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DSGVO-Handbuch_Leseprobe

Der praktische Leitfaden für Selbständige und kleine Betriebe zur neuen Datenschutz Grundverordnung DSGVO - Leseprobe

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Datenschutz<br />

Grundverordnung<br />

<strong>DSGVO</strong><br />

Verbindlich<br />

ab 25. Mai<br />

2018<br />

Praktischer Leitfaden für Selbständige<br />

und kleine Betriebe


Datenschutz<br />

Grundverordnung<br />

<strong>DSGVO</strong><br />

Praktischer Leitfaden für Selbständige<br />

und kleine Betriebe<br />

Ina Gutsch


Dieser Ratgeber ist eine praktische Anleitung zum Umsetzen des in der <strong>DSGVO</strong> geforderten Datenschutz-Konzeptes.<br />

Der Inhalt stellt keine juristische Beratung dar und ersetzt nicht den Rechtsanwalt oder Datenschutzbeauftragten.<br />

Das auf dieser Basis erstellte Datenschutz-<strong>Handbuch</strong> inkl. des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten sollte<br />

abschließend von einem Datenschutzbeauftragten oder einem Rechtsanwalt überprüft und ggf. korrigiert werden.<br />

© Copyright 2018 – Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.<br />

Alle Rechte, einschließlich der Vervielfältigung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Übersetzung, bleiben der<br />

Verfasserin Ina Gutsch vorbehalten.<br />

Wer gegen das Urheberrecht verstößt (z. B. Texte unerlaubt kopiert), macht sich gemäß §§ 106 ff UrhG strafbar.<br />

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek:<br />

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie,<br />

detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.dnb.de abrufbar.<br />

Herstellung und Verlag<br />

BoD – Books on Demand, Norderstedt<br />

ISBN: 978-3-75281-251-0


3<br />

Inhalt<br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5<br />

I<br />

II<br />

Einführung und Übersichten<br />

Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7<br />

Rechtsgrundlagen und weiterführende Links / Informationen . . . . . . . . . . 7<br />

Checkliste: In welchen Bereichen ist mein Unternehmen betroffen? . . . . . . . 8<br />

Umsetzung, Fristen und Bußgelder . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Praktische Umsetzung – Schritt für Schritt . . . . . . . . . . . . . . . . . 9<br />

Step-by-Step – technisch-organisatorische Übersicht . . . . . . . . . . . . . 11<br />

Grundlegende Informationen zur <strong>DSGVO</strong> und Anleitung zur Erstellung des<br />

Datenschutz-Konzeptes inkl. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten . . . . . . 12<br />

Das Ziel der <strong>DSGVO</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Welche Daten sind betroffen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Wer ist verantwortlich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13<br />

Benennung eines Datenschutzbeauftragten oder einer verantwortlichen Person –<br />

<strong>DSGVO</strong> Art. 37 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Grundsätze der <strong>DSGVO</strong> nach Art. 5 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Was genau sind personenbezogene Daten, <strong>DSGVO</strong> Art. 4 . . . . . . . . . . . 15<br />

Betroffenenrechte nach <strong>DSGVO</strong>, Art. 15 – 22 . . . . . . . . . . . . . . . . 16<br />

Was tun bei einer Datenpanne / Datenverlust? <strong>DSGVO</strong> Art. 65 17<br />

Erstellung eines Datenschutz-Konzeptes (DSK) und dessen Dokumentation in Form<br />

des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach <strong>DSGVO</strong> Art. 30 . . . . 19<br />

Wer muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen? . . . . . . . . . 19<br />

Anleitung zur Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten (VVT) . . . 22<br />

Erläuterung des VVT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23<br />

a) Grundangaben 23<br />

b) Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, <strong>DSGVO</strong> Art. 30 24<br />

Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten – Tabellenform . . . . . . . 31<br />

c) Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) . . . . . . . . . . 32<br />

d) Datenschutz-Folgenabschätzung 36<br />

Detaillierte Erläuterungen und weitere Informationen zur Erstellung des<br />

Datenschutz-Konzeptes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Das Löschkonzept . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Installierte Software und serverbasierte Software, intern und extern . . . . . . . 38<br />

Datenweitergabe an Dritte = externe serverbasierte Software . . . . . . . . 38<br />

Inhalte des Vertrages für die Datenweitergabe an Dritte . . . . . . . . . . 38<br />

Erläuterungen zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), <strong>DSGVO</strong> Art. 35 . . . . 39<br />

