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Besser Leben Service Magazin März_2018

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Hoffentlich gut versichert: Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro kann der Ombudsmann verbindliche Entscheidungen<br />

treffen, darüber hinaus bis 100 000 Euro kann die Versicherung Widerspruch einlegen.<br />

Wenn man einen Fachhandwerker<br />

beauftragt, ist es besonders ärgerlich,<br />

wenn die Qualität der Dienstleistung<br />

nicht stimmt. „Der Kunde<br />

sollte den Mangel sofort rügen – am<br />

besten schriftlich mit angemessener<br />

Fristsetzung – und zwar spätestens<br />

dann, wenn der Handwerker das<br />

Werk fertiggestellt hat“, rät Michael<br />

Reichwein. Solange erhebliche Mängel<br />

vorlägen, solle der Kunde die Abnahme<br />

verweigern. In diesem Fall<br />

könne man den Lohn auch vorerst<br />

einbehalten. Weitere Rechtstipps<br />

gibt es unter www.roland-rechtsschutz.de.<br />

Versicherer wehren sich gegen<br />

Vorwürfe der Verschleppung<br />

Die Versicherungswirtschaft wehrt<br />

sich bereits seit einiger Zeit gegen<br />

die Vorwürfe, dass sie Versicherungsnehmer<br />

durch zermürbende<br />

Rechtsstreitigkeiten zur Aufgabe<br />

berechtigter Ansprüche bewegen<br />

würden oder Versicherungsnehmer<br />

in einen ungünstigen Vergleich manövriere.<br />

Sie erhobenen Zahlen, die<br />

zeigen sollen, dass das Konfliktpotenzial<br />

zwischen Versicherern und<br />

ihren Kunden deutlich geringer ist<br />

als in der Öffentlichkeit kommuniziert.<br />

Nur 0,63 Prozent aller Schäden<br />

in der Schaden- und Unfallversicherung<br />

würden vor Gericht landen<br />

(rund 145.000 Fälle pro Jahr), im<br />

Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

sei die Quote mit zwei<br />

Prozent etwas höher.<br />

Von diesen Fällen werden viele<br />

durch einen Vergleich beigelegt: 30<br />

Prozent in der Schaden- und Unfallversicherung<br />

und 50 Prozent in der<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei<br />

den tatsächlich vor Gericht verhandelten<br />

Fällen würden nur 22 Prozent<br />

der Schaden- und Unfallversicherung<br />

und 15 Prozent der Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

mit einem<br />

Urteil gegen die Versicherer enden.<br />

Zusätzlich verweisen die Versicherer<br />

auch auf die rückläufige Zahl der<br />

Beschwerden bei Ombudsmann (2,5<br />

Prozent minus) und bei der Finanzaufsicht<br />

BaFin (5,7 Prozent minus).<br />

Derzeit sehe man bei den Versicherern<br />

also keinen Handlungsbedarf,<br />

da die Regulierung von Schäden<br />

ohne unnötige Zeitverzögerung<br />

und im Interesse aller Beteiligten<br />

ge- schehe. Das sehen jedoch nicht<br />

alle Betei-ligten so – vor allem, was<br />

die Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

angeht.<br />

So schlägt der Bund der Versicherten<br />

e. V. (BdV) vor, dass den<br />

prüfenden Gutachtern gesetzlich<br />

eine Pflicht auferlegt wird, innerhalb<br />

eines bestimmten Zeitraumes<br />

ein erforderliches Gutachten zu erstellen<br />

und somit das Verfahren zu<br />

beschleunigen. Auch in anderen<br />

Punkten sieht der BdV gesetzlichen<br />

Regelungsbedarf, so sollte zum Beispiel<br />

über eine Beweislastumkehr<br />

nachgedacht werden. Bisher treffe<br />

BL 3_<strong>2018</strong> │ 9

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