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1 - Historische Gesellschaft der Deutschen Bank e.V.

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Der Staat - das sind wir selbst<br />

In vielen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> westlichen Welt ist die Uberfor<strong>der</strong>ung des Staates zu einem<br />

zentralen Problem geworden.<br />

Auch in <strong>der</strong> Bundesrepublik Deutschland hatte sich im Anschluß an die ersten bei-<br />

den Nachkriegsjahrzehnte ein solcher Trend herausgebildet - <strong>der</strong> des ständig wach-<br />

senden Staatseinflusses. Kaum ein Bereich unseres privaten und gesellschaftlichen<br />

Lebens war davon ausgenommen. Der Staat galt und handelte nicht mehr nur als<br />

Freiheitsgarant, <strong>der</strong> seine Bürger nach außen territorial und nach innen durch sein<br />

Rechtssystem zu schützen beauftragt ist, ihm kam nicht mehr vornehmlich die Pflicht<br />

zu, die öffentlichen Angelegenheiten zu verwalten, er hatte vielmehr das, was als<br />

öffentliche Angelegenheiten gilt, ständig ausgeweitet. Zusätzlich war er in eine Rolle<br />

hineingewachsen, die ihm früher nicht zugekommen und die er auch nicht zu über-<br />

nehmen bereit war, die des Wohlfahrtsgaranten. Der Staat zeichnete verantwortlich<br />

für ständig steigende Einkommen, soziale Sicherheit in allen Lebenslagen, Vollbe-<br />

schäftigung und fortwährend zunehmende Lebensqualität. Ihm fiel die Aufgabe zu, für<br />

alles und jedes dazusein, was <strong>der</strong> einzelne tatsächlich o<strong>der</strong> vermeintlich nicht tun<br />

konnte o<strong>der</strong> nicht tun wollte. Er hatte Fürsorge und Vorsorge zu leisten, und dies in<br />

einem durchaus paternalistischen Sinne, indem er fast schon für das individuelle<br />

Glück seiner Bürger verantwortlich wurde. Die Entwicklung war bereits weiter gegan-<br />

gen, als Adolph Wagner es in seinem ,,Gesetz <strong>der</strong> wachsenden Ausdehnung <strong>der</strong> öf-<br />

fentlichen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Staatstätigkeiten " vor mehr als 100 Jahren vorausgesagt<br />

hatte. Sie hatte sich auch in solche Bereiche hinein erstreckt, die man vordem als<br />

staats frei begriff, nämlich in jene Um fel<strong>der</strong>, in denen sich das abspielt, was wir die Be-<br />

wältigung des persönlichen Lebens nennen. Der Staat sollte uns auch dies abneh-<br />

men. Ersollte Sorge dafür tragen, daß einmal eingeschlagene Berufs- und Lebenswege<br />

erfolgreich zu Ende gegangen werden konnten, o<strong>der</strong> er sollte, wenn das,, ungerechter-<br />

weise" nicht gelang, Entschädigungen gewähren, die dem Betroffenen eine ,,Als-ob-<br />

Lage" sicherten und ihn so stellten, wie es seinem Anspruchsniveau entsprach.<br />

Diese Entwicklung war demokratisch legitimiert abgelaufen, eine Mehrheit <strong>der</strong><br />

Bundesbürger hatte sie getragen. Uber ein Jahrzehnt waren die Ansprüche, die an den<br />

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