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WOBA.Log - Mai 2018

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10 <strong>WOBA</strong>.<strong>Log</strong> Wohnen & Leben<br />

Aus unserem Service-Bereich<br />

Hier beantworten wir häufige Fragen unserer Mieter.<br />

Heute: Bagatellschadenklausel<br />

Aber was sind Kleinreparaturen überhaupt?<br />

Damit Kleinreparaturen möglichst nicht zum Streitfall<br />

zwischen Vermieter und Mieter werden, haben wir in unseren<br />

<strong>WOBA</strong>-Mietverträgen seit dem Jahre 1992 eine klar<br />

geregelte, wirksame Bagatellschadenklausel verankert.<br />

Weil es dazu immer wieder Fragen unserer Mieter gibt,<br />

wollen wir hier die wichtigsten beantworten, um Missverständnisse<br />

auszuräumen oder diese künftig erst gar nicht<br />

entstehen zu lassen.<br />

Wer ist wofür zuständig?<br />

Grundsätzlich ist die Instandhaltung und Instandsetzung des<br />

Mietobjektes eine gesetzliche Aufgabe des Vermieters. Der<br />

Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit<br />

in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten<br />

Zustand zu erhalten. Daher können die dafür aufgebrachten<br />

Kosten nicht generell an den Mieter weiterberechnet werden.<br />

Jedoch lässt die Rechtsprechung Ausnahmen für Schönheitsreparaturen<br />

und Kleinreparaturen bei Wohnraummietverhältnissen<br />

zu. Diese können in einem vorformulierten Mietvertrag<br />

auf den Mieter übertragen werden. Selbstverständlich nicht<br />

uneingeschränkt.<br />

Zur Kostenabsicherung für den Mieter ist die Höhe der Rechnungen<br />

im Mietvertrag selbstverständlich festgelegt. Es gibt<br />

hierbei eine Regelung über die Rechnungssumme bei Einzelfällen<br />

und eine Jahressumme bei mehreren Kleinreparaturen<br />

(Bagatellschäden).<br />

Regina Lowin<br />

Wohnungswirtschaftlerin<br />

Unter Kleinreparaturen (Bagatellschäden) versteht man das Beheben<br />

(Instandsetzungsarbeiten) kleiner Schäden an Installationsgegenständen,<br />

die dem direkten oder unmittelbaren Zugriff<br />

des Mieters unterliegen. Darunter sind nachfolgende Instandsetzungsarbeiten<br />

zu verstehen: Das Beheben kleiner Schäden<br />

an den Installationsgegenständen für Elektrizität (z. B. Schalter,<br />

Steckdosen, Austausch von Relais, Sicherungen etc.), Wasser<br />

und Gas, den Heiz- oder Kocheinrichtungen, den Fenster- und<br />

Türverschlüssen (z. B. Drückergarnitur, Schließbleche, Fenstergriffe<br />

etc.) sowie Verschlussvorrichtungen von Fensterläden.<br />

Eine wichtige Anmerkung hierzu: Die erforderliche Kleinreparatur<br />

hat nichts mit einem Verschulden von Ihnen zu tun!<br />

Was ist, wenn ich oder einer meiner Angehörigen<br />

einen Schaden in der Wohnung verursacht?<br />

Bei Schäden an der angemieteten Ausstattung der Wohnung,<br />

die vom Mieter oder durch dessen Familienangehörige/Gäste<br />

verursacht werden, sind die Kosten der Instandsetzung<br />

bzw. Erneuerung generell vom Mieter zu tragen.<br />

So kann z. B. durch das Hereinfallen eines Gegenstandes<br />

in den Waschtisch ein Riss oder ein Einschlag in der Keramik<br />

entstehen. Eine Kostenregulierung ist in diesem Falle<br />

oftmals durch die private Hausrat- oder Haftpflichtversicherung<br />

möglich (sofern vorhanden).<br />

Sie fragen –<br />

Wir antworten.

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