Kriterien für das mittlere Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39<br />

Kriterien für das hohe Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Formulierung des Betriebsrisikos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

Hinweise zur Erstellung der DSFA (bei mittlerem Risiko) . . . . . . . . . . 41<br />

© Ina Gutsch


4<br />

Ergänzende Themen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Webmaster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Speichern und Löschen von Mails . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Nutzung einer Datencloud . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Messenger und soziale Medien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42<br />

Umgang mit Fotos . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Erläuterung „sensible Daten“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Die Ausnahmen von dieser Regelung nach Art. 9 Abs. 2) der <strong>DSGVO</strong><br />

Weiterführende Informationen, v. a. für Betriebe mit Mitarbeitern . . . . . . . 44<br />

III Ergänzende Themen und besondere Situationen im Betrieb . . . . . . . . . 45<br />

a) Beschäftigung von Arbeitnehmern . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45<br />

b) Nutzung von Registrierkasse / n und EC-Cash-Geräten . . . . . . . . . . . 46<br />

c) Videoüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47<br />

d) Durchführung von Gewinnspielen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48<br />

e) Annahme elektronischer Bewerbungen 49<br />

f) Online-Shops . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

g) Kundenkarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49<br />

h) Telefonmitschnitte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

i) Quellen von weiterführenden Downloads und Informationen, kostenfrei und<br />

kostenpflichtig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

IV Benötigte Angaben auf der Website . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

V E-Mailverarbeitung und Newsletterversand . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Umgang mit eingegangenen und versendeten Mails . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Ergänzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

Verschlüsselung von Mails 56<br />

WLAN-Server oder Geräte 56<br />

Das Löschen von Daten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56<br />

Tipps zum Umgang mit der Datenspeicherung, insbesondere bei Mail- und<br />

News letterwerbung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

Einholung einer Einwilligung, z. B. für elektronische Werbung, wie den<br />

Newsletterversand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57<br />

Beispiele für Verarbeitungstätigkeiten, für die eine Einwilligung eingeholt werden<br />

muss – mit tabellarischer Übersicht 58<br />

Beispiel für eine Datenmaske, mit der der Versand eines Newsletters angefordert<br />

werden soll . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

VI Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach <strong>DSGVO</strong> . . . . . . . . . . . 61<br />

Nachwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71<br />

Autoreninformation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 72<br />

© Ina Gutsch


5<br />

Nichts ist so beständig, wie der Wandel.<br />

Heraklit<br />

Vorwort<br />

Der 25. 5. 2018 ist der große Stichtag für alle Selbständigen und Unternehmer. Ab diesem Tag ist die<br />

bereits 2016 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (EU-<strong>DSGVO</strong>) EU-weit verbindlich.<br />

Das bedeutet, dass jeder Selbständige sich intensiv mit seiner eigenen Datenverarbeitung auseinandersetzen<br />

darf und muss, soweit er nicht drastische Bußgelder riskieren will.<br />

Einzelunternehmer sind genauso betroffen, wie Handwerker und Künstler, Ärzte und Heilpraktiker,<br />

Vereine und Stiftungen sowie mittlere und große Betriebe. Also jeder, der selbständig ist, ein Unternehmen<br />

führt oder eine Organisation leitet.<br />

Wer sich bisher noch nicht um das Thema Datenschutz im eigenen Unternehmen gekümmert hat,<br />

auf den kommt jetzt am meisten Arbeit zu. Wer seine Strukturen im Unternehmen bereits dokumentiert<br />

oder zumindest strukturiert hat, dem wird es etwas leichter fallen.<br />

In jedem Fall sollten Sie einige Wochen Arbeit einplanen, um allen Anforderungen gerecht werden zu<br />

können. Das bedeutet: je eher Sie anfangen, umso besser.<br />

Da die Thematik für die meisten Selbständigen Neuland ist, habe ich zusammen mit der Rechtsanwältin<br />

Dr. Anette Oberhauser diesen praxisorientierten branchenneutralen Ratgeber zusammengestellt.<br />

Auch andere Organisationen bieten Ratgeber an. Viele dieser Informationen sind jedoch von Rechtsanwälten<br />

geschrieben worden und für Kleinunternehmer oft schwer verständlich.<br />

Unser Anspruch ist es, dass die Informationen praxisnah und leicht verständlich sind sowie alle<br />

wesentlichen Informationen enthalten, um ein eigenes Datenschutz-Konzept für einen Betrieb<br />

ohne Mitarbeiter erstellen zu können. Für Betriebe mit Mitarbeitern stellt der Leitfaden eine leicht<br />

verständliche Grundlage und Orientierungshilfe dar, die mit Hilfe der angegebenen weiterführenden<br />

