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Allersberg - April 2018

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Wertgrenze den Betrag von 500.000 Euro überschreitet und nicht im Wirtschaftsplan<br />

enthalten ist. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplans,<br />

die den Betrag von 100.000 Euro übersteigen.<br />

Mehrausgaben für einzelne Vorhaben, die den Erfolgsplan um mehr als<br />

100.000 Euro gefährden.<br />

Ernennung und Abberufung Vorstand und dessen Stellvertreter:<br />

Der Vorschlag, dass der Verwaltungsrat diesbezüglich den Weisungen des<br />

Marktgemeinderates unterliegt, wurde angenommen.<br />

Beteiligungen, An- und Verkauf an anderen Unternehmen:<br />

Der Vorschlag, dass der Verwaltungsrat diesbezüglich den Weisungen des<br />

Marktgemeinderates unterliegt, wurde angenommen.<br />

Der Geschäftszweck der Unternehmenssatzung:<br />

Auf Anraten der Rechtsaufsicht des Landratsamtes Roth soll die Satzung um<br />

den Abschluss von Werk- und Erschließungsverträgen und die Ausschreibung<br />

und Vergabe von Bauaufträgen zu erweitern.<br />

Die Satzung tritt mit Erlass in Kraft, das Unternehmen wird damit gegründet<br />

sein. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitglieder des Verwaltungsrats<br />

bestimmt sein, damit das Unternehmen handlungsfähig ist. Dies wird Gegenstand<br />

der nächsten Sitzung sein.<br />

Der Entwurf der Satzung (gefertigt Rödl und Partner) wurde vorab an die<br />

Räte verschickt und wird in korrigierter Fassung nun neu vorgelegt.<br />

Abstimmung: zur Kenntnis genommen<br />

6. Abrechnung Verbindungsweg Uttenhofen-Mörlach: Beschluss<br />

über Mehrkosten<br />

Erster Bürgermeister Horndasch trägt das Protokoll der öffentlichen<br />

Bauauschusssitzung vom 02.08.2017, Top 1 vor, in dem der damalige<br />

Bürgermeister Böckeler und Bauamtsleiter Ott über die Fertigstellung des<br />

Verbindungsweges Uttenhofen – Mörlach und die Kosten berichtet hatten.<br />

Im Ergebnis war damals vorgetragen worden, dass bei Gesamtkosten von<br />

52.215,77 Euro und dem Abzug einer Förderung/eines Zuschusses des Amts<br />

für ländliche Entwicklung von 80 % der förderfähigen Kosten und einem<br />

Zuschuss durch die Jagdgenossen von 8.000 Euro ein Kostenanteil von<br />

2.443,15 Euro bei der Marktgemeinde verbleiben werde.<br />

Inzwischen liegt nun der Prüfbescheid des Amts für ländliche Entwicklung<br />

vom 07.02.<strong>2018</strong> vor, wonach die eingereichten Gesamtkosten tatsächlich bei<br />

68.942,96 Euro liegen. Ferner sei tatsächlich zwar eine 80 %ige Bezuschussung,<br />

aber auch eine Deckelung der 80 %igen Zuschüsse auf den Höchstbetrag<br />

von 31.680 Euro (Vertrag mit dem ALE vom 28.10.2015) vereinbart<br />

gewesen. Die Feststellung des ALE, wonach ein Teil der Kosten mangels Unterlagen<br />

nicht förderfähig sei, blieb aufgrund der Deckelung ohne Auswirkung.<br />

Im Ergebnis sind damit von der Marktgemeinde als Bauherrn somit Kosten in<br />

Höhe von 29.262,96 Euro zu bezahlen. Der damalige Sachvortrag ist deshalb<br />

gegenüber dem Marktgemeinderat richtig zu stellen, die außerplanmäßigen<br />

Kosten unterliegen ferner der nachträglichen Genehmigung des Marktgemeinderates.<br />

