2018_Familienratgeber_A5
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Jugendticket-Netz<br />
Dieses berechtigt zu beliebigen Fahrten<br />
• auf allen Verbundlinien im Verbundraum OÖ (einschließlich Orts- und<br />
Stadtverkehre, Pöstlingbergbahn und Rufbusse)<br />
• an allen Tagen vom 01.09.bis zum 31.08. des Folgejahres<br />
Somit sind auch Fahrten abgedeckt, die mit dem einfachen Schüler-Ticket<br />
nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, zB.<br />
• zum Nebenwohnsitz, Internat, Wohnort zweier Elternteile<br />
• zwischen Schule und Hort<br />
• zwischen Lehrplatz und Berufsschule<br />
• an zusätzlichen Berufsschultagen<br />
• zu nicht regelmäßigen Schulveranstaltungen<br />
• zu Pflichtpraktika an höheren berufsbildenden Schulen<br />
• zu externen Unterrichtsstätten (Bauhof oder Praktikumsplatz)<br />
Voraussetzungen<br />
• Besuch einer öffentlichen Schule oder eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht<br />
• bis zum 24. Lebensjahr (Ticket-Gültigkeit endet im Monat des 24. Geburtstags).<br />
• Wohnsitz oder Schulbesuch in Oberösterreich<br />
• bzw. Bezug der Familienbeihilfe duch den Erziehungsberechtigten<br />
Antragstellung<br />
Das Jugendticket-Netz muss beantragt werden. Die Antragsformulare liegen<br />
an den Schulen und bei Verkehrsunternehmen auf. Auch wenn mehrere<br />
OÖVV-Verkehrs unternehmen benützt werden, genügt ein Antrag.<br />
Hinweis: Bei einem Wechsel von Wohnort, Ausbildungspatz oder Schule<br />
während des Jahres ist keine Neuausstellung erforderlich.<br />
≠ ≠ Schüler-Ticket<br />
Der bisherige Freifahrtausweis wird nunmehr als "Schüler-Ticket"<br />
bezeichnet. Die dies bezüglichen Bestimmungen bleiben unverändert.<br />
Somit gilt das "Schüler-Ticket" für Fahrten zwischen dem<br />
Wohnort und der Schule nur an den Schultagen. (Selbstbehalt<br />
19,60 Euro).<br />
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