Links und professioneller Unterstützung umgesetzt werden sollte.<br />

Bitte arbeiten Sie in Ihrem eigenen Interesse alle Teile gewissenhaft durch und holen Sie sich Auskunft<br />

über diejenigen betrieblichen Bereiche, in denen Sie sich nicht auskennen.<br />

Das können z. B. technische Aspekte der Website sein oder das Thema Aufbewahrungsfristen.<br />

In jedem Fall sollte Ihr fertiges Datenschutz-Konzept fachmännisch geprüft werden.<br />

Berufskammern wie z. B. IHK sowie die DEKRA und der TÜV benennen hierzu geprüfte<br />

Datenschutz-Fachkräfte.<br />

Ich wünsche Ihnen ein erfolgreiches Umsetzen Ihres <strong>DSGVO</strong>-Datenschutz-Konzeptes!<br />

Ina Gutsch<br />

P.S.: Der leichteren Lesbarkeit halber bezeichnen wir Personengruppen in einer neutralen Form<br />

(Mitarbeiter, Datenschutzbeauftragter etc.), wobei wir immer sowohl die weibliche als auch die<br />

männliche Personengruppe meinen.<br />

© Ina Gutsch


7<br />

Kapitel I<br />

Einführung und Übersichten<br />

Einführung<br />

Was genau ist die <strong>DSGVO</strong>?<br />

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-<strong>DSGVO</strong>) ist eine EU-Verordnung. Diese Vorschrift ist seit<br />

25. 5. 2016 in Kraft und ist ab 25. 5. 2018 für alle Unternehmen in der ganzen EU verbindlich.<br />

Zweck dieser Vorschrift ist die Regelung des Datenschutzrechtes, also der Umgang mit personenbezogenen<br />

Daten in Betrieben, also auch bei Selbständigen bzw. bei Einzelunternehmern.<br />

Auf diese Weise wird das Datenschutzrecht europaweit vereinheitlicht.<br />

Die <strong>DSGVO</strong> gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, soweit dort personenbezogene Daten<br />

von EU-Bürgern verarbeitet werden. So müssen sich auch außereuropäische Anbieter von Onlinediensten<br />

oder sozialen Netzwerken an die Regeln halten.<br />

Die bisherigen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten teilweise weiterhin,<br />

manche wurden ersatzlos gestrichen, andere angepasst. Für die Umsetzung der <strong>DSGVO</strong> ist also<br />

auch das BDSG relevant sowie einige andere Regelungen, auf die wir noch zu sprechen kommen.<br />

In welcher Weise bin ich / ist mein Unternehmen betroffen?<br />

„Die neue Verordnung betrifft doch bestimmt nur Online-Shops und Großunternehmen!?“ Das wäre<br />

schön. Die <strong>DSGVO</strong> betrifft jedoch JEDES Unternehmen, das Daten elektronisch verarbeitet. Dazu<br />

gehören u. a. die eigene Website mit Cookies, Kontaktformular oder Newsletter, das Versenden von<br />

Werbemails, Nutzung von Facebook und WhatsApp, das Annehmen und Speichern von E-Mails u. v. m.<br />

Rechtsgrundlagen und weiterführende Links / Informationen<br />

• Ergänzend zur <strong>DSGVO</strong> gilt weiterhin das BDSG, das der neuen EU-Verordnung angepasst<br />

wurde. Link zur <strong>DSGVO</strong> und zum BDSG:<br />

www.dsgvo-gesetz.de<br />

• Umfangreiche Übersichten direkt von der Datenschutzbehörde<br />

www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de (=> Orientierungshilfen und Merkblätter)<br />

• Bundesweite Übersicht der Datenschutzbehörden<br />

www.datenschutzwiki.de / Aufsichtsbehörden_und_Landesdatenschutzbeauftragte<br />

