Teilhabe und Unterstützung für Menschen mit Behinderung - v ...
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In dieser Weise im ständigen Austausch <strong>und</strong> Aushandeln <strong>mit</strong> den Klientinnen <strong>und</strong> Klienten zu bleiben, erfordert von<br />
jedem – auch von uns als professionellen Begleiterinnen <strong>und</strong> Begleitern – die Bereitschaft zum Lernen <strong>und</strong> zur<br />
Reflexion.<br />
<strong>Unterstützung</strong> kann auch bedeuten, den Schutz des Klienten oder der Klientin vor sich selbst oder den Schutz der<br />
Mitmenschen zu gewährleisten. Denn <strong>Unterstützung</strong> zur Selbstbestimmung kann immer nur im sozialen Lebenskontext<br />
verstanden werden. Die Grenzen der Selbstbestimmung sind dann erreicht, wenn die Ges<strong>und</strong>heit oder das Leben<br />
von Klienten <strong>und</strong> Klientinnen oder auch Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern gefährdet ist. Die Auseinandersetzung <strong>mit</strong><br />
diesem Thema ist Teil der gesellschaftlichen Realität. Deshalb blenden wir die Erfahrungen <strong>mit</strong> aktiv ausgeübter <strong>und</strong><br />
passiv erlebter Gewalt sowie die Notwendigkeit, <strong>mit</strong> delinquentem Verhalten umzugehen, nicht aus, sondern machen<br />
dies ausdrücklich zum Thema.<br />
Wir stellen uns ausdrücklich auch der Begleitung solcher <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> geistiger <strong>Behinderung</strong>, die <strong>mit</strong> Auflagen aus<br />
dem Maßregelvollzug entlassen werden. Hier werden die Grenzen der Selbstbestimmung <strong>für</strong> uns in besonderem Maße<br />
spürbar.<br />
Wir legen Wert darauf, dass Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter Handlungssicherheit haben <strong>und</strong> berücksichtigen dabei<br />
ethische Gesichtspunkte. Die Bearbeitung der Biografien von <strong>Menschen</strong>, die zum Teil seit Jahrzehnten in unseren<br />
Einrichtungen leben, macht uns selbstkritisch im Blick auf unsere Vergangenheit <strong>und</strong> sensibel <strong>für</strong> heutiges Handeln.<br />
Uns ist bewusst, dass die Beziehungen zwischen Anbietern von Hilfeleistungen <strong>und</strong> Klientinnen <strong>und</strong> Klienten auch<br />
durch Abhängigkeiten geprägt sind. Weil das die Entwicklung von Selbstbestimmung erschwert, wollen wir Abhängigkeiten<br />
minimieren <strong>und</strong> Wahlmöglichkeiten eröffnen. Wir betrachten es als eine besondere Herausforderung, solche<br />
Abhängigkeiten wahrzunehmen <strong>und</strong> uns da<strong>mit</strong> auseinander zu setzen.<br />
Beteiligungsformen entwickeln<br />
Wir setzen uns da<strong>für</strong> ein, dass <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> an Entscheidungsprozessen beteiligt werden, die ihre persönliche<br />
Lebensgestaltung, ihre gesellschaftlichen Aktivitäten <strong>und</strong> ihre politischen Präferenzen betreffen.<br />
Da solche Prozesse sinnvoller Weise nicht immer von Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern angestoßen werden können,<br />
bauen wir das Instrument des „Peer counceling“ auf, bei dem <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> sich gegenseitig<br />
<strong>Unterstützung</strong> <strong>und</strong> Beratung geben können.<br />
Mit Hilfe des Beschwerdemanagements wurde darüber hinaus eine Möglichkeit geschaffen, die Abhängigkeit gegenüber<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern zu reduzieren. Unabhängige Personen nehmen Beschwerden von <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong><br />
<strong>Behinderung</strong> entgegen <strong>und</strong> sorgen da<strong>für</strong>, dass sie bearbeitet werden. Hierzu sehen wir uns auch auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der Qualitätsgr<strong>und</strong>sätze der v. Bodelschwinghschen Anstalten Bethel <strong>und</strong> des Heimgesetzes verpflichtet.<br />
Die Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen erfolgt auch dadurch, dass <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> an der<br />
Gremienarbeit in ihrem direkten Wohnumfeld beteiligt werden. Neben den gesetzlich gesicherten Vertretungsgremien,<br />
wie den Heimbeiräten, ist unser Anspruch, Klientinnen <strong>und</strong> Klienten auch eine aktive Beteiligung <strong>mit</strong> Mitsprache- <strong>und</strong><br />
Abstimmungsrecht in den Leitungsgremien der Einrichtungen zuzusichern.<br />
Wir unterstützen <strong>Menschen</strong> <strong>mit</strong> <strong>Behinderung</strong> darin, ihre politischen Interessen sowohl individuell als auch kollektiv<br />
selbst zu vertreten <strong>und</strong> sich aktiv an politischen Wahlen zu beteiligen. Für <strong>Menschen</strong>, die ihre Interessen nur eingeschränkt<br />
vertreten können, sehen wir es als unsere Aufgabe an, in Kooperation <strong>mit</strong> Angehörigen <strong>und</strong> gesetzlichen<br />
Betreuerinnen <strong>und</strong> Betreuer, die Anwaltschaft <strong>für</strong> sie wahrzunehmen, soweit sie das wünschen.<br />
Das soziale Netz stärken<br />
Angehörige <strong>und</strong> Vertrauenspersonen gehören zum Leben dazu, sie sind ein wichtiger Bestandteil der eigenen<br />
Biografie. Eltern haben in Bezug auf ihre Söhne <strong>und</strong> Töchter einen reichhaltigen Erfahrungsschatz, sie kennen ihre<br />
Entwicklungsgeschichte, ihre Vorlieben <strong>und</strong> ihre Wünsche. Eine besondere Verb<strong>und</strong>enheit zwischen Eltern <strong>und</strong><br />
Kindern, aber auch zwischen Geschwistern, bleibt meist das ganze Leben lang erhalten.<br />
Bei minderjährigen Kindern haben die Eltern das Sorgerecht. Bei gravierenden Einschränkungen in der Entscheidungs<strong>und</strong><br />
Handlungsfähigkeit ihrer erwachsen gewordenen Söhne <strong>und</strong> Töchter bzw. ihrer Geschwister nehmen sie in vielen<br />
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