Auszug aus dem PSA-Handbuch 2017/2018
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PERSÖNLICHE<br />
SCHUTZAUSRÜSTUNG<br />
HANDBUCH, 9. AUFLAGE<br />
Inhalt<br />
Vorworte 3<br />
Auswahltipps 11<br />
Kopfschutz 13<br />
Augenschutz 23<br />
Gehörschutz 35<br />
Atemschutz 45<br />
Handschutz 59<br />
Hautschutz 75<br />
Schutzkleidung 83<br />
Fußschutz 99<br />
Absturzsicherungen 111<br />
Messtechnik 119<br />
EU-Vorgaben, <strong>PSA</strong>-Kategorien 131<br />
<strong>PSA</strong>-Verordnung (BGBl. Nr. 77/2014) 139<br />
Bezugsquellennachweis 141<br />
1
Liebe Leserin, lieber Leser!<br />
Der Markt für Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstungen (<strong>PSA</strong>) umfasst weltweit derzeit ein Volumen<br />
von rund 18 Milliarden Euro – ca. ein Drittel davon entfällt auf die Märkte der Europäischen<br />
Union. Ein Ende des Wachstums ist Experten zufolge nicht in Sicht, denn die Welt des Arbeitsschutzes<br />
entwickelt sich ständig weiter. Die zunehmende Digitalisierung und der <strong>dem</strong>o grafische<br />
Wandel sind dabei nur zwei einer Vielzahl von Themen, welche in Zukunft maßgeblich an Bedeutung<br />
gewinnen werden.<br />
VORWORT<br />
Mit unserem „<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ stellen wir Ihnen einen fundierten und<br />
verlässlichen Wegweiser durch das immer umfangreicher werdende Angebot an <strong>PSA</strong> zur Verfügung.<br />
Schließlich ist die richtige Auswahl von <strong>PSA</strong> ein komplexer Entscheidungsprozess. Dabei<br />
spielen nicht nur permanente technische Innovationen und Trends, sondern auch psychologische<br />
Aspekte eine sehr große Rolle.<br />
Unbeeinflusst von einzelnen Firmeninteressen und einem harten Wettbewerb am Markt haben<br />
wir für Sie das für diesen Entscheidungsprozess nötige Fachwissen in unserem „<strong>Handbuch</strong><br />
Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ übersichtlich zusammengefasst. Mittlerweile ist das <strong>Handbuch</strong><br />
zu einem absolut unverzichtbaren Nachschlagewerk für all jene geworden ist, die mit Fragen der<br />
Sicherheit am Arbeitsplatz – insbesondere mit der Auswahl und der richtigen Anwendung von<br />
<strong>PSA</strong> – befasst sind.<br />
Sie halten unser„<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ nun in der bereits 9. Ausgabe in<br />
Händen. Es wurde von uns wie gewohnt sorgfältig überarbeitet und auf den neuesten Stand<br />
gebracht. Die darin enthaltenen Produktbeschreibungen, Normen, Kennzeichnungen, Qualitätskriterien,<br />
Auswahltipps und Verwender-Hinweise dienen Ihnen als nützliche Basisinformationen<br />
für Ihre Arbeit, sei es als Sicherheitsfachkraft, als Einkäufer von <strong>PSA</strong> oder als Verwender.<br />
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen und Nachschlagen!<br />
Ihr VAS-Vorstand<br />
V. l.: René Höller, Thomas Schützeneder, Mag. (FH) Florian Rappelsberger, Helfried Knöbl und Ulrich Mühlberger.<br />
Fotocredit: VAS<br />
3
VORWORT<br />
VORWORT<br />
Das oberste Ziel des ArbeitnehmerInnenschutzes ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit<br />
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um das auch an potenziell gefährlichen Arbeitsplätzen<br />
zu gewährleisten, müssen Unternehmen notwendige, kollektive Sicherungsmaßnahmen<br />
berücksichtigen, die etwa durch arbeitsorganisatorische oder technische Einrichtungen<br />
erreicht werden können. Das ist eine Grundvor<strong>aus</strong>setzung dafür, dass Arbeitnehmerinnen und<br />
Arbeitnehmer ihren Beruf <strong>aus</strong>üben können – und damit auch eine Grundbedingung für den Erfolg<br />
der Unternehmen.<br />
Wenn trotz allen Sicherheitsvorkehrungen ein Restrisiko für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
bestehen bleibt, ist eine persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung zwingend erforderlich. Der Österreichische<br />
Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit informiert umfassend über die praktischen<br />
Aspekte des ArbeitnehmerInnenschutzes und hat mit <strong>dem</strong> <strong>Handbuch</strong> „Persönliche<br />
Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ eine wertvolle Entscheidungshilfe für die Auswahl der richtigen Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
geschaffen.<br />
Die langjährige Erfahrung und das ExpertInnen Know-how des Verbandes kommt dabei allen<br />
zugute, die sich praxisgerecht über die ordnungsgemäße Verwendung der Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
informieren wollen. Damit leistet der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit<br />
einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes und hilft dabei, die<br />
Zahl der Arbeitsunfälle weiter zu reduzieren.<br />
Ich danke allen, die zur laufenden Erneuerung des <strong>Handbuch</strong>s beitragen gen<strong>aus</strong>o wie allen Leserinnen<br />
und Lesern, die sich mit <strong>dem</strong> Thema ArbeitnehmerInnenschutz in der Praxis <strong>aus</strong>einandersetzen<br />
und für sichere Arbeitsbedingungen eintreten. Sie alle tragen dazu bei, dass die Arbeitnehmerinnen<br />
und Arbeitnehmer optimal vor Unfällen und Verletzungen am Arbeitsplatz<br />
geschützt sind.<br />
Ihr<br />
Alois Stöger<br />
Alois Stöger<br />
Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />
Fotocredit: Johannes Zinner<br />
4
VORWORT<br />
Arbeit hat einen wichtigen Platz im Leben eines Menschen und bewirkt einen bedeutenden<br />
Einfluss auf Gesundheit, Wohlbefinden und persönliche Entwicklung. Die Gewährleistung<br />
von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist jedoch nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern<br />
auch für den Arbeitgeber von großer Bedeutung. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz<br />
stellen nicht nur eine ethische Grundhaltung dar, sie sind auch eine wesentliche Vor<strong>aus</strong>setzung<br />
für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen. Primäres Ziel eines effizienten<br />
präventiven Arbeitsschutzes muss es daher sein, Unfallgefahren, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte<br />
Erkrankungen zu vermeiden.<br />
VORWORT<br />
Für die Entwicklung einer echten Präventionskultur bedarf es einer Stärkung des Gefahrenbewusstseins<br />
der Menschen, verbesserter Informationen sowie Sensibilisierung und Antizipation<br />
möglicher Risiken. Insbesondere unter jüngeren Beschäftigten, die in der Regel einem höheren<br />
Risiko <strong>aus</strong>gesetzt sind als erfahrene Arbeitnehmer, gilt es, die Risikoprävention am Arbeitsplatz<br />
zu fördern. Je besser Sicherheit und Gesundheitsschutz in die Aus- und Weiterbildung integriert<br />
werden, beispielsweise in Form von Sensibilisierungsmaßnahmen, desto früher werden den Jugendlichen<br />
auch die möglichen Gefahren eines Arbeitsplatzes bewusst gemacht.<br />
Die österreichischen Arbeitnehmerschutzvorschriften gewährleisten ein sehr hohes Niveau an<br />
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Während bei den sogenannten Freizeitunfällen<br />
(Heim, Freizeit & Sport) ein deutlicher Anstieg zu beobachten ist, ist die Zahl der Arbeitsunfälle<br />
aufgrund der besonderen Bemühungen in Österreichs Unternehmen in den letzten Jahren<br />
spürbar zurückgegangen - in den letzten 15 Jahren um 27 %.<br />
In den Fällen, in denen alle generellen technischen Schutzmaßnahmen und arbeitsorganisatorischen<br />
Maßnahmen zur Vermeidung von Gefahren <strong>aus</strong>geschöpft sind und noch immer Restgefahren<br />
bestehen, ist die Verwendung von individueller Schutz<strong>aus</strong>rüstung notwendig und erforderlich.<br />
Die vorliegende Broschüre dient als nützliche Informationsquelle und Auswahlhilfe beim Ankauf<br />
und bei der Verwendung von persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung. Dadurch kann sie einen wertvollen<br />
Beitrag zur Umsetzung eines effizienten Arbeitnehmerschutzes in den Betrieben und zu einem<br />
sicheren Arbeitsumfeld leisten.<br />
Dr. Christoph Leitl<br />
Präsident der Wirtschaftskammer Österreich<br />
Bildcredit: WKÖ/Kucera<br />
5
VORWORT<br />
VORWORT<br />
ArbeitnehmerInnenschutz ist der Arbeiterkammer besonders wichtig. Es geht darum, durch<br />
vorbeugende Maßnahmen Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen<br />
zu vermeiden.<br />
Seit Inkrafttreten des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes mit 1. Jänner 1995 ist ein deutlicher<br />
Rückgang der Zahl der Arbeitsunfälle zu beobachten. Für die praxisgerechte Anwendung müssen<br />
einzelne Teilbereiche des ArbeitnehmerInnenschutzes mittels Durchführungsverordnungen<br />
konkretisiert werden. Denn klare Regeln sorgen für eine einfachere Umsetzung und für mehr<br />
Sicherheit in den Betrieben. Die Verordnung Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung (<strong>PSA</strong>-V) regelt die<br />
Auswahl, Prüfung und sichere Verwendung von persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung und entspricht<br />
damit einer langjährigen Forderung von Arbeiterkammern und Gewerkschaften.<br />
Grundlage für gelebten ArbeitnehmerInnenschutz ist die Arbeit der Sicherheitsfachkräfte, ArbeitsmedizinerInnen,<br />