• IHK München: <strong>DSGVO</strong>-Fragenbogen / Checkliste<br />

www.lda.bayern.de/media/dsgvo_fragebogen.pdf<br />

• Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, GDD<br />

verschiedene Informationen und Musterdokumente, z.B. für Unternehmen mit Mitarbeitern<br />

www.gdd.de/gdd-arbeitshilfen/praxishilfen-ds-gvo/praxishilfen-ds-gvo<br />

• Daschug – Datenschutz- und Mittelstandsberatung<br />

www.datenschutz-grundverordnung.eu<br />

• Umfangreiches Info- und Arbeitsmaterial, kostenlos und kostenpflichtig<br />

www.wirtschaftswissen.de (=> <strong>DSGVO</strong>)<br />

© Ina Gutsch


8 Kapitel I · Einführung und Übersichten<br />

Checkliste: In welchen Bereichen ist mein Unternehmen betroffen?<br />

Mit dieser Checkliste können Sie stichpunktartig überprüfen, welche Bereiche Ihres Unternehmens<br />

von den Vorschriften der <strong>DSGVO</strong> betroffen sind.<br />

Die <strong>DSGVO</strong> trifft auf mich / mein Unternehmen zu, wenn z. B.<br />

q ich oder mein(e) Mitarbeiter Mails von Interessenten oder Kunden erhalte / n oder an diese versende<br />

/ n oder<br />

q ich in meinem Unternehmen EC-Kartenzahlung anbiete oder<br />

q in meinem Betrieb oder auf (m)einem PC Daten von Interessenten oder Kunden elektronisch gespeichert<br />

werden oder<br />

q wenn ich die Daten von Interessenten oder Kunden elektronisch im System eines externen Unternehmens<br />

speichere / speichern und / oder verarbeite / verarbeiten lasse oder<br />

q ich eine Website betreibe / betreiben lasse, in der Kundendaten erfasst werden, z. B. über ein Kontaktformular<br />

oder eine Anmeldung zum Newsletter oder<br />

q ich einen Online-Shop betreibe oder<br />

q ich Daten meiner Interessenten oder Kunden zur Weiterverarbeitung an ein anderes Unternehmen<br />

weitergebe, z. B. zum Versenden von Post, zur Erstellung von (Ab-) Rechnungen, bei der<br />

EC-Cash-Zahlung oder<br />

q mein Unternehmen in einem Online-Adressverzeichnis gelistet ist, das Anfragen für mich entgegennimmt<br />

oder<br />

q wenn Kollegen, Mitarbeiter oder andere Personen berechtigt oder unberechtigt Zugang zu elektronischen<br />

oder handschriftlichen Dokumenten oder anderen personenbezogenen Daten erhalten<br />

(könnten), die ich nutze oder<br />

q ich Apps oder Soziale Medien nutze, in denen ich mit Kunden oder Interessenten vernetzt bin<br />

und / oder Informationen mit ihnen austausche<br />

q und diese Art von Daten regelmäßig erfasst, genutzt oder verarbeitet wird.<br />

Folgende Fälle zählen bereits zur regelmäßigen Verarbeitung:<br />

Websites, die Daten sammeln (z. B. über ein Kontaktformular), CRM-Systeme (ein Datenspeichersystem,<br />

das für die Mailverarbeitung mittlerweile fast schon lebensnotwendig ist), ein Web-Shop,<br />

Lohnabrechnungssysteme etc., soweit diese Programme regelmäßig genutzt werden (= aktiv sind),<br />

also nicht nur gelegentlich.<br />

Wenn mindestens einer der genannten Punkte und der letzte Punkt zutreffen, findet die <strong>DSGVO</strong><br />

auch auf Ihr Unternehmen Anwendung, unabhängig von der Größe des Betriebes und der Menge der<br />

Daten, die verarbeitet werden.<br />

Tipp: Wenn Sie eine Website nutzen, die Ihres Wissens nach keine Daten erhebt, klären Sie<br />

trotzdem (z. B. mit Ihrem Webmaster) ab, welche Faktoren im Sinne der <strong>DSGVO</strong> relevant<br />

sein könnten. Die Nutzung von Cookies gehört bereits dazu und auch der Einsatz von Proxies<br />

(das erklärt Ihnen Ihr Webmaster).<br />

Wichtig: In jedem Fall benötigen Sie auf Ihrer Website eine aktuelle Datenschutzerklärung,<br />

siehe Kapitel V, auch wenn keine personenbezogenen Daten verarbeitet werden.<br />

In diesem Fall geben Sie in der Datenschutzerklärung an „Diese Seite verwendet keine personenbezogenen<br />

