Geschäftsbericht 2017
Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
Geschäftsbericht 2017 - Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB
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Kernpunkte der Tätigkeit <strong>2017</strong> | RAB <strong>2017</strong><br />
Kernpunkte der Tätigkeit <strong>2017</strong><br />
Financial und Regulatory Audit<br />
Die grossen fünf Revisionsunternehmen<br />
waren wie in den Vorjahren Gegenstand<br />
der jährlichen Überprüfung<br />
durch die RAB. Davon erfolgten zwei<br />
Überprüfungen gemeinsam mit dem<br />
US-amerikanischen PCAOB (Joint Inspection).<br />
Als Besonderheit im Berichtsjahr ist<br />
der Abschluss der Überprüfung ausgewählter<br />
Aspekte zur Revision der<br />
Jahres- und Konzernrechnungen der<br />
FIFA zu erwähnen. Die RAB hat bei<br />
der KPMG AG eine ad hoc-Überprüfung<br />
durchgeführt, welche unabhängig<br />
von der regulären jährlichen Überprüfung<br />
abgelaufen ist.<br />
Die im Rahmen von Inspektionen festgestellten<br />
Prüfmängel werden in der<br />
Regel nicht mit hoheitlichen Mitteln,<br />
sondern mit Massnahmen behoben,<br />
die mit dem betroffenen Revisionsunternehmen<br />
vereinbart werden. Dennoch<br />
hat die RAB im Zusammenhang<br />
mit qualifizierten Pflichtverletzungen<br />
bei staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen<br />
insgesamt zwei<br />
Verweise ausgesprochen. In einem<br />
weiteren Fall ist die betroffene Person<br />
dem absehbaren Entzug durch den<br />
freiwilligen Verzicht auf ihre Zulassung<br />
zuvorgekommen.<br />
Recht und Internationales<br />
Die einschlägigen Gerichtsverfahren<br />
im Berichtsjahr haben die Position<br />
der RAB fast gänzlich gestützt.<br />
Erwähnenswert ist der Leitentscheid<br />
des Bundesverwaltungsgerichts, wonach<br />
die RAB im Rahmen eines Gewährsverfahrens<br />
auch Verstösse gegen<br />
ausländische Rechtsordnungen<br />
berücksichtigen darf.<br />
Im Bereich Internationales hat die<br />
RAB am 6. April <strong>2017</strong> zusammen mit<br />
21 weiteren Mitgliederbehörden der<br />
IFIAR eine multilaterale Absichtserklärung<br />
zum gegenseitigen Informationsaustausch<br />
abgeschlossen (Multilateral<br />
Memorandum of Understanding,<br />
MMoU). Dadurch soll die Aufsicht<br />
über die Revisionsstellen von Publikumsgesellschaften<br />
gestärkt werden.<br />
Das MMoU ist eine Rahmenvereinbarung;<br />
je nach den Umständen ist ein<br />
kurzes bilaterales MoU notwendig,<br />
um es in der Praxis zur Anwendung<br />
zu bringen. Bereits bestehende bilaterale<br />
MoU gehen dem MMoU vor.<br />
Im Weiteren steht das Revisionsaufsichtsgesetz<br />
nach der Anpassung<br />
der extraterritorialen Zuständigkeit<br />
der RAB (Art. 8 RAG) seit 1. Oktober<br />
<strong>2017</strong> erstmals komplett in Kraft. Im<br />
Rahmen des dazu gehörenden Vollzugsrechts<br />
wurden 16 weitere ausländische<br />
Revisionsaufsichtsbehörden<br />
als gleichwertig anerkannt (total 48).<br />
Zulassung<br />
Die Revisionsunternehmen haben<br />
ihre Zulassung alle fünf Jahre von<br />
Gesetzes wegen zu erneuern. Im<br />
Berichtsjahr wurden vergleichsweise<br />
wenige Gesuche um Zulassungserneuerung<br />
eingereicht. Die nächste<br />
grössere Welle von Erneuerungsgesuchen<br />
wird ab dem Jahr 2018 erwartet.<br />
Die Anzahl erstmaliger Zulassungsgesuche<br />
sowohl von Unternehmen als<br />
auch von natürlichen Personen war<br />
im Berichtsjahr vergleichbar mit derjenigen<br />
des Vorjahrs.<br />
<strong>2017</strong> wurden diverse Massnahmen<br />
zur Registerpflege initiiert. Einerseits<br />
wurden ältere oder nicht mehr beruflich<br />
aktive Personen angefragt, ob sie<br />
ihre Zulassungen noch aufrechterhalten<br />
möchten. Andererseits wurden<br />
zusammen mit den einschlägigen<br />
Berufsverbänden die Angaben zur<br />
Berufsmitgliedschaft überprüft. Aus<br />
beiden Massnahmen ergab sich eine<br />
höhere Anzahl von freiwilligen Zulassungslöschungen.<br />
Ab dem 1. Oktober <strong>2017</strong> sind alle<br />
Revisionsunternehmen verpflichtet, ein<br />
internes QS-System zu betreiben. Der<br />
Umstand, dass viele Revisionsunternehmen<br />
dieser Pflicht nicht oder nur<br />
nach mehrfacher Mahnung nachgekommen<br />
sind, hat im letzten Quartal<br />
des Berichtsjahres zu erheblichem<br />
Mehraufwand seitens der RAB geführt.<br />
Viele Revisionsunternehmen,<br />
die keine oder nur einzelne Revisionen<br />
durchführen, nehmen die Gelegenheit<br />
wahr, ihre Zulassung freiwillig<br />
zu löschen.<br />
Hinweise Dritter<br />
Die Anzahl der Hinweise Dritter hat<br />
sich im Vorjahresvergleich nicht verändert.<br />
Im Berichtsjahr sind bei der<br />
RAB insgesamt 36 Hinweise zu möglichen<br />
Verstössen gegen Gesetz oder<br />
Berufsrecht eingegangen (Vorjahr:<br />
36 Hinweise). Davon sind 13 Hinweise<br />
im Zusammenhang mit staatlich beaufsichtigten<br />
Revisionsunternehmen eingegangen<br />
(Vorjahr: 10). Qualifizierte<br />
und glaubwürdige Hinweise führen<br />
zu Abklärungen seitens der RAB. Als<br />
Folge der im Berichtsjahr eingegangenen<br />
Meldungen wurden bisher zwei<br />
Verfahren (Vorjahr: keine) durch die<br />
RAB eingeleitet.<br />
Neu werden auch die Hinweise im<br />
Bereich der Aufsichtsprüfung erfasst.<br />
In diesem Bereich hat die RAB 15 Hinweise<br />
von anderen Behörden (Anzahl<br />
in den obigen Zahlen nicht enthalten)<br />
erhalten.