1 Anlage 4 zum Protokoll der Sitzung 6/2012 des FBR Biologie am ...
Wahlpflichtmodul 2: Nichtbiologisches Fach
Kennnummer
WM 2
Workload
240-300h
1 Lehrveranstaltungen
Praktika, Vorlesungen,
Seminare in einem
nichtbiologischen Fach
Leistungspunkte
8-10
Kontaktzeit
6-8 SWSx14=84-
112h
Studiensemester
5. und 6.
Selbststudium
156-188h
2 Lehrformen Vorlesungen, Seminare und Praktikum
Dauer
1-2 Semester
Leistungspunkte
8-10
3 Gruppengröße Abhängig von den gewählten Lehrveranstaltungen
4 Qualifikationsziele Die Studierenden erwerben ein theoretisches und
praktisches Grundlagenwissen in einem ausgewählten
nichtbiologischen Fach oder einer Fachrichtung.
5 Inhalte
Das Modul umfasst Lehrveranstaltungen verschiedener nichtbiologischer Fachbereiche.
Wählbare Fachrichtungen werden vom Fachbereich Biologie in jedem Semester über das
Internet und über Aushänge aktuell bekannt gegeben. Derzeitiges Angebot (Stand
November 2012; in Klammern: Dozent/Ansprechperson, Fachbereich):
� Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre (Fassott, FB Wirtschaftswissenschaften)
� Betriebswirtschaftslehre: Grundzüge des Rechnungswesens und der Finanzwirtschaft
(Fassott, FB Wirtschaftswissenschaften)
� Biophysik (Diller, FB Physik)
� Informatik (Nebel, FB Informatik):
� Landschafts- und Grünordnungsplanung (Tobias, FB Raum- und Umweltplanung)
� Lebensmittelchemie/ Toxikologie (Schrenk, FB Chemie)
� Mathematik (Lossen, FB Mathematik)
� Mathematik-Statistik (Stockis, FB Mathematik)
� Organische Chemie (Hartung, FB Chemie)
� Physik (Krauß, FB Physik)
� Psychologie (Klatte/Heyck, FB Sozialwissenschaften)
� Siedlungswasserwirtschaft (Schmitt, FB Bauingeneurwesen):
� Umweltschutz und Umweltvorsorge (Hofmeister, FB Raum- und Umweltplanung)
� Wasserwirtschaft (Jüpner, FB Bauingenieurwesen)
6 Verwendbarkeit des Moduls Bachelor-Studiengang Biowissenschaften,
Master-Studiengänge des FB Biologie
7 Teilnahmevoraussetzungen Zulassung zum Studiengang
8 Prüfungsformen Schriftliche oder mündliche Abschlussprüfung, ggf. unter
Einbeziehung von prüfungsäquivalenten
Studienleistungen (Vortrag, Poster, Protokoll etc.)
9 Voraussetzungen für die
Vergabe von
Leistungspunkten
Regelmäßige, aktive Teilnahme an den Lehrveranstaltungen;
Anfertigung von Versuchsprotokollen oder
Kolloquium; bestandene Prüfung.
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