Arbeits- und OrganisationspsychologInnen, Betriebsräte und Sicherheitsvertrauenspersonen.<br />
Eine besondere Bedeutung für die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes<br />
kommt auchden ArbeitsinspektorInnen zu. Sie sorgen mit ihren Kontrollen dafür, dass die<br />
Schutzvorschriften für die Beschäftigten gewahrt bleiben. Diese Strukturen stellen auch in Zukunft<br />
die Basis für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit dar.<br />
Unbestritten ist auch, dass ArbeitnehmerInnenschutz nur gemeinsam mit den Beschäftigten<br />
umgesetzt werden kann. Die aktive Einbindung der ArbeitnehmerInnen bei der Auswahl von<br />
geeigneter persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung erhöht die Akzeptanz, wodurch die Tragequote steigt.<br />
Die vorliegende Broschüre bietet Ihnen wertvolle Hilfestellungen für die Auswahl verfügbarer<br />
persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstungsgegenstände. Sie soll Unternehmer, Betriebsrat und Sicherheitsvertrauenspersonen<br />
im Vorfeld der Investitionsentscheidung unterstützen, um Fehlinvestitionen<br />
beim Ankauf nicht geeigneter Schutz<strong>aus</strong>rüstungen zu vermeiden.<br />
Gesundheit ist das wertvollste Gut des Menschen. Wir werden deshalb auch in Zukunft ein verlässlicher<br />
Partner für einen wirksamen ArbeitnehmerInnenschutz sein.<br />
Rudi Kaske<br />
Präsident der Bundesarbeitskammer<br />
Fotocredit: Katharina Schiffl<br />
6
VORWORT<br />
Sicherheit am Arbeitsplatz ist die Vor<strong>aus</strong>setzung für produktives Arbeiten und mitverantwortlich<br />
für gesunde Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Als deren<br />
berufliche Interessensvertretung ist es <strong>dem</strong> ÖGB ein großes Anliegen, dass Beschäftigte über die<br />
richtige und sichere Anwendung der Schutz<strong>aus</strong>rüstung informiert werden. Doch ebenso sollen<br />
betroffene ArbeitnehmerInnen bei der Auswahl und Verwendung der Schutz<strong>aus</strong>rüstung mitbestimmen<br />
können. Mithilfe dieser Broschüre kann mehr aktive Beteiligung im Gesundheitsschutz<br />
und in den Fragen der Sicherheit erzielt werden.<br />
Besonders wichtig für den ÖGB ist auch die Verringerung arbeitsbedingter psychischer Belastungen.<br />
Diese führen zu Krankheiten, die nicht nur für viele Krankenstandstage verantwortlich<br />
sind. Auch mehr als 60 Prozent aller Arbeitsunfälle sind auf Stress zurückzuführen. Die verpflichtende<br />
Evaluierung der psychischen Belastungen hat dazu geführt, dass z. B. stressbezogene<br />
Ursachen von Arbeitsunfällen leichter her<strong>aus</strong>gefunden werden können. Neben ArbeitsmedizinerInnen<br />
und Sicherheitsfachkräften werden nun auch verstärkt Arbeits- und OrganisationspsychologInnen<br />
zur Evaluierung beigezogen. Ziel dabei ist, die Arbeitsbedingungen zu verbessern<br />
und krankmachende Abläufe zu vermeiden. Davon profitieren alle: ArbeitgeberInnen und<br />
ArbeitnehmerInnen.<br />
Studien des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) zeigen, dass in der EU jährlich etwa<br />
102.500 Menschen an arbeitsbedingten Krebserkrankungen sterben. Dies übersteigt die Anzahl<br />
der tödlichen Arbeitsunfälle in der EU um das Zwanzigfache. Für Österreich wird vom ETUI eine<br />
Zahl von jährlich 1.820 Todesfällen aufgrund einer arbeitsbedingten Krebserkrankung genannt.<br />
Obwohl diese Zahl eine Schätzung darstellt und auf einer Hochrechnung von aggregierten EU-<br />
Daten basiert, wird hier deutlich, dass diesbezüglich auch für Österreich dringender Handlungsbedarf<br />
besteht.<br />
Um einen zeitgemäßen Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen zu erreichen, gilt es, eine<br />
„moderne“ Grenzwertsetzung zu implementieren. Weg von den alten TRK-Werten, hin zu risikobasierten<br />
Grenzwerten. Bei der heute anerkannten Vorgangsweise der Festlegung risikobasierter<br />
Grenzwerte wird unabhängig von den Stoffen zuerst durch politischen Konsens festgelegt,<br />
welches Krebsrisiko in Folge der Arbeit maximal als gesellschaftlich tragbar angesehen wird.<br />
ArbeitgeberInnen haben die notwendigen Kosten für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb<br />
zu tragen. Die Gefahrenquellen müssen ermittelt und beseitigt werden. Aber nicht alle Gefahrenquellen<br />
können <strong>aus</strong> <strong>dem</strong> Weg geräumt werden. In solchen Fällen müssen Schutz<strong>aus</strong>rüstungen<br />
die Sicherheit der ArbeitnehmerInnen gewährleisten. Dabei ist auch die Auswahl<br />
sehr wichtig. Die Schutz<strong>aus</strong>rüstungen sollen am Stand der Zeit sein und den Bedürfnissen der<br />
Beschäftigten entsprechen.<br />
VORWORT<br />
Erich Foglar<br />
ÖGB-Präsident<br />
7
VORWORT<br />
VORWORT<br />
Wenn es um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht,<br />
werden in den heimischen Betrieben seit vielen Jahren die höchsten Standards gesetzt.<br />
Sichere Arbeitsbedingungen steigern Arbeitszufriedenheit und Produktivität. Denn nur gesunde<br />
und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch motiviert, mit Freude bei der Arbeit<br />
und sorgen durch die Qualität ihrer Arbeitsleistung für Wettbewerbsvorteile und Erfolg am internationalen<br />
Markt. Über ihre Verpflichtungen für die Menschen hin<strong>aus</strong> sind Österreichs Unternehmen<br />
sich dieser Zusammenhänge und damit des hohen Wertes betrieblicher Sicherheitsarbeit<br />
bewusst – und handeln entsprechend.<br />
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind naturgemäß für jedes Unternehmen von entscheidender<br />
Bedeutung. Ihre Sicherheit kann nicht oft genug zum Thema gemacht werden. Erfreulicherweise<br />
geht die Anzahl an Arbeitsunfällen in Österreich seit vielen Jahren zurück, die gemeinsamen<br />
Bemühungen von Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern<br />
machen sich bezahlt. Aber weder ist das selbstverständlich, noch ein Grund zum Ausruhen. Die<br />
Anstrengungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz müssen unvermindert weitergehen.<br />
Im Zuge dieser Anstrengungen kommt vor allem der Prävention eine enorme Bedeutung zu. Die<br />
Verhinderung von Arbeitsunfällen muss oberstes Ziel sein – denn Schadensvermeidung ist naturgemäß<br />
noch sinnvoller, als lediglich Schadensbegrenzung zu betreiben. Gerade in der produzierenden<br />
Industrie ergeben sich immer wieder Gefahrenquellen, das ist fast unvermeidlich.<br />
Wichtig ist daher, sie stets möglichst rasch als solche zu identifizieren, richtig zu reagieren und<br />
Abhilfe zu schaffen – etwa durch geeignete persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung. Dafür braucht es die<br />
richtige und aktuellste Information zur rechten Zeit, wie sie in der vorliegende 9. Auflage des<br />
<strong>Handbuch</strong>s „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ enthalten ist. Dieses Nachschlagewerk und Informationsmedium<br />
leistet einen unschätzbaren Beitrag, wenn es darum geht, die Sicherheit und<br />
Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu gewährleisten. Denn nur ein sicherer<br />
Arbeits- und Wirtschaftsstandort Österreich kann auch ein attraktiver und erfolgreicher Arbeitsund<br />
Wirtschaftsstandort Österreich sein.<br />
Ihr<br />
Mag. Georg Kapsch<br />
Präsident der Industriellenvereinigung<br />
Fotocredit: IV<br />
8
VORWORT<br />
Das <strong>Handbuch</strong> „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ des Österreichischen Verbandes zur Förderung<br />
der Arbeitssicherheit in seiner nunmehr schon 9. Auflage ist für Arbeitgeber/innen,<br />
Arbeitnehmer/innen, Betriebsräte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Arbeitsmediziner/innen<br />
und Sicherheitsvertrauenspersonen wieder das wertvolle Instrument für die im Gesetz vorgesehene<br />
gemeinsame Entscheidungsfindung bei der Auswahl geeigneter Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
geworden. Das <strong>Handbuch</strong> bietet aber nicht nur wichtige Entscheidungshilfen für die Auswahl<br />
von für die jeweilige betriebliche Situation geeigneter <strong>PSA</strong>, sondern informiert auch<br />
umfassend und praxisgerecht über die zweckentsprechende und ordnungsgemäße Verwendung.<br />
VORWORT<br />
Im betrieblichen Geschehen hat Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung eine große Bedeutung. Nach den<br />
Grundsätzen der Gefahrenverhütung ist <strong>dem</strong> kollektiven Gefahrenschutz der Vorrang vor individuellem<br />
Gefahrenschutz zu geben, wobei allerdings klar ist, dass in der betrieblichen Praxis<br />
trotz<strong>dem</strong> ein gewisses Restrisiko bleiben kann. In diesen Fällen haben Arbeitgeber/innen Persönliche<br />
Schutz<strong>aus</strong>rüstung zur Verfügung zu stellen und für die Benutzung durch die Arbeitnehmer/innen<br />
zu sorgen. Die 2014 in Kraft getretene Verordnung Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
(<strong>PSA</strong>-V) konkretisiert die ASchG-Vorgaben zur betrieblichen Gefahrenevaluierung betreffend<br />
Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung sowie zur Auswahl und Bewertung von Persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung.<br />
Neben diesen grundlegenden Bestimmungen wird auch der Information und Unterweisung<br />
