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mission2030

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6. LEUCHttURMPROJEKTE<br />

LEUCHttURM 4: THERMISCHE<br />

GEBÄUDESANIERUNG<br />

ausgangslage<br />

Heizung und warmwasserbereitung in Gebäuden (wohn- und betriebliche Gebäude) verursachen derzeit rund 16 % der österreichischen<br />

treibhausgasemissionen in Sektoren außerhalb des Emissionshandels. Der trend war seit 2005 deutlich sinkend<br />

(-35 %), ausgelöst insbesondere durch thermische Sanierungen und Umstellungen auf erneuerbare Energieträger. Zudem umfassen<br />

Heizung, warmwasser und Kühlung in Gebäuden rund 27 % des gesamten österreichischen Endenergiebedarfs. Großes<br />

Potenzial für Sanierungen besteht insbesondere im Bereich des Gebäudebestands aus den 1950er bis 1980er Jahren. Die<br />

Erreichbarkeit dieser objekte für Förderungsangebote wird zunehmend schwieriger, unter anderem aufgrund von Eigentumsstruktur<br />

und Interessenskonflikten zwischen Eigentümern und Nutzern.<br />

ZielBilD<br />

Längerfristig besteht somit noch ein erhebliches Co2-Einsparungspotenzial im Gebäudesektor. Bis 2030 wird eine reduktion<br />

um zumindest 3 Millionen tonnen Co2-Äquivalent (von derzeit rund 8 auf unter 5 Millionen tonnen) angestrebt, bis 2050 soll<br />

ein möglichst Co2-freier und energieeffizienter Gebäudebestand erreicht werden. Die Sanierungsrate von derzeit rund 1 % soll<br />

auf durchschnittlich 2 % im Zeitraum 2020 bis 2030 angehoben werden. Mehr als 1 Million tonnen an Co2-Einsparungspotenzial<br />

kann unmittelbar durch thermische Sanierungsmaßnahmen (ohne Heizungstausch) erzielt werden. Dies erfordert ein<br />

Zusammenwirken von Förderungsangeboten, baurechtlichen Adaptierungen und zivilrechtlichen weichenstellungen.<br />

massnahmen<br />

- - - Konsequente Umsetzung der Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie in Bezug auf die Sanierung von Gebäuden (langfristige<br />

nationale renovierungsstrategien, sozial verträgliche Sanierungsauflagen, insbesondere bei Maßnahmen mit kurzer<br />

Amortisationszeit).<br />

- - - Förderung der gesamthaften thermischen Sanierung von wohngebäuden aus Mitteln der wohnbauförderung auf der<br />

Grundlage von gemeinsamen Mindestanforderungen (Art. 15a-vereinbarung Klimaschutz im Gebäudesektor).<br />

- - - „Add-on” Förderung durch den Bundes-Sanierungsscheck für Best-Practise bzw. „Musterhaussanierungen” (klimaaktiv<br />

Goldstandard, ökologisch nachhaltige Baustoffe, Energiespeicher…).<br />

- - - „Maßgeschneiderte” Sanierungsförderung für betriebliche Gebäude durch Förderinstrumente des Bundes.<br />

- - - wohnrechtliche Anpassung zur Erleichterung von Sanierungsmaßnahmen (wohnungseigentumsgesetz, Mietrechtsgesetz).<br />

- - - Förderung der Sektorkopplung in Gebäuden beispielsweise mittels intelligenter E-Ladeinfrastruktur im/am Gebäude<br />

(über die Anforderung der EU-Gebäuderichtlinie hinausgehend).<br />

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