2018_Familienratgeber_A5
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gen, Eltern-Kind-Zentren, Familienorganisationen, öffentlichen Anbietern<br />
und privaten Initiativen eingelöst werden. Der Gutscheinbetrag wird direkt<br />
von der Teilnahmegebühr abgezogen und im Nachhinein vom Veranstaltungsträger<br />
mit dem Land Oberösterreich verrechnet.<br />
Weitere 20 Euro Elternbildungsgutscheine erhalten OÖ Familienkarten-<br />
Inhaber automatisch zum dritten, sechsten und zehnten Geburtstag eines<br />
Kindes. Nähere Infos: 0732/7720-11181 oder www.familienkarte.at<br />
Begleitperson im Krankenhaus<br />
Das Amt der OÖ. Landesregierung übernimmt die Kosten für Begleitpersonen<br />
von Kindern in oberösterreichischen Krankenhäusern (ausgenommen<br />
private Krankenanstalten und Unfallkrankenhaus Linz). 5,10 Euro pro<br />
Tag werden als Selbstbehalt für Verpflegungskosten verrechnet.<br />
Nähere Informationen<br />
Amt der OÖ. Landesregierung, Direktion Soziales und Gesundheit, Bahnhofplatz<br />
1, 4021 Linz, Tel. 0732/7720-14201.<br />
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