Allersberg - April 2018
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Wertgrenze den Betrag von 500.000 Euro überschreitet und nicht im Wirtschaftsplan<br />
enthalten ist. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplans,<br />
die den Betrag von 100.000 Euro übersteigen.<br />
Mehrausgaben für einzelne Vorhaben, die den Erfolgsplan um mehr als<br />
100.000 Euro gefährden.<br />
Ernennung und Abberufung Vorstand und dessen Stellvertreter:<br />
Der Vorschlag, dass der Verwaltungsrat diesbezüglich den Weisungen des<br />
Marktgemeinderates unterliegt, wurde angenommen.<br />
Beteiligungen, An- und Verkauf an anderen Unternehmen:<br />
Der Vorschlag, dass der Verwaltungsrat diesbezüglich den Weisungen des<br />
Marktgemeinderates unterliegt, wurde angenommen.<br />
Der Geschäftszweck der Unternehmenssatzung:<br />
Auf Anraten der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Roth soll die Satzung um<br />
den Abschluss von Werk- und Erschließungsverträgen und die Ausschreibung<br />
und Vergabe von Bauaufträgen zu erweitern.<br />
Die Satzung tritt mit Erlass in Kraft, das Unternehmen wird damit gegründet<br />
sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats<br />
bestimmt sein, damit das Unternehmen handlungsfähig ist. Dies wird Gegenstand<br />
der nächsten Sitzung sein.<br />
Der Entwurf der Satzung (gefertigt Rödl und Partner) wurde vorab an die<br />
Räte verschickt und wird in korrigierter Fassung nun neu vorgelegt.<br />
Abstimmung: zur Kenntnis genommen<br />
6. Abrechnung Verbindungsweg Uttenhofen-Mörlach: Beschluss<br />
über Mehrkosten<br />
Erster Bürgermeister Horndasch trägt das Protokoll der öffentlichen<br />
Bauauschusssitzung vom 02.08.2017, Top 1 vor, in dem der damalige<br />
Bürgermeister Böckeler und Bauamtsleiter Ott über die Fertigstellung des<br />
Verbindungsweges Uttenhofen – Mörlach und die Kosten berichtet hatten.<br />
Im Ergebnis war damals vorgetragen worden, dass bei Gesamtkosten von<br />
52.215,77 Euro und dem Abzug einer Förderung/eines Zuschusses des Amts<br />
für ländliche Entwicklung von 80 % der förderfähigen Kosten und einem<br />
Zuschuss durch die Jagdgenossen von 8.000 Euro ein Kostenanteil von<br />
2.443,15 Euro bei der Marktgemeinde verbleiben werde.<br />
Inzwischen liegt nun der Prüfbescheid des Amts für ländliche Entwicklung<br />
vom 07.02.<strong>2018</strong> vor, wonach die eingereichten Gesamtkosten tatsächlich bei<br />
68.942,96 Euro liegen. Ferner sei tatsächlich zwar eine 80 %ige Bezuschussung,<br />
aber auch eine Deckelung der 80 %igen Zuschüsse auf den Höchstbetrag<br />
von 31.680 Euro (Vertrag mit dem ALE vom 28.10.2015) vereinbart<br />
gewesen. Die Feststellung des ALE, wonach ein Teil der Kosten mangels Unterlagen<br />
nicht förderfähig sei, blieb aufgrund der Deckelung ohne Auswirkung.<br />
Im Ergebnis sind damit von der Marktgemeinde als Bauherrn somit Kosten in<br />
Höhe von 29.262,96 Euro zu bezahlen. Der damalige Sachvortrag ist deshalb<br />
gegenüber dem Marktgemeinderat richtig zu stellen, die außerplanmäßigen<br />
Kosten unterliegen ferner der nachträglichen Genehmigung des Marktgemeinderates.<br />
Beschluss:<br />
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Mehrkosten und genehmigt<br />
nachträglich die außerplanmäßigen Ausgaben.<br />
Abstimmung: angenommen mit 15 zu 3<br />
7. Rücktritt Marktrat Thomas Schröder - Beschlussfassung<br />
1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass Marktrat Schröder bereits in der<br />
letzten Sitzung seine Beweggründe, warum er sein Mandat niederlegen<br />
möchte, ausführlich erläutert hat. Dabei wurden berufliche und private<br />