Beschluss:<br />

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den Mehrkosten und genehmigt<br />

nachträglich die außerplanmäßigen Ausgaben.<br />

Abstimmung: angenommen mit 15 zu 3<br />

7. Rücktritt Marktrat Thomas Schröder - Beschlussfassung<br />

1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass Marktrat Schröder bereits in der<br />

letzten Sitzung seine Beweggründe, warum er sein Mandat niederlegen<br />

möchte, ausführlich erläutert hat. Dabei wurden berufliche und private<br />

Gründe genannt, die die Ausübung des Amtes in dem Arbeitsumfang, wie es<br />

aktuell notwendig wäre, nicht möglich machen.<br />

1. Bürgermeister Horndasch weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung -<br />

vorbehaltlich nachfolgenden Beschlusses - Marktrat Schröder offiziell verabschiedet<br />

und sein Nachrücker formell vereidigt werden würde.<br />

Ferner wäre von der Fraktion der FW ein neuer Vorsitzender und Sprecher zu<br />

benennen. Zunächst jedoch hat der Marktgemeinderat über die Annahme des<br />

Rücktritts zu entscheiden:<br />

Beschluss:<br />

Dem Antrag von Marktrat Thomas Schröder auf Niederlegung seines Mandats<br />

nach Art.19 Gemeindeordnung wird stattgegeben.<br />

Abstimmung: angenommen mit 14 zu 4<br />

8. Verschiedenes und Anfragen<br />

a) Autobahnbrücke Göggelsbuch<br />

1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass der Kreisausschuss zum Thema<br />

Brücke Göggelsbuch die gleiche Meinung vertritt wie der Markt <strong>Allersberg</strong><br />

und es damit nur zu einer geringfügigen Verbreiterung kommen wird.<br />

b) Kinder-und Jugendbüro<br />

1. Bürgermeister Horndasch gibt bekannt, dass Frau Anne Seemüller gekündigt<br />

hat und die Neubesetzung der Stelle bereits ausgeschrieben wurde.<br />

c) Änderungen bei Marktrat Penkert wegen Krankheit<br />

Marktrat Penkert bringt vor, dass er wegen seiner Krankheit ab sofort als<br />

Fraktionssprecher zurücktritt, seine Nachfolgerin ist Markträtin Gabriele<br />

Sossau. Marktrat Bernd Schneider wird ihn im Bauausschuss ablösen, für den<br />

er nicht mehr zur Verfügung stehen kann.<br />

d) Beteiligung der Nachbargemeinden in Bebauungsplanverfahren<br />

als Träger öffentlicher Belange:<br />

Stadt Hilpoltstein:<br />

1. Änderung des Bebauungsplans Hilpoltstein Nr. 8-3, Gewerbegebiet<br />

„Kränzleinsberg – Erweiterung: Für den Markt <strong>Allersberg</strong> gibt es keine Beeinträchtigung<br />

der Belange.<br />

Dies dient der Kenntnisnahme.<br />

e) Haushalt <strong>2018</strong><br />

Marktrat Gmelch bringt vor, dass er den geänderten Entwurf des Haushaltsplans<br />

mit der Sitzungsladung bekommen hat. Er ist der Meinung, dass drei<br />

Tage zur Vorbereitung für ein Ausschussmitglied zu wenig sind. Er wäre für<br />

eine Verlegung der Hauptausschusssitzung.<br />

Erster Bürgermeister Horndasch erklärt hierzu, dass die Kritik an der späten<br />

Versendung dem Grundsatz nach völlig berechtigt ist, der Grund für die späte<br />

Versendung aber die nicht vorhersehbare Erkrankung der Kämmerin Müller<br />

in der letzten Woche war.<br />

Wenn die Kämmerin zur Hauptausschusssitzung nicht zur Verfügung stehe,<br />

wird diese Sitzung verschoben werden.<br />

2. Bürgermeister Schönfeld bringt vor, dass der Haushalt im nichtöffentlichen Teil<br />

der Hauptausschusssitzung beraten werden solle. 95 % der Kommunen würden<br />

den Haushalt in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Der Bürgermeister werde den<br />

Haushalt nicht durchbringen, wenn in öffentlicher Sitzung beraten werde.<br />

1. Bürgermeister Horndasch erklärt, dass er mit der Rechtsaufsicht im Landratsamt<br />

gesprochen hat. Die Rechtsaufsicht bestätigt den Grundsatz der<br />

Öffentlichkeit. Er werde deshalb nicht gegen die Geschäftsordnung/Gemeindeordnung<br />

verstoßen. Er stehe aber – wie auch bereits angeboten – jederzeit<br />

für Arbeitstreffen oder Gespräche zur Verfügung, wenn dies gewünscht werde.<br />

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MARKT ALLERSBERG • APRIL <strong>2018</strong>

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