Daten“.<br />

© Ina Gutsch


Kapitel I · Einführung und Übersichten<br />

9<br />

Umsetzung, Fristen und Bußgelder<br />

Die Umsetzung der neuen Verordnung ist leider nicht allein mit ein paar Angaben auf der Website<br />

getan. Hier geht es darum, ein umfassendes Datenschutz- und Datensicherheits-Konzept umzusetzen<br />

und in einem Datenschutz-<strong>Handbuch</strong> zu dokumentieren.<br />

Die <strong>DSGVO</strong> trat bereits am 25. 5. 2016 in Kraft. Die Übergangsfrist läuft am 24. Mai 2018 aus.<br />

Ab diesem Tag kann das Nicht-Vorliegen des Datenschutz-<strong>Handbuch</strong>es als Ordnungswidrigkeit<br />

geahndet werden, mit empfindlichen Bußgeldern. Diese betragen 2 – 4 % des Jahresumsatzes<br />

oder bis zu 10 Millionen EUR, entsprechend der Schadenshöhe und dem Unrechtsgehalt. Der höhere<br />

Betrag wird dann angesetzt.<br />

Im Falle einer Prüfung gibt es üblicherweise eine sechswöchige Nachbesserungsfrist. Wenn man sich<br />

aber vorher nicht mit der Materie befasst hat, reicht diese Zeit kaum aus, um ein schlüssiges Datenschutz-Konzept<br />

zu erstellen.<br />

Deshalb raten wir, sich rechtzeitig mit dem Thema zu befassen und es vollständig umzusetzen.<br />

Einige wenige Erleichterungen gibt es für Unternehmen unter 250 Mitarbeitern, soweit keine<br />

Ausnahmen bestehen. Dies ist allerdings eher selten der Fall. Siehe Kapitel II.<br />

Praktische Umsetzung – Schritt für Schritt<br />

q Bevor Sie „richtig“ loslegen, schaffen Sie am besten einen auffälligen Ordner an, in dem Sie<br />

alle benötigten Informationen und zusammengestellten Daten sammeln. Das wird Ihr Datenschutz-<strong>Handbuch</strong>.<br />

Wenngleich Sie auch Daten online sammeln und nutzen werden, müssen alle<br />

relevanten Daten schriftlich vorliegen. Hierzu gehören unter anderem schriftliche Einverständniserklärungen<br />

Ihrer Kunden und Interessenten (z. B. von Messen oder Marketingaktionen) sowie<br />

Verträge mit Dritten (Auftragsdatenverarbeitern).<br />

Der zentrale Teil Ihres Datenschutz-<strong>Handbuch</strong>es ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten<br />

(VVT). Siehe Kapitel II, „Grundlegende Informationen zur <strong>DSGVO</strong> und Anleitung“.<br />

q Als erste konkrete Maßnahme empfehlen wir, die erforderlichen Angaben nach der <strong>DSGVO</strong> auf der<br />

Website einzupflegen. Dann sehen etwaige Prüfer, dass Sie sich mit der Materie auseinandergesetzt<br />

haben. Siehe Kapitel IV, „Benötigte Angaben auf der Website“.<br />

q Parallel dazu sollten Sie alle Informationen beschaffen, die Sie für die Erstellung des betrieblichen<br />

Datenschutz-Konzeptes benötigen. Dazu wird ggf. der IT Beauftrage oder der (externe) Webmaster<br />

benötigt. Auch die Schulung eines Mitarbeiters zum Datenschutzbeauftragten kann erforderlich sein.<br />

Siehe Kapitel II, „Grundlegende Informationen zur <strong>DSGVO</strong> und Anleitung“.<br />

q Aus diesen Daten wird dann das individuelle Datenschutz-Konzept des Unternehmens in Form des<br />

„Datenschutz-<strong>Handbuch</strong>es“ zusammen gestellt, das alle relevanten Informationen enthält, insbesondere<br />

das „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“, VVT.<br />

Zum VVT steht Ihnen ein Muster zur Verfügung, das als Vorlage genutzt werden darf und soll. Siehe<br />

Kapitel VI, „Muster-Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“.<br />

q Ergänzend erhalten Sie mit diesem Leitfaden Informationen zu besonderen Bedingungen, wie<br />

Registrierkassen, EC-Cash-Geräte, Videoüberwachung, Mitarbeiter etc. Wenn diese Punkte auf Ihr<br />

Unternehmen zutreffen, müssen sie ebenfalls (jeweils) beachtet und in das Datenschutz-Konzept<br />

eingebunden werden. Siehe Kapitel III, „Ergänzende Themen“.<br />

q Parallel dazu prüfen Sie bitte, welche Software Sie zur Datenverarbeitung nutzen, wie z. B. eine<br />