Gründe genannt, die die Ausübung des Amtes in dem Arbeitsumfang, wie es<br />
aktuell notwendig wäre, nicht möglich machen.<br />
1. Bürgermeister Horndasch weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung -<br />
vorbehaltlich nachfolgenden Beschlusses - Marktrat Schröder offiziell verabschiedet<br />
und sein Nachrücker formell vereidigt werden würde.<br />
Ferner wäre von der Fraktion der FW ein neuer Vorsitzender und Sprecher zu<br />
benennen. Zunächst jedoch hat der Marktgemeinderat über die Annahme des<br />
Rücktritts zu entscheiden:<br />
Beschluss:<br />
Dem Antrag von Marktrat Thomas Schröder auf Niederlegung seines Mandats<br />
nach Art.19 Gemeindeordnung wird stattgegeben.<br />
Abstimmung: angenommen mit 14 zu 4<br />
8. Verschiedenes und Anfragen<br />
a) Autobahnbrücke Göggelsbuch<br />
1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass der Kreisausschuss zum Thema<br />
Brücke Göggelsbuch die gleiche Meinung vertritt wie der Markt <strong>Allersberg</strong><br />
und es damit nur zu einer geringfügigen Verbreiterung kommen wird.<br />
b) Kinder-und Jugendbüro<br />
1. Bürgermeister Horndasch gibt bekannt, dass Frau Anne Seemüller gekündigt<br />
hat und die Neubesetzung der Stelle bereits ausgeschrieben wurde.<br />
c) Änderungen bei Marktrat Penkert wegen Krankheit<br />
Marktrat Penkert bringt vor, dass er wegen seiner Krankheit ab sofort als<br />
Fraktionssprecher zurücktritt, seine Nachfolgerin ist Markträtin Gabriele<br />
Sossau. Marktrat Bernd Schneider wird ihn im Bauausschuss ablösen, für den<br />
er nicht mehr zur Verfügung stehen kann.<br />
d) Beteiligung der Nachbargemeinden in Bebauungsplanverfahren<br />
als Träger öffentlicher Belange:<br />
Stadt Hilpoltstein:<br />
1. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8-3, Gewerbegebiet<br />
„Kränzleinsberg – Erweiterung: Für den Markt <strong>Allersberg</strong> gibt es keine Beeinträchtigung<br />
der Belange.<br />
Dies dient der Kenntnisnahme.<br />
e) Haushalt <strong>2018</strong><br />
Marktrat Gmelch bringt vor, dass er den geänderten Entwurf des Haushaltsplans<br />
mit der Sitzungsladung bekommen hat. Er ist der Meinung, dass drei<br />
Tage zur Vorbereitung für ein Ausschussmitglied zu wenig sind. Er wäre für<br />
eine Verlegung der Hauptausschusssitzung.<br />
Erster Bürgermeister Horndasch erklärt hierzu, dass die Kritik an der späten<br />
Versendung dem Grundsatz nach völlig berechtigt ist, der Grund für die späte<br />
Versendung aber die nicht vorhersehbare Erkrankung der Kämmerin Müller<br />
in der letzten Woche war.<br />
Wenn die Kämmerin zur Hauptausschusssitzung nicht zur Verfügung stehe,<br />
wird diese Sitzung verschoben werden.<br />
2. Bürgermeister Schönfeld bringt vor, dass der Haushalt im nichtöffentlichen Teil<br />
der Hauptausschusssitzung beraten werden solle. 95 % der Kommunen würden<br />
den Haushalt in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Bürgermeister werde den<br />
Haushalt nicht durchbringen, wenn in öffentlicher Sitzung beraten werde.<br />
1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass er mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt<br />
gesprochen hat. Die Rechtsaufsicht bestätigt den Grundsatz der<br />
Öffentlichkeit. Er werde deshalb nicht gegen die Geschäftsordnung/Gemeindeordnung<br />
verstoßen. Er stehe aber – wie auch bereits angeboten – jederzeit<br />
für Arbeitstreffen oder Gespräche zur Verfügung, wenn dies gewünscht werde.<br />
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MARKT ALLERSBERG • APRIL <strong>2018</strong>