11.04.2018 Aufrufe

Geschäftsbericht 2017

Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

6<br />

Kernpunkte der Tätigkeit <strong>2017</strong> | RAB <strong>2017</strong><br />

Kernpunkte der Tätigkeit <strong>2017</strong><br />

Financial und Regulatory Audit<br />

Die grossen fünf Revisionsunternehmen<br />

waren wie in den Vorjahren Gegenstand<br />

der jährlichen Überprüfung<br />

durch die RAB. Davon erfolgten zwei<br />

Überprüfungen gemeinsam mit dem<br />

US-amerikanischen PCAOB (Joint Inspection).<br />

Als Besonderheit im Berichtsjahr ist<br />

der Abschluss der Überprüfung ausgewählter<br />

Aspekte zur Revision der<br />

Jahres- und Konzernrechnungen der<br />

FIFA zu erwähnen. Die RAB hat bei<br />

der KPMG AG eine ad hoc-Überprüfung<br />

durchgeführt, welche unabhängig<br />

von der regulären jährlichen Überprüfung<br />

abgelaufen ist.<br />

Die im Rahmen von Inspektionen festgestellten<br />

Prüfmängel werden in der<br />

Regel nicht mit hoheitlichen Mitteln,<br />

sondern mit Massnahmen behoben,<br />

die mit dem betroffenen Revisionsunternehmen<br />

vereinbart werden. Dennoch<br />

hat die RAB im Zusammenhang<br />

mit qualifizierten Pflichtverletzungen<br />

bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen<br />

insgesamt zwei<br />

Verweise ausgesprochen. In einem<br />

weiteren Fall ist die betroffene Person<br />

dem absehbaren Entzug durch den<br />

freiwilligen Verzicht auf ihre Zulassung<br />

zuvorgekommen.<br />

Recht und Internationales<br />

Die einschlägigen Gerichtsverfahren<br />

im Berichtsjahr haben die Position<br />

der RAB fast gänzlich gestützt.<br />

Erwähnenswert ist der Leitentscheid<br />

des Bundesverwaltungsgerichts, wonach<br />

die RAB im Rahmen eines Gewährsverfahrens<br />

auch Verstösse gegen<br />

ausländische Rechtsordnungen<br />

berücksichtigen darf.<br />

Im Bereich Internationales hat die<br />

RAB am 6. April <strong>2017</strong> zusammen mit<br />

21 weiteren Mitgliederbehörden der<br />

IFIAR eine multilaterale Absichtserklärung<br />

zum gegenseitigen Informationsaustausch<br />

abgeschlossen (Multilateral<br />

Memorandum of Understanding,<br />

MMoU). Dadurch soll die Aufsicht<br />

über die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften<br />

gestärkt werden.<br />

Das MMoU ist eine Rahmenvereinbarung;<br />

je nach den Umständen ist ein<br />

kurzes bilaterales MoU notwendig,<br />

um es in der Praxis zur Anwendung<br />

zu bringen. Bereits bestehende bilaterale<br />

MoU gehen dem MMoU vor.<br />

Im Weiteren steht das Revisionsaufsichtsgesetz<br />

nach der Anpassung<br />

der extraterritorialen Zuständigkeit<br />

der RAB (Art. 8 RAG) seit 1. Oktober<br />

<strong>2017</strong> erstmals komplett in Kraft. Im<br />

Rahmen des dazu gehörenden Vollzugsrechts<br />

wurden 16 weitere ausländische<br />

Revisionsaufsichtsbehörden<br />

als gleichwertig anerkannt (total 48).<br />

Zulassung<br />

Die Revisionsunternehmen haben<br />

ihre Zulassung alle fünf Jahre von<br />

Gesetzes wegen zu erneuern. Im<br />

Berichtsjahr wurden vergleichsweise<br />

wenige Gesuche um Zulassungserneuerung<br />

eingereicht. Die nächste<br />

grössere Welle von Erneuerungsgesuchen<br />

wird ab dem Jahr 2018 erwartet.<br />

Die Anzahl erstmaliger Zulassungsgesuche<br />

sowohl von Unternehmen als<br />

auch von natürlichen Personen war<br />

im Berichtsjahr vergleichbar mit derjenigen<br />

des Vorjahrs.<br />

<strong>2017</strong> wurden diverse Massnahmen<br />

zur Registerpflege initiiert. Einerseits<br />

wurden ältere oder nicht mehr beruflich<br />

aktive Personen angefragt, ob sie<br />

ihre Zulassungen noch aufrechterhalten<br />

möchten. Andererseits wurden<br />

zusammen mit den einschlägigen<br />

Berufsverbänden die Angaben zur<br />

Berufsmitgliedschaft überprüft. Aus<br />

beiden Massnahmen ergab sich eine<br />

höhere Anzahl von freiwilligen Zulassungslöschungen.<br />

Ab dem 1. Oktober <strong>2017</strong> sind alle<br />

Revisionsunternehmen verpflichtet, ein<br />

internes QS-System zu betreiben. Der<br />

Umstand, dass viele Revisionsunternehmen<br />

dieser Pflicht nicht oder nur<br />

nach mehrfacher Mahnung nachgekommen<br />

sind, hat im letzten Quartal<br />

des Berichtsjahres zu erheblichem<br />

Mehraufwand seitens der RAB geführt.<br />

Viele Revisionsunternehmen,<br />

die keine oder nur einzelne Revisionen<br />

durchführen, nehmen die Gelegenheit<br />

wahr, ihre Zulassung freiwillig<br />

zu löschen.<br />

Hinweise Dritter<br />

Die Anzahl der Hinweise Dritter hat<br />

sich im Vorjahresvergleich nicht verändert.<br />

Im Berichtsjahr sind bei der<br />

RAB insgesamt 36 Hinweise zu möglichen<br />

Verstössen gegen Gesetz oder<br />

Berufsrecht eingegangen (Vorjahr:<br />

36 Hinweise). Davon sind 13 Hinweise<br />

im Zusammenhang mit staatlich beaufsichtigten<br />

Revisionsunternehmen eingegangen<br />

(Vorjahr: 10). Qualifizierte<br />

und glaubwürdige Hinweise führen<br />

zu Abklärungen seitens der RAB. Als<br />

Folge der im Berichtsjahr eingegangenen<br />

Meldungen wurden bisher zwei<br />

Verfahren (Vorjahr: keine) durch die<br />

RAB eingeleitet.<br />

Neu werden auch die Hinweise im<br />

Bereich der Aufsichtsprüfung erfasst.<br />

In diesem Bereich hat die RAB 15 Hinweise<br />

von anderen Behörden (Anzahl<br />

in den obigen Zahlen nicht enthalten)<br />

erhalten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!