Kunden- und Auftragsverwaltung, ein Mailsystem, ein Terminbuchungssystem, ein Steuersystem, ein<br />

Abrechnungssystem mit einem externen Unternehmen etc.<br />

© Ina Gutsch


10 Kapitel I · Einführung und Übersichten<br />

Klären Sie ab, ob Ihre Software die neuen Bedingungen der <strong>DSGVO</strong> rechtzeitig zum 25. 5. 2018 erfüllen<br />

wird und stellen Sie ggf. auf eine neue <strong>DSGVO</strong>-konforme Software um.<br />

Siehe Kapitel II, „Grundlegende Informationen <strong>DSGVO</strong> und Anleitung“.<br />

q Wenn Sie Daten auf dem Server eines Softwareanbieters verarbeiten oder verarbeiten lassen, z. B.<br />

zur Erstellung und zum Versenden eines Newsletters, schließen Sie einen <strong>DSGVO</strong>-konformen Vertrag<br />

über die vereinbarten Leistungen. Falls die Bedingungen der <strong>DSGVO</strong> von Ihrem Anbieter nicht erfüllt<br />

werden, suchen Sie (rechtzeitig) Ersatz!<br />

Siehe Kapitel II, „Grundlegende Informationen zur <strong>DSGVO</strong> und Anleitung“.<br />

q Wenn Sie bisher noch kein Kundenverwaltungsprogramm haben, ist das (mit) das Wichtigste, das wir<br />

Ihnen empfehlen, damit Sie Ihren Dokumentationspflichten problemlos nachkommen können. Darin<br />

kann / sollte auch gleich die Mailverwaltung integriert sein. Softwareempfehlungen geben wir Ihnen<br />

in den jeweiligen Informationsübersichten mit.<br />

q Setzen Sie nach und nach auch alle weiteren Punkte um, die im Leitfaden beschrieben sind. Hierbei<br />

hilft die Übersicht im Anschluss „Step-by-Step“.<br />

q Wenn in Ihrem Unternehmen mit sensiblen Daten gearbeitet wird (z. B. Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten<br />

und andere Gesundheitsfachberufe), sind Sie zu einer umfassenderen Dokumentation<br />

verpflichtet, als es mit diesem Ratgeber abgedeckt werden kann.<br />

Im Prinzip gibt es kaum andere Vorschriften als bei Unternehmen ohne Verarbeitung sensibler Daten.<br />

Die Dokumentation (im Rahmen des Datenschutz-<strong>Handbuch</strong>es) sollte allerdings genauer erfolgen<br />

und alle entsprechenden Abläufe präzise abbilden. Lassen Sie sich hierzu bitte beraten und beachten<br />

Sie die entsprechenden Hinweise, v. a. in Kapitel II.<br />

q Die hier vermittelten Informationen dienen v. a. der Orientierung und kollegialen Unterstützung. Um<br />

das Konzept zu optimieren und maximale rechtliche Sicherheit zu erlangen, sollte es im Anschluss<br />

von einem Fachanwalt oder einem Datenschutzbeauftragten geprüft werden, soweit Sie nicht bereits<br />

bei der Erstellung fachkundige Hilfe in Anspruch genommen haben. Berufskammern wie die IHK<br />

sowie die DEKRA und der TÜV benennen beispielsweise entsprechende (externe) Datenschutzbeauftragte,<br />

die diese Funktion übernehmen.<br />

Die abschließende Überprüfung ist auch deshalb wichtig, weil der Leitfaden trotz der Zusammenarbeit<br />

mit einer Fachanwältin nicht vollständig sein kann und es auch Ungenauigkeiten und<br />

Fehler geben kann.<br />

Statt einer selbst veranlassten Überprüfung des Konzeptes warten manche einfach ab, ob eine<br />

behördliche Prüfung kommt, um dann bei Bedarf nachzubessern. Das funktioniert aber nur, wenn<br />

man bereits ein gut ausgearbeitetes Datenschutz-Konzept hat. Denn zur Erstellung eines (neuen)<br />

Konzeptes reichen die sechs Wochen Nachbesserungsfrist zumeist nicht aus. Deshalb raten wir, von<br />

vornherein einen Fachmann zur Überprüfung hinzuzuziehen.<br />

Wichtig: Im Falle relevanter Verstöße gegen die <strong>DSGVO</strong> schützt die Nachbesserungsfrist<br />

nicht vor Bußgeldern oder weiteren Strafen! Je mehr datenschutz-relevante Risiken es in<br />

