14.12.2012 Aufrufe

Mindestlöhne - Bundesverband Korrosionsschutz e.V.

Mindestlöhne - Bundesverband Korrosionsschutz e.V.

Mindestlöhne - Bundesverband Korrosionsschutz e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BUNDESVERBAND<br />

KORROSIONSSCHUTZ e.V.<br />

Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk –<br />

Berechnung des Mindestlohns<br />

• Mindestlohn = Brutto-Stundenlohn<br />

• Mindestlohn gilt auch für Überstunden<br />

Mindestlöhne<br />

und Haftungsproblematik<br />

• Zulagen und Zuschläge können grds. nur dann auf den Mindestlohn<br />

angerechnet werden, wenn deren Zahlung nicht voraussetzt, dass eine<br />

von der im Tarifvertrag vorgesehene Normalleistung erbracht wird<br />

d. h.<br />

• Zuschläge / Zulagen für Mehr- / Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und<br />

Feiertagen, besondere Erschwernisse, Akkordarbeit sind keine Bestandteile<br />

des Mindestlohns<br />

• Ebensowenig Auslösungen, Fahrtkostenerstattungen und geldwerte<br />

Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Dienstfahrzeug

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!