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2018_Familienratgeber_A5

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gen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern<br />

und privaten Initiativen eingelöst werden. Der Gutscheinbetrag wird direkt<br />

von der Teilnahmegebühr abgezogen und im Nachhinein vom Veranstaltungsträger<br />

mit dem Land Oberösterreich verrechnet.<br />

Weitere 20 Euro Elternbildungsgutscheine erhalten OÖ Familienkarten-<br />

Inhaber automatisch zum dritten, sechsten und zehnten Geburtstag eines<br />

Kindes. Nähere Infos: 0732/7720-11181 oder www.familienkarte.at<br />

Begleitperson im Krankenhaus<br />

Das Amt der OÖ. Landesregierung übernimmt die Kosten für Begleitpersonen<br />

von Kindern in oberösterreichischen Krankenhäusern (ausgenommen<br />

private Krankenanstalten und Unfallkrankenhaus Linz). 5,10 Euro pro<br />

Tag werden als Selbstbehalt für Verpflegungskosten verrechnet.<br />

Nähere Informationen<br />

Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Bahnhofplatz<br />

1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14201.<br />

16 FAMILIENRATGEBER

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