sowie der Beteiligung der Arbeitnehmer/innen breiter Raum gegeben.<br />
Zunehmend von Bedeutung wird auch die Bewertung von <strong>PSA</strong> gesehen, die mit der <strong>PSA</strong>-V neu<br />
etabliert wurde. Die Bewertung der <strong>PSA</strong> ist der wichtige Schritt zwischen der Arbeitsplatzevaluierung<br />
(Gefahren und Belastungen) und der Auswahl bzw. <strong>dem</strong> Übergeben der <strong>PSA</strong> an die ArbeitnehmerInnen.<br />
Die Bewertung von <strong>PSA</strong> kann als erweiterter „Soll“-“Ist“-Vergleich angesehen<br />
werden. Im „Soll“ sind alle Gefahren im engeren Sinn (z.B. Gefahr einer Verletzung, Überschreitung<br />
eines Grenzwertes, einer Exposition) enthalten, gegen die die <strong>PSA</strong> schützen soll, aber auch<br />
die Belastungen und Beanspruchungen, die am Einsatzort vorherrschen (bspw. Arbeitsschwere,<br />
klimatische Bedingungen) oder auch von der <strong>PSA</strong> hervorgerufen werden können (eingeschränkte<br />
Beweglichkeit, eingeschränkte Wahrnehmung von Gefahren, erhöhte körperliche Beanspruchung).<br />
Das „Ist“ sind die spezifischen Leistungsmerkmale und Eigenschaften der <strong>PSA</strong>.<br />
Der Österreichische Verband zur Förderung der Arbeitssicherheit hat durch die Mitwirkung und<br />
Erfahrung seiner Mitglieder wiederum eine wertvolle Unterstützung der betrieblichen Umsetzung<br />
eines modernen, präventiven Arbeitnehmer/innenschutzes geschaffen, die <strong>aus</strong> der „Landschaft“<br />
des Arbeitnehmer/innenschutzes nicht mehr wegzudenken ist.<br />
Sektionschefin Dr. in Anna Ritzberger Moser<br />
Leiterin der Sektion Arbeitsrecht und Zentral-Arbeitsinspektorat<br />
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz<br />
9
VORWORT<br />
VORWORT<br />
Rund 4,9 Millionen Versicherte sind der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anvertraut,<br />
2,9 Millionen unselbständig Erwerbstätige (davon mehr als 1,2 Millionen Arbeiterinnen<br />
und Arbeiter und über 1,6 Millionen Angestellte) 500.000 Millionen Selbständige sowie<br />
1,4 Millionen in Ausbildung Stehende vom Kindergarten bis zum Studienabschluss.<br />
Die AUVA finanziert ihre Aufgaben als gesetzliche Unfallversicherung <strong>aus</strong> Pflichtbeiträgen der<br />
Dienstgeber. Prävention ist dabei die vorrangige Kernaufgabe der AUVA – die Verhütung von<br />
Unfällen und die Vorbeugung von Berufskrankheiten senkt die Kosten für die drei weiteren<br />
Unternehmensbereiche Heilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung von<br />
Unfallopfern am wirksamsten.<br />
Die Prävention liegt der AUVA auch deshalb besonders am Herzen, da mit ihrer Hilfe menschliches<br />
Leid verhindert werden kann, bevor es entsteht. Für den Unternehmer bedeutet dies<br />
auch, dass keine Ausfallszeiten durch Krankheit entstehen.<br />
Die Verwendung von persönlicher Schutz<strong>aus</strong>rüstung (<strong>PSA</strong>) trägt wesentlich zur Vermeidung von<br />
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten bei. Wichtig ist, darauf zu achten, dass die verwendete<br />
Schutz<strong>aus</strong>rüstung die jeweiligen individuellen Anforderungen erfüllt und ein Maximum an<br />
Trage komfort aufweist. Denn nur so findet die Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung auch die Akzeptanz<br />
bei all jenen, die sie regelmäßig verwenden müssen. Und gerade das konsequente Tragen<br />
der <strong>PSA</strong> muss an oberster Stelle stehen, um sicheres und gesundes Arbeiten zu gewährleisten.<br />
Das <strong>Handbuch</strong> „Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“ bietet einen kompakten Überblick über Eigenschaften<br />
und Nutzen von <strong>PSA</strong> und ist ein bewährtes Nachschlagewerk. Je funktioneller und<br />
individueller die Schutz<strong>aus</strong>rüstung, umso eher wird sie getragen und kann ihren Zweck optimal<br />
erfüllen.<br />
Im Interesse der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit wünsche ich der Neuauflage<br />
dieses <strong>Handbuch</strong>s viel Erfolg.<br />
KommR DDr. Anton Ofner<br />
Obmann der AUVA<br />
10
AUSWAHLTIPPS<br />
VORWORT<br />
Schritt für Schritt zur richtigen <strong>PSA</strong>-Auswahl<br />
Gehen Sie bei Auswahl und Verwendung von <strong>PSA</strong> schrittweise vor:<br />
Schritt 1: Evaluieren Sie alle Arbeitsplätze auf mögliche Gefahren für Ihre Mitarbeiter/innen;<br />
beschließen Sie die erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Verringerung<br />
dieser Gefahren nach <strong>dem</strong> sogenannten „S-T-O-P Prinzip“ (Substitution – Technische<br />
Maßnahmen – Organisatorische Maßnahmen – Persönliche Maßnahmen).<br />
Schritt 2: Legen Sie fest, welche Arten von <strong>PSA</strong> an welchen Arbeitsplätzen und für welche Mitarbeiter/innen<br />
benötigt werden, um den erforderten Schutz gegen bestehende Restrisiken<br />
zu gewährleisten.<br />
Schritt 3: Beachten Sie die einschlägigen aktuellen Normen, Verordnungen, Richtlinien und<br />
Her stellerhinweise. Achtung: Normen legen nur Mindestanforderungen fest.<br />
Schritt 4: Überprüfen Sie anhand der Kennzeichnungen und Gebrauchshinweise die zu erwartende<br />
Schutzwirkung der angebotenen <strong>PSA</strong> und gleichen Sie diese mit Ihren Anforderungen<br />
ab. Wichtig: <strong>PSA</strong> darf nur für jene Zwecke und unter jenen Bedingungen eingesetzt<br />
werden, für die sie nach den Angaben des Herstellers bestimmt ist.<br />
Schritt 5: Bedenken Sie, dass die <strong>PSA</strong> über einen längeren Zeitraum getragen werden soll/muss<br />
und räumen Sie daher den Faktoren Tragekomfort, Passform und Qualität einen hohen<br />
Stellenwert ein.<br />
Schritt 6: Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter/innen bei der Auswahl der geeigneten passenden<br />
<strong>PSA</strong> – z. B durch Tragetests – ein! Sie erreichen damit mehr Trageakzeptanz und somit<br />
eine höhere Tragequote. Durch entsprechende Einschulungen und Unterweisungen<br />
müssen alle <strong>PSA</strong>-Anwender über deren Anwendung und Schutzwirkung Bescheid<br />
wissen.<br />
Schritt 7: Vergessen Sie nicht auf die vorgeschriebenen <strong>PSA</strong>-Überprüfungen auf deren Tauglichkeit<br />
und Schutzwirkung (gegebenenfalls Ablaufdatum/Einsatzdauer beachten!). Ebenso<br />
sind bei jeder Änderung des Arbeitsprozesses oder der Gefährdungsart zu überprüfen,<br />
ob die im Einsatz befindliche <strong>PSA</strong> noch geeignet ist bzw. deren Schutzwirkung<br />
<strong>aus</strong>reicht.<br />
11
KOPFSCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Aus der Statistik „Anerkannte Arbeitsunfälle“ des Hauptverbandes der Versicherungsträger ist<br />
zu entnehmen, welchen hohen Stellenwert Kopfverletzungen einnehmen. Dazu kommt auch die<br />
Tatsache, dass derartige Unfälle besonders schwerwiegende Folgen haben können und in vielen<br />
Fällen sogar lebensgefährlich sind oder tödlich <strong>aus</strong>gehen.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Kopf- und Nackenschutz ist Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung zum Schutz des Kopfes und des<br />
Nackens einschließlich des hinteren Halses vor Verletzungen und vor anderen Schädigungen<br />
durch:<br />
• mechanische Einwirkungen (herabfallende, pendelnde, umfallende und wegfliegende Gegenstände<br />
oder Anstoßen an Gegenständen)<br />
• chemische Einwirkungen (Säuren, Laugen, Lösungsmittel)<br />
• thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte, glühende Teilchen, Flüssigmetallspritzer, Flammen)<br />
• elektrische Einwirkungen (Berührungsspannung, Funkenbildung – auch durch elektrische Entladungen)<br />
• Einwirkung von optischer oder ionisierender Strahlung<br />
• erfasst werden durch bewegte oder drehende Teile von Arbeitsmitteln oder sonstigen Gegenständen<br />
(z. B. Erfassen der Haare)<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Kopfschutz<strong>aus</strong>rüstungen fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die <strong>PSA</strong>-Kategorie I,<br />
II oder III. Details dazu entnehmen Sie bitte unserem Kapitel „EU-Richtlinien“. Der <strong>PSA</strong>-<br />
Kategorie III jedenfalls zugeordnet sind:<br />
• Helme, die für den Einsatz in heißer Umgebung <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden, sowie<br />
• zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität <strong>aus</strong>gelegte und hergestellte Helme.<br />
NORMEN<br />
Folgende Normen gelten für besondere Anwendungen und Helm<strong>aus</strong>führungen:<br />
• Helme für elektrische Arbeiten (1000 V): EN 50365 für elektrisch isolierende Helme zum<br />
Arbeiten an unter Spannung stehender Teile bis Wechselspannung 1000 V (AC) oder Gleichspannung<br />
1500 V (DC). Bei diesem Test werden 10.000 V verwendet.<br />
• Helme für explosionsgefährdete Bereiche: Um die Ableitfähigkeit bzw. Antistatik von <strong>aus</strong>gewählten<br />
Industriehelmen nachzuweisen, gibt es keine festgelegte Norm. Eine Möglichkeit<br />
ist es, die „EN 13463-1 nicht-elektrische Geräte für den Einsatz in explosionsgefährdeten<br />
13
KOPF-<br />
SCHUTZ<br />
1<br />
Bereichen“ hinzuziehen. Durch Vermeidung elektrostatischer Aufladung haben einige Hersteller<br />
