Besser Leben Service Magazin März_2018
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Hoffentlich gut versichert: Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro kann der Ombudsmann verbindliche Entscheidungen<br />
treffen, darüber hinaus bis 100 000 Euro kann die Versicherung Widerspruch einlegen.<br />
Wenn man einen Fachhandwerker<br />
beauftragt, ist es besonders ärgerlich,<br />
wenn die Qualität der Dienstleistung<br />
nicht stimmt. „Der Kunde<br />
sollte den Mangel sofort rügen – am<br />
besten schriftlich mit angemessener<br />
Fristsetzung – und zwar spätestens<br />
dann, wenn der Handwerker das<br />
Werk fertiggestellt hat“, rät Michael<br />
Reichwein. Solange erhebliche Mängel<br />
vorlägen, solle der Kunde die Abnahme<br />
verweigern. In diesem Fall<br />
könne man den Lohn auch vorerst<br />
einbehalten. Weitere Rechtstipps<br />
gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.<br />
Versicherer wehren sich gegen<br />
Vorwürfe der Verschleppung<br />
Die Versicherungswirtschaft wehrt<br />
sich bereits seit einiger Zeit gegen<br />
die Vorwürfe, dass sie Versicherungsnehmer<br />
durch zermürbende<br />
Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe<br />
berechtigter Ansprüche bewegen<br />
würden oder Versicherungsnehmer<br />
in einen ungünstigen Vergleich manövriere.<br />
Sie erhobenen Zahlen, die<br />
zeigen sollen, dass das Konfliktpotenzial<br />
zwischen Versicherern und<br />
ihren Kunden deutlich geringer ist<br />
als in der Öffentlichkeit kommuniziert.<br />
Nur 0,63 Prozent aller Schäden<br />
in der Schaden- und Unfallversicherung<br />
würden vor Gericht landen<br />
(rund 145.000 Fälle pro Jahr), im<br />
Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
sei die Quote mit zwei<br />
Prozent etwas höher.<br />
Von diesen Fällen werden viele<br />
durch einen Vergleich beigelegt: 30<br />
Prozent in der Schaden- und Unfallversicherung<br />
und 50 Prozent in der<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei<br />
den tatsächlich vor Gericht verhandelten<br />
Fällen würden nur 22 Prozent<br />
der Schaden- und Unfallversicherung<br />
und 15 Prozent der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
mit einem<br />
Urteil gegen die Versicherer enden.<br />
Zusätzlich verweisen die Versicherer<br />
auch auf die rückläufige Zahl der<br />
Beschwerden bei Ombudsmann (2,5<br />
Prozent minus) und bei der Finanzaufsicht<br />
BaFin (5,7 Prozent minus).<br />
Derzeit sehe man bei den Versicherern<br />
also keinen Handlungsbedarf,<br />
da die Regulierung von Schäden<br />
ohne unnötige Zeitverzögerung<br />
und im Interesse aller Beteiligten<br />
ge- schehe. Das sehen jedoch nicht<br />
alle Betei-ligten so – vor allem, was<br />
die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
angeht.<br />
So schlägt der Bund der Versicherten<br />
e. V. (BdV) vor, dass den<br />
prüfenden Gutachtern gesetzlich<br />
eine Pflicht auferlegt wird, innerhalb<br />
eines bestimmten Zeitraumes<br />
ein erforderliches Gutachten zu erstellen<br />
und somit das Verfahren zu<br />
beschleunigen. Auch in anderen<br />
Punkten sieht der BdV gesetzlichen<br />
Regelungsbedarf, so sollte zum Beispiel<br />
über eine Beweislastumkehr<br />
nachgedacht werden. Bisher treffe<br />
BL 3_<strong>2018</strong> │ 9