Ihrem Unternehmen gibt, umso wichtiger ist deshalb die professionelle Überprüfung Ihres<br />

Datenschutz-Konzeptes!<br />

© Ina Gutsch


Kapitel I · Einführung und Übersichten<br />

11<br />

Step-by-Step – technisch-organisatorische Übersicht<br />

Hier finden Sie die wichtigsten technisch-organisatorischen Themen, die zu beachten und umzusetzen<br />

sind. Die entsprechenden Hintergründe sind nachfolgend entsprechend erläutert.<br />

Allgemeine Punkte, für alle Betriebe:<br />

q Aktualisieren Sie Ihre (Online-) Datenschutzerklärung mit Hilfe eines entsprechenden Generators. Geben<br />

Sie im Impressum an, wer bei Ihnen für den Datenschutz verantwortlich ist. (Link in Kapitel IV)<br />

q Prüfen Sie alle (Daten-) Verarbeitungsprozesse Ihres Unternehmens (anhand der beschriebenen<br />

Grundlagen) auf Korrektheit und Zulässigkeit. (Kapitel II, III, IV, V)<br />

q Erstellen Sie Ihr Datenschutz-Konzept, wie im Leitfaden beschrieben. (Kapitel II, III, VI)<br />

q Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen alle Anforderungen an die technisch-organisatorische Sicherheit der<br />

personenbezogenen Daten erfüllt bzw. „rüsten Sie nach“. (Kapitel II, III, IV, V)<br />

q Wenn Sie mit sensiblen Daten zu tun haben (siehe Definition in Kapitel II), sind Sie nach Art. 37 c) <strong>DSGVO</strong><br />

evtl. dazu verpflichtet, einen externen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu beauftragen oder einen internen<br />

Mitarbeiter zu benennen und zu schulen. Prüfen Sie, ob Sie eine Datenschutz-Folgenabschätzung<br />

benötigen und holen Sie sich ggf. dafür fach liche Unterstützung. (Anleitung in Kapitel II)<br />

q Prüfen Sie, ggf. mit Hilfe Ihres Datenschutzbeauftragten, ob alle genutzten Datenübermittlungsprozesse<br />

zulässig sind und alle notwendigen Auftragsdatenverarbeitungsverträge vor liegen. Passen<br />

Sie ggf. die Prozesse den neuen Vorschriften an. (Kapitel II, III, IV, V)<br />

q Überwachen Sie fortlaufend, ob Ihre Datenschutzprozesse ausreichend (hoch) sind und (noch) den<br />

gesetzlichen Anforderungen entsprechen. (Kapitel II, V, VI)<br />

Wichtig: Änderungen sind sofort einzupflegen. Darüber hinaus sollte mindestens einmal jährlich eine<br />

(Selbst-) Überprüfung („Selbstaudit“) des Datenschutz-Konzeptes erfolgen.<br />

Spezielle Punkte für Betriebe mit Mitarbeitern:<br />

q Wenn Sie mind. 10 Mitarbeiter haben, die auf personenbezogene Daten zugreifen, benennen Sie<br />

einen Datenschutzbeauftragten, lassen diesen schulen, (siehe Links zu weiterführenden Angeboten)<br />

und melden diesen bei der Datenschutzbehörde. Alternativ können Sie einen externen Datenschutzbeauftragten<br />

für diese Aufgabe in Anspruch nehmen. (Siehe auch Kapitel II)<br />

q Lassen Sie auch Ihre Mitarbeiter professionell zum Thema Datenschutz nach <strong>DSGVO</strong> und seiner<br />

praktischen Umsetzung bei den jeweiligen Tätigkeitsbereichen schulen, ggf. mittels Infobroschüren.<br />

(Siehe auch Links zum Bestellen von Schulungsunterlagen).<br />

q Lassen Sie alle Ihre Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten zu tun haben, eine entsprechende<br />

Vertraulichkeitserklärung unterschreiben. (Siehe auch Kapitel III)<br />

q Lassen Sie von Ihren Mitarbeitern alle datenschutzrechtlichen Vorfälle (schriftlich) dokumentieren,<br />

also alles, was nicht ordnungsgemäß läuft. Dies betrifft vor allem die betriebseigenen Verarbeitungsprozesse,<br />

relevante Datenschutzvorfälle intern und extern sowie (An-) Weisungen gegenüber den von<br />