Helme mit konkreten ATEX-Zonen und Explosionsgruppen „ATEX“ zertifiziert.<br />
• Helme für Kletter-/Bergsteiger-Anwendungen: Bergsteigerhelme nach EN 12492 haben<br />
eine große Belüftungsfläche. Sie unterscheiden sich gegenüber EN 397-Helmen im<br />
Wesentlichen dadurch, dass der Kinnriemen später nachgeben muss (Zugkraft > 500 N<br />
[EN 397 = 250 N]), um zu verhindern dass der Helm beim Absturz zu schnell vom Kopf fällt,<br />
wohingegen die EN 397 beim Kinnriemen den Strangulationsschutz sicherstellen möchte.<br />
• Helme für Land- und Forstwirtschaft: Eine spezielle Norm für diese Anwendung gibt es<br />
nicht, aber EN 397-Schutzhelme mit guter Belüftung und Regenrinne werden bevorzugt. Sie<br />
sollten oftmals der EN 397 Zusatzanforderung „sehr niedrige Temperaturen“ entsprechen.<br />
Da bei dieser Anwendung gleichzeitig Kopf-, Gehör-, Gesichts- und Nackenschutz eingesetzt<br />
wird, sollten die Komponenten ideal aufeinander abgestimmt und miteinander zertifiziert<br />
sein. Laut § 69 AAV, Abs. 6, sind bei einer gleichzeitigen Gefährdung des Kopfes, der Augen,<br />
des Gesichtes oder des Gehörs nach Möglichkeit Schutzhelme, die mit entsprechenden<br />
anderen Schutz<strong>aus</strong>rüstungen kombinierbar sind, zur Verfügung zu stellen.<br />
• Helme mit integriertem Augen- oder Gesichtsschutz: Der Augenschutz (Arbeitsschutzbrille)<br />
oder der Gesichtsschutz (Visier) kann unter der Helmschale verstaut und bei Bedarf<br />
über Augen bzw. Gesicht gezogen werden.<br />
KENNZEICHNUNG<br />
Diese hat zu umfassen:<br />
• Angabe der europäischen Norm EN 397<br />
• Name oder Zeichen des Herstellers<br />
• Jahr und Quartal der Herstellung<br />
• Typenbezeichnung des Herstellers (Helmschale und Innen<strong>aus</strong>stattung)<br />
• Größe oder Größenbereich in cm (Helmschale und Innen<strong>aus</strong>stattung)<br />
• Material Kurzzeichen (ISO 472 „Plastics-Vocabulary“)<br />
• CE-Konformitätszeichen<br />
Kennzeichnung bei optionalen Zusatzanforderungen<br />
Zusatzanforderung<br />
Kennzeichnung<br />
Sehr niedrige Temperaturen – 20° C bzw. – 30° C<br />
Sehr hohe Temperaturen + 150° C<br />
Elektrische Isolierung<br />
440 VAC<br />
Seitliche Verformung<br />
LD<br />
Metallspritzer<br />
MM<br />
Benutzerinformation<br />
Die EN 397 verlangt auch, dass je<strong>dem</strong> Helm eine umfassende und verständliche Herstellerinformation<br />
beiliegt und alle sicherheitsrelevanten Hinweise mittels Etikett am Helm angebracht<br />
werden. Der „Beipackzettel“ des Herstellers hat folgende Informationen zu beinhalten:<br />
• Name und Adresse des Herstellers<br />
• Empfehlungen, Anweisungen zu Verstellung, Sitz, Benutzung, Reinigung, Desinfektion, Wartung,<br />
Lagerung<br />
• Angaben betreffend Zubehör und Ersatzteilen<br />
• Angaben zu Benutzungseinschränkungen entsprechend den jeweiligen Gefahren<br />
• Angaben zum Verfallsdatum<br />
• Angaben der geeigneten Verpackungsarten beim Transport<br />
14
AUGENSCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Die Augen zählen zu den empfindlichsten Sinnesorganen des menschlichen Körpers und sind<br />
durch nichts zu ersetzen. Sie brauchen daher besonderen Schutz, um vor Verletzungen und<br />
schädigenden Einflüssen abgeschirmt zu werden. Leider gibt es in Österreich noch immer überdurchschnittlich<br />
viele Augenverletzungen.<br />
Gefahren am Arbeitsplatz<br />
Das Auge verfügt zwar über natürliche Schutzfunktionen wie Wimpern, Tränenfluss, Augenlider<br />
und Lidschlussreflex, diese sind in der Praxis am Arbeitsplatz jedoch nicht <strong>aus</strong>reichend. Die Gefahren<br />
für unsere Augen am Arbeitsplatz werden oft auch nicht in <strong>aus</strong>reichen<strong>dem</strong> Maß<br />
als solche erkannt, wirksamer Augenschutz wird nicht oder nur in ungenügender Form verwendet.<br />
Laut Statistik erleiden zwei Drittel der betroffenen Personen bei Augenverletzungen deutlich<br />
messbare, bleibende Sehkrafteinbußen. Jeder 10. verliert auf <strong>dem</strong> verletzten Auge sogar die<br />
Sehkraft zur Gänze, d. h. wird auf diesem Auge blind. Auch viele sogenannte „nichtmeldepflichtige“<br />
Augenverletzungen, wie z. B. das ambulante Entfernen von Fremdkörpern, verursachen –<br />
meist durch kleinste Narben auf der Hornhaut – bleibende Schädigungen an den Augen und<br />
beträchtliche Unfallfolgekosten.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Die gesundheitlichen Risiken, denen das menschliche Auge am Arbeitsplatz <strong>aus</strong>gesetzt ist, sind<br />
vielfältig und in der Folge unterteilt nach Schädigungen durch:<br />
• mechanische Einwirkungen (Staub und Festkörper wie Bolzen, Körner, Späne, Splitter)<br />
• optische Einwirkungen (UV- und IR-Strahlen, Blendung durch Licht)<br />
• chemische Einwirkungen (Dämpfe, Gase, Laugen, Nebel, Rauche, Säuren, Stäube)<br />
• thermische Einwirkungen (Hitze, Kälte, glühende Partikel, Schmelzmetall)<br />
• besondere Einwirkungen (Laserstrahlen, Störlichtbögen, Röntgenstrahlen)<br />
In der Praxis sind an vielen Arbeitsplätzen mehrere Einwirkungen gleichzeitig zu beachten (meist<br />
thermisch/mechanische Einwirkungen durch glühendes/geschmolzenes Material oder heiße<br />
Späne mit hoher Geschwindigkeit).<br />
Mechanische Einwirkungen<br />
Mehr als 70 % aller Augenunfälle, nichtmeldepflichtige miteingeschlossen, werden durch mechanische<br />
Einwirkungen verursacht. Dazu zählen:<br />
Staub: Dieser gelangt – ohne die Hornhaut zu verletzen – zwischen Lid und Augapfel. Es kommt<br />
in Folge zu Reizungen und/oder Entzündungen.<br />
23
Festkörper wie Späne, Splitter und Körner unterschiedlicher Größe können auf das Auge auftreffen<br />
und in dieses eindringen. Die Verletzungen reichen je nach Art, Form und kinetischer<br />
Energie des Fremdkörpers von Entzündungen und Prellungen bis hin zu Schädigungen von<br />
Linse, Glaskörper und Netzhaut mit bleibenden Folgen.<br />
AUGEN-<br />
SCHUTZ<br />
2<br />
Optische Einwirkungen<br />
UV-Strahlen sind als energiereiche Strahlung in diesem Frequenzbereich besonders ge -<br />
fährlich:<br />
Durch UV-A-Strahlen (315–380 nm*), die in der Linse absorbiert werden, entsteht als Langzeiteffekt<br />
der „Graue Star“, eine Form der Linsentrübung.<br />
UV-B-Strahlen (280–315 nm) werden bereits in der Hornhaut absorbiert und verursachen<br />
Entzündungen der Binde- und Hornhaut, aber keine bleibenden Schäden. Die Schmerzen<br />
durch dieses so genannte „Verblitzen“, besonders den Elektroschweißern in der Praxis bekannt,<br />
treten allerdings erst etwa 6–8 Stunden nach Strahleneinwirkung auf.<br />
Bei UV-C-Strahlen (100–280 nm) erfolgt die Absorbierung meist schon in der Luft, sodass für<br />
die Augen praktisch keine Gefahr besteht.<br />
IR (Infrarot)-Strahlung kann bei kurzwelligem Infrarotlicht (780–1400 nm) zu lokalen Verbrennungen<br />
der Netzhaut führen. Langwellige Infrarotstrahlen (1400–3000 nm) sowie IR-C Strahlen<br />
(3000 nm–1 mm) verbrennen die Hornhaut und erwärmen dahinter das Augenkammerwasser<br />
und die Linse (Ausstrahlung durch feuerflüssige Massen in der Stahl- und Glasindustrie). Es<br />
kommt zum sogenannten „Glasbläserstar oder Feuerstar“, das heißt zur Erblindung!<br />
Sichtbare Lichtstrahlen (380–780 nm) können bei entsprechender Intensität und Einwirkdauer<br />
ebenfalls zu fotochemischen und/oder thermischen Verletzungen der Netzhaut führen.<br />
Gefährdungen durch Blau-Licht (Blue Light Hazard) entstehen <strong>aus</strong> hoch energetischem sichtbarem<br />
Licht (HEV light) im unteren Wellenlängenbereich (380–490 nm). In der neuesten Forschung<br />
wurde das sogenannte Blau-Licht als eine Ursache für altersbezogene Makula-Degeneration<br />
identifiziert. Diese photochemische Schädigung des Auges wird als Photoretinitis<br />
be zeichnet und ist oft von thermischen Netzhautschädigungen überlagert.<br />
* nm-Zeichen für Nanometer = 10- 9 m<br />
24
GEHÖRSCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Das Gehör ist unser wichtigster Sinn. Es bildet die Grundlage unseres sozialen Lebens und ist<br />
24 Stunden am Tag im Einsatz – es schläft nie. Sein größter Feind ist der Lärm. Unter „Lärm“<br />
werden alle Geräusche verstanden, die gesundheitsschädigend sind oder als unangenehm und<br />
belästigend empfunden werden.<br />
Lärm ist eine Geißel der modernen Gesellschaft. Die überwiegende Zahl der Menschen in Industrienationen<br />
fühlt sich durch Lärm belästigt, ihre Lebensqualität ist gemindert. Dem „öffentlichen<br />
Lärm“, z. B. durch Verkehr, kann man kaum entrinnen. Leider akzeptieren oder ignorieren<br />
viele den zum Teil stark gesundheitsschädlichen Freizeitlärm wie z. B. in Diskotheken, durch Unterhaltungselektronik<br />
oder bei Autorennen.<br />
Hierzu kommen Lärmbelastungen an vielen Arbeitsplätzen. Nach Schätzung sind in Österreich<br />
ca. 500.000 Menschen an ihren Arbeitsplätzen konkret durch Lärm gesundheitlich gefährdet.<br />
Besonders alarmierend ist, dass inzwischen bereits jeder vierte Österreicher in verschieden<br />
starkem Ausmaß hörgeschädigt ist.<br />
120 dB (A)<br />
Schmerzschwelle<br />
1 W/m 2<br />
100 dB (A)<br />
10- 2 W/m 2<br />
85 dB (A)<br />
Musik<br />
10- 4 W/m 2<br />
60 dB (A)<br />
40 dB (A)<br />
Sprache<br />
10- 6 W/m 2<br />
10- 8 W/m 2<br />
20 dB (A)<br />
