höhe des Schadenersatzes im<br />

Haftungsfall ist begrenzt auf die Leistungen aus der<br />

von der Service GmbH abgeschlossenen Transportund<br />

Haftpflichtversicherung.<br />

__________________________________________ ____________________________________<br />

Sparkasse Köln Bonn - Kto.-Nr. 3702032 (BLZ 370 501 98)<br />

AG Köln HRB-Nr. 28395, St-Nr. 5219/5823/0293<br />

GF: RA Kourosh Aminyan<br />

K AV MIT TEILUNGEN | AUSGABE 2 | MAI 2011 47<br />

Ort, Datum Ort, Datum<br />

Stand 01.04.2011<br />

Sparkasse Köln Bonn - Kto.-Nr. 3702032 (BLZ 370 501 98)<br />

AG Köln HRB-Nr. 28395, St-Nr. 5219/5823/0293<br />

GF: RA Kourosh Aminyan


48<br />

Anwalts- u. Steuerberatungskanzlei bietet in ihrer Zweigstelle einem o. zwei Anwaltskollegen/innen ab sofort die Nutzung von einem oder zwei<br />

großzügigen, hellen u. hochwertigen Büroräumen in der Spichernstr. in Köln (Nähe Friesenplatz) zur gemeinsamen Berufsausübung an. Die<br />

Mitbenutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen u. Büroausstattung ist selbstverständlich möglich.<br />

Anfragen an: E-Mail: info@kanzlei-pelzer.de<br />

=========<br />

Biete ab 01.07.2011 BÜROGEME<strong>IN</strong>SCHAFT in hellen, großzügigen Räumlichkeiten Nähe Rudolfplatz/Ring für qualitätsbewusste Kolleginnen/<br />

Kollegen (einzeln o. zusammen); 2-3 Anwaltszimmer (26 qm, 13 qm,), Kanzleiraum (bis zu 50 qm); Mitbenutzung Wartezimmer, Küche, Toilette,<br />

Telekommunikation; Mietanteil: 11 €/qm + anteilige NK u. Beteiligung an gemeinschaftlichen Einrichtungen. Auf Wunsch auch Übertragung des<br />

Hauptmietvertrages u. Umgestaltung der Räumlichkeiten möglich.<br />

Anfragen an: E-Mail: RAStrauch@rechtsanwalt-strauch.com<br />

=========<br />

Repräsentativer Büroraum zur Mitnutzung inkl. Empfang, Telefon- und Postannahme pp., ideal z. B. für Berufseinsteiger zur Kostenminimierung<br />

für den Anfang oder für „langsam zurückfahrende Kollegen/innen“ zur Kostenreduzierung bis zum Ruhestand; pauschal inkl. NK 150,00 € netto.<br />

Anfragen an: Tel. 44 12 56<br />

=========<br />

Anwaltssozietät mit Sitz im <strong>Kölner</strong> Agnesviertel bietet einen großzügigen freundlichen Büroraum (ca. 40 qm) der gerne an eine/n nette/n Kollegin/<br />

Kollegen überlassen wird. Auch andere interessierte Freischaffende sind willkommen. Der Raum verfügt über eigene Anschlüsse für Telefon u.<br />

Internet, es kann aber auch das bestehende Hausnetz nach Absprache mitgenutzt werden. Unsere Preisvorstellung liegt bei 650,00 € inkl. aller<br />

Betriebskosten. Selbstverständlich ist auch die Nutzung unseres Empfangs im Mietpreis enthalten.<br />

Anfragen an: Frau Thiemann, Tel. 72 48 60<br />

=========<br />

Ich geh aufs Land! Deshalb wird zum 01.08.2011 (oder nach Vereinbarung) Nachmieter gesucht für meine Kanzleiräume Weißhausstr./Ecke Luxemburger<br />

Str. (über dem Subway). 95 qm, 4 Zimmer (30 qm, 20 qm, 18 qm, 12 qm) plus 14 qm Aktenkeller, Garagenstellplatz optional, 900,00 € mtl.<br />

Kaltmiete + NK, LAN-Verkabelung, abgesicherter Stromkreis für EDV, ISDN Telefon- u. Faxanschlüsse in jedem Zimmer vorhanden.<br />

Anfragen an: RA H. Rotter, Tel. 81 50 88<br />

Verkauf<br />

Wegen meines Eintritts in den Altersruhestand u. Aufl ösung meiner Kanzlei sind folgende gut erhaltene Gegenstände abzugeben. Fotokopierapparat<br />

Marke Develop, 1 Schreibtisch, 1 Schreibmaschinentisch, 1 Schreibtisch mit Arbeitstisch (Winkelkombination), 2 Schreibmaschinenstühle,<br />

5 Besucherstühle. Preis: VB. Zur Besichtigung bitte ich um Vereinbarung eines Termins fernmündlich, am besten Freitags von 09.00 Uhr bis 13.00<br />

oder per Telefax.<br />

Anfragen an: RA J. Schmidt, Tel. 44 16 25, Fax: 41 06 24<br />

=========<br />

Gebundene Jahrgänge NJW 1947 bis 2007, BB 1947 bis 2004, DStR 1967 bis 2006 gegen Gebot zu veräußern.<br />

Anfragen an: koeln@breuer-rechtsanwaelte.de<br />

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Juristische Schulung (JuS). Jahrgänge 1961 – 1989 und 1993 – 1998 (35 Bände) alles original gebunden günstig abzugeben.<br />

Anfragen an: Tel. 477 20 15<br />

=========<br />

Originalgebundene NJW Jahrgänge 1992-2009 1. Halbjahr gegen Gebot abzugeben.<br />

Anfragen an: RAin Schuldt, Tel. 0173-26 46 009, E-Mail: schuldt@anwaltsgesellschaft.de<br />

=========<br />

RA-Allgemein-Kanzlei in 50259 Pulheim-Brauweiler aus Altersgründen zu verkaufen. Die Kanzlei besteht seit Mai 1980. Umsatz 2010: 93.559,51 €,<br />

Warmmiete 1.052,00 €.<br />

Anfragen an: KAV 2-2011-2<br />

Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen<br />

Für <strong>Kölner</strong> Kolleginnen und Kollegen sowie für deren Mitarbeiter ist die Schaltung von Annoncen in den KAV-Mitteilungen kostenlos. Für auswärtige<br />

Kolleginnen und Kollegen sowie deren Mitarbeiter berechnen wir € 26,00. Für gewerbliche Anzeigen berechnen wir € 52,00.<br />

w w w.koelner.anwalt verein.de


WIR<br />

SEHEN<br />

UNS...<br />

18. NOVEMBER 2011,<br />

WOLKENBURG


BITTE MERKEN SIE SICH FÜR 2011 BEREITS FOLGENDE TERM<strong>IN</strong>E VOR:<br />

08.06.2011 SOMMEREMPFANG DER SOZIALRECHTLER/-<strong>IN</strong>NEN<br />

IM KÖLNER SOZIALGERICHT<br />

06.07.2011 4. KÖLNER ANWALTSTAG UND<br />

ORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG DES KAV<br />

22.07.2011 KAV-SOMMEREMPFANG<br />

22.07.2011 AUSBILDUNGSGALA DER RECHTSANWALTSFACHANGESTELLTEN<br />

SOMMER 2011<br />

23.09.2011 TAG DER OFFENEN TÜR,<br />

GERICHTSGEBÄUDE LUXEMBURGER STR. 101<br />

17./18.11.2011 4. EUROPÄISCHES ANWALTSFORUM<br />

18.11.2011 GALA KÖLNER JURISTEN

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