Konzeptentwurf zur Bekämpfung der illegalen Mülllentsorgung in der Stadt Lüdenscheid
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5. Konsequentere Sanktionierung von Mülltätern<br />
5.1. Evaluation: Wie konsequent wurde die illegale Müllentsorung bislang sanktioniert?<br />
Wir for<strong>der</strong>n die Evaluation <strong>der</strong> bisherigen Sanktionierung von illegaler Müllentsorgung.<br />
1. In welchem Umfang wurden <strong>in</strong> den Jahren 2015, 2016 und 2017 Bußgel<strong>der</strong> für die illegale<br />
Müllentsorgung verhängt?<br />
2. In welchem Umfang wurde die illegale bzw. falsche Müllentsorgung an Sammelstellen im<br />
Vergleichszeitraum sanktioniert?<br />
3. Wie groß schätzt die Verwaltung/ das Ordnungsamt den Anteil von Unternehmen (z.B.<br />
Gastronomiebetrieben) an <strong>der</strong> <strong>illegalen</strong> Müllentsorgung e<strong>in</strong>?<br />
4. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Verursacher illegaler Müllentsorgung zu<br />
ermitteln?<br />
5. Wie häufig wird nach den Verursachern illegaler Müllentsorgung ermittelt?<br />
6. Welchen E<strong>in</strong>fluss hat die <strong>Stadt</strong> auf die Höhe <strong>der</strong> Bußgel<strong>der</strong> und ist es möglich die Strafen zu<br />
erhöhen?<br />
7. Können kommerzielle Verursacher auch mit an<strong>der</strong>en Strafen als Bußgel<strong>der</strong>n sanktioniert<br />
werden? (z.B. <strong>der</strong> Androhung des Verlustes <strong>der</strong> Konzession)<br />
8. Welche Mittel s<strong>in</strong>d notwendig um mehr Verursacher von illegaler Müllentsorgung zu ermitteln?<br />
9. Kann e<strong>in</strong> erhöhter Personalbedarf <strong>zur</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Verursacher von illegaler Müllentsorgung<br />
durch Bußgel<strong>der</strong> ref<strong>in</strong>anziert werden?<br />
Begründung:<br />
Bereits heute gibt es gem. §69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) umfassende<br />
Möglichkeiten die illegale Müllentsorgung mit Strafen von bis zu 100.000 EUR <strong>zur</strong> sanktionieren.<br />
Ähnliches gilt für §24 <strong>der</strong> Satzung über die Abfallentsorgung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lüdenscheid</strong>, welche auf<br />
das Landesabfallgesetz des Landes NRW verweist und Strafen von bis zu 50.000 EUR ermöglichen<br />
würde.<br />
Da die illegale Müllentsorgung dennoch regelmäßig und <strong>in</strong> großem Umfang <strong>in</strong> <strong>Lüdenscheid</strong><br />
stattf<strong>in</strong>det, stellen wir <strong>in</strong> Frage, ob die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten konsequent<br />
angewendet werden.<br />
<strong>Konzeptentwurf</strong> <strong>zur</strong> <strong>Bekämpfung</strong> <strong>der</strong> <strong>illegalen</strong><br />
Müllentsorgung <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Lüdenscheid</strong> 11