Hörfeld<br />
10- 10 W/m 2<br />
10- 12 W/m 2<br />
10 Hz<br />
20 Hz 100 Hz 1000 Hz 20000 Hz<br />
Aufteilung der Frequenzbereiche<br />
35
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Lärmschwerhörigkeit ist eine schleichende Krankheit. Sie entwickelt sich oft unbemerkt, verursacht<br />
keine Schmerzen und tritt ohne Vorwarnung plötzlich auf. Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar,<br />
da die einmal zerstörten Hörzellen unwiederbringlich verloren sind. Die sozialen Folgen für<br />
die Betroffenen und für die Solidargemeinschaft sind schwerwiegend. Zu den Auswirkungen auf<br />
den Organismus zählen Zerstörung der Blutgefäße, Schäden am vegetativen Nervensystem, psychische<br />
Schäden, Bluthochdruck und Schwächung des Immunsystems.<br />
GEHÖR-<br />
SCHUTZ<br />
3<br />
Lärmpegel in dB (A)<br />
115<br />
112<br />
109<br />
106<br />
103<br />
100<br />
97<br />
Wie lange verträgt das menschliche Ohr welchen Lärm?<br />
110 dB<br />
z. B. Kreissäge<br />
100 dB<br />
z. B. Motorsäge<br />
Das Diagramm zeigt,<br />
wie lange das menschliche<br />
Ohr einer ent sprechenden<br />
Dauerschallbelastung <strong>aus</strong>gesetzt<br />
sein kann, ohne einen<br />
Gehörschaden zu erleiden.<br />
Bei Über schreitung der Linie<br />
droht eine Gehörschädigung.<br />
Es ist unbedingt Gehörschutz<br />
zu verwenden.<br />
94<br />
91<br />
88<br />
85<br />
0,9375 1,875 3,75 7,5 15 30 60 120 240 480<br />
Lärmbelastung in Minuten<br />
Eine Gefährdung für die Gesundheit liegt dann vor, wenn sich der Mensch Lärm <strong>aus</strong>setzt, bei<br />
<strong>dem</strong> ein Beurteilungspegelwert von 85 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Schallwellen beginnen<br />
ab diesem Wert, unsere Gehörzellen zu schwächen und letztlich zu zerstören. Der gesunde,<br />
junge Mensch hört Schallwellen im Frequenzbereich von ca. 16–20.000 Hz mit einem Schalldruck<br />
ab ca. 1 dB(A). Bitte beachten Sie, dass die „dB-Skala“ logarithmisch ist:<br />
plus 10 dB = 10-facher Schalldruck<br />
plus 20 dB = 100-facher Schalldruck<br />
plus 3 dB = Verdoppelung des Schalldrucks<br />
minus 3 dB = Halbierung des Schalldrucks<br />
Laut EU-Vorgaben muss bei einem Schalldruckpegel ab 85 dB(A) Gehörschutz verwendet werden,<br />
ab 80 dB(A) hat der Arbeitgeber geeigneten Gehörschutz zur Verfügung zu stellen. Ab einem<br />
Dauerschallpegel über 85 dB nimmt die zulässige Einwirkzeit extrem ab (siehe Tabelle oben).<br />
Wesentlich ist auch die Zunahme des Schallpegels durch mehrere laute Maschinen, z. B. + 3 dB<br />
bei zwei gleich lauten Maschinen (Interferenz).<br />
36
ATEMSCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Erkrankungen der Atemwege sind – bedingt durch die wachsende Umweltbelastung – generell<br />
im Steigen begriffen. Mediziner befü rchten vor allem die unverhältnismäßig starke Zunahme<br />
von chronischen Atemwegserkrankungen. Besonders wichtig ist daher auch der fachgerechte<br />
Schutz vor Schadstoffen in der Atemluft am Arbeitsplatz: Denn allein am Arbeitsplatz sind bereits<br />
mehr als zehn Prozent der österreichischen ArbeitnehmerInnen Schadstoffen in den verschiedensten<br />
Formen <strong>aus</strong>gesetzt. Jährlich verursachen Erkrankungen der Atemwege mehr als<br />
acht Millionen Krankenstandstage.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Durch gesundheitsschädliche Beimengungen in der Atemluft oder durch Sauerstoffmangel in<br />
der Umgebungsatmosphäre können Schädigungen des menschlichen Organismus hervorgerufen<br />
werden. Sauerstoffmangel in der Atemluft fü hrt zu einem Sauerstoffmangel in den Zellen<br />
des menschlichen Körpers und blockiert wichtige Lebensfunktionen. Er wird durch die menschlichen<br />
Sinne nicht wahrgenommen.<br />
Umfang der Schädigung unterschiedlich<br />
Schadstoffe können – je nach<br />
spezifischer (physikalischer,<br />
chemischer oder kombinierter)<br />
Wirkungsweise des Stoffes – zu<br />
Lungenerkrankungen, akuten oder<br />
chronischen Vergiftungen, Strahlenschäden,<br />
durch Bakterien oder<br />
Viren ü bertragbaren Krankheiten<br />
sowie zu sonstigen Schäden<br />
(z. B. Allergien/Sensibilisierung)<br />
oder Krebserkrankungen fü hren.<br />
Der Umfang der Schädigung ist im<br />
Allgemeinen abhängig von der<br />
Konzentration und der Einwirkdauer<br />
des gesundheitsschädlichen<br />
Stoffes, der Wirkungsweise im<br />
Körper, der Schwere der <strong>aus</strong>zufü<br />
hrenden Arbeit (und <strong>dem</strong> damit<br />
verbundenem Atemluftbedarf)<br />
sowie der persönlichen Disposition.<br />
Angriffsorte<br />
Nasen-/<br />
Rachenraum<br />
Luftröhre<br />
Bronchien<br />
Bronchiolen<br />
Alveolen<br />
Wie tief dringen Partikel<br />
in den menschlichen Atemtrakt ein?<br />
(Lungenbläschen)<br />
Partikeldurchmesser<br />
< 10 μm<br />
3–5 μm<br />
< 2,5 μm<br />
1–2 μm<br />
< 1 μm<br />
< 0,11 μm<br />
45
ATEM-<br />
SCHUTZ<br />
4<br />
Schadstoffe in der Atemluft<br />
Diese gliedern sich in:<br />
• Partikelförmige Schadstoffe<br />
Dazu zählt man Staub, Rauch, Nebel. Diese können Nase, Hals und die oberen Atemwege<br />
reizen. Abhängig von der Größe können Partikel bis tief in die Lunge eindringen, dort<br />
das Gewebe schädigen und schwerwiegende Gesundheitsschäden verursachen (Beispiel:<br />
Fibrosen – frü her „Staublunge“ oder Silikose genannt). Partikelförmige Schadstoffe verursachen<br />
meist chronische Schäden.<br />
• Schadstoffe in Form von Gasen und Dämpfen<br />
Da Gase und Dämpfe ü ber die Lunge unmittelbar in die Blutbahn gelangen, können sie<br />
schwerste, letztlich sogar tödliche Organschädigungen verursachen. Gase und Dämpfe können<br />
bereits in kleinsten Mengen sowohl unmittelbare als auch chronische Schäden hervorrufen<br />
und mü ssen nicht unbedingt ü ber die Sinnesorgane (Augen, Mund, Nase) wahrnehmbar<br />
sein.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
– Alle zum Schutz gegen Aerosole in fester oder flüssiger Form oder gegen Gase <strong>aus</strong>gelegten<br />
und hergestellten Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen,<br />
– alle Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen, die <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden, um den Träger vollständig<br />
von der Umgebung zu isolieren sowie<br />
– alle für das Tauchen <strong>aus</strong>gelegten und hergestellten Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen.<br />
fallen unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie III.<br />
Weitere Angaben dazu entnehmen Sie bitte unserem Kapitel „EU-Vorgaben/<strong>PSA</strong>-Kategorien“.<br />
NORMEN<br />
Eine Einteilung von Atemschutz<strong>aus</strong>rüstungen ist in EN 133 zu finden. Diese werden in vielen<br />
unterschiedlichen Normen geregelt. Eine detaillierte Übersicht, welche Norm welche Art von<br />
Atemschutz regelt, finden Sie in der Tabelle auf Seite 53.<br />
KENNZEICHNUNG<br />
Auch bezüglich Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung von Atemschutzgeräten sei auf die<br />
in dieser Tabelle genannten Normen verwiesen.<br />
Für Atemfilter nach den Normen EN 143, EN 14387, DIN 58620, DIN 58621 gibt es einen Farbcode<br />
(siehe dazu die Tabellen auf den Seiten 50 und 51.).<br />
4. Schutzwirkung und Produktarten<br />
Kann durch technische und organisatorische Maßnahmen die Atemluftqualität nicht <strong>aus</strong>reichend<br />
gewährleistet werden, dann muss geeigneter Atemschutz verwendet werden. Vor<strong>aus</strong>setzung<br />
fü r eine effiziente Vermeidung der Gesundheitsrisiken durch Atemschutz ist richtige Auswahl<br />
und konsequente Verwendung und Wartung des Atemschutzes.<br />
46
HANDSCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Unsere Hände sind unser wertvollstes Werkzeug! Daher sollte ein verantwortungsbewusster<br />
und effizienter Schutz gegen Verletzungsgefahren eine betriebliche Selbstverständlichkeit sein.<br />
Leider muss trotz<strong>dem</strong> jährlich mit rund 86.000 Arm- und Handverletzungen in österreichischen<br />
Betrieben gerechnet werden, obwohl sich die Kosten für eine präventive Handschutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
aller ArbeitnehmerInnen gegenüber den Unfallkosten für den Betrieb mit durchschnittlich nur<br />
ca. 6 Prozent zu Buche schlagen.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Die Risiken, denen unsere Hände am Arbeitsplatz <strong>aus</strong>gesetzt sind, sind vielfältig. Je nach der Art<br />
der Gefährdung durch z. B. Anstoßen; Einklemmen; umfallende, herabfallende oder abrollende<br />
Gegenstände; spitze und scharfkantige Gegenstände; heiße und kalte Stoffe; aggressive Flüssigkeiten;<br />
elektrischen Strom; Strahlung und Vibration wird unterschieden zwischen<br />
• mechanischen Einwirkungen, die meist Schnitt- und Stichverletzungen, Hautabschürfungen,<br />
Prellungen oder Quetschungen zur Folge haben;<br />
• chemischen Einwirkungen beim Umgang mit festen, flüssigen oder gasförmigen Stoffen,<br />
z. B. durch Säuren, Laugen, Fette, Öle, Lösemittel, Schmiermittel, Trennmittel, Mikroorganismen,<br />
usw.; die Schädigungen hängen hier wesentlich von Art, Konzentration und Einwirkungsdauer<br />
ab;<br />
• thermischen Einwirkungen durch Kälte, offene Flammen, Wärmestrahlung und Wärmeleitung.<br />
