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Mindestlöhne - Bundesverband Korrosionsschutz e.V.

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BUNDESVERBAND<br />

KORROSIONSSCHUTZ e.V.<br />

Die Hauptunternehmerhaftung gem. AEntG<br />

Vertragsgestaltung zur Risikobegrenzung:<br />

• Freistellungsvereinbarung für den Fall der Inanspruchnahme aus<br />

Bürgenhaftung (greift nicht bei Insolvenz!)<br />

• Beauftragung von weiteren Nachunternehmern oder Einsatz von<br />

Leiharbeitnehmern nur mit Zustimmung des Auftraggebers<br />

Mindestlöhne<br />

und Haftungsproblematik<br />

• Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitnehmererklärungen über den Erhalt<br />

des Mindestlohnes bis zum 15. des Folgemonats<br />

• Verpflichtung zur Vorlage aktueller Zahlungsnachweise<br />

• Vereinbarung von Sicherheitsleistungen bzgl. der Beachtung des AEntG<br />

und der Zahlung der einschlägigen Mindestlöhne

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