Ihnen beauftragten datenverarbeitenden Unternehmen.<br />

q Bei größeren Unternehmen: Richten Sie ein (Online-) Beschwerdemanagement ein für die Bearbeitung<br />

von Betroffenenrechten. Der wichtigste Schritt hierzu ist, online die Stelle und / oder den<br />

Ansprechpartner für Beschwerden anzugeben. Der Ablauf des Beschwerdemanagements muss dann<br />

intern geregelt und dokumentiert werden.<br />

© Ina Gutsch


<strong>DSGVO</strong> – Datenschutz-Grundverordnung<br />

Praktischer Leitfaden für Selbständige und kleine Betriebe<br />

Mit dem 25. 5. 2018 beginnt eine neue Ära. Für Unternehmen ist es nun wichtig, den Datenschutz<br />

nicht nur zu beachten, sondern ihn auch differenziert zu dokumentieren.<br />

Das gilt für alle Unternehmer, vom selbständigen Handwerker, Heilpraktiker oder Künstler bis zum<br />

Großunternehmen.<br />

Im Kern geht es hier um personenbezogene Daten, die elektronisch verarbeitet werden. Spätestens<br />

aber, wenn auch sensible Daten ins Spiel kommen, wie z. B. Gesundheitsdaten, oder eine systematische<br />

Erfassung der Daten vorgesehen ist, sind auch handschriftliche Aufzeichnungen betroffen.<br />

Bei der Verarbeitung der Daten müssen verschiedenste Daten-Sicherheitskriterien beachtet und die<br />

entsprechenden Betriebsabläufe in Bezug auf den Datenschutz beschrieben werden.<br />

Insbesondere für Selbständige und kleine Betriebe stellt diese Thematik eine ganz neue Herausforderung<br />

dar. Im Prinzip ist die Herangehensweise einfach. Dennoch muss man wissen, was zu<br />

tun ist und vor allem, wie.<br />

Mit diesem Leitfaden haben Sie einen Ratgeber zur Hand, der den Paragrafendschungel<br />

lichtet und Ihnen Schritt für Schritt aufzeigt, was zu tun ist. Das Ergebnis ist Ihr individuelles<br />

Datenschutz-Konzept.<br />

Inhalt<br />

• Rechtsgrundlagen und Ziele der <strong>DSGVO</strong><br />

• Checkliste: In welchen Bereichen ist mein Unternehmen betroffen<br />

• Wer ist verantwortlich<br />

• Welche Daten sind im Einzelnen betroffen<br />

• Übersicht: Praktische Umsetzung – Schritt für Schritt<br />

• Step-by-step – Die technisch-organisatorische Übersicht<br />

• Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten<br />

• Wie benennt man einen Datenschutzbeauftragten<br />

• Was tun bei einer Datenpanne / Datenverlust<br />

• Anleitung zur Erstellung eines individuellen Datenschutz-Konzeptes inkl. Verzeichnis der<br />

Verarbeitungstätigkeiten<br />

• Die technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Einzelnen<br />

• Definition eines Daten-Löschkonzeptes und eines Datensicherungskonzeptes<br />

• Die Voraussetzungen für die Datenweitergabe an Dritte<br />

• Der Vertrag über die Datenweitergabe an Dritte – Inhaltsübersicht<br />

• Die Datenschutz-Folgenabschätzung und die Bestimmung des Risikos<br />

• Tipps zum korrekten Umgang mit E-Mails, Speicher-Clouds und sozialen Medien<br />

• Voraussetzungen für die korrekte E-Mail- und Newsletterwerbung mit Mustertexten<br />

• Übersicht über ergänzende Themen, wie z. B. Beschäftigung von Mitarbeitern, Betreiben eines<br />

Onlineshops, Annahme elektronischer Bewerbungen, Ausgabe von Kundenkarten u. v. m.<br />

Diese detaillierte Anleitung ermöglicht es Selbständigen ohne Mitarbeiter ein eigenes Datenschutz-<br />

Konzept zu erstellen. Betriebe mit Mitarbeitern erhalten eine umfassende Arbeitsgrundlage,<br />

weiter führende Links zu erforderlichen Arbeitsmitteln und Hinweise zur Notwendigkeit eines<br />

Datenschutzbeauftragten. Eine fachkundige Überprüfung Ihres Datenschutz-Konzeptes sollte in<br />

jedem Fall den Abschluss bilden.<br />

ISBN 978-3-75281-251-0

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