Kalte, heiße, feste oder flüssige Werkstoffe können entsprechend der Höhe der Temperaturen<br />
oder der Menge der übertragenen Wärme Verbrühungen oder Verbrennungen<br />
von unterschiedlicher Schwere und Ausdehnung verursachen;<br />
• elektrischen Einwirkungen durch Berühren spannungsführender Teile an Betriebsmitteln<br />
oder Einrichtungen;<br />
• Strahlungseinwirkungen durch ionisierende Strahlen und/oder radioaktive Kontamination;<br />
• Einwirkung von Vibration oder mechanischen Schwingungen, die vom Arbeitsgerät über<br />
die Hand auf den Körper übertragen werden.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Schutzhandschuhe fallen je nach Einsatzart und Schutzfunktion in die <strong>PSA</strong>-Kategorien I, II und<br />
III. Folgende Hand- und Armschutz<strong>aus</strong>rüstungen fallen jedenfalls unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie III:<br />
59
– Zum Schutz gegen Risiken der Elektrizität <strong>aus</strong>gelegte und hergestellte Ausrüstungen und/<br />
oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht) für Arbeiten unter gefährlicher Spannung<br />
oder <strong>PSA</strong> zur Isolierung gegen Hochspannung.<br />
– Ausrüstungen und/oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht), die für den Einsatz in<br />
heißer Umgebung <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden.<br />
– Ausrüstungen und/oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht), die für den Einsatz in<br />
kalter Umgebung <strong>aus</strong>gelegt und hergestellt werden.<br />
– Ausrüstungen und/oder Zubehör (abnehmbar oder fest angebracht), die <strong>aus</strong>gelegt und<br />
hergestellt werden, um einen zeitlich begrenzten Schutz gegen chemische Einwirkungen<br />
oder ionisierende Strahlungen zu bieten.<br />
Weitere Details dazu sowie die <strong>PSA</strong>-Kategorie-Zuordnungen entnehmen Sie bitte unserem<br />
Kapitel „EU-Richtlinien“.<br />
HAND-<br />
SCHUTZ<br />
5<br />
NORMEN<br />
Allgemeine Anforderungen an Schutzhandschuhe und Armschützer sind nach EN 420:2010<br />
geregelt. Für den Teilbereich „Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken“ gibt es die<br />
EN 388:2016 und für „Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen“<br />
die EN 374:2016.<br />
Seit 2014 gibt es mit EN 16350 auch eine Norm, die die elektrostatischen Eigenschaften von<br />
Schutzhandschuhen für brand- und explosionsgefährliche Arbeitsbedingungen und die einschlägigen<br />
Prüfmethoden definiert (siehe „Elektrostatische Eigenschaften“).<br />
KENNZEICHNUNG<br />
Leistungsindikatoren in Form von Kennziffern (bei mechanischer oder thermischer Schutzwirkung)<br />
bzw. Kennbuchstaben (bei Chemikalienschutz) zeigen an, wie sich ein Handschuh bei<br />
einem vorgegebenen spezifischen Test verhalten hat. Anhand dieser Kennzeichnungen können<br />
die Ergebnisse der Prüfung eingestuft und entsprechende Rückschlüsse auf die Schutzwirkung<br />
gezogen werden:<br />
➢ Die Kennziffer 0 gibt an, dass dieser Handschuh entweder nicht <strong>dem</strong> entsprechenden Test<br />
unterzogen wurde oder die Mindestanforderungen nicht erfüllt.<br />
➢ Die Kennzeichnung X zeigt an, dass das Testverfahren für diese Handschuhart nicht geeignet<br />
ist.<br />
➢ Höhere Ziffern stehen für höhere Leistungsebenen.<br />
Die Bedeutung der einzelnen Ziffern findet sich in den entsprechenden Kapiteln.<br />
EN 420:2010 legt hinsichtlich Gestaltung, Konstruktion, Unschädlichkeit, Tragekomfort, Zweckmäßigkeit,<br />
Kennzeichnung und Produktinformationen u. a. Folgendes fest:<br />
Ergonomie<br />
Die Handschuhgröße muss zur Handgröße passen (Gr. 6 bis Gr. 11; Mindestlänge pro Handgröße).<br />
Handschuhe unterhalb der Mindestlänge müssen als „Geeignet für spezielle Zwecke“<br />
bezeichnet werden.<br />
60
HAUTSCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Beruflich bedingte Hauterkrankungen nehmen in den einschlägigen Statistiken der Industrieländer<br />
seit Jahren mit ca. 30 % einen Spitzenplatz ein und haben oft einen Arbeits<strong>aus</strong>fall zur<br />
Folge. Mitunter kommt es dadurch letztlich auch zu einem Arbeitsplatzwechsel.<br />
Zwischen einem Hautproblem und einer Hautkrankheit<br />
muss jedoch ein Unterschied gemacht<br />
werden. Schließlich ist der Weg von gesunder zu kranker Haut ein schleichender Prozess, der<br />
leider oft nicht rechtzeitig ernst genommen wird. Die Zahl der Berufstätigen mit Hautproblemen<br />
ist wesentlich höher als die Zahl der anerkannten Pensionsbezieher.<br />
Unser größtes Organ<br />
Die Haut ist das größte Organ des Menschen (ca. 1,5–2 m²) und die Grenzfläche zwischen Organismus<br />
und Umwelt. Sie ist ein multifunktionelles Organ – sie ist Sinnesorgan, Anpassungsorgan,<br />
Speicherorgan, Absonderungsorgan, Stoffwechselorgan (Vitamin-D-Synthese und Entgiftung und<br />
Repräsentationsorgan.<br />
Die Haut besteht <strong>aus</strong> mehreren Schichten: Oberhaut (Epidermis), Lederhaut (Corium) und<br />
Unter haut (Subcutis):<br />
Schematischer Aufbau der Haut:<br />
Als Grenzfläche der Haut zur Umwelt ergeben sich wichtige Schutzfunktionen:<br />
• Schutz vor chemischen Stoffen durch die Hornschichtbarriere;<br />
• Schutz vor mechanischer Beanspruchung wie Zug, Druck, Stoß, Reibung durch die Oberhaut;<br />
• Schutz vor UV-Strahlen durch Bildung des braunen Hautfarbstoffes (Melaninpigmentierung)<br />
sowie Verdickung der Hornhaut (Lichtschwiele);<br />
75
• Schutz vor Mikroorganismen im Zusammenwirken von saurer Hydrolipidschicht (Säureschutzmantel),<br />
hauteigener Bakterienflora und Hornschicht;<br />
• Schutz vor Austrocknung durch Hydrolipidschicht (Fette und wasserbindende Substanzen)<br />
und Hornfette der Hornhaut;<br />
• Schutz vor Wärmeverlusten durch das Unterhautfettgewebe.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Grundsätzlich kann sich die Haut unter normaler Belastung selbst regenerieren. Schädigende<br />
Stoffe, welche die B<strong>aus</strong>teine der Hornschichtbarriere lösen, führen jedoch zu einem Verlust der<br />
natürlichen Schutzfunktion der Haut. Starke und vor allem sich wiederholende Einwirkungen im<br />
Beruf können somit zu Hautproblemen und/oder Hautkrankheiten führen.<br />
Unterschätzt wird auch die Belastung durch eine häufige Hautreinigung, bei der die feuchtigkeitsbindenden<br />
Substanzen und Fette <strong>aus</strong>gewaschen werden, was eine Zerstörung des Säureschutzmantels<br />
zur Folge hat.<br />
HAUT-<br />
SCHUTZ<br />
6<br />
Branchen mit erhöhten Gefährdungsrisiken<br />
Baugewerbe Metallverarbeitung Frisörhandwerk<br />
Lebensmittelverarbeitung Pflegeberufe Reinigungsbranche<br />
Gastronomie Landwirtschaft Chemische Industrie<br />
Malergewerbe Tapezierergewerbe Kunststoffindustrie<br />
Gesundheitsberufe<br />
Meistens sind chemische Stoffe für Hautprobleme und Hautkrankheiten verantwortlich. Sowohl<br />
pflanzliche und tierische Stoffe als auch physikalische Einwirkungen können ebenfalls zu Hautveränderungen<br />
führen.<br />
Chemische Risiken<br />
Mineralöle Reinigungsmittel Desinfektionsmittel<br />
Säuren Laugen Kühlschmierstoffe<br />
Farben Wasser Teer<br />
Lösungsmittel<br />
etc.<br />
Physikalische Risiken<br />
Thermisch: Hitze, Kälte<br />
Strahlung: UV-Strahlen und andere<br />
Mechanisch: Schnitte, Stiche (z. B. durch Arbeiten mit scharfkantigen Gegenständen, durch<br />
Messer, Bleche, Metallspäne, etc.), Abrieb (z. B. durch Reinigung mit kantigen<br />
und hautverletzenden Abrasiven)<br />
Feuchtigkeit: z. B. durch langes Tragen von Handschuhen<br />
Auswirkungen von Hautgefährdungen sind<br />
• Hauttrockenheit<br />
• Entstehung von Hautentzündungen (z. B. Abnutzungsekzeme/allergische Kontaktekzeme)<br />
• Verschlimmerung von bereits bestehenden und/oder vererbten Hauterkrankungen<br />
(z. B. Schuppenflechte, Neurodermitis)<br />
• Hautzerstörung (z. B. Verbrennung, Zerstörung durch Säuren, Schnittverletzungen)<br />
• dermale Aufnahme von Stoffen in den Körper (Organschädigungen, innere Erkrankungen)<br />
76
SCHUTZKLEIDUNG<br />
1. Allgemeines<br />
Der menschliche Körper ist während des Arbeitsprozesses vielfältigen Gefahren <strong>aus</strong>gesetzt. Daher<br />
ist es meist unerlässlich, zweckmäßige, physiologisch einwandfreie und qualitativ hochwertige<br />
Bekleidung zur Verfü gung zu stellen. Die Auswahl der richtigen Schutzkleidung kann dazu<br />
beitragen, Berufskrankheiten zu verhindern.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Risiken:<br />
Mechanische Risiken<br />
entstehen durch Strahlmittel, Anstoßen, unentgratete,<br />
spitze oder scharfkantige Werkstoffe, Werkstü<br />
cke, Werkzeuge sowie bei Transportvorgängen<br />
oder beim Verfangen in beweglichen Teilen.<br />
Die Folgen sind häufig Schnitt- und Stichverletzungen,<br />
Hautabschü rfungen, Prellungen oder Quetschungen.<br />
Chemische und biologische Risiken<br />
entstehen beim Umgang mit festen, flü ssigen oder<br />
gasförmigen Stoffen, z. B. durch Säuren, Laugen,<br />
Fette, Öle, Lösemittel, Schmiermittel, Trennmittel,<br />
Mikroorganismen usw.<br />
Die Schädigungen hängen von Art, Konzentration<br />
und Einwirkungsdauer ab.<br />
Thermische Risiken<br />
entstehen im Wesentlichen durch Kälte, offene Flammen, Wärmestrahlung und Wärmeleitung.<br />
Kalte, heiße, feste oder flü ssige Werkstoffe können – abhängig von ihrer Temperatur sowie der<br />
Menge der ü bertragenen Wärme/Kälte – Verletzungen in Form von Verbrü hungen, Verbrennungen<br />
oder Erfrierungen unterschiedlichen Grades verursachen.<br />
Elektrische Risiken<br />
treten beim Umgang mit spannungsfü hrenden Teilen an Betriebsmitteln oder -einrichtungen<br />
auf.<br />
Strahlungsrisiko<br />
entsteht durch ionisierende Strahlen und/oder radioaktive Kontamination, UV- und IR-Strahlung,<br />
elektromagnetische Strahlung, Mikrowellen.<br />
83
FUSS-SCHUTZ<br />
1. Allgemeines<br />
Sturz und Fall stehen in nahezu allen Unfallstatistiken leider nach wie vor an erster Stelle, wobei<br />
sehr oft schlechtes Schuhwerk der Auslöser für schwere Unfälle ist. Hinzu kommen Verletzungsgefahren<br />
durch Herab- oder Umfallen schwerer und/oder spitzer Gegenstände sowie durch<br />
Ausrutschen und Umknicken. Ebenso können durch das Eintreten spitzer, scharfer Fremdkörper<br />
(z. B. auf B<strong>aus</strong>tellen) sowie durch Kontakt mit heißen Flüssigkeiten, Gegenständen oder Untergründen,<br />
Fußverletzungen verursacht werden.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Die Gefahrenquellen für unsere Füße sind vielfältig und umfassen mechanische, chemische,<br />
thermische und elektrische Einwirkungen. Zu<strong>dem</strong> sind Fußverletzungen auch nicht an bestimmte<br />
Tätigkeiten oder Berufe gebunden – man muss also immer damit rechnen, wenn Gefährdungen<br />
durch<br />
• Stoßeinwirkung,<br />
• Einklemmen,<br />
• umfallende, herabfallende oder abrollende Gegenstände,<br />
• Hineintreten in spitze und scharfe Gegenstände,<br />
• heiße Stoffe,<br />
• aggressive Flüssigkeiten oder<br />
• unebene, rutschige Böden<br />
nicht <strong>aus</strong>zuschließen sind.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Sicherheits- und Berufsschuhe fallen je nach Einsatzgebiet unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie II und III.<br />
Eine weitere Unterscheidung erfolgt nach den verwendeten Materialien: Schuhe der Klasse I<br />
bestehen im Oberteil <strong>aus</strong> Leder oder anderen Materialien; Schuhe der Klasse II bestehen im<br />
Ganzen <strong>aus</strong> Gummi oder <strong>aus</strong> Kunststoff (PVC, PUR).<br />
Sicherheitssandale S1<br />
Sicherheitshalbschuh S2<br />
Hoher Sicherheitssschuh S3<br />
99
Witterungsrisiko<br />
kommt beim Aufenthalt im Freien, u. a. durch Regen, schlechtes Wetter oder extreme Temperaturen<br />
zum Tragen.<br />
Schlechte Sichtbarkeit<br />
durch Witterungseinflü sse oder bei Dunkelheit beeinträchtigte Wahrnehmung.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Schutzbekleidung fällt je nach Schutzeigenschaften und Einsatzgebiet unter die <strong>PSA</strong>-Kategorien I,<br />
II oder III. Bitte beachten Sie dazu im Detail unser Kapitel „CE-Kennzeichnung“.<br />
Der Begriff Schutzbekleidung wird durch die Evaluierungsverordnung und durch die bestehenden<br />
EN-Normen genau definiert.<br />
NORMEN<br />
Die grundsätzlichen Anforderungen an Schutzkleidung sowie die Kennzeichnungs-Richtlinien<br />
sind in der EN ISO 13688:2013 (Vorgängerdokument EN 340) festgelegt und diese gelten zusätzlich<br />
fü r alle nachfolgend angefü hrten Produktarten.<br />
Die Kriterien für die verschiedenen Arten von Chemikalienschutzkleidung<br />
sind in den Normen EN 943, EN 14605, EN ISO 13982 und<br />
EN 13034, jene für Hitzeschutzkleidung in EN ISO 11612:2008, für<br />
Schweißerschutzkleidung in EN ISO 11611:2007, für Schutzkleidung gegen<br />
Regen in EN 343, gegen Kälte (Temperaturen unter – 5°C) in EN 342,<br />
SCHUTZ-<br />
KLEIDUNG<br />
gegen Kälte (Temperaturen höher als – 5°C) in EN 14058 und jene für<br />
7 Warnkleidung in EN 20471:2013 geregelt. Die für weitere spezielle<br />
Schutzbekleidungen jeweils gültigen Normen finden Sie bei den Produktartenbeschreibungen<br />
angeführt.<br />
KENNZEICHNUNG<br />
EN ISO 13688 schreibt genaue Richtlinien bei der Kennzeichnung von<br />
Schutzbekleidung vor. Es wird nicht nur die Art der Kennzeichnung festgelegt,<br />
sondern auch die Zusatzkennzeichnung in Form von Piktogrammen<br />
fü r die unterschiedlichen Einsatzgebiete.<br />
Beispiel einer<br />
Etikettierung<br />
4. Schutzwirkung und Produktarten<br />
Unter <strong>dem</strong> Begriff „Schutzkleidung“ sind alle den Körper, die Arme und Beine bedeckende Bekleidungsteile<br />
zu verstehen, die den Menschen bei der Arbeit oder im Katastropheneinsatz<br />
gegen Unfallgefahren verschiedenster Art schü tzen.<br />
Die Schutzwirkung von Schutzkleidung wird zum einen durch ihre Ausfü hrung, im Wesentlichen<br />
jedoch durch die Eigenschaften der verwendeten Gewebe oder Materialien bestimmt.<br />
Schutzkleidung oder Berufskleidung?<br />
Da einigen Berufskleidungsarten durch bestimmte Ausfü hrungsformen (Ärmelbü ndchen, verdeckte<br />
Knopfleisten u. Ä.) spezielle Schutzfunktionen zugeordnet sind, kann Berufsbekleidung<br />
gegenü ber Schutzkleidung nicht eindeutig abgegrenzt werden. Berufsbekleidung, die lediglich<br />
<strong>dem</strong> Schutz vor Schmutz dient und der keine spezielle Schutzfunktion zugeordnet werden kann,<br />
ist keine Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rü stung im Sinne der EU-Richtlinie.<br />
84
Je nach Form der Schuhe gibt es folgende Bezeichnungen:<br />
• Halbschuhe Form A<br />
• Stiefel niedrig Form B<br />
• Stiefel halbhoch Form C<br />
• Stiefel hoch Form D<br />
• Stiefel oberschenkelhoch Form E<br />
NORMEN<br />
Sicherheits- und Berufsschuhe werden im Normenwerk EN ISO 20344–20347 geregelt, wobei<br />
die Norm EN ISO 20344 <strong>aus</strong>schließlich das Prüfverfahren für Schuhe festlegt, die EN ISO 20345<br />
die Anforderungen für Sicherheitsschuhe, die EN ISO 20346 die Anforderungen für Schutzschuhe<br />
und die EN ISO 20347 die Anforderungen für Berufsschuhe vorgibt.<br />
FUSS-<br />
SCHUTZ<br />
8<br />
Grund- und Zusatzanforderungen<br />
Alle Schuhe der Normenreihe 20345-20347 müssen die vorgegebenen Grundanforderungen erfüllen<br />
wie zum Beispiel:<br />
Schuhoberteil: Dicke, Reißfestigkeit, Zugfestigkeitseigenschaften, Biegefestigkeit, Wasserdampfdurchlässigkeit<br />
und Wasserdampfzahl, pH-Wert, Hydrolyse, Chrom(VI)-Gehalt, Abriebwiderstand,<br />
…<br />
Brandsohle/Einlegesohle: Dicke, pH-Wert, Wasseraufnahme und -abgabe, Abrieb der Brandsohle,<br />
Chrom (VI)-Gehalt, Abrieb der Einlegesohle,<br />
Laufsohle: Aufbau der Laufsohle, Reißfestigkeit, Abriebwiderstand, Biegefestigkeit, Hydro lyse,<br />
Trennkraft zwischen den Schichten bei Mehrschichtensohlen,<br />
Gesamter Schuh: Rutschhemmung nach EN 13287, gekennzeichnet auf je<strong>dem</strong> Schuh je nach Prüfverfahren<br />
mit:<br />
SRA bei positivem Test auf Böden <strong>aus</strong> Keramikfliesen mit Natriumsulfatlösung oder<br />
SRB bei positivem Test auf Stahlboden mit Glycerol oder<br />
SRC bei positivem Test nach beiden Prüfverfahren<br />
Diese Grundanforderungen können je nach Gefährdungspotential durch Zusatzanforderungen<br />
ergänzt werden, wie beispielsweise Anforderungen an Wärme- oder Kälteisolierung, Durchtrittsicherheit,<br />
elektrischen Durchgangswiderstand bei elektrostatischer Gefährdung, Ristschutz,<br />
Wasseraufnahme etc.<br />
Kennzeichnungen bei Zusatzanforderungen für besondere Anwendungen (<strong>Auszug</strong>) – Tabelle 1<br />
Symbol Anforderung<br />
A A n ti s t a ti k *<br />
AN Erweiterter Knöchelschutz<br />
C Leitfähigkeit*<br />
CI Kälteisolierung<br />
CR Schnittschutz im Bereich oberhalb des Sohlenrandes<br />
E Energieaufnahme im Fersenbereich<br />
HI Wärmeisolierung<br />
HRO Laufsohlenverhalten gegenüber Kontaktwärme (+ 300° C/ 1 min)<br />
I Elektrisch isolierender Fußschutz<br />
M Mittelfußschutz<br />
P Durchtrittsicherheit<br />
WR Wasserdichtheit des ganzen Schuhes<br />
WRU Beständigkeit des Schuhoberteils gegen Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme<br />
* Achtung: Merkblatt für den Anwender pro Paar erforderlich!<br />
100
ABSTURZSICHERUNGEN<br />
1. Allgemeines<br />
„Sturz und Fall“ ist das Unfallrisiko Nummer 1. Dabei kommt es oftmals zu folgenschweren bis<br />
tödlichen Verletzungen. Daher ist es bei Arbeiten auf erhöhten Standorten außerordentlich<br />
wichtig, auf eine ordnungsgemäße Absturzsicherung zu achten.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Die Folgen bei Nichtbenützung von Absturzsicherungen sind meist schwerwiegend. Bereits<br />
Stürze <strong>aus</strong> geringer Höhe führen im Regelfall zu schweren Verletzungen. Wichtig ist es, nur geprüfte<br />
Systeme zu verwenden, welche die Auffangkraft unter 6 kN halten.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Ausrüstungen zum Schutz gegen Stürze <strong>aus</strong> der Höhe fallen – aufgrund der schwerwiegenden<br />
möglichen Folgen – stets unter die <strong>PSA</strong>-Kategorie III.<br />
NORMEN<br />
Die verwendeten Systeme müssen nach den jeweiligen Normen geprüft sein und dürfen nicht<br />
verändert werden! Die Europanormen für <strong>PSA</strong> gegen Absturz verweisen auf die EN 363:2008<br />
(Persönliche Absturzschutzsysteme), eine detaillierte Beschreibung der darin geregelten Systeme<br />
finden Sie unter „Schutzwirkung und Produktarten“. In EN 364 sind die notwendigen Prüfverfahren<br />
für <strong>PSA</strong> gegen Absturz geregelt.<br />
KENNZEICHNUNG<br />
Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitungen, Wartung, regelmäßige Überprüfungen,<br />
Instandsetzung sowie Kennzeichnung und Verpackung sind in EN 365 zu finden. Bitte beachten<br />
Sie diesbezüglich auch unsere Anmerkungen unter „Auswahltipps und Qualitätskriterien“.<br />
4. Schutzwirkung und Produktarten<br />
Die Industrie bietet heute eine Vielzahl von Produktarten an, die, wenn sie richtig und ordnungsgemäß<br />
verwendet werden, für jede Situation eine passende Lösung bieten. Je nach Risikosituationen<br />
und örtlichen Gegebenheiten gibt es komplette Absturzschutzsysteme (EN 363), die<br />
einerseits ein Höchstmaß an Sicherheit gewährleisten, andererseits aber die Bewegungsfreiheit<br />
nicht bzw. nur minimal einschränken.<br />
111
Bei diesen Systemen wird darauf geachtet, dass die bei Sturz auftretenden Kräfte auf ein Minimum<br />
(unter 6 kN) reduziert und auf kraftaufnahmefähige Körperteile verteilt werden, sodass<br />
Rücken- und Genickverletzungen weitgehend vermieden werden können.<br />
Wie bereits oben erwähnt, müssen die verwendeten Systeme nach den jeweiligen Normen geprüft<br />
sein und dürfen nicht verändert werden. EN 363:2008 (Persönliche Absturzschutzsysteme)<br />
umfasst die nachfolgend angeführten Systeme:<br />
Rückhaltesystem<br />
B<br />
A<br />
ABSTURZ-<br />
SICHERUNG<br />
9<br />
A<br />
C<br />
System zur Verhinderung von Abstürzen<br />
A – Anschlagpunkt<br />
B – Halte- oder Auffanggurt<br />
C – Verbindungsmittel<br />
BRückhaltesysteme dürfen nur verwendet werden, um Abstürze zu verhindern (Rückhalten vor<br />
Cder Absturzstelle); z. B. auf Flachdächern, wo das Verbindungsmittel so gewählt ist, dass man<br />
nicht an die Absturzkante kommen kann.<br />
Arbeitsplatzpositionierungssystem<br />
A<br />
C<br />
B<br />
A – Anschlagpunkt<br />
B – Auffanggurt<br />
C – Verbindungsmittel<br />
System zum Hineinlehnen oder Hängen, um eine Arbeitsposition einnehmen zu können, bei der ein<br />
ASturz <strong>aus</strong>geschlossen ist.<br />
B<br />
Bei Absturzgefahr ist ein zusätzliches Auffangsystem erforderlich!<br />
C<br />
112
MESSTECHNIK<br />
1. Allgemeines<br />
Die Messtechnik dient <strong>dem</strong> Erkennen von und Warnen vor explosiblen, toxischen und radioaktiven<br />
Gefahren sowie der Messung von Stäuben und Lärm. Eine Vielzahl von Gas-/Luft- und<br />
Dampf-/ Luftgemischen sowohl im industriellen und kommunalen als auch im privaten Bereich<br />
sind als „gefährlich“ zu bezeichnen.<br />
2. Gesundheitliche Risiken<br />
Die Gefährlichkeit dieser Stoffe kann sich auf eine Explosionsgefahr und/oder eine Gesundheitsschädigung<br />
des Menschen durch Vergiftung oder Sauerstoffmangel beziehen. Es kann nie mit<br />
Sicherheit vermieden werden, dass diese Stoffe nicht doch durch Fehlbedienung, Anlagendefekte,<br />
Transportunfälle, falsche Lagerung etc. an die umgebende Luft gelangen und dort eine<br />
Gefahr für Mensch und Anlage darstellen. Auch beim Einstieg in Gruben, Schächte und Kanäle<br />
ist die Gefahr groß, mit gefährlichen Gasen in Kontakt zu kommen.<br />
Objektive Gefahrenbeurteilung<br />
Um aber das Ausmaß einer Gefahr durch gefährliche Stoffe nachweisen und erfassen zu können,<br />
reicht der angeborene Spürsinn, die Nase, nicht <strong>aus</strong>. Auch einer „geübten Nase“ ist es nicht<br />
möglich, jeden Stoff zu erkennen oder gar die vorhandene Konzentration zu bestimmen.<br />
Allein das Hommel-<strong>Handbuch</strong> der gefährlichen Güter<br />
umfasst mittlerweile ca. 3.000 verschiedene<br />
Stoffe. In der Grenzwerteverordnung 2011 (GKV 2011) sind über 600 Stoffe enthalten. Bei<br />
einer Vielzahl von Stoffen liegt die Geruchsschwelle über <strong>dem</strong> Grenzwert, Strahlungsquellen<br />
sind überhaupt geruchlos. Zur objektiven Gefahrenbeurteilung, wie z. B. Spüren, Messen und<br />
Warnen, sind somit technische Hilfsmittel, also „Warngeräte“ notwendig.<br />
3. Normen und Kennzeichnung<br />
Als Produkte der Sicherheitstechnik müssen Gasmessgeräte für den industriellen Einsatz neben<br />
den gesetzlichen Auflagen (Explosionsschutz, elektromagnetische Verträglichkeit) weitere Anforderungen<br />
erfüllen, sodass auch unter harten Einsatzbedingungen die Produktqualität und die<br />
Zuverlässigkeit der Gasmessgeräte gewährleistet bleiben.<br />
Explosionsschutz<br />
Bei industriellen Prozessen sind sehr häufig brennbare Substanzen, möglicherweise auch brennbare<br />
Stäube beteiligt. In diesen Bereichen können brennbare Gase und Dämpfe prozessbedingt<br />
(z. B. durch Entlastungsventile) oder auch durch unvorhersehbare Vorgänge (Störfälle) freigesetzt<br />
werden. Präventiv werden solche Gefährdungsbereiche zu Ex-Bereichen („Zonen“) dekla-<br />
119
iert, in denen <strong>aus</strong>schließlich Betriebsmittel eingesetzt werden dürfen, die mit einer zuverlässigen<br />
Zündschutzart versehen sind.<br />
Weltweit ist der Explosionsschutz genormt, wobei die Normungsbasis nach IEC (international),<br />
CENELEC (Europa) und NEC 505 (Nordamerika) vergleichbar ist und auf <strong>dem</strong> 3-Zonen-Konzept<br />
aufbaut, das zusehends auch in den USA akzeptiert wird.<br />
Zone nach<br />
IEC, NEC 505 und CENELEC<br />
Zone 0<br />
Zone 1<br />
Zone 2<br />
Gefährliche explosionsfähige<br />
Atmosphäre existiert …<br />
ständig, häufig oder langzeitig<br />
gelegentlich<br />
selten und kurzzeitig<br />
Der typische amerikanische Explosionsschutz nach NEC 500 beruht auf einem 2-Divisions-<br />
Konzept.<br />
Die Anforderungen an elektrische Betriebsmittel, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt<br />
werden sollen, sind in der Normenreihe EN 60079 festgehalten. Neben den Anforderungen<br />
sind auch die Kennzeichnungen festgelegt. Zusätzlich zur Kennzeichnung nach ATEX wird<br />
das Geräteschutzniveau (EPL = Equipment Protection Level) gekennzeichnet. Mit Einführung<br />
des EPL ist auch außerhalb des europäischen Bereiches eine Zuordnung möglich, in welchem<br />
explosionsgefährlichen Bereich das Gerät eingesetzt werden darf.<br />
MESS-<br />
TECHNIK<br />
10<br />
Schutzarten nach EN 60529 (IP-Code)<br />
Der IP-Code gibt Auskunft über den Schutzumfang des Gehäuses gegenüber Fremdkörpern<br />
(erste Kennziffer) und Wasser (zweite Kennziffer). Durch Schutzklasse IP 67 (6 = vollständiger<br />
Schutz gegen Berührung. Schutz gegen das Eindringen von Staub, 7 = Schutz gegen Wassereindringen<br />
bei zeitweisem Eintauchen) ist ein hohes Maß an Robustheit gewährleistet, was aber<br />
auch negative Folgen für die Dampfdurchlässigkeit haben kann.<br />
Anwendern, die nicht nur Gase wie Methan oder Propan, sondern auch höhere Kohlenwasserstoffe<br />
oder Lösemittel nachweisen wollen, wird empfohlen, sich die Eignung des Gerätes durch<br />
den Hersteller bestätigen zu lassen. Diese kann zum Beispiel das Messtechnische Gutachten<br />
nach ATEX sein.<br />
Qualität der Messfunktionen<br />
Die Einhaltung einer vorgegebenen Messqualität auch unter extremen Umgebungsbedingungen<br />
(Temperatur, Druck, Wind, Feuchte, Vibration etc.) wird geregelt in<br />
EN 45544 – für toxische Gase und Dämpfe,<br />
EN 50104 – für Sauerstoff,<br />
EN 60079-29-1 – für brennbare Gase und Dämpfe.<br />
Elektromagnetische Verträglichkeit nach EN 50270<br />
Elektrische oder elektronische Geräte sollen sich durch elektrische, magnetische oder elektromagnetische<br />
Felder nicht gegenseitig beeinflussen bzw. stören. Das heißt zum Beispiel, dass<br />
durch die Benutzung eines Handys oder Funkgerätes in der unmittelbaren Nähe eines Messgerätes<br />
das Messsignal des Messgerätes nicht gestört werden darf und umgekehrt. Durch EMV-<br />
Richt linien und EMV-Normen werden der Nachweis und die Bestätigung von Störunempfindlichkeit<br />
und geringer Stör<strong>aus</strong>sendung erbracht.<br />
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<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung<br />
Das vom Verband Arbeitssicherheit im Zweijahres-Rhythmus her<strong>aus</strong>gegebene „<strong>Handbuch</strong> Persönliche Schutz<strong>aus</strong>rüstung“<br />
ist nun in der bereits 9. aktualisierten Ausgabe erschienen. Es wurde wie gewohnt überarbeitet und auf<br />
den neuesten Stand gebracht.<br />
Die darin enthaltenen Produktbeschreibungen, Qualitätskriterien, Auswahltipps und Verwender-Hinweise dienen<br />
Sicherheitsfachkräften, Einkäufern oder Verwendern von <strong>PSA</strong> als nützliche Basisinformationen. Für noch mehr<br />
Übersichtlichkeit wurde in dieser Ausgabe erstmals jedes Kapitel zu<strong>dem</strong> um den Unterpunkt „Normen und Kennzeichnung“<br />
ergänzt.<br />
Preis des <strong>PSA</strong>-<strong>Handbuch</strong>s: Euro 31,90/Stk. (inkl.10% MwSt.) zzgl. Versandkosten.<br />
Bestell-Link: http://vas.at/content/psa-handbuch<br />
Her<strong>aus</strong>geber:<br />
ÖSTERREICHISCHER VERBAND ZUR<br />
FÖRDERUNG DER ARBEITSSICHERHEIT<br />
1130 Wien, Altgasse 21/8<br />
Tel. Nr. 01/8925585<br />
Fax Nr. 01/8925585-15<br />
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